(Kein Aprilscherz!)
Die Cookie-Bestätigungen mögen nerven und ich gehe davon aus, dass manche Firmen mit Täuschungsabsicht (sonst wäre die Dummheit grenzenlos) diese Bestätigungen, so wie oben gezeigt, gestalten. So werden die „Datenschutzeinstellungen“ zu „Datenschleudereinstellungen“!
DSGVO-konform sind die unnötigen Cookies zunächst abgewählt. Klickt man aber genervt und also unvorsichtig auf den hervorgehobenen Button werden - entgegen der ersten, durch das vorausgefüllte Formular erzeugten Anmutung - die unerwünschten und für die Nutzung und „Erfahrungsverbesserung“ unnötigen Cookies für „Externe Medien“ und „Statistiken“ erlaubt. Was im konkreten Fall nur ganz kurz sichtbar wird, weil ein Javascript das Formular vor dem Absenden manipuliert. Eine Möglichkeit, diese Einstellung zu korrigieren, habe ich nicht gefunden - außer derjenigen, alle Cookies zu löschen.
Das gezeigte Vorgehen ist „mindestens amoralisch“ und mit den durchaus kriminellen Methoden vergleichbar, mit denen beim Download von Software Unbedarften auch unerwünschte Programme und so teure wie nutzlose Abonnements untergejubelt werden - eine seit den 1990er-Jahren bekannte Methode der „Nutzlosbranche“. Wer um die Seriosität und das Ansehen seiner Firma bangt, der sollte seine Webseitenbesucher nicht gleich beim ersten Kontakt so übel täuschen.
Die oben erkennbare Firma „BS software development GmbH & CO. KG“ ist momentan ohnehin auffällig:
Laut heise.de bietet die Telekom eine "sichere App" dieser Firma an, mit welcher man seine Corona-Testergebnisse abrufen kann. Formal nur die eigenen. Allerdings können, so heise.de(¹) auf Grund einer unterbliebenen Prüfung der HTTPS-Zertifikate und durch Auswahl inzwischen als unsicher bekannter Verschlüsselungsmethoden, auch beliebige Proxys verwendet werden und so das Ergebnis auch von Arbeitgebern, ISPs und WLAN-Anbietern (City-Netze, Hotels!), den Betreibern von TOR-Exitservern und VPN (das sind oft in- und ausländische Geheimdienste!) angesehen werden. Diese haben dann auch gleich die ID des Tests.
Was ich mich also frage, ist, wie es sein kann, dass eine Firma, welche einen so wie oben ausgeprägten Wille zum „Datenschutz“ präsentiert, ausgerechnet mit Software im medizinischen Bereich „erfolgreich“ ist. Ich schlage vor, einen „Compliance-Manager“ zu ernennen.
(¹) Heise.de: „c't deckt auf: Corona-App der Telekom ist katastrophal unsicher“
Posts mit dem Label arglistige Täuschung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label arglistige Täuschung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
01.04.2020
19.12.2019
Prozess vermieden: Betrügerisch agierendes Euroweb-Derivat "Stuttgarter Zeitung Online-Service" (a.k.a. "stz-onlineservice") gibt nach
![]() |
| Foto aus der Akte: Selbst Aktenzeichen der Kanzlei weißt auf die Euroweb hin: 000XXX/2019 - EW71001XXX |
Die durch die Düsseldorfer Kanzlei "ITMR" (Andreas Buchholz und Kollegen) vertretene Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH des Euroweb-Haupteigentümers Daniel Fratzscher hat in einem mir vorliegendem Fall - bei dem übrigens der Geschädigte (zu dem Zeitpunkt noch unberaten) einen "heftigen" juristischen Fehler beging - nachgegeben.
Die Gesamtersparnis des von mir kostenlos beratenen beträgt mehr als 16.500 (in Worten: sechzehntausendfünfhundert) Euro!
Der Horror-Vertrag über das Erstellen und Hosten einer Webseite nebst ein paar Nebenleistungen (ursprünglich für rund 390 €/Monat über vier Jahre !) wurde gegen Zahlung einer Summe "gecancelt", die noch 20% unter den verlangten (aber nicht gezahlten) Anwaltskosten für eine außergerichtliche Vertretung in diesem Fall lagen. Bei diesem Preis und im Hinblick auf seinen Fehler, auf die Mühen und Kosten des Rechtswegs (und im Hinblick darauf, wie wohl ein Richter nach diesem Angebot reagieren würde) konnte ich dem Geschädigten nur raten, den Vergleich anzunehmen.
Was er auch tat.
Ich gehe davon aus, dass der Düsseldorfer Kanzlei "ITMR" (Andreas Buchholz und Kollegen) sowie der Euroweb und deren Derivat "Stuttgarter Zeitung Online-Service" bei dem Gedanke, auf einen von mir unterstützten Anwalt und womöglich nochmals auf mich selbst zu treffen, nicht gerade vor Begeisterung jubelten und aus gutem Grund das "fast unabweisbare" Angebot machten, den Vertrag "gegen kleines Geld" aufzulösen.
Denn in Hinblick auf zahlreiche unwahre und täuschende Werbeversprechen der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH des Euroweb-Haupteigentümers Daniel Fratzscher und §648 BGB - aber auch §648a und §123 BGB wären die von mir gesammelten Argumente - jedenfalls für einen ernsthaften Richter - prozessual sicherlich sehr bedeutend gewesen.
Nachricht an Daniel Fratzscher und Andreas Buchholz nebst Kollegen:
Ohne den vorherigen Fehler des Opfers der "Referenzkundenmasche" liegt der Angebotspreis, bei welchen ich von einer gerichtlichen Auseinandersetzung abrate, aber deutlich niedriger!
18.02.2016
Euroweb: "Hochleistungsserver" oder "Hochleistungsprozessbetrug"?
Ergänzende Stellungnahme zum Gutachten „Euroweb: Leistungsmöglichkeiten / Vertragserfüllung nach Treu und Glaube“ vom 16.02.2016
Das Hosting erfolgt mit völlig veralteter, teilweise höchst unsicherer Software, welche bei den offiziellen Quellen (Hersteller) auch gar nicht mehr verfügbar ist - weshalb ich dringend vermute, das die Hardware ebenso veraltet ist, denn niemand setzt neue Hardware mit alten Betriebssystemen auf, welche diese auch nicht unterstützen (Debian 5 hat einen Kernel 2.6, der z.B. weder USB 3 kann noch aktuelle RAID-Controller unterstützt). Doch schon mit der veralteten Software ist die Verfügbarkeit und Sicherheit der Webauftritte aller Kunden der Euroweb Internet GmbH nicht gewährleistet. Erhellend ist auch die Behauptung der Euroweb Internet GmbH im Schriftsatz vom 15.08.2015 in der Sache 2-04 O 77/14 des LG Frankfurt, Seite 7:
Vulgus: "ne Scheißlüge"
In dem selben Schriftsatz trug die Euroweb Internet GmbH dem LG Frankfurt vor:
Für 2 Euro brutto (€ 1,68 netto) bietet eine Vielzahl von Firmen ein Hosting in Deuschland an, bei dem Leistungen geboten werden, welche die von der Euroweb gewährten weit übersteigen.
Für das Jahr 2013 gab die Euroweb Internet GmbH in ihrem veröffentlichten Jahresbericht an, die Euroweb OOD, an welcher diese zu 90% beteiligt sei, habe bei einem Eigenkapital von (BGN) 807.000 [~ € 413.000] ein Jahresergebnis von (BGN) 476.000 [~ 240.000 €] erzielt.
Gleichzeitig bewarb sich die Euroweb Internet GmbH damit, über 20.000 Kunden zu haben. Rechnet man diese auf (20.000 Kunden * 2,91 € * 12 Monate) so erhält man als Ergebnis, dass die Euroweb Internet GmbH 698.400 Euro an die Euroweb OOD gezahlt haben muss, von denen aber 240.000 € als Gewinn zurück flossen.
Diese außerordentlich hohe Gewinnmarge von fast 35% des Umsatzes und fast 60% des Eigenkapitals (sic!) zeigt auf, welche enormen Gewinne die Euroweb Internet GmbH durch die ganz bewusste Schlechtleistung und Täuschung der Kunden beim Vertragsabschluss erzielt.
Sinnbildlich gesprochen: Den Kunden wird rotzfrech ein „neuer Mercedes“ versprochen, der „locker 250 Sachen“ mache. Dieser erhalten aber tatsächlich einen „alten Fiat Ritmo, der es auf gerade mal 90 Sachen bringt, bei dem nicht mal das ÖL geschweige denn ein Keilriemen oder Reifen gewechselt wurde und der Kühler durchgerostet ist, weshalb man an jeder Tankstelle anhalten, das Fahrzeug abkühlen lassen und Wasser nachfüllen muss."
Besonders übel erscheint mir dieses, weil die notwendige Software (abgesehen von Plesk) frei verfügbar ist und offensichtlich nur der Installationsaufwand gescheut wird. Das wäre vergleichbar damit, dass Öl (kostenlos) und Keilriemen (kostenlos) nicht gewechselt wurde weil die Fahrt in die Werkstatt gescheut wird.
Die Krönung dieses Euroweb-Lügenkonzerts ist jedoch, dass sich die Euroweb-Kanzlei Buchholz und Kollegen aus Düsseldorf sich nicht schämt, am Prozessbetrug mitzuwirken, denn dem Herrn Andreas Buchholz selbst ist das Urteil des OLG Düsseldorf bekannt, in welchem der Euroweb Internet GmbH das Bewerben eines eigenen Rechenzentrums und eigener Server verboten wurde. Er saß ja vor dem OLG Düsseldorf mit im Gerichtssaal - wenngleich als "Zuschauer" der Verhandlung.
In diesem Zusammenhang ist es eine geradezu „dummdreist“ erscheinende Lüge, wie im Schriftsatz vom 15.08.2015 in der Sache 2-04 O 77/14 des LG Frankfurt auf Seite 7 geschehen, zu behaupten:
Übrigens: das Verfahren 2-04 O 77/14 des LG Frankfurt endete in der Berufung vor dem OLG mit einem für den Betroffenen sehr günstigen Vergleich - nach dem die vertretende Anwältin mit meiner Hilfe dem Gericht klar machen konnte, dass die Mär von der ausschließlichen Tätigkeit fest angestellter Mitarbeiter eben nur eine typische Euroweb-Lüge ist und dass auch einige der sonstigen Punkte der "Abrechnung nach § 649 BGB" eher "Geschichten vom Pferde" als eine solide Abrechnung sind.
Die Lügen und der versuchte Prozessbetrug wurden für die Euroweb also richtig teuer!
Das nie rechtskräftig gewordene Urteil 2-04 O 77/14 des LG Frankfurt wurde in der Berufung also nichtig - wird aber auf der von Lügenkanzlei "Buchholz und Kollegen" betriebenen Webseite "internet-system-vertrag.info" weiterhin verbreitet - ich fand es dort ohne diesen Hinweis. Benedikt Schönbrunn von der Kanzlei "Andreas Buchholz und Kollegen" möge sich in Zukunft sehr genau überlegen, was er in die Schriftsätze hinein schreibt.
Weil ich ihn sonst künftig mit "Benedikt Schönbrunn von Münchhausen" anrede.
Das Hosting erfolgt mit völlig veralteter, teilweise höchst unsicherer Software, welche bei den offiziellen Quellen (Hersteller) auch gar nicht mehr verfügbar ist - weshalb ich dringend vermute, das die Hardware ebenso veraltet ist, denn niemand setzt neue Hardware mit alten Betriebssystemen auf, welche diese auch nicht unterstützen (Debian 5 hat einen Kernel 2.6, der z.B. weder USB 3 kann noch aktuelle RAID-Controller unterstützt). Doch schon mit der veralteten Software ist die Verfügbarkeit und Sicherheit der Webauftritte aller Kunden der Euroweb Internet GmbH nicht gewährleistet. Erhellend ist auch die Behauptung der Euroweb Internet GmbH im Schriftsatz vom 15.08.2015 in der Sache 2-04 O 77/14 des LG Frankfurt, Seite 7:
„Die Klägerin hätte zu diesem Zweck eine ständige Verfügbarkeit der Daten gewährleistet und sowohl die Domain also auch die Emailkonten auf eigenen Hochleistungsservern gehostet.“und weiter unten
„Der technische Betrieb erfolgt hierbei in einem eigenen Rechenzentrum der Klägerin.“Dieser Vortrag vor dem Gericht entspricht der durch das Oberlandesgericht Düsseldorf auf meinen Antrag hin verbotenen Werbung und enthält im ersten Satz gleich drei unwahre Behauptungen: Die "ständige Verfügbarkeit" ist mit überalteter Software nicht gewährleistet, über "eigene" Server verfügt diese gerade nicht und „Hochleistungsserver“ ist im Hinblick auf die veraltete Software und die schlechte Anbindung der offenbar "asbach-uralten" Server keine Beschönigung sondern ein in Täuschungs- also dreckiger Betrugsabsicht gehaltener, vorsätzlich unwahrer Vortrag.
Vulgus: "ne Scheißlüge"
In dem selben Schriftsatz trug die Euroweb Internet GmbH dem LG Frankfurt vor:
“Das Hosting der für die Partei zu erstellenden Internetpräsenz wäre durch die Tochtergesellschaft der Klägerin, die Euroweb OOD mit Sitz in Bulgarien erfolgt. Hierfür hätte die Klägerin monatlich 2,91 € an ihre Tochtergesellschaft zahlen müssen. Der Klägerin wären Gesamtkosten in Höhe von 2,91 x 48 = 139,68 € enstanden.“Es handelt sich um Nettopreise.
Für 2 Euro brutto (€ 1,68 netto) bietet eine Vielzahl von Firmen ein Hosting in Deuschland an, bei dem Leistungen geboten werden, welche die von der Euroweb gewährten weit übersteigen.
Für das Jahr 2013 gab die Euroweb Internet GmbH in ihrem veröffentlichten Jahresbericht an, die Euroweb OOD, an welcher diese zu 90% beteiligt sei, habe bei einem Eigenkapital von (BGN) 807.000 [~ € 413.000] ein Jahresergebnis von (BGN) 476.000 [~ 240.000 €] erzielt.
Gleichzeitig bewarb sich die Euroweb Internet GmbH damit, über 20.000 Kunden zu haben. Rechnet man diese auf (20.000 Kunden * 2,91 € * 12 Monate) so erhält man als Ergebnis, dass die Euroweb Internet GmbH 698.400 Euro an die Euroweb OOD gezahlt haben muss, von denen aber 240.000 € als Gewinn zurück flossen.
Diese außerordentlich hohe Gewinnmarge von fast 35% des Umsatzes und fast 60% des Eigenkapitals (sic!) zeigt auf, welche enormen Gewinne die Euroweb Internet GmbH durch die ganz bewusste Schlechtleistung und Täuschung der Kunden beim Vertragsabschluss erzielt.
Sinnbildlich gesprochen: Den Kunden wird rotzfrech ein „neuer Mercedes“ versprochen, der „locker 250 Sachen“ mache. Dieser erhalten aber tatsächlich einen „alten Fiat Ritmo, der es auf gerade mal 90 Sachen bringt, bei dem nicht mal das ÖL geschweige denn ein Keilriemen oder Reifen gewechselt wurde und der Kühler durchgerostet ist, weshalb man an jeder Tankstelle anhalten, das Fahrzeug abkühlen lassen und Wasser nachfüllen muss."
Besonders übel erscheint mir dieses, weil die notwendige Software (abgesehen von Plesk) frei verfügbar ist und offensichtlich nur der Installationsaufwand gescheut wird. Das wäre vergleichbar damit, dass Öl (kostenlos) und Keilriemen (kostenlos) nicht gewechselt wurde weil die Fahrt in die Werkstatt gescheut wird.
Die Krönung dieses Euroweb-Lügenkonzerts ist jedoch, dass sich die Euroweb-Kanzlei Buchholz und Kollegen aus Düsseldorf sich nicht schämt, am Prozessbetrug mitzuwirken, denn dem Herrn Andreas Buchholz selbst ist das Urteil des OLG Düsseldorf bekannt, in welchem der Euroweb Internet GmbH das Bewerben eines eigenen Rechenzentrums und eigener Server verboten wurde. Er saß ja vor dem OLG Düsseldorf mit im Gerichtssaal - wenngleich als "Zuschauer" der Verhandlung.
In diesem Zusammenhang ist es eine geradezu „dummdreist“ erscheinende Lüge, wie im Schriftsatz vom 15.08.2015 in der Sache 2-04 O 77/14 des LG Frankfurt auf Seite 7 geschehen, zu behaupten:
- „Die Klägerin hätte zu diesem Zweck eine ständige Verfügbarkeit der Daten gewährleistet und sowohl die Domain also auch die Emailkonten auf eigenen Hochleistungsservern gehostet.“
- „Der technische Betrieb erfolgt hierbei in einem eigenen Rechenzentrum der Klägerin.“
Übrigens: das Verfahren 2-04 O 77/14 des LG Frankfurt endete in der Berufung vor dem OLG mit einem für den Betroffenen sehr günstigen Vergleich - nach dem die vertretende Anwältin mit meiner Hilfe dem Gericht klar machen konnte, dass die Mär von der ausschließlichen Tätigkeit fest angestellter Mitarbeiter eben nur eine typische Euroweb-Lüge ist und dass auch einige der sonstigen Punkte der "Abrechnung nach § 649 BGB" eher "Geschichten vom Pferde" als eine solide Abrechnung sind.
Die Lügen und der versuchte Prozessbetrug wurden für die Euroweb also richtig teuer!
Das nie rechtskräftig gewordene Urteil 2-04 O 77/14 des LG Frankfurt wurde in der Berufung also nichtig - wird aber auf der von Lügenkanzlei "Buchholz und Kollegen" betriebenen Webseite "internet-system-vertrag.info" weiterhin verbreitet - ich fand es dort ohne diesen Hinweis. Benedikt Schönbrunn von der Kanzlei "Andreas Buchholz und Kollegen" möge sich in Zukunft sehr genau überlegen, was er in die Schriftsätze hinein schreibt.
Weil ich ihn sonst künftig mit "Benedikt Schönbrunn von Münchhausen" anrede.
15.02.2016
Euroweb: Negatives Gutachten über Leistungserbringung nach Treu und Glaube
In meinem Gutachten komme ich zu dem Ergebnis, dass diese die im Jahr 2011 und später versprochenen Leistungen
Ferner kann man dem Gutachten ganz einwandfrei entnehmen, auf welch unverschämte und bewusste Weise die Euroweb die Kunden hintergeht. Das nicht nur das Hosting auf einem "beschissen" angebundenen Servern, dann auch noch mit grob veralteter, höchst unsicherer Software erfolgt die auf das Jahr 2002(!) zurück geht, ja dass sogar der Mailtransport auf dem Server mit dem Auftritt der quasi "Euroweb-eigenen" Kanzlei Buchholz und Kollegen (Düsseldorf) mit höchst bedenklicher Verschlüsselung und längst ungültigen Schlüsseln stattfindet - und dass die Euroweb sich selbst die eigene Schlechtleistung nicht gefallen lässt - sollte in der Kanzlei zu der Überlegung führen, ob man a) bei diesen "Euroweb-Spezialisten", welche sich zunehmend als "übel abzockende Schaumschläger" erweisen, (Referenz-)Kunde bleibt und b) ob man den Gerichten weiterhin für die Euroweb Internet GmbH dreiste Lügen auftischen will.
Soweit ich das kenne haben nämlich Rechtsanwälte auf den eigenen Ruf und auf eine gute Verschlüsselung zu achten!
... welche mit der Euroweb Internet GmbH einen Vertrag geschlossen haben und diesen unmittelbar danach, jedenfalls vor dem Vertragsende gekündigt haben und nunmehr auf Leistung des vollen Betrags verklagt werden. Denn das Gutachten weist nach, dass die Euroweb Internet GmbH die versprochenen Leistungen gar nicht erbringen konnte. Das nennt man "arglistige Täuschung"!
- nicht ordnungemäß/vertragsgemäß erbracht hat,
- das auch nicht vor hatte.
Ferner kann man dem Gutachten ganz einwandfrei entnehmen, auf welch unverschämte und bewusste Weise die Euroweb die Kunden hintergeht. Das nicht nur das Hosting auf einem "beschissen" angebundenen Servern, dann auch noch mit grob veralteter, höchst unsicherer Software erfolgt die auf das Jahr 2002(!) zurück geht, ja dass sogar der Mailtransport auf dem Server mit dem Auftritt der quasi "Euroweb-eigenen" Kanzlei Buchholz und Kollegen (Düsseldorf) mit höchst bedenklicher Verschlüsselung und längst ungültigen Schlüsseln stattfindet - und dass die Euroweb sich selbst die eigene Schlechtleistung nicht gefallen lässt - sollte in der Kanzlei zu der Überlegung führen, ob man a) bei diesen "Euroweb-Spezialisten", welche sich zunehmend als "übel abzockende Schaumschläger" erweisen, (Referenz-)Kunde bleibt und b) ob man den Gerichten weiterhin für die Euroweb Internet GmbH dreiste Lügen auftischen will.
Soweit ich das kenne haben nämlich Rechtsanwälte auf den eigenen Ruf und auf eine gute Verschlüsselung zu achten!
Das Gutachten ist vor allem eine gute Nachricht für "Kunden"
... welche mit der Euroweb Internet GmbH einen Vertrag geschlossen haben und diesen unmittelbar danach, jedenfalls vor dem Vertragsende gekündigt haben und nunmehr auf Leistung des vollen Betrags verklagt werden. Denn das Gutachten weist nach, dass die Euroweb Internet GmbH die versprochenen Leistungen gar nicht erbringen konnte. Das nennt man "arglistige Täuschung"!
10.07.2015
Anwaltsservice: Was der Leitfaden der Euroweb Deutschland GmbH hergibt: Betrugsvorwürfe
Das ist eine ganz neue "EW-Erfahrung" ... und liegt, mitsamst dem Vertriebsleitfaden der EW Deutschland GmbH, schon dem ersten Gericht vor.
Da haben die oberen Eurowebber aber gewaltig "in die Scheiße gegriffen", als diese das Verfahren, welches diese zwingend verlieren werden (falscher Kläger, falsche Behauptungen) anleierten. Getoppt wurde diese grandiose Dummheit dann von der Mediengeschrei-Kanzlei des Herren Professor "Medienanwalt" Ralf Höcker die (in Person der Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad) nicht mal die Aktivlegitimierung der Euroweb Internet GmbH geprüft hat.
Nicht-Versagen geht ganz anders.
Anwaltsservice
Die Anwälte der Euroweb werden dem Betrugsvorwurf widersprechen und behaupten, dass die in der Aufstellung zur Begründung des Preises aufgeführten Leistungen ja gar nicht in der Leistungsbeschreibung auftauchen, welche Teil des vom Kunden unterzeichneten Vertrages ist, so dass die "Partner" angeblich nicht arglistig getäuscht wurden.
Aber die - wenn überhaupt übergebene - Leistungsbeschreibung beschreibt diese Punkte (Aufwände der EW Deutschland GmbH) gerade nicht in dieser Konkretheit. Dann ist aber die Werbung beizuziehen um fest zu stellen was der Empfängerhorizont der Vertragspartner (der von der EW Deutschland beschissenen) hergibt.
Das muss in den Vortrag, falls die EW-Deutschland GmbH es sich wagt, auch nach Nichtleistung infolge frühzeitiger Kündigung und/oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung auf die bekannte, abgefuckt-verlogene Weise den Hauptteil der Vertragssumme zu fordern und - im vollen Bewusstsein des eigenen Betruges - sogar rotzfrech einzuklagen.
Nicht-Versagen geht ganz anders.
Anwaltsservice
Die Anwälte der Euroweb werden dem Betrugsvorwurf widersprechen und behaupten, dass die in der Aufstellung zur Begründung des Preises aufgeführten Leistungen ja gar nicht in der Leistungsbeschreibung auftauchen, welche Teil des vom Kunden unterzeichneten Vertrages ist, so dass die "Partner" angeblich nicht arglistig getäuscht wurden.
Aber die - wenn überhaupt übergebene - Leistungsbeschreibung beschreibt diese Punkte (Aufwände der EW Deutschland GmbH) gerade nicht in dieser Konkretheit. Dann ist aber die Werbung beizuziehen um fest zu stellen was der Empfängerhorizont der Vertragspartner (der von der EW Deutschland beschissenen) hergibt.
Das muss in den Vortrag, falls die EW-Deutschland GmbH es sich wagt, auch nach Nichtleistung infolge frühzeitiger Kündigung und/oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung auf die bekannte, abgefuckt-verlogene Weise den Hauptteil der Vertragssumme zu fordern und - im vollen Bewusstsein des eigenen Betruges - sogar rotzfrech einzuklagen.
19.06.2015
Arglist, Täuschung, Vorsatz, Werkvertrag, Euroweb, Webstyle, WN-Onlineservice (Rechtsprechung, BGH-Urteile, Formulierungsvorschlag)
Die Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte ist in Fällen, welche
mit dem hiesigen vergleichbar sind, stabil.
So entschied der BGH mit Urt. v. 08.03.2012, Az.: VII ZR 116/10, dass es für die Annahme des arglistigen Verschweigens eines Mangels nicht erforderlich ist, dass der Unternehmer bewusst die Folgen der vertragswidrigen Ausführung in Kauf genommen hat (BGH, Urteil vom 23. Mai 2002 - VII ZR 219/01, aaO). Es reicht aus, dass er die Vertragswidrigkeit der Ausführung und das sich daraus ergebende Risiko erkannt und seinem Vertragspartner treuwidrig nicht mitgeteilt hat.
Auch die Literatur sieht für die Annahme arglistigen Verhaltens unisono lediglich das Bewusstsein des Anbieters, dass er vertragswidrig ausführt, als notwendig an. Eine Schädigungsabsicht ist ebenso wenig erforderlich wie ein eigener Vorteil. (BGH BauR 1970, 244, 245; 1986, 215, 216)
Selbst ein Versprechen auf gut Glück, ohne auch nur mit einiger Wahrscheinlichkeit von einer fachgerechten Lösung ausgehen zu können, ist arglistig (OLG Köln OLGR 2001, 185, 186)
Hinzu kommen muss für das positive Beurteilen des Vorliegens einer Arglist das Bewusstsein von der Erheblichkeit des Umstandes für den Vertragspartner. Dieses ergibt sich hier aber gerade aus der Bewerbung des Hostings durch die Klägerin, welche mit der "Sicherheit" und "Reaktionszeiten" also Schnelligkeit beim Laden der Webseite wirbt und die Kunden sogar darauf explizit darauf hinweist, dass sich ein Webprojekt auf dem "aktuellen Stand der Technik" befinden soll. Es ist der Klägerin aufgrund des, ihr streng nachgewiesenen Wissens aus den Vorprozessen unmöglich zu behaupten, sie hätte die eigene Schlechtleistung nicht gekannt und auf Grund der dieser, ihr ebenso streng nachgewiesenen, eigenen Werbung unmöglich zu behaupten, sie wäre sich Interesses des Beklagten, welches sie selbst explizit nennt um potentielle Kunden an sich zu binden, nicht bewusst. Denn deren Werbung beinhaltet ja gerade die Aussage: "Wir kennen und erfüllen dieses Interesse!"
Die Klägerin kann sich aber auch nicht mit dem Argument, dass diese nicht selbst hostet, von dem Vorwurf der Arglist befreien. Denn wird dem Subunternehmer (hier: Euroweb OOD, Plovdiv/Bulgarien) die eigenverantwortliche Ausführung von Leistungen überlassen, ohne dass eine verantwortliche Beaufsichtigung sichergestellt ist, so ist das arglistige Verhalten des Subunternehmers dem Hauptauftragnehmer ebenfalls zuzurechnen. (BGH BauR 1976, 131, 132; 2007, 114, 116; OLG Karlsruhe IBR 2006, 327; sogar schon KG BauR 1970, 242). Auch hierfür ist der Nachweis erbracht, denn spätestens seit dem Rechtsstreit vor dem LG Chemnitz hatte die Klägerin die Pflicht und den Anlass die Umstände des Hostings zu kontrollieren, seit dem hat sich die Situation aber nicht etwa verbessert, sondern, wie dargestellt, noch gravierend verschlechtert, was eine "verantwortliche Beaufsichtigung" vollständig ausschliesst. Mit der Äußerung vor dem LG Düsseldorf, wonach diese vom dem Serverausfall, der über eine Woche dauerte, nichts wusste, hat die Klägerin selbst den Strengbeweis erbracht, dass diese eine solche Beaufsichtigung nicht durchführte. Selbst wenn die Klägerin jetzt vorträgt, dass ihr damaliger Vortrag unwahr war, dann hätte diese von der Schlechtleistung explizit Kenntnis gehabt und dennoch die Ursachen nicht beseitigt.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Reinholz
So entschied der BGH mit Urt. v. 08.03.2012, Az.: VII ZR 116/10, dass es für die Annahme des arglistigen Verschweigens eines Mangels nicht erforderlich ist, dass der Unternehmer bewusst die Folgen der vertragswidrigen Ausführung in Kauf genommen hat (BGH, Urteil vom 23. Mai 2002 - VII ZR 219/01, aaO). Es reicht aus, dass er die Vertragswidrigkeit der Ausführung und das sich daraus ergebende Risiko erkannt und seinem Vertragspartner treuwidrig nicht mitgeteilt hat.
Auch die Literatur sieht für die Annahme arglistigen Verhaltens unisono lediglich das Bewusstsein des Anbieters, dass er vertragswidrig ausführt, als notwendig an. Eine Schädigungsabsicht ist ebenso wenig erforderlich wie ein eigener Vorteil. (BGH BauR 1970, 244, 245; 1986, 215, 216)
Selbst ein Versprechen auf gut Glück, ohne auch nur mit einiger Wahrscheinlichkeit von einer fachgerechten Lösung ausgehen zu können, ist arglistig (OLG Köln OLGR 2001, 185, 186)
Hinzu kommen muss für das positive Beurteilen des Vorliegens einer Arglist das Bewusstsein von der Erheblichkeit des Umstandes für den Vertragspartner. Dieses ergibt sich hier aber gerade aus der Bewerbung des Hostings durch die Klägerin, welche mit der "Sicherheit" und "Reaktionszeiten" also Schnelligkeit beim Laden der Webseite wirbt und die Kunden sogar darauf explizit darauf hinweist, dass sich ein Webprojekt auf dem "aktuellen Stand der Technik" befinden soll. Es ist der Klägerin aufgrund des, ihr streng nachgewiesenen Wissens aus den Vorprozessen unmöglich zu behaupten, sie hätte die eigene Schlechtleistung nicht gekannt und auf Grund der dieser, ihr ebenso streng nachgewiesenen, eigenen Werbung unmöglich zu behaupten, sie wäre sich Interesses des Beklagten, welches sie selbst explizit nennt um potentielle Kunden an sich zu binden, nicht bewusst. Denn deren Werbung beinhaltet ja gerade die Aussage: "Wir kennen und erfüllen dieses Interesse!"
Die Klägerin kann sich aber auch nicht mit dem Argument, dass diese nicht selbst hostet, von dem Vorwurf der Arglist befreien. Denn wird dem Subunternehmer (hier: Euroweb OOD, Plovdiv/Bulgarien) die eigenverantwortliche Ausführung von Leistungen überlassen, ohne dass eine verantwortliche Beaufsichtigung sichergestellt ist, so ist das arglistige Verhalten des Subunternehmers dem Hauptauftragnehmer ebenfalls zuzurechnen. (BGH BauR 1976, 131, 132; 2007, 114, 116; OLG Karlsruhe IBR 2006, 327; sogar schon KG BauR 1970, 242). Auch hierfür ist der Nachweis erbracht, denn spätestens seit dem Rechtsstreit vor dem LG Chemnitz hatte die Klägerin die Pflicht und den Anlass die Umstände des Hostings zu kontrollieren, seit dem hat sich die Situation aber nicht etwa verbessert, sondern, wie dargestellt, noch gravierend verschlechtert, was eine "verantwortliche Beaufsichtigung" vollständig ausschliesst. Mit der Äußerung vor dem LG Düsseldorf, wonach diese vom dem Serverausfall, der über eine Woche dauerte, nichts wusste, hat die Klägerin selbst den Strengbeweis erbracht, dass diese eine solche Beaufsichtigung nicht durchführte. Selbst wenn die Klägerin jetzt vorträgt, dass ihr damaliger Vortrag unwahr war, dann hätte diese von der Schlechtleistung explizit Kenntnis gehabt und dennoch die Ursachen nicht beseitigt.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Reinholz
17.06.2015
Die Lügen der Euroweb haben eine geriatrische Dimension:
Kündigungs- oder Aufhebungsgründe sind Vertragsbruch und Eingehungsbetrug
Am 06.03.2013 habe ich über Qualitätsmängel einer Webseite, welche die Euroweb erstellte und hostet, berichtet:
Eine solche, schon für eine Mehrheit von 7-jährigen Kindern leicht als "kaputt" erkennbare Webseite kostet, über 4 Jahre hinweg, immerhin den Preis eines sehr anständig ausgestatteten Kleinwagens. Das aber nur, wenn die Euroweb diese erstellt und nicht etwa ein lokaler Webdesigner. Dann nämlich nur den eines Fahrrades mit elektrischem Hilfsantrieb in vernünftiger und noch bezahlbarer Qualität (~ 1/4 des von der Euroweb verlangten Preises). Allerdings würde ein lokaler Webdesigner einen solchen blöden Fehler in 5 (fünf) Minuten repariert haben. Falls er vorher seinen Kaffee noch in Ruhe austrinkt.
Die geriatrische Dimension des Problems "Euroweb" wird ersichtlich, wenn man sich die Bildschirmfotos vom heutigen Tage "reinzieht":
Da hat sich nämlich in mehr als 2 Jahren und 3 Monaten nichts verändert. Anders ausgerückt: Über mehr als die Hälfte der Vertragslaufzeit liefert die Euroweb diesen "Schrott" aus. Die Euroweb sollte dem Rene von Nerdcore sein Geld wieder geben!
Noch ärger wird es, wenn man mal schaut, wie lange Seite zum Aufbau braucht:
41,59 Sekunden brauchte diese soeben. Das ist viel zu lange, ich habe DSL!
55% Paketverluste zwischen dem letzten "Hopp" und dem Büroraum der Euroweb OOD in Bulgarien sind einfach mal eine "Hausnummer" bei welcher woanders schon längst "der Bagger" gekommen wäre, um neue Leitungen zu verlegen!
Noch geriatrischer als der Webseiten-Schrott und die "feuchte" Leitung ist nur noch die Software, welche die Euroweb verwendet ...
... den geriatrischen Apache 1.3.27 und das geriatrische PHP 4.2.0 nämlich. Insgesamt ist das, was ich hier zeige, ein glatter
Denn:
Fakt ist, dass die Euroweb Internet GmbH und die Euroweb Deutschland GmbH Verträge abschließen, zu deren vertragsgemäßer Erfüllung diese weder bereit noch in der Lage sind. Einen Gegenbeweis, dass die Verträge nach Treu und Glaube erfüllt werden, kann keine der Webdesignbuden der Abzocker Daniel Fratzscher, Christoph Preuß und Christian Stein erbringen. Für die WN-Onlineservice gilt das eben so.
![]() |
| Figur 2: Bei dem Wort "Qualitätsmanagement" zeigt sich, was die Euroweb offenbar nicht kann: Qualität |
Die geriatrische Dimension des Problems "Euroweb" wird ersichtlich, wenn man sich die Bildschirmfotos vom heutigen Tage "reinzieht":
Da hat sich nämlich in mehr als 2 Jahren und 3 Monaten nichts verändert. Anders ausgerückt: Über mehr als die Hälfte der Vertragslaufzeit liefert die Euroweb diesen "Schrott" aus. Die Euroweb sollte dem Rene von Nerdcore sein Geld wieder geben!
Noch ärger wird es, wenn man mal schaut, wie lange Seite zum Aufbau braucht:
41,59 Sekunden brauchte diese soeben. Das ist viel zu lange, ich habe DSL!
Ei! Woran das wohl liegt?
55% Paketverluste zwischen dem letzten "Hopp" und dem Büroraum der Euroweb OOD in Bulgarien sind einfach mal eine "Hausnummer" bei welcher woanders schon längst "der Bagger" gekommen wäre, um neue Leitungen zu verlegen!
Noch geriatrischer als der Webseiten-Schrott und die "feuchte" Leitung ist nur noch die Software, welche die Euroweb verwendet ...
... den geriatrischen Apache 1.3.27 und das geriatrische PHP 4.2.0 nämlich. Insgesamt ist das, was ich hier zeige, ein glatter
Vertragsbruch!
Denn:
- Nach mehr als 2 Jahren sollte der oben gezeigte Fehler behoben sein.
- Die äußerst langsame Übertragung auf Grund von Paketfehlern, also Leitungsfehlern, ist der Euroweb schon lange bekannt, unter anderen aus dem Verfahren 34 O 32/12 des LG Düsseldorf. Da habe ich das nämlich schon vorgelegt.
- Die geriatrischen und nicht mehr auf dem Stand der Technik befindlichen Softwareversionen sind auch vertragswidrig, denn wenn die Euroweb sich dazu verpflichtet, Webseiten zu hosten, dann muss diese die versprochene Leistung auch nach "Treu und Glaube" erbringen, besonders wenn diese die Sicherheit und Schnelligkeit der Server bewirbt. Also mit Software, die auf dem "Stand der Technik" ist ...
Betrug im Sinne des § 263 StGB!
Fakt ist, dass die Euroweb Internet GmbH und die Euroweb Deutschland GmbH Verträge abschließen, zu deren vertragsgemäßer Erfüllung diese weder bereit noch in der Lage sind. Einen Gegenbeweis, dass die Verträge nach Treu und Glaube erfüllt werden, kann keine der Webdesignbuden der Abzocker Daniel Fratzscher, Christoph Preuß und Christian Stein erbringen. Für die WN-Onlineservice gilt das eben so.
04.06.2015
Beweismittel: Wie die Euroweb arglistig täuscht: Der vollständige, aktuelle Betrugsleitfaden der Euroweb (2015MW)
Es soll Gegner-Anwälten nicht an Beweismittel fehlen.
Zum Verständnis des Leitfadens:
Ab Seite 7 wird klar, wie die arglistige Täuschung, hier auch Betrug im Sinne des § 263 StGB vor sich gehen: Die versprochene Programmierung im Umfang von 20 Stunden findet gerade nicht statt (es wird NICHTS für die Kunden individuell programmiert!) und die Euroweb Deutschland GmbH ist auch nicht bereit, diese Leistung zu erbringen! Auch dauert die „Einrichtung/SEO“ unter keinem denkbaren Gesichtspunkt – außer womöglich 39 Stunden völliger Untätigkeit - 40 Stunden! Das ist Minutensache!
Es steht aus den Leistungen, welche bereits für solche Verträge erbracht wurden, fest, dass die Euroweb Deutschland GmbH die im Verkaufsgespräch vorgemachten versprochenen Leistungen nicht oder nicht in diesem Umfang erbringen will - also den Kunden im Verkaufsgespräch vorsätzlich unwahr vormacht, der zu erstellende Webauftritt würde einen Arbeitsaufwand von 134 Stunden einmalig und 240 Stunden in der Laufzeit von 4 Jahren erfordern.
Das sind 373 Stunden, zu einem Stundensatz von 80 Euro, also 29.840 Euro.
Zu beachten ist, dass auch vorgemacht wird, monatlich seien 5 Stunden (oder eben 400 Euro) für Aktualisierung, Pflege(sic!) und Support erforderlich und würden geleistet.
Danach wird vorgemacht, die Angesprochenen könnten exakt diese Leistung für „nur“ 350 Euro "Pflegekostenanteil"im Monat (also wird doch vorsätzlich unwahr die kostenlose Erstellung der Webseite versprochen und dass diese Zahlung eine monatliche ist soll gerade nicht gesagt werden!) und 199 Euro einmalig, also 16.999 Euro erhalten, müssten aber, um 12.841 Euro zu ersparen, sofort unterschreiben - und kommen erst wieder zu Bewusstsein, wenn diese feststellen, dass diese rund 12.000 Euro mehr ausgegeben haben als diese ausgegeben hätten, wenn diese erst einmal die Preise mit dem Wettbewerb verglichen hätten. Diese rund 12.000 Euro sind der Vermögensschaden, den die Opfer dieses Betruges erleiden
Die Krönung ist dann, wenn 350 Euro zu teuer sind, der "Anruf bei der Geschäftsleitung" bei welchem eine weitere "Preissenkung" auf 250 Euro pro Monat "erwirkt" wird. Dieser - immer noch völlig überzogene, am Markt ohne Betrug nicht durchsetzbare Preis ist das eigentliche Ziel. Wer bei 350 Euro/Monat unterschreibt gilt offenbar sogar dem Autor des Leitfadens als doof. Besonders intensiv sollten sich die Anwälte der Opfer dieses gemeinen und höchst planvollen, durchdachten Betruges auch mit Seite 8 befassen. Der wurde genau so vielfach, mit besonders hoher krimineller Energie der Anstifter durchgeführt, vieltausendfach versucht. - Explizit nenne ich hier als Haupttäter und Anstifter: Daniel Fratzscher, Christoph Preuß und Christian Stein.
Die systematische und strukturelle Verlogenheit in diesem Vorgehen, die systematische arglistige Täuschung springt einen hier geradezu an. Das gilt auch für den Betrug im Sinne des § 263 Absatz 3 Nummer 1 StGB.
Die Euroweb wird, wie vor dem OLG Düsseldorf (I-20 U 140/12) schon geschehen, behaupten lassen, deren Geschäftsleitung habe den Leitfaden "in dieser Form" (sic!) nicht verwendet und dessen Verwendung sei auch von der Geschäftsleitung nicht gebilligt. Damit will diese aber nur lügen und ich finde es besonders verwerflich, dass sich Anwälte, wie der Anwalt Dr. Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund durch spitzfindige Formulierungen daran beteiligen die Gerichte zu täuschen. Ein halbwegs brauchbarer Anwalt weiss, dass hier zu entgegnen ist, dass mit dieser Formulierung die Verwendung des Leitfaden und die Tatsache, dass die Geschäftsleitung diesen (mit) erstellt hat, ganz bewusst nicht ausgeschlossen wird, das Gericht durch die Formulierung indes aber getäuscht werden soll - um hinterher behaupten zu können:
"He! Gelogen haben wir aber nicht!"
(Alle Hervorhebungen wie im Euroweb-Original, gelb markierte Texte müssen die EW-"Vertriebsbeauftragten" auswendig lernen - was auch abgefragt wird, z.B. wenn die Anzahl der abgeschlossenen Verträge an oder zu nahe an der Zero-Linie bleibt. Denn dann vermuten Christian Stein und Co., dass die Außendienste den Betrug nicht wie angeordnet durchführen.)
Zum Verständnis des Leitfadens:
Ab Seite 7 wird klar, wie die arglistige Täuschung, hier auch Betrug im Sinne des § 263 StGB vor sich gehen: Die versprochene Programmierung im Umfang von 20 Stunden findet gerade nicht statt (es wird NICHTS für die Kunden individuell programmiert!) und die Euroweb Deutschland GmbH ist auch nicht bereit, diese Leistung zu erbringen! Auch dauert die „Einrichtung/SEO“ unter keinem denkbaren Gesichtspunkt – außer womöglich 39 Stunden völliger Untätigkeit - 40 Stunden! Das ist Minutensache!
Es steht aus den Leistungen, welche bereits für solche Verträge erbracht wurden, fest, dass die Euroweb Deutschland GmbH die im Verkaufsgespräch vorgemachten versprochenen Leistungen nicht oder nicht in diesem Umfang erbringen will - also den Kunden im Verkaufsgespräch vorsätzlich unwahr vormacht, der zu erstellende Webauftritt würde einen Arbeitsaufwand von 134 Stunden einmalig und 240 Stunden in der Laufzeit von 4 Jahren erfordern.
Das sind 373 Stunden, zu einem Stundensatz von 80 Euro, also 29.840 Euro.
Zu beachten ist, dass auch vorgemacht wird, monatlich seien 5 Stunden (oder eben 400 Euro) für Aktualisierung, Pflege(sic!) und Support erforderlich und würden geleistet.
Danach wird vorgemacht, die Angesprochenen könnten exakt diese Leistung für „nur“ 350 Euro "Pflegekostenanteil"
Die Krönung ist dann, wenn 350 Euro zu teuer sind, der "Anruf bei der Geschäftsleitung" bei welchem eine weitere "Preissenkung" auf 250 Euro pro Monat "erwirkt" wird. Dieser - immer noch völlig überzogene, am Markt ohne Betrug nicht durchsetzbare Preis ist das eigentliche Ziel. Wer bei 350 Euro/Monat unterschreibt gilt offenbar sogar dem Autor des Leitfadens als doof. Besonders intensiv sollten sich die Anwälte der Opfer dieses gemeinen und höchst planvollen, durchdachten Betruges auch mit Seite 8 befassen. Der wurde genau so vielfach, mit besonders hoher krimineller Energie der Anstifter durchgeführt, vieltausendfach versucht. - Explizit nenne ich hier als Haupttäter und Anstifter: Daniel Fratzscher, Christoph Preuß und Christian Stein.
Die systematische und strukturelle Verlogenheit in diesem Vorgehen, die systematische arglistige Täuschung springt einen hier geradezu an. Das gilt auch für den Betrug im Sinne des § 263 Absatz 3 Nummer 1 StGB.
Die Euroweb wird, wie vor dem OLG Düsseldorf (I-20 U 140/12) schon geschehen, behaupten lassen, deren Geschäftsleitung habe den Leitfaden "in dieser Form" (sic!) nicht verwendet und dessen Verwendung sei auch von der Geschäftsleitung nicht gebilligt. Damit will diese aber nur lügen und ich finde es besonders verwerflich, dass sich Anwälte, wie der Anwalt Dr. Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund durch spitzfindige Formulierungen daran beteiligen die Gerichte zu täuschen. Ein halbwegs brauchbarer Anwalt weiss, dass hier zu entgegnen ist, dass mit dieser Formulierung die Verwendung des Leitfaden und die Tatsache, dass die Geschäftsleitung diesen (mit) erstellt hat, ganz bewusst nicht ausgeschlossen wird, das Gericht durch die Formulierung indes aber getäuscht werden soll - um hinterher behaupten zu können:
"He! Gelogen haben wir aber nicht!"
"Habt Ihr doch!" - sagt Euch der Jörg Reinholz:
Die hier erhobenen Vorwürfe gelten auch dann, wenn die Staatsanwaltschaften - bei diesem Typ von Tat und Täter - sehr zurückhaltend, wenn nicht sogar mit Strafvereitlung reagieren, wofür ich im konkreten Fall auch den Umstand verantwortlich mache, dass der Hauptbegünstigte hier Harald Daniel Fratzscher sein dürfte, dessen Bruder Marcel Fratzscher Präsident der mächtigen Lobbyorganisation "Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)" ist. Da höre ich - und mein Wissen um den Lobbybetrieb in unserer postdemokratischen Gesellschaft lässt solche Schlüsse zu - die "Nachtigallen" in den Telefonleitungen zwischen Berlin und dem Düsseldorfer Justizministerium und/oder den Parteizentralen regelrecht "trapsen".
Natürlich wird sich dieser oder jener finden, der "Stein und Beil" schwört, dass dies alles nicht stattfindet. Was natürlich stimmt: Nachtigallen telefonieren nicht.
Natürlich wird sich dieser oder jener finden, der "Stein und Beil" schwört, dass dies alles nicht stattfindet. Was natürlich stimmt: Nachtigallen telefonieren nicht.
(Alle Hervorhebungen wie im Euroweb-Original, gelb markierte Texte müssen die EW-"Vertriebsbeauftragten" auswendig lernen - was auch abgefragt wird, z.B. wenn die Anzahl der abgeschlossenen Verträge an oder zu nahe an der Zero-Linie bleibt. Denn dann vermuten Christian Stein und Co., dass die Außendienste den Betrug nicht wie angeordnet durchführen.)
16.05.2015
Euroweb: Musterschreiben für Anfechtung/Kündigung (Update)
Ich habe die Musterbriefe für die Anfechtung/Kündigung einem Update unterzogen.
Diese gehen jetzt auch auf unwahre Werbeversprechen ein und legen dar, warum die Kunden durch diese getäuscht wurden.
Diese gehen jetzt auch auf unwahre Werbeversprechen ein und legen dar, warum die Kunden durch diese getäuscht wurden.
15.05.2015
Euroweb: Was Dummheit von Geschäftsführern und Anwälten so kostet ...
Die gesamten Kosten eines verlorenen Prozesses mit einem Streitwert von 50.000 € betragen in der ersten Instanz mindestens 7.493,00 € (¹).
Diesen Streitwert von 50.000 € hat das LG Düsseldorf für das Verfahren 15 O 6/15 fest gelegt(²). In diesem Verfahren wurde der Euroweb Internet GmbH, die sich selbst als "stets rechtstreu" bezeichnen lässt, untersagt, mit den Lügen zu werben, diese habe 600 Mitarbeiter und 32 Standorte.
Mithin kann ich sagen, dass die Dummheit seitens der Euroweb (und/oder der Anwälte von der Euroweb-Kanzlei Buchholz und Kollegen aus Düsseldorf) die Euroweb Internet GmbH rund 7.500 Euro kosten wird.
Allerdings wird es dabei nicht bleiben. Denn noch immer demonstriert die Euroweb, wie schlecht geführt und beraten die Bude ist. Deshalb wird das Verfahren auch so lange Fortsetzungen haben bis die Bude in diesem Punkt auf den Boden der Wahrheit und des Gesetzes zurück geholt wurde.
Prozessuale Nebenfolgen, Argumente für arglistige Täuschung:
Übertölpelte, betrogene Kunden der Euroweb Internet GmbH können sich vor Gericht auf den Beschluss des LG Düsseldorf und darauf berufen, arglistig getäuscht worden zu sein, denn diese wurden von den Werbern explizit auf die Webseiten der Euroweb Internet GmbH aufmerksam gemacht. Mancher wird wohl Wert darauf gelegt haben, mit einem möglichst großen Unternehmen zusammen zu arbeiten und darüber hinaus auch einen ortsnahen Ansprechpartner an einem der 32, alternativ sogar 40 beworbenen Standorte zu haben.
Das Stichwort ist "arglistige" Täuschung, durch welche der Vertrag von Anfang an nichtig wird.
Getäuschte Kunden sollten dieses baldmöglichst geltend machen.
Anmerkungen:
Diesen Streitwert von 50.000 € hat das LG Düsseldorf für das Verfahren 15 O 6/15 fest gelegt(²). In diesem Verfahren wurde der Euroweb Internet GmbH, die sich selbst als "stets rechtstreu" bezeichnen lässt, untersagt, mit den Lügen zu werben, diese habe 600 Mitarbeiter und 32 Standorte.
Mithin kann ich sagen, dass die Dummheit seitens der Euroweb (und/oder der Anwälte von der Euroweb-Kanzlei Buchholz und Kollegen aus Düsseldorf) die Euroweb Internet GmbH rund 7.500 Euro kosten wird.
Allerdings wird es dabei nicht bleiben. Denn noch immer demonstriert die Euroweb, wie schlecht geführt und beraten die Bude ist. Deshalb wird das Verfahren auch so lange Fortsetzungen haben bis die Bude in diesem Punkt auf den Boden der Wahrheit und des Gesetzes zurück geholt wurde.
Prozessuale Nebenfolgen, Argumente für arglistige Täuschung:
Übertölpelte, betrogene Kunden der Euroweb Internet GmbH können sich vor Gericht auf den Beschluss des LG Düsseldorf und darauf berufen, arglistig getäuscht worden zu sein, denn diese wurden von den Werbern explizit auf die Webseiten der Euroweb Internet GmbH aufmerksam gemacht. Mancher wird wohl Wert darauf gelegt haben, mit einem möglichst großen Unternehmen zusammen zu arbeiten und darüber hinaus auch einen ortsnahen Ansprechpartner an einem der 32, alternativ sogar 40 beworbenen Standorte zu haben.
Das Stichwort ist "arglistige" Täuschung, durch welche der Vertrag von Anfang an nichtig wird.
Getäuschte Kunden sollten dieses baldmöglichst geltend machen.
Anmerkungen:
- Natürlich nur wenn die Kanzlei Buchholz & Kollegen auch im Falle verlorener Prozesse a) nach RVG und b) überhaupt bezahlt wird - worüber ich NOCH nichts weiß oder behaupte.
- Gegen diesen Beschluss kann Beschwerde erhoben werden.
17.04.2015
Euroweb Deutschland GmbH: Ich warte ...
... und zwar sehnsüchtig auf die erste Klage der Euroweb Deutschland GmbH gegen einen der "Referenzkunden".
Genauer: Ich warte auf den Tag, an welchem ich den Schriftsatz der Kanzlei Buchholz & Kollegen in den Händen halte. Ich bin mir völlig im Klaren darüber, dass die Kanzlei Buchholz & Kollegen auch mitsamt dem "neuen" Freiberufler Philipp Karl Berger weder einzeln noch insgesamt dazu in der Lage ist, vorauszusehen, was dann passiert. Selbst wenn ich jetzt schon mal schon die Stichwörter "Betrug" und also "arglistige Täuschung" in die Runde werfe, gehe ich nicht davon aus, dass das dazu führt, dass der Inhalt der Berger-Buchholz-Bohn-schen Schriftsätze angemessen überdacht wird und ich gehe auch fest davon aus, dass es also trotz dieser deutlichen Warnung zu einer Selbstbelastung der Euroweb Deutschland GmbH kommt, die ich dann auch als "so grunddämlich wie kriminell" verreißen werde.
Also, wenn Sie es schnell wissen wollen, dann legen Sie recht schnell eine Klage und Ihre Textbaustein-Begründung vor.
Genauer: Ich warte auf den Tag, an welchem ich den Schriftsatz der Kanzlei Buchholz & Kollegen in den Händen halte. Ich bin mir völlig im Klaren darüber, dass die Kanzlei Buchholz & Kollegen auch mitsamt dem "neuen" Freiberufler Philipp Karl Berger weder einzeln noch insgesamt dazu in der Lage ist, vorauszusehen, was dann passiert. Selbst wenn ich jetzt schon mal schon die Stichwörter "Betrug" und also "arglistige Täuschung" in die Runde werfe, gehe ich nicht davon aus, dass das dazu führt, dass der Inhalt der Berger-Buchholz-Bohn-schen Schriftsätze angemessen überdacht wird und ich gehe auch fest davon aus, dass es also trotz dieser deutlichen Warnung zu einer Selbstbelastung der Euroweb Deutschland GmbH kommt, die ich dann auch als "so grunddämlich wie kriminell" verreißen werde.
Also, wenn Sie es schnell wissen wollen, dann legen Sie recht schnell eine Klage und Ihre Textbaustein-Begründung vor.
07.02.2015
Für Gegner der Euroweb sicher interessant: Alte Preislisten für das angebliche "Kaufkundenangebot" belegen arglistige Täuschung
Die Euroweb drängt die angeblichen "Partner" unter der Angabe von phantasievollen Preisen für ein angebliches Kaufkundenangebot - tatsächlich ein Mondscheinangebot - in die Verträge und nutzt deren Unwissenheit über die Marktpreise hierdurch offensiv arglistig täuschend aus.
Bis zu Tage kam, dass dieses prozessual nicht gerade nützlich war, hatte die Euroweb diese Preise auf der eigenen Webseite veröffentlicht. Erst als zu Tage trat, dass damit ja gerade auch das gegnerische Argument der arglistigen Täuschung befeuert wird, wurde diese Preisliste gelöscht:
Version vom Juli 2010: (Ausdruck im Querformat!)
Nicht genug damit. Noch im Januar 2010 waren die Preise deutlich niedriger. Demnach hätte die Euroweb in einem schwierigen Marktumfeld eine extreme, kaufmännisch höchst unvernünftige Preissteigerung vorgenommen - was ein hartes Indiz dafür ist, dass die Euroweb mit einem Verkauf zu diesen Preisen gar nicht erst rechnete:
Hier noch einmal Daniel Fratzscher, der anno 2012 das tatsächliche Geschäftsmodell beschreibt:
Und da, so denke ich, haben wir diese verlogenen "Marktführer" des Daniel Fratzscher namens "Euroweb", "Webstyle", "Internet Online Media" jetzt endgültig mit der arglistigen Täuschung am Arsch! Mit beschädigt wird aber aber auch der Ruf der ebenfalls von Daniel Fratzscher geführten Firmen "WN Online-Service"-
Übrigens: Die im Angesicht der Lügen der Abzocke lächerliche Bezeichnung für die so geworbenen ist seitens der Gauner allen Ernstes "Partner"! Durch Vergleiche finde man solche nicht - stand einst im Euroweb-Leitfaden für Vertriebsbeauftragte. Höchst offensichtlich sind die gewiss sauberen, stets gut rasierten und besonders empfindsam auf den eigenen Ruf bedachten Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und Christian Stein der Ansicht, durch Belügen und Betrügen fände man solche.
Bis zu Tage kam, dass dieses prozessual nicht gerade nützlich war, hatte die Euroweb diese Preise auf der eigenen Webseite veröffentlicht. Erst als zu Tage trat, dass damit ja gerade auch das gegnerische Argument der arglistigen Täuschung befeuert wird, wurde diese Preisliste gelöscht:
Version vom Juli 2010: (Ausdruck im Querformat!)
Nicht genug damit. Noch im Januar 2010 waren die Preise deutlich niedriger. Demnach hätte die Euroweb in einem schwierigen Marktumfeld eine extreme, kaufmännisch höchst unvernünftige Preissteigerung vorgenommen - was ein hartes Indiz dafür ist, dass die Euroweb mit einem Verkauf zu diesen Preisen gar nicht erst rechnete:
Hier noch einmal Daniel Fratzscher, der anno 2012 das tatsächliche Geschäftsmodell beschreibt:
- 48 Monate Vertragsbindung, je 200 USD (rund 170 Euro)
- Über 250 von (angeblich, die Zahl ist "wahrscheinlich" falsch!) 640 Mitarbeitern (sic: rund 40%!) sind im Vertrieb als Drücker tätig.
Und da, so denke ich, haben wir diese verlogenen "Marktführer" des Daniel Fratzscher namens "Euroweb", "Webstyle", "Internet Online Media" jetzt endgültig mit der arglistigen Täuschung am Arsch! Mit beschädigt wird aber aber auch der Ruf der ebenfalls von Daniel Fratzscher geführten Firmen "WN Online-Service"-
Übrigens: Die im Angesicht der Lügen der Abzocke lächerliche Bezeichnung für die so geworbenen ist seitens der Gauner allen Ernstes "Partner"! Durch Vergleiche finde man solche nicht - stand einst im Euroweb-Leitfaden für Vertriebsbeauftragte. Höchst offensichtlich sind die gewiss sauberen, stets gut rasierten und besonders empfindsam auf den eigenen Ruf bedachten Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und Christian Stein der Ansicht, durch Belügen und Betrügen fände man solche.
27.01.2015
Auch der Euroweb-Haupteigentümer Daniel Fratzscher lügt in der Öffentlichkeit
Das Gesindel sei wie Herrschaft, so lautet es fast weltweit in gängigen Sprichwörtern.
Schauen wir nach der Aufdeckung der Lügen des Christian Stein also die "ganz besondere Ehrlichkeit" just jenes Daniel Fratzscher, der sich selbst als Mitgründer und Haupteigentümer der Euroweb Internet GmbH bezeichnete.
Hier erzählt er am 26. Juni 2012 auf einer dieser "Was bin ich doch für ein toller Hecht"-Konferenzen, konkret der "NOAH12" in Frisco, die Euroweb Internet GmbH habe anno 2011
Komisch ist, dass der von seinem Partner Christoph Preuß unterschriebene Geschäftsbericht der Euroweb Internet GmbH für das Jahr 2011 folgende Zahlen aufweist:
Weder die Wechselkurse noch die in der Definition begründeten Unterschiede, z.B. hinsichtlich "EBIT" und "Jahresüberschuss" geben die Differenz zwischen seinen Angaben auf der "Was bin ich doch für ein toller Hecht"-Konferenz und dem Geschäftsbericht her.
Ich glaube, die Steuerfahnder des zuständigen Hauptzollamtes interessieren sich auch dafür, wo denn diese "kleine Millionen-Differenz" herkommt. Ich interessiere mich nur für die Tatsache, dass mindestens eine der beiden Angaben - entweder die auf der Großmaul-Konferenz oder die im Geschäftsbericht - definitiv eine vorsätzliche Lüge ist. Bedenklich in der Hinsicht ist, dass auch Daniel Fratzscher häufig als Euroweb-Zeuge auftritt und fest steht, dass er "nicht immer ganz ehrlich" ist. Daniel Fratzscher wäre übrigens nicht erste, den dessen großes Maul und dessen Stolz auf seine "großartigen Taten" direkt in den Abgrund führt. Man fragt sich natürlich, wie "klug" sein Auftritt wohl war. Denn "dumm ist, wer Dummes tut".
Der Film beweist übrigens, dass die Euroweb arglistig täuscht.
Schauen wir nach der Aufdeckung der Lügen des Christian Stein also die "ganz besondere Ehrlichkeit" just jenes Daniel Fratzscher, der sich selbst als Mitgründer und Haupteigentümer der Euroweb Internet GmbH bezeichnete.
Hier erzählt er am 26. Juni 2012 auf einer dieser "Was bin ich doch für ein toller Hecht"-Konferenzen, konkret der "NOAH12" in Frisco, die Euroweb Internet GmbH habe anno 2011
- 54,6 Millionen USD "Turnover" ("Umsatz") und
- 11,6 Millionen USD "EBIT" (Gewinn vor Steuern und Zinsen)
![]() |
| Bildschirmfoto: Daniel Fratzscher - wann sagt er denn nun die Wahrheit? (Rechte via YouTube) |
Komisch ist, dass der von seinem Partner Christoph Preuß unterschriebene Geschäftsbericht der Euroweb Internet GmbH für das Jahr 2011 folgende Zahlen aufweist:
- Rohergebnis: 17,1 Mio Euro
- Jahresüberschuss: 0,3 Mio Euro
Weder die Wechselkurse noch die in der Definition begründeten Unterschiede, z.B. hinsichtlich "EBIT" und "Jahresüberschuss" geben die Differenz zwischen seinen Angaben auf der "Was bin ich doch für ein toller Hecht"-Konferenz und dem Geschäftsbericht her.
Vorsorglich und hinsichtlich der hier von mir erwarteten weiteren Lüge: Mit dem Geschäftsbericht der "Euroweb Group GmbH & Co. KG" (vormals: "Fratzscher GmbH & Co. Venture Capital KG") für das Jahr 2011 sind die Zahlen erst recht nicht in Übereinstimmung zu bringen. Darin steht nämlich: "Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 264a Abs. 1 i.V.m. 267 Abs. 1 HGB auf." - was zu den großfressigen Zahlen auf der Angeber-Konferenz absolut nicht passt.
Ich glaube, die Steuerfahnder des zuständigen Hauptzollamtes interessieren sich auch dafür, wo denn diese "kleine Millionen-Differenz" herkommt. Ich interessiere mich nur für die Tatsache, dass mindestens eine der beiden Angaben - entweder die auf der Großmaul-Konferenz oder die im Geschäftsbericht - definitiv eine vorsätzliche Lüge ist. Bedenklich in der Hinsicht ist, dass auch Daniel Fratzscher häufig als Euroweb-Zeuge auftritt und fest steht, dass er "nicht immer ganz ehrlich" ist. Daniel Fratzscher wäre übrigens nicht erste, den dessen großes Maul und dessen Stolz auf seine "großartigen Taten" direkt in den Abgrund führt. Man fragt sich natürlich, wie "klug" sein Auftritt wohl war. Denn "dumm ist, wer Dummes tut".
Der Film beweist übrigens, dass die Euroweb arglistig täuscht.
08.01.2015
Lügen der EW Deutschland / Euroweb Deutschland eröffnen Möglichkeit des Vertragsrücktritts
Wer durch die allbekannte "Referenzkundenmasche" zum unglücklichen "Partner" der EW Deutschland / Euroweb Deutschland geworden ist, kann sich darauf berufen vor dem Vertragsabschluss arglistig getäuscht und durch die Täuschung zum Vertragsabschluss bewegt worden zu zu sein.
Die über den Tisch gezogenen "Kunden" können (und sollten) sich darauf berufen, das diese den Vertrag ausschließlich und direkt mit einer Firma eingehen wollten, die vergleichbare Leistungen schon zur Zufriedenheit anderer Kunden erbracht habe. Das wurde denen durch die "Referenzen" auch vorgemacht - die allerdings eben nicht Referenzen der EW Deutschland / Euroweb Deutschland sind, weil die Firmen mit deren Webauftritten die EW Deutschland / Euroweb Deutschland wirbt, keine Kunden der EW Deutschland / Euroweb Deutschland sind und die Webseiten auch nicht durch die EW Deutschland / Euroweb Deutschland erstellt wurden.
Hinweis: Bisher schrieb ich immer von 6 Lügen. Das ist nicht richtig. Es sind (mindestens) sieben. Auch die weitere, von der EW Deutschland beworbene Webseite "svenkocht.net" ...
... wurde definitiv nicht von der Euroweb Deutschland GmbH erstellt:
In diesem Sinne kann man dem als Lügner entlarvten Geschäftsführer Christian Stein nicht nur nachsagen, dass er dreist (vorsätzlich und auch nach dem Hinweis, dass seine Lügen aufgedeckt sind) lügt, sondern auch ein "Betrüger" ist. Denn er verfolgt mit den Lügen ein erhebliches wirtschaftliches Interesse.
Falls jetzt jemand glaubt, es könnte Probleme damit geben diese Täuschung zu beweisen, so kann ich dem sagen: So ist es nicht.
Aus Gründen, die ich noch nicht nenne, kann ich weitere Unterlagen aber frühestens Ende der Woche per Email versenden.
Kontakt:
Jörg Reinholz
joerg.reinholz@gmail.com
Die über den Tisch gezogenen "Kunden" können (und sollten) sich darauf berufen, das diese den Vertrag ausschließlich und direkt mit einer Firma eingehen wollten, die vergleichbare Leistungen schon zur Zufriedenheit anderer Kunden erbracht habe. Das wurde denen durch die "Referenzen" auch vorgemacht - die allerdings eben nicht Referenzen der EW Deutschland / Euroweb Deutschland sind, weil die Firmen mit deren Webauftritten die EW Deutschland / Euroweb Deutschland wirbt, keine Kunden der EW Deutschland / Euroweb Deutschland sind und die Webseiten auch nicht durch die EW Deutschland / Euroweb Deutschland erstellt wurden.
Hinweis: Bisher schrieb ich immer von 6 Lügen. Das ist nicht richtig. Es sind (mindestens) sieben. Auch die weitere, von der EW Deutschland beworbene Webseite "svenkocht.net" ...
![]() |
| Bildschirmfoto: Ausschnitt der Webseite von www.ew.de |
... wurde definitiv nicht von der Euroweb Deutschland GmbH erstellt:
Sieben Lügen auf einen Streich!
In diesem Sinne kann man dem als Lügner entlarvten Geschäftsführer Christian Stein nicht nur nachsagen, dass er dreist (vorsätzlich und auch nach dem Hinweis, dass seine Lügen aufgedeckt sind) lügt, sondern auch ein "Betrüger" ist. Denn er verfolgt mit den Lügen ein erhebliches wirtschaftliches Interesse.
Falls jetzt jemand glaubt, es könnte Probleme damit geben diese Täuschung zu beweisen, so kann ich dem sagen: So ist es nicht.
Aus Gründen, die ich noch nicht nenne, kann ich weitere Unterlagen aber frühestens Ende der Woche per Email versenden.
Kontakt:
Jörg Reinholz
joerg.reinholz@gmail.com
30.12.2014
Klatsche für die Euroweb: OLG München folgt vernünftiger Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf und: Die Euroweb liefert selbst neue Argumente für Betrugsvorwürfe/arglistige Täuschung
Wie Rechtsanwalt Otterbach berichtet folgt nun auch das OLG München dem OLG Düsseldorf und die Euroweb fing sich eine herbe "Teilklatsche" ein:
Obiges liest sich ein wenig, als hätte das Gericht diesen Blog gelesen, denn ich habe sehr früh damit argumentiert, dass, anders als die Euroweb vor den Gerichten in klarer Betrugsabsicht herumlog, keiner derer angestellten Webdesigner mit den Händen in den Taschen herumsaß und bezahlt werden musste weil Aufträge gekündigt wurden.
Nicht bemerkt hat das OLG allerdings die aus der Argumentation der Euroweb offenbar gewordene arglistige Täuschung. Auch die dortige Beklagte ist zunächst einmal mit der illegalen Referenzkundenmasche geworben worden und jetzt kommt wie folgt heraus:
Das entspräche, wäre das Vormachen des "Kaufkundenangebots" keine Lüge, einer Gewinnmarge von 78%!
Das eine solche extreme Gewinnmarge am Markt regelmäßig nicht durchsetzbar ist spricht für die arglistige Täuschung beim Geschäftsabschluss und im Zusammenhang damit, dass von den Vertretern Leistungen versprochen werden, die nachfolgend gar nicht erbracht werden können und also auch nicht sollen, für den Vorwurf des Eingehungs-Betruges im Sinne des § 263 StGB - ganz gleich ob diesen der Außendienstverkäufer oder die Geschäftsführer der Euroweb zu verantworten haben.
Und zu guter Letzt spricht mal wieder Einiges dafür, dass sich die Euroweb mal wieder - im Interesse eines kleinen, momentanen Gewinns - vor Gericht "schwer verquatscht" hat. So fähig, wie sie sich darstellen, können deren Anwälte also nicht sein, denn zu Ende gedacht war der Vortrag definitiv nicht. Es wäre besser (oder für die Gegner: schlechter) gewesen, man hätte die "Fresse gehalten" und aufden kleinen Gewinn die kleine Einnahme aus dem Vergleich verzichtet.
Über die strafrechtlichen Konsequenzen werde ich noch berichten.
(P.S.: Danke für den Hinweis)
"Diese von der Klägerin offenzulegende durchschnittliche Kalkulation muss aber auch die Personalstunden darstellen, die in den einzelnen Monaten während der Laufzeit des Vertrages für die Erfüllung jeweils eines dieser Verträge ähnlichen Inhalts einkalkuliert worden sind, und die hierfür einkalkulierten Lohn- und Lohnnebenkosten. Diese Kosten sind dann grundsätzlich als ersparte Aufwendungen von der Klageforderung abzuziehen, es sein denn, die Klägerin gibt für jeden (bislang bereits in der Vergangenheit liegenden) Monat der Laufzeit des streitgegenständlichen Vertrages an, wie viele Personalstunden (ohne Überstunden) von fest angestellten Mitarbeitern die Klägerin zur Erfüllung der Verträge ähnlichen Inhalts tatsächlich zur Verfügung standen und nutzlos verstrichen sind, weil das fest angestellte Personal untätig blieb und gleichwohl von der Klägerin entlohnt werden musste, und um welche Mitarbeiter (Namen und ladungsfähige Anschrift) es sich dabei handelte, um so die Beklagte in die Lage zu versetzen, diese ggf. als Zeugen zu benennen.“Quelle: Hinweisbeschluss des OLG München vom 04.11.2014, Az. 21 U 1932/14, zitiert von RA Otterbach
Obiges liest sich ein wenig, als hätte das Gericht diesen Blog gelesen, denn ich habe sehr früh damit argumentiert, dass, anders als die Euroweb vor den Gerichten in klarer Betrugsabsicht herumlog, keiner derer angestellten Webdesigner mit den Händen in den Taschen herumsaß und bezahlt werden musste weil Aufträge gekündigt wurden.
Nicht bemerkt hat das OLG allerdings die aus der Argumentation der Euroweb offenbar gewordene arglistige Täuschung. Auch die dortige Beklagte ist zunächst einmal mit der illegalen Referenzkundenmasche geworben worden und jetzt kommt wie folgt heraus:
"Der Kollege der Kanzlei Buchholz & Kollegen gab den kalkulierten Gewinn der hier vorliegenden Premium-Verträge pauschal zwischen 1/3 und ¼ des Vertragswertes an."Die Euroweb kalkuliert also einen Gewinn von 25 bis 33% auf Verträge, bei deren Bewerbung diese den so geworbenen vormacht, dass einerseits erhebliche Teile der versprochenen Leistung (Erstellung der Webseiten) kostenlos sein würden, weitere (monatlich laufende Kosten) um rund 50% verbilligt. Nimmt man die von den Euroweb-Vertretern vorgemachten Preise (Bsp.: 12.000 Euro für Erstellung und 400 Euro monatlich) und Verbilligungen (Bsp.: nur 199€ einmalig, 48 * 200€) als Maßstab, wäre der Gewinn des angeblichen Kaufkundenangebotes unter der Annahme eines "200-Euro-Vertrages" wie folgt zu berechnen:
Einnahmen aus "Referenzkundenvertrag": 199€ + 48 * 200€ = 9.799,00€ davon angeblich Gewinn (30%) = 2.939,70€ angeblich bleibende Kosten : 6.859,30€ Unwahr vorgemachte Einnahmen
aus unwahr vorgemachten "Kaufkundenvertrag": 12.000 + 48 * 400€ = 31.200,00€ Kosten wie oben : 6.859,30€ Gewinn : 24.340,70€
Das entspräche, wäre das Vormachen des "Kaufkundenangebots" keine Lüge, einer Gewinnmarge von 78%!
Das eine solche extreme Gewinnmarge am Markt regelmäßig nicht durchsetzbar ist spricht für die arglistige Täuschung beim Geschäftsabschluss und im Zusammenhang damit, dass von den Vertretern Leistungen versprochen werden, die nachfolgend gar nicht erbracht werden können und also auch nicht sollen, für den Vorwurf des Eingehungs-Betruges im Sinne des § 263 StGB - ganz gleich ob diesen der Außendienstverkäufer oder die Geschäftsführer der Euroweb zu verantworten haben.
Und zu guter Letzt spricht mal wieder Einiges dafür, dass sich die Euroweb mal wieder - im Interesse eines kleinen, momentanen Gewinns - vor Gericht "schwer verquatscht" hat. So fähig, wie sie sich darstellen, können deren Anwälte also nicht sein, denn zu Ende gedacht war der Vortrag definitiv nicht. Es wäre besser (oder für die Gegner: schlechter) gewesen, man hätte die "Fresse gehalten" und auf
Über die strafrechtlichen Konsequenzen werde ich noch berichten.
(P.S.: Danke für den Hinweis)
14.11.2014
Zeugenaufruf: Euroweb-Referenzkundenmasche,
LG Düsseldorf, 34 O 67/14
Termin: Mittwoch, am 19.11.2014
Ich sag jetzt schon "Danke"!
Es scheint(*) eigentlich "mehr als zu reichen". Darüber hinaus reicht es wohl(*) auch für, nennen wir es beschönigend "eine kleine Serie an Ordnungsmittelanträgen", wegen Verstößen gegen frühere Verfügungen und Urteile. Es reicht sogar für weitere Anträge bzw. eine inhaltliche Ausweitung der allfälligen Hauptsacheklage.
Es wäre also nunmehr (auch wenn die weiteren Versicherungen nicht mehr im EV-Verfahren werden können) sehr nett und absolut nicht "hyperliquid" wenn ich weitere haben könnte. Und ich gehe davon aus, dass Urteil vielen Opfern der Euroweb-Referenzkundenmasche nützen wird. Für den Fall einer hier wohl(*) von der Euroweb anzustrengenden Berufung rechne ich sogar mit deutlichen Worten des OLG Düsseldorf, welches bei der Euroweb - wohl wegen deren notorischen Prozesslügen - inzwischen sehr scharf hinschaut.
*) Viele wissen es: "Gericht", "hohe See", "Gottes Hand" ... und so weiter.
Zum Artikel:
Wie meine Leser wissen habe ich im Juli 2014 die Einstweilige Verfügung 34 O 67/14 erwirkt, welche es der Euroweb Internet GmbH (und so oder so auch deren Töchtern) untersagt mit der Referenzkundenmasche zu werben.
Gegen diesen Beschluss hat die Euroweb im August Widerspruch eingelegt aber diesen auch nach einer Fristsetzung noch nicht begründet. Aus früheren Erfahrungen muss ich damit rechnen, dass die Euroweb und deren Anwälte nun äußerst kurzfristig, trickreich und gemäß früheren Erfahrungen dreist und vorsätzlich unwahr vortragen. Das gilt hier besonders deshalb weil der Ausgang des Verfahrens auch erhebliche Auswirkungen auf sehr viele andere Verfahren und das wirtschaftliche Weiterbestehen der Euroweb überhaupt haben kann. Nicht nur ich glaube nämlich, dass das gesamte Geschäftsmodell der Euroweb auf der Täuschung mit der Referenzkundenmasche beruht und dass ohne diese Täuschung die Euroweb "den Bach runter geht".
Ich bitte daher Betroffene, also von der "Euroweb Internet GmbH", der "EW-Deutschland", der "Internet Media Online GmbH" oder der "Webstyle GmbH" heimgesuchte aus dem Raum Düsseldorf (oder auch von anderswo) sich am Mittwoch, dem 19.11.2014 um 09:00 Uhr vor dem Raum 2.111 im Landgericht Düsseldorf, Werdener Str. 1, einzufinden und bei mir zu melden.
Falls Sie nicht kommen können oder wollen:
Allerdings befürchte ich, dass Sie da natürlich arbeiten müssen. Ich bitte Sie deshalb, mir schriftlich eine eigenhändig unterschriebene Versicherung an Eides statt per Post zu übersenden. Diese soll an niemanden adressiert sein und muss mit einer Formulierung beginnen:
Ich bitte um Zusendung an
Danke.
Warnungen an die Euroweb / Kanzlei "Buchholz und Kollegen":
1.) Einen Prozesstrick wie in der Sache mit den Kaltanrufen wollen Sie bitte gegen mich nicht wiederholen. Ich spiele nicht! Wenn Sie diese "Zirkusnummer" wiederholen, dann sollten Sie darauf gefasst sein, dass Sie diesmal einen Gegner haben, mit dem man solche Späße jedenfalls nicht ungestraft treibt. Ich möchte also nicht in Ihrer Haut stecken, wenn Sie mir und dem Gericht also mit derselben Nummer kommen. Das geht prozessual, strafrechtlich und publizistisch schwer daneben. Ich denke auch die Vorstände eines gewissen Verbandes merkwürdiger Kaufleute werden das nicht wollen.
2.) Auch wollen Sie bitte keine Zeugen antreten lassen, mit welchen der Herr Berger kurz vorher im Café Luise (oder anderswo) bespricht, was diese auszusagen haben und was nicht.
3.) Unterlassen Sie es zu lügen! Ich erinnere Sie an Ihre vorsätzlichen und bewussten Lügen in zahlreichen Verfahren, nur exemplarisch in den beiden Sachen vor dem LG Mönchengladbach.
4.) Herr Philipp Berger, Herr Andreas Buchholz, Frau Adrijana Blazevska: Den garstigen, protzigen und wie so oft verlogenen Pressebericht des Philipp Berger habe ich gelesen, gespeichert und gerade eben auch (sogar in der Version von "Berger-Law.de" gedruckt. Zitat:
Das ich obiges zitieren kann ist mal wieder ein Beispiel dafür, wie sich die oft unbedachte, oft unsachliche und oft unsachgemäße "Ligitation PR" der Kanzlei "Berger Law LLP" (jetzt als "Buchholz und Kollegen" bzw. "Blazevska und Partner" agierend) negativ auf die prozessualen Aussichten der Mandanten auswirkt. Jeder andere Mandant würde die spätestens jetzt herausschmeißen. Die Euroweb wird das weiterhin nicht tun. Ich denke darüber, dass diese auch ganz besonders auf deren oft genug vorsätzlichen unwahren Vorträge angewiesen ist.
Oder ist es etwa so, dass die Partner zu viel wissen und der Christoph Preuß die Anwälte deshalb fast freiwillig "versorgen" muss? Das wäre ja ... ja ... aus meiner Sicht verdammt nah an allem was ich mir als plausibel vorstellen kann.
Es scheint(*) eigentlich "mehr als zu reichen". Darüber hinaus reicht es wohl(*) auch für, nennen wir es beschönigend "eine kleine Serie an Ordnungsmittelanträgen", wegen Verstößen gegen frühere Verfügungen und Urteile. Es reicht sogar für weitere Anträge bzw. eine inhaltliche Ausweitung der allfälligen Hauptsacheklage.
Es wäre also nunmehr (auch wenn die weiteren Versicherungen nicht mehr im EV-Verfahren werden können) sehr nett und absolut nicht "hyperliquid" wenn ich weitere haben könnte. Und ich gehe davon aus, dass Urteil vielen Opfern der Euroweb-Referenzkundenmasche nützen wird. Für den Fall einer hier wohl(*) von der Euroweb anzustrengenden Berufung rechne ich sogar mit deutlichen Worten des OLG Düsseldorf, welches bei der Euroweb - wohl wegen deren notorischen Prozesslügen - inzwischen sehr scharf hinschaut.
*) Viele wissen es: "Gericht", "hohe See", "Gottes Hand" ... und so weiter.
Zum Artikel:
Wie meine Leser wissen habe ich im Juli 2014 die Einstweilige Verfügung 34 O 67/14 erwirkt, welche es der Euroweb Internet GmbH (und so oder so auch deren Töchtern) untersagt mit der Referenzkundenmasche zu werben.
Gegen diesen Beschluss hat die Euroweb im August Widerspruch eingelegt aber diesen auch nach einer Fristsetzung noch nicht begründet. Aus früheren Erfahrungen muss ich damit rechnen, dass die Euroweb und deren Anwälte nun äußerst kurzfristig, trickreich und gemäß früheren Erfahrungen dreist und vorsätzlich unwahr vortragen. Das gilt hier besonders deshalb weil der Ausgang des Verfahrens auch erhebliche Auswirkungen auf sehr viele andere Verfahren und das wirtschaftliche Weiterbestehen der Euroweb überhaupt haben kann. Nicht nur ich glaube nämlich, dass das gesamte Geschäftsmodell der Euroweb auf der Täuschung mit der Referenzkundenmasche beruht und dass ohne diese Täuschung die Euroweb "den Bach runter geht".
Ich bitte daher Betroffene, also von der "Euroweb Internet GmbH", der "EW-Deutschland", der "Internet Media Online GmbH" oder der "Webstyle GmbH" heimgesuchte aus dem Raum Düsseldorf (oder auch von anderswo) sich am Mittwoch, dem 19.11.2014 um 09:00 Uhr vor dem Raum 2.111 im Landgericht Düsseldorf, Werdener Str. 1, einzufinden und bei mir zu melden.
Falls Sie nicht kommen können oder wollen:
Allerdings befürchte ich, dass Sie da natürlich arbeiten müssen. Ich bitte Sie deshalb, mir schriftlich eine eigenhändig unterschriebene Versicherung an Eides statt per Post zu übersenden. Diese soll an niemanden adressiert sein und muss mit einer Formulierung beginnen:
"In Kenntnis der gemäß § 156 StGB bestehenden Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides statt versichere ich wie folgt an Eides statt:"Dann beschreiben Sie bitte detailliert,
- wann Sie von wem in wessen Auftrag angesprochen und/oder besucht wurden und
- welche Versprechen Ihnen gemacht wurden.
- Ihnen mündlich ein Rücktrittrecht (gleich welcher Art) versprochen wurde
- Ihnen vorgemacht wurde die Euroweb Internet GmbH (oder die jeweilige Tochterfirma) suche zeitlich und örtlich begrenzt Unternehmen als "Referenzkunden".
- Ihnen vorgemacht, als "Referenzkunden" oder "Partner" würden Sie erhebliche Preisvorteile erhalten.
- Ihnen vorgemacht wurde, dass Sie als "Referenzkunden" insbesondere für die Webseitenerstellung nichts, für die Betriebskosten (Hosting, Mails, Updates) nur einen etwa hälftigen Anteil der Kosten zahlen müssten und, um den angeblichen Preisvorteil wahrnehmen zu können, noch am selben Tag unterschreiben müssten
- Ihnen vorab telefonisch vorgemacht wurde, dass der Besuch der Vertreter den Zweck habe zu prüfen, ob Sie als Partner in Frage kämen.
Ich bitte um Zusendung an
Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel
Danke.
Warnungen an die Euroweb / Kanzlei "Buchholz und Kollegen":
1.) Einen Prozesstrick wie in der Sache mit den Kaltanrufen wollen Sie bitte gegen mich nicht wiederholen. Ich spiele nicht! Wenn Sie diese "Zirkusnummer" wiederholen, dann sollten Sie darauf gefasst sein, dass Sie diesmal einen Gegner haben, mit dem man solche Späße jedenfalls nicht ungestraft treibt. Ich möchte also nicht in Ihrer Haut stecken, wenn Sie mir und dem Gericht also mit derselben Nummer kommen. Das geht prozessual, strafrechtlich und publizistisch schwer daneben. Ich denke auch die Vorstände eines gewissen Verbandes merkwürdiger Kaufleute werden das nicht wollen.
2.) Auch wollen Sie bitte keine Zeugen antreten lassen, mit welchen der Herr Berger kurz vorher im Café Luise (oder anderswo) bespricht, was diese auszusagen haben und was nicht.
3.) Unterlassen Sie es zu lügen! Ich erinnere Sie an Ihre vorsätzlichen und bewussten Lügen in zahlreichen Verfahren, nur exemplarisch in den beiden Sachen vor dem LG Mönchengladbach.
4.) Herr Philipp Berger, Herr Andreas Buchholz, Frau Adrijana Blazevska: Den garstigen, protzigen und wie so oft verlogenen Pressebericht des Philipp Berger habe ich gelesen, gespeichert und gerade eben auch (sogar in der Version von "Berger-Law.de" gedruckt. Zitat:
"... werteten unabhängig voneinander in Übereinstimmung mit diversen anderen Oberlandesgerichten in Hessen, Bayern, Thüringen und NRW sowie auch dem Gerichtshof in Karlsruhe (BGH) die Verkaufsstrategie der Klägerin [an anderer Stelle genannt: Euroweb und Webstyle] als möglicherweise in einigen Passagen irreführend..."Da wird es aber ziemlich schwer jetzt noch anderes zu behaupten. Schicken Sie (wie so oft in solchen Fällen) einfach einen kleinen Angestellten oder eine kleine Angestellte um den Widerspruch zurück zu nehmen und die einstweilige Verfügung als "letzte Regelung" anzuerkennen. Derlei ist doch der Job der vermeintlich zweitklassigen (angestellten) Anwälte Ihrer letztklassigen Kanzlei - oder?
Das ich obiges zitieren kann ist mal wieder ein Beispiel dafür, wie sich die oft unbedachte, oft unsachliche und oft unsachgemäße "Ligitation PR" der Kanzlei "Berger Law LLP" (jetzt als "Buchholz und Kollegen" bzw. "Blazevska und Partner" agierend) negativ auf die prozessualen Aussichten der Mandanten auswirkt. Jeder andere Mandant würde die spätestens jetzt herausschmeißen. Die Euroweb wird das weiterhin nicht tun. Ich denke darüber, dass diese auch ganz besonders auf deren oft genug vorsätzlichen unwahren Vorträge angewiesen ist.
Oder ist es etwa so, dass die Partner zu viel wissen und der Christoph Preuß die Anwälte deshalb fast freiwillig "versorgen" muss? Das wäre ja ... ja ... aus meiner Sicht verdammt nah an allem was ich mir als plausibel vorstellen kann.
07.11.2014
"Webweisend" a.k.a. "Media Company Düsseldorf" verliert auch - wegen arglistiger Täuschung - Zusammenhänge mit der Euroweb?
Rechtsanwalt Stefan Musiol berichtet es:
Tatsächlich. Webweisend nutzt die selbe Trickkiste wie die Euroweb: Referenkundenmasche, Namenswechsel. Doch es gibt da noch ein paar Sachen. Referenzkunde der "Webweisend" a.k.a. "Media Company Düsseldorf" ist eine "Kanzlei Schauwienold Daniel & Kollegen". Gegen die habe ich derzeit nichts vorzubringen. Aber den Name kenne ich.
Die stand als "Kooperationspartner" auf der Webseite des Gerichtskasso-Philipp Berger. Zudem war ein recht früh gegangenen Partner des Kölner Zweiges der Kanzlei des Philipp Berger dort mal Angestellter.
Dann wäre da noch, dass Webweisend ebenso wie die Euroweb (diese aber nur die eigene Webseite) bei OSN in Nürnberg hostet (gegen OSN liegt hier nichts vor) - Immerhin hostet also Webweisend die Seiten der Kunden nicht billigst und technisch höchst fragwürdig in Bulgarien - wie die Euroweb es deren Kunden nur eben nicht sich selbst zumutet. Insofern könnte Webweisend als geradezu "seriös" gelten. Wenn es das Urteil nicht gäbe.
"Das Amtsgericht Kerpen b. Köln sprach in seinem Urteil vom 30.01.2014 der Betroffenen Unternehmerin das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Bestellung einer Internetpräsentation wie der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zu. Dieses Urteil bestätigte nunmehr das Landgericht Köln am 31.07.2014 mit einstimmigem Beschluss der Berufungskammer in der Sache 13 S 30/14."Der Werber der Firma Webweisend hatte der Kundin vorgemacht, dass diese die Präsentation ohne Erstellungskosten aus dem Werbebudget von Webweisend erhalte und nur für Hosting und Service einen Anteil zahlen müsse. Doch damit nicht genug:
"Außerdem war Webweisend unter Verdeckung der richtigen Firmierung als "Media Company" aufgetreten. Mit dieser auch durch die Euroweb Gruppe praktizierten Trickserei ("European Website Company") soll verhindert werden, dass Betroffene vor dem Präsentationstermin Negativberichte im Internet recherchieren können."schreibt Stefan Musiol weiter.
Un déjà-vue? Si! C'est vrais! Un déjà-vue!
Tatsächlich. Webweisend nutzt die selbe Trickkiste wie die Euroweb: Referenkundenmasche, Namenswechsel. Doch es gibt da noch ein paar Sachen. Referenzkunde der "Webweisend" a.k.a. "Media Company Düsseldorf" ist eine "Kanzlei Schauwienold Daniel & Kollegen". Gegen die habe ich derzeit nichts vorzubringen. Aber den Name kenne ich.
Die stand als "Kooperationspartner" auf der Webseite des Gerichtskasso-Philipp Berger. Zudem war ein recht früh gegangenen Partner des Kölner Zweiges der Kanzlei des Philipp Berger dort mal Angestellter.
Dann wäre da noch, dass Webweisend ebenso wie die Euroweb (diese aber nur die eigene Webseite) bei OSN in Nürnberg hostet (gegen OSN liegt hier nichts vor) - Immerhin hostet also Webweisend die Seiten der Kunden nicht billigst und technisch höchst fragwürdig in Bulgarien - wie die Euroweb es deren Kunden nur eben nicht sich selbst zumutet. Insofern könnte Webweisend als geradezu "seriös" gelten. Wenn es das Urteil nicht gäbe.
07.07.2014
Ach was? Die Euroweb will nicht von der illegalen Referenzkundenmasche lassen?
Das hier geht jetzt zur Post:
Die haben - wie zuvor auch in jedem Einzelfall- die Abmahnung ignoriert und ich muss (und kann endlich) den offenbar wegen deren Geldgier keinerlei Unrechtsbewusstsein empfindenden Herren Daniel Fratzscher und Christoph Preuß die Referenzkundenmasche nunmehr eben vom Gericht verübeln lassen.
Als Leseprobe aus meinem Antrag veröffentliche ich heute beiligenden Nachtrag, der sich letztendlich mit der verlogenen Argumentation der Euroweb vor den Gerichten zum Thema "Kaufkundenangebot" auseinandersetzt. Und aufzeigt, dass die Referenzkundemasche und das Behaupten eines rund drei mal so teuren "Kaufkundenangebotes" nichts anderes als eine Täuschung ist, deren Arglistigkeit einen geradezu anspringt!
Was ich geschrieben habe kann man auch in den Zivilverfahren verwenden und der Euroweb hinsichtlich der arglistigen Täuschung eine gewaltige "Klatsche" verpassen. Das nicht anonymisierte Protokoll der Zeugenvernehmung des Alexander Luckau kann über mich bezogen oder vom LG Mühlhausen, Az. 6 O 40/10) beigezogen werden.
Update:
Der Antrag ging als Paket raus. Zustellung an das Gericht am Dienstag, dem 8. Juli 2014, um 10:02. Kaum 7 € für den Versand vers. 17.000.000 € Rohergebnis der Euroweb (2012).
Das nennt man einen "Hebel".
Euroweb-Mitarbeiter?
Auf zur Arbeitsagentur! Der Job ist ernsthaft in Gefahr. Denn ohne die Referenzkundenmasche funktioniert die gesamte Euroweb nicht.
Tut mir leid, muss aber sein. Schreibt doch einen Blog: "Mein besseres Leben nach der Euroweb".
Mit höflichem Gruß!
Jörg Reinholz
![]() |
| Dieser Umschlag enthält genau 3 * (185 + 6) = 573 Blätter. © Alle Rechte am Foto: Jörg Reinholz, Kassel |
Die haben - wie zuvor auch in jedem Einzelfall- die Abmahnung ignoriert und ich muss (und kann endlich) den offenbar wegen deren Geldgier keinerlei Unrechtsbewusstsein empfindenden Herren Daniel Fratzscher und Christoph Preuß die Referenzkundenmasche nunmehr eben vom Gericht verübeln lassen.
Als Leseprobe aus meinem Antrag veröffentliche ich heute beiligenden Nachtrag, der sich letztendlich mit der verlogenen Argumentation der Euroweb vor den Gerichten zum Thema "Kaufkundenangebot" auseinandersetzt. Und aufzeigt, dass die Referenzkundemasche und das Behaupten eines rund drei mal so teuren "Kaufkundenangebotes" nichts anderes als eine Täuschung ist, deren Arglistigkeit einen geradezu anspringt!
Was ich geschrieben habe kann man auch in den Zivilverfahren verwenden und der Euroweb hinsichtlich der arglistigen Täuschung eine gewaltige "Klatsche" verpassen. Das nicht anonymisierte Protokoll der Zeugenvernehmung des Alexander Luckau kann über mich bezogen oder vom LG Mühlhausen, Az. 6 O 40/10) beigezogen werden.
Update:
Der Antrag ging als Paket raus. Zustellung an das Gericht am Dienstag, dem 8. Juli 2014, um 10:02. Kaum 7 € für den Versand vers. 17.000.000 € Rohergebnis der Euroweb (2012).
Das nennt man einen "Hebel".
Euroweb-Mitarbeiter?
Auf zur Arbeitsagentur! Der Job ist ernsthaft in Gefahr. Denn ohne die Referenzkundenmasche funktioniert die gesamte Euroweb nicht.
Tut mir leid, muss aber sein. Schreibt doch einen Blog: "Mein besseres Leben nach der Euroweb".
Mit höflichem Gruß!
Jörg Reinholz
16.06.2014
Internet Online Media GmbH tritt als "Internet Media" auf - illegale Kaltanrufe, Verleumden, Lügen, Täuschen als Vertriebspraxis
Mir ist ja schon einiges zu Ohren gekommen. Aber das Interpol nach mir sucht ist mir jedenfalls ganz neu. Deshalb bin ich ja in der Sache I 20 U 66/13 so naseweis in das OLG Düsseldorf hereinspaziert - wofür ich nach bester islamischer Sitte sogar gleich drei mir gewiss nicht gewogene Zeugen von der Euroweb-Kanzlei Buchholz und Kollegen aufbieten könnte. Jedenfalls wenn die unbescholten und rechtgläubig wären.
Auch dafür, dass Daniel Fratzscher nicht mehr Geschäftsführer der als "Internet Media" auftretenden Internet Online Media GmbH sein soll hatte und habe ich keine Anhaltspunkte. Im Gegenteil: Der ist nach wie vor eingetragener Geschäftsführer und, seiner eigenen Zeugenaussage nach, auch Haupteigentümer just jener Euroweb Internet GmbH, mit welcher deren Tochter Internet Online Media GmbH seit dem 21.1.2011 einen im Handelsregister eingetragenen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag hat.
Es scheint nunmehr so, als würde der Haupteigentümer und ergo eigentliche Herrscher im Haus, Daniel Fratzscher, als Problem und Verkaufshindernis angesehen - warum sollte die Vertreterin sonst solche erweislich unwahren Geschichten erzählen?
Aber diese neue "Referenz" ist ein ernst zu nehmender Hinweis darauf, dass vom Vertrieb der "Internet Media" (Richtig: "Internet Online Media") auch sonst gelogen - arglistig getäuscht - wird:
Und das ist gut so!
Immerhin gibt es einen Fachkräftemangel. Da muss man so einen Job nicht machen - weil man eine Chance auf ehrliche, nützliche und fair bezahlte Arbeit hat.
Auch dafür, dass Daniel Fratzscher nicht mehr Geschäftsführer der als "Internet Media" auftretenden Internet Online Media GmbH sein soll hatte und habe ich keine Anhaltspunkte. Im Gegenteil: Der ist nach wie vor eingetragener Geschäftsführer und, seiner eigenen Zeugenaussage nach, auch Haupteigentümer just jener Euroweb Internet GmbH, mit welcher deren Tochter Internet Online Media GmbH seit dem 21.1.2011 einen im Handelsregister eingetragenen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag hat.
Es scheint nunmehr so, als würde der Haupteigentümer und ergo eigentliche Herrscher im Haus, Daniel Fratzscher, als Problem und Verkaufshindernis angesehen - warum sollte die Vertreterin sonst solche erweislich unwahren Geschichten erzählen?
Aber diese neue "Referenz" ist ein ernst zu nehmender Hinweis darauf, dass vom Vertrieb der "Internet Media" (Richtig: "Internet Online Media") auch sonst gelogen - arglistig getäuscht - wird:
Hallo Herr ReinholzIch denke, das ist auch eine Geschichte aus dem Euroweb-Alltag. Ich finde es gut, dass man bei der Euroweb und der "Internet Media" ein so klares Feindbild hat. "Viel Feind - Viel Ehr" heisst es doch immer wieder und die viele "Ehr", welche sich ja außerdem in den Verleumdungen der Euroweb-Kanzlei Buchholz und Kollegen GbR "Düsseldorf * Frankfurt * Köln" wider spiegelt, sorgt dafür, dass ich jedenfalls täglich neue, mir freundlich gewogene Menschen gewinne - während die Vertreter ihre Zeit verschwenden.
Heute war eine Mitarbeiterin der Internet Media GmbH das 2. Mal bei mir. Da ich mittlerweile auf Ihren und weiter Webloggs gestoßen bin, war ich auf dieses Gespräch gut vorbereitet:
1. Die Anbahnung des Geschäftes ist per „Kaltaquise am Telefon“ geschehen.
2. Ich fragte sie heute wie lange sie schon für die Firma arbeitet. Antwort: 2 Jahre
3. Ich teilte ihr dann mit dass ich nicht unterschreiben wolle, da ich viel negatives im Internet gelesen hatte. Sie antwortete darauf das dies alte Geschichten seien, und dass heute alles anders sei. Auch der Geschäftsführer sei ein anderer. Ich stellte daraufhin fest dass Herr Fratzscher ja wohl durch viele dubiose Firmen bekannt sei. Sie antwortete darauf dass er nicht mehr Geschäftsführer sei. Auf meine Frage seit wann das so sei, sagte dass das seit ca. 2 Jahren so sei. Ich wies sie darauf hin, dass er aber doch auf dem Vertragsformular als Geschäftsführer genannt sei. Sie antwortete darauf dass dies alte Formulare wären, die man nicht wegschmeißen will. Darauf fragte ich Sie ob dass denn auch für ihre eigene Internetpräsenz gelte, die ebenfalls nur Herrn Fratzscher als Geschäftsführer ausweist. Darauf fragte sie was ich denn für ein Problem mit Herrn Fratzscher hätte? Darauf ich: Die Tatsache dass er offenbar mit vielen dubiosen Geschäften in Verbindung steht. Sie meinte auch noch dass Verträge die Internet Media GmbH daran hinderten Herrn Fratzscher aus dem Impressum zu nehmen. Darauf sagte ich dass jeder Geschäftsführer ins Impressum gehört und dass eine Falschangabe ein Verstoß gegen das GmbH Recht ist.
4. Ohne dass ich bis dahin überhaupt hren Namen genannt hatte, begann die Vertreterin mich als einfältig und verbohrt darzustellen und sagte, dass Sie, Herr Reinholz, viele Lügen über das Internet verbreiten und dass man hinter Ihnen her sei. Ja, sie sagte sogar, dass man mit Interpol nach Ihnen suchen würde
5. Als ich diese fragte ob sie es für schlau hält einen Partner in Spe bei der Akquise zu beleidigen, fragte die Vertreterin woher ich denn wisse dass sie mich noch als Partner wolle und versuchte mir [Hinweis von mir: Das steht so in den Vertriebshandbüchern der Euroweb/Internet Online Media] zu unterstellen dass ich mir die 49 € pro Monat wohl nicht leisten könne. Daraufhin stellte ich fest dass sie nun gehen könne da wir uns ja einig seien keinen Vertrag miteinander schließen zu wollen.
Zuletzt versuchte die Vertreterin allen Ernstes auch noch die Vorwurfstour: „Warum haben Sie mich nicht vorher informiert, jetzt habe ich meine Zeit vertan!“
Und das ist gut so!
Immerhin gibt es einen Fachkräftemangel. Da muss man so einen Job nicht machen - weil man eine Chance auf ehrliche, nützliche und fair bezahlte Arbeit hat.
28.11.2013
Euroweb kauft weiterhin Preise - Gewohnheitsmäßig rechtswidrige Werbung der Düsseldorfer Gauner um Christoph Preuß und Daniel Fratzscher
"Düsseldorf, 27.11.2013 – Die Website des Beachvolleyball-Nationalteams Ludwig/Walkenhorst hat den MobileWebAward 2013 gewonnen. Gestaltet hat die ausgezeichnete Website die Düsseldorfer Internetagentur Euroweb , die New Media-Partner der beiden Sportlerinnen ist."(Quelle: Großmäuliges Eigenlob der Euroweb Internet GmbH, verbreitet von deren, für das Ausschmücken derartiger "Wundergeschichten" bezahlten "Pressesprecher" Achim Schütz - hergestellt mit "Copy & Paste").
Zu den Tatsachen:
1.)
Der "MobileWebAward 2013" wurde (im Jahr 2013) genau 175 mal vergeben (whois-Daten)- was der Achim Schütz von der Euroweb natürlich nicht berichtet. Dabei fällt auf wie "feingliedrig" die Kategorien sind:
Noch deutlicher wird dieses in der Version dieses Preisverkäufers namens William Rice für "normale Websites". Dort gab es anno 2013 genau 454 Käufer - Pardon "Gewinner". Der ehemalige Langzeitstudent William "Bill" Rice steckt übrigens hinter einer ganzen Anzahl von solchen Projekten: icaawards.org, webaward.org, mobile-webaward.org und hinter einem Kochbuchprojekt - er bewirbt sich auf Linkedlin dreist mit 2 "Preisen", die er an sich selbst verteilte: "2006 Best Family Website WebAward, 2005 Best Family Website WebAward". An derlei erkennt man einen klassischen Schwindler. Im Übrigen hat William "Bill" Rice wenige Jahre in der Finanzbranche gearbeitet.
Ganz offensichtlich soll da jeder seinen Preis bekommen ... Falls es 2014 mehr Bewerber werden wird es also auch mehr Kategorien geben. Das entspricht genau der Erfahrung mit diesem professionellem Preisverkäufer, dessen Domains auf einem Sharing Host mit rund 700 weiteren liegen.
![]() |
| Bildschirmfoto: Das die beworbene Webseite tatsächlich "eher nicht preisverdächtig" ist sieht längst nicht nur der Fachmann. |
2.)
Der Preis für den Eintrag in eine der zahlreichen Kategorien beträgt 225 US-Dollar.
![]() |
| Bildschirmfoto: Die Preise.... Die Webseite des Preisverkäufers wurde mit Microsoft Frontpage "gestrickt". |
Nicht ganz unwichtig: Selbst nach Annahmeschluss kann man sich für einen Zuschlag von 50 US-Dollar immer noch einkaufen...
3.)
Es handelt sich um dieselbe "1-Mann-Organisation" in einem "Kuhkaff" in Connecticut bei welcher die Euroweb schon seit Jahren den Preis bezahlt, der zum "Gewinnen" eines "Preises" führt.
![]() |
| Google-Streetview: In diesem schönen Ort mit roten Holzhäuschen werden "Internationale Design-Awards" vergeben ... |
4.)
Von "gewonnen" kann also keine Rede sein. Auch diese Werbung der Euroweb ist demnach als "Täuschung im Geschäftsverkehr" klar rechtswidrig.
Bei den Euroweb-Chefs (Christoph Preuß und Daniel Fratzscher, ersterer wegen mehrfachen Betrugs auch mehrfach angeklagt) wundert mich das nicht. Die verbreiten trotz des Millionen-Verlustes in der Bilanz und des ganzen Stapels Anklagen, sie seien als "Geschäftsführer unter den besten Deutschlands".
Irgendwie ist die Bewerbung mit dem "renommierten WebAward" trotz des Rechtsverstoßes auch eine Lachnummer, meine Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und Achim Schütz. Wie wäre es denn damit, sich künftig als die "dümmsten Lügner" statt als "beste Geschäftsführer" zu präsentieren? Das hätte (bei aller Übertreibung) wenigstens einen wahren Tatsachenhintergrund!
Weiterführend:
- Euroweb - Kaufen Sie Preise! Lügen Sie!
- "IMA Awards" - Die Euroweb kauft Preise - Eine Geschichte in fünf Bildern
Abonnieren
Posts (Atom)


































