26.09.2013

Dipl. Psychiater Dr. Frieder Nau (Köln) erstellt für die Euroweb Gefälligkeitsgutachten

Ergänzendes Vorwort:

Das Gutachten, um das es hier geht, ist inzwischen durch ein ordentlich gemachtes Gutachten widerlegt. Das ausgerechnet auf Initiative des Auftraggebers Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund - dem ich ein nicht nur widerwärtiges sondern geradezu dämliches und vor allem strafbares Vorgehen bescheinige und mich frage, was wohl die Ausbildung der Juristen taugen kann, wenn so einer sogar einen Doktortitel bekommt.


Inhalt:

Der Kölner Dipl. Psychiater Dr. med. Frieder Nau hat für die Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß und des Daniel Fratzscher ein vorsätzlich falsches, also ein "Gefälligkeitsgutachten" erstellt. Der Auftrag wurde ihm hierzu - nach Angaben im "Gutachten" selbst von Dr. Weber, (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte, Dortmund) erteilt. Auf Grund von Umständen, auf die ich hier nicht eingehe, vermute ich weiterhin eine Tatbeteiligung des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger.

Sollte wegen dieses Artikels ein Verfügungsverfahren gegen mich angestrengt werden, so fordere ich das Gericht auf, vor dem Erlass einer Verfügung das Gutachten vom OLG Düsseldorf Akte I-20 U 66/13 beizuziehen. Und zwar das Schreiben des Dr. Weber vom 13.9.2013 und die Anlagen "BB1" (das "Gutachten") bis "BB4" (beigefügte Anlagen) und dieses "Gutachten" mal zu lesen und die Behauptungen darin mit der Realität aus den Anlagen zu vergleichen.

Durch diese Urkunden wird jeder behauptete Verfügungsgrund widerlegt.

Eine Strafanzeige gegen den Dr. Frieder Nau wegen uneidlicher Falschaussage (§ 153 StGB) habe ich gestellt und selbstverständlich habe ich die Berufskammern informiert. Ich habe eben so selbstverständlich auch Strafanzeige wegen Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage gegen Christoph Preuß von der Euroweb als mutmaßlichen Auftraggeber gestellt - der hat ja dafür bezahlt. Ferner gegen den Dortmunder "Rechtsanwalt" Dr. Weber und Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten (Buchholz & Kollegen, Düsseldorf, Berger Law LLP Düsseldorf/Frankfurt). Möge die Staatsanwaltschaft oder die zuständige Strafkammer herausfinden wer von den Herren wie beteiligt war. Weiter habe ich die Anwaltskammern in Düsseldorf, Hamm und Frankfurt am Main in Kenntnis gesetzt. [Update: Auch die Präsidenten des AG, LG und OLG Köln wegen eventueller weiterer Gutachten.]

Das erweislich vorsätzlich falsche Gutachten des Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau:

Es handelt sich eindeutig um ein so genanntes „Gefälligkeitsgutachten“. Das es vorsätzlich falsch ist kann ich anhand der nachstehenden Tatsachen aufzeigen, auf welche ich mich deshalb beschränke, weil sie eindeutig und leicht ersichtlich sind:

1. Lüge des Dr. Frieder Nau:

Auf Seite 1 des „Gutachtens“ schreibt der Beschuldigte Nau unter Punkt 6:
„Begrüßungstext und Angebote auf fastix.org, der Homepage von Jörg Reinholz:
Hier finden sich neben einem Foto eine einleitende Selbstdarstellung in Superlativen und einer Aneinanderreihung von Fachbegriffen gefolgt von einer Anzahl von Dienstleistungsangeboten (WebDesign/WebDeveloping, Begutachtung, Beratung sowie philosophische Überlegungen zu eigenen Rechtsverfahren.“
Jeder kann sich mit einem „Klick“ davon überzeugen, dass Dr. Nau dieses unwahr - und zwar rotzfrech vorsätzlich unwahr behauptet.
Exkurs: Bedeutungen des Wortes "Superlativ"
  1. Linguistik: zweite, höchste Stufe der Steigerung der Adjektive und einiger Adverbien
  2. allgemein: etwas nicht Überbietbares
Beispiele für Superlative:
"der größte Reinfall, der verlogenste Anwalt, die kriminellsten Machenschaften, das denkbar falscheste Gutachten, das dreckigste Vorgehen, die idiotischsten Lackaffen, das niedrigste Motiv, die deutlichste Schädigungsabsicht, die vollkommensten Idioten, die dümmste Handlungsweise..."
Es ist leicht feststellbar, dass sich die behauptete „Selbstdarstellung in Superlativen“ auf der Webseite fastix.org  gerade nicht findet. Eben so fehlt es an den behaupteten „philosophische Überlegungen zu eigenen Rechtsverfahren“.

Meine Leser können auf archive.org auch gerne überprüfen, ob sich derlei dort jemals befand. Und werden darauf kommen - das gab es dort nie.

In einem weiteren Schritt behauptet der Kölner Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau dann genau über die Tatsachen, die er soeben erfand, es werde just daraus
"eine erhebliche Selbstüberschätzung erkennbar. Diese nimmt im Rahmen der Kränkbarkeit zu."
2. Lüge des Dr. Frieder Nau:

Weiter unten erfindet er schon wieder neue Sachverhalte, die er sodann auftragsgemäß auch noch negativ würdigt:
„Bei der Durchsicht der Homepage von www.fastix.org fällt eine sehr blumenreiche Sprache auf, in welcher sich der Verfasser selbst als Alleskönner darstellt, gegen den die meisten anderen Anbieter eher im Sinne von Amateuren dargestellt werden, er selbst der einzige sei, der die Dinge richtig sehe und alles richtig mache.“
Ich biete meinen Lesern an, eine Stelle auf der damaligen Webseite „fastix.org“ zu finden, aus der hervorgeht, dass ich mich überhaupt über eine Mehrzahl anderer Anbieter äußere, "die meisten anderen Anbieter eher im Sinne von Amateuren" darstelle oder gar darstelle, dass ich "selbst der einzige sei, der die Dinge richtig sehe und alles richtig mache". Derlei findet sich dort allenfalls in der insoweit kriminellen Phantasie des Psychiaters.

Das insofern "phantasievolle" Gutachten des Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau ist, weil seine Tatsachenbehauptungen objektiv und offensichtlich unwahr und die Schlüsse nicht begründbar sind, also "für die Tonne". Er selbst nannte es übrigens "erbetene Expertise".

Diese "Expertise" ist doch recht merkwürdig. Sie wäre zu vergleichen mit:
  1. Ich wurde gebeten, zu bestimmen ob der Stoffwechsel von Gras auf der Photosynthese basiert.
  2. Ich habe auf der Wiese nachgeschaut und fest gestellt: Gras ist rot.
  3. Aus der roten Farbe des Grases schließe ich, dass es nicht Chlorophyll, sondern Hämoglobin enthält.
  4. Daraus lässt sich einwandfrei schließen, dass der Stoffwechsel von Gras nicht auf Photosynthese beruht.
Jedem ist klar, dass man eine zu große Menge "Gras" geraucht und an "ausländischen Briefmarken" geleckt haben müsste um - das gilt vor allem für zwei Doktoren - nur fahrlässig nicht erkennen zu können, dass aus der objektiv falschen Grundannahme auch der falsche Schluss folgt. Das gilt auch für die von "Rechtsanwalt" Dr. Weber bestellte "Expertise" des Dr. Nau. Beide werden das mit dem Gras und den Briefmarken und außerdem wohl auch jeden Verdacht eines übermäßigen Alkoholgenusses weit und empört von sich weisen. Ergo schließe ich berechtigt auf Vorsatz.

Geldgier als Motiv?

Da ich den Kölner Dipl. Psychiater und  Dr. Frieder Nau nicht kenne, nie (bewusst) gesehen habe und auch sonst bisher mit dem Herrn nicht im Streit lag kann ich als wahrscheinlichstes Motiv nur das niedrigste, nämlich das Streben nach dem schnöden Mammon vermuten. Und ich bin entsetzt, dass gerade jetzt, wo der Fall der schwersten Freiheitsberaubung zum Nachteil des Gustl Mollath (in dem ebensolche Fern- und Gefälligkeitsgutachten von ebensolchen Psychologen und Psychiatern eine erhebliche Rolle spielten) noch in der Presse ist, sich schon wieder ein Arzt eideswidrig dazu hergibt, für den Gegenwert von 30 Silberlingen wissentlich, objektiv und offensiv falsch zu "begutachten".

Das Gutachten des Dr. Nau ist nicht nur falsch, sondern "dummfalsch"!

Das deswegen, weil der "Gutachter" und "Psychologische Psychotherapeut" Dr. Diplom-Psychiater Dr. Frieder Nau, von der
Medizinisch Psychologische Gemeinschaft
Dipl.-Psych. Dr. med. Frieder Nau und Kollegen
Überörtliche berufsübergreifende Berufsausübungsgemeinschaft
Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Neumarkt 8 - 10
50667 Köln

Tel.: 0221 - 27 27 700
Fax: 0221 - 27 27 701
E-Mail: mail@praxis-nau.de
nicht nur so vorsätzlich falsch "gutachtete", sondern weil er es auch noch auf eine so unüberlegte Weise tat, dass man ganz gewiss nicht Psychologe oder Psychiater sein muss um seinen schriftlich geäußerten Blödsinn zu widerlegen - sondern einfach nur bei seiner offensichtlich vorsätzlich falschen Tatsachendarstellung anfangen muss - um zu erkennen was genau der auch als Psychologe tätige Psychiater Dr. Frieder Nau da getan hat.


Folgen des Skandals:

Daneben, dass der Dr. Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau sich strafbar gemacht hat, steht aber fest, dass hierdurch auch alle anderen Gutachten dieses Herrn damit schwer beschädigt, nicht mehr "belastbar" sind. Sie sind ab sofort "zweifelhaft". Womöglich können und müssen jetzt etliche Gerichtsverfahren wieder aufgenommen werden - die in denen "Gutachten" dieses Herrn eine Rolle spielten.

Der Schaden für den Rechtsstaat - nicht nur der Geldschaden - dürfte immens sein. Ich hoffe nicht, dass sich herausstellt, dass Dr. Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau in der Vergangenheit daran teilnahm Personen "in den Knast oder in die Klapse zu lügen" oder auch nur ihrer Rechte zu berauben - muss das jetzt aber auch für möglich halten.

Auf Grund der vorliegenden Straftat ist es nicht nur nicht angebracht, sondern geradezu zwingend, dass dem Dr. Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau die Gutachtertätigkeit untersagt wird - das habe ich der "Ärztekammer Nordrhein", aber auch der "Psychotherapeutenkammer NRW", der BfA und so weiter bereits nahe gelegt, damit der allerwerteste Herr keinen weiteren Schaden anrichten kann.

In Kenntnis der Umstände würde ich meine Gesundheit, oder die meiner Verwandten auf keinen Fall der "Medizinisch Psychologische Gemeinschaft Dipl.-Psych. Dr. med. Frieder Nau und Kollegen" anvertrauen wollen. Ich weiß ja nun nicht, was die noch so für "Scheiße" bauen. Die Praxis Frieder Nau würde ich meiden wie der Teufel das Weihwasser.

Bildschirmfoto: Selbstdarstellung des Gutachters und "Psychologischen Psychotherapeuten"  Dr. Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau mit "einer Aneinanderreihung von Fachbegriffen gefolgt von einer Anzahl von Dienstleistungsangeboten" - bei mir findet er allerdings, das sei ein Merkmal einer Störung...  Sich selbst will der Herr wohl nicht begutachten?

In meinem Fall dürfte sich die in krimineller Absicht versuchte Schädigung zu einem Nutzen gewandelt haben - denn es ist ja kinderleicht, der Euroweb und deren Anwälten nachzuweisen, in welch verlogener Weise diese auch mit Gefälligkeitsgutachten vor Gericht agieren (und agierten!). Im Verfahren ist dieses "Gutachten" nun geeignet "Stimmung" für mich zu machen - nicht wie beabsichtigt für die Euroweb. Ich denke, der Dr. Weber, (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte, Dortmund) hat mindestens eine weitere, sehr schwere Dummheit gemacht - denn auch er hat das "Gutachten" gelesen und ihm müsste - ab einem IQ von 50 (ICD-10/FF70) sollte das eigentlich klappen - demnach aufgefallen sein, dass es "geradezu schwachsinnig" ist.



Der Dipl. Psychiater Dr. Frieder Nau hatte die Chance, diesen Artikel abzuwenden. Er hat es jedoch vorgezogen zu schweigen. Auch der "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber aus Dortmund ("Freie-Vogel-Str. 393") hatte genug Zeit zum Überlegen. Mir, einem einfachen Schlosser, reichten weit weniger als 5 Minuten um die Chose mit der leicht erkennbaren Straftat zu erkennen. Die beiden Herren hatten jeweils mehr als 1440 davon. Macht zusammen 2880 Minuten oder das 576-fache.  

Das hätte denen - die Herren sind ja nach eigenem Bewerben sogar "Doktoren" - reichen müssen. Hat es aber nicht! Wie peinlich ist die Tat und dann dieses miese Nachtatverhalten denn für die Berufsstände der Rechtsanwälte und der Psychiater?

Übrigens, so beurteilen Patienten den Dr. med Frieder Nau:
"Herr Nau ist ziemlich arrogant und herablassend, fühlt sich leicht genervt oder angegriffen."

"Dr. Nau ist sehr herablassend und hat eine arrogante Art.
Von den 5 Minuten die ich ihn gesehen habe, hat er 4,5 Minuten gesprochen. "

"Wie Dr. Nau eine Diagnose bezüglich meines psychischen Zustandes stellen konnte, begreife ich bis heute nicht.
Vertrauensvolle psychologische Betreuung stelle ich mir anders vor. "

Weiterführend:
Updates:

Euroweb-Anwalt Philipp Berger macht jetzt auch "Sportrecht"

Halten wir das mal fest:
  1. Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus dem Dorf Niederkrüchten am Niederrhein war bis etwa Juli 2013 nach seinen Angaben Geldeintreiber und drohte mit Erfahrung in "Medienrecht". Nicht gerade mit viel Erfolg - wie dieser Blog beweist.
  2. Nach seinen Angaben hat er "die Verfahren bis zum BGH geprägt". Wo dann ein anderer Anwalt die Revisionen für die Euroweb verlor oder zurück nahm.
  3. Am 1. August zog er in ein virtuelles Büro und teilte sich die Faxnummer mit allerlei Volk.
  4. Es war wohl Anfang August, da machte er plötzlich "Strafrecht". Erfolge? Er steht vor dem "Kadi", sein Mandant Christoph Preuß auch. Ich aber wurde trotz seines energischen Bemühens frei gesprochen.
  5. Jetzt macht er einen auf "Supaanwalt" im Sportrecht.
Könnte daran liegen, dass ich einige der Agenturen angeschrieben habe, mit deren Vertragssportlern die Euroweb wirbt. Und denen mitgeteilt habe, was für für eine tolle Firma das ist. Wahrscheinlich soll er die jetzt von der "Kündigung aus wichtigem Grund" (konkret wegen des Rufschadens, der den Sportlern durch die Verbindung zur Euroweb entsteht) abhalten
  1. Demnächst macht er dann wohl "Medizinrecht".
Ich werde ihn meinen schlimmsten Feinden empfehlen.
  1. "Waffenrecht" wäre noch eine Marktlücke. Darin hat auch der Gravenreuth zuletzt gemacht. In eigener Sache übrigens.

24.09.2013

Hamburger Kanzlei "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte" - Ein strenger Blick nach Hamburg und auf das LG Berlin

Wie ich gerade lese hat das Landgericht Berlin auf Antrag der Hamburger Kanzlei "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte" gegen den Betreiber der Abmahndreipage eine äußerst fragwürdige, ja sogar höchst bedenkliche - wenn nicht sogar "glatt rechtswidrige" Verfügung erlassen.
Landgericht Berlin
Einstweilige Verfügung
Beschluss
Geschäftsnummer: 97 O 75/13
Datum: 29.05.2013
...
wird im Wege der einstweiligen Verfügung gemäß §§ 3, 4 Nr. 7 UWG, §§ 935 ff., 91 ZPO angeordnet:

1. dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt,
zu Wettbewerbszwecken gegenüber Dritten, insbesondere auf der Domain http://abmahnwahn-dreipage.de, unter Nennung der Antragstellerin über die einstweilige Verfügung des Landgerichtes Berlins vom 25. April 2013 – 103 O 60/13 – zu berichten oder berichten zu lassen, wenn diese geschieht wie in nachfolgendem schwarz-weißem Ausdruck wiedergegeben.
[Schleierhaft auch, obwohl der streitgegenständliche Thread schon seit dem 05.08.2010 in meinem Forum besteht, 2013 eine supi Eilbedürftigkeit besteht, dass ein Landgericht in DE für diesen Schmarren eine EV erlässt.]
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR 6.700,00 festgesetzt.

Dummheit oder Rechtsbeugung?

Das Gericht begründet das Verbot wie folgt:
  1. Die EV ist unter Berücksichtigung des Antwortschreibens des Antragsgegners (Sofortige Zurückweisung der Abmahnung vom 24.05.2013 wegen Nichtberechtigung) zu erlassen.
  2. Die verfahrensgegenständlicher Veröffentlichung stellt auf Grund des Wortes "Schmarrn" als Bezeichnung für das Vorgehen der Antragstellerin auch unter Beachtung von Art. 5 Grundgesetz eine gemäß § 4 Nr. 7 UWG unzulässige Herabsetzung dar.
In der weiteren "Begründung" findet sich dann:
"(…) Allein dadurch, dass ein Wort süddeutscher / österreichischer Herkunft ist, wirkt es nicht automatisch diminutiv, wie der Antragsgegner behauptet. So stellt etwa die Bezeichnung einer Person als "Depp", ebenfalls ein Wort süddeutscher / österreichischer Herkunft, unbestritten eine Beleidigung dar, die nach Ansicht des LAG Sachsen sogar eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses (LAG Sachsen, Urteil vom 19.12.2001, Az. 2 Sa 957/00) rechtfertigt. (…) "
 Daraus resultiert Problem Nr. 1:

Die Anwendung des § 4 Nr. 7 UWG ist an die Anforderung gebunden, dass die Parteien Wettbewerber sind. Daran fehlt es hier und zwar übermäßig offensichtlich.

Dann gibt es das Problem Nr. 2:

Nämlich dass sich der Text mit dem LG Berlin und der von diesem gesehenen "Eilbedürftigkeit" in einem Verfahren befasst. Was - ganz gewiss nicht grundlos - als "Schmarren" bezeichnet wurde ist, dass das LG Berlin zuvor das Vorgehen der "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte" gegen einen seit dem 05.08.2010 veröffentlichten Thread im Jahr 2013 immer noch als "eilbedürftig" ansah.


Das die Hamburger Kanzlei "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte" - aus meiner Sicht in Schädigungsabsicht (das mag Problem Nr. 2a sein) - den Antrag in der Sache 103 O 60/13 stellte - und zwar obwohl aus vernünftiger Sicht eine merkbare Schädigung durch die angebliche "Rechtsberatung" des Betroffenen gar nicht eintreten konnte - hätte man erkennen und sich schon damals fragen müssen: "Warum zum Teufel klagen die eigentlich?" Und was ist daran bitte eilbedürftig?"

Wenn aber die Kanzlei "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte" von der Äußerung erweislich gar nicht betroffen ist, dann ist diese in der Sache 97 O 75/13 auch nicht "aktiv legitimiert".

Das Problem Nr. 3 mit diesem Schmarren:

Ein Schmarren ist ein Unsinn, ist Kokolores! Bekannte Synonyme sind:
Blödsinn, dummes Zeug, Eppes, Firlefanz, Fisimatenten, Fuppes, Geplapper, Geplauder, Gerede, Humbug, Käse, Kinkerlitzchen, Klamauk, Kokolores, Mumpitz, Nippes, Nonsens, Papperlapapp, 
Und das sind alles nur für die Meinungsäußerung  geeignete Begriffe!


Jetzt ist ja das LG Berlin leider nicht ganz das einzige Landgericht, welches die Existenz von § 226 BGB eideswidrig und notorisch so vernachlässigt als habe der Gesetzgeber den nie ins BGB geschrieben. Durch diese Gesetzesignoranz ermöglichen diese Richter SLAPP (ganze Klageserien, die tatsächlich nur den Zweck haben, Kritiker einzuschüchtern und öffentlich vorgebrachte Kritik zu unterbinden) - und ich bin mir sicher dass diese Richter und Richterinnen sich damit ganz klar - und wissentlich - gegen den Wille und die Interessen des Volkes stellen! Aber wenn eine Handelskammer des LG Berlin in einer Sache 97 O 75/13, wo es keine Wettbewerber gibt, die Parteien in Hamburg und Thüringen ansässig sind (und damit auch die örtliche Zuständigkeit frag- bis kritikwürdig ist), erst mit dem strengeren UWG herumargumentiert, dann noch - hier spreche schon ganz deutlich von: "dreist" - eine gemäß Artikel 5 GG stets zulässige Meinungsäußerung über einen höchst willkürlichen, das Gesetz ignorierenden  und daher fragwürdigen Beschluss des LG Berlin(sic!) selbst verbietet, dann frage ich mich und die Öffentlichkeit:
Ist das jetzt eigentlich noch Dummheit oder schon Rechtsbeugung?
Die einstweilige Verfügung  97 O 75/13 des LG Berlin erging nämlich ganz offensichtlich vor allem deshalb, weil sich das Gericht selbst "angepisst" gefühlt hat!

Ich, ein Vertreter der anständig und gerecht denkenden Bürger dieses Landes bin entsetzt - ganz gleich, ob hier Dummheit oder garstige Rechtsbeugung und/oder die arrogante Erhebung einiger Vertreter der Justiz über den Bürgerwille die Quelle dieses Übels ist.
-

Die Hamburger Kanzlei "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte" bekommt von mir auf den Weg, dass diese sich meiner Meinung nach mit beiden Anträgen und den Abmahnungen gehörig am Anstand vergriffen hat.

Und wie gesagt: Der Betroffene ist kein Abmahnanwalt - die Kollegen der Kanzlei wohl. Und mit dem Wort "Abmahnanwalt" verbinde ich, dass sich da jemand auf eine im Volk verpönte und also dissoziale Weise seinen Lebensunterhalt verdient. So offensichtlich verpönt, dass erst jüngst dazu stark einschränkende Gesetze beschlossen wurden. Und das ist bei der Arbeit der Regierung Merkel - die sonst eher ein Stillstand war - bemerkenswert.

Der Betroffene berichtet der Allgemeinheit über (Serien-)Abmahnungen und - ohne Einzelfallberatung - wie man sich dagegen wehrt. Das hat der von Massenabmahnungen weitgehend existierenden Kanzlei "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte" offensichtlich nicht gepasst und sehr wohl auch nicht, dass der Betroffene offen gelegt hat, welch zwielichtiges - bis eindeutig in Straftaten verwickeltes - Volk sich unter den Abmahn-Mandanten der Kanzlei "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte" befindet. Und der Kanzlei hat es wohl auch überhaupt nicht gefallen, dass der Betroffene auch offen legte, wie die finanziellen Interessen tatsächlich oder mutmaßlich verteilt sind.

Sollte also die Hamburger Abmahnkanzlei "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte" so weiter und sich nicht umgehend Gedanken über eine vollständige Kehrtwende in diesem SLAPP genannten Vorgehen gegen den Betroffenen machen, dann kriegen die es auch mit mir - einem einfachen Schlosser aus dem Osten - zu tun. SLAPP ist mein Thema.

Und ich warne die Damen und Herren von Hamburger Abmahnkanzlei "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte": Gegen mich zu verlieren ist ultrapeinlich. Denkt an das Schicksal Eures Abmahnanwalt-Kollegen Günter Freiherr von Gravenreuth!

Das ist noch keine "Kriegserklärung". Eine Kriegserklärung ist es, wenn die geforderte Umkehr nicht stattfindet und ein "Meinungsurteil im Namen aller anständig und gerecht denkenden" wird es dann auch geben.

Und zwar ein solches, dass in der Kanzlei "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte" die Spiegel von den "Partnern" zerschlagen werden, weil die den eigenen Anblick nicht mehr ertragen können.

Ich hoffe im Interesse der Rechtspflege, die Damen und Herren "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte" haben mich richtig verstanden.


Dr. Weber, (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte, Dortmund) - Noch so ein "Euroweb-Anwalt". [Update]

"Euroweb-Anwalt" wird ja so nach und nach ein Schimpfwort und die Vertretung der Euroweb zu einem "Killermandat". Geht man diesen Gedanke weiter scheint die Euroweb echte Probleme zu haben, fähige Anwälte zu bekommen.

Mir liegt nun ein 14-seitiger Schriftsatz des Dr. Hans-Dieter Weber von der "AWPR" (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte, Dortmund) vor.

In dem schreibt der Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber wie folgt:

Bild 1: "Erfährt der Leser, dass der Kläger in Untersuchungshaft gesessen hat".

Über die Fähigkeiten dieses Anwalts hinsichtlich der Tatsachenwahrnehmung muss man sich wohl spätestens dann Gedanken machen, wenn man bedenkt, was auf der angegebenen Webseite - und in der Anlage "BB4" tatsächlich steht:
"Sonst hätte man mich wohl sogar noch verhaftet, meinen Rechner beschlagnahmt und mich monatelang in Untersuchungshaft gesteckt."
Also ich lese daraus, dass der Kläger gerade nicht in Untersuchungshaft gesessen hat und ich finde es auch nicht schwer diesen Unterschied festzustellen. Im verstehenden Lesen gebe ich dem Doktor Hans-Dieter Weber von der "AWPR" (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte, Dortmund) deshalb also eine glatte 6 und ich wundere mich wie man bei einem solchen offensichtlichem Mangel an diesem Talent überhaupt als Anwalt tätig sein kann.

In dem 14 - seitigem Schriftsatz macht der "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber aus dem von Düsseldorf (Sitz der Euroweb und Gerichtsort) weit entfernten Dortmund auf gerade mal 3 und einer halben Seite Angaben zum Streitgegenstand. Und in denen bringt er es fertig, zu dem Vorbingen in der Erstinstanz widersprechenden Vortrag zum sehr angeblichen "Rechenzentrum" der Euroweb zu bringen.

Was mich auch nicht wundert. Denn die Schriftsätze des bisherigen Anwalts Philipp Berger waren auch lang und dadurch geprägt, dass er sich viel zu viel auf Nebenkriegsschauplätze "herum trieb". Da wird es schon mal unübersichtlich. Für mich ist das mal wieder einer dieser Schriftsätze die just sein Vorgänger Philipp Berger als "Merkmal des Querulantentums" bezeichnete. Lang und voll von falschen Tatsachenbehauptungen, "Beweisangeboten" die sogar zum Beweis des Gegenteils führen und subtanzlose Herabwürdigungen des Gegners. Ist es das, was der "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber kann oder "nur" das, was von ihm verlangt wurde?

So wie ich es dem Schriftsatz entnehme und als Meinung äußere muss sich der "Euroweb-Anwalt" Dr. Hans-Dieter Weber von der "AWPR" (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte, Dortmund) aber auch mal mit dem "erst" am 27.07.2001(BGBl. I S. 1887) neu gefassten und seit dem 01.01.2002 so geltendem § 531 ZPO beschäftigen.

Andererseits: Was soll er denn machen? Sonst geht ja gar nichts mehr nachdem das OLG meine Berufung (Termin: wegen der zahlreichen Euroweb-Verfahren erst im Juni 2014) als aussichtsreich angesehen hat. Also kann man es ja versuchen und an den Symptomen "herumdoktorn" statt dem Mandant zu sagen welches Problem er hat. Dem steht nun wieder entgegen, dass der "Euroweb-Anwalt" womöglich "nur sein Geld verdienen" will und, so sieht es für mich aus, einen Anstaltsschriftsatz verfasste der dem Christoph Preuß gefallen sollte - und womöglich bis eben auch noch gefiel.

Der zahlte ja auch dafür. Und zwar den vollen Betrag. Denn mit
„Gebührenoptimierung im Gewerblichen[sic!] Rechtsschutz" kennt sich der Herr Dr. Hans-Dieter Weber von der "AWPR" (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte, Dortmund - nach eignen Angaben spezialisiert auf "gewerblichen Rechtsschutz, Informationstechnologie und Vertrieb") ausweislich der eigenen Webseite sehr gut aus.

Der Volksmund würde sagen: "Der weiß wie man es teuer macht."
Ich neige dazu zu sagen: "Einer der besten kann er nicht sein. Nicht mal eine gute Wahl!"

Weiterführend: Dipl. Psychiater Dr. Frieder Nau (Köln) erstellt für die Euroweb Gefälligkeitsgutachten

Update, 01.10.2013

Bild 2: Der Herr Dr. Weber von der "awpr" berichtigte sich...
Mit dem Datum vom 25.09.2013 (also einen Tag nach meinem Artikel) hat sich der Herr Eurowebanwalt Dr. Weber berichtigt. Er vermeint nun, dass er als Leser meiner Webseite erfahren zu habe, dass eine Hausdurchsuchung stattfand, weil ich gedroht haben soll, mit einem in Kroatien gekauften Maschinengewehr ein Blutbad anzurichten.

Nun ja. Da hat er diesmal nicht direkt gelogen, sondern "nur" ein paar Kleinigkeiten in einer üblen Absicht weggelassen. Nämlich um einen falschen Eindruck zu erwecken. Also insofern doch gelogen. Richtig ist ja, dass der Leser erfährt, dass ein garstiger Krimineller Mails verschickte, sich darin als meine Person ausgab, und so vormachte, dass ich damit drohe mit einem in Kroatien gekauften Maschinengewehr ein Blutbad anzurichten. Und das die Polizei nicht über die Sachkenntnisse verfügte um das festzustellen.


Der Herr Dr. Weber, der ja auch Auftraggeber des Gefälligkeitsgutachtens ist, wird sich wohl nicht dazu durchringen, das nochmals zu korrigieren, sprich zu vervollständigen. Das Gutachten hat er ja auch nicht zurück genommen.

Schätze, so im Mai/Juni 2013 gibt es was zu lachen.

Denn natürlich wird darauf entgegnet. Und wahrscheinlich wird sich das Gericht sehr darüber freuen, dass ein Typ wie dieser Dr. Frieder Nau keine Gutachten mehr macht.

"Doof bleibt doof!" sagt der Kindermund. Und: "Da helfen keine Pillen."

Letztes Update: Das Verfahren habe ich gewonnen.

Geprueft.de / Geprüft.de (Boris Polenske): Die Betrüger von der Euroweb kaufen gleich ein "ganzes" und höchst williges Bewertungsportal - um arglistig zu täuschen

Was ich hier schreibe wird einem "Unternehmensgründer und Serial Entrepreneur" Namens Boris Polenske von einer "salesworker.com GmbH" (Kattenbug 2, 50667 Köln - AG Köln, HRB 67513) gewiss nicht schmecken. es ist - und bleibt - aber sein Problem und er hat es als Geschäftsführer und Miteigentümer zu verantworten wenn er sich mit Typen wie dem Christoph Preuß und dem Daniel Fratzscher von der Euroweb "ins Bett legt" - und dabei "sein" Bewertungsportal "geprüft.de" als ein solches erscheinen lässt, dass nicht nur keineswegs objektiv ist sondern auch garstigen Abzockern hilft.

Die Euroweb Internet GmbH wirbt auf der eigenen Webseite wie folgt:

Bildschirmfoto 1: Neben den gekauften Preisen findet sich ein Button von geprueft.de"

Bildschirmfoto 2: Dto. in "groß". Die Euroweb wirbt damit, dass "geprueft.de" diese als sehr gut bewertet habe.
Solche Bewertungen haben ein Geschmäckle. Besonders wenn dann bekannt wird, dass "geprueft.de" über die eigenen Bewertungen wie folgt aussagt:

Bildschirmfoto 2: "Eine unabhängige Bewertungsplattform wie geprueft.de ist neutral."
... und diese "Neutralität" dann so aussieht:

Bildschirmfoto 3: Laut "Gruenderszene.de" ist die Euroweb zu 25% an der geprueft.de beteiligt.
Also: "Geprueft.de" bewertet den eigenen Mitgründer und Anteilseigner Euroweb Internet GmbH als "sehr gut".

Das wäre ja noch einfach nur lachhaft wenn es nicht noch ein paar Aspekte gäbe, die darauf hindeuten, dass es sich hier tatsächlich um eine offensichtliche Fehlbewertung handelt.
Bildschirmfoto 4: Ich liebe es, wenn ich unseriöse Unternehmen anhand mit der eigenen Werbung vorführen kann.
Bildschirmfoto 5: "100% unserer Kunden würden Euroweb in Düsseldorf weiterempfehlen"
Also, die Aussage, dass "100% unserer Kunden" die Düsseldorfer Euroweb "weiterempfehlen" würden, die ist objektiv falsch. Es sei denn, die Euroweb räumt ein, dass diese sämtliche der ca. 3000 "Kunden" (grob geschätzte 10%!), welche diese nach tiefem Dissenz über deren anrüchigen bis kriminellen Vertriebsmethoden und das zum Nachteil der Kunden geradezu abartig nachteilige Preis-Leistungsverhältnis (auch bei Webshops) verklagte, arglistig täuschte. Mithin also einräumt, dass viele tausende der angeblichen Kunden der Euroweb auf Grund arglistiger Täuschung (also Betruges!) niemals tatsächlich deren Kunden wurden. Und natürlich die vor Gericht erschwindelten Beträge nebst den Kosten des Rechtsstreites und natürlich Zinsen zurück erstattet!

Vor Gericht haben das die mutmaßlichen Betrüger Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und deren Helfer Philipp Berger und Andreas Buchholz das nämlich  immer ganz anders gesehen. Und zwar bis zum BGH, wo diese die Bestätigung der arglistigen Täuschung in fünf von fünf Fällen nur durch die eigene Rücknahme der Revisionen vermeiden konnten.

Und, was bitte ist denn mit dem von der Euroweb zu vertretendem Murks?
Zur Seriösität und "Unabhängigkeit" von "Geprueft.de" fand ich noch etwas:
"Das Kölner Modehaus Goltstein Fashionlounge (www.goltstein-fashionlounge.de), dass von Magdalena Polenske geführt wird, nutzt geprueft.de bereits. Auf der Website des Modehauses prangt bereits das geprueft.de-Emblem – samt Sternen und Bewertungen"
Soso. Die unabhängigeBewertungsplattform "geprueft.de" ist also "neutral".

Bildschirmfoto 5: Wäre ja gelacht, wenn die Firma der Magdalena Polenske nicht auch fünf Sterne vom "Unternehmensgründer und Serial Entrepreneur" Boris Polenske bekommt.

Mein allerwertester Herr Boris Polenske!

Ich gehe natüüüüüürlich davon aus, dass die genannte Magdalena Polenske keineswegs mit Ihnen "verwandt, bekannt oder sonst verschwägert" ist und dass die Bewertungen auf genau die bis ins Detail exakt gleich "seriöse" Weise zustande kamen, wie die von der Euroweb. Und mit der bis ins Detail exakt gleichen Berechtigung gehe ich auch davon, dass Sie keinesfalls ein Lügner und erst recht kein Schwindler sein wollen und behaupten werden, dass die Bewertungen auf ihrem tollen, eKomi nachempfundenem Portal sämtlich von unvoreingenommen Personen und nicht etwa von bezahlten Claqueuren kommen. Jedenfalls davon, dass Sie das vorstehende über sich und Ihren Dienst behaupten - was ich dann wieder zwar glauben dürfte aber anhand der Tatsachen weder glauben kann und auf Grund des Grundrechts "Meinungsfreiheit" auch nicht glauben muss. Ein tatsächlich seriöser Dienst würde nämlich keineswegs Firmen von Mitgesellschaftern oder Verwandten bewerten.

Sie, Herr Boris Polenske, wissen jetzt sehr genau, was ich meine.

Und so hoffe ich, dass niemand diesen Artikel liest. Denn dann könnte es durchaus sein, dass der Ruf Ihres Dienstes "geprüft.de", allerwertester "Unternehmensgründer und Serial Entrepreneur" namens Boris Polenske, damit vollkommen im Arsch ist. Schlimm ist das für die anderen bei "geprüft.de" bewerteten Kunden, denn diese geraten jetzt auch in den sprichwörtlich strengen Geruch zu bescheißen.

Was jetzt die Euroweb betrifft:
Boris Polenske nebst seinem Dienst "geprüft.de" als auch die Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher behaupten öffentlich seriöse Personen zu sein. Ich glaube, da kuscheln mauscheln genau die richtigen zusammen.

Keinen einzigen davon halte ich nicht für einen Lügner. Aber alle diese für geprüfte und mit "fünf von fünf Zitronen" bewertete "Schaumschläger".
(Rechtsgrundlage: Die Meinung ist nach Art. 5 Grundgesetz frei. Die Warnung vor Lügen, Betrug und auch "nur" Beschiss ist ein Rechtfertigungsgrund gemäß § 193 StGB - so der BGH in gefestigter Rechtsprechung.)

Nochwas?

  • Ja! Danke für die Hinweise an meine(n) Leser! 
  • Die Euroweb wurde natürlich abgemahnt. Die Bewerbung auf einem solchen Portal, an dem die Euroweb auch noch beteiligt ist, ist nämlich klar rechtswidrig. Dazu kommt noch die erweislich unwahre Aussage "100% unserer Kunden würden Euroweb in Düsseldorf weiterempfehlen" ...

23.09.2013

"IMA Awards" - Die Euroweb kauft Preise - Eine Geschichte in fünf Bildern

Quartal für Quartal meldet die Euroweb - und die Herren Dr. Benedikt Hüffer und Dr. Eduard Hüffer (von den "Westfälische Nachrichten") lassen es "nicht ganz" uneigennützig drucken) den "Gewinn" von Preisen.

Die Preise verleiht bevorzugt eine "Interactive Media Awards, Inc." in den folgenden, vielen Kategorien:

Bild 1
Für jede der Kategorien kann man eine Webseite "vorschlagen". Pro Webseite, Kategorie und Quartal ...
Bild 2
... kostet das ...
Bild 3
... schlappe 175 US-Dollar!
Bild 4
Das sieht so aus, als würde die Euroweb den Laden auch gleich kaufen können. Aber als kluger Kaufmann hat der Christoph Preuß für die Euroweb bestimmt schon einen Rabatt ausgehandelt. Seltsam ist: Obwohl die selben Mitarbeiter auch die Webseiten der Webstyle machen - so gewinnt doch die Webstyle keinen einzigen der hoch angesehenen äußerst billigen "IMA Awards"... 

Bild 5
Die "Westfälischen Nachrichten" sind an dem betrügerischen Geschäftsmodell der Euroweb direkt beteiligt und wissen auch davon.

Doch statt die eigenen Leser vor dem "Beschiss" mit einem Vermögensnachteil von mehreren tausend Euro zu warnen nehmen und haben die Herren die Herren Dr. Benedikt Hüffer und Dr. Eduard Hüffer (von den "Westfälische Nachrichten", Aschendorff-Gruppe) lieber daran (An)teil.

Weiterführend:

Wahlmontag

Was ist:
  • Die FDP hat der Markt ganz ungeregelt in die außerparlamentarische Opposition (APO) geschickt, die honorablen, aber auf 4 Jahre befristeten Arbeitsverträge derer Parlamentarier wurden (für mich: wenig) "überraschend" nicht verlängert. Auch 500 derer Lobbyisten müssen sich einen Job suchen und ein guter Teil von denen dürften so genannte "Rechtsanwälte" mit inzwischen fragwürdiger Gesetzeskenntnis sein...

    Die sagen von sich über den Jobverlust:
    "Woher sollen wir wissen, wie das abläuft, wir waren ja noch nie in so einer Situation." - Ich sage: "Es wird Zeit, dass Ihr erlebt, was Ihr Millionen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen - besonders denen in der Zeitarbeit - zumutet."
  • "Mutti" kann nicht allein bestimmen.

Und das alles ist gut so.

Früher, als unter Kohl die CDU/CSU-Innenminister noch nach den Bürgerrechten traten und diverse Spendenskandale "brutal möglichst" nicht aufklärten, habe ich auch mal FDP gewählt. Zweitstimme. Das mache ich schon lang nicht mehr, denn die FDP hat sich von einer Partei, der ich den Schutz meiner Bürgerrechte anvertraute, zu einer reinem Clientelpartei entwickelt und machte einen auf "brutal möglichste" Marktwirtschaft - mit gewissen, genauer: den "brutal möglichsten" Vorteilen für die eigenen Finanziers. Die ist also zu einer "Partei der freien Vorteilsnahme" verkommen.

Gewählt habe ich taktisch:
  • Auf dem Zettel für Landtagswahl in Hessen habe bei Wolfgang Decker (SPD) das Kreuz gemacht und Zweitstimme den Grünen gegeben. Das war optimal, denn beide Stimmen wurden wirksam.
    Mein Grund: Naturschutz ist Ländersache.
  • Auf dem Zettel für Bundestagswahl habe ich dem Kandidat der Ulricke Gottschalck (SPD) die Erststimme gegeben und Zweitstimme für die richtigen Linken. Das war optimal, denn beide Stimmen wurden wirksam.
    Mein Grund: Sozialgesetzgebung ist Sache des Bundes. Und ich will ganz definitiv, dass alle Sozialversicherungen für alle Bürger aus Steuern Abgaben auf sämtliche Einkommen finanziert werden. Insbesondere auch auf 
    Steuern Abgaben auf Kapitalerträge und Unternehmensgewinne. Nur das wäre gerecht, denn auch die Profite werden tatsächlich von Arbeitnehmern erwirtschaftet. Alles andere ist "FDP".

Was wird:

Sollte sich eines Tages die FDP mal wieder alten Idealen verschreiben und die Rechte der Bürger - auch der Arbeitnehmer - gegenüber dem Staat wahren wollen statt nur die an die Partei (oder an direkt an Mitglieder) zahlenden Unternehmen finanzielle Vorteile zu verschaffen - dann und nur dann können die sich in ein paar (aber nicht schon nach drei bis vier) Jahren mal bei mir melden und dazu verbindliche Aussagen machen.

Und jetzt hoffe ich, dass sich keine Partei dazu hergibt, der Macht wegen mit der Nachfolgerin Kohls zu mauscheln. Bei einer "Kopulation" (ich kenne den politisch krrekten Begriff) mit der SPD sehe ich in dem Fall die Bürgerrechte ernstlich in Gefahr, lassen sich aber die Grünen von der CDU f*** (Verzeihung: "verführen"), dann sogar deren Wiedereinzug ins Parlament im Jahr 2017. Eine solche Machtgier kann und wird einer neben der CDU "mitregierenden" Partei nämlich einen ca. 25-prozentigen Stimmenverlust im Jahr 2017 bescheren. Bei der SPD kann der Stimmenverlust noch größer werden - was besonders dann gilt, wenn (nach dem "Genosse der Bosse" namens Schröder) nicht ganz klar wird, wie sich die SPD - im Handeln - eigentlich von der FDP unterscheidet und ob diese überhaupt noch Arbeitnehmerinteressen vertritt.

Für 2017 erwarte ich auch eine klare Ansage, welche Partei sich dagegen stemmen wird, dass Deutschland immer mehr zu einer Kolonie der USA verkommt. Ja: Damit meine ich neben der allzu willfährigen Übernahme wichtiger - und falscher - Regelungen zum "geistigen Eigentum" (von denen einzig die USA profitieren) auch den gegenwärtigen Lauschangriff der doch die selbstherrliche Art dokumentiert in der die USA uns nicht wie Verbündete sondern wie nicht grundlos feindselig eingestellte Eingeborenen einer Kolonie behandeln und in diesem Punkt gleich den Faschisten, Maoisten und Stalinisten unsere verbrieften Menschenrechte (hier: Artikel 12, Privatsphäre) mit Füßen treten.

Was ich nun auch erwarte ist eine gesetzliche Regelung mit der nicht nur "Verbraucher" sondern auch "Marktteilnehmer" vor den systematischen Lügen und dem resultierenden "Betrug" geschützt werden, mit denen so garstige und geldgeile Typen wie Daniel Fratscher und Christoph Preuß von der Euroweb - zuletzt unterstützt von den offenbar nicht minder geldgeilen "Pressezärchen" Dr. Benedikt Hüffer und Dr. Eduard Hüffer ("Westfälische Nachrichten") - auf unlautere, verpönte Weise abzocken.

Ein Wähler.


13.09.2013

Zeugenaufruf - betreffend Aussagen des Euroweb-Außendienst Steve Maschik - oder andere

Das LG Düsseldorf, speziell der der Zivilkammer 11 O vorsitzende Richter Oltrogge, hat offensichtlich die (zu) starke Neigung den Zeugenaussagen der Euroweb ein zu hohen oder den gleichen Beweiswert einzuräumen wie den Zeugen der jeweiligen, von der Euroweb Beklagten.

Mir ist bekannt, dass die Zeugen der Euroweb offenbar systematisch auf die Aussagen vorbereitet werden. Bei der StA Düsseldorf ist deshalb bereits ein Verfahren anhängig.


Gesucht werden deshalb Zeugen oder ggf. weitere Geschädigte, die bestätigen, dass ein Steve Maschik (oder andere Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH, der Webstyle GmbH, der WAZ Onlineservices, der WN-Onlineservices) den Angesprochenen ein Rücktrittrecht versprach(en).

Bis jetzt liegt folgendes vor (aus dem Urteil):
Da der Beklagten der von der Klägerin verlangte Preis sehr hoch vorgekommen sei, habe sie den Vertrag mit ihrem Mann besprechen wollen. Der Vermittler der Klägerin habe auf einen sofortigen Vertragsabschluss gedrängt und erklärt, die Beklagte könne sich den Vertrag schon mal ,,sichern" und jederzeit kündigen. Die Beklagte könne den Vertrag am Wochenende mit ihrem Mann besprechen und gegebenenfalls am darauf folgenden Montag noch mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf diese Zusage hin habe die Beklagte den streitgegenständlichen Vertrag unterzeichnet. Nach Unterschriftsleistung durch die Beklagte habe der Vertreter der Klägerin weitere Ausfüllungen auf dem Vertragsformular vorgenommen, so die unter lV. vorhandene Kreuze und anschließend den Firmenstempel der Beklagten selbständig und eigenmächtig unter den Vertrag gesetzt.

Der Ex-Euroweb-Außendienst Steve Maschik behauptete jedoch:
"An das Gespräch bzw. den Gesprächsinhalt kann ich mich nur noch in Umrissen erinnern. Ob ich im konkreten Fall ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht eingeräumt habe, daran kann ich mich nicht erinnern.

Ich schließe aber aus, dass ich der Beklagten in dem Gespräch ein solches Rücktritts- oder Widerrufsrecht eingeräumt habe, weil ich die Gespräche mit den Kunden immer in der gleichen Weise geführt habe. Ein solches Rücktritts- oder Widerrufsrecht habe ich auch nicht eingeräumt, weil ich das von Seiten der Euroweb gar nicht durfte und konnte."

Das Gericht urteilte dann - ohne das eigene Wissen zu berücksichtigen, dass vor dem LG Düsseldorf (und längst nicht nur dort!) eine Vielzahl von Entscheidungen anhängig war und ist, in denen die Beklagten unabhängig voneinander das Vormachen der Nichtverbindlichkeit der Bestellung, das mündliche Einräumen eines Widerrufs- oder Rücktrittrechtes oder das Zuwarten mit dem Einreichen des Vertrages bis zu einer Entscheidung vortragen oder vortrugen - wie folgt:
"Die Beklagte hat nicht nachgewiesen, dass der für die Klägerin bei Abschluss des Vertrages handelnde Zeuge Maschik ihr anlässlich des Abschlusses des Vertrages mündlich ein jederzeitiges Recht zum Widerruf des Vertrages eingeräumt hat."
Die obige Aussage des Ex-Euroweb-Außendienst Steve Maschik ist nahezu wortidentisch mit den Aussagen anderer Euroweb-Außendienste in weiteren Verfahren, was im Zusammenhang mit dem Verfahren der StA Düsseldorf, Az. 20 Js 1328/12 (auch hier behauptete der Zeuge nahezu wortidentisch, er habe nie ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht eingeräumt) sowie dem Verfahren 7 Ns 620 Js 18272/10 des LG Chemnitz meinen Verdacht nährt, dass auch dieser in strafbarer Weise unzulässig beeinflusst wurde und dass auch dieser sodann wissentlich falsch vortrug.

Ich rufe also alle Personen auf, denen Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH, der Webstyle GmbH, der WAZ Onlineservice GmbH und der WAZ Onlineservice GmbH ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht einräumten, sich bei mir zu melden.

Adresse:
Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel
Tel: +49 (0) 561 317 22 77
Fax: +49 (0) 561 317 22 76
joerg.reinholz@googlemail.com

Es geht darum, das Gericht davon zu überzeugen, dass diesen Aussagen der Euroweb Zeugen kaum Glaubwürdigkeit beizumessen ist.

Dem Euroweb-Zeuge Steve Maschik lege ich dringend nahe, seine Aussage zu überdenken und das Ergebnis dem LG Düsseldorf mitzuteilen, mich per Kopie zu informieren. Dann aber auch wie es zu der Aussage kam, also wer ihm was auszusagen vorgab. In dem Fall könnte er, falls er falsch ausgesagt hatte und dazu angehalten wurde, einer Verurteilung entkommen. An seiner Stelle würde ich mich im Hinblick auf das Chemnitzer Verfahren nicht bei den Anwälten der Berger Law LLP (jetzt "Buchholz und Kollegen") um Auskünfte oder Hilfe bemühen, denn diese vertreten die eigenen Interessen bzw. die der Euroweb.

Und die könnten den eigenen sehr entgegenstehen.
Ich gebe ihm 96 Stunden (vier Tage). Danach erstatte ich Strafanzeige.

12.09.2013

Letzte Warnung an Marcus Schneider, SCS-Schneider GmbH, Kassel - Fuldabrück

Eine SCS-Schneider GmbH aus Kassel - Fuldabrück (Geschäftsführer ein Marcus Schneider) bietet für viel Geld ein angebliches Energiesparsystem an, dessen angebliche Funktionsweise reichlich obskur erscheint. Es besteht aus Magneten...
Nahezu identisches Produkt: ADAC testet und stellt fest: keine messbaren Veränderungen

Ich warne  den Marcus Schneider davor, sich nochmals unter unwahren Behauptungen an die Google Inc. zu wenden um meinen Bericht löschen zu lassen.
  1. Dem, was dann folgt, ist auch er nicht gewachsen. An mir verzweifeln auch berühmte und als abgebrüht geltende (gelten wollende) "Rechtsanwälte".
  2. Den Bericht bekommt er nicht aus der Welt.
  3. Ich kann aber gerne ein paar mehr schreiben.

Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt gegen Euroweb/Webstyle-Anwalt Philipp Berger (Düsseldorf/Niederkrüchten) wegen vorsätzlicher Falschaussage in einem Strafprozess

Die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt gegen Euroweb-Anwalt Philipp Berger auf meine Aussage hin wegen vorsätzlicher Falschaussage in einem Strafprozess. (2820 Js 29588/13)

In dem Prozess am 1. August 2013 ging es darum, ob ich mit Fug und Recht dem Anwalt Philipp Berger  (Niederkrüchten/Düsseldorf) nachsagen kann, dass dieser ein Krimineller sei.

Das Gericht hat mich nicht nur freigesprochen, jetzt liegt noch ein weiterer, ebenfalls sehr handfester Anhaltspunkt dafür vor, dass Philipp Berger aus dem niedrigst möglichen Motiv der Niedertracht zu meinem Nachteil kriminell handelte:

Vorsätzliche Falschaussage in einem Strafprozess

Philipp Berger hat als Zeuge zunächst die Frage danach, ob er jemals die Öffentlichkeit im Interesse der Euroweb belogen hat, mit "Nein" beantwortet.

Danach fragte ich ganz konkret, ob er jemals die Öffentlichkeit belog, in dem er vorsätzlich unwahr vormachte, dass der BGH die arglistige Täuschung durch die Euroweb nicht erkennen konnte. Auch hier antwortete Philipp Berger mit "Nein".

Tatsächlich hatte Philipp Berger aber der Öffentlichkeit vorsätzlich unwahr vorgemacht, dass der BGH im Verfahren VII ZR 22/11 einen Fall der arglistigen Täuschung durch die Euroweb verhandelte und das der BGH die arglistige Täuschung nicht erkennen konnte:
"BGH vermag abstrakt bei Internet-System-Verträgen keine Arglist festzustellen und sieht mögliche konkrete Fragen der Kausalität zwischen Handlung (Referenzanwerbung) und Erfolg (Vertragsabschluss) als ggfs. weiter aufklärungsbedürftig an."(Zitat: Öffentliche Lüge des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger - veröffentlicht im Auftrag und zugunsten der Euroweb)

Das war auch vorsätzlich unwahr (also gelogen), denn Philipp Berger nahm an der Verhandlung teil...
"Für unsere Mandantin, die Firma Euroweb Internet GmbH, trat in diesem Herr Rechtsanwalt beim BGH Dr. Nassall in Begleitung von Herrn Rechtsanwalt Berger auf."
Zitat: Äußerung aus dem vorsätzlich unwahren Bericht

... und ihm war also voll bewusst, dass der Vorsitzende Prof. Dr. Kniffka seine Meinung kund tat, wonach die Euroweb arglistig täuschte, dass der Senat also die Revision der Euroweb voraussichtlich als unbegründet abweisen werde. Darauf hin nahm die Euroweb die eigene Revison zurück.

Die (hier als zweite aufgeführte) Antwort des Philipp Berger - und dem Gesetz der Logik nach auch die erste Antwort - waren also vorsätzlich falsche Aussagen.

Vorwurf: Versuchte Freiheitsberaubung

Beide Antworten waren also bewusst und vorsätzlich falsch und die Falschaussage geschah in der nicht zu leugnenden Absicht, mich "in den Knast zu lügen". Juristisch ist das "versuchte mittelbare schwere Freiheitsberaubung" - eine sehr ernste Straftat - in die Philipp Berger übrigens noch eine Angestellte der Kanzlei als "Nebenklägervertreterin" involvieren wollte - was das Gericht aber (mitsamst der Nebenklage) ablehnte.

Philipp Berger / Andreas Buchholz: "Lügnerkanzlei"?

Auf der Webseite "berger-law.de" behaupteten Philipp Berger und Andreas Buchholz monatelang, die Berger Law LLP (jetzt "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf") hätten "Verfahren bis hin zum BGH geprägt".

Tatsächlich haben oder hatten weder Philipp Berger noch Andreas Buchholz noch ein anderer Anwalt der Berger Law LLP (jetzt "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf") jemals eine BGH-Zulassung - die Kanzlei konnte weder vor dem BGH vertreten noch die Verfahren "prägen". Mindestens in der Mehrzahl der Fälle vertrat die Revisionen der Euroweb oder der Webstyle ein Dr. Nasall (der mit all dem nichts zu tun hat und die Vertretung auch nicht ablehnen konnte).

Zum anderen kann man sich ja mal die Bilanz ansehen:
  1. BGH II ZR 79/09 - Revison verloren
  2. BGH VII ZR 111/10 - Revison verloren
  3. BGH VII ZR 133/10 - Revison verloren
  4. BGH VII ZR 134/10 - Revison verloren
  5. BGH VII ZR 135/10 - Revison verloren
  6. BGH VII ZR 146/10 - Revison verloren
  7. BGH VII ZR 164/10 - Revison verloren
  8. BGH, VII ZR 186/10 14.09.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  9. BGH, VII ZR 208/10 07.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  10. BGH VII ZR 223/10 - Revison verloren
  11. BGH, VII ZR 22/11  15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  12. BGH, VII ZR 43/11 15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  13. BGH, VII ZR 44/11 15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  14. BGH VII ZR 45/11 - Revison verloren
  15. BGH, VII ZR 337/12, 08.03.2013  (Revision von Gegner wg. eigener Insolvenz zurückgenommen.)
Das sind 9 verlorene Verfahren und 5 zurückgenommene (also: verlorene) Revisionen. Die Gesamtquote liegt bei 14:1.

Mal ein Vergleich dazu:

Die Aussage ist also so wahr wie die eines Trainers, der sich nach einem mit 14:1 verlorenem Fußballspiel hinstellt und sagt:

"He! WIR haben das Spiel geprägt!"

Den würde man am nächsten Morgen - mit Konterfei und langer Nase - als "Lügner der Woche" in jeder Zeitung wieder finden und der hätte ab sofort einen viel gesehenen Auftritt bei Youtube. Man würde den wegen der Lüge publizistisch "wie eine Sau durchs Dorf jagen".


Bild: Euroweb-Anwalt Philipp Berger beim Erzählen gar wundersamer Geschichten. In seinem Kopf - und das sehe ich deutlich am Gesichtsausdruck - legt er sich gerade eine Lüge zurecht. Dumm ist, dass er dabei so oft erwischt wird.
Rechte: WDR
Das Motiv ist dummer Hass

Das äußerst niedrige Motiv der inzwischen vielen öffentlichen und prozessualen Lügen des Philipp Berger ergibt sich auch daraus, dass Philipp Berger und Andreas Buchholz in der deutlich erkennbar kriminellen Absicht über das Kassler Verfahren öffentlich berichten, das Gericht habe mir gegenüber "MILDE" walten lassen.

Das macht Philipp Berger nun - neben Andreas Buchholz, der ja auch verantwortlich ist - ganz eindeutig zu Kriminellen. Denn beiden ist - die sind ja formell "Rechtsanwälte" - bewusst, dass das Vormachen, das Gericht habe "MILDE" geurteilt, auch vortäuscht, dass Gericht habe auf das Vorliegen einer Straftat erkannt. Das hat das Gericht aber gerade nicht getan!

Das Vormachen ist also vorsätzlich unwahr und geschieht - aus dem selben Motiv einer je nach Ansicht und Beruf schon widerlichen oder krankhaften Schädigungsabsicht. Ich bezeichne beide, also Philipp Berger und Andreas Buchholz wegen dieser garstigen öffentlichen Verleumdung nunmehr als "kriminelle Lügner".

"Kriminelle Lügner" sind die Herren Berger und Buchholz ja nun auch. Und zwar "erweislich"!

Das haben die Herren "Rechtsanwälte" aus Düsseldorf nun davon, dass diese mich verleumden.

Euroweb/Webstyle - stark variierende Vorträge des Philipp Berger sind "dann auch den gegenüber Lügengeschichten sehr toleranten Richterinnen und Richtern meistens zu viel"

Stefan Musiol berichtet aktuell darüber, wie die Lügenkanonaden der von Philipp Berger geleiteten Kanzlei Berger Law LLP (jetzt "Buchholz und Kollegen") für die Webstyle GmbH und die Euroweb aktuell ausgehen. Es handelt sich um Verfahren aus dem August 2013:

1.) Webstyle verliert vor dem LG Chemnitz und vergleicht sich vor dem OLG Dresden günstig für den Gegner:
"In einem Verfahren vor dem Landgericht Chemnitz (1 O 375/12), das inzwischen in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Dresden durch einen für den betroffenen Referenzkunden günstigen Vergleich beendet wurde (10 U 164/13) hatte die Kanzlei Berger nicht weniger als drei Tatsachenversionen vorgetragen, wie die Designer der Euroweb-Gruppe beschäftigt werden. Logischerweise mussten mindestens zwei dieser Versionen falsch sein.

Version 1: Zunächst hieß es, die Mitarbeiter wären ganz normal bei Webstyle fest angestellt. Diese Behauptung war aber nicht haltbar, weil in der von der Kanzlei vorgelegten Bilanz überhaupt kein Mitarbeiter ausgewiesen war.

Version 2: Dann war von einem konzernweiten „Beschäftigungspool" die Rede, also dem flexiblen Einsatz der Mitarbeiter.
Wegen der negativen Auswirkungen dieses Vortrags für seine Mandantin änderte Rechtsanwalt Philipp Berger den Vortrag dann persönlich noch kurz vor der mündlichen Verhandlung.

Version 3: Die Mitarbeiter wären von der Euroweb Design GmbH durch eine feste, konzernweite Arbeitnehmerüberlassung ausgeliehen worden."

2.) Webstyle verliert vor dem LG Berlin (27 O 843/12) und zieht Berufung vor Kammergericht (=OLG) zurück (21 U 87/13)
Diesen nicht nachvollziehbaren Vortrag nach dem Motto: „was interessiert mit mein Geschwätz von gestern" nahm das Landgericht Berlin in einem anderen Verfahren zum Anlass der sofortigen Abweisung der Klage zu 95%. Allen Ernstes hatte die Kanzlei Berger für Webstyle die Klage wie in Chemnitz wieder mit der Behauptung eingeleitet, nur direkt bei Webstyle fest angestellte Mitarbeiter hätten den Auftrag bearbeitet.
Die angesichts der Widersprüche aussichtslose Berufung zum Kammergericht Berlin hat Philipp Berger am 02.08.2013 aufgegeben.

3.) Euroweb verliert vor dem LG Düsseldorf  (16.08.2013: Az. 6 O 348/11)
Es folgte nunmehr auch eine weitere Klageabweisung durch das Landgericht Düsseldorf zu 95% zu dem entsprechenden Vortrag der Euroweb Internet GmbH. Auch dieses Gericht stellte zutreffend fest, dass „der klägerische Vortrag zur Darstellung des Zahlungsanspruchs nach § 649 BGB unschlüssig und nicht nachvollziehbar" ist (16.08.2013: Az. 6 O 348/11).

Trotz der entsprechenden Meinung der Oberlandesgerichte hat die Euroweb Internet GmbH hier auch wieder Berufung eingelegt. Es bleibt abzuwarten, ob auch dies demgemäß nur ein symbolischer Akt war. Denn ohne Offenlegung des konzernweiten Personaleinsatzes ist die Schlussabrechnung nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf unschlüssig.
Aus den mir bekannten Umständen, insbesondere aber mir bekannten Historie der Vorträge der - inzwischen mehrfach umfirmierten Kanzlei der Herren "Rechtsanwälten" Philipp Berger (Niederkrüchten, Düsseldorf) und Andreas Buchholz (Düsseldorf) für die von Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher geleiteten Firmen Euroweb Internet GmbH (Düsselorf) und Webstyle GmbH (Berlin) schließe ich, dass in diese vier Herren in der Vergangenheit, der Gegenwart und - wenn diese nicht endlich auch durch Strafgerichte gestoppt werden - weiterhin die Gerichte vorsätzlich, aktiv und in unverkennbar krimineller Absicht belügen.

Ich nenne das Vorgehen der Herren "Prozessbetrug", das bekannte Konglomerat aus Firmen und Kanzlei eine "kriminelle Organisation". 

Artikel 5 GG gibt mir das Recht.

Die Euroweb Internet GmbH und die Webstyle GmbH haben kaum noch Aussichten, die Prozesse zu gewinnen.
Inzwischen hat auch der 5. Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf nach Vorlage entsprechender Nachweise über die Tätigkeit der angeblich fest angestellten Webdesigner der Firma die Widersprüche erkannt und weist als letzter Senat, der Kündigungsabrechnungen vorher anerkannt wurde, die Ansprüche nunmehr in zwei Verfahren zurück - allerdings nicht, ohne der Euroweb Internet GmbH monatelang Zeit zur Nachbesserung zu geben, die bislang ausgeblieben ist.
Ganz offensichtlich geht das von den Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher begründete und von den Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz vor Gericht durch Lügen unterstützte Geschäftsmodell "Referenzkundenmasche" und Internet System-Vertrag gerade "ganz gewaltig den Bach runter".

Hierzu stelle ich fest:

Philipp Berger und Andreas Buchholz betreiben eine Webseite und stellen in diese wie auch in zahlreichen Internetportalen Dritter ganz bewusst und in der nachfolgend erkennbaren kriminellen Absicht ausschließlich Berichte über die wenigen, durch höchst fragwürdigen Leistungen der jeweiligen Richter und eigene Lügen gewonnene Verfahren ein. Auf diese, die denen sehr wohl bekannte Tatsachenlage vorsätzlich und erheblich verzerrenden Berichte verweisen dann die Anwälte der Berger Law LLP (jetzt Buchholz und Kollegen, Düsseldorf) wenn diese Kunden der Euroweb und der Webstyle - die das jederzeitige Kündigungsrecht aus § 649 BGB wahrgenommen haben - um Vergleiche angehen, in denen unter dem gleich mehrmaligen Vormachen falscher Tatsachen Zahlungen um die 3000 Euro verlangt werden. Da der Euroweb und der Webstyle inzwischen von den Gerichten allenfalls 5% der Vertragssumme zugesprochen werden (von insgesamt 10.000 Euro sind das 500 Euro) halte ich auch diese Vorgehensweise nicht nur für eine weitere arglistige Täuschung - sondern für glatten Betrug, alternativ Nötigung - und zwar im Sinne des StGB.

Aufforderung an die Landesregierung in NRW

Ich fordere die Düsseldorfer Landesregierung öffentlich auf, die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf dazu anzuhalten ein Verfahren wegen organisierter Kriminalität durch eine für solche Fälle zuständige Sonderstaatsanwaltschaft einzuleiten und dabei auch untersuchen zu lassen, ob und wie Marcel Fratzscher, Bruder des Daniel Fratzscher und Präsident der Lobbyorganisation "DIW" (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.) sich dafür verwendet hat, für die "Organisation Euroweb" Beziehungen zu Politikern aufzubauen und ob wegen dieser Beziehungen oder wegen einer daraus resultierenden Einflussnahme die offensichtlich allfälligen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bisher unterblieben oder abgewürgt wurden.

Ich frage also, ob wegen eines - für organisierte Kriminalität typischen - Beziehungsgeflechtes die Verfolgung einer großen Zahl von Straftaten unterblieben ist. Ich rede hier vom Verdacht der vorsätzlichen Strafvereitlung in einem großen Rahmen.

Aufforderung an die Geschäftsführer und Eigner der Aschendorff Mediengruppe (u.a. "Westfälische Nachrichten")

Ich ersuche die Chefredakteure, Geschäftsführer und Eigner der Aschendorff-Gruppe unverzüglich die richtigen Schlüsse zu ziehen und sich nicht auch weiterhin dümmer zu stellen als es einem Medienunternehmen zuträglich ist. Insbesondere fordere ich die Geschäftsführer und Eigner der Aschendorff-Unternehmensgruppe (u.a. "Westfälische Nachrichten") dazu auf, sich sehr genau zu überlegen, ob diese es für sinnvoll halten mit einer solchen, insgesamt verlogenen, gezielt und systematisch arglistig täuschenden und insoweit schon betrügenden Organisation zusammen zu arbeiten - statt der Pflicht der Presse nachzukommen und die Leser vor dem drohenden Betrug zu warnen!

Insbesondere verlange ich von den Verantwortlichen der Aschendorff-Mediengruppe (u.a. "Westfälische Nachrichten"), dass diese es unverzüglich unterbinden, dass sogar der Name und die Kundendatenbanken der Zeitungen für die oben erkennbaren, "juristisch höchst bedenklichen" (Volksmund: "kriminellen") Aktivitäten verwendet wird.

08.09.2013

Das ist ja ulkig! (2) --- und ein Tipp an die Euroweb

Immer wenn ich einen Artikel über die Kanzleien "Berger Law LLP" (angeblich Frankfurt, tatsächlich Düsseldorf) oder deren Nachfolgeorganisation "Buchholz und Kollegen" (Düsseldorf) aufrufe, kommt oben ein Warnhinweis:
"Das Tragen von schweren Umzugskartons kann Rückenschmerzen verursachen!"
Hm. Hat wohl irgendwie mit den vielen Adressen zu tun. Falls jetzt - aufgrund der vielen verschiedenen Adressen - auch die Euroweb am Montag nicht weiß, wie diese den Herrn Berger oder den Herrn Buchholz erreicht, dann können die meine Abmahnung einfach an die Nummer 069 / 505047 - 450 faxen.

Das "Excellent Business Center Frankfurt" wird sich sehr freuen!

Anders ausgedrückt:
"Das Angeben von vielen verschiedenen Adressen kann Kopfschmerzen verursachen!"
Und Vertrauen schafft es auch nicht ...

Euroweb-CMS: "Superreferenzkunde" Berger Law LLP kriegt das Löschen rechtswidriger Webseiten nicht hin

Am 31.8. (vor 8 Tagen) habe ich wie folgt berichtet:
Christian Hermanns Konterfei und dessen persönliche Daten sind aktuell auf folgender URL noch abrufbar:
http://www.berger-law.de/rechtsanwaelte/Christian-Hermanns-Rechtsanwalt-in-Duesseldorf.php

Das ist ein weiterer berufs- und wettbewerbsrechtlicher Verstoß der Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz, denn Christian Hermanns ist längst für eine Kanzlei in Mönchengladbach tätig.
Kurz nach diesem Bericht wurde an der Webseite zwar herumgepfuscht, aber des Christian Hermanns Konterfei und dessen persönliche Daten sind noch immer abrufbar. (Den Cache habe ich gelöscht und die Tatsache darüber hinaus auch mit wget überprüft.)

Damit ist klar, dass das CMS der Euroweb folgende notwendige Funktion entweder nicht hat:
  • Tatsächliches Löschen der Webseiten
oder das diese Funktion nicht oder nicht hinreichend einfach benutzbar ist.

Es bleibt also dabei, dass dieses "Euroweb-CMS" gefährlich ist, 
"denn Kunden der Euroweb könnten ebenso wie die "Referenzkunden" Philipp Berger und Andreas Buchholz in die Gefahr laufen unbewusst etwas rechtswidriges zu veröffentlichen - was sie gelöscht glauben. Das kann Abmahnungen einbringen und richtig teuer werden oder den Euroweb-Kunden sogar Strafverfahren einbringen!"
Weiterführend: Das Euroweb-CMS ist offenbar gefährlich! + Redaktioneller Hinweis

07.09.2013

Konsequenzen aus der ganzen "NSA-Prism-sonstwas-Friedrich-und-Pofalla-Scheiße"

a) Technische Konsequenzen

Ich benutze Linux. Also Open-Source-Software. Bei dieser ist es zumindest wahrscheinlich, dass NSA-Hintertüren (oder dergleichen) entdeckt werden.

Windows z.b. darf, weil und so lange es mit Linux-Dateisystemen nicht umgehen kann, mal kurz in einer virtuellen Umgebung und auf dem für Schulungen genutzten Laptop laufen. Proprietäre Scheiße läuft bei mir also entweder nur in einem "Jail" oder aber auf einem Rechner, auf dem sowieso "Fremde herummachen" können.

Meine privaten Dateisysteme sind verschlüsselt. Wenn die NSA aber wissen will was ich mir für Filme heruntergeladen oder mitgeschnitten habe: Bitteschön: Holt Euch doch den Datenmüll und holt Euch meinetwegen bei der Durchsicht vor Langeweile einen runter!

b) Internetnutzung

Google, Microsoft und derlei unter Verdacht stehende Dienste werden genutzt. Sehr genau ausgesucht. Die NSA und der BND erfahren also nur, was die erfahren sollen oder meinetwegen können.

c) Politische Konsequenzen

Jede Partei, bei der ich in Gefahr laufe, dass Typen wie Pofalla oder Friedrich eine Position in der Regierung, als hoher Beamter oder Richter einnehmen ist und bleibt für mich unwählbar. Insbesondere bei Friedrich bin ich mir "nicht so ganz" sicher, ob der - hinsichtlich seines eigenen Überwachungseifers - insgeheim faschistoides Gedankengut pflegt oder nur die DDR "so von hinten herum" wieder aufleben lassen will. Nur, dass dessen Überwachungsmanie ("Supergrundrecht Sicherheit" - für Regierung und Superreiche) sehr viel weiter geht als es sich die Stasi in deren kühnsten Träumen vorstellte! Das war bei seinen Vorgängern auch nicht viel anders.

Betroffen: CDU, CSU, FDP und "Ach!" auch die SPD. Letztere, weil die aus purer Machtgier natürlich sofort in eine große Koalition mit CDU/CSU einsteigen würden und weil sich deren Innenminister als nicht weniger überwachungsgeil hervorgetan haben.

d) Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten!

Das hat der Friedrich so durchblicken lassen und Pofalla legte - unter nicht aufhörenden Belobigungen der Offenheit - das hier vor:

(Bildrechte bei Thomas Oppermann, Weiterveröffentlichungsrecht via Twitter-AGB).
Soso! Regierung und Geheimdienste haben gegenüber dem Volk was zu verbergen, also vom Volk was zu befürchten!

Sind wohl doch alles eher Herrschaften vom Typ eines "Zwangsdemokraten"!