- Vertragsschluss am 11. November 2008
- Fertigstellung der Webseite Mitte Februar 2009 (Schreiben der Euroweb vom 24.02.2009, Blatt 126 der Akte)
Demnach haben neben der Euroweb Internet GmbH (deren formelle und faktische Geschäftsführer Christoph Preuß und Daniel Fratzscher zu belangen sind) auch die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz, deren weitere Partner und Angestellte in zahlreichen späteren Prozessen wissentlich und mutwillig zur anderweitigen Verwendung der Arbeitskraft der Webdesigner (zu § 649 Satz 2 BGB) falsch vorgetragen um die Gerichte zu täuschen um hierdurch für die Euroweb Internet GmbH zu Unrecht einen Vermögensvorteil zu erlangen.
Strafbar gemäß § 263 Absatz 5 StGB als banden- und gewerbsmäßig begangener Prozessbetrug.
Veröffentlicht hat den Beschluss, der jetzt der Gegenseite und der Staatsanwaltschaft als Beweis dient, die Kanzlei "Berger und Kollegen" Düsseldorf, deren Partner nach der faktischen Insolvenz der "Berger Law LLP" aktuell als "Buchholz und Kollegen GbR" weiter tätig sind.
Da kann man mal sehen, was für Auswirkungen die "Ligitation PR" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz haben kann...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen