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03.11.2013

Wie fähig sind eigentlich die "Euroweb-Anwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz?

Böse Zungen behaupten, die Euroweb und deren Tochterfirmen hätten mehr Namen als der Konzern Mitarbeiter. Vor Gericht (ja sogar in einem Schriftsatz) gerade nicht zu wissen wie die Firmen des inzwischen mit "unübersichtlich" höflich bezeichneten Konklomerates der Euroweb aktuell heißen, das mag also auf Grund der häufigen Umbenennungen gerade noch so durchgehen. Selbst wenn der Euroweb-Konzern praktisch der einzige Mandant ist und die Anwaltskanzlei die An-, Ab und Ummeldungen auch dem Gericht meldet und eigentlich wissen sollte wer denn der jeweilige Mandant ist.

Aber die eigenen Firmen und Firmierungen nicht mehr unterscheiden oder nicht korrekt angeben zu können - das ist, für einen "Rechtsanwalt" oder eine "Rechtsanwaltsgesellschaft" schon starker Tobak:


Die Marke "Berger Law" wurde von der "Buchholz & Kollegen LLP" (mit Zustellanschrift in einem Postfach!) für einen Anmelder angemeldet, über den das Marken- und Patentamt nur angibt:
"Anmelderangaben noch nicht klar, x, ZZ"
Die Markenanmeldung ist auch noch nicht "durch". Hier dürfte die Marke auch nicht eingetragen werden, denn § 32 Absatz 2 Markengesetz besagt:
(2) Die Anmeldung muß enthalten:
1. Angaben, die es erlauben, die Identität des Anmelders festzustellen,
Naja. Dem DPMA dürfte es schwer fallen, bei der Prüfung der Anmeldungserfordernisse gemäß § 36 Markengesetz zu übersehen, dass es nicht feststellen kann ob der unklare Anmelder überhaupt Inhaber einer Marke sein kann. Denn dazu muss man schon die korrekte Rechtsform angeben können (vergl. § 7 Markengesetz) - womit die Herren Berger und Buchholz ein Problem haben, denn auf dem Briefpapier verweigern die diese Angabe sogar ganz:


Vertreter des unklaren Anmelders der Marke ist laut DPMA die "Buchholz und Kollegen LLP". Die haben aber wohl dem Briefpapier nach ein kleines Identitätsproblem und wissen nicht so recht, ob sie gerade als eine "LLP" oder "GBR" antreten wollen und schreiben deshalb gar nichts darüber. Ich frage mich auch ob man über deren "Staranwälte" mehr sagen kann als "Elvis has left the Board."

Zudem war der Umzug in die Jägerstraße eine offenbar eine merkwürdig kurzfristige Sache. Ich kann mich ja bei der Eigentümerin des Gebäudes in der Werdener Str. 6, Düsseldorf erkundigen, wie und warum der Mietvertrag so plötzlich beendet wurde.

Für den "Rechtsanwalt" Philipp Berger gilt: Markenrecht ist auch ein wichtiger Bestandteil des "Sportrechtes". Da geht es um viel Geld, Werbung, also auch immer um Marken. Dazu sollte man darüber natürlich zumindest mehr wissen als ein kleiner Schlosser aus dem Osten. Und nach dem ich mit alledem hier konfrontiert wurde habe ich tatsächliche Zweifel, dass der Philipp Berger, der Andreas Buchholz oder die "Buchholz und Kollegen IRGENDWAS" so viel oder gar mehr vom Markenrecht verstehen als ich, ein kleiner Schlosser aus dem Osten.

Die Behauptung der Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz
"BERGER LAW ist eine Marke der Kanzlei BUCHHOLZ & Kollegen GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)."
ist jedenfalls blanker Unsinn, ja vorsätzlich unwahr, eine öffentliche Lüge. Die Marke ist nicht eingetragen und es ist amtlich unklar, wer überhaupt der Anmelder ist. Da kann die "Kanzlei BUCHHOLZ & Kollegen GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)" keine Rechte in dieser Weise reklamieren:



"Rechtsanwälte" wissen das. Normalerweise. Ich würde aber nach alledem nicht davon ausgehen, dass die "Euroweb-Anwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz in der Lage sind, Dritte a) ordnungsgemäß vertreten und b) deren Rechte zu wahren. Denn offensichtlich haben die ja sogar in eigener Sache erhebliche Probleme mit Formalien und Formularen, die (so ähnlich) sogar HARTZ IV-Empfänger ordentlich und richtig auszufüllen haben.

Und dann ist da noch die Frage. Die nach der Handlungsfähigkeit der vertretenden "BUCHHOLZ & Kollegen LLP":
Bildschirmfoto: Der Stand der Dinge der Buchholz und Kollegen LLP. Kein "Elvis" mehr da...

So ganz ohne einen "anwesenden Elvis" wird das wohl nichts... am 29.9.2013 als "Buchholz und Kollegen LLP" eine Marke für "unklar" anzumelden und selbst keine zwei Wochen später ohne Geschäftsführer dazustehen spricht für einen hektischen Aktionismus der entweder aus großer Dummheit oder grassierender Panik herrührt.

Ich stelle die Frage neu:
"Wie unfähig sind eigentlich die "Euroweb-Anwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz?"

13.06.2013

Eine öffentliche Frage an "Rechtsanwalt" Philipp Berger (Niederkrüchten / Düsseldorf)

Was, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger, würde wohl passieren wenn das AG Kassel im Verfahren 244 DS 2640 Js 14696/11 zu dem Urteil kommt, dass die Bezeichnung Ihrer Person in einem Schriftsatz als "Krimineller"

a) eine wahre Tatsachenbehauptung ist,
1.)  weil Sie mehrfach am Prozessbetrug der Euroweb teilnahmen,
2.)  weil Sie einen Zeugen zur uneidlichen Falschaussage anstifteten um gemeinsam mit der Euroweb Prozessbetrug zu begehen,
3.)  weil Sie selbst in eigener Sache Prozessbetrug begingen,
4.)  weil Sie zahlreiche Personen oder Firmen unter bewusst falschem Vormachen und mit der Androhung eines enormen Vermögensverlustes zu Zahlungen an die Euroweb bewegten, welche diese nicht leisten mussten,
5.)  weil Sie Dritte sowie mich selbst öffentlich verleumden oder verleumden lassen und

b) schon aus jedem einzelnen dieser Gründe, erst recht jedoch in dieser Gesamtheit, in einem Schriftsatz an ein Gericht geäußert werden durfte?

Dann, Herr "Rechtsanwalt" Angeklagter Philipp Berger, möchte ich nicht Ihrer Haut stecken. Denn ich werde alles dafür tun, dass das Gericht in der Urteilsbegründung

      1.) nicht (um Sie zu schonen) bei nur einer der Feststellungen
      unter a) stehenbleibt, sondern
      2.) auch noch fest stellt, dass Sie die Strafanzeige in dem vollen
      Bewusstsein, dass Sie tatsächlich wiederholt und oft kriminell handeln,
      erhoben haben und die Staatsanwaltschaft anweist auch wegen versuchter
      schwerer Freiheitsberaubung gegen Sie, Herr Philipp Karl Berger,
      zu ermitteln!

Ich finde es also wirklich sehr schade, dass der Termin verlegt wurde:

Jeder einzelne Tag, den ich das von mir so erwartete Urteil früher vorlegen kann, ist nämlich ein verdammt guter Tag für die Rechtspflege!

Mein persönliches Risiko ist dagegen vergleichsweise sehr gering.

Dieser Artikel wurde von der Berger Law LLP aus 5 x abgerufen. Zuletzt am Freitag, 14.06.2013 um 21:17. Ich gehe auf Grund "technischer Merkmale" davon aus, dass die Berger Law LLP den RSS-Feed abbonniert hat und neue Artikeln sofort prüft.

Warnung vor Pressetexten der "Berger Law LLP" - Kleiner Schlosser mahnt Verbreiter der Lügen des großartigenkotzigen "Rechtsanwaltes" Philipp Berger kostenlos ab

Von Gier und Schädigungsabsicht zerfressen veröffentlicht ein formeller "Rechtsanwalt" Philipp Berger von der Düsseldorfer "Berger Law LLP" lautschreierische "Pressemeldungen". Es ist nicht nur so, dass diese Texte dem erheblichen Schädigungsinteresse des Herrn Philipp Berger und womöglich seiner Mandantin "Euroweb Internet GmbH" dienen, also "nur" herabwürdigend sind ...

Nein: Diese enthalten auch verleumderische Lügen.

In der jüngsten Vergangenheit habe ich als Betroffener dieses "Bergerschen Lügentheaters" Personen (kostenlos!) abgemahnt, welche diese Texte unbedarft weiter verbreitet haben. Vorgestern hat eine dieser Personen nicht nur die Bergersche "Pressemitteilung" gelöscht, sondern die gesamte Webseite geschlossen - was ich definitiv nicht verlangt habe.

Ein Verlangen, diese Personen - jedenfalls soweit diese die Meldungen im vorliegend falschen Glauben an das stets rechtmäßige Handeln eines so genannten "Rechtsanwaltes" veröffentlichten (und sofort löschten) - bloß zu stellen, habe ich nicht.

Es gibt ja sogar Richter - ich nenne die Herren Lohmann und Blumenstein vom LG Kassel, welche partout(!) nicht glauben woll(t)en, dass ein gar laut lamentierender "Rechtsanwalt" tatsächlich auch ein höchst ordinärer Krimineller sein kann. Anders als dem formellen "Rechtsanwalt" Philipp Berger muss man also den juristisch nicht besonders ausgebildeten Mitbürgern schlichte Unbedarftheit zu Gute halten. Denn das Gesetz, die Moral und auch die in Deutschland verbreiteten christlichen und islamischen Religionen verlangen - insbesondere gegenüber Einsichtigen - Milde.

Das gilt aber nicht für aktiv handelnde Kriminelle, welche tatsächlich die durch deren Straftaten geschädigten auch noch herabwürdigen und verleumden. Auch darin sind sich Gesetz, Moral und Religionen einig.

12.06.2013

Philipp Berger (Düsseldorf, Niederkrüchten) oder: "Wie dumm darf (oder muss) ein Euroweb-Anwalt eigentlich sein?"

Anlass und Grund zu diesem Artikel liefert mal wieder eine Veröffentlichung des Philipp Karl Berger, Chef der Euroweb-Kanzlei "Berger Law LLP"...

In einem älterem Artikel, in dem dieser "Rechtsanwalt" meine Person schmäht, liefert er den erstklassigen Beweis dafür, dass er das LG Düsseldorf in der Sache 34 O 32/12 ziemlich dreist belogen hat. Neun Tage nach dem dort eine wahre Tatsache aufgeführt wird dem Gericht schriftlich die diametral entgegensetzte Lüge aufzutischen nenne ich nicht nur "dumm" sondern "saudumm"! Von einem "Rechtsanwalt" hätte man das nicht erwartet. Aber genau so wie bei dem in dessen letzten Lebensjahren schon notorisch lügenden und betrügenden "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth ist es die Gier und vor allem die Schädigungsabsicht, die das Hirn - dieses Mal des Herrn "Rechtsanwaltes" Philipp Berger aus Niederkrüchten am Rhein - zerfrisst.
"Auf Grund der unbestreitbaren Tatsache, dass der Beschuldigte Berger den Beweis dafür, dass er vor Gericht dreist log, selbst veröffentlicht dürfte die Sache der Staatsanwaltschaft nicht zu schwierig werden, weshalb ich davon ausgehe, dass in dieser Sache Anklage erhoben wird. Die kann ja mit der Sache 20 Js 1328/12 verbunden werden, in welcher derselbe Berger Beschuldigter und derselbe Preuß als GF der Euroweb Nutznieser der Straftat des Bestimmens eines Zeugens zur uneidlichen Falschaussage in der Absicht eines Prozessbetruges vor dem OLG Düsseldorf ist.

Ich bitte um Mitteilung des Aktenzeichens."

Das ist ein Zitat aus der Strafanzeige wegen Betruges zu Lasten auch des Steuerzahlers vom Tage, die eine Folge des Nachsuchens wegen des Prozesses vor dem AG Kassel ist. Ich habe in den kommenden Tagen noch so manchen "Storch zu braten" und am Ende dürfte auch die Anwaltskarte des offenbar dummen "Rechtsanwaltes" Philipp Berger "gar" sein.
Karikatur: "Beste Aussicht für den vorlaut veröffentlichenden Herrn Philipp Berger aus Niederkrüchten", Rechte: Gisela de la Merde, Verlag Pipiweb
Der definitiv nicht mit zu viel Fachwissen und auch nicht mit einem positiv auffälligem Maß an Verstand gesegnete "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger kann sich ja schon mal nach Jobmöglichkeiten für vorbestrafte Juristen ohne Anwaltszulassung, dafür mit der aktiv über viele Jahre erprobten Möglichkeit, den Verstand unbenutzt zu lassen, umsehen. Tipp: Die Inkasso-Erlaubnis wird dann auch schwierig zu erlangen oder zu behalten sein.

Bildschirmfoto: An diesem Impressum fehlt etwas ... was der Gesetzgeber vorschreibt - und ich bin weit davon entfernt, diesem "Rechtsanwalt" eine auch noch kostenlose Rechtsberatung zu gewähren. Ich bin also gespannt wann sich da ein Wettbewerber denkt: "He! Klasse! Diesen Idiot mahne ich jetzt mal richtig teuer ab!"
Apropos "abmahnen":

Das genau kann mich der Philipp Berger mal. Er kann wegen des Artikels auch eine Verfügung beantragen. Die dürfte aber "nur sehr einstweilig" sein.

Und falls der Herr Berger meint, er könne Goggle deswegen angehen, so teile ich ihm mit, dass er sich auch dann vor Gericht mit mir streiten muss - was für ihn ganz übel abgehen wird!

Terminaufhebung: "Berger-Fest" am Donnerstag, 13.6.2013 wird verschoben

Der Termin am 13.6.2013 um 13:30 im AG Kassel ("Berger-Fest") ist kurzfristig aufgehoben worden. Den neuen Termin gebe ich bei Vorliegen bekannt.



Hintergrund könnte (m)eine aktuelle Strafanzeige gegen den "Rechtsanwalt" Philipp Berger wegen versuchten Prozessbetruges - ebenfalls vor dem AG Kassel - wegen Verstoßes gegen § 263 Absätze 1, 2 sowie 3 Nr. 2, 3 und 4 StGB sein, die ich dem AG Kassel kürzlich in Kopie übermittelte. Hintergrund dessen ist wieder, dass der Rechtsanwalt Philipp Berger - ohne Frage vorsätzlich - versuchte, sich selbst und zu meinem Nachteil durch notorisches Belügen des AG Kassel zu einem Betrag von signifikant weniger als 10% des tatsächlichen Wertes in den Besitz zweier Domains zu bringen. Das ist eine fast identische Vorgehensweise wie einst bei "nerdcore.de". Aus meiner Sicht handelt es sich also eine Wiederholungstat, bei der die kriminelle Schädigungsabsicht des in Niederkrüchten wohnhaften und in der Düsseldorfer Kanzlei "Berger Law LLP" tätigen "Rechtsanwaltes" Philipp (Karl) Berger unverkennbar ist.

Immerhin geht es in dem Strafverfahren ja darum, ob es eine strafbare Handlung sein könnte, den Philipp Berger - der sich im Bewusstsein seines garstigen, verlogenen und betrügerischen Handelns heuchlerisch als "Rechtsanwalt" und damit als "Organ der Rechtspflege" bezeichnet und selbst aber auch (nicht mehr) anonym mit erheblichen Schmähungen und Beleidigungen seiner Gegner in die Öffentlichkeit dringt - in einem Schriftsatz an ein Gericht als "Kriminellen" zu bezeichnen. Die aktuelle Anzeige ist nur ein weiteres von sehr vielen Argumenten, wegen denen ich gemäß Art. 5 und 103 GG sowie § 193 StGB eine Strafbarkeit eines solchen Handelns strikt ausschließe.

Außerdem hat man ja auch prinzipiell das Recht, die Gerichte vor Lügnern und die Bevölkerung vor Straftätern zu warnen. Das entschied erst anno 2009 das OLG Düsseldorf auf meinen Antrag.


09.06.2013

Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger als Querulant

Am 26.Mai 2013 schreibt Philipp Berger, der sich (nur) noch "Rechtsanwalt" nennt, an das OLG Düsseldorf:
"Soweit das Ausgangsgericht im Beschluss vom 16. Januar 2013 auf Seite 2 angibt, es habe Anzeichen für ein wahnhaftes Verhalten des Antragstellers in der mündlichen Verhandlung vom 21.11.2012 nicht fest stellen können, ist dies allerdings rechtsfehlerhaft."
Die offizielle Begründung für den Anwaltszwang ab dem Landgericht ist, dass der Anwalt den Prozessstoff sortiert, zusammenfasst, auf das Wesentliche beschränkt und versachlicht.

Kurz: Das Gericht nicht mit Blödsinn belästigt.

Das genau tut der Herr "Rechtsanwalt" Berger aber, denn er füllte schon wieder mal eine ganze Seite im Format A4 mit diesem Unsinn und führt so vor, dass der Anwaltszwang jedenfalls so lange nicht gerechtfertigt ist wie Typen wie er selbst eine Zulassung er- und behalten können. Schon auf seiner Webseite schreibt der sich (auch aber nicht nur:) dort selbst als "größter Dummkopf unter den Juristen" präsentierende Philipp Berger:
"Soweit Jörg Reinholz allerdings Berufung gegen das Urteil einlegen sollte, wird sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf auch wieder mit der Frage seiner Prozessfähigkeit auseinander zu setzen haben. Insoweit hatte das Ausgangsgericht Jörg Reinholz für prozessfähig befunden - wohl auch, weil es Reinholz Klage mangels Wettbewerbereigenschaft sowieso für unbegründet hielt. Ein hohes Risiko für Jörg Reinholz, den selbsternannten „kleinen Schlosser aus dem Osten“ der in seinem Weblog http://joerg-reinholz.blogspot.de seine Scheinwelt emsig aufrecht hält."

Das scheint was tief zu sitzen! Offenbar so tief, dass der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten und Chef der "Berger Law LLP" den Bezug zur beruflichen und sonstigen Realität zunehmend verliert. Zu dieser gehört es nämlich auch zu wissen welches Rechtsmittel wann statthaft ist.

Gegen den Beschluss vom 16. Januar 2013 wäre die sofortige Beschwerde das zulässige Rechtsmittel gewesen. Erst Ende Mai (ergo weit nach Ablauf der Notfrist) und dann dem OLG in der Berufung mit dem "Schwachfug" nochmals zu kommen (der Schriftsatz des Philipp Berger mit dem er den Beschluss beantragte, war 13 Seiten lang) ist nichts anderes als eine Belästigung des Gerichtes und damit eindeutig eine querulatorische Verhaltensweise.

Wenn also der beim Herabwürdigen und Beleidigen selbst grob austeilende - beim Empfang der passenden Antworten aber plötzlich "gar feine und empfindsame" Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger meint, dass "sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf auch wieder mit der Frage [m]einer Prozessfähigkeit auseinander zu setzen haben" wird, dann macht der Anwalt dem OLG eine Vorschrift, welche die Zivilprozessordnung gerade verneint (§ 534 ZPO i.V. mit § 295 ZPO).

Es ist der Beruf des Anwaltes das zu wissen - aber ich (ein einfacher Schlosser aus dem Osten) belehre den "Rechtsanwalt" Philipp Berger natürlich a) sehr gern und b) auch öffentlich, denn dieses offenbar unwissende Exemplar der Gattung "Rechtsanwalt" hat sich ja auch a)  in deutlich erkennbarer Herabwürdigungsabsicht über mich geäußert und b) seine eigene Dummheit in einer Weise selbst öffentlich gemacht, die man in dieser Deutlichkeit bei einem studierten Jurist nicht für möglich gehalten hätte.

Aber womöglich denkt man genau deshalb am Düsseldorfer OLG nunmehr über die "Prozessfähigkeit" des Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Schubertstraße 2 nach.

Es kann aber auch sein, dass Philipp Berger den Prozessstoff erneut auf "Nebenkriegsschauplätze" ausweiten will, weil er ganz genau weiß, dass die Euroweb nicht mit einem eigenen Rechenzentrum werben darf - ganz einfach, weil diese kein eigenes Rechenzentrum hat. Wenn Philipp Berger also das Gegenteil veröffentlicht, dann steht fest, dass er entweder bewusst öffentlich lügt oder dass seine kognitiven Fähigkeiten zu stark eingeschränkt sind als dass er überhaupt noch bemerken könnte, dass er unwahres Zeug plappert und zu dem queruliert.

Wieso ihn sein "Partner" und die weiteren fünf angestellten Juristen nicht zurückhalten können steht in den Sternen. Aber es erscheint durchaus wahrscheinlich, dass weder Andreas Buchholz noch Adrijana Blazevska, Jean-Paul Bohne, Christian Hermanns, Ulrike Schenkel oder Anne Sulmann über eine spezielle Ausbildung verfügen, welche die Fähigkeiten(*) darin vermittelt wie man mit Menschen im Bergerschen Zustand umgeht.

*) Neben ein paar Grundkenntnissen in dem ganzen Psycho-Wissenschafts-Kram könnten da wohl auch gediegene Kenntnisse in einem Kampfsport sehr nützlich sein. Nicht das noch ein Unschuldiger verletzt wird!

Update:

Wohl um den Düsseldorfer Anwalt zu schonen, ging das OLG mit keiner Silbe auf den querulatorischen und lediglich auf eine Verletzung meiner Ehre abzielenden Vortrag des Philipp Berger ein - und winkte meinen Antrag durch. Zum Glück der Richter kann Philipp Berger das OLG jetzt in der Sache nicht noch weiter mit solchem Unsinn belästigen - Statt dessen wird Philipp Berger wohl im Juni oder Juli 2014 vormachen: ER hätte das Verfahren gewonnen, der andere Anwalt sei unfähig.

ER hätte aber ganz gewiss nicht gewonnen!

21.01.2013

Ich fühle mich gebauchpinselt - oder nicht

Eine Rechtsanwältin aus dem Süden Deutschlands erhielt dieser Tage wegen eines eher harmlosen Artikels eine (aus meiner Sicht: vorwitzige und "negative Feststellungsklagen" geradezu provozierende) Abmahnung von der Düsseldorfer Berger Law LLP im Auftrag der Euroweb.

Mit dem Vorgang befasst ist nur der angestellte "Rechtsanwalt" Jean Paul Bohne. Von der geradezu durchschlagenden "Wirkung" der in wohl tagelanger Arbeit erstellten Abmahnungen dieses mit Äußerungsrecht befassten Herrn kann sich jeder überzeugen. 8-)

Um mich, einen einfachen Schlosser aus dem Osten, kümmert sich aber sonst der Niederkrüchtener Kanzleichef Philipp Berger selbst! Das könnte man als Ehre ansehen. Doch der Jurist Philipp (Karl) Berger, der von sich mannigfaltige Erfahrungen und Spezialisierungen gerade auch im Äußerungsrecht (eine seiner Spezialisierungen ist tatsächlich öffentliches Verleumden) behauptet, und schon kurz nach der Zulassung, also nahezu "erfahrungsfrei", Partner der praktisch Euroweb-eigenen Kanzlei wurde, macht sowohl sachliche als auch fachliche Fehler, die ziemlich schwer wiegen und teuer werden.

Da muss ich mir doch noch mal sehr genau überlegen, ob das wirklich eine Ehre ist oder ob man mich in der Kanzlei als minderwertigen Gegner ansieht und nur deshalb nur den gar laut "bellenden" Philipp Berger auf mich loslässt.

Ganz allgemein gilt:

"Kläffern" fehlt es
(so auch das Sprichwort)
am "Biss".

07.12.2012

Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger lügt dreist weiter - Update: Entgegnung

Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger lügt dreist weiter.
Ich habe den Philipp Berger am 21.11.2012 von Angesicht zu Angesicht im Gerichtsaal aufgefordert, das Lügen zu lassen und finde gestern in der Post diese dreiste Lüge mit dem Datum vom 03.10.2012.


Das hat er sich gewagt und jetzt steht der Vorwurf im Netz. Will Philipp Berger das in einem Urteil bestätigt bekommen? Nur zu. Er mahne diesmal aber vorher ab!

Hier meine Entgegnung auf die Lügen des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger, dem ich nunmehr auch Missachtung des Gerichts und versuchten Prozessbetrug vorhalte.

05.10.2012

Rechtsberatung? Unentdeckt täuschen? Philipp Berger (Berger Law LLP) kann es einfach nicht!

Einführend:

§ 80 Absatz 1 InsO:

"Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über."
Beschluss aus einem Insolvenzverfahren:
xxx IN xx/07: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx handelnd unter "xxxxxxxxxxxxx",  hat der Insolvenzverwalter gem. § 35 Abs. 2 InsO angezeigt, dass das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.

Amtsgericht xxxxxxx


xxxxxxx den
20.12.2007
Der Betroffene, nach wie vor wirtschaftlich selbständige ist Kläger in einem Wettbewerbsverfahren gegen die Euroweb LG Düsseldorf, Az. 34 O 32/12. Das Verbot ist im einstweiligen Verfügungsverfahren erlassen. Es geht in dem Verfahren darum, dass die Euroweb die Lüge lassen muss, wonach diese die Webseiten der Kunden in einem eigenen Rechenzentrum hoste. (Tatsächlich hostet diese billigst in einem Rechenzentrum einer dritten Firma in Bulgarien, wodurch es auch schon auch schon lang anhaltende Serverausfälle gab, wie Phlipp Berger (nach meiner Ansicht aus reiner Dummheit heraus) berichtete. Statt nun - auf Grund der gegebenen Tatsachenlage klein beizugeben und die Lüge zu lassen hat die von Philipp Berger offenbar schlecht beratene Euroweb Internet GmbH die Hauptsache erzwungen.

In diesem Verfahren versucht der Philipp Berger wirklich alles:


Der Herr Rechtsanwalt, der es als "herabwürdigend" betrachtet, wenn man ihn einen "ehemaligen Jurastudent" nennt, hat offenbar die Vorlesung verpasst, in der man den Jurastudenten beibrachte, dass man seinen Stuss auch nochmals nachlesen und mit den Tatsachen vergleichen sollte - und zwar bevor man ihn abschickt (sonst tun das nämlich andere):

Weiterer Stuss des Herrn Berger:


"Beweis" sind also die Bekanntmachungen vom "20.11.2007/03.06.2009/9.3.2012" - und nicht zu vergessen der anonyme(!) Blogkommentar eines Users, der sich "Der schwarze Block" nennt...  gerade hinsichtlich der "Beweiskraft" eines anonymen Blogkommentars muss man den Anwalt Philipp Berger fragen: 

"Was bitte geht in Ihrem Kopf nur vor, Herr Philipp Berger?"

Die obige Bekanntmachung vom 20.12(!).2007, die dem Herrn "Rechtsanwalt" Berger - wenn an ihn fragt - sicherlich nur nicht aufgefallen sein soll die fehlt trotz Kenntnisnahme in seiner Aufzählung. Wenn man den Herrn Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. in Niederkrüchten fragen würde, dann wird er wohl auch antworten, er wollte kein Papier verschwenden. Nur frage ich diesen "Rechtsanwalt" nicht mal nach der Uhrzeit und "Papierverschwendung" war der ganze Antrag.

Ich sehe das nämlich so:

Da genau die oben wieder gegebene, von Philipp Berger nicht aufgezählte, also fehlende Bekanntmachung vom 20.12.2007 seinem Sermon und seinem Antrag widerspricht behaupte ich nun: Philipp Karl Berger hat das LG Düsseldorf aggressiv belogen - so aggressiv, wie er auch die Öffentlichkeit belog, als er behauptete, die Euroweb dürfe "durchaus" damit werben, diese habe ein eigenes Rechenzentrum.

Mir fehlen im Angesicht der auch durch diesen Schriftsatz des Philipp Berger (Berger Law LLP Düsseldorf) offenbar werdenden Dummheit die Worte. Es ist (oder war) in diesem Land viel zu einfach "Rechtsanwalt" zu werden. Hier so dämlich täuschen zu wollen - und sich bewusst der Gefahr auszusetzen, dass man mit einer so undurchdachten Lüge erwischt wird - spricht gegen die Vermutung einer auch nur durchschnittlichen Intelligenz, aber für die Vermutung einer unangebrachten und bis zur Anmutung einer, eines sprichwörtlichen "Arschlochs" zur "Ehre" reichenden Arroganz. Die so gar oft vor dem Fall kommt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an Günter Freiherr von Gravenreuth - die wirkliche Ursache für dessen Tod war vor allem dessen Hochnäsigkeit - die aus Angst vor der im Endergebnis aus der Arroganz resultierenden Haftstrafe selbst in seinen Kopf geschossene Kugel war nur der Anlass.

Was jetzt den Philipp Berger betrifft:

Dieser hat mehrfach behauptet ich würde nicht "prozessfähig" sein und hat das jeweils ganz deutlich auf einen behaupteten Mangel an geistiger Potenz zurück geführt und vorgemacht, ich sei ein "Querulant". Das er jetzt dem Gericht mit dieser "Zirkusnummer" kommt lässt mich an zwei Dingen zweifeln:
  1. Der "Prozessfähigkeit" des Philipp Berger. Wer so vorträgt, dem scheint der Verstand auszusetzen. Schon einen anonymen(!) Blogkommentar als "Beweis" aufzuführen lässt mich an der für den Beruf des Rechtsanwaltes und für die Prozessführung nötigen geistigen Potenz zweifeln.
  2. Dem Sinn des § 78 ZPO - sollte dieser doch zu einer Versachlichung des Prozesses und zu einer Entlastung der Gerichte beitragen. Wenn dann ein "Rechtsanwalt" Philipp Berger dem Gericht mit solchem Stuss kommt (und das ist ja nicht gerade das erste Mal!) - dann ist der Anwaltszwang wohl gerade und erweislich nicht geeignet, eine solche Versachlichung herbeizuführen. Und, weil sich das Gericht mit dem Unsinn des Herrn Berger auch noch befassen muss, zielt sein Schriftsatz gerade auch darauf, den Gegner und das Gericht mit diesem verlogenen Stuss zu beschäftigen. 
Der Steuerzahler muss also dafür aufkommen, dass der feine und arrogante Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger bewusst und vorsätzlich (sonst müsste er die Tätigkeit als Anwalt wegen Demenz aufgeben) einen solchen Blödsinn veranstaltet!

Für das womöglich wegen dieses Artikels angerufene Gericht:

Der unzweifelhaft in der Absicht das Gericht zu täuschen verfasste Schriftsatz des Philipp Berger vom 09.09.2012 in der Sache LG des Düsseldorf Az. 34 O 32/12 ist mit allen Anlagen beizuziehen. Das der Philipp Berger über mich öffentlich herzieht und mich herabwürdigt ist bereits gerichtlich festgestellt. Da kann und darf ich auch entgegnen.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wird auf den versuchten Prozessbetrug aufmerksam gemacht.

09.09.2012

Euroweb-Anwalt Philipp Berger ...

Der Euroweb Anwalt Philipp Berger nennt sich selbst einen "Ansprechpartner für Medienrecht". Üblicherweise hat man da mit Verleumdungen und Beleidigungen zu tun.

Auf eine ganz besondere Art ist dieser Philipp Karl Berger tatsächlich ein Spezialist: Und zwar im Verleumden und Beleidigen.

Schon wieder mal behauptet dieses "Organ der Rechtspflege" ich sei "nicht prozessfähig", er stellt mich mithin als Irren hin.



Ich stelle hierzu fest:
  1. Da wiederholt ein darauf bezogener Antrag fehlt steht hier ganz eindeutig die Beleidigungs- und Verleumdungsabsicht im Vordergrund.
  2. Unter dem Eindruck der erneuten Verleumdungen und Beleidigungen dieses so genannten "Organs der Rechtspflege" stelle ich fest: Philipp Berger (Berger Law LLP, Düsseldorf) ist insofern kriminell, als dass er solche Taten in notorischer Wiederholung begeht.
  3. Philipp Berger (Berger Law LLP, Düsseldorf) langweilt mich mit dem Dreck.
  4. Was dieses sogenannte  "Organ der Rechtspflege" mit seinem inhaltslosen Gejaule erreichte steht hier:


    Und das ist gewiss nicht das, was er wollte, denn es ist das was ich wollte.
  5. Seine schöne Strafanzeige wegen angeblicher Verleumdung und Beleidigung seiner allerwertesten Person kann sich der feine und empfindliche Herr Anwalt wie Gel in die Haare schmieren.
  6. Ich rate dem Herrn Philipp Berger dringend dazu, seine Verhaltensweise mal fachärztlich, konkret von einem Psychiater untersuchen lassen. Auffällig ist diese jedenfalls.

    Letzteres gilt besonders und gerade weil der Herr Berger Jurist ist. Denn der Herr Anwalt scheint zunehmend jede Contenance zu verlieren.

01.09.2012

Ach, äh, Herr Euroweb-Berger ...

Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten kämpft mit wirklich allen Mitteln an der vordersten Front gegen die Geister, die er selbst rief.
Karikatur: "Philipp Berger kämpft mit wirklich allen Mitteln an der vordersten Front gegen die Geister, die er selbst rief."
Rechte: Gerichtszeichnerin Gisela Merde, Verlag: Group de Pipiweb



Herr Philipp Berger von der Berger Law LLP (Düsseldorf): Ich hätte da "gern mal" folgende Fragen:

1.)
Finden Sie und Ihr Kollege Andreas Buchholz es nicht peinlich, dass Sie sich auf der von Ihrer Kanzlei betriebenen Webseite "gerichtsreporterin.wordpress.com" selbst wie folgt bewerben:
"Anwälte der renommierten Kanzlei Berger Law LLP (CEO: Philipp Berger, Andreas Buchholz)" 

Stinkt solch krasses Eigenlob denn nicht? Was sagt denn das Wettbewerbsrecht dazu, Herr Philipp Berger? Wie "rennomiert" kann diese Kanzlei "Berger Law LLP" denn sein, die sich selbst in einem anonym geführten Blog bewirbt?

2.)
Finden Sie und Ihr Kollege Andreas Buchholz es nicht peinlich, dass Sie auf der von Ihrer Kanzlei betriebenen Webseite "gerichtsreporterin.wordpress.com"  (wie auch auf berger-law.de) Werbung für Ihre Mandantin Euroweb betreiben? Sind Sie denn nun Inhaber einer Anwaltskanzlei oder soll das vielmehr eine Werbeagentur werden?

Was sagt denn das Wettbewerbsrecht dazu, Herr Philipp Berger? Wie "rennomiert" kann die Euroweb denn sein, wenn diese solche Schleichwerbung nötig hat?

3.)
Finden Sie und Ihr Kollege Andreas Buchholz es nicht peinlich,dass Sie auf der von Ihrer Kanzlei betriebenen Dreckschleuder "gerichtsreporterin.wordpress.com"ausführen lassen:
 „Formalbeleidigungen haben im Internet nichts, aber auch gar nichts zu suchen“

um dann dort gefühlte 10.000 mal "T.T. der Tierarzt ohne Doktortitel",  "J.R., der WAHNsinnige" und andere Schmähungen, Verleumdungen und Beleidigungen schreiben (zu lassen) und Ihren Gegnern Alkoholismus und Homosexualität zu unterstellen? Erfolgt dieses auch im Auftrag der Euroweb? Wie weit, Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten mit der Kanzlei "Berger Law LLP" in Düsseldorf wollen Sie es denn noch treiben?

4.)
Und wie ist das eigentlich mit dem Wettbewerbsrecht? Wenn Sie sich dort schon so in den höchsten Tönen selbst loben, gehört denn da nicht ein Impressum auf die Seite?

Ach was, Herr Berger? Sie können dort kein Impressum mit Ihrer "ladungsfähigen Anschrift" drauf setzen? Wegen der Beleidigungen, Verleumdungen und Lügen? Aha! Das entschuldigt das fehlende Impressum in Ihrer Welt natürlich!

5.)
Herr Philipp Berger: Wie viel Dreistigkeit und kriminelle Energie gehört eigentlich dazu, wenn man bei so einem Rechtsverstoß erwischt wird und diesen dann auch noch fortsetzt? Das genau ist es was Sie tun, so lange dieser Drecksschrott, den Sie verbreiten (lassen), online ist.

Was sind Sie denn für einer, Herr Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. 2 in Niederkrüchten?

Ich sage Ihnen jetzt was für einer Sie in meinen Augen sind!

Herr Philipp Berger: Sie gehören aus dem Beruf, aus dem Kreis der "Organe der Rechtspflege" mit "Schimpf und Schande" verstoßen. Ihr Verhalten ist verlogen. Sie meinen aus einer dummen Arroganz heraus jeden frei beleidigen und verleumden (lassen) zu können. Ihr Tun ist eines Anwaltes nicht würdig. Sie meinen andere zu treffen, entehren sich aber selbst durch den Betrieb der Webseite "gerichtsreporterin.wordpress.com" - der ja nun nachweislich aus der Kanzlei heraus und mit Sicherheit auf Ihre Veranlassung hin erfolgt. Wer, wie Sie, aus solchen extremen geistigen Niederungen agiert oder agieren lässt, der ist auch dort. In den geistigen Niederungen - falls Ihnen auch das nicht klar ist.

Und ich halte Sie, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. 2 in Niederkrüchten - wegen der durch Ihren Willen und unter Ihrer Verantwortung (nicht nur) gegen mich gerichteten Beleidigungen und Verleumdungen - mit allem Recht der Welt für einen nichtsnutzigen und vor allem dummen Kriminellen!



Herr Philipp Berger!

Für künftige Verfahren gegen mich brauchen Sie und die Euroweb (um einen Blumentopf zu gewinnen) nicht nur voreingenommene, sondern kriminelle Richter - und die werden auch bei Ausnutzung Ihrer persönlichen Beziehungen zum LG Köln und zum LG Mönchengladbach schwer zu finden sein. Mit der Nummer "Gerichtsreporterin Gisela", "die" zweifelsfrei aus Ihrer Kanzlei und in Ihrem Auftrag agiert, haben Sie überzogen. Sie werden sich - als entlarvter und höchst uneinsichtiger Verleumder und Beleidiger - allerhand gefallen lassen müssen. Nicht mal in Hamburg werden Sie bei Frau Käfer oder in der zweiten Instanz beim OLG (da ist jetzt der Herr Buske) noch einen Blumentopf gewinnen, wenn ich Ausdrucke des von Ihnen selbst oder auf Ihre Veranlassung betriebenen Blogs "gerichtsreporterin.wordpress.com" vorlege wird man vor Gericht die rechten Worte für Sie finden - und die werden sich von diesen hier nur wenig unterscheiden!

Ihre "renommierte" Kanzlei "Berger Law LLP" können Sie meinetwegen zumachen. Spätestens wenn Ihre Kundin Euroweb ausfällt - das genau ist es, was ich als eine der Hauptfolgen des Leipziger Betrugsverfahrens gegen Christoph Preuß für die Zukunft erwarte, dürften auf Grund der bisherigen Monokultur auf der Kundenseite Ihre Umsätze so einbrechen, dass die "renommierte" Kanzlei Berger Law LLP "nahezu rückstandsfrei" verschwindet.

Mal abgesehen von ein paar Resten im Internet, die ein Wiederaufblühen hoffentlich nachhaltig verhindern.

Und dafür, dass es diese geben wird, haben Sie, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger mit den Beleidigungen, Lügen und Verleumdungen in dem Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" selbst gesorgt. 

Ich möchte Ihnen, Herr "Rechtsanwalt" Berger, auch nicht verschweigen, dass ich ganz kurz davor stand, dass mir die Hand ausrutscht, dass ich Ihnen "einen Satz rote Ohren" verpasse. Besser, Sie meiden strikt meine Gegenwart, so lange der von Ihnen oder auf Ihre Veranlassung betriebene Blog online ist und auch noch ein paar Wochen danach!

Beantragen Sie im Falle weiterer von der "Gerichtsreporterin", also durch Sie selbst oder auf Ihre Veranlassung verbreiteter Lügen, Verleumdungen und Beleidigungen einfach Polizeischutz - legen Sie dazu den aus der Kanzlei (wie andere mutmaßen von einer Mitarbeiterin Sabine Meuter) heraus betriebenen Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" vor und jammern Sie, dass ich "vollkommen grundlos" annähme, dass Sie dafür verantwortlich seien.  

Die Bullen werden das "vollkommen grundlos" sehr wohlwollend zu prüfen wissen.

Update:

Philipp Berger veröffentlicht auf "gerichtsreporterin.wordpress.com" über einen (angeblichen) Beschluss des OLG Düsseldorf, der bei mir noch nicht einmal zugestellt ist.

Sollte es den Beschluss geben, dann wären auch jenseits der IP-Adresse alle Zweifel an seiner Urheberschaft oder Verantwortung als Auftraggeber für die Lügen, Verleumdungen und Beleidigungen restlos beseitigt.

Es ist ja nicht da erste oder einzige Mal, dass derlei geschieht.


Auch diesmal ist die "Gisela Mertens", hinter sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Kanzlei Berger Law LLP oder der Herr Philipp Karl Berger selbst verbirgt, so strunzdumm gewesen, nicht mal abzuwarten, bevor es eine weitere Quelle für den Bericht gibt, wodurch die Quelle des Autors oder der Autorin und deren Position in der Kanzle und damit deren Auftrag - mich durch Verleumdungen und Beleidigungen bis aufs Blut zu reizen - klar ist.

Das geht aber nach hinten los. Herr Philipp Karl Berger!

30.08.2012

Tatsachenbehauptung, Warnung

1.) Tatsachenbehauptung:


Am 9. August 2012 um 16:44 und 32 Sekunden hatte die "Kanzlei Berger LAW LLP" des Niederkrüchtener "Rechtsanwaltes" Philipp Karl Berger die von der Deutschen Telekom AG im DHCP-Verfahren (via PPoE)  zugewiesene IP 93.223.181.254 inne.


Für mich steht damit fest, dass die Düsseldorfer "Kanzlei Berger Law LLP" somit für die im Blog der Gerichtsreporterin "Gisela Mertens" (der Name ist falsch) verbreiteten Verleumdungen und Beleidigungen und die nach dem Wettbewerbsrecht illegale Schleichwerbung zu Gunsten der Euroweb Internet GmbH sowie der Kanzlei Berger LAW LLP unmittelbar verantwortlich ist. Damit ist - für mich - auch die Verantwortlichkeit der "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz (beide sind "Partner" in der LLP) sowie des Geschäftsführers der Euroweb Internet GmbH, Christoph Preuß gegeben.

Die Euroweb Internet GmbH (Geschäftsführer: Christoph Preuß) sehe ich begründet als Auftraggeber(in) und somit indirekt Verantwortliche an.

2.) Warnung:

Ich warne die Euroweb und die Kanzlei Berger Law LLP davor, ein Dementi auch nur zu versuchen - vor allem aber davor, deren Verantwortlichkeit vor Gericht mit "Nichtwissen" oder Lügen zu bestreiten.

Die Blamage aus dem zwingend folgenden Urteil wollen sich die Damen und Herren sicherlich ersparen.

Ich rate Christoph Preuß, Philipp Berger und Andreas Buchholz zur Schließung des Blogs, respektive dazu, diese Schließung zu veranlassen. Auch eine Entschuldigung ist mehr als nur "fällig". Das Stichwort ist: "Nachtatverhalten".

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel