21.04.2020

Pjotr Z.: Rechtsmissbräuchliche DSGVO-Abmahnungen auch für einen Khah Nima Masih (Nima M. Khah, Nima Khah)

Ersten und (wohl nur noch) unbestätigten Nachrichten (sic:plural!) zufolge hat Pjotr Z. kürzlich in Vorgehen und Wortlaut identische Abmahnungen auch für einen „Khah Nima Masih“ (es werden Kombinationen wie „Nima Masih Khah“, „Nima M. Khah“ oder „Nima Khah“ angegeben) „herausgehauen". Der wieder dürfte mit Pascal Goffart „vom Pokern und Zocken her“ bekannt sein, wie ein Blick in eine Pokerspielerdatenbank ergibt:

Eine Suche mit Google ergibt, dass er ebenso wie Pascal Goffart als „eher mäßig ,erfolgreicher' Berufsspieler“ anzusehen ist und ebenso auch auf Fotos von Pokerturnieren posiert und bei Xing einen Auftritt hat - was mit dem implizit behaupteten, besonderen Interesse am Schutz der eigenen Daten nicht in Übereinstimmung zu bringen ist. Auf Grund der offensichtlichen Umstände gehe ich also davon aus, dass auch Khah Nima Masih (Nima Masih Khah) eher weniger am Datenschutz - dafür gemeinsam mit Pjotr Z. an den Gebühren interessiert ist, weshalb ich auch diese Aktion als „Rechtsmissbrauch“ tagge. Offenbar derselbe Khah Nima Masih ist - übrigens mit Foto - auch als (ehemaliger) Fußballspieler für kleine Münchner und österreichische Vereine auffindbar - was die Frage aufwirft, warum er denn dann ausgerechnet einen Anwalt aus Witten bzw. Essen beauftragen sollte, der sich gerade eben erst mit einer „eigenen“ Kanzlei selbständig gemacht hat.

Offensichtlich ist hier nicht anders vorzutragen, als bezüglich der „ziemlich dumm“ anmutenden Rechtsmissbrauchsgeschichte mit dem „Mandant“ Pascal Goffart.

Übrigens habe ich (wie bei allen Nachrichten zum Thema) Herrn Z. über den Artikel informiert und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Jedenfalls der Herr Z. hat mich weder abgemahnt, noch eine Gegendarstellung verlangt oder die Unrichtigkeit meiner Artikel bemängelt. Pascal Goffart hat das nur pauschal (ohne die allfällige konkrete Angabe, was denn „unzutreffend“ sei) behauptet. Behaupten kann man viel, aber ich bin unverzagt. (Genauer: unverklagt).

Was auch ein Licht auf die Sache wirft...

Foto: „Ich kriege Euch alle!“ - Rechte: Jörg Reinholz, Kassel

6 Kommentare:

. hat gesagt…

Hinweis an meine deutschen Leser:

Die Adresse „Jochen-Rindt-Straße 8/12/5, A-1230 Wien“ ist nicht unbedingt falsch, sondern, als Angabe in dieser Form, „in der Gegend durchaus üblich“.

Die Österreichische Post schreibt dazu:

„Bei der Versandvorbereitung nach Österreich wird häufig nicht beachtet, dass die Adressen dort umfangreicher sind. Beim Versand in Mehrfamilienhäuser sind Name, Straße und Hausnummer als Adresse häufig unzureichend, da Briefkästen in Österreich nicht mehr zwingend mit Namen versehen werden müssen.

Die Angabe der Türnummer bzw. Stiegennummer ist in vielen Fällen erforderlich, um eine zuverlässige Zustellung gewährleisten zu können.“


Die erste Zahl ist also die Nummer des Blocks bzw. Grundstücks, die zweite der Aufgang bzw. Gebäudeteil und die letzte die Türnummer.

Am Vorwurf der Abzocke durch Rechtsmissbrauch ändert das aber nichts.

Anonym hat gesagt…

Im Persischen bedeutet der Name Nima übersetzt "jemand, der andere fair behandelt". Namen sind also "Schall und Rauch". Ob der Nima, der also offenbar irakischer Provenienz ist, denn um die Herkunft des Namens Ziental weiß?

Anonym hat gesagt…

Jemand sollte den Artikel ins Persische übersetzen. Damit es auch seine Eltern und Brüder, Cousins jeden Grades erfahren. Familie ist dort etwas ganz wichtiges.

Anonym hat gesagt…

Es ist schon unglaublich was hier versucht wird. Wie viele Fälle von den "Pokerfreunden" sind denn schon bekannt?

. hat gesagt…

> Wie viele Fälle von den "Pokerfreunden" sind denn schon bekannt?

Viele. Für den Rechtsmissbrauch sollte es reichen. Aber jeder einzelne mehr überzeugt auch noch mehr.

Anonym hat gesagt…

Wie hoch die Dunkelziffer ist, möchte man sich dann gar nicht vorstellen. Das mit den Newslettern ist auch so eine Geschichte für sich. Wenn sich jemand abmeldet, dann wird er DSGVO-dank für immer aus der Datenbank gelöscht ("Anbieter bzw. systembedingt" 1 Tag - 30 Tage). Wenn jetzt ein Anfrage nach 30 Tagen kommt, dann war er für dich nie registriert aber in der Zwischenzeit kann er den Newsletter bereits einmal bekommen haben, ohne das du es überhaupt weißt. Wenn man sich hier ein bisschen auskennt, dann kann man jedem...aber wirklich jedem! ans Bein pinkeln...

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