Das Gutachten, um das es hier geht, ist inzwischen durch ein ordentlich gemachtes Gutachten widerlegt. Das ausgerechnet auf Initiative des Auftraggebers Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund - dem ich ein nicht nur widerwärtiges sondern geradezu dämliches und vor allem strafbares Vorgehen bescheinige und mich frage, was wohl die Ausbildung der Juristen taugen kann, wenn so einer sogar einen Doktortitel bekommt.
Inhalt:
Der Kölner Dipl. Psychiater Dr. med. Frieder Nau hat für die Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß und des Daniel Fratzscher ein vorsätzlich falsches, also ein "Gefälligkeitsgutachten" erstellt. Der Auftrag wurde ihm hierzu - nach Angaben im "Gutachten" selbst von Dr. Weber, (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte, Dortmund) erteilt. Auf Grund von Umständen, auf die ich hier nicht eingehe, vermute ich weiterhin eine Tatbeteiligung des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger.
Sollte wegen dieses Artikels ein Verfügungsverfahren gegen mich angestrengt werden, so fordere ich das Gericht auf, vor dem Erlass einer Verfügung das Gutachten vom OLG Düsseldorf Akte I-20 U 66/13 beizuziehen. Und zwar das Schreiben des Dr. Weber vom 13.9.2013 und die Anlagen "BB1" (das "Gutachten") bis "BB4" (beigefügte Anlagen) und dieses "Gutachten" mal zu lesen und die Behauptungen darin mit der Realität aus den Anlagen zu vergleichen.
Durch diese Urkunden wird jeder behauptete Verfügungsgrund widerlegt.
Eine Strafanzeige gegen den Dr. Frieder Nau wegen uneidlicher Falschaussage (§ 153 StGB) habe ich gestellt und selbstverständlich habe ich die Berufskammern informiert. Ich habe eben so selbstverständlich auch Strafanzeige wegen Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage gegen Christoph Preuß von der Euroweb als mutmaßlichen Auftraggeber gestellt - der hat ja dafür bezahlt. Ferner gegen den Dortmunder "Rechtsanwalt" Dr. Weber und Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten (Buchholz & Kollegen, Düsseldorf, Berger Law LLP Düsseldorf/Frankfurt). Möge die Staatsanwaltschaft oder die zuständige Strafkammer herausfinden wer von den Herren wie beteiligt war. Weiter habe ich die Anwaltskammern in Düsseldorf, Hamm und Frankfurt am Main in Kenntnis gesetzt. [Update: Auch die Präsidenten des AG, LG und OLG Köln wegen eventueller weiterer Gutachten.]
Das erweislich vorsätzlich falsche Gutachten des Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau:
Es handelt sich eindeutig um ein so genanntes „Gefälligkeitsgutachten“. Das es vorsätzlich falsch ist kann ich anhand der nachstehenden Tatsachen aufzeigen, auf welche ich mich deshalb beschränke, weil sie eindeutig und leicht ersichtlich sind:
1. Lüge des Dr. Frieder Nau:
Auf Seite 1 des „Gutachtens“ schreibt der Beschuldigte Nau unter Punkt 6:
„Begrüßungstext und Angebote auf fastix.org, der Homepage von Jörg Reinholz:Jeder kann sich mit einem „Klick“ davon überzeugen, dass Dr. Nau dieses unwahr - und zwar rotzfrech vorsätzlich unwahr behauptet.
Hier finden sich neben einem Foto eine einleitende Selbstdarstellung in Superlativen und einer Aneinanderreihung von Fachbegriffen gefolgt von einer Anzahl von Dienstleistungsangeboten (WebDesign/WebDeveloping, Begutachtung, Beratung sowie philosophische Überlegungen zu eigenen Rechtsverfahren.“
Exkurs: Bedeutungen des Wortes "Superlativ"
Beispiele für Superlative:
- Linguistik: zweite, höchste Stufe der Steigerung der Adjektive und einiger Adverbien
- allgemein: etwas nicht Überbietbares
"der größte Reinfall, der verlogenste Anwalt, die kriminellsten Machenschaften, das denkbar falscheste Gutachten, das dreckigste Vorgehen, die idiotischsten Lackaffen, das niedrigste Motiv, die deutlichste Schädigungsabsicht, die vollkommensten Idioten, die dümmste Handlungsweise..."Es ist leicht feststellbar, dass sich die behauptete „Selbstdarstellung in Superlativen“ auf der Webseite fastix.org gerade nicht findet. Eben so fehlt es an den behaupteten „philosophische Überlegungen zu eigenen Rechtsverfahren“.
Meine Leser können auf archive.org auch gerne überprüfen, ob sich derlei dort jemals befand. Und werden darauf kommen - das gab es dort nie.
In einem weiteren Schritt behauptet der Kölner Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau dann genau über die Tatsachen, die er soeben erfand, es werde just daraus
"eine erhebliche Selbstüberschätzung erkennbar. Diese nimmt im Rahmen der Kränkbarkeit zu."2. Lüge des Dr. Frieder Nau:
Weiter unten erfindet er schon wieder neue Sachverhalte, die er sodann auftragsgemäß auch noch negativ würdigt:
„Bei der Durchsicht der Homepage von www.fastix.org fällt eine sehr blumenreiche Sprache auf, in welcher sich der Verfasser selbst als Alleskönner darstellt, gegen den die meisten anderen Anbieter eher im Sinne von Amateuren dargestellt werden, er selbst der einzige sei, der die Dinge richtig sehe und alles richtig mache.“Ich biete meinen Lesern an, eine Stelle auf der damaligen Webseite „fastix.org“ zu finden, aus der hervorgeht, dass ich mich überhaupt über eine Mehrzahl anderer Anbieter äußere, "die meisten anderen Anbieter eher im Sinne von Amateuren" darstelle oder gar darstelle, dass ich "selbst der einzige sei, der die Dinge richtig sehe und alles richtig mache". Derlei findet sich dort allenfalls in der insoweit kriminellen Phantasie des Psychiaters.
Das insofern "phantasievolle" Gutachten des Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau ist, weil seine Tatsachenbehauptungen objektiv und offensichtlich unwahr und die Schlüsse nicht begründbar sind, also "für die Tonne". Er selbst nannte es übrigens "erbetene Expertise".
Diese "Expertise" ist doch recht merkwürdig. Sie wäre zu vergleichen mit:
Jedem ist klar, dass man eine zu große Menge "Gras" geraucht und an "ausländischen Briefmarken" geleckt haben müsste um - das gilt vor allem für zwei Doktoren - nur fahrlässig nicht erkennen zu können, dass aus der objektiv falschen Grundannahme auch der falsche Schluss folgt. Das gilt auch für die von "Rechtsanwalt" Dr. Weber bestellte "Expertise" des Dr. Nau. Beide werden das mit dem Gras und den Briefmarken und außerdem wohl auch jeden Verdacht eines übermäßigen Alkoholgenusses weit und empört von sich weisen. Ergo schließe ich berechtigt auf Vorsatz.
- Ich wurde gebeten, zu bestimmen ob der Stoffwechsel von Gras auf der Photosynthese basiert.
- Ich habe auf der Wiese nachgeschaut und fest gestellt: Gras ist rot.
- Aus der roten Farbe des Grases schließe ich, dass es nicht Chlorophyll, sondern Hämoglobin enthält.
- Daraus lässt sich einwandfrei schließen, dass der Stoffwechsel von Gras nicht auf Photosynthese beruht.
Geldgier als Motiv?
Da ich den Kölner Dipl. Psychiater und Dr. Frieder Nau nicht kenne, nie (bewusst) gesehen habe und auch sonst bisher mit dem Herrn nicht im Streit lag kann ich als wahrscheinlichstes Motiv nur das niedrigste, nämlich das Streben nach dem schnöden Mammon vermuten. Und ich bin entsetzt, dass gerade jetzt, wo der Fall der schwersten Freiheitsberaubung zum Nachteil des Gustl Mollath (in dem ebensolche Fern- und Gefälligkeitsgutachten von ebensolchen Psychologen und Psychiatern eine erhebliche Rolle spielten) noch in der Presse ist, sich schon wieder ein Arzt eideswidrig dazu hergibt, für den Gegenwert von 30 Silberlingen wissentlich, objektiv und offensiv falsch zu "begutachten".
Das Gutachten des Dr. Nau ist nicht nur falsch, sondern "dummfalsch"!
Das deswegen, weil der "Gutachter" und "Psychologische Psychotherapeut" Dr. Diplom-Psychiater Dr. Frieder Nau, von der
Medizinisch Psychologische Gemeinschaftnicht nur so vorsätzlich falsch "gutachtete", sondern weil er es auch noch auf eine so unüberlegte Weise tat, dass man ganz gewiss nicht Psychologe oder Psychiater sein muss um seinen schriftlich geäußerten Blödsinn zu widerlegen - sondern einfach nur bei seiner offensichtlich vorsätzlich falschen Tatsachendarstellung anfangen muss - um zu erkennen was genau der auch als Psychologe tätige Psychiater Dr. Frieder Nau da getan hat.
Dipl.-Psych. Dr. med. Frieder Nau und Kollegen
Überörtliche berufsübergreifende Berufsausübungsgemeinschaft
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Neumarkt 8 - 10
50667 Köln
Tel.: 0221 - 27 27 700
Fax: 0221 - 27 27 701
E-Mail: mail@praxis-nau.de
Folgen des Skandals:
Daneben, dass der Dr. Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau sich strafbar gemacht hat, steht aber fest, dass hierdurch auch alle anderen Gutachten dieses Herrn damit schwer beschädigt, nicht mehr "belastbar" sind. Sie sind ab sofort "zweifelhaft". Womöglich können und müssen jetzt etliche Gerichtsverfahren wieder aufgenommen werden - die in denen "Gutachten" dieses Herrn eine Rolle spielten.
Der Schaden für den Rechtsstaat - nicht nur der Geldschaden - dürfte immens sein. Ich hoffe nicht, dass sich herausstellt, dass Dr. Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau in der Vergangenheit daran teilnahm Personen "in den Knast oder in die Klapse zu lügen" oder auch nur ihrer Rechte zu berauben - muss das jetzt aber auch für möglich halten.
Auf Grund der vorliegenden Straftat ist es nicht nur nicht angebracht, sondern geradezu zwingend, dass dem Dr. Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau die Gutachtertätigkeit untersagt wird - das habe ich der "Ärztekammer Nordrhein", aber auch der "Psychotherapeutenkammer NRW", der BfA und so weiter bereits nahe gelegt, damit der allerwerteste Herr keinen weiteren Schaden anrichten kann.
In Kenntnis der Umstände würde ich meine Gesundheit, oder die meiner Verwandten auf keinen Fall der "Medizinisch Psychologische Gemeinschaft Dipl.-Psych. Dr. med. Frieder Nau und Kollegen" anvertrauen wollen. Ich weiß ja nun nicht, was die noch so für "Scheiße" bauen. Die Praxis Frieder Nau würde ich meiden wie der Teufel das Weihwasser.
In meinem Fall dürfte sich die in krimineller Absicht versuchte Schädigung zu einem Nutzen gewandelt haben - denn es ist ja kinderleicht, der Euroweb und deren Anwälten nachzuweisen, in welch verlogener Weise diese auch mit Gefälligkeitsgutachten vor Gericht agieren (und agierten!). Im Verfahren ist dieses "Gutachten" nun geeignet "Stimmung" für mich zu machen - nicht wie beabsichtigt für die Euroweb. Ich denke, der Dr. Weber, (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte, Dortmund) hat mindestens eine weitere, sehr schwere Dummheit gemacht - denn auch er hat das "Gutachten" gelesen und ihm müsste - ab einem IQ von 50 (ICD-10/FF70) sollte das eigentlich klappen - demnach aufgefallen sein, dass es "geradezu schwachsinnig" ist.
Der Dipl. Psychiater Dr. Frieder Nau hatte die Chance, diesen Artikel abzuwenden. Er hat es jedoch vorgezogen zu schweigen. Auch der "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber aus Dortmund ("Freie-Vogel-Str. 393") hatte genug Zeit zum Überlegen. Mir, einem einfachen Schlosser, reichten weit weniger als 5 Minuten um die Chose mit der leicht erkennbaren Straftat zu erkennen. Die beiden Herren hatten jeweils mehr als 1440 davon. Macht zusammen 2880 Minuten oder das 576-fache.
Das hätte denen - die Herren sind ja nach eigenem Bewerben sogar "Doktoren" - reichen müssen. Hat es aber nicht! Wie peinlich ist die Tat und dann dieses miese Nachtatverhalten denn für die Berufsstände der Rechtsanwälte und der Psychiater?
Übrigens, so beurteilen Patienten den Dr. med Frieder Nau:
"Herr Nau ist ziemlich arrogant und herablassend, fühlt sich leicht genervt oder angegriffen."
"Dr. Nau ist sehr herablassend und hat eine arrogante Art. Von den 5 Minuten die ich ihn gesehen habe, hat er 4,5 Minuten gesprochen. "
"Wie Dr. Nau eine Diagnose bezüglich meines psychischen Zustandes stellen konnte, begreife ich bis heute nicht. Vertrauensvolle psychologische Betreuung stelle ich mir anders vor. "
Weiterführend:
- "Der Kläger hat auf alle Fragen sachlich angemessen geantwortet" (LG Düsseldorf, Vorinstanz, rechtkräftiger Beschluss)
- Das OLG Düsseldorf hat in der mündlichen Verhandlung bemerkenwert eindeutig fest gestellt, dass keinerlei Anhaltspunkte für eine krankhafte Störung vorliegen und dass ich meinen Antrag aus rationalen Gesichtspunkten verfolge. Nichts in meinem Auftreten lasse "auch nur im Ansatz wahnhaftes Verhalten erkennen". Der auf dem "Gutachten" des Dr. Nau basierende Antrag wurde zurück gewiesen. In dem Verfahren habe ich vollumfänglich gewonnen.
- Nachdem das vorsätzlich falsche Gutachten des Dr. Frieder Nau nochmals von der Euroweb verwendet wurde und die Kanzlei des Ralf Höcker aus Köln sich im Bewusstsein, dass es von vorn bis hinten erlogen und erstunken ist, auf dessen Existenz berief, habe ich nunmehr die Klage auf Widerruf eingeleitet.
- Der mindestens insoweit verlogene "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund hat das von ihm bestellte Falschgutachten in böser und krimineller aber ebenso dummdreist realisierter Schädigungsabsicht erneut verwendet. Dieses Mal gab das Gericht ein Gutachten in Auftrag um seinen Vortrag überprüfen zu lassen. Das endete in einem Komplettreinfall für den Verkäufer des vorsätzlich falschen Gutachtens Dipl. Psychiater Dr. Frieder Nau und den Käufer bzw. Auftraggeber Dr. Hans-Dieter Weber.