Posts mit dem Label Rechtsmissbrauch werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Rechtsmissbrauch werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

28.09.2026

Wie niedrig denkende Jammernazis das Recht und die Gerichte missbrauchen:
Über den (selbst feigen) Quaknazi Andreas Skrziepietz, „tierhafte Herabsetzung der Person“ - und Markus Haintz, der als „Rechtsanwalt“ gelten will

Sowohl der Hassblogger Dr. Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) als auch sein Anwalt Markus Haintz (Köln) gelten mir als Jammernazis. Dafür, dass diese Anhänger rechtsextremer Ideen sind, liefern beide immer wieder Beweise und stellen sich öffentlich selbst in diesen Kontext. Doch beide befleißigen sich einer wirklich üblen und niedrigen Verhaltensweise:

  • Beide verleumden und/oder beleidigen systematisch andere durch öffentliche Schrift und ziehen, wenn man diese dafür kritisiert, vor die Gerichte und jammern über angebliche, gar grobe Rechtsverletzungen. Ich denke, deren unfassbar niedriges Verhalten ist absolut typisch für jene Sorte asozialen Volkes, welches man auf den gemeinsamen Covidioten- und Nazi-Demonstrationen trifft.
  • Ich denke deshalb auch, beide sind SLAPPer der niedrigsten Sorte, die sich übrigens nicht im Geringsten schämen, ihre politischen und sonstigen Gegner - wie mehrfach geschehen - durch grundlose Strafanzeigen zu kriminalisieren. (Ich sagte: Beide!)
Da haben sich zwei „gesucht und gefunden“. Die sollten heiraten.

Das war die Allgemeinkritik. Es folgt ein konkreter Fall:

Der als „Rechtsanwalt“ und „Organ der Rechtspflege“ gelten wollende Verleumder, Pferdegeschichtenerzähler und Nazikumpel Markus Haintz schrieb jammerte am 16.09.2026 in der Sache 16 U 73/26 des OLG Frankfurt für seinen Mandant Skrziepietz wie folgt:

„Die Betitelung als „Quaknazi“ verbindet dem gegenüber die Zuschreibung der Anhängerschaft zur nationalsozialistischen Ideologie mit einer tierhaften Herabsetzung der Person („quaken“). Sie bewertet nicht mehr eine Haltung sondern setzt den Menschen herab.“

Dabei hat er, so wird er es wohl darstellen, in der Akte „übersehen“ oder „nicht gewusst“, was sein Mandant, der sich wegen der trefflichen, sein Verhalten beleuchtenden Bezeichnung als „Quaknazi“ höchst beleidigt fühlende Andreas Skrziepietz aus Hannover, selbst quakte:

Bildschirmfoto aus dem Blog des Andreas Skrzepietz: Die „Umfrage“, die einzig der „tierhaften Herabsetzung der Person“ diente, hatte auch Monate später „0 Stimmen“

Bildschirmfoto aus dem Blog des Andreas Skrzepietz: Die Omas gegen Rechts setzte das Groß- und Hassmaul Andreas Skrziepietz in Bezug zu „alten Stasischweinen“, beleidigte zudem diese und den Bundespräsidenten sogar als „Ratten“. Der auch insofern dummdreist quakende Naziwicht behauptete sogar, ich hätte gelogen und meine Anwältin habe „Betrug“ begangen, als sie vor Gericht darlegte, dass Quakanzeigenhauptmeister Andreas Manfred Skrziepietz, den Bundespräsidenten als „Ratte“  bezeichnet hatte. Sogar eine Strafanzeige will er gestellt haben!

Hervorheben möchte ich noch die Feigheit des werten Herrn „Dr. Hassverspritz“, also Andreas Skrziepietz: Er tat dies alles (und noch viel mehr!) ohne Impressum, verbarg beim Verleumden, Beleidigen und Hetzen also feige seine Person. Wer selbst ein solcher mieser Feigling ist sollte andere nicht „feige“ nennen - auch deshalb wurde der Wicht strafrechtlich verurteilt - worüber sich der, sich „fein und gebildet“ wähnende Herr in einem bekannten Covidioten- und Nazi-Magazin „regelrecht vollpfostig“ querulierte - und nun sogar trotz eingetretener Rechtskraft des Strafurteils für sich eine Unschuldsvermutung reklamiert!

Der selbe - wegen solchen „Dummquakens“ (welches ihn im Hinblick auf die Masse solcher, von ihm ejakulierter Beleidigungen und Verleumdungen charakterisiert) mehrfach rechtskräfig verurteilte Intensivtäter Skrziepietz - schreibt übrigen öffentlich, er begehe keine Straftaten und verleumdet (quasi) im selben Atemzug dummdreist eine Richterin, die ihn (erstinstanzlich) wegen solcher verurteilt hat.

Der andere also stumpf beleidigende, sich selbst in „tierhafter Herabsetzung“ einer Person (siehe Bildschirmfoto) übende Jammernazi Andreas Skrziepietz zieht also allen Ernstes wegen etwas vor Gericht, dass, wenn er es selbst (wie oben gezeigt) viel übler macht, als „Meinungsäußerung“ oder „Kritik“ durchgehen soll. Bekommt der „Dr. Uneinsichtig“ aber die fällige „Quittung“ für sein mieses und absurd niedriges Verhalten, dann heuchelt der tatsächliche „Dr. Hassverspritz“ den „Dr. Ehrenmann“ (der angeblich auch gar nicht wisse, warum über ihn berichtet wird) und missbraucht die Gerichte um durchzusetzen, dass er ALLES „sagen“ dürfe - aber andere NICHTS über ihn. 

Soweit also Dr. Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) als auch sein Anwalt Markus Haintz (Köln) immer wieder dreist behaupten, sie seien „Freunde der Meinungsfreiheit“, dann lügen die beiden SLAPPer in genau diesem Augenblick - der zwar einzeln betrachtet kurz ist - aber so häufig stattfindet, dass beide mir nur noch als Lügner gelten können.


Dieser Artikel ist der Richterin am LG Frankfurt, Frau Dr. Ina Frost und der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt gewidmet. Weil diese wiederholt Tatsachen (wie obiges Quaken des Andreas Skrziepietz) nicht beachtete, nicht einmal Anlagen mit den Behauptungen in der Klage, ja nicht einmal mit dem Verbotstenor verglich und also offensichtlich viel zu leicht von solchen Gestalten hereinlegbar ist - was immer wieder ein Anrufen des OLG notwendig macht. 

23.09.2026

Typischer Mandant des typischen Markus Haintz (Köln):
Rechtsextremes Großmaul Dr. Andreas Skrziepietz (Hannover) verliert auch in zweiter Instanz gegen angeblichen Querulant

Markus Haintz (Köln) ist Noch-Anwalt und Rechts-Anwalt, dazu dürfte er nicht nur mir als „Querulant“ sondern auch als „politisch wie auch pekunär motivierter Hetzer“ gelten:

Denn (wie ganz sicher nicht nur ich das sehe) verleumdet der Rechts-Außen-Anwalt zum Zweck des Spendenbettelns, der Selbstbewerbung und Selbsterhöhung in minderintelligenten, niedrig denkenden, rechtsextremen Psychopathen-Kreisen (nichtjuristischer, nicht beschönigende Fachbegriffe: „Dummkacknazis“, „Covidioten“) wiederholt öffentlich bekannte Personen als angebliche Straftäter.

Dieses, in dem er immer wieder über seine eigenen Strafanzeigen gegen solche - immer Personen links der AfD - berichtet und nach Abweisung seiner „tollen“ Strafanzeigen und Zurückweisung der Beschwerden  (oft regelmäßig nach § 152 Absatz 2 StGB - „Anzeige unbegründet, keine Straftat erkennbar“) dann dreist weiter behauptet oder vormacht, dieses geschähe nur, weil die jeweilige (General)Staatsanwaltschaft „politisch abhängig“ seien. Er legt offenbar jedes Mal eine solche Beschwerde ein und belastet - wie er wissen müsste - das Justizsystem und die Steuerzahler mit seinen, hier als „blöd“ anmutenden Mistanzeigen. Scheinbar weiß er das auch, weil er die Zurückweisung in mehreren Fällen schon vorab ankündigte. Allerdings müsste man ihm wohl den Kopf aufschrauben um fest stellen zu können, ob da überhaupt noch ausreichend und ausreichend verbindungsfähige Synapsen vorhanden sind, so dass er sein Tun in diesem Umfang und mit dieser Genauigkeit begreifen könnte.

Bild („pars pro toto“): „als unbegründet bis vom Matschhirn kündend“ anmutende, auf HAINTZ.media und „X“ verbreitete Strafanzeige mit welcher der Jurist Markus Hainz seine ganz offensichtlich beabsichtigte Verleumdung und Verhetzung als „Wahrnehmung berechtigter Interessen“ i.S.d. § 193 StGB tarnt, denn eine „Volksverhetzung“ bzw. durch „Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermordes“ seitens des Kanzlers liegt hier ganz klar gerade nicht vor. Wenn der Jurist und „Rechts-Anwalt“ dabei bleibt sollte sich Markus Haintz freiwillig die Hilfe suchen, die sein Mandant Andreas Skrziepietz sicherlich in absehbarer Zeit „nur fast freiwillig“ bekommt!

Wie Markus Haintz neulich selbst veröffentlichte hat er mich selbst in einem Schreiben an eine Staatsanwaltschaft auf einer Seite A4 sieben Mal als „Querulant“ oder „Querulanten“ bezeichnet - dabei (und auch deshalb) kann er selbst ganz gut als solcher gelten. Jedenfalls ist er nicht der Typ des Anwalts, der den Vortrag versachlicht und strafft - sondern selbst erheblich ätzt, schimpft und hetzt: Was Querulanten bekanntlich tun.

 

Bild: Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit Verstand (oder auch eine hinreichend verständige und lebenserfahrene Person - vorliegend ab einem Alter von etwa 11 Jahren) hätte Markus Haintz dazu geraten, „die Klappe zu halten“ - aber das „Klappe halten!“ bekommt der weder für sich selbst noch für (alle) seine Mandanten (ich sag nur „Skrziepietz“) hin. Statt dessen queruliert Markus Haintz öffentlich, geht durch sein eigenes „Dummblubbern“ also selbst ganz gut als „Querulant“ durch.

Dr. Andreas Skrziepietz aus Hannover ist ein rechts-krimineller „Schreihals“ - bekannt durch seine zahlreichen Verurteilungen wegen Verleumdung(en), Beleidigung, Bedrohung, Volksverhetzung und den Umstand, dass er nach Verurteilungen die ihn verurteilenden RichterInnen öffentlich verleumdet und (auch das hat er selbst breit getragen:) diese kackdreist duzend mit Emails belästigt - und aktuell (am 13.10.2026 um 13:00 Uhr ist Termin) - vor dem Strafrichter angeklagt ist. Einen Strafbefehl wird es für den mehrfach einschlägig Vorbestraften, mit der Anklage und neuen Verleumdungen selbst in die Öffentlichkeit drängenden „Hassmich“ nicht mehr geben.

„Blamage des Monats“

Das rechtextreme[¹] Großmaul[²] Dr. Andreas Skrziepietz verliert auch in zweiter Instanz, vertreten durch den (seiner Ansicht nach) „sehr guten“ (tatsächlich: „sehr lauten und gewiss vor allem sehr großmäuligen“) Anwalt Markus Haintz gegen genau den angeblichen „Querulant“ - der dazu auch nur „ein kleiner Schlosser aus dem Osten“ ist und dazu keinen Anwalt brauchte!

Der Beschluss zeigt deutlich auf, wie niedrig Andreas Skrziepietz denkt und handelt und wie kleinlich klagend er die Justiz zu missbrauchen suchte. Denn er ging gegen eine Behauptung einer Äußerung vor, die er sinnähnlich tätigte - weshalb seine Rechte erkennbar nicht verletzt sind.

Im Beschluss heißt es unter Wiedergabe deutlich rassistischer und sexistischer Äußerungen des Dr. Andreas Manfred Skrziepietz (von mir unten unterstrichen)  wie folgt:

Losgelöst davon, dass das Beschwerdegericht gleichlaufend mit dem Ansatz des Amtsgerichts der Auffassung. ist, dass der Beschwerdegegner mit der angegriffenen Äußerung den Beschwerdegegner nicht in einer zu missbilligenden Weise verächtlich macht, dürfte im Lichte der vom Beschwerdegegner schriftsätzlich zur Akte gereichten Ablichtungen vergangener Blog- Beiträge des Beschwerdeführers [Skrziepietz] (vgl. Anlagen zum Schriftsatz vom 24.09.2025, Bl. 9 ff feststehen, dass sich dieser in der Vergangenheit mehrfach kritisch mit der Gruppierung „Omas gegen rechts” im politischen Zusammenhang auseinandergesetzt hat. So folgt aus einem Beitrag vom 18.05.2025 exemplarisch folgende Formulierung: 

„Der zwangsgebührenfinanzierte Staatsfunk gibt es zähneknirschend zu:: "Omas gegen Rechts" dürfen als "Abgewrackte Schabracken" bezeichnet werden.“

Damit verleiht der Beschwerdeführer [Skrziepietz]  gegenüber den durchschnittlichen Rezipienten seiner Auffassung Ausdruck, die „Omas gegen rechts“ dürften derart bezeichnet werden. Die vom Beschwerdegegner im verfahrensgegenständlichen Beitrag vom 24.08.2025 getätigte Äußerung erfolgt somit keinesfalls ohne erkennbare Tatsachengrundlage. Im Gegenteil vermittelt der Beschwerdeführer  [Skrziepietz]  in den in Bezug genommen Beiträgen stets den Eindruck einer negativen Grundhaltung gegenüber der Gruppierung „Omas gegen rechts“. Als pars pro toto dient etwa die nachfolgende Ausführung aus dem Beitrag vom 18.05.2025:

„In Wirklichkeit hatte er darauf hingewiesen, daß die Ommas "überhaupt nichts hinbekommen und afrikanische, arabische Armutszuwanderung, komplett kulturfremd. Messerzuwanderung in unser Land gelassen hätten. Letzteres stimmt nicht so ganz, dann für die unkontrollierte Masseneinwanderung war ja Mehrkill verantwortlich.

Die Ommas gegen das Recht hatten natürlich nichts dagegen (vielleicht spekulierten sie auf einen schmucken Afrikaner, siehe “Angst essen Seele auf” von Fassbinder), aber die Schuld liegt bei Mehrkill.“

Die hierauf gründende Behauptung des Beschwerdegegners [Reinholz], der Beschwerdeführer  [Skrziepietz] nenne die „Omas gegen rechts“ alte Schabracken ist damit in jedem Falle von seiner Meinungsäußerung gedeckt welches durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers auch nicht in Anbetracht der vorstehenden Tatsachengrundlage einzuschränken ist. Die Behauptung, der Antragsteller [Skrziepietz] habe sich einmalig derart geäußert, ist erst recht nicht dazu geeignet, ihn in einem derart schlechten Licht dastehen zu lassen, dass es als Verächtlichmachung anzusehen ist.

Die Befürchtung des Beschwerdeführers  [Skrziepietz], eine übereifrige Staatsanwaltschaft könne womöglich aufgrund dieser Tatsachenbehauptung gegen ihn ermitteln, ist letztlich haltlos und vermag ihm ebenso wenig zum Erfolg zu verhelfen. 

der im Hinblick auf seine Äußerungen und die hier besprochene, dummdreist erhobene Klage als garstiger Lump fest stehende Andreas Skrziepietz meinte neulich, das Landgericht habe mich „richtig kennengelernt“. Tatsächlich hat es ihn in seine dreckige, rassistische, frauenfeindliche und sexistische Argumentationsweise und sein unzweifelhaft rechtsmissbräuchliches[³] Handeln im Sinne eines SLAPP kennengelernt und die RichterInnen wissen auch genau, dass es bei seinem Text auch um Volksverhetzung (unterstrichen)  handelt! Ein Rechtsanwalt, der kein Rechts-Anwalt ist und die Interessen seines Mandanten tatsächlich wahrnimmt, hätte dem Andreas Skrziepietz dringenst dazu geraten, im Hinblick auf die Außenwirkung eines erwartbar ablehnenden Beschlusses den Verfügungsantrag bzw. die Beschwerde zurück zu nehmen, den Klageverzicht zu erklären - und eine kleine Beratungsgebühr genommen.

Markus, der Rechts-HAINTZ also offenbar nicht: Der Quak-Anwalt (siehe oben und unten) zog den untauglichen Versuch vor, mich in einem Schreiben an das Gericht 5 mal als „Querulant“ oder „querulatorischer Rechtslaie“ zu verhetzen (Auszug aus dem „Schriftstück“ vom 08.04.2026 in der Sache 10 T 355/25 des LG Kassel, sein Aktenzeichen ist 206/26):

Markus Haintz hetzt in Schriftsatz auf üble Weise (10 T 355/25 des LG Kassel). Er verliert den Prozess. Es bleibt ein Malus.

... und als „formaler Rechtsanwalt“ auf diese vollidiotisch anmutende Weise just gegen genau diesen „querulatorischen Rechtslaie“ und „Schlosser“ BITTER zu verlieren. Den hat die 10. Zivilkammer des LG Kassel jetzt also auch „richtig kennengelernt” und bei allen Versuchen, unvoreingenommen zu bleiben, wird er fortan selbst bei den RichterInnen einen kleinen „Malus mit Querulantentouch“ haben.

→ Zum rechtskräftigen Beschluss des LG Kassel, Az. 10 T 355/25 (Skrziepietz + Haintz ./. Reinholz) vom 11.08.2026.



¹) siehe OLG FFM, Urteil zu Az. 16 U 151/24

²) siehe  AG Hannover, Urteil zu Az. 409 C 10237/24

³) laut Begründung des Gerichts fehlt es an einem „tauglichen Verfügungsgrund“, die Klage erfolgte also völlig grundlos - es bleibt der Missbrauch als Absicht.

19.08.2026

„Auf ihn mit Gebrüll!“
Quakender Rechtsanwalt Markus Haintz begibt sich in das Höllenfeuer, eine „Person des öffentlichen Lebens“ zu sein.

 

Bildschirmfoto: Das Gejammere qualifiziert ihn zum Jammerlappen. Leidet er an Megalomanie? (Ein Kommentar weist darauf hin.)

Nun denn: „Auf ihn mit Gebrüll!“

Als „Person des öffentlichen Lebens“ ist man auch eine „Person des des öffentlichen Interesses“. Nun mehr muss Markus, der SuperHAINTZ, sich als selbsternannter Prominenter weit mehr gefallen lassen als ein „kleiner, gar armer und völlig zu Unrecht angegangener Rechtsanwalt“ - so stellte sich Markus Haintz nämlich den Gerichten vor, wenn er in eigener Sache gegen ihm nicht gefallende Meinungen klagt.

In Zivilverfahren gilt die Pflicht, wahrheitsgemäß und vollständig vorzutragen. Der „Gerichtsbelästiger“ Haintz hat in seinen Schriftsätzen mehrfach den relevaten Punkt verschwiegen, dass er, wie er nun öffentlich behauptet,  „Person des öffentlichen Lebens“ ist. Solche müssen sich nämlich mehr gefallen lassen. Das gilt erst recht im Hinblick auf sein verleumderisches und dumm-querulatorisches Gequake über RichterInnen und StaatsanwältInnen, deren Entscheidungen dem sich immer mehr auf die rechtsradikale Seite schlagenden Markus Haintz nicht gefallen. Damit „wackeln“ die kleinlichen Anträge des mir als „Rechtsmissbraucher“ und „Feindes der Meinungsfreiheit“ geltenden „Jammerlappens“ (siehe sein blödes Gejammer oben) erheblich.

16.08.2026

Pascal Goffart wieder aktiver
Ist die Bewerbermasche „nur Rechtsmissbrauch“ oder schon „Betrug“?

Über den Pascal Goffart habe ich schon vor einiger Zeit berichtet. Wie es scheint ist er wieder intensiver mit der bekannten Bewerbungsmasche[¹] unterwegs. In der jüngeren Vergangenheit erreichten mich deshalb wieder Mails mit folgenden Aussagen:
  • [07.07.2026] „Ich habe nun am 27.07 ein Arbeitsgerichtsverfahren in Duisburg wegen vermeintlicher Diskriminierung und DSGVO Verfehlungen.“
  • [17.07.2026] „Ich bin Rechtsanwalt und vertrete eine Gesellschaft in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf. Kläger ist Herr Pascal Goffart.“ (Hinweis: Das ist ein anderes Verfahren als das vorstehende, Termin war aber ebenfalls am 27.07.2026)
  • [14.08.2026] „Ich vertrete anwaltlich ein Unternehmen in einem derzeit anhängigen Verfahren, dem eine Bewerbung von Herrn Pascal Goffart und ein anschließend geltend gemachtes datenschutzrechtliches Auskunfts- und Schadensersatzbegehren vorausging.“  
  • [17.08.2026] „Anbei sende ich Ihnen meine Mailadresse und hoffe sehr, dass die weiteren Unterlagen uns im ausstehenden Gerichtsverfahren unterstützen können. Es wäre sehr bedauerlich, wenn unser Rechtssystem sich gegen diese Form von Angriffen und Missbrauch nicht zu wehren wüsste.“ (Klage wegen angeblicher Diskriminierung)
Unter dem Artikel „Berufsspieler und DSGVO-Abmahnbetrüger Pascal Goffart ist wieder aktiv“ finden sich weitere Meldungen Betroffener. Ich gehe davon aus, dass ich nur vom kleinsten Teil erfahre und das der offenbar nicht unerheblich vorbestrafte Pascal Goffart in eine neue Aktivitätsphase eingetreten ist.  Mit ihm zusammen arbeitende Rechtsanwälte erwiesen sich in der Vergangenheit als Kriminelle.
 
(¹) Die Bewerbungsmasche:
  1. Pascal Goffart bewirbt sich offenbar ausschließlich bei kleineren Unternehmen um eine Arbeitsstelle, gerne in Bereichen wie Debitorenbuchhhaltung - obwohl ihm eigentlich klar sein müsste, dass er schon im Hinblick auf sein bekanntes Vorleben und den Umstand, dass er nach eigenem öffentlichen Bekunden in einem Interview für den „nicsmix-Pokerblog“ zwecks Gelderwerb an Pokerspielen teilnahm oder nimmt, also ein Berufsspieler ist (oder war), keine Chance haben dürfte: 
    • Scheinbar gibt er an, seit dem Jahr 2023 nicht mit einer vergleichbaren Tätigkeit beschäftigt zu sein.
    • Offenbar stimmen auch seine beruflichen Erfahrungen häufig nicht mit dem Anforderungssprofil überein.
    • Er bewirbt sich um weit von seinem Wohnort entfernte Arbeitstellen.  
    • Ich gehe auch davon aus, dass er von Anfang an gar nicht vor hat, den Job anzutreten. 
  2. Auf die „Bewerbung“ folgt dann seine Forderung nach Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO.  In mehreren Fällen behaupten Betroffene mir gegenüber, diese gegeben zu haben,  Goffart hätte dennoch abgemahnt und ein „Schmerzensgeld“ (juristisch: „Strafschadensersatz“) gefordert.
  3. Zudem hat er - so die Meldungen Betroffener - wiederholt auch Klagen wegen angeblicher Diskriminierung erhoben.
  4. Mit den DSGVO- und Diskriminierungsklagen verfolgt Goffart (für mich: „höchst offensichtlich“ / für andere: „wohl“) das Ziel, sich durch die Bewerbungen und die nachfolgenden „Schmerzensgeld“-Klagen ein Einkommen zu verschaffen. Zudem scheint es, wenn es sich nicht um einen Namensvettter handelt, so zu sein, dass er mit einem RA Philipp Brandt aus Berlin zusammenarbeitet. Es kann also gut sein, dass seine „wissenschaftliche Mitarbeit“ sein letzter Job (anno 2023) war und die Resultate (Aufsätze, Bücher und dergleichen) erst 2024 veröffentlicht wurden:

 

  • Hinweis hierzu:

Ein Berliner Anwalt namens Philipp Brandt (ehemals „Braungartner & Brandt“, „bb-legal.de“, verweist heute auf „brandt.legal“) wiederum ist als „Abmahnanwalt“ und also durch anrüchige Abmahnungen berühmt geworden (Bericht bei LTO, weiterer Bericht auf „www.internet-law.de“).

Aus meiner Sicht handelt es sich bei diesem, als „genau geplant“ anmutenden Vorgehen Goffarts mindestens um einen üblen und besonders perfiden Rechtsmissbrauch!

Allerdings sehe ich ein falsches Vormachen - und damit eine Betrugsabsicht - schon darin, dass er - wie ich freilich nur mutmaßen kann - den Job, um den er sich jeweils bewirbt, wohl gar nicht antreten will, sondern sich ausschließlich in der Absicht bewirbt, nachfolgend einen Rechtsstreit wegen angeblichen Datenschutzverstößen und angeblicher Diskriminierung vom Zaun zu brechen und „Schmerzensgeld“ zu fordern. Zudem ist oder war er ja „wissenschaftlicher Mitarbeiter“  und Mitautor des Philipp Brandt von „brandt-legal“ und veröffentlicht genau über diesen Themenkreis.

Hinweis zu Kommentaren:

Betroffene die dieses als Kommentar mitteilen wollen, sollten dazu den Artikel „Berufsspieler und DSGVO-Abmahnbetrüger Pascal Goffart ist wieder aktiv: Jetzt mit „Bewerbungsmasche“.
Weitere Betroffene sollten sich im eigenen Interesse melden! (Update) “
nutzen, damit sich diese Kommentare nicht verstreuen und das Ausmaß seines Handelns sichtbar wird.

08.08.2026

Über die „(Sch)Rumpfkanzlei“ HAINTZ-legal Rechtsanwalts-GmbH und die Frage „Ist das schon Prozessbetrug oder nur Rechtsmissbrauch?“

(Präambel) Ich habe ja schon so einige Kanzleien geschrumpft, z.B. „Gravenreuth & Syndikus“ (München), die Berger Law LLP (Köln, Düsseldorf). Letztere sogar von 18 auf 0. Vorliegend schmiere ich mir das aber nicht aufs Brot - das wäre viel zu schnell gegangen.

Offenbar bedeutet Rechtsanwalts-GmbH auch „Rechtsanwalts-Gesellschaft mit beschränkter Haltbarkeit“. Jedenfalls hat die Kanzlei des (vor)lauten Markus Haintz das als Niederlassung beworbene Stundenbüro ...

... offensichtlich aufgegeben ...

... und die erst im Oktober 2025 angestellte Melina S. war angeblich seit Anfang Juli 2026 „potzblitz“ nicht mehr bei der Haintz-legal Rechtsanwalts-GmbH beschäftigt. 

Der Supermarkus HAINTZ schrieb dem Landgericht Frankfurt am 3. Juli 2026 wie folgt:

Zu diesem Zeitpunkt war laut Kanzleiwebseite angeblich Melina S. immer noch Angestellte des Supermarkus Haintz.

Merkwürdig ist nur, dass das bundesweite Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer ein anderes Datum, nämlich  den 16. Juni 2026, und eine andere Kanzlei nennt:

Der oben genannte Hass- und Hetzblogger Andreas (Manfred) Skrziepietz ist übrigens „prominent“ - denn seine, im Oktober 2025 rechtskräftig gewordene Verurteilung - die weder die erste noch die letzte ist - thematisierte dieser selbst bei Nius.de, einem bei Querfaslern, Covidioten, Dummquaknazis, Reichbürgern, Impfgegnern, Putinfreunden und allerhand anderem kackdummdreisten, asozialen oder geistesgestörten Volk beliebten „Webmagazin“. In welchem übrigens auch eine Janine Beicht, die sonst auf HAINTZ.media  (konkurriert um das selbe Publikum und um die selben Spender) hetzt, „ungefiltert auffällig“ wurde.

Bildschirmfoto: So dringt Janine Beicht in die Öffentlichkeit - diese tut das übrigens auch mit privaten Kram wie Alter, „Männerpech“, Kinderlosigkeit und Menopause.

Wie auch immer das sei. Aber ich halte mal fest, dass der Weggang der Melina S. aus der Kanzlei HAINTZ legal Rechtsanwalts-GmbH am 16.06.2026 bekannt gewesen sein muss (siehe Bild oben, Anwaltsverzeichnis). Auch für die Kündigung des Stundenbüros (laut Anbieter „Virtual Offices / Virtuelle Büros“, „Firmensitz“) in der also nur angeblichen „Zweigniederlassung“ in der Neuen Mainzer Str. 6 bis 10 wird es Fristen geben. Ich gehe davon aus, dass am 16.06.2026 die Kündigung des Vertrages zwischen dem Workspace-Anbieter und der Haintzschen Rechtsanwalts-GmbH eine beschlossene oder schon erfolgte Tatsache war.

Doch am selben Tag (16.06.2026) schrieb Markus HAINTZ dem LG Frankfurt 

und behauptete, er sei von Äußerungen meiner Person über die seine höchstselbstpersönlich aus folgendem Grund in Frankfurt besonders(!) betroffen:

Was die  Ex-Angestellte Melina S. betrifft, gab Haintz im gleichen Schreiben selbst an, dass diese - wie auch die anderen beiden - in der „Hauptniederlassung“ in Köln tätig sei. Zudem ist übrigens auch die Stuttgarter Adresse der „HAINTZ-legal Rechtsanwalts-GmbH“ in der dortigen Königsstraße 38 mit einem Anbieter von Stundenbüros verknüpft.

Die Behauptung einer „besonders erheblichen Auswirlung“ in Frankfurt am Main lässt den Herrn Markus Haintz im Hinblick auf die Wahrheitspflicht - zum wahrheitsgemäßen und vollständigen Vortag - ganz schlecht aussehen. Wie ich das sehe wollte er sich (wohl mit Absicht, siehe unten) bei der wiederholt sehr nazifreundlich urteilenden 3. Zivilkammer des LG Frankfurt den Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung durch das Verwscheigen der - wie er wohl schon gewusst haben muss - bevorstehenden Beendigung des Vertrages über das Stundenbüro erschleichen.

Für mich ist die Behauptung der „besonderen Auswirkung“ in Frankfurt am Main also a) vorsätzlich unwahr erfolgt, sollte b) das Gericht täuschen und c) im Hinblick darauf, dass durch die unwahre Behauptung der Anschein der Zulässigkeit des Antrages vor diesem Gericht offensichtlich unzutreffend herbeigeführt werden sollte, ergo eine Form des Betruges. Über diesen Vorwurf bzw. Verdacht werden nach meiner Strafanzeige Staatsanwaltschaften und ggf. Gerichte entscheiden. Das es sich aber um Rechtsmissbrauch handelte, ist (jedenfalls für mich) sonnenklar.

Über die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt

Die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt unter Ina Frost gilt mir auf Grund echt merkwürdiger Entscheidungen, welche das OLG Frankfurt teilweise längst aufgehoben hat (Az. 16 U 151/25, 16 U 153/25), als „ungewöhnlich nazifreundlich“. So hatte die Kammer unter Ina Frost mir die Äußerung der auf wahren und schon der „Frostkammer“ vorgelegten Tatsachen (öffentliche Äußerungen von Skrziepietz) beruhenden Meinung verboten, Andreas Skrziepietz sei rechtextrem bzw. rechtsradikal und ein Hass- bzw. Hetzblogger. Nach der OLG-Entscheidung - für die also kein neuer Vortrag notwendig war - kam diese 3. Zivilkammer unter der selben Ina Frost allen Ernstes auf den „Trichter“, dass diese sich der Entscheidung (dass ich Andreas Skrziepietz als rechtextrem bzw. rechtsradikal sowie Hass- und Hetzblogger bezeichnen darf) mit „ganzem Herzen“ anschließe und verbot mir allen Ernstes die Bezeichnung des üblen Hetzers Andreas Skrziepietz als „Quaknazi“. Dieser kaum zu fassende Unsinn ist nicht rechtskräftig und wird - da bin ich mir ganz sicher - vom OLG Frankfurt demnächst kopfschüttelnd verworfen -  denn immerhin ist es eine Äußerung über einen - wie die 3. Kammer durch Vortrag und aus Akten wusste - mehrfach wegen Äußerungsdelikten verurteilten, rechtextremen bzw. rechtsradikalen Hass- und Hetzblogger.

Klar darf man so einen „Quaknazi“ nennen - nämlich um den Maulheld geradezu wohlwollend von den „Tatnazis“ der NSU zu unterscheiden!

20.07.2026

Markus HAINTZ: Ist das noch Spendenbettelei, ein Kampf für oder doch gegen die Meinungsfreiheit - oder gar schon „organisierte Kriminalität“?

Markus HAINTZ ist „pro forma“ Rechtsanwalt, Eigentümer und Geschäftsführer der „HAINTZ legal GmbH“ und auch der „HAINTZ.media GmbH“. Letzteres „GmbH“ würde ich im Hinblick auf die also von Markus HAINTZ verbreiteten Hetze als „Gesellschaft mit beschränkter Hirnleistung“ interpretieren, erstere als solche mit „beschränkter Haftung“ bezeichnen wollen. (Sie können ja mal versuchen, einen Anwalt nach einer Schlechtleistung zu verklagen...)

Markus HAINTZ bettelt um Spenden

Angeblich für seinen Kampf für die Meinungsfreiheit.

Und Markus HAINTZ bettelt, nachdem sein eigener Schädigungs- und Bereicherungsversuch dramatisch fehl schlug (HAINTZ wollte sogar eine „Geldentschädigung“!) wild über eine unfassbare Ungerechtigkeit des Systems quakend, um Spenden für einen von ihm selbst in zwei Instanzen verlorenen Prozess gegen die Freiheit der Meinung, bei ihm eine Tätigkeit für den Verfassungsschutz zu vermuten (obwohl er im neunazi-blauen HAINTZ-Shirt selbst dazu aufrief, das Grundgesetz - die Verfassung - zu schützen).

Markus Haintz bettelt zudem um Spenden für die HAINTZ.media, welche ich nicht anders als „Gesellschaft mit beschränkter Hirnleistung“ nennen möchte. Denn die „beschränkte Hirnleistung“ ergibt sich für mich daraus, dass deren Chefredakteur (er sollte sich „Hauptschriftleiter“ nennen) HAINTZ.himself die Webseite und den Auftritt in sozialen Medien nutzt um andere zu verleumden.

So schrieb ihm das LG Kassel ins Gebetsbuch:

„Art. 51 GG gebietet es, ein berechtigtes Interesse an der Einwirkung auf die Bildung der öffentlichen Meinung über diese wichtige Frage anzuerkennen und die Äußerung des Antragsgegners auch als Gegenschlag gegen eine unzutreffende Information der Öffentlichkeit hierüber zu werten (vgl. BVerfG, 25.01.1961 — 1 BvR 9/57, Rdn. 65).“

Grob übersetzt: Markus HAINTZ (in der Inkarnation als HAINTZ.media) hatte den Bundesvorsitzenden der Grünen verleumdet (die euphemistische Wortwahl „unzutreffende Information der Öffentlichkeit“ bedeutet vorliegend genau das) in dem er eine völlig haltlose Strafanzeige gegen diesen stellte um diese zu veröffentlichen. Eine Anzeige, die später wegen des Fehlens eines Anfangsverdachtes(!) zurück gewiesen wurde. Dies beschwerte er, so sehe ich das und auch das Gericht schrieb von Machtmissbrauch, durch den Missbrauch des Titels als Rechtsanwalt:

(Bild und Beweis: (21.07.2026, 09:15) Auch nach Zugang des Urteil, welches Markus HAINTZ die Verleumdung und den Missbrauch seines formalen Ansehens als „Organ der Rechtspflege“ bescheinigt, ist dieser Artikel diese unfassbar blöde Verleumdung noch abrufbar.)

Nachdem ich über die grobe Verleumdung berichtete, zog Markus HAINTZ.himself mit der weinerlichen (und von mir sinngemäß wieder gegebenen) Behauptung vor Gericht, ER würde von mir gar übel verleumdet. Auch mit Briefkopf der HAINTZ.legal und der Angabe er sei Rechtsanwalt. Ich halte solche, offensichtlich ungerechtfertigten Klagen für eine Form des „Betruges“ und genau diese fiese Methode des Überziehens eines Kritikers mit solchen nicht mehr nur extrem kleinlichen und übertreibenden, sondern krass böswilligen und falschen Klagen habe ich schon früher von Seiten krimineller Rechtsanwälte erlebt.

Das Landgericht Kassel schrieb Markus HAINTZ den Missbrauch des Ansehens des Rechtsanwaltsberufes als  „machtmissbräuchlich“ ins „Gebetsbuch“:

„Die Passage soll der Öffentlichkeit, an die sich der Antragsteller [Markus HAINTZ] selbst mit seiner Aussage gewendet hat, vor Augen führen, dass die Kritik des Antragstellers [Markus HAINTZ] an der Staatsanwaltschaft scheinheilig ist, da dieser selbst seine besondere Stellung als Organ der Rechtspflege machtmissbräuchlich zum Nachteil der Allgemeinheit ausnutze.“

Das Wort „machtmissbrächlich“ kam in meinem Artikel und in der Argumentation vor dem Gericht übrigens gar nicht vor. Diesen Vorwurf hat also das Gericht erkannt. Und das ist richtig, denn der Selbstdarsteller und Möchtegern-Medien-Mogul Markus HAINTZ missbraucht hier zu niedrigen Zwecken insbesondere seine formal zugebilligte Rolle als „Organ der Rechtspflege“ und das Ansehen des Anwaltsberufes - wie eben auch den Umstand, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte solchen gegenüber etwas walten lassen, was ich mit „Zurückhaltung und Vorsicht bis hin zu Strafvereitlung und Rechtsbeugung“ umschreibe, denn ich erinnere mich an eben solche Handlungen zu Gunsten des Günter Freiherr von Gravenreuth (die soweit gingen, dass diesem der damalige „Waffen-KVR der Stadt München“ trotz Verurteilung zu einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr (und also eindeutig rechtswidrig!) die Knarre beließ mit welcher der irre gewordene „Rechtsanwalt“ sich - gottlob: nur selbst - umbrachte), des verurteilten Chefs der „Berger Law LLP“ (die war auch in Köln!), auch eines Hans Dieter Weber.

Aus dieser „rechtsgrundlagenlos bevorteilenden Ungleichbehandlung“ der „Rechtsanwälte“ durch die Justiz - die in meiner Gegenwart und nach diesem konstanten Erleben der Bevorteilung kriminell agierender „Rechtsanwälte“ niemand bezweifeln möge - resultiert aber eine „Macht“. Auch mit seinem Missbrauch dieser, ihm informell, nur auf Grund des Berufes ohne gesetzliche Grundlage gegebenen Macht wirbt Markus HAINTZ also um Spenden.

Zudem beauftragt die HAINTZ.media GmbH des Markus HAINTZ die HAINTZ legal GmbH des Markus HAINTZ damit, Strafanzeigen zu erstellen und Briefe an Ministerien zu schreiben. Mithin dienen die Spenden also gar nicht einem Kampf „für Meinungsfreiheit“ sondern einem Kampf dafür, andere zu zu verleumden und deren Meinungsfreiheit zu beschneiden.

Man könnte denken, Markus HAINTZ „hat es nicht so mit der deutschen Sprache“ und verwechselt eine allgemeine „Meinungsfreiheit“ mit seiner „Deutungshoheit“.

Für den nächsten Abschnitt möchte ich etwas voranstellen:

Die während der Corona-Epedemie auffällig gewordenen Masken-, Impf- und Maßnahmegegner gelten mir als arrogantes, egozentrisches, unsolidarisches - schlicht asoziales - Gesindel. Ich erinnere mich mit Grausen an den üblen Typ (das W-Wort wäre angebracht), der die Maske an der Stelle trug, wo der Hahn den Kamm hat, und rotzrech in die Kamera sagte: „Was wollt Ihr denn? Ich trage doch die Maske!“ Wer sich im Augenblick des Angesichts des dummdreisten Handelns solcher Idioten nicht reflexartig die Wiedereinführung der Prügelstrafe in Form einer kurzen Serie sofort zu verteilenden „Watschen“ wünscht (und das nach einem Augenblick des Nachdenkens wieder verwirft) deucht mir als geistig nicht ganz gesund. Wer die Äußerung des Covidioten „gut“ fand gar oder „gut“ findet sollte dringend zum Psychiater und keine Straße mehr ohne Begleitung überqueren.

Spenden für verurteilte Ärztin

Da komme ich zurück zu Markus HAINTZ. Der bettelt nämlich auch um Spenden für eine straffällig gewordene und rechtskräftig verurteilte Ärztin, die „anno Corona“ gegen „kleines Geld“ seriell Maskenbefreiungen ausstellte - ohne die Patienten untersucht zu haben.


Die Atteste der insoweit kriminellen Ärztin, die laut Presseberichten auch ein vorläufiges Berufsverbot erhielt und sich nunmehr in einer Privatpraxis mit fragwürdigen Behandlungsmethoden wie „Orthomolekulare Medizin“ versucht, enthielten keine konkreten medizinischen Diagnosen oder nachvollziehbaren gesundheitlichen Gründe, weshalb den angeblichen Patienten das Tragen einer Maske unzumutbar sein sollte. (Bitte den letzten Satz gut merken)

Anmerkung:

„Betrug“ i.S.d. § 263 StGB war das übrigens nicht: Die Käufer wussten (oder hätten bei geringem Nachdenken wissen müssen), dass diese ein unwahres und deshalb prospektiv untaugliches Attest erwarben. Die Covidioten haben, als Fanboys oder Fangirls, halt für ein „wie ein Attest aussehendes Autogramm mit Grußworten“ gezahlt...

Es gibt da einen Bezug zu ihm selbst:

Markus HAINTZ himself lief bei bei Demonstrationen ohne Maske herum und hatte mindestens einmal vor Gericht versucht, den Zugang mit einem solchen Attest zu erzwingen. Ob Dr. Jiang etwa diejenige ist, die seine Maskenbefreiung ausstellte? Das liegt zwar nahe, aber ich weiß es nicht. Was ich aber aus der Südwestpresse weiß:

  • Anfang 2021 gab es einen Eklat am Amtsgericht Göppingen: HAINTZ wurde der Zutritt zum Amtsgericht Göppingen verweigert, da er im Gerichtsgebäude keine Maske tragen wollte. Das Gericht bestand auf der Einhaltung der geltenden Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes.

    Das Gericht begründete die Entscheidung in der Sache vor dem AG Göppingen wie folgt:

    • Mangelhafte Diagnoseangaben: Das von HAINTZ vorgelegte ärztliche Attest erfüllte nicht die rechtlichen Mindestanforderungen. Es enthielt keine konkreten medizinischen Diagnosen oder nachvollziehbaren gesundheitlichen Gründe, weshalb ihm das Tragen einer Maske unzumutbar sein sollte. (Da ist der Satz, den sich meine Leser gut merken sollten!)
    • Fehlende Überprüfbarkeit für das Gericht: Nach der damals gefestigten Rechtsprechung mussten Atteste so formuliert sein, dass Richter die medizinische Notwendigkeit einer Befreiung selbst prüfen und nachvollziehen konnten. Ein bloßes pauschales Attest ohne nähere Begründung reichte dem Amtsgericht Göppingen nicht aus.
    • Gleichbehandlung und Infektionsschutz: Da das Attest als „ungenügend“ eingestuft wurde, griff die allgemeine Maskenpflicht im Gerichtsgebäude, die dem Schutz aller im Gebäude befindlichen Personen diente.
  • Es folgte ein erfolgloser Befangenheitsantrag: Als Reaktion auf den Vorfall legte HAINTZ einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Richterin ein. Dieser Antrag wurde vom Amtsgericht Göppingen als unbegründet abgewiesen. Das Gericht stellte klar, dass die Pflicht zum Tragen einer Maske im Gebäude weiterhin vollumfänglich gelte. HAINTZ fügte sich schließlich am Folgetag den Bedingungen und betrat den Gerichtssaal mit Visier bzw. Maske, um seine Mandantin zu vertreten.

Dies war flankiert von Klagen gegen Maskenpflichten: HAINTZ ging auch juristisch erfolgsfrei gegen allgemeine Maskenauflagen vor. Beispielsweise scheiterte er auch mit einer von „Seuchenvögeln“ angestrengten Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen, die sich gegen die Maskenpflicht der Stadt Ulm bei sogenannten „Corona-Spaziergängen“ richtete.

Neue Spendenbettelei mit Bezug zu Markus HAINTZ und zu einer Strafsache:


Auf HAINTZ.media finden sich zahlreiche Beiträge einer Janine Beicht, die Katzen mag - aber straff für die AfD wirbt, deren oft menschenverachtenden Positionen bekannt sind. Janine Beicht wieder betreibt auch eigene Sozial-Media-Konten und ihr Name taucht auch in anderen, neorechten Medien auf. Diese schreibt:

„Bitte unterstützt mich bei meiner rechtlichen Verteidigung

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mich wegen vermeintlicher Volksverhetzung. Mir wird aufgrund eines historisch-kritischen Posts auf X vorgeworfen, dass ich die Verbrechen der NS-Zeit verharmlost hätte, was nicht der Fall ist.“

Über die ihr vorgehaltene Tat kann ich nichts sagen: Ich weiß nicht um welche Äußerung es geht, der Vorwurf der Volksverhetzung kann und muss sich noch als falsch oder richtig erweisen, mein eigenes Vertrauen in Staatsanwaltschaften ist in Hinblick auf die hohe Zahl eigener Freisprüche - nach wirklich „sportlichen“ Anklageerhebungen - auch begrenzt. Ich weiß (und mich interessiert) nur, dass Janine Beicht offensichtlich für die HAINTZ.media tätig ist und selbst über das Ermittlungsverfahren (also nicht einmal eine Anklage!) veröffentlicht. Und, ich will es deutlich sagen: „Nein! Mir ist keine Äußerung von Janina Beicht gegenwärtig, welche ich für strafbar halten würde.“ Was nicht heißt, dass ich dieser auch nur irgendwie zustimme. Außerdem lese ich bei weitem nicht alles, was diese so „austut“.

Gar nicht gefällt mir ihr ...

„PS: Sollten die Unterstützungszahlungen meine gesamten Anwaltskosten übersteigen, werde ich den überschüssigen Betrag nach freiem Ermessen an andere Opfer willkürlicher Strafverfolgung für deren Verteidigung spenden.“

... denn auch mein Lieblingsquaknazi Andreas Skrziepietz sieht sich als „Opfer willkürlicher Strafverfolgung“ - ist aber wegen übler und niedriger Verleumdungen verurteilt worden. Ebenso „willkürlich verfolgt“ wird wohl (nach der sehr speziellen Ansicht der Janine Beicht) diese merkwürdige Bart- und „Opas-gegen-Rechts“-Shirträger„in“, Sven(ja) Liebich der mit wildem Rumschreien vorm Gerichtssaal nicht verhindern konnte, ausgeliefert und zwecks „Langzeiturlaub“ mit dem „Reisedienst der deutschen Justizvollzugsanstalten“ nach Zeithain verfrachtet zu werden. Denn auch kleine Pimmel gehören in den Männerknast. Da stimmen mir ganz bestimmt auch viele AfD-Mitglieder zu. Wird da etwa für den gespendet? Wird dieser verurteilte Kriminelle über das Konto der HAINTZ.legal finanziert?

Klar übertreibe ich mit der Frage: „Ist das schon organisierte Kriminalität?“!

Aber die Spenden, um welche Janine Beicht offensichtlich in einem covidiodistischen, auch rechtsrextremen - also menschenfeindlichen, allerdings katzenliebenden Umfeld bettelt, sollen auf ein Konto der HAINTZ.legal GmbH unter Angabe eines Aktenzeichens der Kanzlei gehen. Und genau das kommt mir beim „Supermariomarkus-HAINTZ“ etwas zu häufig vor: Spendenbettelei im Zusammenhang mit (dem Vorwurf von) Straftaten und, in seinem eigenem Fall, dem Überziehen von Kritikern mit  ungerechtfertigten Prozessen und dem Ausstoßen eigener Verleumdungen durch Markus HAINTZ. Dazu die persönliche Verquickung des gegenseitigen Tätigwerdens: „Organisiert“ trifft zwar zu, aber von „organisierter Kriminalität“ spricht die Justiz erst wenn weit mehr vorliegt.

Nichtdeszutrotz gilt: Mir kommt das öffentliche Handeln des Markus HAINTZ immer mehr so vor, als wolle er ein „Consigliere“ der neurechten Szene aus AfDlern, echten Neonazis, Covidioten, Reichsbürgern, Impfgegnern, Putinfreunden und kriminellen Quaknazis und krassen Maulkriminellen sein. Und ich bin der Ansicht, die Anwaltskammer hätte den, den Beruf auf besonders niedrige Art (ich nenne hier „Hetze“ und „Verleumdung“ - siehe obiges Bildschirmfoto) und zu niedrigen Zwecken (hier der Selbsterhöhung) missbrauchenden „Lumich“ längst rauswerfen sollen.

28.04.2026

Ganz-rechts-Anwalt Markus Haintz verliert vor dem OLG Frankfurt gegen „vermeintlich kleinen Schlosser aus dem Osten“
(Arbeitstitel: „Haintz's Geldgier“)

Da muss Markus Haintz (Köln) wohl weiter und woanders um Spenden betteln: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mir in einer wichtigen Teilentscheidung gegen den Möchtergern-Medienmogul mit Anwaltskarte recht gegeben. Der Beschluss ist zudem allerbestens geeignet, einer voreiligen und falschen Entscheidung der 10. Zivilkammer des LG Frankfurt entgegenzuwirken.

Was weh tun dürfte: Der Anwalt und Selbstdarsteller Markus Haintz verlor gegen den von ihm in kackdummer Weise vor dem LG Kassel (10 T 355/26, Schreiben vom 08.04.2026) als „Querulant“  und „Person in einen psychpathischen Zustand“ geschmähten Rechtslaie. Gegen mich. Schon wieder!

Bildschirmfoto: Der Satz mit dem „Selbstläufer“ ist auch(!) im Hinblick auf das obige Beweisfoto eine „Anwaltsente“. Weiter bettelt Markus Haintz, der auch sonst krass queruliert und Gerichte belehrt (Link) um Spenden in Höhe von € 8.000,00.

Es geht in der OLG-Entscheidung um einen Streitwert, den der von manchen Gerichten (10. Zivilkammer des LG Frankfurt) nur wegen seines Titels wohl (noch) zu hoch angesehene Markus Haintz im eigenen - also stets niedrigem - pekunärem Interesse absurd hoch angegeben hatte. Der wurde vom LG Frankfurt einfach und ohne ausreichendes Bedenken durchgewunken und nun vom OLG sehr schnell und rechtskräftig von € 30.000 auf € 10.000 gesenkt. Zu dem hatte das Landgericht ganz offensichtlich auch eine Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2019 - 4 StR 426/18 - (noch) nicht gekannt, welche aussagt, dass auch ein Anwalt mit (Ab)Mahnungen durch Gebührenüberhöhung sehr wohl die Straftat des Betruges begehen kann. Und das Landgericht überging die Urteile des BGH vom 12.12.2006 - Az. VI ZR 175/05 sowie das vom 06.05.2005 - I ZR 2/03. 

Kernaussage: Der Anwalt hat auch bei einfachen Abmahnungen für sich selbst zuvorderst auch selbst tätig zu werden und darf deshalb dafür keine Gebühren erheben. Hat Haintz aber. Offensichtlich aus Geldgier. Und vielleicht sogar in Schädigungsabsicht, die entnehme ich seinen hässlichen Artikeln:

(Bildschirmfoto: Es gibt keinen vernünftigen Grund, das so zu formulieren, es sei denn, das „Organ der Rechtspflege“ will die hässliche Beleidigung der Alktkanzlerin unter dem Deckmantel einer juristischen Berichterstattung verbreiten. Ich denke, dieses beleuchtet die Psyche des Markus Haintz „besonders hell“.)
(Bildschirmfotos: Durch diese und solche Äußerungen, die das bundesteutonische „Organ der Rechtspflege“ über sein „trickreich“ in der Schweiz angemeldetes, von ihm eindeutig beherrschtes, aber offenbar nur in Deutschland tätiges Briefkasten-Medienorgan „Haintz.media GmbH“ ejakuliert, mutiert Markus Haintz jedenfalls für mich zum „Hassmaul“. Denn er bringt die dreckigen Beleidigungen mit den Namen zusammen im Titel - was auch seine ganz offene Absicht ist.)

Zurück zum Thema:

Demnach muss man aber über einen niedrig denkenden Anwalt, der für sich selbst abmahnt, diese Abmahnung selbst unter dem Briefkopf der eigenen Anwalts-GmbH verschickt und allen Ernstes eine Gebühr hierfür verlangt, aber auch meinen dürfen, dass diese Kostenberechnung - welche sich als „zu unrecht gefordert“ darstellt und zudem laut dem hier bgesprochenem Beschluss des OLG Frankfurt vom 21. April 2026, Az. 16 W 12/26, erweislich auch noch durch den krass „überhobenen“ (zu hohen) Streitwert überhöht wurde, auch unter Gebrauch des Wortes „Abzocke“ berichten dürfen. Art. 5 GG gilt - auch das scheinen einige Richter(innen) wie besessen zu verneinen (ich habe frühere Erfahrungen damit, s. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.01.2011, Az. 25 W 2/10) - auch wenn der Antragsteller das formale Recht hat, sich „Rechtsanwalt“ zu nennen.

Ich rate dem, also nur angeblich „für die Meinungsfreiheit kämpfenden“  Anwalt Markus Haintz dazu, ganz schnell zu handeln. Sonst muss er wohl noch mehr betteln. (LG FFM 10 o 173/26)

Ebenso sportlich ignorierten die beteiligten Richter 10. Zivilkammer des LG Frankfurt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum „rechtlichen Gehör“. Dies offensichtlich  nur wegen des Ansehens der Person. Haintz ist (derzeitig, noch) Rechtsanwalt und (nicht nur, aber speziell) hessische Gerichte haben in der Vergangenheit mehrfach und deutlich bewiesen, dass die Justiz es nicht vermag, in solchen Fällen allein auf Grund der Sach- und Rechtslage zu entscheiden und vermeintliche „Organe der Rechtspflege“ in nicht zu fassender Weise und in dem diese sich klaren Tatsachen verweigerten bevorteilt . Der vorstehehend verlinkte Fall war auch kein Einzelfall, denn auch den kriminellen „Rechtsanwalt“ Günter Freiherr von Gravenreuth bevorteilten Richter des LG Kassel zu Unrecht, in dem diese die Beiziehung von Akten anderer Gerichte verweigerten, welche dann nach jahrelangen Kampf gegen diese Idiotie die Wahrheit meine Aussagen bewiesen. 

P.S. Gegen seinen uneinsichtigen Mandant Andreas Skrziepietz (Hannover) habe ich gestern einen weiteren Verfügungsantrag gestellt. Der sich als „erfolgreich“ gerierende Markus Haintz kann den gerne weiter gegen mich erfolgsfrei vertreten, also nochmals gegen mich verlieren und möge also den abkassieren oder weiter bei Quaknazis, Covidioten, Klimaleugnern, Dummschwaflern und sonstigen Demokratiehassern um Spenden betteln, um - den Eindruck erweckt er durch sein öffentliches Gebettel um Geld selbst - nicht in der Insolvenz zu enden.

Bildschirmfoto: Im Hinblick auf die Spendenbettelei des Markus Haintz „himself“, die übrigens auf sehr vielen Kanälen stattfindet, ist es „nicht ganz undenkbar“, dass ich alsbald ebenso titele. Das dürfte oder müsste dieser dann als „völlig rechtens“ empfinden. Macht er ja selbst... „abyssus abyssum invocat“!

Apropos Andreas Skrziepietz: Der „Dr. Hassmich“ hätte wohl getitelt, dass Markus Haintz vom OLG „abgewatscht“ worden sei. Das ist sein Sprachgebrauch. Aber unter gleich klugen und gleichsinnigen findet derlei natürlich nicht statt.


30.10.2025

Rechtextremer Narzisst(¹) Andreas Skrziepietz (Hannover) verleumdet nach verkettetem Prozessbetrug weiter
Wie Fehlentscheidungen und Untätigkeit von Richter(inne)n einen Kriminellen befeuerten

Akten des OLG Frankfurt, Az. 10 T 151/25,  10 T 153/25:

Im Hinblick auf dessen Veröffentlichungen (und vorhergehende Belästigungen meiner Person) darf ich den „Docmacher“ Andreas Skrziepietz (unter Aufhebung des insoweit gegenteiligen Urteile des LG Frankfurt 2-03 o 117/24 und 2-03 o 281/25) „(meinen) Stalker“ einen „Hassblogger“ „Rechtsextremen“, „Rechtsradikalen“, „ausländerfeindlich“ „Verfasser von Hetzschriften“, „Verbalterrorist“  und ein „ausnehmend feiges Groß- und Schandmaul“ nennen.

Frech bis kriminell: Er hatte in der Sache 2-03 o 281/25 des LG Frankfurt u.a. an Eides statt versichert, nicht fremdenfeindlich zu sein. 

Bild: Eidesstattliche Versicherung des Andreas Skrziepietz im Verfahren 2-03 o 281/24 des LG Frankfurt vom 02.07.2024. Diese ist ausweislich der rechtskräftig gewordenen Teile des Urteils des Landgerichts und des rechtskräftigen Urteils des Oberlandesgerichts multibel unwahr.

Der insoweit also als Lügner feststehnde Andreas Skrziepietz behauptet öffentlich (offensichtlich in der Absicht der Verleumdung) das OLG habe mir verboten, ihn einen „Nazi“ zu nennen. Tatsache ist, dass er das behauptete Verbot so nicht einmal beantragt hatte. Die Vorsitzende Richterin am LG Frankfurt, Frau Dr. Ina Frost (nebst der von ihr geführten 3. Zivilkammer des LG Frankfurt) hatte sich in der Vorinstanz nicht gerade positiv hervorgetan und in den Urteilen sogar bereits erkannte und in den Urteilsbegründungen an anderen Stellen benannte Tatsachen negiert. Auch, dass er falsch an Eides statt versicherte, hat die Kammer ignoriert. „Darob kann man nur staunen!“ teile ich höflich und zurückhaltend mit.

Akte des LG Frankfurt, Az. 2-03 o 97/25:

Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover belog im Antrag vom 18.03.2025 das Landgericht Frankfurt und erwirkte durch eine Lüge eine einstweilige Verfügung, die es mir sehr einstweilig verbot, zu berichten, dass er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Er hatte behauptet, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Der Vorsitzenden Richterin am LG Frankfurt, Frau Dr. Ina  Frost (nebst der von ihr geführten 3. Zivilkammer des LG Frankfurt) halte ich vor, dass diese nicht beachtet hatte, dass die „Glaubhaftmachung“ völlig ungenügend erfolgte (es fehlte z.B. eine Versicherung an Eides statt) und dass diese auch hier leichtfertig einer „gestört“ wirkenden Person einen ungeheuren Vortrieb gab.

Nachdem es mir durch einen Beschluss des AG Hannover gelungen war, gegen den Widerstand des Andreas Skrziepietz Einblick in eine Ermittlungsakte zu bekommen stand fest, dass dieser dieser das Gericht getäuscht und also auch die Tats des Prozessbetruges begangen hatte. Skrziepietz brauchte Monate um die Klage zurück zu nehmen. Frau Dr. Ina  Frost und der 3 Zivilkammer des LG Frankfurt werfe ich vor, dass diese im vollen Wissen um den Prozessbetrug (also nach der Aufdeckung der Lüge) es monatelang schwieg, keinen Hinweisbeschluss erließ, vor allem aber die schon am 01.04.2025 beantragte Aussetzung der Vollstreckung aus der Verfügung nicht gewährte und ebenso monatelang untätig blieb, nachdem der Beweis für die Lüge und also den Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz vorgelegt wurden. Diese willkürliche, mindestens sachwidrige Untätigkeit befeuerten die Idee des auch insoweit als kriminellen anzusehenden Andreas Skrziepietz Idee zum nächsten Prozessbetrug:

Akte LG Kassel,  Az. 10 o 1343/25, dummdreister, verketteter Prozessbetrug:

Vor dem Landgericht ist mindestens ein Verfahren (Az. 10 o 1343/25) anhängig. In diesem Verfahren hat Andreas Skrziepietz im vollen Bewusstsein, dass vor dem LG Frankfurt (2-03 o 97/25) sogar gleichzeitig und bereits bewiesen(!) die Tat des Prozessbetruges weiter beging, vorsätzlich unwahr vorgetragen, er habe keinen Prozessbetrug begangen und ferner, dass er als Arzt zugelassen worden sei. Das ist aber nicht der Fall, denn er hatte nur eine stark eingeschränkte Zulassung zum ärztlichen Praktikum, die mitnichten mit dem übereinstimmt, was ein zugelassener Arzt darf - z.B. Patienten selbständig behandeln.

Der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Kassel, einer Frau Prof. Dr. Dreyer sowie deren Kammermitgliedern werfe ich begründet vor, meinen Vortrag auch zum erweislichen Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz und dazu, dass er niemals Arzt war, vollständig übergangen zu haben, was nicht nur eine Berufung notwendig macht. Ich meine, so grob dürfen Richter(innen) nicht versagen und ich frage mich, warum das am LG Kassel so oft vorkommt.

Akte des LG Kassel,  Az. 10 o 1343/25 - Ordnungsmittelverfahren

Der also faktisch als erweislicher Prozessbetrüger fest stehende (Stichworte: „in flagranti erwischt“, „rauchender Colt“), Andreas Skrziepietz hat allen Ernstes vor dem LG Kassel ein Ordnungsmittelverfahren angeleiert, weil ich mich nicht an das krasse - und nicht rechtskräftig gewordene - Fehlurteil halte und ihn weiter des Prozessbetruges bezichtige. Offensichtlich hat er ein Problem mit Tatsachen und ist nicht in der Lage zu sehen, wie das ausgehen wird (die Aufhebung durch des OLG ist, das vom LG gröblichst unterlassene Befassen mit dem Prozesstoff vorausgesetzt  zwingend). Auch dieses, seine auffallend niedrige Schädigungsabsicht offenbarende, und offen rechtsmissbräuchliche Verhalten spricht dafür, ihn einen Narzisst zu nennen, denn er hält sich hier für „überlegen“ obwohl ihm klar sein muss, dass sein Prozessbetrug platzen und höchst negative, strafrechtliche Folgen für ihn haben kann. 

Akte  des LG Frankfurt, Az. 2-03 O 252/25:

Andreas Skrziepietz klagt gegen die folgenden Äußerungen:

 

und:

  

und: 

 

und: 

 

wie als gäbe es die obigen Urteile des Oberlandesgerichts (klar darf man einen rechtsextremen Hassblogger auch Quaknazi nennen)  und das Verfahren vor dem LG Kassel nicht. Die kerngleichen Äußerungen, er sei ein Prozessbetrüger hat er also in einer Hauptsache vor dem LG Frankfurt und in einem EV-Verfahren dem LG Kassel anhängig gemacht, was den üblen Gestank der mehrfachen Anhängigmachung, also des Rechtsmissbrauchs verbreitet. Das spricht für „Überheblichkeit und Hoffart” - also ein Merkmal des Narzissmus. Dass er vor dem Landgericht Frankfurt dennoch das Verbot erreichen will, dass ich ihn nicht „Quaknazi“ nennen dürfe, spricht dafür, dass er ein Narzisst ist. Frau Dr. Ina Frost und Kollegen haben sich selbst Arbeit gemacht, als diese ihm „ein bisschen zu viel“ durchgingen ließen. Und ich stelle die Frage „Warum (zum Teufel) tun diese das?“

Akte 2-03 o 277/25 LG Frankfurt

Andreas Skrziepietz klagt allen Ernstes (trotz seiner zahlreichen prozessualer Lügen, siehe oben) dagegen, dass ich behaupte, dass er seine Prozesse mittels Lügen führe:

Bild: Die Aussage, dass der Steuerzahler die Gerichtskosten der von ihm vom Zaun gebrochenen Prozesse zum größten Teil trage, fußt übrigens auf dem Haushalt des Lades Hessen, welcher belegt, dass die Gerichte weniger als 50% der Gerichtskosten durch Gebühren einnehmen. Also zahlt der Steuerzahler den größten Teil der Gerichtskosten.

Ich denke, das Richterkollektiv der 3. Zivilkammer um Frau Dr. Ina Frost hat ihn durch die früheren und offenbar mangels Aufmerksamkeit zustande gekommenen Fehlentscheidungen dazu ermutigt, denn Skrziepietz muss nun wohl denken, er kommt bei ihr mit (fast) allem durch. Anders ist die Dreistigkeit nicht zu erklären.

Welche Rolle sein Anwalt Markus Haintz dabei spielt werde ich noch darlegen, ich vermute aber, der zockt den Andreas Skrziepietz ab, ermutigt ihn und führt für diesen Prozesse bei denen er dem Mandant in dessen Interesse besser geraten hätte, genau das nicht zu tun. Denn auf weitere Fehlentscheidungen zu hoffen wäre eine „sehr fette Kuh, die er auf sehr dünnes Eis führt“. Fest steht aber, dass der Anwalt Markus Haintz (Köln) „nicht der ehrlichste“ ist.

¹) „Narzisst“:

Andreas Skrziepietz hat sich im zeitlich engen  Zusammenhang zur Antragsrücknahme und zu seinem Prozessbetrug im Verfahren 2-03 o 97/25 („Nicht wegen Volksverhetzung verurteilt“) des LG Frankfurt geäußert. Er quakt öffentlich, um die Schuld an seinem Prozessbetrug vor dem LG Frankfurt auf mich abzuwälzen, ich hätte behauptet, dass er „2024“ bzw. „kürzlich“ wegen Volksverhetzung verurteilt worden wäre und das mich eine frühere Verurteilung nichts angänge (auch weil es so gar lange her sei).
 
Gleichzeitig aber sah sich Andreas Skrziepietz schon seit dem Jahr 2022 dazu berechtigt, auch über fast 20 Jahre alte Ordnungsstrafen(!) gegen meine Person immer wieder hoch zu ziehen. Darunter mindestens eine, von der weiß oder leicht wissen könnte, dass diese aufgehoben wurde und eine, die nach einem Beschluss des OLG Frankfurt (25 W 2/10) zur Aufhebung angestanden hätte, was durch den Suizid des Günter Freiherr von Gravenreuth verhindert wurde:
 
„Reinholz hatte behauptet, daß ich 2024 wegen staatsfeindlicher Hetze (§130 StGB) verurteilt wurde“
 
Hinzu kommt: Die Behauptung, ich hätte behauptet, dass er „2024“ bzw. „kürzlich“ wegen Volksverhetzungverurteilt worden wäre, ist unwahr. Er nennt seine Tat, um mich zu verleumden und sich nach der Verurteilung wegen einer Straftat zum „politischen Widerstandskämpfer“ zu stilisieren zu dem vorsätzlich unwahr „staatsfeindliche Hetze“, was ein Anzeichen eines recht ausgewachsenen Narzismus ist (und zeigt auf, dass die damalige Strafe von nur 60 Tagessätzen a 10 Euro nicht zur Einsicht geführt hat). Zudem stimmt seine öffentliche Behauptung auch nicht mit dem Verbotsantrag (LG Frankfurt, Az. 2-03 o 97/25) überein. Darin heisst es:
 
Bild: Aus der Klageschrift: In der Äußerung ist von „2024“ oder „kürzlich“ kein Wort zu finden. Skrziepietz lügt also.
 
 
Mithin will er also sein eigenes Verschulden auf mich abwälzen. Dazu kommt sein übertriebenes, und eben so unbegründetes Gefühl der eigenen Bedeutung und Talente (Grandiosität), welches ich aus seinen Veröffentlichungen herauslese - die durch seine vorsätzlich unwahre Behauptung vor dem AG Hannover (409 C 10237/24), er habe ein „Journalismus-Diplom“ bestätigt wird. Danach behauptete er so dummdreist wie öffentlich, er habe sich „nicht zum Diplomjournalist ernannt“ und machte vor, dass ich es sei, der lüge.
 
Weiterer Beleg ist die, z.B. durch seine unwahre Selbstdarstellung, er sei ein „unschuldiges Opfer“(²) erfolgende Ausnutzung anderer, um sein Schädigunginteresse zu erreichen (deswegen ja der Prozessbetrug und sein Versuch, mich der Freiheit zu berauben). Das er - mir gegenüber hat er es getan - im Falle von Widerspruch in Foren nahzu ansatzlos dazu übergeht, andere zum Beispiel wegen Schreibfehlern als „dumm“ zu beleidigen (fest gestellt im Urteil des LG FFM. Az. 2-03 O 117/24) ist auch ein Merkmal. (Überheblichkeit und Hoffart) Hinzu kommt bei ihm ein „Mangel an Empathie“, denn er bezeichnet seine stumpfblöden Beleidigungen (durch Wortwahlen wie „fettgefressen“ oder „Dummböckin“) allen Ernstes als „Kritik“.

Auch seine Einlassung nach einer Zurückweisung seiner Strafanzeige gegen mich gegenüber der StA Kassel, er habe sich bewaffnet - die zu einem Ermittlungsverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes führte - spricht eine deutliche Sprache, denn diese ist ein weiterer, recht eindeutiger Beleg für sein Querulieren und zugleich den Narzissmus des Andreas Skrziepietz.

Und Andreas Skrziepitz sieht sich „berechtigt“, Diagnosen über andere zu stellen, obwohl er kein Arzt ist, ihm sogar grundlegendes Wissen fehlt. „Narzisst“ oder „Psychopath“ zu sein oder Haledol zu benötigen wirft er selbst anderen jedenfalls auffallend häufig und öffentlich vor und er ist höchst „angepisst“, wenn man ihm mitteilt, dass er selbst „nicht ganz richtig im Kopf“ ist.
 
In Summa würde ich sagen, er ist nicht nur genau das, was man unter einem „Narzisst“ versteht, sondern geradezu ein Musterexemplar dessen.  Und ich denke, dass ein Psychiater oder eine Psychiaterin diese Störung nach Einsicht in Prozessakten und vor allem in seine Blogs auch diagnostizieren wird. Meine Anwältin steuert auch gerne seine höchst bedenkliche Abmahnung vom 16.01.2024 und noch ein paar Emails von ihm bei.
 
---
²) z.B. LG FFM, 2-03 o 117/24: Vortrag in der Klage, er kenne mich nicht und wisse nicht, weshalb er Gegenstand meiner Berichte wurde - dabei hatte er mich persönlich mehrfach schwer beleidigt!