19.04.2020

21 Tote, hunderte Verletzte und kein Urteil: Warum sich die Duisburger Mafia über die Corona-Pandemie freut

Tatsächlich wohl eher „freudig erregt“ als „wirklich bedauernd“ hat die Staatsanwaltschaft Duisburg dem Landgericht Duisburg verkündet, dass sie zustimme, das es im Falle der 21 Toten und hunderten Verletzten der Loveparade-Panik zu keinem Urteil mehr komme.

Die Staatsanwaltschaft führte für ihre Zustimmung zur Verfahrenseinstellung folgendes an:
  • Sie verwies auf eine „konkrete Gefährdung“ zahlreicher Prozessbeteiligter und Zuhörer durch die Corona-Pandemie. (Übrigens sind nach „guten und konstruktiven Gesprächen“ mit dem Bundesinnenministerium die Kirchen zuversichtlich, ab 3. Mai öffnen zu können...)
  • Ende Juli würde zu dem die - zehn Jahre nach der durch die Geldgier der Veranstalter und denen die Füße leckende Behörden und Amtsträger eingetretenen Katastrophe - die Verjährung der Straftaten eintreten, bis dahin, so die zwischenzeitlich durch erheblichen Druck aus der Lokalpolitik „eingenordete“ Staatsanwaltschaft, sei die für ein Urteil erforderliche Beweisaufnahme nicht zu schaffen.
  • Eine Fortführung des Verfahrens sei insbesondere auch mit Blick auf die zu erwartende Strafe für die Angeklagten bei einer Verurteilung "nicht mehr verhältnismäßig".
Zuvor wurden die Verfahren gegen 7 weitere Angeklagte bereits im Februar 2019 wegen geringer Schuld eingestellt. Eine „geringe Schuld“, welche sich in 21 Toten und mehr als 650 Verletzten - ein Teil davon schwer und mit dauerhaften körperlichen Schäden - manifestiert und die gewiss nicht gering wäre, wenn nicht „großkopferte“ (reiche und einflussreiche Leute unter den Veranstaltern und deren Handlanger in hohem Ämtern) ein „wesentliches“ - und nur von rüden Personen wie mir „pekunär“ genanntes - Interesse an einen Ausgang ohne Urteil hatten und haben.

Tatsache ist doch, dass es ein Unding ist, dass eine Staatsanwaltschaft und ein Gericht ein derart wichtiges Verfahren - bei dem es um immerhin 21 Todesopfer nach einer höchst naseweis genehmigten und durchgeführten Massenveranstaltung und um das Geldinteresse von gut mit der Lokal- und Landespolitik vernetzten Veranstaltern (deshalb das „Duisburger Mafia“ in der Überschrift) geht, ein solches Verfahren überhaupt derart zögerlich führen.

Ich sehe es so: Das Verfahren wurde zunächst vom LG Duisburg „erfolgreich verzögert“ und dank der Corona-Pandemie ist gerade jetzt der Zeitpunkt für die endgültige Rechtsbeugung und Vollendung der gemeinschaftlich betriebenen Strafvereitlung höchst günstig:
  • Denn sonst würden wohl ein paar tausend Leute vor dem Landgericht auftauchen und auf Transparenten fragen, ob sich denn wirklich und überhaupt noch jemand einbilde, dass wir hierzulande „unparteiische Ermittlungsbehörden“, einen „Rechtsstaat“ oder gar „unabhängige Richter“ hätten.
Das pekunäre Interesse der großkopferten Asozialen (meinetwegen korrigiere ich das gern zu „geldgierigen, stets asozialen Großkopferten“) beruht insbesondere darauf, dass mit den ausbleibenden Urteilen im Strafverfahren die Entschädigungsverfahren für die Opfer und Hinterbliebenen sehr viel schwieriger werden. Denn mit einem Strafurteil in der Hinterhand wäre es deutlich einfacher.

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