Die Staatsanwaltschaft führte für ihre Zustimmung zur Verfahrenseinstellung folgendes an:
- Sie verwies auf eine „konkrete Gefährdung“ zahlreicher Prozessbeteiligter und Zuhörer durch die Corona-Pandemie. (Übrigens sind nach „guten und konstruktiven Gesprächen“ mit dem Bundesinnenministerium die Kirchen zuversichtlich, ab 3. Mai öffnen zu können...)
- Ende Juli würde zu dem die - zehn Jahre nach der durch die Geldgier der Veranstalter und denen die Füße leckende Behörden und Amtsträger eingetretenen Katastrophe - die Verjährung der Straftaten eintreten, bis dahin, so die zwischenzeitlich durch erheblichen Druck aus der Lokalpolitik „eingenordete“ Staatsanwaltschaft, sei die für ein Urteil erforderliche Beweisaufnahme nicht zu schaffen.
- Eine Fortführung des Verfahrens sei insbesondere auch mit Blick auf die zu erwartende Strafe für die Angeklagten bei einer Verurteilung "nicht mehr verhältnismäßig".
Tatsache ist doch, dass es ein Unding ist, dass eine Staatsanwaltschaft und ein Gericht ein derart wichtiges Verfahren - bei dem es um immerhin 21 Todesopfer nach einer höchst naseweis genehmigten und durchgeführten Massenveranstaltung und um das Geldinteresse von gut mit der Lokal- und Landespolitik vernetzten Veranstaltern (deshalb das „Duisburger Mafia“ in der Überschrift) geht, ein solches Verfahren überhaupt derart zögerlich führen.
Ich sehe es so: Das Verfahren wurde zunächst vom LG Duisburg „erfolgreich verzögert“ und dank der Corona-Pandemie ist gerade jetzt der Zeitpunkt für die endgültige Rechtsbeugung und Vollendung der gemeinschaftlich betriebenen Strafvereitlung höchst günstig:
- Denn sonst würden wohl ein paar tausend Leute vor dem Landgericht auftauchen und auf Transparenten fragen, ob sich denn wirklich und überhaupt noch jemand einbilde, dass wir hierzulande „unparteiische Ermittlungsbehörden“, einen „Rechtsstaat“ oder gar „unabhängige Richter“ hätten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen