04.07.2017

Kassler "Justiz" hat sich jahrelang gewehrt: Richter wurde widerwillig wegen Rechtsbeugung verurteilt.
Geringes Maß der Strafe zeugt von rechtswidriger Tendenz zum Selbstschutz der "Justiz"!

Einleitung: Am LG Kassel bin ich einer Vielzahl an Richtern begegnet, die entweder das Recht beugen oder für das Amt viel zu dumm sein müssen. Dieses Gericht bringt es fertig, meine schlimmsten Befürchtungen über den Zustand des Rechtsstaates noch negativ zu übertreffen. So auch heute.
„Sie haben ein Verhalten gezeigt, wie es ein Strafrichter fürchterlicher nicht an den Tag legen kann.“
Mit diesen drastisch klingenden Worten verurteilte heute ein Richter des Landgerichts Kassel nunmehr einen ehemaligen "Proberichter" (Richter in der Probezeit), der anno 2009 einen wegen Exhibitionismus angeklagten Mann kurzzeitig in die Gewahrsamszelle des Amtsgerichts in Eschwege eingesperren ließ. Dies, um ihm die möglichen Folgen vor Augen zu führen, falls er nicht gestehe und sich nicht in eine Therapie begebe.

Das heutige Urteil lautet auf Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Aussageerpressung. Das Strafmaß ist das Mindeststrafmaß von 1 Jahr und die Bewährungsfrist ist die Mindestbewährungsfrist. Dafür, dass der ehemalige Proberichter "ein Verhalten gezeigt, wie es ein Strafrichter fürchterlicher nicht an den Tag legen kann“ ist das merkwürdig wenig.

Demnach kein wirkliches "Umdenken":

Das gleiche Landgericht, welches nunmehr die „Spitze des Fürchterlichen“ erreicht sieht, hatte den selben Proberichter nämlich anno 2011 sogar freigesprochen.

"Keine Rechtsbeugung"

Das Landgericht Kassel hat anno 2011 zwar als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte den damaligen Beschuldigten durch sein prozessordnungswidriges Verhalten zu einem Geständnis habe zwingen wollen. Der Richter Jürgen Stanoschek hatte aber willkürlich angenommen, dies sei nicht mit der für den Rechtsbeugungsvorsatz erforderlichen Zielrichtung geschehen, dem damals Angeklagtem einen unrechtmäßigen prozessualen Nachteil zuzufügen. Wie er dazu kam weiß der Teufel. Und ich natürlich: Viele (wohl fast alle) Richter des LG Kassel halten das eigene Willkürsrecht für ein ihnen von Gott gegebenes und frei ausdehnbares Recht und dass ein Richter "Rechtsbeugung" begehen kann auch dann für unmöglich, wenn diese Rechtsbeugung höchst offensichtlich ist, einen "geradezu anspringt".

Erst der BGH schaffte hier mit dem Beschluss vom 31. Mai 2012 – Az. 2 StR 610/11 – Klarheit, hob das offensichtliche Schandurteil des Richters Jürgen Stanoschek vom Landgericht Kassel (1. September 2011 – Az. 3600 Js 37702/09 5 Kls) – auf und verwies den Fall an eine andere Kammer zurück. Die musste jetzt etwas tun, was Richter höchst ungern tun: Einräumen, dass es so etwas wie Rechtsbeugung überhaupt geben kann.

Danach blieb der Fall offensichtlich jahrelang liegen, weshalb das Landgericht  Kassel zugunsten des "lieben Beinahe-Kollegen" nunmehr "aufgrund der langen Verfahrensdauer" fünf Monate der Strafe bereits als abgegolten ansehen kann.

Wie  die so genannte "Justiz" sich selbst schützt:


A) Vier Beispiele dafür, was trotz der Offensichtlichkeit des Rechtsbruchs und der Absicht dazu angeblich keine Rechtsbeugung ist:
  1. Trotz umfangreichen Vortrages zum Inhalt der Akte des AG München und trotz des vielfachen Verlangens diese beizuziehen haben die Richter des Landgerichts Kassel durch die Richter Dr. Blumenstein und Lohmann es verweigert, die Akte zum Beweis des Vortrages, dass Günter Freiherr von Gravenreuth den darin befindlichen Sachverhalt (Er war Kläger des Münchner Verfahren) seit Oktober 2005 kannte und also das Landgericht Hamburg belogen hatte, als er im Juni 2006 - wenige Tage nach dem er den Münchner Prozess verlor - dort gegen mich eine einstweilige Verfügung wegen des gleichen Gegenstands wie im Herbst 2005 in München beantragte. Das hätte er nicht gedurft und klagte in Kassel darauf, dass ich seine vorsätzliche unwahre Behauptung, er habe das LG Hamburg nicht belogen und kenne den Artikel erst seit Mai 2006 veröffentliche. Die Richter am LG Kassel Dr. Blumenstein und Lohmann haben die Beiziehung der Akte verweigert, es wurde statt dessen behauptet, ich würde den "angesehenen Anwalt" nur verleumden. Das OLG Frankfurt half nach jahrelangem Rechtsstreit ab, Gravenreuth hatte sich da schon erschossen. Denn er war schon wegen Betruges verurteilt, sah aber durchaus einiges auf sich zukommen, weil er mit seinen rotzfrechen und eigentlich leicht (gegen den erheblichen Widerstand der Richter aber nur schwer) zu widerlegenden Lügen die Straftat der Freiheitsberaubung beging. Dazu dann unten mehr.
  2. Die gewiss besonders ehrenwerte Richterin Marion Vindelstamm vom LG Kassel brachte es fertig, am selben Tag einen PKH-Antrag zurück zuweisen und ein Versäumnisurteil zu erlassen, weil ich mich nicht durch einen Anwalt vertreten gegen die Klage des offensichtlich lügenden und das Gericht übel missbrauchenden Hoteliers Peter Görres aus Wachtberg wehren würde. Das das so nicht geht - schon mal weil die Zurückweisung des PKH-Antrages nicht rechtskräftig war (und es Dank des OLG Frankfurt auch nicht wurde!) ist jedem klar, der im Grundgesetz lesen kann, dass die Bundesrepublik ein Sozialstaat und ein Rechtsstaat ist. Nur der Frau Richterin Marion Vindelstamm vom LG Kassel muss das nicht klar sein, die kann nach eigener Ansicht das Grundgesetz willkürlich anwenden oder eben nicht. Wenn sich sich Madam Vindelstam nicht mit der Sache befasen will, dann kann ihr das Grundgesetz scheißegal sein! Aber "Rechtsbeugung" begeht diese gemäß dem eigentümlichen Selbstverständnis der Kassler Landjustiz damit "natürlich" nicht, denn Kassler Landrichter können gar keine Rechtsbeugung begehen! Weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Die nahe liegende Aussage, dass diese dann aber strunzdumm sein müssen, wäre natürlich nach Ansicht der selben Richter und der, diesen die Füße leckenden Kassler Staatsanwälte "eine weit hergeholte Beleidigung".
  3. Die Richterin Dr. Stöve vom LG Düsseldorf brachte es fertig, in ein und dem selben Urteil, praktisch auf einer Seite A4 zunächst meine Klage zurück zu weisen, weil ich nicht Wettbewerber der Euroweb Internet sei. Nur wenig weiter unten gab sie hinsichtlich der Kosten der Widerklage statt, weil ich Wettbewerber der Euroweb sei, denn sie wendete das UWG an. Das OLG Düsseldorf gab mir nach diesem blödsinnigen Urteil binnen 2 Wochen Prozesskostenhilfe für die Berufung, die ich dann auch vollständig gewann: Meiner Klage wurde stattgegeben, die Forderung nach den Kosten der Widerklage abgewiesen. Ganz klar hat die Richterin keine Rechtsbeugung begangen, sondern nur "bei der Abfassung des Urteils den falschen Textbaustein erwischt" und beim Nachdenken ist sie halt auf den Holzweg geraten - wohl weil sie vor Wut über einen vorhergehenden, von mir nach einer vorgehenden Dummheit ihrerselbst erwirkten Beschluss des OLG Düsseldorf noch bitterlich geweint und also nichts gesehen hat.
  4. Der inzwischen seine "wohlverdiente Pension" genießende Richter Ralf Wolters vom LG Möchengladbach wollte auch nach fünf (5) maligem Hinweis darauf, dass meine Äußerung "Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - das ist es was die Kanzlei Berger durch den Bericht eindrucksvoll und öffentlich nachweist.“ ausweislich des Satzendes nicht die klagende Euroweb Internet GmbH sondern ausgerechnet die vertretende Kanzlei Berger gemeint war. Es hat ihn nicht im geringsten interessiert, er ging da einfach darüber hinweg. Obwohl - oder weil er genau deshalb der Klage nicht stattgeben durfte und die einstweilige Verfügung niemals hätte durchwinken dürfen. Das OLG Düsseldorf sah die Sache so wie ich. Um die Sache abzukürzen hat der Richter Ralf Wolters sogar versucht, mir einzureden, ich könne einen Antrag auf PKH nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt stellen. Da frage ich mich, was der Richter vor seiner Pensionierung gemacht hat. Vielleicht der Witwe Freislers die Pension zugesprochen, weil der Freisler "auf Grund seiner fachlichen Qualifikation im Erlebensfall nach dem Krieg vermutlich als Rechtsanwalt oder Beamter des höheren Dienstes tätig geworden wäre?"
B) Was angeblich keine "Verfolgung eines Unschuldigen" ist:
  1. Der ehemalige Präsident des LG Kassel, Dr. Wolfgang Löffler - Vorsitzender einer Jugendstrafkammer - zeigte mich allen Ernstes an, weil ich seine lieben, rechtstreuen und ausnehmend klugen Richter Lohmann und  Dr. Blumenstein zu Unrecht der Rechtsbeugung bezichtigt habe, was Verleumdung und strafbar sei. Das AG Kassel sah das ganz klar ganz anders und ließ im Hinblick auf den, der Strafkammer wohl unbekannten § 193 StGB die geradezu treudoof von den "besonders fähigen"  Juristen der Staatsanwaltschaft Kassel erhobene Anklage nicht zu. Die Staatsanwaltschaft und der Vorsitzender der Jugendstrafkammer hätten das anders wissen können, waren aber vielleicht zu sehr mit alternativer Rechts-Literatur eines lieben und vorbildlichen Kassler Kollegen beschäftigt.
  2. Der mir für seinen Unsinn und einen früheren fulminanten Rechtsbruch zu meinem Nachteil bekannte Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann hat veranlasst, dass ich wegen Verleumdung angeklagt wurde, weil ich dem durchaus verlogenen "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund nachsage, dass diesem der Entzug der Zulassung droht. Das ist, zu diesem Ergebnis wird die Staatsanwaltschaft Kassel kommen, natürlich "keine Verfolgung Unschuldiger", weil ein solcher Blick auf die Zukunft des Dortmunder Lügen-Doktors - gerade nach seiner, in der Anklage auf diesen einzigen Punkt geschrumpften, 11-seitigen Strafanzeige (die definitiv und wie erwartet voller Lügen ist), natürlich "niemals" eine zulässige Meinungsäußerung sein kann - schließlich ist der Anzeigeerstatter "Jurist" und hat den selben Berufsdünkel wie der vom Geld der Steuerzahler nicht schlecht alimentierte StA Jan Uekermann.
  3. Die Staatsanwaltschaft Kassel mit samst dem für "R" wie "Reinholz" zuständigem Herrn Uekermann hat mich angeklagt, weil ich den kriminellen und durch und durch verlogenen Gravenreuth einen "kriminellen Rechtsanwalt" nannte. Offenbar ohne mal in die Justizakten dieses kriminellen Wichtes zu schauen. Die zuständige Richterin vom AG Kassel hat das (Kosten zu Lasten der Staatskasse) mangels öffentlichen Interesses eingestellt: "Das bringt doch alles nichts!" So ist das auch: Jan Uekermann und seine Kollegen sollten lieber echte Straftäter - darunter reichlich kriminelle Rechtsanwälte - verfolgen.
C) Wieso "Organe der Rechtspflege" so selten verurteilt werden
  1. Die Staatsanwaltschaft Kassel kommt ihren Dienstpflichten auf folgende Weise nach: Nachdem ich wegen der Vorfälle in dem unter A 1. genannten Fall Strafanzeige gegen Günter Freiherr von Gravenreuth - wegen Prozessbetruges und Freiheitsberaubung stellte kam mir die Staatsanwaltschaft Kassel mit der Nummer, es handele sich nicht um Prozessbetrug, da aus der Akte nicht erkennbar sei, wie und dass der Herr Jurist denn mein Vermögen geschädigt habe. In der Beschwerde habe ich auf dessen Kostenfestsetzungsantrag verwiesen, der ja wohl bei der angeblich gründlich in Augenschein genommenen Akte sei. Dann kam die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mir mit der weiteren Lüge, dass die Sache wegen Mehrfachverfolgung einzustellen sei. Es fand aber keinerlei Verfolgung wegen dieser Straftaten statt. Ich sehe das so: Die sehr an den Fallzahlen orientierte Staatsanwaltschaften wollen einfach keine Verfahren gegen kriminelle Rechtsanwälte führen. Das findet allenfalls in wenigen Fällen statt, in den bereits Aufsehen erregt wurde. Kleinkram mit vermeintlich widerstandslosen Angeklagten bringt bessere Zahlen, aber eben weniger Rechtsstaatlichkeit. Die Staatsanwälte "scheißen" zu Gunsten guter Zahlen auf die Rechtsstaatlichkeit und verbraten mehr Energie darauf, Schwarzfahrer und Mülldiebe ("Containern") zu verfolgen als Millionenbetrüger oder gar solches kriminelles Juristen-Pack, welches Kritiker in den Knast lügt!
  2. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Düsseldorf war es eine vorsätzlich unwahre Zeugenaussage, als Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund zu Gunsten der Euroweb vor dem OLG Düsseldorf behauptete, ich (höchstselbst) hätte diesen (höchstselbst) "beleidigt und bedroht". Die StA Düsseldorf konnte ja auch an die StA Dortmund verweisen und machte den "abgeschlossen-Haken" an die Akte. Die StA Dortmund wollte dann gleich mal nicht einsehen, dass es eine Zeugenaussage war, denn dazu hätte der Anwalt - so die Textbausteine - eigenes Wissen vortragen müssen. Klar habe ich der StA Dortmund mitgeteilt, wie blöd deren Behauptung ist. Aber davon abzugehen und aufwendig den gar ehrbaren - allerdings leider etwas verlogenen - Anwalt zu verfolgen würde zu schlechteren Fallzahlen führen. Da nimmt man als "Organ der Rechtspflege" den Verlust der Rechtsstaatlichkeit gerne aus eigenem, niedrigen Interesse in Kauf.
Denn: Wen, bitte, interessiert denn diese dämliche "Rechtsstaatlichkeit"?

Vielleicht diese dummen, ehrlichen Idioten, welche Steuern zahlen? Man nennt dieses Pack auch "Bürger". Welch Glück, dass sich teutonische Richter und Staatsanwälte nicht diesen "dummen Wichsern" in Wahlen stellen müssen wie z.B. in den USA! Sowas kann doch nur geeignet sein, das Andenken an den hoch angesehenen Jurist Roland Freisler zu stören!

Mein Fazit:

Ich berichte hier nur über eine Auswahl gut darstellbarer eigener Fälle, kenne noch sehr viel mehr und sehe also: (Viel zu) viele Richter und Staatsanwälte kümmert die Rechtsstaatlichkeit nicht, sie stellen diese bei der Entscheidungsfindung in der Rangfolge unter niedrige private Gründe, schützen sich dann gegenseitig vor gerechtfertigter Verfolgung.

Ehrliche Bürger sollten also einen soliden Knüppel bereit halten. Für den Fall, dass die Justiz so toll "funktioniert" wie bisher.

Oder eben die DDR noch einmal abschaffen. Diesmal nur deutlich gründlicher.

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