Dienstag, 02. Juni 2026 12:30, Saal 2288 (Altbau) AG Hannover, gleich am Hauptbahnhof.
- Angeklagter ist Andreas Skrziepietz a.k.,a. „Docmacher“, ein ganz übler Hassblogger aus Hannover. Der hat schon einen Sack voller Vorstrafen, es erscheint hier (im Hinblick auf eine hier bekannte und zur Anklage gebrachte Äußerung: auch) als wahrscheinlich, dass statt eines Urteils ein Beschluss ergeht, durch ein Gutachten seine Schuld- und Verhandlungsfähigkeit zu überprüfen - oder eben auch ob im Falle einer Schuldfähigkeit und Schuldspruches und also einer Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe eine Weisung nach § 56c Absatz Nr. 6 StPO (also „Therapieweisung“) angebracht und geeignet ist, künftige Straftaten zu vermeiden.