30.06.2026

„Kein ganz frei fliegender Gerichtsstand“
Über: Quak-Klagen, das LG Frankfurt, eine „neue“ Auslegung des § 32 ZPO, zulässige richterliche Willkür und den Anwalt Markus Haintz

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt hat ihre Zuständigkeit für ein Verfahren des nur angeblichen, sehr selbst ernannten „Kämpfers für Meinungsfreiheit“ Markus Haintz aus Köln gegen mich (Kassel) verneint.

Dieser hatte dort einen sehr merkwürdigen Verfügungsantrag gestellt und sich darauf berufen, er unterhalte in Frankfurt eine Zweigniederlassung und sei deshalb dort betroffen. 

Bild: An der Adresse ist kein „Stundenhotel“ sondern ein Anbieter für „Stundenbüros“ tätig. Sowas nutzen häufig Briefkastenfirmen.

Doch, (wohl) weil die 3. Zivilkammer nicht unbedingt mit Quak-Klagen von nur vorgeblichen „Kämpfern für Meinungsfreiheit“, Media-Haintzen, Media-Heinzen, rechtsradikalen Insolvenzern Influenzern oder eben vorbestraften rechtsextremen Querulanten überhäuft werden will, hatte diese schon in einem früheren Termin angekündigt, solche Verfügungsanträge künftig an das LG Kassel zu verweisen.

Und diese Ankündigung, im Rahmen zulässiger und nachvollziehbarer richterlicher Willkür auch wahr gemacht:

Dort hat sich der Kölner Strafanzeigenhauptmeister Markus Haintz (dessen Rauswurf die Rechtsanwaltsanwaltskammer in Gomorra Köln derzeit mit ulkig anmutenden Argumenten verweigert) allerdings schon böse blamiert.

Immerhin hat er nicht „vollqueruliert“ sondern sodann die Verweisung an das LG Kassel beantragt.

Ich habe jetzt noch fast zwei Wochen Zeit, zu seinem wirklich ulkigen Verfügungsantrag Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme ist schon fertig, aber nicht versandt: Ich habe einfach noch nicht entschieden, ob ich (der ich ja nur ein „vermeintlich kleiner Schlosser aus dem Osten“ bin) dem unfassbar großmäulig agierendem Anwalt selbst die hierdurch weitaus empfindlichere Niederlage beibringen will oder mich rechtlich vertreten lasse - um ihm dann beim Spendenbetteln „zuzujubeln“. Das hat er ja schon einmal gemacht, nachdem der „Bitte schützt das Grundgesetz“-Haintz vor dem LG und KG Berlin vergeblich querulierend gegen die mündliche Äußerung eines Berliner Polizisten vorging, die angeblich „Ich dachte, Du bist beim Verfassungsschutz, Markus!“ lautete - und sich € 8.000,00 Prozesskosten für diesen Kampf gegen die Meinungsfreiheit von insoweit wirklich dummen Spendern (die glauben einen „Kampf für die Meinungsfreiheit“ zu finanzieren) ersetzen lassen wollte.

Ich würde dann darauf bestehen, dass der Herr Jurist meinen Name und den Beruf nennt! 

Mal sehen, ob es vor der zu erwartenden Zurückweisung überhaupt eine Verhandlung gibt. Und: Mal sehen, ob Haintz so „schöne“ neue Artikel über seine unfassbar blöd anmutenden Strafanzeigen schreibt wie am 15.06.2026 und 26.06.2026, darin Politiker verleumdet und das Scheitern der Strafanzeigen nach § 152 Abs. 2 StPO, § 161 Abs. 1 StPO vorausahnend die Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften in den Dreck zieht, fast so wie es sein Mandant Andreas Skrziepietz tut.

Den letzten Satz des ersten Absatzes im obigen Schreiben hat Markus Haintz entweder nicht verstanden oder hofft, dass das LG Kassel anders entscheidet.

Ich würde ihm ja zur Rücknahme des Verfügungsantrages raten. Aber auf mich wird der „unbelehrbar“ wirkende Kölner Strafanzeigenhauptquakmeister Markus Haintz eher nicht hören. Vielleicht auf das nach der hier erwarteten Zurückweisung auf das Oberlandesgericht, den BGH, das Verfassungsgericht - oder muss der „liebe“ Herrgott ihn zwecks Verdeutlichung von Sachverhalten mit Blitz und Donner zu Boden strecken? (Mit Regenbögen hat er es nicht so.) 

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Oh je. Nach diesem Artikel wird er sich besonders anstrengen. Ich vermute mal, genau das willst Du - oder?

Anonym hat gesagt…

Was macht das für einen Unterschied, wenn er sich "anstrengt"?

Jörg Reinholz hat gesagt…

„Was macht das für einen Unterschied, wenn er sich "anstrengt"?“

Hier ein Beispiel des Ergebnisses, wenn Markus Haintz sich „besonders anstrengt“:

https://joerg-reinholz.blogspot.com/2026/04/aus-meinem-briefkasten-organ-der.html

Ich kann ja ruhig schreiben, da Markus Haintz eher nicht begreifen wird, dass er damit seinem Mandant geschadet hat. Denn auch das begreuift der eher nicht. Sein Hang zu, nennen wir es „starken Worten“ (zuletzt im hier besprochenen Verfügungsantrag auffällig), lässt jedenfalls die Ansicht zu, dass seine Ausdrucksweise der eines dummquak-querulierenden Rechtslaien („AedqqR“) entspricht.

Jörg Reinholz hat gesagt…

(Ergänzung:)

Das frühere Austicken, pardon: „Schreiben“ und der nachfolgende Ablehnungsantrag hat seinem Idealmandant Andreas Skrziepietz auch eher geschadet. Ich behaupte mal, dass beide das nicht begreifen.

https://joerg-reinholz.blogspot.com/2026/04/durfen-anwalte-so-querulieren-der-ganz.html

Anonym hat gesagt…

Wie gut, dass es da eigentlich nur Querdeppen, Rechtsextremisten, Nazis trifft. Denen kann er von mir aus gerne schaden.

Anonym hat gesagt…

Naja. Er vertritt sich selbst :-)

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