Sie bringen mit:
- Eine Abgeschlossene Berufsausbildung
Soso. Haupt- oder besser noch: Förderschule? Es soll demnach keiner klüger als der Chef (ein gewisser Herr Christian Stein aus Bochum?) sein - oder?
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"Ich lasse mich lieber filmen als zusammenkloppen."Irgendwie hat er einen Denkmusterfehler: Denn die Bilder der Videokameras sollen mit Hilfe moderner Computer-Analyseprogramme ausgewertet werden, sagte sein Mitstreiter Thomas Heilmann. (CDU, Ex-Justizsenator und also geistig nah bei den Rentnern). So könnten Computer Alarm schlagen, wenn anhand bestimmter Bewegungsmerkmale Verbrechen erkannt würden. Alarmierte Polizisten könnten dann sofort eingreifen.
"Der Unterschied zwischen Ihnen und Roland Freisler liegt in Folgendem: Während Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und überhaupt keinen Wert darauf legte, das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern, gehen Sie den umgekehrten Weg: Sie haben sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte „Rechtsstaat" und „Legitimität" aufgenäht sind. Sie hüllen sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die Sie aber in Wahrheit in keiner Weise für sich beanspruchen können. Denn in Wahrheit begehen Sie - zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal - genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat. So betrachtet ist das Unrecht, das Sie begehen noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat: Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen, sehr direkt, sehr unverblümt daher. Bei Ihnen hingegen kommt das Unrecht als unrechtmäßige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie daher: Sie berufen sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, handeln dem aber - zumindest in dem vorliegenden Justizskandal - zuwider."Das schrieb ein Rechtsanwalt, der seine eigene Tochter vertrat. Ich weiß nicht, was vorgefallen ist. Ich weiß aber, dass manche Richter manchmal richtig "Scheiße" bauen und ich weiß, dass eine solche, verfahrensbezogene Äußerung, wenn man sie Richtern gegenüber in einem noch nicht abgeschlossenen Verfahren äußert, nicht strafbar sein kann.
"Es erscheint insgesamt hinnehmbar, den Ehrenschutz in Fällen wie dem vorliegenden im Rahmen der Abwägung zurücktreten zu lassen, weil Richter im Spannungsfeld zwischen der Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes einerseits und ihrer privaten Berührtheit andererseits bedenken müssen, dass ihre Entscheidungen für die Betroffenen häufig einschneidend sind und daher zu Reaktionen führen können, die sich trotz gegenteiliger Formulierung letzten Endes gar nicht gegen ihre Person oder Ehre, sondern vielmehr gegen die getroffene Entscheidung selbst und die Rechtslage als solche richten."5. Strafsenat des Oberlandesgerichts München, Revisionsurteil vom 31. Mai 2017, Az. 5 OLG 13 Ss 81/17 (Quelle: Burhoff)
"Auf Landfriedensbruch steht eine mehrjährige Haftstrafe."Wie das beim Bundesscharfmacher und Populist Thomas De Maizière halt so ist, entspricht das mal wieder nicht dem Gesetz sondern seinen wohl sozialisierungsbedingt abartigen Träumen von "Recht und Ordnung". Denn § 125 StGB bestimmt das Strafmaß. Und diesem zufolge drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
"Wer Gehweg-Platten auf Polizisten werfe, mache sich der Vorbereitung zu versuchtem Mord schuldig."wird Thomas de Maizière indirekt zitiert. Leider finde ich (bis jetzt) die originale Äußerung nicht. Aber wenn, woran im Hinblick auf weitere dumme und "postfaktische" Äußerungen des Herrn allenfalls nur geringer Zweifel besteht, Thomas de Maiziere das wirklich so gesagt haben sollte, dann wäre das ein Hinweis auf geradezu prekäre Rechtskenntnisse: Denn Gehwegplatten auf Personen zu werfen ist keine "Vorbereitung" sondern schon eine explizite Tathandlung. "Gehwegplatten bereit zu stellen" wäre "Vorbereitung". Allerdings muss man dazu dem "Bereitsteller" vor Gericht zweifelsfrei nachweisen, dass er diese mit der Absicht(!) bereit stellte, dass diese ungerechtfertigt(!) auf Personen geworfen werden. Und an dem Punkt braucht man praktisch ein Geständnis. Immerhin hatte die Polizei in Hamburg Kriegswaffen, sogar Panzerfahrzeuge und gepanzerte Wasserwerfer im Einsatz - und, wie sich in der Vergangenheit zeigte, war der Einsatz dieser "polizeilichen" Mittel gegen zivile und unbewaffnete Bürger in einer Vielzahl von Fällen nicht gerechtfertigt, so dass auch die "Vorbereitung einer ggf. erforderlichen Notwehr" gegeben sein kann.
"Wir sind Experten und zuverlässige Partner – ob in individuellen Einzelfällen oder juristischen Großprojekten. Mit einer ergebnisorientierten und wirtschaftlichen Denkweise erarbeiten wir kreative, manchmal völlig ungeahnte Lösungen in sämtlichen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheber- und Medienrechts, des Wettbewerbsrechts sowie bei Anliegen aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht."Ich lese das so:
Foto: Hampelmänner, die den Knüppel nicht zwischen den Beinen tragen, haben mir ein Lächeln ins Gesicht gezaubert Rechte: Jörg Reinholz |
„Sie haben ein Verhalten gezeigt, wie es ein Strafrichter fürchterlicher nicht an den Tag legen kann.“Mit diesen drastisch klingenden Worten verurteilte heute ein Richter des Landgerichts Kassel nunmehr einen ehemaligen "Proberichter" (Richter in der Probezeit), der anno 2009 einen wegen Exhibitionismus angeklagten Mann kurzzeitig in die Gewahrsamszelle des Amtsgerichts in Eschwege eingesperren ließ. Dies, um ihm die möglichen Folgen vor Augen zu führen, falls er nicht gestehe und sich nicht in eine Therapie begebe.
HRB 30404: Habibi Media GmbH, Chemnitz, Neefestraße 88, 09116 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2017 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, Sitz - bzgl. Firma) und 2 (Gegenstand) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Harmsworth-Windsor.de GmbH. Neuer Gegenstand: Erbringung und Vermarktung medienübergreifender Internet- und Onlinedienstleistungen und Beratung im Bereich Internet; Vertrieb von Onlinemagazinen unter der Produktbezeichnung "Harmsworth & Windsor".
Auskünfte für Sicherheitsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte)Die Webseite wird also offenkundig nicht mehr gepflegt. Inhaltlich verantwortlich soll ein Rechtsanwalt Erik Hammer sein. Adresse? Neefestraße 88, 09116 Chemnitz.
Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage an: Habibi Media GmbH, Neefestraße 88, D-09116 Chemnitz. Wenn möglich mit Angabe der Kundennummer. Bitte beachten Sie, dass unser Server aus Sicherheitsgründen keine eMails mit Anhängen entgegennimmt.
Rechtsanwalt Erik Hammer, war uns bislang nicht bekannt, schon gar nicht negativ. Was ihn dazu antreibt, für eine Firma, wie die Habibi Media GmbH, aufzutreten und seine Reputation zu riskieren, wissen wir nicht.Dem kann ich mich gefahrfrei anschließen.
HRB 29840: Habibi Media GmbH, Chemnitz, Neefestraße 88, 09116 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2015. Geschäftsanschrift: Neefestraße 88, 09116 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Recherche nach Produkten und Lieferanten für Privat- und Gewerbekunden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jähn, David, Chemnitz, *30.05.1982, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 175631 B: Habibi Media GmbH, Berlin, Yorckstraße 71, 10965 Berlin. Firma: Habibi Media GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Yorckstraße 71, 10965 Berlin; Gegenstand: Recherche nach Produkten und Lieferanten für Privat- und Gewerbekunden; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Jähn, David, *30.05.1982, Chemnitz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.08.2015 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.03.2016 ist der Sitz der Gesellschaft von Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 29840) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 05.10.201528.06.2016
HRB 175631 B: Habibi Media GmbH, Berlin, Yorckstraße 71, 10965 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Jähn, David; Geschäftsführer: 2. Hammer, Erik, *19.06.1971, Leipzig; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen12.07.2016
HRB 175631 B: Habibi Media GmbH, Berlin, Yorckstraße 71, 10965 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Chemnitz verlegt (Amtsgericht Chemnitz, HRB 30404). Sitz bisher: Yorckstraße 71, 10965 BerlinEin solches Hin und Her kenne ich woher? Naja. Aktuell die Euroweb. Aber bei mir (wie auch bei kreditgebende Banken) stehen solche "Umzug- oder Namenswechsel- Stakkatos" nicht als positives Merkmal auf dem Zettel.
"Auf die Betrugsanklage gegen David Jähn und dessen ehemaligen Co-Geschäftsführer folgte jetzt die Auflösung der Firma: Die Chemnitzer B2B Technologies, die im Internet eine Handelsplattform betrieben hat, wird abgewickelt."meldete am 31.01.2015 die Chemnitzer Freie Presse.
Die B2B Technologies Chemnitz (vorher JW Handelssysteme, vorher Melango.de) des David Jähn teilt auf B2B-Urteile.de (eine Seite für sogenannte Trophäenurteile, identisch mit Zivilurteile.de des Michael Burat / Frankfurter Kreisel) mit, dass die Kanzlei Tank von RA Olaf Tank (langjähriger „Inkassoanwalt“ bspw. der Gebrüder Schmidtlein) mit der gerichtlichen Durchsetzung von eigenen Forderungen beauftragt wurde. Im Gespräch mit RA Tank wurde das Mandat mit dem expliziten Verweis darauf bestätigt, dass es sich nicht, so wie früher, um anwaltliches Mengeninkasso handelt. Damit wird RA Tank erstmals nach über 3 Jahren wieder für einen einschlägigen Anbieter aktiv, wobei es noch andere Berührungspunkte gibt.schreibt Abzocknews.de. Dort veröffentlicht abzocknews.de auch eine Liste von Namen, die ich der "Dialermafia" zurechne:
Erst jüngst konnte Olaf Tank noch einen Erfolg vor dem LG Osnabrück verzeichnen, bzw. sein Anwalt Bernhard Syndikus, der, wie auch sein Freund Michael Burat, im Februar 2012 vor dem LG Osnabrück, wegen Abmahnungsbetrug verurteilt wurde – die obligatorische Revision wurde im April 2013 vom Bundesgerichtshof erwartungsgemäß verworfen.
Der bereits vorbestrafte Bernhard Syndikus ist nach der neuen rechtskräftigen Verurteilung von 15 Monaten auf Bewährung weiterhin als Anwalt aktiv und vertrat im September 2013 die JW Handelssysteme (heute B2B Technologies Chemnitz, vorher Melango.de) von David Jähn und damals noch Thomas Wachsmuth, der im November 2013 ausgeschieden ist.
Für den Forderungseinzug der JW Handelssysteme (heute B2B Technologies Chemnitz, vorher Melango.de) war, nebst der National Inkasso GmbH, auch die Solvenza24 GmbH (vorher DIG Deutsche Internetinkasso) aktiv – der Vorgänger, also die DIG, wirkte schon für Melango.de und kann mit einer regelrechten „Starbesetzung„ aufwarten:
Abschließend sollte an dieser Stelle vielleicht noch kurz erwähnt werden, dass das im letzten Dezember ausgeraubte Inkassobüro DIG Deutsche Internetinkasso GmbH (GF: Réka Franko / vorher: Réka Lengyel | Prokuristen: Robert Adamca / Michael Burat | Qualifizierte Person: Nikolai Fedor Zutz / vorher: Ralf D. Ostermann) für die Melango.de GmbH wirkte – die Vendis GmbH könnte man auch als Trittbrettfahrer nach dem Vorbild der Melango.de GmbH umschreiben, doch wer weiß, nachher haben die auch schon einen Umzug geplant.
Der umstrittene Münchener Rechtsanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth zieht gegen das am 15.08.2003 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern" [PDF] juristisch ins Felde. Der Anwalt hat eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe erhoben und beantragt, § 43 b Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für nichtig erklären zu lassen. Diese neu eingefügte Vorschrift begrenzt den Minutenpreis bei 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern auf 2 Euro bzw. den Tarif pro Einwahl auf 30 Euro.Quelle: heise.de, Bericht vom 16.11.2003, Autor Alexander Kleinjung.