07.12.2018

@crimes: nice try!

Meine Webauftritte und Server stehen ja seit etwa dem Jahr 2004 ständig unter dem „Beschuss“ kriminellen Packs. Ende November, konkret am 29. und 30. war es mal wieder soweit. Ich werde, weil es müßig ist, nicht darüber nachdenken, wer es nicht war und wer den Angriff nicht eingekauft hat.

Ich hab mich übrigens weit zurück gelehnt und gefreut, dass der Angreifer seine Ressourcen und der Auftraggeber sein Geld verbrannt hat.

Womöglich sind solche Angriffe auch ein Grund, warum die Webseiten "des führende Anbieter für kreatives Webdesign und individuelle Marketingkonzepte für Kleinunternehmer in Deutschland, Österreich, Schweiz und den USA" (was wohl der Schlechtachter Dr. Frieder Nau von dieser maßlosen Übertreibung aus dem Umfeld seiner Kunden hält weiß ich nicht) jetzt 380 Euro pro Monat (im Vierjahresvertrag!) kosten sollen...

Hinweis: Fail2ban hat heute die recidive-Blockierungen wieder aufgehoben. Allerdings habe ich besonders auffällige Netze (aus China, Russland, ... sowie Hoster und Clouds) permanent gesperrt.

Das spart Traffic.

04.12.2018

Waffengleichheit: Bundesverfassungericht räumt mit klar rechtswidriger, oft garstige Kriminelle begünstigender "Rechtsprechung" am LG Köln, LG Hamburg und LG Kassel auf

BVerfassG: 1 BvR 1783/17; 1 BvR 2421/17

An der 28. Zivilkammer des LG Köln (vors. Richter Eßer da Silva ) , der 24. Zivilkammer des LG Hamburg (vors. Richterin Käfer) und nicht zuletzt (vors.  Richter Neumeier vom LG Kassel haben in den letzten Jahren eine Praxis geübt, die schlicht verfassungswidrig ist. Besonders bemerkenswert ist, dass diese rechtswidrige Praxis von den Oberlandesgerichten gestützt wurde - was im Fall der Frau Simone Käfer  vom LG Hamburg nicht weiter verwundert, denn der für die Berufungssachen am OLG dann zuständige Richter Buske hat die Malade als deren Vorgänger und "Lehrmeister" der Frau Käfer selbst eingerührt. Und er ist an einem der vorliegend durch das BVerfassG "abgewatschten" Rechtsbrüchen "tatbeteiligt".

Um welchen Rechtsbruch es geht:

Die vorgenannten Richter haben es sich zur Praxis gemacht, Anträge auf den Erlass von einstweiligen Verfügungen in Pressesachen ohne Anhörung des Gegners - und, so sehe ich das, oft auch ohne die erforderliche summarische Prüfung der Anspruchsgrundlagen - regelrecht durchzuwinken. Auch dann, wenn es vorher keine Abmahnung gab.

Ganz drastisch geschah dieses einem Fall vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts. Dort machte ein Fernsehmoderator Gegendarstellungsansprüche (in solchen darf nicht gelogen werden) geltend und hatte nach drei Zurückweisungen durch die Richterin Käfer schließlich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) Erfolg. Nachdem also erst die Frau Simone Käfer eifrig - schriftlich und "fernmündlich" - mit der oder dem Antragstellervertreter(in) diskutierte, den Verfügungsantrag sogar zurückwies, erließ diesen dann der einschlägig bekannte Richter Buske vom OLG Hamburg im Beschwerdeverfahren. Und zwar - ebenso wie Frau Käfer - ohne dem Antragsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Auch im entschiedenen Fall des LG Köln hatte Eßer da Silva eine einstweilige Verfügung, in welcher der späteren Beschwerdeführerin die Unterlassung von Äußerungen aufgegeben wurde, durchgewunken ohne dass die Antragsgegnerin zuvor "vorprozessual" abgemahnt oder im gerichtlichen Verfahren angehört wurde.

Warum mich der "Scheiß" interessiert?

Ebenso hatte Richter Neumeier vom LG Kassel einst (2015) eine Einstweilige Verfügung gegen mich ohne vorherige Anhörung erlassen obwohl es auch hier an einer Abmahnung fehlte. Den Richter Neumeier und drei weitere Richter habe ich inzwischen wegen anderen Rechtsbrüchen erfolgreich abgelehnt. Auch in einem weiteren Fall schon aus dem Jahr 2006 - in welchen ich dem Richter Blumenstein des LG Kassel Rechtsbeugung (und der StA Kassel Strafvereitlung) vorwerfe ging es um einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Gegendarstellung) durch den als kriminellen "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth. Damals hatte ein Richter Lohmann die Verfügung rechtswidrig erlassen und der tatsächlich noch immer als solcher tätige Richter Dr. Blumenstein hatte alles - ausdrücklich: auch widerrechtliches - getan um diese aufrechtzuerhalten. Den Richtern und der Staatsanwaltschaft gehört "Maggesse off’n Dooges" - was der Rechtsstaat wohl zu verhindern weiß.

Wem das von SOLCHEN Richtern geübte Unrecht genutzt hat

Als Nutznieser dieser rechtswidrigen Praxis haben sich immer wieder Kriminelle und andere windige Typen erwiesen, aber auch ganze "Rechtsanwalts-" Kanzleien - wie z.B. die des lautstark in der Öffentlichkeit sogar mit dem eigenen Rechtsmissbrauch werbenden und wegen dessen fiesen Methoden bekannten Ralf Höcker - erwiesen. Das mit dem späteren Selbstmörder von Gravenreuth sogar ein besonders garstiger und krimineller "Rechtsanwalt" darunter war ist nur ein Tiefpunkt dieser, als "reichlich bekloppt" anmutenden Praxis.

Bildschirmfoto:
Ralf Höcker bewirbt auf Facebook selbst seine Tätigkeit als Rechtsmissbraucher

Die überfällige "Generalwatsche" des Verfassungsgerichts:
Der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ist Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes im Zivilprozess und sichert verfassungsrechtlich die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter, der - auch im Blick auf die grundrechtlich gesicherte Verfahrensgarantie aus Art. 103 Abs. 1 GG - den Prozessparteien im Rahmen der Verfahrensordnung gleichermaßen die Möglichkeit einzuräumen hat, alles für die gerichtliche Entscheidung Erhebliche vorzutragen und alle zur Abwehr des gegnerischen Angriffs erforderlichen prozessualen Verteidigungsmittel selbständig geltend zu machen.
und weiter:
Erforderlich sind danach die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter und gleichwertige Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Rechte. Die prozessuale Waffengleichheit steht dabei im Zusammenhang mit dem Gehörsgrundsatz aus Art. 103 Abs. 1 GG, der eine besondere Ausprägung der Waffengleichheit ist. Als prozessuales Urrecht (vgl. BVerfGE 70, 180 <188>) gebietet dieser, in einem gerichtlichen Verfahren der Gegenseite grundsätzlich vor einer Entscheidung Gehör und damit die Gelegenheit zu gewähren, auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 9, 89 <96 f> 57, 346 <359>). Entbehrlich ist eine vorherige Anhörung nur in Ausnahmefällen. In den besonderen Verfahrenslagen des einstweiligen Rechtsschutzes ist eine vorherige Anhörung verzichtbar, wenn sie den Zweck des Verfahrens ereiteln würde wie im ZPO-Arrestverfahren, bei der Anordnung von Untersuchungshaft oder bei Wohnungsdurchsuchungen (vgl. BVerfGE 70, 180 <188 f>m.w.N.). In diesen Fällen reicht es aus, Nachträglich Gehör zu gewähren. Voraussetzung der Verweisung auf eine nachträgliche Anhörung ist jedoch, dass ansonsten der Zweck des einstweiligen Verfügungsverfahrens - hier: wirksamer vorläufiger Rechtsschutz in Eilfällen - verhindert würde.
Ich fordere nun gleich eine ganze Menge Richter auf, sich an die Verfassung - das Grundgesetz - zu halten. Denn das haben die doch geschworen!

Halt "nur" nicht getan. Wollen aber unser Vertrauen. Ab dafür!

03.12.2018

"salesscouts24" (Stefan Schmidt, Gronau/Münster):
Warnung: Dummenfang der Euroweb-Betrüger

Allein die Tatsache, dass die "Euroweb-Group" des Daniel Fratzscher und des Christoph Preuß immer wieder neue Firmen für den Vertrieb(aus)gründet und umbenennt, außerdem nicht unerhebliche Geldmittel aufwendet um sich bei Zeitungsunternehmen einzukaufen (z.B. WN-Onlineservice, Madsack Onlineservice) zeigt schon auf, dass die Öffentlichkeitsarbeit, mit der nicht nur ich deren üble Praktiken ans Licht zerre, etwas bewirkt.

In diesen Rahmen passt nun auch die Firma "salesscouts24".  Formal: 
Salesscouts24
Firma Stefan Schmidt
Weseler Str. 561
48163 Münster
Die Webseite "salesscouts24.de" stammt offensichtlich von der Euroweb und beim Anblick wird deutlich, dass sich diese nicht etwa an potentielle Kunden wendet - sondern ganz direkt dazu dient, ahnungslose Arbeitssuchende für den Vertrieb der Euroweb-Internet GmbH, der United Media AG und deren Töchtern anzuwerben.

Selbstverständlich tauchen auf der Webseite die, durch die multipel üble Unternehmenspraxis zwingend beschädigten Namen der "Euroweb", "United Media AG", "WN Online-Service", "Madsack-Onlineservice" (Das sind nur die aktuellen Namen!) nicht auf. Statt dessen steht da:
Wir gestalten für namhafte Unternehmen aus der New Media Branche im Ruhrgebiet, dem Münsterland und dem Emsland den Vertrieb.
"Namhafte Unternehmen"? - Dummenfang!

Die Aufgabe der gefangenen Dummen wird gemäß den Erfahrungen und dem mir sehr genau bekannten Umfeld darin bestehen, an zwei Tagen der Woche illegale Kaltanrufe bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu tätigen und unter dem unwahren Vormachen eines kostenlosen oder angeblich stark verbilligten Angebots Termine zu erschleichen. Drei weitere Tage sollen die gefundenen Dummen in den Verkaufsterminen dann den Unternehmern eine Webseite der "Euroweb Group" aufschwatzen, die (derzeit) "schlappe" 380 Euro monatlich kostet.

Klartext:
"Ihr neuer Job? Erfolgsfrei bescheißen!"

Die Aussichten auf den Verkauf sind "trübe". Aus mir bekannt gemachten Zahlen dieses nicht immer nur im Graubereich tätigen Umfelds, zu welchem eine ganze Reihe von Unternehmen gehört, die "ausgegründet" wurden weil der Euroweb wesentliche Teile der weiterhin genutzten, betrügerischen und illegalen Vertriebspraktiken gerichtlich untersagt sind, ist zu erwarten, dass pro Mitarbeiter und Monat etwa ein halber provisionswirksamer Abschluss gelingt.

Und natürlich herrscht bei "Eurowebs", also den Firmen, in denen Dumme für die "Oberbetrüger" Daniel Fratzscher und Christoph Preuß die Moneten von anderen Dummen holen sollen, eine ungeheure Fluktuation. Denn eine gewiss nicht geringe Anzahl von Mitarbeitern verlässt die Firma gleich, andere wenn diese merken, wie übel sie ausgebeutet werden. Denn für die zu erwartende Schufterei wird unter dem Vormachen, dass hohe Provisionen erreichbar seien, ein sehr minimalistisches Gehalt gezahlt. Nur ist es eben so, dass viele der Verkäufer niemals und die meisten Verkäufer nur manchmal ein paar lächerliche Euro Provisionen erhalten - weshalb diese dann mal nachdenken warum das so ist.

... Und spätestens dann merken, dass zwischen der Leistung, die diese verkaufen sollen und dem Preis, zu dem diese verkaufen sollen, eine erhebliche Diskrepanz besteht. Das ist ja einer der Gründe warum ich die Euroweb (und ergo deren Vertriebe) laut gleich drei Entscheidungen des OLG Düsseldorf "Betrüger" nennen darf.

Die Mitarbeiter kommen - und die allermeisten gehen bald wieder, entweder weil diese sich nicht für den Betrug mit der Referenzkundenmasche und den nicht weniger üblen Vertragsverlängerungstricks hergeben wollen oder zu wenig verdienen.  Es sind nur wenige - darunter eben Stefan Schmidt aus Münster bzw, Gronau - die sich für die Euroweb dauerhaft hergeben Und deshalb geht die Euroweb auch auf der Mitarbeiterseite ständig mit neuen Firmennamen auf Dummenfang.

Wer es nicht glaubt: Stefan Schmidt, derzeit angeblich wohnhaft in Gronau hat sich im "Fratzenbuch" verewigt. Er bewirbt dort die "WN OnlineService" des Daniel Fratzscher - also die Euroweb - und stellt sich damit selbst, sogar mit Foto, in den Kontext deren betrügerischer Machenschaften:


Für mich sucht da ein Dummer (Stefan Schmidt gibt sich immerhin mit Name und Foto für seine Bosse Fratzscher und Preuß her...) noch Dümmere: Er (Stefan Schmidt) kann mich mal verklagen.

Update (30.01.2020):


Die Webseite  „www.salesscouts24.de“ weißt einen neuen Firmeninhaber und eine neue Adresse aus:
Salesscouts24
Firma Rico Schachtsiek
Rheiner Landstraße 195a
49078 Osnabrück
Sonst hat sich nichts geändert...

01.12.2018

Kann Albrecht Simon nach Falschbeschuldigung wirklich Gerichtspräsident des LG Kassel bleiben?

1. Update: Am Ende hab ich gewonnen: Mein Ablehnungsantrag gegen die drei Richter(innen) wurde abgesegnet,  die Ablehnung gegen den ursprünglichen Richter Neumeier ging dann auch durch, das OLG gab mir recht soweit das LG meiner Beschwerde (mit kruder Begründung) nicht abhalf und die „Euroweb-Struktur“ namens „Webseitenarea GmbH“ des Denis Pohlan nahm sodann ihren ganzen Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung zurück. Was wohl klar macht, dass der ohne Rechtsbeugung keine Chance hatte! Durch die Antragsrücknahme konnte auch die versuchte „Freiheitsberaubung vermittels Missbrauch des Gerichts“ nicht vollendet werden.

2. Update: Ich wurde nicht verurteilt, das AG Kassel hat die Strafsache elegant, sorgfältig und systematisch verjähren lassen um zu verhindern, dass ich dem Herrn Simon durch die Verteidigung schade. Das ich Ihn und die drei Richter, aber auch den Staatsanwalt Uekermann als Zeuge vernehmen werde hatte ich angekündigt. Meine Meinung dazu? „Feige ist sie also auch, diese Kassler Justizmafia!“
Durch offensichtlich grob unverhältnismäßige und völlig unplausible Entscheidungen und Eskapaden im persönlichen Verhalten einzelner Richter wird die gesamte Richterschaft und oft auch der Rechtsstaat in Misskredit gebracht.
(Prof. Dr. Gerd Seidel, Humboldt-Universität zu Berlin in "Die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit", AnwBl 2002, 325-330).

Das gilt noch mehr für den Gerichtspräsidenten des LG Kassel, Albrecht Simon, welcher derzeit (noch) Präsident des LG Kassel ist und durch sein persönliches Handeln das Amt und das Ansehen des Rechtsstaates in der schwersten denkbaren Weise beschädigt hat.

Die Vorgeschichte

Im Verfahren 8 O 1205/15 des LG Kassel habe ich zunächst dem Richter Neumeier mehrfach Rechtsbrüche und Arbeitsverweigerung vorgeworfen. Unter anderen erließ er zugunsten eines erweislichen Lügners zunächst eine einstweilige Verfügung - dieses klar dem Grundgesetz zu wider, weil er mir zuvor keine Gelegenheit zur Verteidigung gab. Er unterließ hierbei zusätzlich - zumindest vom Ergebnis her - die auch im EV-Verfahren allfällige summarische Prüfung des Vorgetragenen, denn sonst wäre ihm aufgefallen, dass der Antrag unbegründet war. Doch damit nicht genug: Am 23.12.2015 und am 15.01.2016 erließ er zwei weitere, ganz gewiss nicht dringliche Beschlüsse zu meinem Nachteil.

Dieses obwohl ich am 21.12.2015 den Ablehnungsantrag unter Rüge der Voreingenommenheit gestellt hatte über die noch nicht entscheiden wahr. Auch hierbei handelte der Richter Neumeier also klar gesetzwidrig. Er handelte auch bewusst rechtswidrig, denn ihm kann der Ablehnungsantrag vom 21.12.2015 nicht entgangen sein, weil sich sein Beschluss auf die mit diesem zusammenhängende Beschwerde, also das gleiche Schriftstück bezog:


In diesem Schriftstück ist der Ablehnungsantrag unterstrichen.

Am 16.01.2016 habe ich den Richter Neumeier dann nochmals abgelehnt:


Offensichtliche unwahre Behauptungen von gleich drei Richtern im Ablehnungsverfahren

Nunmehr waren die RichterInnen Quandel, Eymelt-Niemann und Lange mit dem Vorgang befasst. Diese behaupteten am 06.09.2017(sic!), dass „objektive Gründe, die geeignet sind, ein Misstrauen an der Unparteilichkeit des Richters Neumeier zu rechtfertigen, nicht bestehen.“ Und weil eben dieser Fall gegeben ist, wenn ein Richter während des Laufens eines Ablehnungsverfahrens nicht unaufschiebbare Entscheidungen trifft (§ 47 ZPO) behaupteten diese, der Richter Neumeier habe das Ablehnungsgesuch vom 16.01.2016 „überlesen, weil es drucktechnisch, z.B. durch Unterstreichung nicht hervorgehoben gewesen“ sei.

Daran waren zwei Sachen falsch: Zum einen ging es um das relevante Ablehnungsgesuch vom 21.12.2015 - und in diesem war das Ablehnungsgesuch unterstrichen. Aber selbst im Gesuch vom 16.01.2016 war es der erste Antragspunkt. Den zu übersehen ist ein "Kunststück", welches man schon einem Richter nicht abzunehmen vermag. Es waren aber drei RichterInnen die den Quatsch in einen Beschluss schrieben. Das wirft eine Frage auf: „Wenn als Richter "nur die Besten" des Berufsstandes in Frage kommen sollen (Werbung der Justiz für selbst) - wie dumm müssten denn dann die übrigen Juristen sein?“

Der nach so einer "Nummer" fällige, "geharnischte" Protest:

Nach diesem, höchst merk- und denkwürdigem Beschluss ging ich nunmehr mit einem Ablehnungsgesuch gegen die RichterInnen Quandel, Eymelt-Niemann und Lange vor. In diesem schrieb ich:
Ich beanstande also, dass die Richter Quandel, Eimelt-Niemand und die Richterin Lange vorsätzlich unwahr behaupten, dass das Ablehnungsgesuch – tatsächlich vom 21.12.2016 – „weder drucktechnisch noch in sonstiger Hinsicht“ hervorgehoben sei. Gleich drei Richter können die Hervorhebung durch die Unterstreichung nicht übersehen haben, es sei denn das LG Kassel wäre ein Blindenheim.

Auch ist die markante Position des Antrages bereits im 2. Absatz des Schreibens ganz objektiv betrachtet eine Hervorhebung in „sonstiger Hinsicht“ deren Existenz die Richter Quandel, Eimelt-Niemand, und die Richterin Lange in klar rechtsbeugerischer Weise weglügen wollten – dabei aber erwischt wurden.
und, weiter:
Die Rüge der Voreingenommenheit gegenüber dem Quandel, Eimelt-Niemand, und die Richterin Lange stützt sich auf eben dieses, nur durch Vorsatz mögliche „Übersehen“ der tatsächlich durch Unterstreichung gegebenen drucktechnischen Hervorhebung meines Ablehnungsgesuches. Ferner darauf, dass in der „Begründung“ behauptet wird, dass Ablehnungsgesuch stamme vom 16.01.2016 um mir das Heraussuchen des Dokuments und damit die Entdeckung des vorsätzlich unwahren Vortrages wie in I.c dargestellt, zu erschweren.

Richter, die wie hier erweislich gegeben, vorsätzlich die Tatsachen falsch darstellen, sind als voreingenommen zu betrachten, weil derartig grobe Lügen belegen, dass diese Richter keinerlei Interesse an der Wahrheitsfindung haben, was wiederum belegt, dass erst das Urteil fest stand und danach die „erkannten“ Tatsachen an dieses Urteil angepasst wurde.
Unter
III. Allgemeine Situation nicht nur aber insbesondere im Bezirk des LG Kassel
schrieb ich weiter:
Es ist mir völlig unmöglich hier an die gerne mal behaupteten „Irrtümer“ oder wie hier ein „Überlesen“ zu glauben, denn derlei müsste dann ja auch mal zu meinen Gunsten vorkommen.

Doch daran fehlt es trotz der inzwischen extremen Zahl dieser "Irrtümer" vollständig. Zudem haben Richter des LG Kassel offensichtlich nicht einmal dann den Antrieb, sorgfältig und genau zu arbeiten oder sich der Tatsachen anzunehmen und das Gehirn zu benutzen, wenn diese eine Person der Freiheit berauben.

Entweder sind die Richter der 6., 7., 8. und 9. Zivilkammern des LG Kassel zu dumm für den Job als Richter oder aber diese lügen und beugen notorisch das Recht.
Kann Albrecht Simon nach Falschbeschuldigung Gerichtspräsident des LG Kassel bleiben?

Dieses wurde Albrecht Simon, Präsident des LG Kassel vorgelegt. Der entschied sich dazu, gegen mich Strafanzeige zu stellen, weil ich die Richter „verleumden“ würde. Dabei war dem Gerichtspräsident des LG Kassel sonnenklar, dass es sich um einen Antrag auf Ablehnung der Richter handelte und dass  meine Aussagen Wertungen vor dem Hintergrund eines wahren, nicht von der Hand zu weisenden Tatsachenkerns sind. Hinzu kommt: Im Prozess sind auch harte Aussagen erlaubt. § 193 StGB  besagt ganz eindeutig:
Wahrnehmung berechtigter Interessen

Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, sowie Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen, dienstliche Anzeigen oder Urteile von seiten eines Beamten und ähnliche Fälle sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.
Als Jurist kennt Albrecht Simon auch diesen Paragraph. (Falls nicht, hat er im Amt eines Gerichtspräsidenten nichts verloren!) Doch um seine bewusst an den Tatsachen vorbei urteilenden Richter zu schützen und in der von vorn herein aussichtslosen Absicht, mich für meinen offensichtlich berechtigten Protest zu bestrafen und mich bei der Verteidigung meiner Rechte zu behindern, wagte er den - bei Annahme auch nur eines Restes von Anstand sowie Rechtsstaats- und also Gesetzestreue der nachfolgenden Gerichtsinstanzen - von vor herein untauglichen Versuch, mich anzuzeigen. Ich werte das als "Versuch, mich in den Knast zu lügen" .

Ko-(r)rup-tion

"Korruption" ist das Wort für "gemeinsam brechen" und meint den "gemeinsamen Rechtsbruch". Der begann hier bei Richter Neumeier, setzte sich bei den RichterInnen Quandel, Eimelt-Niemand und Richterin Lange fort, wurde sodann von vom LG-Päsident Simon auf die Spitze getrieben. Die Staatsanwaltschaft Kassel wird sich von mir vorhalten lassen müssen, dass diese vor der Anklageerhebung entweder gar nicht ermittelt oder aber die Akten nicht gelesen hat. Jedenfalls ist dem bearbeitenden Staatsanwalt nichts Klügeres eingefallen als, um dem Präsidenten des LG Kassel zu gefallen, gegen mich Anklage zu erheben. Auch das AG Kassel hat sich bisher nicht mit Ruhm bekleckert. Korruption liegt also vor und bezüglich der Rechtsbrüche hat Albrecht Simon eine Schlüsselrolle!

Aber um das Strafverfahren gegen mich geht es nicht mehr, denn ich schließe aus, dass ich verurteilt werde. Mir geht es schlicht darum, ob Albrecht Simon nach der vorliegenden Falschbeschuldigung durch seinen sachlich unberechtigten Strafantrag überhaupt noch Gerichtspräsident des LG Kassel bleiben kann. Er hatte inzwischen mehrfach Anlass dazu, sich mit dem Sachverhalt zu beschäftigen, also die Akte zu lesen und letztendlich zu erkennen, wie falsch sein Strafantrag (Anzeige) ist. Er hat aber offenbar nichts unternommen, insbesondere den Strafantrag nicht zurückgenommen.

Und jetzt ist es an mir zu hinterfragen, ob der Präsident das LG Kassel, Albrecht Simon, durch die Stellung des Strafantrages - und speziell durch das wider möglichen besseren Wissens (welches von einen Jurist und "Organ der Rechtspflege" zu erwarten ist) erfolgende Festhalten daran - das Ansehen des Rechtsstaates nicht soweit beschädigt hat, dass man davon sprechen kann, dass er offensichtlich darum bemüht ist, "Verhältnisse wie in der DDR" zu schaffen.

Art. 5 GG und § 193 StGB besagt ganz eindeutig: Ich durfte, was ich tat!

§ 164 StGB besagt hingegen: Der Albrecht Albrecht Simon durfte nicht was er tat. Der derzeitige  Gerichtspräsident des LG Kassel hat jetzt seinen Allerwertesten aus dem Chefsessel zu heben und Platz zu machen für einen neuen Gerichtspräsidenten dem die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit mehr am Herzen liegt als ein von ihm gesehenes Recht der ihm untergebenen Richter auf eine "völlig frei fliegende Willkür", die erweislich an Tatsachen und dem Gesetz keinerlei Anstoß mehr nimmt!

"Rechtsanwalt" Dr. Hans Dieter Weber, AWPR Dortmund - Strafantragsteller und "Organ der Rechtspflege" in Nöten:
Aufführung am Mittwoch, dem 23. Januar 2019, 09:00 Uhr, AG Kassel
*** Freier Eintritt! ***

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

-
Am Mittwoch, dem 23, Januar 2019 um 09:00 Uhr stehe rein formal ich vor Gericht. Allerdings letztendlich auf mein eigenes Betreiben, denn ich will einem "Rechtsanwalt" Dr. Hans Dieter Weber, von der Kanzlei AWPR Dortmund - rein formal "Strafantragsteller" und sogenanntes "Organ der Rechtspflege" - "heimleuchten"


Dafür, dass die obige Ladung nun endlich zu Stande kam, musste einiges geschehen:
  1. Der "Rechtsanwalt" Dr. Hans Dieter Weber musste einen Strafantrag schreiben, in welchem immerhin sein Name, das Datum und die Kanzleiadresse zu stimmen scheinen.
  2. Die Staatsanwaltschaft Kassel hat den Tatsachenkern der Vorwürfe nicht geprüft, sondern einfach mal Anklage erhoben. Merkwürdig daran ist, dass die selbe Staatsanwaltschaft begründete und beweisbehaftete Strafanzeigen gegen kriminelle "Rechtsanwälte" mit bewundernswerter Stetigkeit und eben auch bewundernswert dummen Ausreden abwies. Die "verfassungsmäßig garantierte Gleichheit vor dem Gesetz" ist dank der sehr besonderen "Unparteilichkeit" und "Unvoreingenommenheit" der Staatsanwaltschaft zum Treppenwitz verkommen.
  3. Das AG Kassel hat den Tatsachenkern der Anklage nicht geprüft, sondern die Anklage einfach mal zugelassen. Es ist wohl stark überlastet, weil die StA offenbar jeden dämlichen Rotz, den ein Jurist schreibt (noch ein Beispiel) , als Anklage weitergibt.
  4. Als die Versäumnisse von Staatsanwaltschaft und Gericht offenbar wurden, hat das Gericht versucht, die Sache gegen meinen erklärten Wille wegen "Geringfügigkeit" einzustellen - und das, obwohl es kurz vorher eine andere Sache (wegen des sich ebenfalls als nicht strafbar erweisenden Vorhaltes der Rechtsbeugung, alternativ Unfähigkeit, gegenüber drei Richtern des LG Kassel) einstellte - unter der Behauptung,  dass mir aus dem Verfahren wegen der Anzeige des allerwertesten, aber leider nicht ganz ehrlichen Dr. Hans Dieter Weber, (AWPR Dortmund) doch eine hohe und empfindliche Strafe drohe, die mich zur "Besserung" bewegen werde.

Was definitiv nicht der Fall ist!

Mir steht hier ein echter Freispruch allererster Klasse zu. Deshalb ging ich selbst gegen die Einstellung wegen "Geringfügigkeit" vor - offenbar erfolgreich, denn sonst wäre die Ladung nicht erfolgt.

Ich, Jörg Reinholz, ein kleiner Schlosser aus dem Osten und Rechtslaie, lade öffentlich dazu ein, mir dabei zuzusehen, wie ich das angebliche "Opfer", den "längst nicht immer ehrlichen" (nach meiner Auffassung aber "klar verlogenen") und sich selbst wohl als "großartig und unangreifbar" wähnenden und sich als "Organ der Rechtspflege" bezeichnenden Strafantragsteller und Lügner "Rechtsanwalt" Dr. Hans Dieter Weber (AWPR Dortmund) ganz einfach durch ein paar Fragen zu seinem Strafantrag in Nöte bringe.

Für mich erwarte ich einen Freispruch. Für den "oberverlogenen bis kriminellen" Zeuge Dr. Weber erwarte ich, dass die StA Kassel nach dem Verfahren endlich ihren  Job tut und den nach der Vernehmung durch mich als solchen feststehenden Lügner wegen der in vielen Punkten bewusst unwahren Strafanzeige wegen Falschbeschuldigung und versuchter schwerer mittelbarer Freiheitsberaubung verfolgt. Nachfolgend erwarte ich dann dass die zuständige Anwaltskammer ihren Job tut und darauf erkennt, dass die tatsächliche Tätigkeit dieses Lügners nicht mit der eines "Organs der Rechtspflege" übereinstimmt (Entscheidung gemäß § 14 Absatz 2 Nr.  8 der Bundesrechtsanwaltsordnung)

Dann kann der "Noch-Rechtsanwalt und Lügner" Dr. Weber künftig als Geschichtenerzähler und "Fake-News-Autor" wirken. Eine Tätigkeit, die ihm weitaus besser zu liegen scheint!

In diesem Sinne wünsche ich mir, dass Dr. Hans Dieter Weber pünktlich kommt, sich auf Fragen zu seinem Strafantrag vorbereitet hat und nicht mit Schusswaffen hantiert. Dieses weniger wegen des früheren Falls des ehemaligen und nicht weniger verlogenen Exemplars von einem "Organ der Rechtspflege" namens Günter  Werner Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) sondern weil der Dr. jur. Hans Dieter Weber im Hinblick auf seine Strafanzeige erweislich das Talent dazu hat, "sich selbst in den Fuß zu schießen". Genau so ein "Opfer" ist er also.

Hinweis:

Einen Antrag auf wörtliche Protokollierung der Aussagen dieses Gerichtsbelügers habe ich gestellt und den Antrag auf die gerichtliche Anordnung, dass die StA Kassel den Dr. Hans Dieter Weber (Kanzlei AWPR Dortmund) wegen falscher Verdächtigung und versuchter mittelbarer Freiheitsberaubung anzuklagen habe, habe ich angekündigt.

Straferschwerend wird in der Angelegenheit sein, dass ich diesem "Rechtsanwalt" schon klargemacht habe, dass sein Strafantrag völlig unhaltbar, weil von Lügen geprägt ist - er hat nichts davon zurückgenommen. Juristen nennen das "negatives Nachtatverhalten" und "Festhalten an der Tatabsicht selbst nach Entdeckung". Für diese "Eminenz" wird es also ernst, falls das Gericht und die Staatsanwaltschaft Kassel endlich ihren "verdammten Job" tun.

28.11.2018

"nrw-sales.de" (Cesrina Neid) - Warnung; Neuer Name für die United Media/Euroweb :: Genau so geht "Scheiß-Job"

Diese Warnung bezieht sich auf die Umstände die von anderen an die Euroweb angeschlossenen Vertriebsfirmen  bekannt sind.

In letzter Zeit tauchen vermehrt Jobanzeigen für eine Firma "nrw-sales.de"  auf:


Für mich sieht es so aus, als wöllte man den Name der Firmeninhaberin nur nennen, wenn es unbedingt nötig ist:


Aber wenn man den Spuren folgt, dann stellt sich ganz schnell heraus, dass "nrw-sales.de" eine typische Euroweb-Aktivität ist:

denn eben diese "Cesrina"  wird als Agenturleitung am "Standort" Köln auf der Webseite der Betrüger von der United Media AG - ein Tarnname der Euroweb -  genannt.

Und das hier ...


... ist wohl genau die typische "Euroweb-Verarsche", die man von dieser Seite auch zu erwarten hat. Die angebotenen Jobs dürften "richtig Scheiße" sein.

Wer noch nicht überzeugt ist: Der Vermieter weißt nicht etwa "nrw-sales.de"  oder Cesrina Neid sondern die United Media AG als Mieter und Inhaber der Telefon- und Faxnummern aus:


Für mich besteht wenig Grund dazu, mir darüber Gedanken zu machen, warum  die Cesrina Neid verschweigt. dass diese wohl ausschließlich "United Media AG" verkaufen lässt (und wahrscheinlich auch für die übrigen Firmen der Euroweb tätig ist). Denn jeder, der "Euroweb" oder "United Media AG" googeln kann wird sich nicht dafür hergeben um für einen Betrag um den Mindestlohn Gewerbetreibende in der Nähe seines Wohnortes abzuzocken.

Verkauft werden sollen nämlich schnöde Webseiten, die dann locker mal - über vier Jahre hinweg - 380 Euro im Monat kosten sollen - und diesen Betrag nicht mal im Ansatz wert sind. Genau so geht "Scheiß-Job".

17.11.2018

Ich muss mal kurz weg ...

... um mir eine gelbe Warnweste zu kaufen!

Nachtrag: Erfolg!

Michael Bohn: Noch ein Nutzlosbranchenanwalt mit "Zulassungsverlust"

Bildschirmfoto: Ergebnis der Suche nach "Michael Bohn" im "Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis"

Der soll sich so angeblich wie "eher weniger freiwillig" an einem Ort aufhalten, der ganz in meiner Nähe ist und ihm neben Vollverpflegung sogar einigen Schutz vor noch immer wütendem, sich durch ihn geschädigt sehendes Volk bietet. Allerdings gibt die V...verwaltung natürlich keine Antwort: Datenschutz.

Das geht aber nicht auf meine Kappe, sondern - wie man so hört - auf die eines seiner vermeintlichen "Freunde" und Auftraggeber, hier wohl eines gewissen(losen) "hoch ehrlichen und hoch angesehenen" Herrn  "Udo P." der trotz seiner früheren Tätigkeit am AG Gießen vor Gericht angeblich den "Rechtslaie" mimt.

Lied des Tages:
"Ein Freund, ein guter Freund! Das ist das Beste, was es gibt auf der Welt! Ein Freund, ein guter Freund - das ist das Beste was es gibt! Ein Freund ... "

Und wie die Dinge liegen behauptet angeblich  jeder der beiden wohlbegründet, just der andere sei ein Bösewicht, ein Lügner und Betrüger.

Wenn es so ist, dann haben in dem Punkt sicher beide recht...

Allgemeines:

In der Nutzlosbranche ist diese Art von "Freundschaft" der Quasi-Standard - das dürfte auch dem Ex-Euroweb-Anwalt und Ex-Gerichtsinkasso-Chef Philipp Berger  aufgefallen sein.

21.10.2018

Kölner RA Professor Dr. Ralf Höcker - Ach, wenn er doch nur könnte wie er will!

Bildschirmfoto: "Ralf Höcker mit Foto im Fratzenbuch"

Wie just dieser Blog schön aufzeigt brechen die Versuche von Höckers "Mannen" ("m/w/d"), in die Pressefreiheit einzugreifen, sogar schon bei ernsthaftem Widerstand eines kleinen, nicht mal anwaltlich vertretenen Schlossers aus dem Osten zusammen. Daniel Fratzscher und Christoph Preuß z.B. sind die Obersten "Euroweb-Eminenzen". Die nicht mehr nur "zwielichtige" Euroweb wiederum ist Kunde dieser Kölner Möchtegernrechthaber-Kanzlei. Die Erfolge der Kanzlei kann man wohl "stark begrenzt" nennen. Aber mir wurde schon zu Ohren gebracht, dass Höcker mit der AfD (deren, "Ähem", "Politiker" bzw. "Nazischlampen" er ja so gerne vertritt) sympathisieren soll. In dieser gibt es jede Menge Kasper mit starken Vorbehalten gegen die Pressefreiheit.

Was ich jetzt mal gerne wissen möchte, ist, was für Tarife der Kölner RA Professor Dr. Ralf Höcker eigentlich nimmt, wenn man ihn als Spaßvogel bucht?

Mein Tipp:  Gegen Typen wie mich nützt auch der neue Kollege nichts. Aber womöglich ist es ja ein Burschenschaftler der nicht nur saufen sondern sich auch seinen "Schmiss" verdienen will.


20.10.2018

Euroweb + Gerhard Schröder: Wie Daniel Fratzscher und Christoph Preuß sich rotzfrech auf ein Foto mit dem Exkanzler logen

Präambel:

Martin Witscher, Chef der "WEB-HUNT 3R GmbH" in Ludwigsburg und zudem offenbar auch in der Schweiz emsig darum bemüht, dem Ruf der Deutschen zu schaden  - aber vor allem wohl sowas wie der Chef der Euroweb-Vertriebs-Südkurve - hat, so jedenfalls eine Zeugenaussage eines Ex-"Vertriebsbevollmächtigten", behauptet, dass in meinem Blog "nur Lügen" über die Euroweb und deren Tochterunternehmen ständen. Ich freue mich ja immer  über solche Aussagen und prüfe auf eine solche Provokation hin gern, wer hier wirklich lügt!

Zur Sache:

Wie man unten sieht ließen sich Daniel Fratzscher und Christoph Preuß - beide sind in irgendeiner Form "Eminenzen" der Euroweb Internet GmbH und also auch deren Töchter
  • United Media AG
  • Alpenweb AG
  • PKW.DE (pkw.de Autobörse GmbH)
  • Westfalen-Blatt Onlineservice (WN Online-Service GmbH & Co. KG)
  • Internet Online Media GmbH (Wien)
  • Madsack OnlineService GmbH & Co. KG
  • net65 GmbH
  • YourRate GmbH.

ohne auch einen Hauch von Schamesröte im Gesicht mit dem Exbundeskanzler Gerhard Schröder ablichten. Der steigt in seiner Rolle als Exbundeskanzler und Gazprom-Lobbyist natürlich nicht mit "Kreti und Pleti" aufs "Parkett" sondern nur mit ausgewählten und erfolgreichen Typen - denn als Exkanzler kennt der Herr Schröder den Wert eines Fotos mit seiner "Wenigkeit" nebst ungefärbter Haarpracht und die Gier nach einem solchen Foto seitens solcher "Möchtegern-Erheblichkeiten" vom Typ eines Daniel Fratzscher oder Christoph Preuß!

Und um eben diese erfolgreichen Typen zu mimen haben die Eminenzen Daniel Fratzscher und Christoph Preuß offenbar nicht nur auf openPR.de gelogen sondern auch eine Organisation namens "Europe’s 500 Entrepreneurs for Growth a.i.s.b.l." (Executive Director: Thomas Tindemanns, Executive Manager Petra Stadler) rotzfrech belogen - oder eben belügen lassen.

Auf openPR ließen die jedenfalls durch den Euroweb-(Ex-)Pressebelüger André Nagel wie folgt behaupten:
Die Euroweb Internet GmbH wurde damit für ihre herausragenden Leistungen bei der Schaffung von nachhaltigem Wachstum und Arbeitsplätzen in den Jahren 2007 bis 2009 ausgezeichnet. Während der Umsatz im Geschäftsjahr 2007/2008 noch 13.125.628 Euro betrug, erwirtschafte Euroweb im Jahr 2009 bereits 32.377.628 Euro
Ich hab das nachgesehen:

Im Jahresbericht der Euroweb Internet GmbH für das Jahr 2009 steht wortwörtlich:
"Der Gesamtumsatz hat sich im Geschäftsjahr 2009 von TEUR 13.398 auf TEUR 16.728 erhöht"
Es gibt weitere Geschäftsberichte. So also auch einen für 2007 und  einen für 2008. Aber ein Geschäftsjahr "2007/2008" wurde für die Euroweb Internet GmbH nie ausgewiesen. Die zweite Lüge, das es ein "Geschäftsjahr 2007/2008" gäbe, ist zwar klein - aber ziemlich dumm.

Dritte, dreiste Lüge:
"Seine absoluten Mitarbeiterzahlen steigerte Euroweb dabei zwischen 2007 und 2009 um 220 Prozent"
wird in der Presseveröffentlichung weiter gepranzt. Aber stimmt denn wenigstens das? Das kann man leicht herausfinden: In der, von der Trusted Advice AG (also nicht von Jens Reimers) testierten Pflichtveröffentlichung für 2007 steht:
"Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 148 Angestellte und 13 Auszubildende."
In der, von der Trusted Advice AG (also nicht von Jens Reimers) testierten Pflichtveröffentlichung für 2009 steht:
"Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 147 Angestellte."
Ich sehe diese dummdreist propagierte Steigerung der Mitarbeiterzahlen gerade nicht. Im Gegenteil: Zumindest ohne Azubis hat die Zahl der Mitarbeiter von 2009 im Vergleich zu 2007 sogar abgenommen, wurde also ganz gewiss nicht mehr als verdoppelt. "Um 220 Prozent gesteigert" - Das reißt mich zu folgender Meinungsäußerung hin:
"Wie blöd muss man sein, um erst derart dummdreist zu lügen und die Kacke dann auch noch jahrelang auf openpr dampfen zu lassen, Herr Christoph Preuß und Herr Daniel Fratzscher? Geht es nicht in Ihr Hirn, dass ich den Mist irgendwann finde, Ihre Lügen entdecke, auch beweisen kann und also der Öffentlichkeit bekannt mache?"

Übrigens wurden diese in Betrugsabsicht grob unwahren Zahlen wirklich für die Euroweb Internet GmbH an den Veranstalter, also die "Europe’s 500 Entrepreneurs for Growth a.i.s.b.l." gemeldet. Das hab ich vorliegen.

Gelogen ist Gelogen ist Gelogen! Ich sehe - gerade im Hinblick auf die Veröffentlichungspflicht einer GmbH - keinen Anlaß, die beiden Euroweb-Oberbetrüger Daniel Fratzscher und Christoph Preuß nicht als "dummdreiste Lügner" zu bezeichnen.

Denn öffentlich mit völlig frei erfundenen Geschäftszahlen zu pranzen, die man dann in den Pflichtveröffentlichungen deutlich realitätsnäher - also sehr viel niedriger - angibt, das ist nicht nur dreist, sondern auch dumm!

War da nicht schon mal so was?

Ja! Es gab anno 2011 die Sache des LG Düsseldorf, Az. 34 O 149/11, in der es um vergleichbare Falschmeldungen derselben, damals sogar das Gericht rotzfrech belügenden Euroweb Intenet GmbH ging. (Urteil) Und mit diesem Verfahren gab Anlass dazu, endlich von den dummdreisten Lügen durch die Angabe völlig frei zusammenphantasierter Umsätze zu lassen. Und ergo die unten gezeigte PR-Kacke zu löschen.

Das aber haben Daniel Fratzscher und Christoph Preuß offenbar nicht nötig. Das Foto mit Gerhard Schröder wohl schon. Denn wer, bitte, will denn sonst noch mit solchen Pranzern auf ein Foto um solchen offensichtlich heftig verlogenen, sehr schrägen Vögeln gesellschaftliche Anerkennung zu verschaffen?

Direkte Ansage an Daniel Fratzscher und Christoph Preuß:

Klagt doch, Ihr Betrüger! Dann zieh ich Euch und Eurem, wohl Kölner Anwalt, dem Späßchen-Professor Dr. Ralf Höcker, den Hosenboden stramm:


Übrigens, allerwerteste Herren Daniel Fratzscher und Christoph Preuß:

Sollte ein gewisser Steuerberater Jens Reimers für Euch Lügen-Eminenzen nochmals ein falsches "Testat" oder gar "Gutachten" schreiben, dann "zerreiß ich den in der Luft!"

Und sollten Sie, meine Herren Daniel Fratzscher und Christoph Preuß etwas gegen die Bezeichnung als "heftig verlogene, sehr schräge Vögel" haben, dann unterhalte mich mit Ihnen (oder halt Ihren erbärmlich schlechten Anwälten) vor Gericht auch über ein paar (3 fallen mir ohne Nachzudenken ein) falsche Versicherungen an Eides statt und ein ganzes Rudel weiterer Lügen, die Sie in Zivilprozessen zu verantworten haben.

Sie können dann meinetwegen - wie schon geschehen - auch die sehr einstweilige Verfügung veröffentlichen oder veröffentlichen lassen. Meinetwegen auch den einen anderen, voreingenommen Idiot im Amt eines Landrichters täuschen. Aber das Endurteil veröffentliche ich dann!

19.10.2018

WARNUNG: Sales-meets-marketing (Hannes Graykowski) sucht Dumme!
Das erwartet Sie wirklich bei "Sales meets marketing":
Verrufene Kunden, abwechslungsfreie Einsatzfelder!
Zerstören Sie Ihre Karriere im Vertrieb!

Die Firma

Sales-meets-marketing
Inhaber: Hannes Graykowski
Klausnerring 17
85551 Kirchheim bei München

sucht als "Südost-Kurve" der Euroweb nach Dummen, die sich dann zunächst von Martin Witscher (eigentlich: "Südwest-Kurve")  was anhören und Leitfäden auswendig lernen sollen und dann losgeschickt werden um - zu einem Einkommen um den Mindestlohn herum - am kleine Gewerbetreibende Webseiten zu verkaufen, die den irrwitzigen Preis 389 Euro MONATLICH kosten sollen. Was in vier Jahren (Vertragsdauer) einen hübsch ausgestatteten Wagen der Mittelklasse ausmacht ( 18.775 Euro).

Weil das nun nicht nur "viel" sondern "abartig überteuert" ist werden die unter sorgfältiger Vermeidung der Namen der Euroweb und der United Media AG  geworbenen Dummköpfe die versprochenen Provisionen kaum verdienen - auch das ist - neben regelmäßigen Rauswürfen erst aus den Räumen der potentiellen Kunden und dann gemäß dem Hire- und Fire-Prinzip aus der eigenen Firma der Hauptgrund dafür, dass die "Sales-meets-marketing" des Hannes Graykowski, der sich bei Xing höchstselbst  selbst als Vertriebsmanger der zur Euroweb gehörenden United Media AG ausgibt, immer Dumme sucht:

Nämlich dumme Kunden und dumme Mitarbeiter.


"Fliehe weit und schnell, komme nicht wieder!"... kann man den armen Tröpfen raten, die auf Sprüche wie:

Machen Sie Karriere im Vertrieb!

Namhafte Kunden, abwechslungsreiche Einsatzfelder - eine hervorragende Basis für Ihre Karriere im Vertrieb.
Das erwartet Sie bei Sales meets Marketing.

hereinfallen.

Kununu denkt übrigens, eben dieser, mir als "ganz übler Vogel" beschriebene Martin Witschler sei der Inhaber:

Aber die "Bewertungen" der ausgelagteren Vertriebsfirmen des Euroweb-Betrugsapparates bei Kununu weißen viele Merkwürdigkeiten auf. Unter anderem wurden da GmbHs auffallend positiv bewertet, die zum Zeitpunkt der angeblichen "Bewertungen" noch nicht mal ins Handelsregister eingetragen waren...

Warnung: Wie die United Media AG kleine Gewerbetreibende bescheißt.
Oder: Traue keinen Freunden, die Kunden der United Media AG sind!
* Neues Dokumente geleakt

Irgendwann denken Sie an nichts böses und da kommt ein unbestellter und vielen sicherlich unwillkommer Anruf eines Vertreters der United Media AG:  Es gehe, so die Legende, um eine Webseite die man machen wolle und, weil man in den Markt eindringen wolle, solle in einem gemeinsamen Gespräch geprüft werden ob die gar tolle und "international tätige" United Media AG diese Webseite kostenlos erstelle.

Das steht (in etwa) in einem Telefonieleitfaden den ich habe.

In einem anderen Leitfaden, genannt "Drehbuch", erstellt am 25.04.2017 um 06:39:08 vom faktischen Euroweb-Vertriebschef Christian Stein und geändert am& 17.05.2018 um 16:35:10 von Martin Witscher (GF der von der Euroweb quasi als "Vertrieb Süd" gegründeten WEB-HUNT 3R GmbH) steht sodann, wie der Kunde dazu gedrängt wird, übereilt und falsch informiert einen Vertragsabschluss zu unterzeichnen, der ihn für eine mit dem "Euroweb CMS" (wohl) in einer halben Woche "zusammengeschossene" und alsdann lächerlich billig in Bulgarien gehostete Webseite und ein paar noch billigere Goodies ( Newsletter, Facebook, Google My Business-Eintrag und einen blödsinnigen QR-Code) den absurd überteuerten Betrag von
  • 387 Euro MONATLICH - für 48 Monate (Insgesamt 18.775 Euro! Netto!)
kostet. Das sei aber nur so "billig", wenn der Kunde
  • sofort unterschreibt,
  • einen (positiven) Erfahrungsbericht abgibt,
  • seine Kumpels im Rahmen des "Empfehlungsmarketing" an die United Media AG verrät und 
  • auf Anrufe von anderen auf die selbe Weise Angesprochenen die United Media AG in den höchsten Tönen lobt.
Mithin sollen die so Beschissenen am Beschiss teilnehmen. Und Einige, denen man die Freundschaft kündigen sollte, tun das sogar.

Wie heißt es so schön? "In jedem Zug sitzt ein Doofer." Und mit der von der Euroweb seit Jahren genutzten Referenzkundenmasche werden die auch erkannt und ganz klassisch abgezockt.

An die Verantwortlichen (Daniel Fratzscher, Mike Müller, Christian Stein, Christoph Preuß):

Euch gefällt der Artikel nicht? Dann geht doch zu der berühmten lauten Anwaltskanzlei des Dr. Ralf Höcker, die sich damit und darum bewirbt allerlei rechtsradikales und kriminelles Pack zu vertreten - und heult Euch bei dem Spaßvogel aus!

LG Kassel - Akte bei der Staatsanwaltschaft - Denis Pohlan (Webseiten Area GmbH) braucht womöglich bald einen Strafverteidiger.

Wieder einmal liegt eine Akte des LG Kassel bei der Staatsanwaltschaft, die sich wohl ziemliche Mühe geben wird, die von mir gemachte Strafanzeige wegen Rechtsbeugung rein rhetorisch, also ohne Tatsachen- oder Rechtsgründe durch "Blahfasel" zurück zuweisen. Vielleicht auch mal wieder um mich zu Unrecht wegen angeblicher Beleidigung derjenigen Richter zu belangen zu wollen, denen ich ganz klar zu Recht Rechtsbeugung vorgehalten habe.

Allerdings wird sich die StA Kassel mit der Akte ein wenig mehr zu befassen haben. 

Ich bin ja immer noch (und unabbringbar) der Auffassung, dass es sich bei etlichen - wenn nicht allen - "Bewertungen" der Webseiten Area GmbH auf Kununu aus dem Frühjahr 2015 um Fälschungen handelt. Und wie ich die Dinge sehe habe ich für diese Meinung einen absolut ernst zu nehmenden Tatsachenhintergrund.

Und um den zu beleuchten habe ich im Zusammenhang mit der selben Akte Strafanzeige gegen Denis Pohlan, Geschäftsführer der Webseiten Area GmbH (quasi eine ausgliederte Vertriebsabteilung der Euroweb Internet GmbH und insbesondere deren Töchter wie United Media AG, MADSACK OnlineService, WN OnlineService, siehe Grafik) erstattet, weil ich der Auffassung bin, dass dieser in der Absicht des Prozessbetruges und einer Freiheitsberaubung wissentlich unwahr und bewusst unvollständig vorgetragen hat, um beim Gericht einen Irrtum zu erregen.



Hinweis für Denis Pohlan und ggf. seinen Strafverteidiger:

Der (Prozess-)Betrug und die "nur" versuchte (weil erfolglose) Freiheitsberaubung ist krass strafbar. Positives "Nachtatverhalten" kann die mögliche Strafe senken.

Warum Denis Pohlan nur "womöglich" einen Strafverteidiger braucht?

Ich halte die Staatsanwaltschaft Kassel gemäß meinen eigenen Erfahrungen mit den "rechtsfreien" Handlungsweisen und der erheblichen Tatsachenresistenz der mir durch eben diese bekannt gewordenen Exemplare aus dieser Juristen-Bude für einen "Gewiss nicht unvoreingenommen handelnden und gewiss nicht rechtstreuen Haufen". Punkt!

Allerdings könnte die StA auf die Idee kommen, dass es vielleicht  möglich wäre, mich zu beruhigen und so die Richter zu retten: Just in dem bezüglich des Denis Pohlan nunmehr wenigstens einmal das getan wird, was eine Staatsanwaltschaft gemeinhin tun soll: Anklage erheben!

10.10.2018

LG Kassel - Weiter geht's: Auch meine Voreingenommenheitsrüge gegen Richter Neumeier habe ich erfolgreich durchgestritten

Meine Voreingenommenheitsrüge gegen Richter Neumeier ist nunmehr durch.

Ich hab auch das ohne Anwalt gemacht - das geht aber praktisch nur in PKH- und Ordnungsmittelsachen. Nur muss man sich auch deshalb mit Richtern streiten - die das Gesetz eigentlich kennen sollten.

Allerdings frage ich mich wirklich, wieso dieser Richter einerseits dieses sehr deutlich formulierte Ablehnungsgesuch nicht als solches erkannt haben will (und wieso schon wieder drei Richter "keinen Anlass sehen" ihm das nicht zu glauben.)

Für mich kommt dieses "keinen Anlass sehen" einer "Für-Dumm-Erklärung" gleich.  Eben weil das Ablehnungsgesuch völlig unmissverständlich formuliert war. Ein Richter, der wie der Richter Neumeier selbst behauptet, das er in der gezeigten Formulierung ein Ablehnungsgesuch nicht (mehr) zu erkennen vermag, der gehört nach meiner Ansicht zur Vermeidung von Schäden und zur Bewahrung der Vermutung der Rechtsstaatlichkeit in den Ruhestand versetzt.

Auch die Versanddauer ist ziemlich merkwürdig. Ein Beschluss vom 03.09.2018 wird am 05.10.2018 mit dem Vorblatt versehen und dann versschickt. Nun ja: Vielleicht stimmt ja auch das Datum nicht in allen Details. Kann aber auch sein, die Richter des LG Kassel sind es einfach nicht gewohnt, dass auch Nichtjuristen a) Rechte haben, b) diese kennen, c) eben auch wahrnehmen und c) deren Unsinn auch juristisch zu würdigen wissen und wollten noch mal überlegen. Vielleicht hatte auch die StA die Akte und wollte diese nochmals lesen. Ich bin ergo gespannt wie wirksam die staatsanwaltschaftliche Filzbrille diesmal ist.

Der sogenannte "Rechtsstaat" hat durch derartige Lügen von Richtern und Staatsanwälten seine Legitimierung schon längst verloren.

Ich gehe nämlich davon aus, dass der sogenannte "Rechtsstaat" nicht nur "punktuell versagt", sondern "komplett im Arsch ist". Die Arroganz von Richtern und Staatsanwälten den Bürgern, dem Gesetz und den Tatsachen gegenüber nimmt einfach dermaßen überhand, dass ich schon von einer "ausgewachsenen Justizmafia" spreche.

Die erwähnten Beschlüsse:


08.10.2018

Euroweb / United Media AG - Die "DSGVO-Masche" gegenüber den Bestandskunden: Hinter "notwendiger Änderungsvereinbarung" soll sich angeblich ein neuer Vierjahresvertrag verbergen


Die momentan unter den Namen

* Euroweb Internet GmbH
* United Media 
* InternetMedia
* Madsack Onlineservices
* Westfalenblatt  OnlineService
* WN Onlineservice
* Alpenweb AG

agierenden "Unternehmen" der Herren Christoph Preuß, Daniel Fratscher und Christian Stein haben ihre Verkäufer mit einer "neuen" Masche auf die Straße geschickt:

Diese gingen die Bestandskunden um eine Vertragsänderung im Zusammenhang mit der DSGVO an.  Es seien Änderungen nötig und gern wolle die man diese "ohne Zusatzkosten" durchführen. Nachfolgend behaupteten die rotzfrechen Betrüger, es sei ein "neuer Vertrag" entstanden, welcher bei Fortsetzung der alten Kostenregelung, erneut eine Laufzeit von vier Jahren habe. Die kleine Änderung hat also eine Kostenfolge von bis zu 14.400 Euro.  Netto natürlich.

Ich frage: Ist das noch arglistige Täuschung oder schon Betrug?

Denn erstens einmal dürften diese "notwendigen Änderungen" nämlich vom bisherigen Vertrag umfasst sein. Denn eigentlich wird nämlich nur aktualisiert und eben diese Aktualisierung war bereits im vorherigen Vertrag versprochen - ist also im alten Vertrag (der auch schon durch Täuschung zustande kam...) bereits enthalten!

Zweitens haben die Unternehmen der in mancherlei Hinsicht wie eine Mafia agierenden "Euroweb Group" eine gemeinsame Eigenschaft: Völlig überzogene Preise. Und bei solchen Preisen - das wird jeder Richter, der das Recht nicht selbst lügend beugt - anerkennen, wird stets nicht nur eine "Leistung auf dem Stand der Technik" (welche diese Unternehmen weder erbringen noch zu erbringen bereit sind) sondern auch "gemäß geltenden Rechts" versprochen.

Drittens hat sich mit der DSGVO eigentlich gar nicht so viel verändert. Es waren bereits zuvor praktisch die selben Regeln in Kraft.

Und Viertens wird jeder einigermaßen brauchbare Richter anerkennen, dass die geringfügigen gar nicht "neuen" Leistungen es nicht rechtfertigen, dass die oben genannten Abzockbuden  hierfür vier Jahre lang Beträge von teilweise über 300 Euro monatlich(sic!) abkassieren. Das ist "Money for nothing."

Hinweis:

Sollten die Herren Christoph Preuß, Daniel Fratscher und Christian Stein (vertreten von irgendwelchen Hanswürstchen) gegen diesen Artikel klagen, dann gibt es für meine Leser Gelegenheit, Cola und Chips rauszuholen und zuzusehen, wie ich mir (im Falle der Rechtsbeugung durch "jurisdemente Landrichter" eben vor einem Oberlandesgericht) ein Urteil abhole, welches genau diese Äußerungen erlaubt  - und mit dem dann die Anwälte der auf diese üble Weise Betrogenen vor Gericht winken können!

07.09.2018

Medien-Möchtegern-Staranwalt Ralf Höcker als Spaßvogel buchen? Das geht wohl!

"Herr Prof. Dr. Ralf Höcker soll mit seinem Beitrag dafür sorgen, dass bei aller Ernsthaftigkeit der Humor nicht zu kurz kommt."
lese ich. Und wundere mich praktisch gar nicht, weil ich bei seinen merkwürdigen öffentlichen Äußerungen, leeren Drohungen der Presse gegenüber und also Abmahnungen immer öfter "vor Lachen im Dreck liege". Man muss nämlich schon sehr unwissend sein, um sich von der lockeren Zunge und den Schriftsätzen dieses, nun wohl auch als Spaßvogel (vielleicht sogar als Pausenclown!) buchbaren Prof. Dr. jur. Ralf Höcker beeindrucken zu lassen.

Allerdings zweifle ich seit Jahren konstant am Erfolg seiner Lachnummern. Soweit mir bekannt ist haben die Schriftsätze (ausgenommen sind natürlich die kleinlauten, einseitigen Klagerücknahmen) der professionellen Gerichtsbelüger von der Kanzlei des Prof. Dr. jur. Ralf Höcker für AfD und andere Nazischlampen oder halt Rechtsextreme, verlogene kriminelle Arschlöcher oder meinetwegen gerichtsbekannte Betrüger vom Typ der Euroweb kaum mal weniger als 11 Seiten A4.

Gute Witze sind weitaus kürzer. (Siehe oben)

04.09.2018

Das liest ja eh keiner...

... hat ein dümmelnder Naseweis gegenüber einem Bewerber auf Nachfrage behauptet.

Soso.

Allerdings stimmt es, dass das Interesse an meinem Blog ganz ordentlich nachgelassen hat, denn in den Spitzenphasen (2012 bis 2014) hatte ich durchaus stabil über 10.000 Abrufe am Tag. Offenbar sinken die Zugriffszahlen deshalb, weil das Problem "Euroweb" mangels Verkaufserfolges stark geschrumpft ist. Was wieder daran liegt, dass es mehr und andere Arbeitsmöglichkeiten gibt und dass Bewerber also kritischer damit umgehen wenn diese im Namen eines angeblich "großen" Unternehmens gelockt und dann von einer Bude mit wenigen hundert Euro "bargeldnahes Vermögen" angestellt werden sollen.

Ich mach mich also selbst überflüssig. Das ist gut so!

30.08.2018

Zombialarm: "Euroweb Deutschland GmbH" sucht Mitarbeiter

Ich hatte ja schon mehrfach berichtet, dass die Euroweb-Betrüger so oft den Firmenname wechseln, dass die Burschen um Daniel Fratzscher, Christoph Preuß und Christian Stein selbst nicht mehr durchsehen - und also "längst nicht immer so ganz genau wissen, welches Hemd die heute tragen. Aktuell wähnen sich diese Burschen als "Euroweb Deutschland GmbH":


Eine "Euroweb Deutschland GmbH" existierte nur kurze Zeit in einer Dachgeschossbude "mit Gleisanschluss" in Düsseldorf. Es gibt selbige seit der Bekanntgabe des Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen HRB 42518 vom 27.04.2018 nicht mehr. Vier Monate reichen also den Verantwortlichem nicht um mitzubekommen, dass die Firma "tot" ist. 

Das ist ein klarer Fall von "Zombialarm".

Ich frage mich wirklich, wie die "Euroweb Deutschland GmbH" vier Monate nach Ihrem "Ableben" noch Anzeigen schaltet. Denn das ist nicht die erste Anzeige, welche mir auffällt.

Übrigens können Kunden der Euroweb Deutschland GmbH und der anderen deren Töchter und Zombis durchaus erwarten, dass die Leistungen aus diesem Tollhaus durchaus dem entsprechen, was man erwartet, wenn solche Anzeigen geschaltet werden.

Die mit diesen Anzeigen geköderten erwartet übrigens gemäß vorliegenden Erfahrungsberichten eine Anstellung bei einer prekär ausgestatteten Mini-GmbH zu fragwürdigen Bedingungen und mit "mindestens teilweise fragwürdigen Chefs", mit einer "Ähem: Intelligenz" ausgestattet sind, die weit unter den Erwartungen an eine solche Position liegt, nur für die Euroweb Internet GmbH und andere Firmen des Daniel Fratzscher, Christoph Preuß und/oder Christian Stein tätig sind. Da wundert man sich nicht, wenn sogar deren Buchhaltung von einer Tochterfirma der Euroweb erledigt wird.

Im konkreten Fall düfte diese Mini-GmbH die "WEB-HUNT 3R GmbH", Amtsgericht Stuttgart, HRB 753226 sein. Deren "Geschäftsführer von Eurowebs Gnaden" ist ein Martin Witscher. Die Sachanlagen der Bude beliefen sich laut letzter veröffentlichter Bilanz auf rund 600 Euro, Bargeld und das "bargeldnahe Vermögen" auf rund 700 Euro. 

Eine tolle "Festanstellung" ist da zu erwarten!
Bildschirmfoto: Da werden offensichtlich wegen bedenklich hoher Fluktuation  - tatsächlich für die eher sehr kleine Webhunt 3R GmbH - aber auffallend viele Dumme gesucht ...

Also erwartet die so geköderten mutmaßlich ein "Boss", der selbigen zwar ziemlich grobtönig raushängen lässt - aber selbst eine "eher einfache Natur" und vor allem vielmehr eine Art "Sklave" von Daniel Fratzscher, Christoph Preuß und Christian Stein ist. Und eine Bude, die - von eben diesen Auftraggebern gesteuert - "von jetzt auf gleich" in die Insolvenz gehen kann. Und in welcher das Personal offensichtlich sehr häufig wechselt - denn ich zähle hier 6 Anzeigen.

Referenzen - Referenzen?

Gern wird darauf verwiesen, dass diese Firmen bei Kununu doch höchst positiv bewertet werden. Was aber nicht verwundert, wenn man weiß, dass die Euroweb Internet GmbH eine Tochter "YourRate GmbH" hat, über welche just solche Fakebewertungen wie Sauerbier angeboten werden. Die verkaufen also eine Leistung, welche die Euroweb für sich selbst und ihre prekär ausgestatteten "Vertriebsniederlassungen" höchst dringend braucht...



Die "YourRate GmbH" teilte sich mit der zum Zombi mutierten Euroweb Deutschland GmbH übrigens einst das Dachgeschossbüdchen, die Klingel und - wohl am wichtigsten - den Briefkasten.

16.08.2018

Sieg gegen das System - Das OLG räumte mit dem Rest auf und ich "liege vor Lachen im Dreck"

Oh je!

Ich, ein  kleiner querulierender Schlosser aus dem Osten, hatte ja im Angesicht des in Artikel 20 des Grundgesetzes verankerten Sozial- und Rechtsstaatsprinzipes sowie der ZPO erhebliche Bedenken hinsichtlich des ablehnenden Teils des Beschlusses vom 20.07.2018.

Da bin ich doch froh, dass sich das OLG Frankfurt nicht der verqueren und mit dem Grundgesetz nicht in Übereinstimmung zu bringenden Rechtsauffassung des LG Kassel abzufinden vermochte und sich meiner, also mal wieder gar nicht weit hergeholten Rechtsauffassung anschloss, dass man selbstverständlich
  1. im PKH-Verfahren auch unvertreten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen darf und
  2. sich in Ordnungsmittelverfahren ebenfalls selbst vertreten - und sogar "sofortige Beschwerde" einlegen kann, die dann mindestens als "Gegenvorstellung" zu bewerten, zu prüfen und der ggf. "von Amts wegen"abzuhelfen ist.
Lustig ist das deshalb, weil in den Wutanalen des LG Kassel etliche zu meinen Gunsten abändernde Beschlüsse des OLG Frankfurt enthalten sind, die sämtlich nach sofortigen Beschwerden - die ich stets ohne Anwalt  einreichte - enthalten sind.

Teufel auch! Viele Richter des LG Kassel sind ja gerade deshalb auf mich so wütend, WEIL ich unvertreten vor das OLG zog und - wie auch hier - Recht bekam.


Ich frage mich, ob es am LG Kassel überhaupt noch Richter gibt, die noch nicht an irgendwelchen, "die Grenzen des Rechtsstaats zugunsten von Kriminellen in grober Weise austestenden"(¹) Beschlüssen mitwirkten, die durch das OLG aufgehoben oder wirkungslos wurden...


¹) Man könnte es auch "multible Rechtsbeugungen" nennen. Aber dann weinen sich die Präsidenten des LG Kassel traditionell bei der Staatsanwaltschaft aus

04.08.2018

AKP-Wähler und Huper: Wie weit reicht denn Euer "Patriotismus"? #Euro2LiraNow
AKP seçmenleri: "Yurtseverliğin" ne kadar uzağa gidiyor?

Da haben sich eine ganze Menge von Personen aus Deutschland - die mit den Verhältnissen in der Türkei nicht wirklich vertraut sind - in die inneren Verhältnisse der Türkei eingemischt. Jubelnd und hupend diesen Herrn Erdogan zum faktischen Diktator erhoben.

Ich bin ja gespannt, ob diese Patrioten auch dem Aufruf des Herrn Erdogan folgen und ihre Ersparnisse in türkische Lira umtauschen, damit der Herr Erdogan erfolgreich gegen die Weltverschwörung vorgehen kann.

Außerdem braucht dessen Verwandtschaft die Devisen für die Finanzierung derer Konzerne und die Sicherung derer Privatvermögen.

Also: Setzt Euch in die Autos! Hupt! Winkt mit Flaggen! Und vor allem aber tauscht (Ihr seid ja alle Patrioten!) Euer Geld in türkische Lira!

Oder schweigt fortan.


(Für mich nicht prüfbare Übersetzung von Google:)

Almanya’dan gelen ve Türkiye’deki koşullara gerçekten aşina olmayan birçok insan, Türkiye'nin iç koşullarına müdahale etti. Bu tezahürat ve şeref kürsüsü Erdoğan, fiili diktatöre yükseldi.

Bu vatanseverlerin Sayın Erdoğan'ın çağrısını takip edip etmediklerini ve Türk Lirası için tasarruflarını değiştirip değiştirmediklerini merak ediyorum. Bu sayede Erdoğan dünyadaki komplolarla başarılı bir şekilde mücadele edebiliyor.

Ayrıca, akrabalarının bu şirketlerin finansmanı ve özel varlıklarının güvenliği için döviz almaları gerekmektedir.

Arabalara bin! Honks! Bayraklar ile sallayarak! Ve en önemlisi, ticaret yapıyorsunuz (hepiniz yurtseversiniz!) Paranız Türk Lirası!

Ya da sessizliği koru.

24.07.2018

„Querulatorischer“ kleiner Schlosser aus dem Osten erzielt Sieg gegen „das System“ (Für's Zählen werden es langsam zu viele...)

Ein Schlosser vor dem Hochgericht
das mag so mancher Richter nicht.
Er ist der Richter von dem Land -
"Kein Anwalt? Also Querulant!"

Ich glaube, ich habe Rechtsgeschichte geschrieben. Diejenigen drei Richter abzulehnen, die einen Ablehnungsantrag gegen einen vierten Kollege zurück gewiesen haben, dürfte bisher zumindest vor einem Landgericht noch kein „Rechtslaie“ erfolgreich durchgezogen haben.

Wenn Richter lügen - kann auch so ein Beschluss folgen:
Allerdings wäre da der "noch nicht tief genug beerdigte" Strafantrag von Albrecht Simon. Ich halte es für "besonders unerträglich", dass der überhaupt gestellt wurde. Immerhin hat der Jurist Albrecht Simon ja auch behauptet, er habe sich die Akte angesehen. Dann hätte er auch sehen müssen, dass meine Äußerung im Hinblick auf das vorherige unerträgliche Unrecht von den Richtern zu ertragen ist.
  1. Nachtrag: Mit dem Rest hat das OLG aufgeräumt.
  2. Nachtrag: „Endsieg“: Der Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung gegen mich wurde zurückgenommen.
  3. Nachtrag: Das AG Kassel hat den von Staatsanwalt Jan Uekermann (der schon bei Nennung meines Namens offensichtlich mit einem „allergiebedingten Durchknallen“ reagiert) naseweis zur Anklage gebrachten, dummen Strafantrag des LG-Präsident Albrecht Simon durch systematisches Verjähren-Lassen „beerdigt“. Die Richter am AG wollten sich einerseits höchst offenkundig nicht mit den unhaltbaren Anschuldigungen befassen und andererseits nicht nochmals einem Präsident des LG Kassel auf den Teller spucken“. Auf deutsch: Die konnten mich nicht verurteilen, wollten mich aber (um den „schäbig“ handelnden LG-Präsident nicht zu “beschädigen“) auch nicht freisprechen. Also ließen sie das verjähren. Soweit dann auch zum „Rechtsstaat“.
  4. Nachtrag: Ich denke, in der sogenannten Kassler „Justiz“ sollten paar Leute die Posten räumen. Ausdrücklich wegen „grob rechtsstaatswidrigen Verhaltens als Folge einer Amtsverblödung“.

22.07.2018

Euroweb-Schrumpfkanzlei "ITMR Rechtsanwälte": Da war'n es nur noch drei!

Einst waren es 16 Anwälte, die sich unter der Führung des Philipp Berger (Köln, Düsseldorf, Essen: "derzeit" ohne Anwaltszulassung) und des Andreas Buchholz (Düsseldorf, hat seine Zulassung wohl "nur noch") unter Namen wie "Berger Rechtsanwälte", "Berger Law LLP",  "Buchholz und Kollegen", zuletzt "ITMR Rechtsanwälte" (Düsseldorf) damit beschäftigten, die Interessen der betrügerischen Euroweb-Bande vor Gericht und durch Abmahnungen durchzusetzen.

Bildschirmfoto: Auszug von der Webseite der "ITMR Rechtsanwälte, Düsseldorf" gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUrhG, §§ 59 ff UrhG

Quasi von Anfang an und bis Mai 2018 war auch Benedikt Schönbrunn in diesen Kanzleien tätig und hat sich auf denkwürdige Weise an dem vorgehaltenem beteiligt. Man findet ihn jetzt laut seinen eigenen Angaben bei Xing in der Kanzlei Scheja und Partner, Adenauer Allee 136, Bonn.

Was den Schrumpfungsprozess angeht scheint für mich festzustehen, dass der wirtschaftliche "Erfolg" der Euroweb den Unterhalt einer derart großen Anwaltskamerilla ( die "Berger Rechtsanwälte" später "Berger Law LLP" waren wohl (fast) ausschließlich für die Euroweb-Betrüger tätig) nicht mehr ermöglicht.

Bildschirmfoto vom September 2017: Großmäuler vertreten Großmäuler - Nur darin sind die Euroweb und deren Anwälte wirklich die "größten".

Aber anders als diejenigen Kollegen, welche die Euroweb-Kanzlei teils "wüste Flüche ausstoßend und wild mit den Armen rudernd" - und vor allem rechtzeitig - verließen sehe ich keinen Grund über ihn nicht (mehr) zu berichten. Dazu hat er mir zu lange mitgemacht, sich also zu lange wissentlich und ergo willentlich und also zu distanzlos an dem höchst kritikwürdigem Verhalten von Philipp Berger, Andreas Buchholz, Amin El Gendi (war auch Euroweb-Mitgründer) gegründeten Euroweb-Kanzlei beteiligt.

Wenn er damit nicht einverstanden ist, kann er sich mal "von Dr. Ralf Höcker vertreten lassen!" (*)

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*) Das bedeutet: "Mir den Buckel runterrutschen". Diejenigen, die es immer noch nicht verstehen, sollten mal nach "Götz-Zitat" oder dem "schwäbischen Gruß" googeln. Juristen ziehen die Urteile des ArbG Hamburg, Urteil, AZ. 21 Ca 490/08 oder AG Ehingen, 2 Cs 36 Js 7167/09 zu Rate.