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29.07.2015

LG Düsseldorf: Verstoß gegen gerichtliche Verfügung kann auch durch die eigenen Anwälte im Rahmen der "Ligitation PR" begangen werden
(Reinholz ./. Euroweb, Az. 34 O 5/12, Beschluss vom 23.7.2015)


Ganz taufrisch ging mir der Ordnungsmittelbeschluss zu Lasten der Euroweb Internet GmbH des LG Düsseldorf vom 23.7.2015 (PDF ~1 MB) zu. Die Euroweb kann gegen diesen noch mit einer "sofortigen Beschwerde" vorgehen. Wozu ich aber nicht raten würde. Dann würde ich nämlich Anschlussbeschwerde wegen der viel zu geringen Höhe der verhängten Strafe führen - und natürlich berichten. Die Euroweb lässt ja auch "Ligitation PR" betreiben.

Gerade im Rahmen dieser "Ligitation PR" geschah hier der Verstoß. Nicht nur, dass die Euroweb Internet GmbH die verbotene Äußerung durch die eigenen Anwälte weiter verbreiten ließ - nein, sie war (auch der "Referenzkunde" Philipp Berger ist weg...) auch noch selbst Hosterin der Webseiten, auf denen das geschah.

Das war ebenso dreist, wie es sich auch als dumm erwies.



Außerdem genügt es mir beweisen zu können, dass die Euroweb sich eben nicht "jederzeit gesetzeskonform" verhalten hat, was diese aber rotzfrech dem WDR (bzw. der Redaktion "Servicezeit") gegenüber behaupten ließ.

Rein formal war ich in dem Verfahren übrigens vertreten.

Falls es wegen des Wortes "Lügner" nebst des Pfeiles Bedenken geben sollte: Eine Berger Law LLP gibt es nicht mehr. Also kann auch kein (angeblicher) Haudrauf-Anwalt deswegen klagen.

06.07.2015

An: Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad, Kanzlei Höcker, Köln

Offener Brief an Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad, Kanzlei Höcker, Köln:

Also, falls Sie jetzt der Auffassung sein sollten, dass ich Sie - als so genannte "Organe der Rechtspflege" - zu Unrecht des Lügens und der Verleumdung vor Gericht bezichtige, dann bedenken Sie vor einem möglichen Antrag an das Gericht, welche Vorträge Sie
  1. wieder eigenen und besseren Wissens (und ich kann den Strengbeweis sogar nach den extremen Maßstäben des LG Köln, Berlin oder Hamburg führen) und
  2. in keiner anderen Absicht als meine Person zu schmähen und
  3. entgegen der Wahrheitspflicht aus § 138 Absatz 1 ZPO
gehalten haben. Falls Sie jetzt glauben,
  1. die Berufsordnung erlaube Ihnen neben der Verleumdung auch das Lügen weil
  2. jeder das Recht auf eine anwaltliche Vertretung habe.
so antworte ich Ihnen:
  1. Ihre Berufsordnung und § 138 Absatz 1 ZPO erlaubt Ihnen das Lügen und Verleumden jedenfalls im Zivilprozess gerade nicht!
  2. Niemand hat das Recht von seinem Anwalt zu verlangen, dass dieser (im Zivilverfahren) lügt und verleumdet und ergo kann ein Anwalt, der wie Sie zivilprozessual lügt und verleumdet, sich nicht darauf berufen, dass der Mandant das verlangt habe.
Und noch etwas auf den Weg, meine Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kanzlei des Professor Ralf Höcker aus Köln:

Ich habe Sie doch rechtzeitig gewarnt - oder wollen Sie das bestreiten? Wer hat Sie gezwungen so weiter zu machen? Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass die Euroweb tatsächlich zu Gewalt greift (fehlgeschlagene Drohungen, einen fehlgeschlagene Einbruchsversuch in meine Webserver und mindestens eine fehlgeschlagene DDoS-Attacke gab es aber schon  - aber auch fehlgeschlagene Versuche gewissen Anwaltspacks, mich durch "Ligitation PR" zu schädigen). Womit außer dem Scheiß-Geld, wollen Sie, meine Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kanzlei Ralf Höcker aus Köln, also gezwungen worden sein? Lügen und verleumden Sie etwa aus dem niedrigsten aller Motive heraus - des schnöden Mammons wegen?

Wenn der Mandant geht, weil der Anwalt nicht für diesen lügen will, dann kann sich der Mandant nicht über eine Pflichtverletzung beschweren. Und falls Sie DAS nicht wissen oder auch nur nicht wahrhaben wollen, sollten Sie den Beruf und den schwarzen Talar Lappen an den Nagel hängen und nicht mal mehr davon träumen, ein "Organ der Rechtspflege" zu sein!

Fall Sie also - und auf genau dem Weg sind Sie - die miesesten Nummern des Günter Freiherr von Gravenreuth nachmachen und ihm partout an Verlogenheit nicht nachstehen wollen wollen, dann sollten Sie nochmals zur Warnung erfahren: Der starb nicht nur arm, allein und von eigener Hand - nein, halb Deutschland hat darüber gejubelt.

Das genau sind Konsequenzen solchen Handelns.

Also: Wenn Sie also so weiter machen wollen, dann sollten Sie das Ziel korrigieren. Sie wollen zwar angesehene "Organe der Rechtspflege" werden, sind aber auf dem Weg dahin, dass Sie so mancher wegen Ihres beruflichen Benehmens als "sprichwörtliches Arschloch" ansieht. Mit dem Anwaltshimmel wird das da eher nichts.


P.S. Ihr Chef schreibt:
"Allerdings versteht der normativ-faktische Ehrbegriff unter faktischer Ehre „die (verdiente) Geltung der Person in der Gesellschaft, ihren guten Ruf.“ Der rechtlich bedeutsamste Teil der Ehre liegt in dem „Anspruch des Individuums, entsprechend seinem moralischen, intellektuellen und sozialen Wert behandelt zu werden.“ (beide Zitate nach Fischer, StGB, § 185, Rn. 3 m. w. Nachw.)"
Falls Sie sich also "beleidigt" fühlen, dann sollten Sie prüfen, wohin Ihr Handeln Sie gebracht hat und ob ich Sie nicht nur "entsprechend ihrem moralischen, intellektuellen und sozialen Wert" behandle.

08.10.2014

Euroweb - Kommentar: "Die Referenzkunden sind selbst schuld"

Ich habe einen anonymen, beleidigenden Kommentar zensiert.

In diesem werden die Referenzkunden der Euroweb wie folgt benannt:
  • "Naiven und geistig Minderbemittelten"
Ich füge hier mal ein, dass auch die Rechtsanwälte Berger, Buchholz und Blazevska "Referenzkunden" sind - und die werden wohl unter Verweisen auf Beruf und Hochschulabschluss behaupten, diese seien keineswegs "naiv" oder "geistig minderbemittelt". Mit einer Behauptung ist es stets so: Man kann sich einer solchen anschließen oder eben nicht. Oft ist es eine Frage der Perspektive.

Die Argumentation, dass die Opfer/Geschädigten dumm, naiv und/oder schuld seien, es sogar "selbst wollten", die hört man von Betrügern, Vergewaltigern und oft auch von "Kinderfickern". Also von Kriminellen aller Couleur. Das ist eine psychologisch bedingte Verteidigungs- bzw. Rechtfertigungsstrategie - welche aber regelmäßig gerade keinen Straferlass, sondern, wegen der "Uneinsichtigkeit in die eigene Schuld", eine Straferschwerung bewirkt.

Im gleichen Kommentar wird von der Referenzkunden-Betrugsmasche als
  • "äußerst lukrative Geschäftsidee"
gesprochen und sich darüber lustig gemacht, dass ich dagegen vorgehe, denn
  • "Dort genehmigen sich diejenigen, die wirklich am Produkt Euroweb verdienen -wieder einmal- ein Gläschen...und lachen über den tapferen, aber recht erfolglosen Schlosser aus dem Osten, der sich da drüben in Kassel abrackert."
und weiter:
  • "Mag sein, dass die Euroweb "bald" Geschichte sein wird...aber das einmal gescheffelte Kapital ... das ist bereits gewinnbringend und sicher vor Zugriffen der Staatsanwaltschaft..."geparkt".
Na, wenn selbst meine "Feinde" der so deutlich durch das "sicher vor Zugriffen der Staatsanwaltschaft ... geparkt" zum Ausdruck gebrachten Meinung sind, die Handlungsweisen der Euroweb seien kriminell, dann will ich dem nichts weiter hinzufügen - außer dem Satz, dass meiner Meinung nach derjenige, der einerseits eine Handlung als Straftat anerkennt, diese aber im gleichen Zug als "lukrative Geschäftsidee" bezeichnet, von seinem psychischen Setup her selbst ein Krimineller ist.

Mal sehen, ob und wann ich auflöse, von wem oder woher der Kommentar kam.

05.05.2014

Euroweb, Berger, Buchholz: erste Reaktion auf Strafanzeigen - Musterschreiben für Anschluss an Strafanzeige wegen Prozessbetrugs

Neu ist es nicht, dass die Euroweb Internet GmbH die seltenen, aber in jedem Einzelfall (auch) durch das Belügen der Gerichte zustande gekommenen Urteile über die angeschlossene Kanzlei des Philipp Berger (Düsseldorf/Niederkrüchten)und des Andreas Buchholz (Düsseldorf/Bochum) veröffentlicht.

Neu ist es auch für mich nicht, dass Personen, die ich nach solchen Handlungen als nichts anderes denn als assozial handelnde Kriminelle ansehen kann, versuchen, meinen Ruf zu schädigen und dazu weitere, nicht gänzlich unerhebliche Straftaten begehen.

Neu ist aber, dass die Urteile durch die auffällig häufig den Namen und Adresse wechselnde Kanzlei (nennt sich aktuell "Buchholz und Kollegen GbR)" neuerdings ohne Zahlen veröffentlicht werden. Da geht wohl jemand nach meinen Analysen der Vorträge vor Gerichten, dem Vergleich mit den Geschäftsberichten und den danach fälligen Strafanzeigen wegen Prozessbetruges "der Arsch auf Grundeis".
(bis hier her alle: StA Düsseldorf, 90 JS 149/13)

Dazu kommen natürlich die Berichte:
Bei der Beweislage hätte ich, wäre ich einer der Angezeigten (Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger, Andreas Buchholz) auch Angst um meinen Arsch.

Vorschlag für den Anschluss an diese Strafanzeige (nicht zutreffendes streichen), Weiteres ggf. ergänzen:

[Name, Adresse]
[Ort] am [Datum]


Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Postfach 10 11 22

40002 Düsseldorf

(per Fax an 0211 6025-2929)


Betreff: Anschluss an Strafanzeige in der Sache StA Düsseldorf, Az 90 JS 149/13 wegen bandenmäßig begangenen Prozessbetruges gegen Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger, Andreas Buchholz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schließe mich der Strafanzeige des Herrn Reinholz an und stelle Ihnen einen weiteren Fall mit identischem Tatmuster, begangen durch die bereits Beschuldigten, vor.

In dem Verfahren [Aktenzeichen] des [Gericht] (ggf: und der Berufung [Aktenzeichen] des [Obergericht]) hat die Euroweb Internet GmbH / Webstyle GmbH durch die Kanzlei der wissentlich teilnehmenden Anwälte Berger und Buchholz wie folgt vorsätzlich unwahr vorgetragen um das Gericht zu täuschen und hierdurch zum Vorteil der Euroweb Internet GmbH / Webstyle GmbH einen unrechten Vermögensgewinn zu erzielen:
  • Der Aufwand für die Erstellung der Webseite betrage [Betrag] Euro.
  • Die Euroweb Internet GmbH / Webstyle GmbH beschäftige ausschließlich fest angestellte Webdesigner .
  • Die Euroweb Internet GmbH / Webstyle GmbH beschäftige fast ausschließlich fest angestellte Webdesigne. Nur [Zahl] Prozent der Aufträge würden von Freiberuflern erledigt.
  • Es habe kein anderweitiger Erwerb durch anderweitige Beschäftigung des Webdesigners stattgefunden.
Der Anzeigeerstatter, Herr Reinholz, hat bereits umfangreich dazu ausgeführt,
  • dass dieser Vortrag im Widerspruch zu einer Zeugenaussage des Daniel Fratzscher steht,
  • mit den Bilanzen bzw. der Gewinnrechnung aus den Geschäftsberichten unvereinbar ist und
  • dass den Anwälten Berger und Buchholz bekannt war, dass der Vortrag unwahr ist, diese aber dennoch so vortrugen oder durch Angestellte so vortragen ließen und die Taten insgesamt damit wissentlich und willentlich mit begingen.
Die Tat wurde in der Berufung fortgesetzt.
Es blieb beim Versuch, weil das [Berufungs]Gericht den Antrag [weitgehend] ablehnte.
Es blieb beim Versuch, weil die Klage nach Beweisantritt, dass das nicht stimmen könne, zurück genommen wurde.
Die Tat wurde vollendet, weil das [Berufungs]Gericht der Euroweb Internet GmbH / Webstyle GmbH im Urteil den Betrag von [Euro] zusprach.
Die Tat wurde vollendet, weil ich auf Druck des [Berufungs]Gerichts, welches dem Vortrag der Beschuldigten glaubte und weil ich nicht glaubte diesen Vortrag widerlegen zu können, einen für mich nachteiligen Vergleich abschloss, was ich ohne diese Täuschungen keinesfalls getan hätte.


[Unterschrift]
[Name]
[Ort, Datum]
Kopie (bevorzugt als PDF) bitte an mich: joerg.reinholz@gmail.com oder als Fax: 0561 3172276

04.05.2014

Neue Beweise für jahrelangen Prozessbetrug der Euroweb IV

Im Jahr 2011 verbreitete die Euroweb Internet GmbH (folgend "Euroweb"), diese habe "mehr als 120 Mediengestalter". Die selbe Zahl findet sich auch in diversen Pressemeldungen für die Vorjahre.

Dividiert man die von Daniel Fratzscher genannte Zahl von 5300 Aufträgen allein im Jahr 2009 durch diese Zahl, so erhält die Zahl von rund 44 Neuaufträgen, die pro Webdesigner und Jahr bearbeitet wurden.

Das Jahr hat 52,5 Wochen. Zieht man hierfür 4 Wochen Urlaub und 2,5 Wochen für den durchschnittlichen Krankenstand ab, so kommt man auf 46 Wochen oder 230 Tage, von denen man für das Jahr 2011 10 Feiertage abziehen muss.

Es bleiben pro Webdesigner 220 Tage für die Erledigung vom 44 Neuaufträgen. Das wären genau als 5 Tage pro Auftrag. Tatsächlich ist die Zahl aber noch geringer, denn die "Webdesigner" müssen ja auch die bis zu 3 Updates pro Kunde und Jahr machen. Das sind, so man den Behauptungen der Euroweb glaubt "über 20000 Kunden" im Jahr 2011 gewesen. Also bis zu 60.000 Updates. Demnach musste jeder Webdesigner auch bis zu 500 Updates innerhalb der 220 Arbeitstage erledigen, die auch zeitnah erledigt werden mussten, denn die Euroweb versprach "Akutalität der Webseiten" was nicht der Fall ist, wenn Sonderangebote oder Sonderaktionen erst nach 3-monatiger Wartezeit auf den Webseiten der Kunden erscheinen.

Aus den vorgenannten Zahlen kann man schätzen, dass pro Webdesiger und Websiteerstellung nur 2 bis 2,5 Tage zur Verfügung standen.

Das kann jedoch mit den Beträgen für die Erstellung der Webseiten, die vor den Gerichten in Ansatz gebracht wurden, nicht in Übereinstimmung gebracht werden. Statt dessen sind die 2,5 Tage pro Website a 8h a 15 Euro/Stunde (=300 Euro) mit der bereits aus dem maximal zur Verfügung stehenden 500 Euro / Website in Übereinstimmung, denn hierbei sind die Updates, die ja fast die Hälfte der Arbeit ausmachen (und für die vor dem BGH auch mit 13,48 €/Monat  also 161,76 Euro per anno behauptet wurden) sehr wohl in Übereinstimmung
  1. mit der Gewinn- und Verlustrechnung der Euroweb
  2. mit der Tatsache, dass auch für weitere Tätigkeiten unweigerlich Lohnkosten anfallen
  3. mit den Zahlen, welche Designer der Euroweb im Arbeitgeberportal Kununu.de veröffentlichten Zahl von 2 Webseiten pro Woche.
In der Sache 6 O 40/10 des LG Mühlhausen, Schriftsatz vom 6.11.2013, dort Seite 3 hatte die Euroweb Internet GmbH neben dem wissentlich unwahren Vortrag, es seien ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt worden und dem weiteren vorsätzlich unwahren Vortrag, diese hätten nicht mit anderen Aufträgen beschäftigt werden können, auch wie folgt unwahr vorgemacht:
"Ergänzend, ohne dass die Klägerin hierzu verpflichtet ist, wird ausgeführt, dass eine Vollauslastung der Klägerin gerade nicht vorgelegen hat. Die Klägerin war weder im Jahr 2011, noch in den Jahren 2012 und 2013 voll ausgelastet. Diese Tatsache wird eindrucksvoll dadurch untermauert, dass zu keinem Zeitpunkt
Überstunden angeordnet wurden und/oder Aufträge abgelehnt worden sind."
Hierfür wurde der Zeugenbeweis durch Daniel Fratzscher angeboten. Tatsächlich wurden in nicht geringem Maße Überstunden bezahlt. Zu dem wurden von den Webdesignern Websiten auf Prämienbasis (200 Euro/Website) erstellt, wie Webdesigner der Euroweb auf Kununu.de berichten.

Ferner lautet es schon im Geschäftsbericht für das Jahr 2009:
"Neben den üblichen persönlichen Ansprachen und Werbe- & Anzeigenkampagnen für neue Mitarbeiter werden die vorhandenen Auszubildenden im letzten Ausbildungsjahr über eine spezielle Zusatzausbildung in die Lage versetzt, deutlich früher als üblich produktiv eingesetzt zu werden."

Auch die Tatsache, dass in allen mir vorliegenden Jahresberichten bis 2012
  1. "angearbeitete" also unfertige Aufträge mit mehreren hunderttausend Euro bilanziert wurden und
  2. jeweils von einer Steigerung der Beschäftigten berichtet wurde
spricht dafür, dass tatsächlich Aufträge in nicht geringem Maße liegen geblieben sind.

Im Geschäftsbericht für 2011 findet sich folgender Satz: "Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Kosten für ausstehende Eingangsrechnungen, für Urlaubsansprüche von Mitarbeitern und für die Abschlussprüfung."

Demnach wurde Mitarbeitern 2011 auch der vertraglich zustehende Urlaub im nennenswerten Umfang nicht gewährt, was für eine Überlastung des Unternehmens und also Vollauslastung spricht und ausschließt, dass im Falle frühzeitig gekündigter Verträge keine Füllaufträge bearbeitet wurden. Das vor Gericht gelogen wurde um einen unrechten Vermögensgewinn zu erzielen steht damit auch fest.

Verschiedentlich wurde in aktuellen Prozessen behauptet, die Erstellung der Webseiten sei nicht durch fest angestellte der Euroweb Internet GmbH selbst, sondern durch die Euroweb Design GmbH, Berlin (jetzt Web2Walk GmbH, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 102938 ) als konzerneigenem Subunternehmen erfolgt. Wenn aber die andere Zahl von 120 Webdesignern stimmen soll, so wäre unerklärlich wieso die Web2Walk GmbH seit deren Gründung wie folgt angibt:
  1. (2009) Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 39 Angestellte.
  2. Im Geschäftsjahr 2010 hatte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt 43 Mitarbeiter.
  3. Im Geschäftsjahr 2011 hatte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt keine Mitarbeiter.
  4. Im Geschäftsjahr 2012 hatte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt keine Mitarbeiter.
Es steht fest, dass auch dieser Vortrag wissentlich unwahr und auf eine Täuschung des Gerichts und nachfolgenden unrechten Ermögenserwerb durch das Urteil gerichtet ist. Geschäftsführer der Web2Walk GmbH ist Christoph Preuß, also der Geschäftsführer der Euroweb. Er konnte also auch nicht von der Euroweb Design GmbH, Berlin (jetzt Web2Walk GmbH) getäuscht worden sein.

Auf Anwalt.de wird wie folgt berichtet:
In einem Verfahren vor dem Landgericht Chemnitz (1 O 375/12), das inzwischen in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Dresden durch einen für den betroffenen Referenzkunden günstigen Vergleich beendet wurde (LG Dresden, Az. 10 U 164/13) hatte die Kanzlei Berger nicht weniger als drei Tatsachenversionen vorgetragen, wie die Designer der Euroweb-Gruppe beschäftigt werden. Logischerweise mussten mindestens zwei dieser Versionen falsch sein.
  1. Version: Zunächst hieß es, die Mitarbeiter wären ganz normal bei Webstyle fest angestellt. Diese Behauptung war aber nicht haltbar, weil in der von der Kanzlei vorgelegten Bilanz überhaupt kein Mitarbeiter ausgewiesen war.
  2. Version: Dann war von einem konzernweiten „Beschäftigungspool" die Rede, also dem flexiblen Einsatz der Mitarbeiter. [...]
  3. Version 3: Die Mitarbeiter wären von der Euroweb Design GmbH durch eine feste, konzernweite Arbeitnehmerüberlassung ausgeliehen worden.
Da die Euroweb jedoch über keine "feste, konzernweite Arbeitnehmerüberlassung" von Webdesignern verfügt stellt sich auch das als vorsätzlich unwahrer Vortrag, der auf eine Täuschung des Gerichts und auf eine unrechte Vermögensaneignung gerichtet ist (also einen Betrugsversuch), heraus.

Auch die Maxworker Verwaltungs-GmbH (Amtsgericht Düsseldorf
HRB 56195) kommt nicht als Verleiher in Betracht, denn zum ersten ist diese nach eigenem Bekunden auf maxworker.de im Bereich des Vertriebs tätig und weiter hat diese laut den eigenen Geschäftsberichten gar nicht genügend Mitarbeiter:
  • Im Geschäftsjahr 2009 hatte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt vier Mitarbeiter.
  • Im Geschäftsjahr 2010 hatte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt zehn Mitarbeiter.
  • Im Geschäftsjahr 2011 hatte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt fünf Mitarbeiter.
  • Im Geschäftsjahr 2012 hatte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt drei Mitarbeiter.
Geschäftsführer der  Maxworker Verwaltungs-GmbH ist Christoph Preuß, also der Geschäftsführer der Euroweb. Er konnte also auch nicht getäuscht worden sein.

Dadurch steht fest, dass die Euroweb sich keine Webdesigner und schon gar keine fest angestellten Webdesigner von der "feste(n), konzernweite(n) Arbeitnehmerüberlassung ausleihen konnte und vorsätzlich unwahr vortrug um durch das Urteil des Gerichts einen unrechten Vermögensübergang zu erlangen. Demnach steht der (versuchte) Prozessbetrug in diesem und in jedem anderen Fall mit gleichem Vortrag vor den Gerichten zwingend fest. Zu dieser Fallgruppe gehört auch die Sache des LG Düsseldorf Az. 6 O 348/11.

Neue Beweise für jahrelangen Prozessbetrug der Euroweb III

Im Verfahren 37 C 4844/11 des AG Düsseldorf trug die Euroweb Internet GmbH durch die Kanzlei der Anwälte Berger und Buchholz hinsichtlich § 649 Satz 2 BGB wie folgt zu den Kosten

und wie folgt zu den ersparten Aufwendungen vor:


Auch im Verfahren 3 S 135/11 des LG Freiburg (Vorinstanz: AG Lörrach, Az. 5 C 1865/10) gab die Euroweb Internet GmbH dem nach an, diese habe die Kosten für die Erstellung der Webseiten erspart.

Mindestens in späteren und parallelen Verfahren hat die Euroweb Internet GmbH jedoch durch die Kanzlei der mit beschuldigten Anwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz hinsichtlich der ersparten Kosten bei infolge der sofortigen Kündigung nicht erstellten Webseiten jedoch vorsätzlich unwahr vorgetragen, diese habe hinsichtlich der Erstellung der Webseite nichts erspart.

Das ergibt sich so z.B. aus dem Verfahrenzug I-5 U 34/11 des OLG Düsseldorf / 15 O 182/10 des LG Düsselorf, in welchem die Euroweb im Gegensatz zu obigen Vorträge behauptete und wohl wie später auch Beweis anbot, diese habe hinsichtlich der Erstellung der Webseiten nichts erspart.  Zudem hatte die Euroweb auch in diesem Verfahrenszug vorsätzlich unwahr behauptet, diese arbeite "ausschließlich mit fest angestellten Mitarbeitern".

Ebenso wurde im Verfahren 22 S 161/10 des LG Düsseldorf vorsätzlich unwahr behauptet, ein anderweitiger Erwerb habe hinsichtlich der Gestaltung der Webseite nicht stattgefunden.

Auch das Anerkenntnisurteil des LG Dresden, Az. 5 O 1830/11 wurde unter der Behauptung und dem Beweisangebot erwirkt, dass hinsichtlich der Erstellung der Webseite nichts erspart wurde und dass dieses durch Zeuge (wohl: Daniel Fratzscher) beweisbar sei.

Ebenso wurde im Verfahren des LG Düsseldorf, Az. 11 O 293/11 vorsätzlich unwahr behauptet und mit Beweisangebot beschwert, die Euroweb habe hinsichtlich der Erstellung der Webseiten nichts erspart, weil die Webdesigner keinen anderen Erwerb gehabt hätten und weil ausschließlich fest angestellte Webdesigner beschäftigt würden.


Auch in der Sache des LG Düsseldorf, Az. 11 O 293/11 wurde der gleiche unwahre Vortrag gehalten.


Hinsichtlich der äußeren Umstände kann der Vortrag in zahlreichen anderen Verfahren, wonach für die Webdesigner kein anderweitiger Erwerb und keine andere Beschäftigung der Webdesigner gemäß § 649 Satz 2 BGB stattgefunden habe nur vorsätzlich unwahr sein,  denn nach wie vor hatte die Euroweb Internet GmbH "angearbeitete Aufträge" in Höhe von mehreren hunderttausend Euro in den Bilanzen. Hinsichtlich der enormen Anzahl von mehreren tausend Verfahren allein vor Düsseldorfer Gerichte, in denen überwiegend über die Folgen der Kündigung gemäß § 649 BGB entschieden wurde wäre die Zeitspanne vom Vertragsschluss bis zur Fertigstellung der Webseiten von schon mehr als 3 Monaten auf ein für die Kunden unerträgliches Maß gestiegen. Demnach konnte gerade nicht vorgetragen werden, es habe keine "Füllaufträge" gegeben. Die Euroweb kann auch nicht vortragen, dass für die jeweiligen Aufträge "Spezialisten" hätten tätig werden müssen, denn jeder dieser Aufträge war nichts anderes als einer aus dem Massengeschäft der Euroweb, welches dieses durch den Abschluss eng normierter, strikt formularischer Verträge betreibt, die auch den Verkäufern keinerlei Spielraum für die Annahme von individuelleren Aufträge lassen. Es handelt sich stets um reine Serienarbeit, die jeweils von jedem der Webdesigner geleistet werden konnte und kann.

Auch dieses stützt meinen Vortrag, wonach nicht nur die formellen und faktischen Geschäftsführer Christoph Preuß und Daniel Fratzscher wegen Prozessbetruges zu belangen sind sondern mindestens auch die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz.

(wird fortgesetzt)

Neue Beweise für jahrelangen Prozessbetrug der Euroweb II

Im Beschluss des LG Münster, Az. 06 S 27/11 vom 06.07.2011, Vorinstanz 14 C 78/10 des AG Borken, Urteil vom 21.02.2011  findet sich wie folgt:
  • Vertragsschluss am 11. November 2008
  • Fertigstellung der Webseite Mitte Februar 2009 (Schreiben der Euroweb vom 24.02.2009, Blatt 126 der Akte)
Das die in diesem Verfahren streitgegenständliche Webseite erst mehr als drei Monate nach Vertragsschluss erstellt wurde stützt meine Behauptung, dass die Euroweb in einer enormen Anzahl von Prozessen unwahr behauptet hat, die Webdesigner hätten nicht anderweitig beschäftigt werden können, was sich ja schon aus deren Bilanzen ergibt, in welcher jeweils mehrere hunderttausend Euro an "angearbeiteten Aufträgen" angeführt sind.

Demnach haben neben der Euroweb Internet GmbH (deren formelle und faktische Geschäftsführer Christoph Preuß und Daniel Fratzscher zu belangen sind) auch die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz, deren weitere Partner und Angestellte in zahlreichen späteren Prozessen wissentlich und mutwillig zur anderweitigen Verwendung der Arbeitskraft der Webdesigner (zu § 649 Satz 2 BGB) falsch vorgetragen um die Gerichte zu täuschen um hierdurch für die Euroweb Internet GmbH zu Unrecht einen Vermögensvorteil zu erlangen.

Strafbar gemäß § 263 Absatz 5 StGB als banden- und gewerbsmäßig begangener Prozessbetrug.

Veröffentlicht hat den Beschluss, der jetzt der Gegenseite und der Staatsanwaltschaft als Beweis dient, die Kanzlei "Berger und Kollegen" Düsseldorf, deren Partner nach der faktischen Insolvenz der "Berger Law LLP" aktuell als "Buchholz und Kollegen GbR" weiter tätig sind.

Da kann man mal sehen, was für Auswirkungen die "Ligitation PR" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz haben kann...

06.11.2013

Euroweb-Kanzlei Buchholz & Kollegen plant ohne Philipp Berger - Abmahnfähige Webseite in der dritten Rechtsform? Und ein wichtiger Beweis!

Eine GbR besteht aus mehreren Teilhabern, eine LLP auch. Unter diesen beiden Rechtsformen kennen wir die "Buchholz & Kollegen" bereits aus diversen Veröffentlichungen. Jetzt stelle ich eine "geheime" Webseite vor, bei der die "Buchholz und Kollegen" keine GbR, keine LLP sondern eine Einzelfirma ist.


Offenbar ist der Wirrungsprozess noch nicht ganz abgeschlossen. Die Euroweb entwickelt, was völlig idiotisch ist, "Live und in Farbe" sowie für jeden öffentlich nachvollziehbar - sogar mit öffentlichen Debugging - deren Webseite. Und die sieht so aus:

Abmahnfähiges Impressum  - veröffentlicht von der Euroweb im Auftrag von Buchholz & Kollegen
Das nenn ich "abmahnfähig!"

Hier der wichtigste "Teil in groß":


Nun, die Webseite trifft (mindestens abgesehen von der mal wieder überladenen Startseite und Sicherheitsmängeln) nicht nur rein optisch teilweise meinen Geschmack. Geplant wird offenbar auch sonst ohne den garstigen, zumindest mir als "verlogen und kriminell" geltenden Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger. (Ich bin nur nicht sicher, ob der schon - anders als die Euroweb - davon weiß).

 

Die Ärmsten! Philipp Berger hatte sich wohl etwas weit aus dem Fenster gelehnt. Und nicht nur mit justitiablen Straftaten wie Falschaussage und der Anstiftung dazu sondern auch mit solchem Schrott:


Ich glaube, da will die Jasmin Stross noch was nachbessern. Der schwarze Block ist einfach nur häßlich, den Dreck von der alten Seite mitzunehmen könnte dem Rechtsanwalt Andreas Buchholz nebst seinen Kollegen die erste eigene Abmahnung oder gar die erste einstweilige Verfügung einbringen - erlassen auf den Antrag eines Schlossers. Auch sonst rate ich auf Grund des schon Gesehenen dem Andreas Buchholz dringend dazu, ein mögliches Engagement im Sinne der Pressearbeit zum Vorteil kriminell handelnder ("Ligitation PR") sehr genau zu überdenken.

Vorbeugendes:

Bevor irgend ein verlogener Wicht im Auftrag der Euroweb das tut, was verlogene Wichte im Auftrag der Euroweb und unter Einsatz des Titels des "Rechtsanwaltes" öffentlich und vor Gericht taten und wohl auch künftig tun wollen, beweise ich, dass auch die Debugging-Informationen abrufbar sind:

 
 

Um an die Seite und die Daten heranzukommen, muss man nur erraten, dass das Impressum unter der URL http://www.buchholz-law.de/impressum.php abrufbar ist.

Das ist nicht schwer, denn das "/impressum.php" kommt bei allen Euroweb-Kunden vor. Die durch eine index.html getarnte Startseite hilft also nicht.

index.php - ebenfalls einfach zu erraten - und auch ohne Philipp Berger, der bisher "Partner" war...

Ich versprach einen wichtigen Beweis:

Dummerweise liefert die unfertige Webseite der Buchholz und Kollegen jetzt auch noch den Beweis, dass seitens der Kunden auf die Erstellung der Webseiten weit mehr als drei Monate gewartet werden muss.


Die Domain wurde am 22.7.2013 von der Euroweb bei der DENIC registriert. Heute ist der 6. des November.

Untaugliches Verfahren: Die index.html soll den unfertigen Webauftritt vor den Augen dritter verbergen. "Safety by obusfaction is not safety!"

Der Zeitraum von drei Monaten, die seit dem Vertragsschluss mindestens vergangen sind ohne das die Website fertig wurde, wirft noch mehr Fragen auf - hinsichtlich der ersparten Aufwendungen nach § 649 BGB.
Denn da lässt sich nicht mehr behaupten, dass die "Webdesigner" keine anderen Aufträge hätten abarbeiten können. Die haben ja pro Website (also die Gesamtheit aller Webseiten eines Auftritts) nur eine halbe Woche. Hier noch mögliche Ausreden widerlegen die Debuggingausgaben. So basiert die Seite z.B. vollständig auf dem "Euroweb-CMS".

Für technisch und auch sonst Interessierte:
  1. Mit Hilfe des öffentlich völlig frei zugänglichen Debuggings wurde auch ein Hinweise auf die Adresse http://www.buchholz-law.de/_essentials/log.txt veröffentlicht:
  2.  Die Designerin (bedient das CMS nur) ist eine Jasmin Stross.
Wie schon geschrieben: Das alles ist öffentlich frei zugänglich. Es gab keine zu überwindenden Sperren.

Wahrscheinlich aus Dummheit. Typische Euroweb-"Spezialisten" halt.

17.06.2013

Noch eine öffentliche Frage an den Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger

Warum Herr Philipp Berger, veröffentlichen Sie denn nicht den Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf vom 16.04.2013 zur Sache I-5 U 164/12?

Dieser ist doch enorm wichtig, weil das Oberlandesgericht der Euroweb auferlegt, schlüssig und detailliert zu der Möglichkeit eines anderweitigen Erwerbs der "Webdesigner" der Euroweb vorzutragen.

Wichtig ist das, weil entgegen dem vielhundertfachem, vorsätzlich falschem Behaupten der Euroweb die sogenannten "Webdesigner" eben nicht unbeschäftigt blieben wenn die Kunden noch vor Erstellung der Webseiten kündigten, sondern einfach den nächsten Auftrag vom Stapel abarbeiteten.

Es ist also sachlich sehr wichtig, wenn die Euroweb und deren Töchter künftig auf Anforderung des Bestellers Auskunft erteilen müssen, wie viele Internet-System-Verträge pro Jahr kalkuliert werden, wie hoch der Zeitaufwand ist, wie viele Mitarbeiter (aufgeteilt nach fester und freier Beschäftigung) im Vertragszeitraum beschäftigt waren, welches Arbeitszeitkontingent zur Verfügung steht, wie viele Aufträge durchgeführt und gekündigt worden sind und für welche Tochtergesellschaften die zur Abwicklung der Internet-System-Verträge eingeplanten Mitarbeiter mit welchem Aufgabenfeld und Zeitaufwand im Vertragszeitraum tätig waren. Wieso also berichten Sie, Herr Philipp Berger nicht über diese sehr wichtige Leitentscheidung eines Obergerichtes in dessen Bezirk Sie abertausende Gerichtssachen für die Euroweb verhandelten?

Herr Philipp Berger von der Berger-Law LLP (Düsseldorf): Könnte es außerdem sein, dass die sehr sorgfältig einseitig wirkende Auswahl der von Ihnen veröffentlichten Urteile und Beschlüsse Teil einer Handlungsweise ist, die als Nötigung gemäß § 240 StGB strafbar ist? Könnte es sein, dass diese Auswahl - die definitiv ein vorsätzlich falsches Vormachen ist - Teil eines Szenarios ist, mit dem Sie selbst kündigungswilligen Kunden der Euroweb wider besseren Wissens falsch vormachen, dass diesen ein hohes Risiko eines enormen Vermögensverlustes droht, wenn diese auf Ihre Vergleichsvorschläge in denen Sie 2000 - 3000 Euro fordern, nicht eingehen?

Ich frage Sie Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten: Nehmen Sie an Straftaten zum Vorteil der Euroweb Internet GmbH und deren Töchtern teil?

Ich sehe das nämlich so, Herr Philipp Berger: Ihre Behauptung, "sachlich" oder "aus sachlichem Interesse" zu berichten, ist ganz offenkundig das hier:

"Bullshit"
Statistik:

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13.06.2013

Auch die Euroweb-Tochter Webstyle verliert zu 95% - Neue Leitlinie des 5. Zivilsenates des OLG Düsseldorf

... und wieder liegt es an dem Vortrag, wonach die Webstyle ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter für die Erstellung der Webseiten beschäftige. Doch dazu hatte Webstyle in einem anderen Verfahren bereits zwei verschiedene, sich widersprechende Versionen zu dem selben Geschäftsjahr vorgetragen. Damit wertete das Landgericht die offensichtlich unwahren Behauptungen, der von der Düsseldorfer Berger Law LLP vertretenen Berliner Euroweb-Tochter Webstyle GmbH zu Recht nicht mehr.

Das LG Berlin (Az. 27 O 843/12) sprach der Webstyle darauf hin nur 5% der Klagesumme zu - berichtet Rechtsanwalt Stefan Musiol aus Nürnberg.

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Das von der Berger Law LLP im Auftrag der Euroweb Internet GmbH mehr als genug belogene OLG Düsseldorf hat mit einem sehr schonen Hinweisbeschluss vom 16.04.2013 zur Sache I-5 U 164/12 ausgerechnet des bisher von der Berger Law LLP so gelobten 5. Senats(!) eine ganz neue Richtung eingeschlagen:

1.)
"Die bloße Behauptung, der Werkunternehmer (Webdesigner) habe nur fest angestelltes Personal, das auch bei einer Vertragskündigung voll weiterbezahlt werden muss, befreit bei einem gegenteiligen Vortrag und entsprechenden Nachweisen nicht von der Verpflichtung, schlüssig und detailliert zu der Möglichkeit eines anderweitigen Erwerbs vorzutragen."
2.)
"Setzt der Werkunternehmer Mitarbeiter konzernweit, also auch bei Tochtergesellschaften durch Mitarbeiterüberlassung ein [Anm: was die Euroweb und die Webstyle aktuell in vielen Verfahren behaupten], muss er in jedem Fall auf Anforderung des Bestellers Auskunft erteilen, wie viele Internet-System-Verträge pro Jahr kalkuliert werden, wie hoch der Zeitaufwand ist, wie viele Mitarbeiter (aufgeteilt nach fester und freier Beschäftigung) im Vertragszeitraum beschäftigt waren, welches Arbeitszeitkontingent zur Verfügung steht, wie viele Aufträge durchgeführt und gekündigt worden sind und für welche Tochtergesellschaften die zur Abwicklung der Internet-System-Verträge eingeplanten Mitarbeiter mit welchem Aufgabenfeld und Zeitaufwand im Vertragszeitraum tätig waren.

Gibt er diese Daten nicht preis, wird seine Schlussabrechnung unschlüssig. Das würde bedeuten, dass er keine Zahlung oder nur 5% der Vertragssumme, § 649 Satz 3 BGB, verlangen kann."

Auch das ist bei Stefan Musiol nachzulesen - und es ist "frohe Kunde" für die Opfer der Referenzkundenmasche - anderseits aber eine ganz schlechte Nachricht für die Gläubiger der Euroweb - die längst nicht mehr mit Taschengeldbeträgen "in der Kreide" ist und sich hinsichtlich der Kreditwürdigkeit der Euroweb Internet GmbH wohl so langsam Sorgen um die Beständigkeit und also Richtigkeit der vorgelegten Zahlen machen. Was wird wohl geschehen, wenn auf Grund der jüngsten Entscheidungen mehr und mehr Kunden die Verträge aufkündigen? Spätestens dann würde sich wohl der Gestank einer nahenden Insolvenz breit machen.

Angesichts dessen Erfolge wundert es mich nicht, dass in dem von der quasi "Euroweb-eigenen" Berger Law LLP aus betriebenen Blog "Gerichtsreporterin" auch gegen den Rechtsanwalt Musiol übel gehetzt wurde. 

Der 5. Zivilsenat das OLG Düsseldorf hat damit im Übrigen mit dem Hinweisbeschluss auch das öffentliche Geschwafel des Philipp Berger über dessen künftige Entscheidungen in Sachen Euroweb "voll in die Tonne gekickt".

Euroweb - Neue Argumentation führt zu Vergleichsvorschlag: Nur 5% der Klagesumme sind für die Euroweb zu wenig: Klagerücknahme

Wie mir der Rechtsanwalt Alexander Otterbach (Freiburg im Breisgau) soeben mitteilte, hat die Euroweb nach einem Vergleichsvorschlag der 14. Zivilkammer des LG Düsseldorf die Klage zurück genommen und muss jetzt auch die Kosten der Beklagten tragen.

Dieser Vergleichsvorschlag sprach der Euroweb nur 5% der Vertragssumme (Regelung aus § 649, Satz 3 BGB) zu. Wie auch stets zuvor versuchte die Euroweb die volle Vertragssumme mit nur geringsten Abschlägen zu erklagen. Vermutlich decken die 5% (also grob um die 500 €) nicht die Mehrkosten des gerichtlichen Vergleiches und vor allem galt es vermutlich mal wieder eine negative Entscheidung eines Gerichtes zu verhindern.

In Anbetracht dessen kann man sagen, die Euroweb Internet GmbH habe das Verfahren verloren. Ich ahne aber schon, dass Philipp Berger mal wieder vor einem Artikel sitzt und entweder über Einzelmeinungen eines Richters schwafelt oder behaupten wird, dass Gericht habe die arglistige Täuschung nicht erkannt oder sogar, dass es die Kostenaufstellung gemäß § 649 BGB als korrekt anerkannt habe. In diesem Zusammenhang wird der Euroweb-Anwalt Philipp Berger womöglich dann vormachen, man habe den Streit nicht weiter verfolgt weil der Gegner zahlungsunfähig sei.

Diese Vermutungen erfolgen aus den inzwischen vielfältigen Erfahrungen mit ähnlichen bis identischen öffentlichen Lügen der Euroweb und des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger heraus.

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Neu an dem Verfahren ist, dass der Rechtsanwalt Otterbach meine Argumente aus folgenden Artikeln mit in die Verteidigung einbaute:
Nach einem Hinweis des Gerichts sah die Kanzlei Berger Law LLP (deren Propagandachef Philipp Berger darüber natürlich schweigt) offensichtlich keine Chance die Forderung noch zu durchzusetzen und nahm die Klage (wohl aus wirtschaftlichen Gründen) zurück.

Die letzten Berichte der Berger Law LLP, insbesondere deren großfressige Ankündigung, dass die Entscheidung des OLG Düsseldorf nunmehr positiv ausfallen werden, sind damit obsolet.

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Wer jetzt noch bei "Butter bei die Fische tun" will, der sei auch auf die Hinweise aus den Artikeln

aufmerksam gemacht, welche die Euroweb und die Berger Law LLP ebenfalls nicht entkräften können - die aber deren angeblich "obergerichtlich anerkannte Abrechnungen nach § 649 Satz 2 BGB" zu dem machen, was diese auch sind:
  • Altpapier oder
  • Bestandteile einer Strafermittlungsakte wegen schwerem, gemeinschaftlich, erwerbs- und bandenmäßig betriebenen Prozessbetrugs.

Insofern wundert mich die Wut auf meine Person natürlich nicht, mit der insbesondere der Herr "Rechtsanwalt" Berger - nebst ein paar Sockenpuppen - zunehmend auffällig wird.

Und ich halte diese Wut lachend aus. Das Aktenzeichen folgt.


18.05.2013

Allerwertester Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger, allerwertester Herr "Rechtsanwalt" Andreas Buchholz

Wie ihnen bereits bekannt ist reagiere ich auf solche Vorkommnisse öffentlich. Sie wollen nunmehr - bitte - dafür Sorge tragen, dass Kommentare wie
"Grunzgrunz grunz! Grunz Grunz! Grunz-Grunzgrunzgrunz! Oink! Oink! Oinkoinkoink!" 
vom 17.05.2013 nicht erneut von der Kanzlei Berger Law LLP aus (das habe ich auf Grund früherer Vorkommnisse nicht nur so erwartet sondern auch so festgestellt) hier eingetragen werden.

Was soll denn die rechtstreue Bevölkerung über Ihre Kanzlei Berger Law LLP und deren "Ligitation PR" denken, meine Herren Eurowebanwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz?

Ich persönlich empfinde die getätigte Äußerung  - besonders hinsichtlich der Adresse des Absenders - als allgemeinverständlich ausgedrückt.

Die Person wollte etwas über sich selbst aussagen.



Mit betont höflichem Gruß!

Jörg Reinholz

10.05.2013

Euroweb/Webstyle - Vorsicht bei rechtswidriger Kontaktaufnahme der Kanzlei Berger Law LLP

Einem (wie immer auch in mehreren wichtigen Details verlogenen) Bericht der jener "Gisela Mertens" zu folge, die mindestens ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der die Euroweb oder die Webstyle regelmäßig vertretenden Kanzlei Berger Law LLP ist, müssen Prozessgegner der von der Berger Law LLP vertretenden Firmen sehr vorsichtig sein.

Jene falsche "Gisela Mertens" (wohl eine Sabine Meuter)  berichtet nämlich von einem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf, wo es um eine außergerichtliche Einigung in einem Verfahren ging.

Dem Bericht kann man entnehmen, dass die Kanzlei Berger Law LLP den Gegner unter rechtswidriger Umgehung des Gegenanwaltes (§ 12 Abs. 1 BORA) kontaktierte und so beim nicht beratenen Prozessgegner die Unterschrift unter den nachteiligen Vergleich erwirkte. Wie mir von Dritter Seite zugetragen wurde setzte die Kanzlei Berger Law LLP den Gegner während des Urlaubs des Rechtanwaltes Thorsten Wachs erheblich unter Druck und zwar auch unter Zeitdruck.

Das OLG Düsseldorf habe sich zwar auf die Seite der Euroweb gestellt und den Abschluss des Vergleiches als wirksam angesehen. Ob die Euroweb aus dem so zu Stande gekommenen Vergleich etwas verlangen kann steht jedoch in den Sternen: In § 4 Nr. 1 UWG ist folgendes als unlautere Handlung fest gelegt:
(Handlungen, die geeignet sind) "die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen;"
Die rechtswidrige Anwaltsumgehung durch den Vertreter der Euroweb ist geradezu ein Paradebeispiel für "Ausübung von Druck" und "sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss". Es folgt das Fruchtziehungsverbot. Das heisst: Vertrag hin, wirksam geschlossen her, der Rechtsanwalt Thorsten Wachs kann gegen die Euroweb als Begünstigte ein Fruchtziehungsverbot erwirken. Die gemäß § 12 Abs. 1 BORA verbotene Anwaltsumgehung ist stets ein "unangemessener und unsachlicher Einfluss".

Vor solchen illegalen Kontaktaufnahmen der Berger Law LLP wird gewarnt. Betroffene sollten den eigenen Anwalt und die Anwaltskammer in Düsseldorf umgehend informieren und jedenfalls unberaten nichts unterschreiben. Die Vorgehensweise stellt sich letztendlich als genau so betrügerisch dar, wie die bei den Vertragsabschlüssen mit der Euroweb angewandte - vor dem die schweizerische Kriminalprävention wie folgt warnt:

Sollte Sie sich also in einem Rechtsstreit mit der Euroweb oder der Webstyle GmbH befinden und die Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz kontaktiert Sie, setzt Sie zeitlich unter Druck - z.B. durch Setzung eines Termins vor dem Urlaubsende Ihres Anwaltes, dann unterschreiben Sie nichts und weisen Sie den Euroweb-/Webstyle-Anwalt auf den Urlaub und die Rechtswidrigkeit der Anwaltsumgehung hin. Kein Vergleich mit der Euroweb oder Webstyle kann so eilig sein, dass eine solche unbedachte Unterschrift für denjenigen vorteilhaft ist, der um diesen angegangen wird. Er wird sich als nachteilig erweisen!

Was den Berichts der falschen "Gisela Mertens" betrifft: Der ist offenbar so verlogen, dass die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz nicht getrauen, diesen auf der eigenen Webseite zu veröffentlichen. Statt dessen bedienen sich diese beiden - wohl nicht immer rechtstreuen Herren "Rechtsanwälte" - eines Blogs, der gleich zwei falsche Angaben zum Betreiber enthält: Einmal "Gisela Mertens" und einmal "Günter Werner Doerr" - letzteres ist der "Mädchenname" des einst berüchtigten Abmahnbetrügers und späteren Selbstmörders Günter Werner "Freiherr von Gravenreuth" - einem "verlogenem Bilderbuchkriminellen".

Aus meiner Sicht haben die Düsseldorfer "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz da durchaus den treffenden "alter alias" gewählt.

Nachtrag:

"Einem Blogger gefällt dies." Das ist ausgerechnet der mir negativ bekannte "Rechtsanwalt" Andreas Neuber aus Krefeld, der - in dem Zusammenhang muss ich das erwähnen - nicht nur an gesetzlich verpönten (kann man auch "kriminelle" nennen) Handlungen gegen mich teilnahm, sondern ebenfalls gegen das Gebot aus § 12 Abs. 1 BORA verstieß, denn er kontaktierte mich an meinem Anwalt vorbei und vertrat dabei kriminelle und verlogene Mandanten aus dem kriminellen und verlogenen Umfeld des kriminellen Lügners Günter Freiherr von Gravenreuth. Unter anderem beleidigte und verleumdete DER mich auch unter Alias-Namen, wie z.B. "Der schwarze Block". Der Mann ist mir also als solcher bekannt, der ebenfalls gerne mit Sockenpuppen "spielt".

Da ist doch klar, dass DEM das gefällt. Ich finde, in dem Blog trifft sich was auch sonst zusammen gehört: Personen mit dem Verhalten "typischer Arschlöcher" - die andere und weit rechtmäßiger handelnde, verleumden, beleidigen, herabwürdigen und dabei gewohnheitsmäßig lügen, dass sich die Balken biegen.

04.04.2013

Die Euroweb, die Berger Law LLP, arglistige Täuschung, Lügen, ein "Sieg" vor dem BGH und ein "Leiturteil"

Die im Auftrag der Euroweb verbreiteten Berichte des Philipp Berger und des Andreas Buchholz von der Berger-Law-LLP werden immer unerträglicher, weil diese immer mehr an der Wahrheit vorbei gehen.

Derzeit bejubelt die praktisch zum Euroweb-Konzern gehörende Berger-Law-LLP unter dem Titel "Euroweb Internet GmbH gewinnt vor dem Bundesgerichtshof" den Abschluss eines Verfahrens.

Nun, "gewonnen" hat die Euroweb nicht mehr (aber auch nicht weniger) als einen "Blumentopf". Die Revision gegen das Urteil des OLG Düsseldorf I-5 U 36/12- vom 27. September 2012 wurde zurück genommen:

Aus gesundheitlichen Gründen, die beim Gegner der Euroweb (einem Betreiber einer Tanzschule) liegen. Der hat nach eigenen Angaben schlicht nicht mehr die Kraft und die Lust dazu, die ihm teuer gewordene Zeit damit zu verplempern, einen Rechtsstreit mit der Euroweb auszufechten. Lieber gehe er jetzt in die Insolvenz als der Euroweb auch nur einen Heller für die gar nicht erbrachte Leistung zu zahlen. Auch diese Forderung - und die Gerichtskosten - kann die Euroweb dem zu Folge schon mal als "zweifelhaft" bewerten und später ganz abschreiben.

Das und wie die Euroweb und deren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und des Andreas Buchholz von der Berger-Law-LLP daran goutieren und das ausschlachten ist, mit allem Verlaub, ekelerregend.

Leiturteil? Mitnichten!

Doch die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz berichten auch vorsätzlich unwahr:
"Die Entscheidung des OLG Düsseldorf -I-5 U 36/12- vom 27.09.2012 ist damit rechtskräftig und stellt nunmehr eine Leitentscheidung hinsichtlich der Abrechnung eines nach § 649 BGB gekündigten Internet-System-Vertrages dar."

Dabei steht in dem - von den Herren Berger und Buchholz mit veröffentlichtem Berufungsurteil I-5 U 36/12 klipp, klar und deutlich, dass das OLG die Revision zugelassen hat. Und zwar auf Grund wichtiger, nicht abschließend geklärter Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung:
Figur 1: § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO besagt: "Die Revision ist zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat"
Hier also von einer "Leitentscheidung" zu sprechen ist demnach nicht nur vorsätzlich falsch sondern auch frech. Es handelt sich - die Herren Philipp Karl Berger und Andreas Buchholz sind Juristen, die das obige wissen müssen - um eine aggressive Lüge. Denn jedes Gericht - auch der 5. Zivilsenat des OLG Düsseldorf selbst - kann auf Grund der gerade nicht höchstrichterlich geklärten Rechtsfragen jederzeit zu einer anderen Meinung kommen.

Im Übrigen hatte der Senat auch wie folgt kritisiert:
Figur 2: "Es reicht nicht aus, das Vorbringen der Klägerin einfach zu bestreiten."
Im Falle eines qualifizierten Bestreitens wird die Euroweb also auch vor dem 5. Zivilsenat des OLG Düsseldorf "den Kürzeren" ziehen.

Ich sollte dazu wohl mal einen Artikel schreiben. Material, um auf den wechselnden, geradezu verlogenen Vortrag der Euroweb und der Webstyle (gehalten von der Berger Law LLP des Philipp Berger und des Andreas Buchholz) auch hinsichtlich § 649 BGB zu beweisen, habe ich genug. Dazu kommt dann auch das Gutachten über die Preise der Euroweb. Und natürlich jenes über die Preisgestaltung hinsichtlich des Onlineshops, welches sehr konkret den enormen Abstand der Preise der Euroweb zu den Marktpreisen nachweist.


"Tapfer" geschwiegen haben Philipp Berger und sein Partner Andreas Buchholz über die Tatsache, dass die Euroweb oder die zum Konzern gehörende Webstyle ganze Serien (man beachte die aufeinanderfolgenden Aktenzeichen!) von Verfahren vor dem BGH verloren hat:
  1. BGH II ZR 79/09
  2. BGH VII ZR 111/10
  3. BGH VII ZR 133/10
  4. BGH VII ZR 134/10
  5. BGH VII ZR 135/10
  6. BGH VII ZR 146/10
  7. BGH VII ZR 164/10
  8. BGH, VII ZR 186/10 14.09.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  9. BGH, VII ZR 208/10 07.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  10. BGH VII ZR 223/10
  11. BGH, VII ZR 43/11  15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  12. BGH, VII ZR 44/11  15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  13. BGH VII ZR 45/11 
Über das folgende BGH- Verfahren haben "Rechtsanwalt" Philipp Berger und sein Partner "Rechtsanwalt" Andreas Buchholz im Auftrag der Euroweb vorsätzlich falsch berichtet, der BGH habe die arglistige Täuschung nicht feststellen können:
  1. BGH, VII ZR 22/11  15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)

Eine der aufgeworfenen Fragen ist:

Sehen so Gewinner aus?

Ich denke: 
Gewiss nicht. Die "Ligitation-PR" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz von der Berger Law LLP erweist sich mal wieder als "Lügen-PR"!


18.03.2013

Euroweb, Preuß, Berger, Buchholz: rechtsbrüchig

Seit heute 20:00 Uhr steht es fest: 

Die Euroweb (Vertreten von Christoph Preuß) sowie die mit dieser Firma gemeinschaftlich agierenden "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz brechen vorsätzlich und gemeinschaftlich agierend das Recht!

Diese Behauptung ist dem Beweis zugänglich

Philipp Berger  und Andreas Buchholz veröffentlichen auf der Webseite der Kanzlei Berger Law LLP einen Text, mit dem diese mich öffentlich als "möglicherweise nicht prozessfähig" diffamieren - und zwar in dem Wissen, dass am 16.1.2013 ein Antrag des Philipp Berger, meine Prozessfähigkeit amtsärztlich überprüfen zu lassen, zurück gewiesen wurde.

Begründung des Gerichtes: Für eine Erkrankung meiner Person gäbe es keine Anzeichen, auch meine Antworten auf gestellte Fragen seien adäquat.

Solche Äußerungen sind als Straftat zu unterlassen. "Rechtanwälte" wissen das. "Sogenannte Rechtsanwälte" verbreiten solchen Dreck vorsätzlich!
Zugleich machen Philipp Berger  und Andreas Buchholz vor, das LG Düsseldorf habe seinen Beschluss nur deshalb so erlassen, weil es ohnehin vor hatte, meine Klage abzulehnen. Interessanterweise unterstellen damit Philipp Berger und Andreas Buchholz der Richterin Dr. Stöve, die im Verfahren 34 O 32/12 des LG Düsseldorf vor saß, nichts anderes als Voreingenommenheit. Denn am 16.1.2013, als die Richterin den Antrag zurück wies, konnte diese ja gar nicht wissen, was auf den Hinweis vom 16.1.2013 hin noch vorgelegt wurde - soll sich, so verbreiten Philipp Berger und Andreas Buchholz aber, bereits über das Ergebnis der Bewertung der nachzureichenden Unterlagen sicher gewesen sein.

Im Übrigen: Ich habe ja inzwischen sehr genaue Vorstellungen, was da lief. Aber die Richterin Dr. Stöve musste den Antrag des Philipp Berger ablehnen. Wie blöd wäre es denn gekommen, wenn die Richterin am Landgericht Dr. jur. Stöve bei mir hätte Anzeichen für einen "Querulantenwahn" feststellen wollen, kurz nach dem ich noch allein, unvertreten und erfolgreich gegen einen ihrer falschen Beschlüsse vor dem OLG anstank? Querulanten sind eines definitiv nicht: Selbst Erfolgreich mit Beschwerden gegen Entscheidungen eines Landgerichtes vor einem Oberlandesgericht. Das hätte gar zu sehr zum Himmel gestunken und deren Karriere mehr als nur ruiniert, vor allem wenn der Arzt dann im Gutachten fragt, weshalb man so offensichtlich gesunde Leute zu ihm schickt. Wenn man hier von einer "Scheinwelt" sprechen darf, dann kann das nur jene Scheinwelt des Philipp Berger sein, in der einer der es wagt ihm (IHM, DEM SUPEREGOÜBERFLIEGER) ernsthaften Widerstand entgegenzusetzen, natürlich nichts als ein wahnsinniger Querulant ist. Ich glaube, der Philipp Berger hat von der Frau Dr. Stöve zu viel verlangt.


Einer Richterin öffentlich, so subtil und hintergründig wie auch immer das durch die Herren Berger und Buchholz geschehen möge, Voreingenommenheit zum Nachteil des Gegners(!) zu unterstellen ist für einen Anwalt schon mal "ein ganz starkes Stück".  Es ist genau genommen "regelrecht blöd" - so was hat nicht mal der Gravenreuth geliefert! In der Berger Law LLP arbeiten laut Webseite insgesamt sieben Anwälte. Wie können sieben Anwälte auf einem Haufen sitzen und insgesamt so dumm sein, DAS nicht zu bemerken?

Mit dem Vormachen, hinsichtlich eines erneuten Antrages auf die Feststellung der Prozessfähigkeit habe ich ein hohes Risiko zu tragen, stellen mich die beiden Anwälte als "irre" hin und denen ist auch bewusst, dass viele - wenn nicht alle deren Leser das genau so verstehen. Auch der Hinweis auf eine "Scheinwelt", die ich emsig pflegen würde, dient dazu, wider besseren Wissens zu verbreiten und vorzumachen, ich sei geisteskrank. Die dreckige Verleumdungsabsicht mit der dieses verfasst wurde springt einen geradezu an.

Die Veröffentlichung der Herren Berger und Buchholz ist auch nicht sachlich gerechtfertigt, denn im anstehenden Berufungsverfahren - in dem die Euroweb mehr als nur "Glück" braucht - kann ein Antrag hinsichtlich Prozessfähigkeit nicht nochmals gestellt werden. "Berufungsfähig" ist der Beschluss nicht, gegen diesen war die "sofortige Beschwerde" zulässig. Die wurde aber durch Philipp Berger nicht erhoben, die Notfrist ist vorbei. Demnach ist müsste Phillip Berger auch klar sein, dass der gesamte Textabschnitt einzig einem widerwärtig-kriminellen Zweck dient:

Verleumden, Beleidigen und der Üblen Nachrede

Es handelt sich also zunächst um eine Straftat nach §§ 185 ff StGB, begangen von Philipp Berger und Andreas Buchholz.

Natürlich habe ich die beiden, mich verleumdenden und beleidigenden "Rechtsanwälte" ordnungsgemäß abgemahnt. Wie ich schon hinsichtlich der dreisten Straftat erwartete, fruchtlos.

Im Strafrecht gilt das Nichtreagieren auf die Aufforderung, die Tat einzustellen, als ganz übles Verhalten. Im Zivilrecht erlaubt das Festhalten an der Tatbegehung nach der Abmahnung, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.

Beteiligung der Euroweb, des Christoph Preuß an der Straftat

Die Euroweb Internet GmbH  betreibt und hostet die Webseiten der Berger-Law-LLP. Die Euroweb Internet GmbH wurde von mir gemäß § 10 TMG auf die auch ohne besonderes juristisches Wissen erkennbare Straftat der eigenen "Rechtsanwälte" hingewiesen, hat aber nicht gesperrt und auch nicht gelöscht. Damit zählt diese seit Zugang der Information zu den Mittätern, denn seit dem nimmt die Euroweb - deren Handeln Christoph Preuß zu vertreten hat, auch bewusst an der Straftat teil.

Zivilrechtlich ist die Euroweb "Mitstörerin."


Bekannt ist aus anderen Ermittlungsverfahren, dass zwei Richterinnen des LG Düsseldorf den Philipp Berger dabei erwischten, wie er einen Mitarbeiter der Euroweb zur Straftat der uneidlichen Falschaussage anstiftete. Hier ist, aufgrund der sich im Zeitverlauf häufenden Anzeichen, vielen, notorisch vorgetragenen Lügen in tausenden Gerichtsverfahren nicht mehr von einem "einfachkriminellen"  Tatzusammenhang, sondern von einem mafiösen Zusammenspiel zwischen der Euroweb Internet GmbH und der Kanzlei Berger LAW LLP, insbesondere den Geschäftsführern oder Partnern Christoph Preuß, Philipp Berger und Andreas Buchholz auszugehen, dass jedenfalls für mich schon seit dem Jahr 2010 deutlich erkennbar ist.


Guten Morgen, Philipp Berger und Andreas Buchholz!

"Egal ob Sie beratende Unterstützung bei der Veröffentlichung von Pressetexten oder der Umsetzung eines ordnungsgemäßen Impressums benötigen, unsere Rechtsanwälte von der BERGER LAW LLP in Düsseldorf unterstützen Sie mit Fachwissen und kompetenter Beratung"
Dem Herrn "Ligitation-PR" Philipp Berger von der Berger-Law-LLP dürfte heute morgen aufgefallen sein, dass der Kanzlei (m)ein Gegendarstellungsverlangen schriftlich zuging.

Ich bin ja nun gespannt, ob die eingetragenen Partner Philipp Berger und Andreas Buchholz vom angestellten (und wie mir scheint: reichlich unerfahrenen) "Ansprechpartner im Presserecht" Jean-Paul-Bohne richtig beraten werden oder ob diese einer Beratung überhaupt (noch) zugänglich sind.

Im Übrigen bisher habe ich immer geglaubt, der Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) sei kein guter Anwalt gewesen. Nach den mir bekannt gewordenen Schlechtleistungen des Philipp Berger steht zumindest fest:
Von Gravenreuths Position aus gab es durchaus einiges an 'Luft nach unten'.


Natürlich nur bis zu dessen Beerdigung. Das Verhalten der Kanzlei Berger Law LLP lässt im Übrigen darauf schließen, dass die Arbeitsplätze der Düsseldorfer Gerichtsvollzieher in Zukunft etwas sicherer sind.

Packen wir es also an: Durchgesetzt wird die Gegendarstellung auf dem Weg der einstweiligen Verfügung.

03.03.2013

Die Euroweb, arglistige Täuschung und öffentliche Lügen

Ungern lesen Daniel Fratscher und Christoph Preuß von der Euroweb und noch weniger gern deren Anwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz den Vorwurf der arglistigen Täuschung. Die findet aber statt.

Aktuell findet sich in einem Blog, der ausweislich des vorsätzlich falschen Impressums von einem "Günter Werner Doerr, 72 Mount Rhodes Drive, Hout Bay, South Africa", tatsächlich aber - und zum Leid des Philipp Berger beweisbar - aus der Kanzlei Berger Law LLP heraus betrieben wird folgende Behauptung über ein Verfahren vor dem LG Halle, wo die Euroweb nebst Kanzlei Berger Law LLP aus Angst vor einer Abweisung der eigenen Klage wegen arglistiger Täuschung ein Versäumnisurteil hinnahm:
"Dem Vernehmen nach hatte Euroweb durch Recherchen den begründeten Verdacht gewonnen, dass die Unternehmerin wirtschaftlich nicht in der Lage gewesen wäre, den ausgeurteilten Betrag auch tatsächlich zu leisten. Und welche Firma mit Pfiff würde schon gutes Geld Schlechtem hinterherwerfen wollen? So kam es, dass Euroweb kurzerhand die Reißleine zog und im Prozess vor dem Landgericht Halle ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen ließ: Denn immer, wenn der Kläger zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erscheint oder nicht zur Sache verhandelt (Paragraph 333 Zivilprozessordnung), wird seine Klage – auf Antrag des Gegners – ohne Sachprüfung abgewiesen."
Es gibt ernst zu nehmende Anhaltspunkte dafür, dass eine Sabine Meuter (Pressesprecherin der Berger Law LLP) den Blog befüllt, definitiv ist es aber eine Person aus der Berger Law LLP,  die sich - im Widerspruch zum vorsätzlich falschen Impressum - in dem Blog "Gisela Mertens" nennt und Schleichwerbung für die Euroweb betreibt, Gegner der Euroweb in widerwärtig und assozialer Weise verleumdet und beleidigt. Die Berger Law LLP wurde im Jahr 2002 von Amin El Gendi, der auch Gründungsgesellschafter der Euroweb ist, und Philipp Berger gegründet, der damals gerade erst seine Anwaltskarte erhalten hatte.

In dem von der Euroweb-Kanzlei Berger Law LLP unter falschen Namen betriebenen Blog wird nicht nur Schleichwerbung gemacht sondern auch - und bei dem Umfeld ist das nun wirklich alles außer "erstaunlich" - gelogen. 

Das ist auch offensichtlich: Unterstellte man (die Kanzlei Berger Law LLP behauptet das sogar) "wirtschaftliche Vernunft", dann hätte die Euroweb nämlich gar nicht erst geklagt. Denn wenn es zur Hauptverhandlung kommt, dann sind die Kosten größtenteils schon angefallen. Erspart wird im wesentlichen nur die Gebühr für die Verhandlung und auch nur die für den eigenen Anwalt. Natürlich auch dessen Anreise. Natürlich weiß ich, dass die Euroweb inzwischen immer mehr finanzielle Probleme hat. Und darüber denke ich: Das ist gut so. Aber wirtschaftliche Vernunft war hier gewiss nicht der Grund für die Flucht in die Säumnis. Die Euroweb wollte kein weiteres Urteil wegen arglistiger Täuschung.

In einem anderen Fall hat die Euroweb nämlich von einem Dönerbudenbesitzer, der nur ein sehr bescheidenen Einkommen aus dem Imbissbetrieb erwirtschaftet, dreist 150 Euro monatlich abzocken wollen und zog im vollen Bewusstsein des offensichtlichen Betruges frech vor das LG Kiel. Als das Landgericht die Klage der Euroweb überraschend zurück wies und das mit Abzocke und arglistiger Täuschung seitens der Euroweb begründete, zog die Euroweb nebst der Kanzlei Berger Law LLP auch noch rotzfrech und fern jeden Kostendenkens vor das OLG Schleswig-Holstein und holte sich dort in der Berufung eine "blutige Nase". Genauer: Nachdem der damalige Euroweb Pressesprecher Kai Dieckmann im besten "Euroweb/Berger-Style" - also großfressig - herumlog, "eine arglistige Täuschung" sei "von diesen Gerichten niemals angenommen worden" und nicht weniger großfressig Rechtsmittel ankündigte wurde diese Berufung leise weinend und still schweigend zurück genommen - just nachdem das OLG durchblicken ließ, dass es an dem Urteil nichts ändern werde. Das lief fast genau so wie die irre teure Revision in der Sache des LG Hildesheim (arglistige Täuschung) vor dem BGH - die auch zurückgenommen wurde, nachdem der Senatsvorsitzende Prof. Dr. Kniffka klar machte, dass er sehr wohl die arglistige Täuschung erkenne und die gegen jede wirtschaftliche Vernunft angestrengte Revision zurückweisen werde. Was tönte doch Philipp Berger dreist lügend darüber? "BGH vermag abstrakt bei Internet-System-Verträgen keine Arglist festzustellen".

Nein! Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger ist KEINESWEGS ein verlogenes Miststück! Er hasst lediglich die Wahrheit...

Man kann nur ein Fazit ziehen: Die Kanzlei Berger Law LLP betreibt die Ligitation- Lügen-PR unter falschen Namen und verbreitet falsche Behauptungen. Es fällt auch auf wie sorgfältig die Schreibhure "Gisela Mertens" die Benennung der arglistigen Täuschung vermeidet - um erneut zu täuschen.

Für mich ist folgendes befriedigend: Ich kenne das Scheiben, mit dem der Vertrag angefochten, hilfsweise die Kündigung ausgesprochen wurde.


--
*) "Günter Werner Doerr" war der "Mädchenname" eines garstigen, verlogenen, kriminellen Arschlochs von einem "Rechtsanwalt": Der des Günter Freiherr von Gravenreuth. Offensichtlich ein Omen statt nur ein falscher Name.

21.02.2013

Euroweb: Nachgeschaut und Nachgerechnet

Vor einigen Tagen habe ich ja schon berichtet, dass die Euroweb Internet Verluste macht. Heute nun bin ich den Umständen auf die Spur gekommen, welche diese Verluste bedingen.

Um es vorweg zu nehmen, es sind die Vertriebskosten.

Zunächst die Tabelle:

Tarif: Premium 2010










Gericht AG Halle

AG Waldbröl
Vertragsabschluss Februar 2010

April 2010
Anschlussgebühr 199

199
Laufzeit in Monaten 48

48
Monatsrate 130

140






Gesamt netto: 6.439

6.919












Kalkulation der Euroweb laut Vortrag vor Gericht










1) Beginn des Vertragsverhältnisses










Vertriebskosten 1x 1812,19 1.812,19
1 x 1980 1.980,00
EDV-Erfassung 1 x 169,17 169,17
1 x 157 157,00
Domainrecherche/-einrichtung usw. 1 x 140,37 140,37
1 x 124 124,00






2) Erstellung der Webseite




Webtermin 1 x 276,47 276,47
1 x 243 243,00
Erstellung der Webseite 1 x 1367,12 1.367,12
1 x 1874 1.874,00






3) Laufende Kosten




Service Center 48 x 3,88 186,24
48 x 4,23 203,04
Support, Pflege, Hosting 48 x 5,32 255,36
48 x 4,78 229,44
Aktualisierungsservice 48 x 18,72 898,56
48 x 20,42 980,16






Summe Kosten
5.105,48

5.790,64
Rohgewinn:
1.333,52

1.128,36


(Alle Beträge in Euro und netto)

Nachgeschaut

Zuerst einmal wundert es mich, dass zwei gleiche Verträge, die im Abstand von gerade einmal 2 Monaten geschlossen wurden, so unterschiedlichen Kalkulationen unterliegen.

Der Glaubwürdigkeit der Euroweb, welche diese Kalkulationen den Gerichten vorlegte, verschafft dieses jedenfalls keine positive Förderung.

Auffallend ist jedoch das die Vertriebskosten in beiden Kalkulationen deutlich über denen für die Webseitenerstellung liegen. Damit sollte jedem, der von der Euroweb um einen Vertrag angegangen wird klar sein, dass er überwiegend für die enormen Kosten des Direktvertriebs zahlt - und dementsprechend weniger Leistung pro Euro bekommt als bei einer Firma, die ohne diese übermäßig teure Vertriebsform am Markt hantiert. Soweit zu den von der Euroweb im Geschäftsbericht 2011 bejammerten Billiganbietern, die Dumping betreiben würden.

Was auch auffällt, ist, dass anno 2010 noch laut einer der Kalkulationen bei Kosten von ca. 5100 Euro ca. 1300 Euro "Profit" gemacht wurden. Das sind über 25% Gewinnmarge - die natürlich auch die Preise treiben. Doch nun wird diese extrem hohe Marge aufgefressen:

Bekannt ist, dass beginnend 2004, anschwellend 2009 und seit 2011 Einiges an negativen Nachrichten über die Euroweb im Umlauf ist. Das ist auch bis heute der Fall. - Bericht: Morgenpost

Folgt man den Urteilen zahlreicher Gerichte so ist diese Berichterstattung gerechtfertigt und keineswegs verleumderisch - wie von der Euroweb und der angeschlossenen Kanzlei Berger Law LLP gerne auch in anonym geführten blogs kolportiert wird.

Das zu diesem Reigen auch die Berichterstattung der Kanzlei Berger Law LLP einzuordnen ist, der immer wieder versehentlich davon berichtet, dass die Euroweb tatsächlich betrügt oder gar abzockt ist eine Crux, denn selbstverständlich meint der Chef der Kanzlei Philipp Berger, er betreibe für die Mandantin positive "Ligitation PR". Vermutlich hat niemand von der Euroweb oder in der Berger Law LLP die geistigen Möglichkeiten um zu begreifen, was der Herr Philipp Berger tatsächlich verbreitet und wie sehr dessen öffentliches Blöken dem Unternehmen schadet - bei einer vernünftigen Betrachtungsweise und ohne eine Sichtweise, die das gar garstige Unterstellen krimineller Handlungen beinhaltet, wäre der doch schon längst "weg von Fenster".

Es braucht laut der obigen Kalkulation nicht viel, und die Außendienste laufen sich - kostenverursachend - "die Hacken ab". Konkret: Ein Anstieg der Vertriebskosten - und auf Grund der negativen Berichterstattung ist genau das auch eingetreten -  frisst die Gewinnmarge. Die Euroweb gibt selbst an, zwischen Februar 2010 und April 2010 seien die Vertriebskosten für den selben Vertragstyp um 170 Euro gestiegen und wird sich nicht selbst der Lüge vor dem Gericht bezichtigen wollen. Das machen andere, so z.b. ich, schon oft genug. Diesen Anstieg in dieser Geschwindigkeit weiter gedacht - und man kann sich ausrechnen, dass und seit wann die Euroweb durch die auf Grund des äußert schlechten Leumunds gestiegenen Vertriebskosten die Miesen machte. Der Anstieg kann auch nicht an einer gestiegenen Vertriebsprovision für die Mitarbeiter liegen. Ich habe einen solchen Vertrag vorliegen.

Vermutlich sind die Vertriebskosten seit dem Jahr 2010 inzwischen so weit gestiegen, dass der Gewinn nicht nur "nihiliert" wurde, sondern zu einem stattlichen Verlust pro Vertrag mutierte. Das alles bedeutet aber auch, dass dem Absenken der Gewinne eine gewisse Nachhaltigkeit zuzusprechen ist.

Ich bezweifle ernsthaft das, wie die Euroweb im Verlustbericht 2011 (sehr hoffnungsfroh und um die eigene Kreditwürdigkeit zu bejahen) als Vorschau darstellte, die selbe anno 2012 wieder schwarze Zahlen schrieb und vermute das die Verluste sich sogar ordentlich ausgeweitet haben. Einen Beitrag dazu dürften just die teuren und riskanten kurzfristigen Kredite leisten, mit denen die offenbar nicht gerade kleinen "Liquiditätsengpässe" nach der Entnahme eines Millionenbetrages aus der Kasse durch die Eigentümer bekämpft wurden.

Ich bin jetzt gerade auch im Zusammenhang mit den Kapitalentnahmen gespannt, mit welchem Produkt die Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher als nächstes "ausgewählte Referenzkunden" "beunglücken" lassen.

Doch nicht etwa wieder mit Alarmanlagen?