15.05.2014

Euroweb / Webstyle / Internet Online Media: Hinweis zur Verfahrensgestaltung (1)

Ich habe der Überschrift vorausschauend eine Nummer gegeben. Es wird wohl eine Serie.

Heute: "Vorgerichtliche Kommunikation"

Mit der "Referenzkundenmasche" übertölpelte "Partner" der Euroweb Internet GmbH nebst deren Konzerntöchtern Webstyle GmbH und Internet Online Media GmbH sollten bei der Kommunikation hinsichtlich einer Vertragsauflösung aber auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in den Schriftsätzen den Umstand mit aufführen, dass der Vertrag entgegen der Verfügung des LG Düsseldorf 34 O 173/11 - also unter Verstoß gegen ein gerichtliches Verbot - durch einen sogenannten Kaltanruf angebahnt wurde.

Sollte danach tatsächlich eine Klage erfolgen oder weiter verfolgt werden, so dürfte die ganz gewiss ganz besondere Art und Weise, in welcher sich die Euroweb nebst deren Töchtern Konzerntöchter Webstyle GmbH und Internet Online Media GmbH "kulant" zeigt, schon durch eine kitzekleinen Hinweis an die richtige Adresse des richtigen Anwaltes dazu führen, dass die Euroweb wegen des Verstoßes gegen den Beschluß mit einer empfindlichen, mindestens 4-stelligen Geldstrafe (Christoph Preuß wird ja kaum für ein paar tausend Euro in Haft gehen wollen) belegt wird.

Das Verbot gilt auch für die "Webstyle" und die "Internet Media", denn das Verbot erstreckt sich selbstverständlich auch auf die konzernabhängigen Töchter - insbesondere solchen, mit denen (wie es hier der Fall ist) Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge bestehen und auch für die Fälle in denen die Vertriebsorganisation des Konzerns die Anrufe durch die Außendienste von deren Mobiltelefon aus durchführen lässt. Der nachfolgend geschlossene Vertrag und (im Falle, dass dieser mit der "Webstyle" oder der "Internet Media" geschlossen wurde) die Auszüge aus dem Handelsregister beweisen ausreichend, dass der "Cold Call" verbotswidrig war.

Wie man aus Düsseldorf so hört, lagen die bereits einmal erhöhten (nur noch nicht zur Gänze rechtskräftig verhängten) Geldstrafen bei den letzten Verstößen bei einem Betrag von 5000 Euro pro Kaltanruf und sind für jeden Einzelfall bis zu einem Betrag von 250.000 Euro steigerungsfähig. Insofern dürfte es sich wirtschaftlich als gewaltiger Bumerang und als "Gewinnabschöpfung zum Vorteil des Gemeinwohls" erweisen wenn die Euroweb oder deren Konzerntöchter wie bisher nach der strafbaren Handlung auf der Vertragserfüllung oder eben der Zahlung praktisch der gesamten Vertragssumme beharren sollten. Die passende Adresse für einen Hinweis steht in der verlinkten Verfügung.

Der Hinweis auf das Wissen um diesen Umstand ist also vor allem auch geeignet die, bisher für die Unternehmen der Euroweb Group die Gerichte belügende Kanzlei "Buchholz & Kollegen" durch den, von den Betroffenen angestrebten außergerichtlichen Forderungsverzicht quasi arbeitslos machen und die Gerichte zu entlasten. Zumindest im jeweiligen Einzelfall.

"Erpressung" oder auch nur "Nötigung" kann man das übrigens nicht nennen, denn rechtswidrig wäre gemäß dem Absatz 2 der Paragraphen der durchaus drängende Hinweis auf die drohenden Strafen nur dann, "wenn die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck" - hier der Vermeidung, dass die Euroweb aus einer unrechten und gerichtlich explizit verbotenen Handlung zum Nachteil des Drohenden einen Gewinn erzielt - "als verwerflich anzusehen ist".

Daran fehlt es offensichtlich. Man muss also nicht besorgt sein, dass man deswegen auch nur verurteilt werden könnte. Egal was die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz nebst der neuen Partnerin Adrijana Blazevska "labern": Nicht nur mir ist nämlich bewusst, dass diese - so man denen nur genug Zeit lässt - auch eine Menge groben Unsinns vortragen.

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