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02.12.2023

Berufsspieler und DSGVO-Abmahnbetrüger Pascal Goffart ist wieder aktiv: Jetzt mit „Bewerbungsmasche“.
Weitere Betroffene sollten sich im eigenen Interesse melden! (Update)

Nachtrag („Gericht zockt Abzocker ab“): Das Arbeitsgericht Suhl hat am 20.12.2023 eine hinsichtlich der als tatsächlich zu unterstellenden Motivation („Abzocke“) durchaus vergleichbare Klage (6 Ca 704/23) erstintanzlich entschieden: Kein Schadensersatzanspruch, da der Schaden nicht dargelegt wurde.

Besonders schön ist der Satz: „Die Kosten des Rechtstreits hat der Kläger zu tragen.”  - Denn das dürften nun insgesamt (inklusive der zu tragenden Kosten der Gegner) rund 4000 € sein.

Mein Fazit:

Nun ja. Wenn ein Rechtslaie meiner Güteklasse den Kläger beraten hätte, dann hätte der viel Geld gespart. Ich darf aber nicht „rechtsberaten“. Aber ich darf darauf hinweisen, dass manche zugelassene Rechtsanwälte (die „rechtsberaten“ dürfen) neben dem formalen Verfahrensziel auch das eigene Einkommen stets prominent im Auge haben - und also „nicht ganz ungern“ auch eine solche, von vorn herein nicht gewinnbare Sache verlieren. Ein Streitwert von 10.000 Euro ist pekunär durchaus schon „attraktiv“.


Für ein möglicherweise angerufenes Gericht:

Auf Grund der vorliegend sehr hohen Zahl durch die Tätigkeit des Pascal Goffart (Düsseldorf) Betroffenen und der dreisten Fortsetzung der Betrugsserie bzw. des Tatmusters  ist, zwecks Erkennung der möglichen Straftat bzw. des Rechtsmissbrauchs durch künftige weitere Geschädigte und die somit mögliche Vermeidung weiterer Schädigungen, die Namensnennung erlaubt und geboten (BVerfassG: Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt)

Der mir als Berufsspieler, Betrüger und Rechtsmissbraucher bekannte Pascal Goffart aus Düsseldorf ist wieder aktiv. Nachdem ich und andere ihm die Tour versaut haben betrügt der - anno 2021 von der  „objektivsten Behörde Düsseldorfs“ für eine weitere Anklage wegen Betruges also als „zu multibel kriminell“ eingeschätzte - Pascal Goffart nunmehr wie folgt:

  1. Bewerbung als Mitarbeiter (Hat er denn je seriös „gearbeitet“?) - Höchst offenkundig ohne das tatsächliche Ansinnen, einen Job zu wollen, also mit dem Ziel, eine Ablehnung zu provozieren.
  2. Schon wenige Tage nach Versand der Bewerbung: Forderung nach Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO sowie über die Ablehnungsgründe.
  3. Sodann: Dummdreiste, erpresserische Forderung nach extremen „Schadensersatz“...

Ich stelle fest, dass er zwar nicht mehr so jung ist, wie bei seiner Mitwirkung an der mir bekannten und groß angelegten Serie des Abmahnbetrugs, aber immer noch so dumm handelt - wohl weil er wieder Geld braucht: Scheinbar läuft es nicht so gut mit dem einst von ihm selbst propagiertem „Pokern, ausschließlich gegen Schwächere“. Ich frage mich folgendes: Warum nur habe ich das „Gefühl“ (a.k.a. „Indizien“), dass auch dieses Mal und immer noch ein krimineller Ex-Anwalt und Pleitier Philipp Karl Berger involviert ist? Haben wir es bei dieser linken Tour also auch mit illegaler „Rechtsvertretung“ zu tun? Über wen und welches „blöd-kriminelle“ Handeln werde ich also Ende Dezember zu berichten haben?

Wer mich kennt, der weiß, dass ich nicht nur hinschaue, sondern auch den Erfolg von Straftaten zu verhindern suche:

Weitere Betroffene (ich habe mehrere Fälle vorliegen) sollten sich zwecks Abwehr der betrügerischen und unverschämten Forderungen bei mir melden. (0561 317 22 77 oder, da ich oft „aushäußig“ arbeite: joerg.reinholz@gmail.com) Es geht um den nicht wegschwatzbaren Nachweis des neuen seriellen Betruges und des Rechtsmissbrauches des Pascal Goffart und (s)eines wahrscheinlichen Mittäters.

Ich selbst - und Anwälte - müssen ihm übrigens keinerlei Auskünfte geben und bin in dieser Frage auch glashart.


20.02.2023

StA Essen: Philipp Karl Berger - Ehemaliger Euroweb-Anwalt und DSGVO-Abmahner ist wegen Betruges in 65 (von wohl hunderten) Fällen angeklagt - Haft droht

Der erfahrungsgemäß in Sachen unter meiner Beteiligung unfassbar tatsachenresilienten Staatsanwaltschaft „in, von und zu” Kassel teile ich mit: Diese Nachricht beruht auf einer Mitteilung der StA Essen vom 03.02.2023, Aktenzeichen 21 Js 915/22. Wenn sich unter Euch also  mal wieder ein Idiot findet, der sich als Staatsanwalt vollständig den in der Akte befindlichen Tatsachen verweigert, dann gibt es eben noch einen Freispruch.

Die StA Essen hat den ehemaligen Rechtsanwalt Philipp (Karl) Berger, ehemaliger großfressiger Namensgeber der „Berger Law LLP“ (die wieder für die Düsseldorfer Großbetrüger Daniel Fratzscher und Christoph Preuss tätig war) wegen 65 Fällen des Betruges angeklagt. Was mich betrifft gibt es, auf der Basis meiner Sachverhalts- und Rechtskenntnisse, keinerlei Spielraum für eine „Unschuldsvermutung“.

Philipp (Karl) Berger hat seine Zulassung gewiss nicht aus Altersgründen verloren, er ist ein Typ, dem man eine innerte Verlogenheit „an der Nasenspitze ansieht“ und hatte anno 2013 oberdreist Strafanzeige gegen mich erstattet, weil ich ihn - ich hatte mehr als Anschauungen über seinen Habitus - einen Kriminellen nannte. (Das endete mit einem Freispruch nachdem ich vortrug, das er genau das - also ein Krimineller - erweislich ist.) Zudem hatte der sich selbst für „überklug“ haltende Philipp (Karl) Berger selbst durch Veröffentlichungen in Presseportalen und auf der eigenen Webseite in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken wollen, ich sei „plemplem“, konkret „nicht geschäftsfähig“ und so seine lurchartige Denkweise offenbart. Zudem bediente er selbst oder seine Kanzlei sich des Namens der bekannten Gerichtsreportein Giesla Mertens um mich in besonders abscheulicher Weise zu verleumden und zu beleidigen . Mit dem hätte ich den Schulhof ... lassen wir das, denn „anno 2023“ hat nicht mehr jeder Verständnis dafür, wie manche Sachen in den 1970ern geklärt wurden. Aber der Schulhof wäre danach aufgewischt gewesen!

Anklage betrifft nur 65 von mutmaßlich hunderten Fällen

Nun, soweit ich das weiß handelt es sich um die Affäre um die beiden halbseidenen und wohl ebenfalls angeklagten Pokerspieler Khah Nima Masih und Pascal Goffart. Die hatten sich bei „jeder“ Webseite (die nicht bei „Drei!“ auf dem Baum war) für Newsletter angemeldet oder auch sonst Kontakt gesucht und ihre Daten eingeworfen - danach die Betreiber wegen angeblicher Datenschutzverstöße (angeblich nicht oder nicht korrekt gegebene DSGVO-Auskünfte) abmahnen lassen. Zudem forderten diese ein Schmerzensgeld von 1000 Euro... Das Geld (fast 700 Euro Abmahngebühr und 1000 Euro „Schmerzensgeld“) - insgesamt wohl um die 65*1700€=110.500€ - werden die schon irgendwie aufgeteilt haben.

Goffarts Bilanz ist beeindruckend: Einer der an den Abmahnserien beteiligten Anwälte hatte mit einer islamistischen Terrororgansiation zu tun, betrog diese und beging laut StA  Selbstmord, einer ist ebenfalls wegen Vermögensdelikten im Knast - und nur weil der Dritte im Krankenhaus starb stellte sich heraus, dass der Dritte die Abmahnungen gar nicht unterschrieben haben konnte - die angeblichen „Unterschriften“ des verstorbenen Anwalts Z. waren eingefügte Grafiken. Und gemacht gefälscht hatte das offensichtlich der „Assessor“ (also „Rechtsanwaltsgehilfe“ Philipp (Karl) Berger, der  damals (offenbar im völlig aus Kontrolle geratenem „Großmannswahn“) auf der Webseite der Kanzlei Z. auch ein etwa vier mal so großes „Facepic“ seiner eigenen „Eminenzlichkeit“ (unten, rechts) wie das des Kanzleiinhabers (unten links) veröffentlichte:


Da nun besagter Philipp (Karl) Berger seine Anwaltszulassung ganz gewiss nicht aus „Altersgründen“ verloren hatte und auch danach schon auffällig war - weil er sich rechtswidrig selbst weiterhin als „Rechtsanwalt“ vorstellte - gehe ich davon aus, dass er vor dem Gericht als zweifach vorbestrafter nicht viel Freude haben wird:  Bei Günter Freiherr von Gravenreuth, dem verlogenen „Drecksack und Rechtsanwalt“ (der mich auch anzeigte weil ich ihn einen Kriminellen nannte) waren es in einer vergleichbaren Konstellation (und ähnlichen Tatmustern aber mit weitaus geringerem Schaden) 14 Monate Haft, und zwar ohne Bewährung - weil er eine „Gefahr für die Gesellschaft“ sei. So damals das Gericht. 

Den Staatsanwälten und Staatsanwältinnen in Kassel sowie dem Dr. Thomas Blumenstein vom LG Kassel teile ich also ferner folgenden Merksatz mit: Wenn der Jörg Reinholz einen „Rechtsanwalt“ einen „Kriminellen“ nennt, dann ist dieser „hoch angesehene Jurist“ tatsächlich kriminell und nur vermeintlich ein „Organ der Rechtspflege“.

Geht das jetzt endlich in Eure Schädel?

22.09.2022

1.) Abmahnbetrüger Pascal Goffart (Wien/Düsseldorf) ist wohl „zu kriminell um ihn nochmals anzuklagen“
2.) Ermittlungsverfahren wegen Betruges gegen Ex-Euroweb-Rechts- Anwalt Philipp Karl Berger (Essen)
3.) Weiterer Mitbeteiligter (Ex-Rechtsanwalt Nicolas Absenger, Wuppertal) schon in Haft?
4.)Weiterer, mit beteiligter Ex-„Rechtsanwalt“ Selim Tasci verstarb an Schussverletzung.

 Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf teilte mir unter dem Aktenzeichen „30 Js 2695/21“ mit

  1. dass das Ermittlungsverfahren wegen Betruges gegen Pascal Goffart ( gab Adressen in Wien und Düsseldorf an) gemäß § 154 Abs. 1 StPO eingestellt wurde. Die Einstellung der Ermittlungsverfahren, sogar schon erhobenen Anklagen bei einem Teil von vielen oder seriellen Vergehen ist normal wenn „die Strafe  ... zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe ... die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.“ Es geht da auch um Prozessökonomie.
    (Mir fällt auf: Die Staatsanwältin hat das Wort „beträchtlich“ unterstrichen ... )
  2. Weiter teilt die StA mit, dass das Ermittlungsverfahren 30 Js 2069/22 wegen der gleichen Betrugsvorgänge (die beiden haben offenbar arbeitsteilig zusammengewirkt) gegen Ex-Euroweb-Rechts- Anwalt Philipp Karl Berger (Essen) nunmehr an die StA Essen abgegeben wurde. Mir war aufgefallen, dass es Abmahnungen gab, die scheinbar von Piotr. Z. unterschrieben waren - allerdings war Piotr. Z. zu dem Zeitpunkt offensichtlich schwer krank.  „Assessor“ in dessen Kanzlei war  nach der ex-Anwalt Philipp Karl Berger, die Webseite der Kanzlei des damaligen Rechtsanwaltes Z. war praktisch eine Webseite des Assessors Berger  (und diente mit riesigem Foto des Assessors dem unendlichen Ego dieses Genies... dessen eigene Kanzlei „Berger Law LLP“ bekanntlich mit rund einer Million Euro Schulden nach Bulgarien „verzog“ und dann gelöscht wurde.) Ich denke: Philipp Karl Berger hat die Unterschriften des Piotr Z. per Computer unter die Abmahnungen gesetzt. Wer sonst?
Ich habe auch was mitzuteilen:
  1. Dem weiteren, in die selbe Serie des Abmahnsbetrugs verwickelten Ex-„Rechtsanwalt“ Nicolas Absenger (Wuppertal) wurde nicht nur die Anwaltszulassung entzogen, der wurde wegen eines Bündels von Delikten rechtskräftg u.a. auch wegen Abmahnbetrugs zu 32 Monaten Haft verurteilt. Vermutlich hat er seine Haftstrafe schon angetreten.
  2. Ein ebenfalls in diesem Zusammenhang mit dieser Tatserie auffällig gewordener Ex-Rechtsanwalt Selim Tasci (bei dem Einiges im Argen war) wurde am 01.12.2021 auf einem Acker halbtot aufgefunden und starb dann an einer Schussverletzung. Die Geister streiten sich (wie in solchen Fällen üblich, es fehlte offenbar auch ein Abschiedsbrief) wohl bis heute, ob er Selbstmord beging oder im Auftrag einer islamistischen Organisation „Ansaar international“ exekutiert wurde - welche er um immerhin 200.000 € betrogen hatte. Selim Tasci wurde zuvor wegen eines ganzen Bündels von Straftaten (u.a. einem Falschgeldelikt) zu 28 Monaten Haft verurteilt, dazu kam eine weitere drohende Verurteilung wegen der oben genannten Unterschlagung.
  3. Zur Erinnerung: Der vielen noch als „Urvater des Abmahnwahns“ bekannte Günter  Freiherr von Gravenreuth (geborener Günter Werner Dörr) beging vor etwa 10 Jahren Selbstmord - der war ebenfalls  „pleite“ und ebenfalls wegen anderer Straftaten zu unbedingter Haft (14 Monate) verurteilt worden. Was dieser noch mit Philipp Karl Berger und Selim Tasci gemeinsam hatte ist sein imponierender Hang zur Lüge und eine unfassbare Arroganz, die gemeinsam in ein Meer mangelhaften Realitätsbezugs münden.

Goffart, Absenger und (nach meiner begründeten Ansicht Philipp Karl Berger) haben seriellen industriellen Betrug mit Abmahnungen betrieben. In den letzten Tagen ist der Name „Pascal Goffart“ allerdings erneut auffällig geworden: Es gab hier Beschwerden und Hinweise auf erneute, „dummdreist“ anmutende Geldforderungen und einen auffallenden Anstieg der Zugriffe auf die Artikel über die Betrugsserie via Google-Suche nach „Pascal Goffart“. 

Derlei ist regelmäßig ein Zeichen von erneuter Aktivität. 

Wenn Pascal Goffart (Wien/Düsseldorf) weiterhin schreibt und Kostenforderungen stellt, sollten Sie dennoch die StA Düsseldorf informieren. „Nachtatverhalten“ ist das Stichwort: Pascal Goffart weiß dann nämlich auch, dass er verurteilt oder angeklagt ist und macht weiter ... das „freut“ jedes Gericht, welches dann gerne mal den groben Keil an den groben Klotz setzt: „Strafaussetzung zur Bewährung? Die ist nicht geboten: Vor so einem muss die Gesellschaft beschützt werden!“

Hinweis für die „ganz gewiss besonders“ klugen Kassler Staatsanwälte: Das Schreiben gibt es, die Verfahren gibt es und ich habe das extra für Euch verlinkt.

22.09.2021

Abmahngauner Ivan Dumancic, Selim Tasci (Wien, Düsseldorf, Wuppertal)

Mir vorliegenden Meldungen nach wurde der Abmahnbetrug nicht nur in Deutschland sondern auch in Österreich, sogar in Italien versucht. Es scheint zudem auf, dass die im Falle des Abmahnbetruges Goffart+Absenger verwendeten Adressen von Dumancic+Tasci „wiederverwertet“ wurden.

Vielleicht sollte ich meine Artikel in weitere Sprachen (gern auch ins kroatische) übersetzen?

Sinnbild:(Rechte: Jörg Reinholz) „Der Autor spielt zufällig gerade „DOOM IV“ - natürlich in der italienischen Version.“ Munitionierung und Bedrohungsresistenz sind erkennbar hoch. Ein brauchbarer Rechtsanwalt weiß was ich damit meine.

Prozess um Abmahnbetrug des Nicolas Absenger: Bericht über Konklomerat an strafrechtlichen Vorwürfen im WDR
Dringender Rat an Ivan Dumancic, Selim Tasci und Pascal Goffart

Der WDR berichtet einigermaßen ausführlich über die Anklage wegen Unterschlagung und kriminellen Abmahnens gegen den Wuppertaler „Rechtsanwalt“ Niclas Absenger:

https://www1.wdr.de/fernsehen/lokalzeit/bergischesland/videos/video-prozessauftakt-gegen-abmahn-anwalt-in-wuppertal-100.html

... und bestätigt, dass die StA  Wuppertal meiner Rechtsauffassung folgt, dass es sich um Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches handelt, wenn die Abmahnenden gar nicht die nur behauptete Absicht der Verfolgung unlauteren Wettbewerbs verfolgen.

Auch Ivan Dumancic (Wien), sein Anscheins-Anwalt Selim Tasci (Düsseldorf) und natürlich Pascal Goffart (Wien, Düsseldorf) sollten sich also sehr in Acht nehmen. Ich empfehle diesen dringend den Rücktritt von den unzweifelhaft in vielen Fällen versuchten und wohl in wenigen Fällen auch erfolgreichen Abmahnbetrügereien.

16.07.2021

Rechtsmissbraucher Pascal Goffart „lässt das Mausen nicht“

Dieser Artikel hat einen Nachfolger:

Berufsspieler und DSGVO-Abmahnbetrüger Pascal Goffart ist wieder aktiv: Jetzt mit „Bewerbungsmasche“.
Weitere Betroffene sollten sich im eigenen Interesse melden!


Ich berichte ja der Öffentlichkeit auch über betrügerische und erpresserische „Raubzüge“ von Serienabmahnern und deren, sagen wir „Minderbeteiligte“. 

Dazu gehört (neben den Gehirnen solcher Abmahnanwälte selbst) immer ein vorgeschobener „Mandant“ wie es z.B. der Berufspokerer Pascal Goffart aus Düsseldorf, mindestens früher auch Wien, einer war. Der hat wohl in Ivan Dumancic einen würdigen Nachfolger bekommen. Es gab sogar schon Anwälte (einer aus der Kanzlei, übrigens aus Krefeld, hat gegen mich bitter verloren) die hatten in anderen Sachen einen in Belgien wohnenden weilenden Obdachlosen als „Mandant“ und angeblichen "Geschäftsführer" vorgeschoben. Das „Abziehbild eines kriminellen Rechtsmissbrauchers“ Günter Freiherr von Gravenreuth (hat auch gegen mich selbst verloren, beging Selbstmord, kurz bevor er auch seine letzten beiden Sachen gegen mich verlor) hatte einst dafür einen „minderbeteiligten“ Mitmacher mit später, sehr steiler Karriere. Den „Düdipaz" („Dümmster Dialerparasit aller Zeiten“) erwähne ich hier zum einen wegen des parasitären Geschäftsmodells (serieller Rechtsmissbrauch ist genau das) aber vor allem wegen der „Minderbeteiligung eines Gehirns“ bei seinem zu 100% erfolglosen Versuch, über 20 einstweilige Verfügungen an einem Tag allein gegen mich durchzubringen.

Verfassungsrechtlich stellt sich das wie folgt dar:

„Die Öffentlichkeit hat - auf Grund der Vielzahl von Betroffenen und Geschädigten - ein erhebliches Interesse daran und das Recht dazu, über die Akteure, deren Vorgehen und den Hintergrund des Geschehens bei einem solchen, im großen Maßstab erfolgenden Rechtsmissbrauch bzw. Betrug informiert zu werden.“

Der „Berufspokerer“ und „Abmahnmissbrauchsminderbeteiligte“ (52 Scrabble-Punkte!) Pascal Goffart aus Düsseldorf (früher auch Wien) hat mir nun geschrieben und - so sehe ich das - dreist versucht, seinem „rechtsgrundfreiem Ansinnen“ durch eine Zustellung per Gerichtsvollzieher(in) eine „Beschwerung“ zu verpassen.

  • Hinweis: Man kann auch Geburtstagsgrüße oder Mitleidsbekundungen per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das dauert dann eben etwas länger (hier: insgesamt genau zwei Wochen) und kostet dafür halt € 10,61 extra. Dazu muss man das Schreiben an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle (60 Punkte beim Scrabbeln!) des für den Adressaten zuständigen Amtsgerichtes senden und um die Zustellung ersuchen. Übrigens bringt es dann doch nur die Post...
  • Noch ein Hinweis: Mancher Rechtslaie lässt sich von sowas beeindrucken...

Ich bin aber nicht „beeindruckt“ sondern „belustigt“. Hier der Witz des Rechtslaien Pascal Goffart:

Witz des Rechtslaien Pascal Goffart
Bild: Schreiben des Pascal Goffart. Die Größe der Zeichen (~300%) und der Umstand, dass er seinen Namen in GROSSBUCHSTABEN notiert, lassen den Betrachter einen „bedenklichen psychologischen Setup“ bzw. eine „demonstrative Selbstüberschätzung“ vermuten. Etwas wie „selbst empfundene Minderwertigkeit” kann sich wohl auch so äußern. (Freilich dürfte er auch für Werbung betreffs außerordentlich fetter SUVs besonders empfänglich sein.) Das gab es auch bei anderen "Mandanten" von Serienabmahnern. Das Erfolgsgefühl und der falsche Eindruck der jeweiligen „Mandanten“ - die oft meinen, dass sie von den Abmahnanwälten als „Partner in einer tollen Sache gegen ALLE“ angesehen werden - sind ein wichtiges psychologisches Bindeglied zwischen den Abmahnanwälten und den, von diesen tatsächlich eher gering (als „notwendiges Übel“) geschätzten „Minderbeteiligten“. Ich sollte über die in der Nutzlosbranche anzutreffenden psychologischen Typen mal einen „Aufsatz“ schreiben.

Und hier meine Antwort:

Allerwertester Herr Goffart,

im Hinblick auf Art. 2 Absatz 2 Buchstabe c) der DSGVO hat Ihr Auskunftsersuchen keine Rechtsgrundlage.

Die Aufdeckung und Verfolgung rechtsmissbräuchlicher, betrügerischer und erpresserischer Tätigkeiten zum schnöden Zweck des Gelderwerbs ist mir eine persönliche Herzensangelegenheit und hat keinerlei wirtschaftlichen Hintergrund.

Sie behaupten aber selbst, dass ich öffentlich berichte. Damit bin ich Ihrer eigenen Ansicht nach „Presse“ und durch Art. 85 Abs. 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) privilegiert. (s.a. Erwägungsgrund 153, „Verarbeitung zu journalistischen oder wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken“). Die §§ 9c Abs. 3, 57 Abs. 2 RStV schränken den Auskunftsanspruch auch Ihrer allerwertesten Person über die von mir gespeicherten Daten gem. Art. 15 DSGVO aus Gründen des Journalisten-, Quellen- und Rechercheschutzes ein.

Ich werde Ihr Schreiben der wohl zuständigen StA Essen zukommen lassen. Immerhin handelt es sich offenbar um den Versuch, durch falsches Vormachen Einfluss auf ein auch gegen Sie gerichtetes Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Betruges und Erpressung zu nehmen.


Jörg Reinholz
...

Ich bin also nicht beeindruckt, wüsste aber gern, ob der hoch eminente Herr Pascal Goffart sich mit seinen „allenfalls sehr unvollständigen Rechtskenntnissen“ nur „zu weit aus dem Fenster lehnt“, ob er zu einem umfassenden Nach- und Bedenken bei solch „schwierigen“ Sachverhalten generell in der Lage ist, ob ihm das Geld für einen brauchbaren (ein solcher hätte wohl abgeraten) Anwalt fehlt, oder ob er - er pokert ja - „blufft“. Eine weitere, sehr nahe liegende Vermutung zu notieren würde mir sicherlich als „Beleidigung“ ausgelegt. Aber allein der Umstand, dass ich die Antwort an die „in der Betreffzeile genannte Postanschrift“ senden soll, spricht nicht für eine überragende Intelligenz.

Allerdings hat Pascal Goffart ja mal in einem Interview behauptet, er würde sich beim Pokern nicht mit stärkeren Gegnern  messen:

(Pascal Goffart in einem Interview für „nicsmix - der Pokerblog“):

„Mein Motto ist es, immer den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen. Das heißt: Turniere mit voraussichtlich schwächeren Spielern zu spielen.“

Ich frage mich, warum er es also gegen mich dann überhaupt erst versucht - wo er doch nachlesen kann, dass ich mich sehr erfolgreich mit Richtern und anderen Doktoren, sogar Professoren (Höcker!) der „Juristerei“ messe. Immerhin war ich aber doch nicht nur belustigt, sondern auch etwas enttäuscht weil ich beim Anblick des gelben Umschlages zunächst erfreut hoffte, dass endlich der Tag in greifbare Nähe rückt, an dem ich einen Dr. jur. Weber (AWPR Dortmund) selbstpersönlich „als Zeuge auseinander nehmen kann“ - wodurch dieser unzweifelhaft zum „weinenden Opfer“ einer von ihm selbst begangenen Dummheit wird.

Hinweise an Herrn Pascal Goffart:

  1. Das obige Interview gehört zu den Daten, die ich sorgfältig und verschlüsselt gespeichert habe. Und noch viel mehr: „Sackweise“ Beweismittel.
  2. Im Falle der von mir erwarteten Anklageerhebung auch gegen ihn selbst, aber auch im Falle der formal durch den Abmahnanwalt Z. angedrohten Zivilprozesse komme ich als Zeuge in Betracht, der gutachterliche Aussagen z.B. über wichtige technische Eigenschaften zahlreicher Dokumente und den Umfang des Rechtsmissbrauchs tätigen kann. Im Falle eines Prozesses werden damit sämtliche Daten „beweiserheblich“.
  3. „Presse ist wer der Öffentlichkeit berichtet.“; „Um der Bedeutung des Rechts auf freie Meinungsäußerung in einer demokratischen Gesellschaft Rechnung zu tragen, müssen Begriffe wie Journalismus, die sich auf diese Freiheit beziehen, weit ausgelegt werden.“ Ich bin also auch als Privatperson nach Ansicht des BVerfassG und des EGMR „Presse“. Ich werde meine Quellen schützen und vor allem keine Daten meiner Informationsgeber oder solche, die auf diese schließen lassen können, herausrücken.
  4. Mein privater Mailverkehr geht auch den minderbeteiligten Rechtsmissbraucher Pascal Goffart einen „Scheißdreck“ an.
  5. Pascal Goffart unterliegt - wie viele andere vor ihm - offensichtlich einem fatalem Irrtum in der Frage, wer hier der „voraussichtlich schwächere Spieler“ sei.
  6. Beim Pokern würde ich sagen:
„Er hat praktisch schon verloren, sitzt mit schlechten Karten, Tränen in den Augen und der Bluff-Maske am Tisch, geht mit seinen letzten drei Chips „ALL IN“. Dann ist er also gleich „blank“.

Nachtrag/Hinweis:

Alle Daten, die ich Herrn Pascal Goffart nach Abwägung seiner Rechte aus Art. 15 BDSG gegen die meinen aus Art 85 BDSG i.V.m. §57 Abs. 2 RStV geben will und kann findet er unter dieser URL: https://joerg-reinholz.blogspot.com/search/label/Pascal%20Goffart.

Ich werde das nicht für ihn ausdrucken.

26.06.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch: Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) - Vorsorge und Bezüge zum Abmahnbetrug „Pascal Goffart“

Bezüge zum Abmahnbetrug „Pascal Goffart“

Wie die Dinge liegen trägt sich Ivan Dumancic zumindest in einigen Fällen in die selben Newsletterangebote ein wie zuvor Pascal Goffart. Die Beziehung zwischen den Fällen und Mittätern scheint also enger zu sein als bisher vermutet.

Vorsorge:

Viele werden es nicht wissen, aber man kann durchaus Vorsorge dagegen treffen, dass sich bekannte Rechtsmissbraucher wie Ivan Dumancic oder Pascal Goffart in Newsletter eintragen oder Ihre Daten via Kontaktformularen einwerfen.

Dazu müssen diese nur in eine Datenbank eingeworfen werden, welche deren Namen, Namensteile oder Mailadressen in geeigneter Form - also „einwegverschlüsselt“ speichert. Das kann man dann auch abfragen.

Ich habe eine kleine, schnelle, nette und auch sonst einfach nutzbare API geschrieben, dank der es bekannten Typen wie Pascal Goffart,  „Ivan Dumancic“, („Dumancic, Ivan“) oder jeder anderen Person, welche z.B. seine Mailadresse „ivan.dumancic@eclipso.at“ benutzt, schwer fallen dürfte, sich in die Datenbanken zu drängeln.

Hinweis dazu: Die URLs führen nur zu einem Test, in den jede(r) alles einwerfen kann. Die Test-Urls sind unbrauchbar weil jeder und jede sonstwas eintragen kann.

Wer ernsthaft teilnehmen will sollte sich bei mir melden:

Mail: joerg.reinholz@gmail.com

Öffentlicher GPG-Schlüssel: https://keys.openpgp.org/search?q=joerg.reinholz@gmail.com
„Fingerabdruck“: 200CC0304CB22ED2BFA87D76AD08115BC6A96A48

16.02.2021

Nachricht aus dem Internet: Piotr Z. ist offenbar verstorben.
(Wie) Endet der Rechtsmissbrauch in der Sache Pascal Goffart?

„Schön“ ist das nicht und ich bin mir noch nicht ganz sicher - aber es scheint sich sich zu bestätigen, dass Piotr Z, der am „mindestens betrügerischen“ Rechtsmissbrauch des Pascal Goffart durch zahllose Abmahnungen und krude „Schadensersatzforderungen“ beteiligt ist, kürzlich verstorben ist.

Quelle: (angebliche) Nachricht in der existierenden aber nur Anwälten zugänglichen Face-Book-Gruppe „Nebenzimmer“. (Warnung: Link führt zu facebook.)

Update (19.02.2021)

Die Webseite der Kanzlei wurde gestern oder heute geschlossen.

Das Ableben des formal - womöglich nur scheinbar - federführenden Anwaltes Z. könnte für den tatbeteiligten „Mandant“ Pascal Goffart ein erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko darstellen. Ein auch nur halbwegs vernünftiger Vertreter oder Nachfolger würde diese Sachen nicht weiterführen oder gar durch Forderungsrücknahme beenden wollen. Und wenn - was ich begründet vermute - der Pascal Goffart für die extrem hohe Zahl der Abmahnungen keine Vorkasse geleistet hat, könnte der als „Kanzleiverweser“ zu bestimmende Anwalt sich im Interesse der oder des Erben daran versuchen, die ausstehenden Gelder bei Pascal Goffart einzutreiben.

Dabei wünsche ich diesem „Viel Erfolg!“

Im Übrigen vermute ich, dass Philipp Berger, Exchef von Piotr Z bis zuletzt in der Kanzlei als „Assessor“ tätig war weil er seine Zulassung verloren hatte - wie es in der (noch nicht handfest bestätigten) Mitteilung hieß war Piotr Z. schon längere Zeit schwer krank. Da stellt sich dann die Frage, wer denn eigentlich die Kanzlei tatsächlich geführt hat und auf wen also der wegen seines Umfangs recht arbeitsintensiv anmutende Abmahnbetrug zurück geht - und ob Piotr Z. von den Abmahnungen überhaupt wusste - denn genaus so wie die „Unterschriften“  des tatverdächtigen Goffart auf die Mandatsurkunden gelangten sind auch die „Unterschriften“ von Piotr Z. als Grafik in die Abmahnungen eingefügt worden. Bei Philipp Berger sehe ich zumindest ein starkes Motiv und die Gelegenheit.

Und nach meinen Erfahrungen mit den zahlreichen Lügen und der mir als „amoralisch und rechtsfremd wenn nicht krass antisozial“ gegenwärtigen Denkweise des Philipp Berger „himself“ würde es mich nicht wundern, wenn die ganze Scheißgeschichte tatsächlich auf dem Mist des mir als „arrogant, pathologisch zur Lüge neigend und nicht rechtstreu“ geltenden, gewiss nicht grundlos „ehemaligen“ Rechtsanwalt Philipp (Karl) Berger gewachsen ist. 

Das wäre, spätestens wenn Piotr Z. auch nur von einem Teil der Abmahnungen nichts wusste oder diese nicht billigte, Urkundenfälschung und Betrug.


02.01.2021

Pjotr Z., Pascal Goffart: „Rechtsmissbrauch im Rechtsmissbrauch“
Pjotr Z. könnte seine Anwaltszulassung verlieren

Über die lächerlichen DSGVO-Serienabmahnungen von Pjotr Z. (der behauptet, Pascal Goffart zu vertreten) habe ich genug berichtet. Inzwischen liegen hier zahlreiche Nachweise dafür vor, dass (angeblich) Pascal Goffart seine Daten mit dem Vorsatz in Webformulare einstreut, später eine Auskunft nach der DSGVO zu fordern und dann aus dem tatsächlich niedrigem Motiv der schnöden Geldgier heraus abzumahnen.

Dass er hierbei allen Ernstes auch noch einen „Schadensersatz“ geltend macht halte ich begründet für Betrug. Denn um den Schutz seiner Daten oder den Datenschutz insgesamt kann er nicht besorgt sein. Schon sein eigenes Verhalten (Er wirft seine Daten in jedes Webformular ein, welches nicht bei „Drei“ auf dem Baum ist.) beweist das Gegenteil und damit den „dummdreist“ anmutenden Rechtsmissbrauch an welchen der Wittener „Rechtsanwalt“ Piotr Z. wissentlich und willentlich als Mittäter beteiligt ist.

Fest steht:

Pascal Goffart und Pjotr Z. kennen meine höchst negativen Berichte und klagen - offensichtlich wegen Aussichtslosigkeit - nicht gegen mich. Wollen aber offenbar weiterhin betrügen.

Wichtiger Einschub:

Normalerweise würde man erwarten, dass ein „Rechtsanwalt“ einem derart negativ berichtendem, salopp gesagt, „den Arsch wegklagt“.

Ich selbst wurde aber von Pjotr Z. nicht (auch nicht wegen meiner Artikel über dessen Beteiligung am Betrug und Rechtsmissbrauch) „abgemahnt“ und auch nicht nach den über den Pokerspieler Goffart gespeicherten Daten gefragt. Das hat wohl damit zu tun, dass Pjotr Z. offenbar  (und zwar von seinem Assessor und Ex-Chef, dem Ex-Anwalt Philipp Berger) weiß, dass ich mich generell weder durch dummdreiste Abmahnungen noch durch sehr einstweilige Verfügungen irritieren lasse, einen langen Atem habe. Und wie das endet. Sogar für naseweise und nicht-lesen-wollende Richter.

Inzwischen liegen hier sogar ernst zu nehmende Anhaltspunkte dafür vor, dass tatsächlich Pjotr Z. womöglich schon bei dem Einstreuen der Daten - aber vor allem wohl schon bei der Auskunftsforderung - selbst aktiv wird.

Aber im Hinblick auf den klar erkennbaren Vorsatz des Rechtsmissbrauches - nach meiner Auffassung wegen des „vorsätzlich unwahren Vormachens mit der Absicht des unrechten Gelderwerbs“ sogar „serieller Betrug“ im Sinne des §263 (sogar Absatz 3!) StGB, wäre das, wenngleich ein weiteres Indiz, nebensächlich.

Seit Sommer 2019 sind mir die Serienabmahnungen bekannt. Ich gehe davon aus, von einer zugehörigen Klage wüsste ich längst. Obwohl zumindest viele Betroffene nicht zahlen werden die angekündigten Klagen nicht eingereicht:  

Nur wer dumm ist zahlt!

Bisher haben Pjotr Z. und der „nicht besonders erfolgreiche“ gewerbliche Pokerspieler Pascal Goffart offenbar nicht geklagt, weil diese beiden garstigen Typen genau wissen, dass eine solche Klage vorhersehbar wegen Rechtsmissbrauches abgewiesen würde und dass deren Vorgehen von einem Gericht in einem Urteil sehr wahrscheinlich als „betrügerisch wenn nicht Betrug i.S. des § 263 Absatz StGB“ beschrieben würde. Und Pjotr Z. wird wohl klar sein, dass ein solches Urteil spätestens auf mein Betreiben hin auch bei der Anwaltskammer landet. Er könnte darauf hin sogar die Zulassung verlieren.

Nahes Ende der Pokerpartie? Offenbar will ein Betroffener „sehen“!

Doch wie es aussieht hat wohl einer der Betroffenen „negative Feststellungsklage“ erhoben oder diese angedroht. Die hätte hier das Ziel, durch ein Gericht feststellen zu lassen, dass die durch Pjotr Z., Pascal Goffart erhobene Forderung (Anwaltsgebühren und zuletzt ein „Strafschadensersatz“) nicht besteht. Jedenfalls hat einer der Betroffenen mir angekündigt, dass er diesen Weg gehen will. Der will also „sehen“ - um es dem Pokerspieler Pascal Goffart verständlich zu machen. Womöglich hat Pjotr Z.„für Pascal Goffart“ - um einem Urteil aus dem Weg zu gehen - schon erklärt, dass er (formal natürlich sein Mandant) die Ansprüche nicht weiter erhebe und, ich bleibe beim Poker-Duktus, „der Pot ist weg“.

 „Rechtsmissbrauch im Rechtsmissbrauch“

Mir liegen erste Meldungen Betroffener vor, denen zufolge sich (angeblich) Pascal Goffart bei diesen gemeldet haben soll und nunmehr Auskunft fordern, welche seiner Daten an mich und andere, bzw. öffentlich weiter gegeben wurden. Das erneut unter Bezug auf die DSGVO. Ich würde ja staunen - wenn ich nicht schon sehr lange (jahrzehntelang!) wüsste, wie dumm Personen handeln können, die „nur schlau anmutendes juristisches Zeug“ von sich geben.

Lächerliche Forderung, ganz schlechter „Bluff“!

Gemäß Artikel 2 Absatz 2 Punkt c) der DSGVO findet diese keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.

Zu den „persönlichen Tätigkeiten“ gehört die Rechtsverteidigung (die ist stets „höchst persönlich“), wozu u.a. auch die „negative Feststellungsklage“ gehört. Und zur Rechtsverteidigung zählt auch die „Litigation PR“, also die „Öffentlichkeitsarbeit im Rechtsstreit“... da kann Pjotr. Z. seinen ehemaligen Chef, den ehemaligen „Rechtsanwalt“ und seinen späteren „Assessor“ („Büroleiter“) Philipp Berger (hat, als er „Rechtsanwalt“ war, trotz „behenden“ Lügens mehrfach ziemlich fett gegen mich verloren) fragen.

Mithin will also Pokerspieler Pascal Goffart und, das folgt für mich aus der Natur des Sachverhaltes, Pjotr Z. den Betroffenen “bluffen“, also „nur ein wenig Angst machen“. Das ist ganz klar „Rechtsmissbrauch im Rechtsmissbrauch“.

Und das ist eine „Lachnummer“, wie ich diese von „Abmahnanwälten“ der Couleur „Rechtsmissbraucher“ (also Typen, die aus meiner Sicht „ganz unten“ angekommen sind) tatsächlich erwarten würde. Vielleicht sehe ich die Burschen ja vor Gericht und kann diesen auch persönlich sagen, was ich davon halte.

Noch ein Hinweis für Rechtssuchende: Pjotr Z. beauftragen? Ernsthaft?

Rechtsstreite vor Gericht dauern oft lange, Anwaltswechsel im Verfahren schaffen oft Probleme. Da Pjotr Z. im Hinblick auf die Ereignisse und sein mir bekanntes Handeln durchaus sogar die Zulassung verlieren kann würde ich als Rechtssuchender das Risiko, dass er einen neuen Fall womöglich nicht mehr zu Ende bringen kann, sehr intensiv und genauestens bedenken und abwägen. Ich würde auch sehr ernsthaft prüfen, welcher Vorteil denn dieses Risiko überwiegen könnte.

20.08.2020

Pjotr Z., Pascal Goffart, Nima Khah Mashi: Abmahnbetrüger haben (wohl) Sommerpause beendet - Strafanzeigen wegen Betrugs und Urkundenfälschung stellen

Das sieht doch ziemlich eindeutig aus - oder?

Formulierungsvorschlag für die Klageentgegnung - falls der feine und saubere Herr Z. jemals eine Klage für die „Mandanten“ erheben sollte.

Im Übrigen empfehle ich Betroffenen, nunmehr Straf- bzw. Verdachtsanzeige wegen gemeinschaftlich und gewerblich begangenen Betrugs gegen Pjotr Z., Pascal Goffart, Nima Khah Mashi zu stellen, gegen den „Rechtsanwalt“ Z. zudem wegen Urkundenfälschung. Denn die Mandate wurden - wie einst im Fall des kriminellen Abmahnanwaltes Günther Freiherr von Gravenreuth - definitiv nicht von den Mandanten unterschrieben.

  • Tun Sie das am besten bei der Polizei, denn Staatsanwälte vermeiden, wegen des Aufwandes, unter auch dumm bis grob falschen Behauptungen Verfahren gegen Rechtsanwälte und müssen selbst keine Angst haben, selbst wegen Strafvereitlung belangt zu werden - denn das müssten deren eigene Kollegen machen...

Ein Grund dafür ergibt sich aus der Abmahnung:

 Das stammt von einer der Abmahnungen (sic: Plural!) vom 21.8.2020... Ein weiterer ebenfalls:

Sie können mich gerne als Zeuge benennen, der durch die Vorlage von etlichen Schriftstücken neben dem Betrug auch den „Verdacht“ der Urkundenfälschung erhärten kann:

Jörg Reinholz

Hafenstr. 67
34125 Kassel

Telefon: 0561 3172277

joerg.reinholz@gmail.com

... und meine Berichte beifügen:

https://joerg-reinholz.blogspot.com/search/label/Pjotr%20Z.

Doch da ist noch etwas zum „psychologischen Setup“ des Piotr Z.:

Was die Höhe des Streitwertes (aktuell: 6000 €) und des „Schadensersatzes“ (nunmehr 1000 €) angeht, habe ich den Verdacht, dass Pjotr Z. nunmehr „völlig durchknallt“ - denn wenn man ihm geistige Gesundheit und also Vernunft unterstellen würde, dann würde man annehmen, dass ihm jedenfalls außerhalb „ziemlich feuchter“ Traumphasen klar ist, dass er mit der Forderung niemals durchkommen wird. Und dann muss man sich die Frage stellen, wie er das wohl mit seinen „Mandanten“, ggf. seiner Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte erklärt. Zur Zeit ist das angeblich die ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf.

Es kann also sein, er braucht „wegen des äußerst riskanten Verhaltens“ oder womöglich aus dem folgendem Grund bald eine andere:

Hinweis auf Verarmung / „Vermögensverfall“?

Ein weiterer Umstand beleuchtet womöglich den Grund für das Handeln:

Bisher gab Z. an, „Kanzleisitz“ sei in der Huttropstr. 60, 45138 Essen. In der Berliner Straße 04, 58452 Witten sei eine „Zweigstelle“. Nunmehr gibt er die ehemalige „Zweigstelle“ als einzigen „Kanzleisitz“ an... derlei kann man als Hinweis auf erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten verstehen - solche sind oft ein Grund für verpöntes Verhalten. Und gerade bei Rechtsanwälten kann das ein Hinweis darauf sein, dass der in §14 Absatz 2 Nr. 7 BRAO genannte Umstand „Vermögensverfall“ kurz bevor steht, womöglich sogar faktisch schon eingetreten ist: Die von mir heute telefonisch kontaktierte ERGO Versicherung AG wollte ihn nicht kennen...


18.05.2020

Pjotr Z, Pascal Goffart (& Nima Khah) - Ich bin beim Rechtsmissbrauch „live“ dabei!

18. Mai 2020: Pascal Goffart ist heute offenbar „besonders fleißig“ und fordert seriell Auskünfte gemäß Art. 15 DSGVO. Ich vermute, dass der bei dem Betrug durch Rechtsmissbrauchnach meinem bisherigen Erleben mit tätige Rechtsanwalt „Abmahngauner“ Pjotr Z für ihn schon bald eine vierte Kontonummer angibt. Man braucht nicht lange überlegen, warum das so ist, wenn man bedenkt, dass dem hauptberuflichen Pokerspieler Pascal Goffart auf Grund der derzeitigen Beschränkungen durch die, auch das Nervensystem angreifende Corona-Seuche, wohl die Einnahmen weggebrochen sind.

Ich bin nämlich, bei seiner, durch den Gesetzgeber in §§ 226, 242 BGB verpönten Tätigkeit, quasi „live“ dabei.

Womöglich sollte besagter Pascal Goffart - gemeinsam mit seinem Kumpel



21.04.2020

Pjotr Z.: Rechtsmissbräuchliche DSGVO-Abmahnungen auch für einen Khah Nima Masih (Nima M. Khah, Nima Khah)

Ersten und (wohl nur noch) unbestätigten Nachrichten (sic:plural!) zufolge hat Pjotr Z. kürzlich in Vorgehen und Wortlaut identische Abmahnungen auch für einen „Khah Nima Masih“ (es werden Kombinationen wie „Nima Masih Khah“, „Nima M. Khah“ oder „Nima Khah“ angegeben) „herausgehauen". Der wieder dürfte mit Pascal Goffart „vom Pokern und Zocken her“ bekannt sein, wie ein Blick in eine Pokerspielerdatenbank ergibt:

Eine Suche mit Google ergibt, dass er ebenso wie Pascal Goffart als „eher mäßig ,erfolgreicher' Berufsspieler“ anzusehen ist und ebenso auch auf Fotos von Pokerturnieren posiert und bei Xing einen Auftritt hat - was mit dem implizit behaupteten, besonderen Interesse am Schutz der eigenen Daten nicht in Übereinstimmung zu bringen ist. Auf Grund der offensichtlichen Umstände gehe ich also davon aus, dass auch Khah Nima Masih (Nima Masih Khah) eher weniger am Datenschutz - dafür gemeinsam mit Pjotr Z. an den Gebühren interessiert ist, weshalb ich auch diese Aktion als „Rechtsmissbrauch“ tagge. Offenbar derselbe Khah Nima Masih ist - übrigens mit Foto - auch als (ehemaliger) Fußballspieler für kleine Münchner und österreichische Vereine auffindbar - was die Frage aufwirft, warum er denn dann ausgerechnet einen Anwalt aus Witten bzw. Essen beauftragen sollte, der sich gerade eben erst mit einer „eigenen“ Kanzlei selbständig gemacht hat.

Offensichtlich ist hier nicht anders vorzutragen, als bezüglich der „ziemlich dumm“ anmutenden Rechtsmissbrauchsgeschichte mit dem „Mandant“ Pascal Goffart.

Übrigens habe ich (wie bei allen Nachrichten zum Thema) Herrn Z. über den Artikel informiert und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Jedenfalls der Herr Z. hat mich weder abgemahnt, noch eine Gegendarstellung verlangt oder die Unrichtigkeit meiner Artikel bemängelt. Pascal Goffart hat das nur pauschal (ohne die allfällige konkrete Angabe, was denn „unzutreffend“ sei) behauptet. Behaupten kann man viel, aber ich bin unverzagt. (Genauer: unverklagt).

Was auch ein Licht auf die Sache wirft...

Foto: „Ich kriege Euch alle!“ - Rechte: Jörg Reinholz, Kassel

11.04.2020

Rechtsmissbrauch durch Pascal Goffart und Pjotr Z. bezüglich DSGVO-Abmahnungen: Formulierungsvorschlag (Update, 11.4.2020)


Einen Formulierungsvorschlag bezüglich der Argumentation hinsichtlich des, mit den DSGVO-Abmahnungen verbundenen Rechtsmissbrauchs durch die Herren Goffart, Z. und Berger, habe ich veröffentlicht.

Hinweis an „Goffart, Berger & Z.“:

Sie sollten keineswegs glauben, dass das alles ist, was im Falle eines Prozesses vorgetragen wird. Sie werden überrascht und bezüglich meiner Person sehr wütend sein, weil ich das „Oberste nach unten gekehrt“ habe. Am besten - auch im Hinblick auf die noch gültige Zulassung als Rechtsanwalt des Herrn Z. - wäre es wohl von den zahlreichen Forderungen zurück zu treten und den „mindestens betrügerischen“ Rechtsmissbrauch unverzüglich und vollständig zu beenden!

Meine Meinung zu Ihrem Vorgehen ist eindeutig: „Sie können mich mal verklagen!“

Hinweis an Betroffene/Zeugenaufruf:

Weitere Betroffene können im Austausch gegen die Schriftstücke, die diese von Goffart und Z. erhalten haben, die hier bereits vorliegenden erhalten. Die Bildung einer solchen, notwendigen Interessengemeinschaft ist für die Wahrung der eigenen Rechte unabdingbar.

Zugleich fällt die Datenverarbeitung und Weitergabe in einem Falle wie dem hier vorliegendem Rechtsmissbrauch - sofern nicht sogar Betrug i.S.d. § 263 StGB vorliegt - unter Art. 6, Absatz 1, Punkt f) DSGVO, ist also erlaubt. Außerdem greift im Falle eines Rechtsstreites, der in diesem Fall schon mit der Anmeldung/Kauf, spätestens mit dem Auskunftsersuchen „angeleiert“ wird oder wurde, Art. 2, Absatz 2, Punkt c) DSGVO.

Gerade in Düsseldorf gab es erst ein Urteil zum „Rechtsmissbrauch mit DSGVO- Abmahnungen.“ Geklagt hatte die von der Abmahnung betroffene. Das nennt sich „Klage auf negative Feststellung einer erhobenen Forderung und auf Schadensersatz“ oder, kurz „negative Feststellungsklage“. 

Urteil:
„Die Beklagte hat der Klägerin in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt, indem sie sie bewusst unberechtigt abgemahnt hat.“
LG Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2019, Az.: 12 O 25/19
Nachtrag aus Anlass einer fernschriftlichen Ermahnung des Betroffenen, den Vorname des P. Goffart nicht zu verwechseln:

Ob nun „Patrick“, „Pascal“ oder „Kevin“...

Update von 11.4.2020

Ich habe die Argumentation um folgenden Abschnitt ergänzt:
Letztendlich beleuchtet der Kläger Pascal Goffart auch selbst, wie planvoll er bei Turnieren – auch bei den vorliegenden, rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen, welche sich ausschließlich an kleine Vereine und Firmen richten – vorgeht:
„Mein Motto ist es, immer den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen. Das heißt: Turniere mit voraussichtlich schwächeren Spielern zu spielen.“
erklärte er in einem Interview.
Ich vermute aus dieser Aussage heraus: „Schon in der Schule hatte er wohl nicht besonders viele Freunde.“

13.02.2020

Pascal Goffart - BDSG-Abmahnungen von Pjotr Z. - „Abzocke und Rechtsmissbrauch übelster gravenreuthscher Sitte“ -
Wer zahlt ist dumm!


Günther Freiherr von Gravenreuth war formal Rechtsanwalt, faktisch aber auch ein Betrüger übelster Sorte - und ein verlotterter Abmahnanwalt, der mit (und manchmal auch ohne Mandat) das Abmahnen als Massengeschäft betrieb. Der war mein erster Gegner und hat seine Mitliedschaft in der Münchner Anwaltskammer a) durch die zu seiner Verurteilung führenden Straftaten - und b) (um ganz sicher zu gehen) - durch eiliges Blei beendet. Auch der, in der Kanzlei Z. „die Hosen anhabende“ und zu versorgende Philipp Berger, der schon früher mal der Chef von Pjotr Z. war, ist kein Anwalt mehr.

Inzwischen ist die Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauch durch das Abmahnunwesen solcher Lumiche gefestigt: Abmahnungen, bei denen es nicht darum geht, die Abgemahnten zu einem gesetzeskonformen Verhalten anzuhalten, sondern damit eine gewinnbringende Beschäftigung zu betreiben, sind rechtsmissbräuchlich, weshalb die Klage zurückzuweisen ist. (Für viele: OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2009  Az.: 4 U 211/08), oder, um bei dem Münchner Lumich Günther Freiherr von Gravenreuth zu bleiben, Symicron vers. Strieder, OLG Düsseldorf, 2001. Auch das Gravenreuth damals schwer beschädigende Urteil des LG München in der "Webspace"- Sache 9 HK O 14840/99 zeigt auf, was Rechtsmissbrauch ist: „Der Beklagte hat den Vortrag zur "serienmäßige Abmahnung" durch konkrete Anlagen im im Schriftsatz vom 08.12.1999 weiter präzisiert: Danach sind seit August 1999 seitens des Klägers durch den hier tätig gewordenen Verfahrensbevollmächtigen insgesamt 14 Abmahnung erfolgt“, sodann „Indiziell verwertet die Kammer in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, daß gewissermaßen schematisch und ohne jede Differenz hinsichtlich des "Störers" ... abgemahnt wurde ... “ und „selbst dort, wo jeder vernünftige und halbwegs an einem fairen Verfahren Interessierte Bemühungen, durch Einsatz von Gerichten Entscheidungen zu erzwingen, unterläßt, klagte der Kläger und dokumentiert hierdurch sein Kosteninteresse nach Auffassung der Kammer in besonders deutlicher Form.

DAS kann (und sollte) man „gefestigte Rechtsprechung“ nennen!

Als “besonders dämliche Handlung“ - formal von Pjotr Z. zu vertreten - betrachte ich es, dass über die angemaßten Streitwerte eine höchst offensichtliche Einkommensmaximierung betrieben wird. Das - ausgerechnet - formell von Pjotr Z. selbst - in zahlreichen solcher Abmahnungen seit etwa Jahresbeginn bemühte - erstinstanzliche - Urteil des AG München vom 04.09.2019, Az. 155 C 1510/18 und das ebenso bemühte Urteil des LG München wie auch die anderen geben nämlich her, dass die - formal von Pjotr Z. - neuerdings als Bemessungsgrundlage hereigezogenen 5000 Euro (anno 2019 waren es noch 4000 Euro) absolut willkürlich sind. Und aus meiner Sicht handelt es hier um einen „Betrug durch bewusst falsches Vormachen der Rechtskonformität einer Forderung“, weil ich unterstelle, dass ein Anwalt so dämlich gar nicht kann, als dass er diesen Umstand übersehen könnte.

So wie die Dinge und Aktenzeichen hier herumliegen sind auch die, auf das BDSG gestützten Abmahnungen, angeblich mit dem Mandat eines scheinbar sich auch beim Pokern oft „verzockenden“ Pascal Goffart, der wiederum angeblich in Düsseldorf und Wien zu leben vorgibt, also „ein besonders krasser Fall des Rechtsmissbrauch, der Abzocke und des Betrugs“.

Ich habe mir mal die hier vorliegenden und sich stark häufenden Aktenzeichen und deren Nummern angesehen:

Aktuell haben Pjotr Z. (der noch Rechtsanwalt ist) und sein Assessor Berger (der mal Rechtsanwalt war) demnach eine beachtliche Fallzahl - die meisten davon betreffen offensichtlich den Pascal Goffart und also Abmahnungen bezüglich behaupteter BDSG-Verstöße. Auf das Jahr hochgerechnet ergeben diese eine sehr grobe und höchst ungenaue (und vor allen nicht realisierte!) Umsatzschätzung von jährlich rund einer 1 Million Euro.

Die aber "netto".

Und da stellt sich die Frage, ob und wie denn der „so gar arme und bedauerliche“ Herr Pascal Goffart, der die Anmeldung zu Newslettern und das Fordern der Auskünfte gemäß Art. 15 BDSG offensichtlich zu seinem Job gemacht hat, die eigentlich übliche Vorauszahlung für diese Gebühren an Herrn Z. geleistet haben will.

In diesem Sinne freue ich mich sehr auf ein (erneutes) gerichtliches Zusammentreffen mit Pjotr Z., dem Poker-Goffart und vor allem dessen, was meine Person betrifft, sehr „leiderfahrenem“ Herrn Chef-Assessor Berger!

Ehre, wem Ehre gebührt: Pjotr Z., sein Chef-Assessor Philipp Berger sowie der „Anscheinsmandant“ Pascal Goffart erhalten für den „kaum noch mutmaßlichen“ Rechtsmissbrauch und die verbundene Abzocke die „Günter-Freiherr-von-Gravenreuth-(geb. Dörr)-Ehrenmedaille zum Selbstausdrucken auf wertlos werdendem Kanzleipapier“.(Rechte am Bild, Text und Design: Jörg Reinholz)
Wie schnell auch sehr viel Kanzleipapier wertlos wird weiß ja der, „die Hosen anhabende“ Assessor Berger sehr genau. Der war schließlich mal „Rechtsanwalt“.

Wer zahlt ist dumm! - Zeugenaufruf

Falls der Vorgang bekannt vorkommt sollten Sie über mich den "Kurzschluss" suchen. Denn der Nachweis möglichst zahlreicher identischer Fälle dient dem Beweis des Rechtsmissbrauchs und also der Abwehr der Forderung.

Kontakt via:

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

0561 317 22 77
joerg.reinholz@gmail.com

Bitte senden Sie sämtlichen Schriftverkehr als gut lesbaren Scan. Sie erhalten im Gegenzug die anderen Meldungen bzw. den Schriftverkehr der anderen Fälle und können sich so ggf. gegen die unberechtigt anmutende Kostennote verteidigen.


Statistik:

Verlogene Anwälte: IIIII
Rechtsbeugende Richter: IIIIIIII
Sonstiges Pack: IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII

15.11.2019

Pascal Goffart und Pjotr Z./Philipp Berger: DSGVO-Abmahnungen sind offensichtlicher Rechtsmissbrauch - wahrscheinlich aber schon Betrug!

Die Indizien dafür, dass die für einen Pascal Goffart erstellten Abmahnungen nach angeblichen DSGVO-Verstößen Rechtsmissbrauch sind, haben sich zwischenzeitlich derart verdichtet, dass ich hier von einer Offensichtlichkeit ausgehe welche von keinem, auch nur halbwegs ernst zu nehmenden Richter mehr zu übersehen ist.

Zu diesen Indizien gehört:
  • (Angeblich, siehe unten) Pascal Goffart bestellt sich zunächst in auffallend hoher Zahl Newsletter bei ganz verschiedenen Firmen und gern auch bei Organisationen wie Freizeitbands, Chören - faktisch überall in der Bundesrepublik.
  • Einige Zeit - mit überraschend konstantem Zeitabstand - später fordert er  gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über seine Person betreffende Daten. 
  • Mit eben so überraschend konstantem Zeitabstand erhalten die Betroffenen sodann Abmahnungen mit erheblichen Kostenforderungen, formell von Pjotr Z.
  • Den so überraschten Organisationen, die sämtlich gerade nicht die Verarbeitung personenbezogener Daten als Geschäftszweck haben, wird hierbei schon eine mehrfache Falle gestellt. Hierzu kann ich genauer vor Gericht ausführen, aber Betroffene sollten sehr genau prüfen, ob die von Pascal Goffart bei der Bestellung des Newsletters getätigten Angaben mit denen übereinstimmen, welche er bei der Auskunftsanforderung angibt. Das betrifft z.B. die Email-Adresse. Stimmen die Daten nicht überein, so bestehen nämlich ernst zu nehmende Zweifel daran, dass die Daten, welche zu einem angeblichen Pascal Goffart gespeichert wurden, überhaupt Daten sind, die sich auf den die Auskunft fordernden Pascal Goffart beziehen. Das hat die Rechtsfolge, dass die Auskunft nicht gegeben werden darf...
  • Schon die Auskunftsanforderung erscheint hier höchst fragwürdig, denn Pascal Goffart führt offenbar Buch darüber, welche genauen Daten er genau wann bei welcher Organisation angab. Das heißt: Er fordert eine Auskunft über etwas, was er schon sehr genau weiß. Zudem haben seine Auskunftsanforderungen im Hinsicht auf die Häufigkeit und deren Methode einen exzessiven Charakter - den der Gesetzgeber in Art. 12,  Absatz 5, Satz 2  DSGVO berücksichtigt hat: "Bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung – exzessiven Anträgen einer betroffenen Person ..."
  • Im Falle, dass eine Auskunft erteilt wird, moniert dann der formell hinzugezogene Pjotr Z. sodann die womöglich fehlende Belehrung über die Rechte aus dem Kapitel 3 der DSGVO. Tatsächlich - und das geht just aus den früheren Abmahnungen sehr genau hervor - kennt Pascal Goffart seine Rechte sehr genau, braucht also diese Belehrung über eben diese Rechte gar nicht, spielt dann aber das angebliche Opfer - in einer Seifenoper welche die wahren Opfer dieses Handelns in der gewiss ganz besonderen Vorstellungswelt der Herren Pjotr  Z. und Philipp Berger jeweils mehrere hundert Euro kosten soll.
  • Der, Adressen in Düsseldorf und Wien angebende Pascal Goffart, beauftragt also angeblich eine Kanzlei im 35 km entfernten Essen mit Zweigstelle im 60km entfernten Witten. Da lacht doch längst nicht nur EIN Huhn.


Handelt es sich noch um Dummenfang oder schon um Betrug?

Mit dem Geschäft des Dummenfangs kennen sich Pjotr Z. und Philipp Berger sehr gut aus, denn immerhin haben beide (als Philipp Berger noch zugelasser Anwalt war) auch die Euroweb vertreten. Und die betreibt mindestens den Dummenfang als Geschäft. Philipp Berger war an Gerichtsverfahren der Euroweb als Anwalt beteiligt, bei denen ich von Prozessbetrug (im Sinne des Strafrechts!) und davon, dass er an diesen wissentlich beteiligt war, ausgehe.

Aber ich bezweifle sehr ernsthaft, dass Pascal Goffart die Anmeldung selbst vornimmt und sodann die Anforderung der Auskunft selbst vornimmt. Ich gehe viel mehr davon aus, dass die Handlungen aus der merk- und denkwürdigen Kanzlei des Pjotr Z. heraus erfolgen. Einer der Beweggründe für meinen Glauben ist der Umstand, dass der mir selbst als "gar garstiger und verlogener Betrüger" bekannte Ex-Anwalt und Ex-Chef von Pjotr Z., ein Philipp (Karl) Berger, in der Kanzlei des Pjotr Z. als Assessor tätig ist. Dazu, eine Anwaltszulassung zu verlieren, gehört schon Einiges. Ich gehe davon aus, dass auf Grund der von mir mindestens bei Philipp Berger gesehenen, kriminellen Energie die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass Pascal Goffart nur ein Strohmann ist und dass das gesamte Geschäft - beginnend mit der Eintragung als Empfänger eines Newsletters in der Kanzlei erfolgt. Zudem ist viel Raum für meine Vermutung, dass Pascal Goffart die (durch den Massencharakter der Abmahnungen bedingt: hohen) Anwaltskosten nicht bezahlt hat und auch gar nicht bezahlen kann. Spätestens (aber nicht erst) wenn sich diese Vermutung bestätigt ist die Grenze vom "Dummenfang und Rechtsmissbrauch" zum Betrug überschritten. Denn Betrug es, das Vermögen eines anderen dadurch zu beschädigen, dass durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen (hier der angebliche Schaden durch die angeblich notwendige Einschaltung eines Anwalts) ein Irrtum erregt oder unterhalten wird.

Bildschirmfoto: Auf der Webseite der Kanzlei wurde der Assessor Philipp Berger etwa 3x größer abgebildet als der Kanzleiinhaber. Das sendet das Signal aus, dass der Assessor „die Hosen an hat“. Philipp Berger ist namensgebemder Gesellschafter der „Berger Law LLP“ gewesen, die extrem verschuldet und unzweifelhaft insolvent „den Bach runter ging“. Er ist in mehrere Vorgänge verwickelt die sich hier als Betrug, Prozessbetrug und ein ganzes Bündel weiterer Straftaten darstellen und seine Anwaltszulassung wurde offenbar in diesem Zusammenhang auch widerrufen.

Ich sehe diese Voraussetzungen - unter der Prämisse, dass schon der Versuch strafbar ist - als erfüllt an. Denn  Pascal Goffart und der hier formal tätige und profitierende "Rechtsanwalt" Pjotr Z.  aber auch dessen, an den vorgestellten Handlungen wohl mindestens beteiligter Assessor, der Ex-Anwalt Philipp Berger, können jedenfalls nicht ausgerechnet mir weiß machen, dass selbige nicht wüssten, was genau sie da tun!

Allerdings bin ich auch "ein wenig erfahrener" als mancher, der zum Richter berufen wurde...

Zeugenaufruf

Falls Ihnen folgender, mir gegenüber so dargestellter, Vorgang bekannt vorkommt sollten Sie über mich den "Kurzschluss" suchen. Denn der Nachweis möglichst zahlreicher identischer Fälle dient der Abwehr der Forderung. Kontakt via:

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

0561 317 22 77
joerg.reinholz@gmail.com

Bitte senden Sie sämtlichen Schriftverkehr als gut lesbaren Scan. Sie erhalten im Gegenzug die anderen Meldungen bzw. den Schriftverkehr der anderen Fälle und können sich so ggf. gegen die unberechtigt anmutende Kostennote verteidigen.


Verlogene Anwälte: IIIII
Rechtsbeugende Richter: IIIIIIII
Sonstiges Pack: IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII