Aber die eigenen Firmen und Firmierungen nicht mehr unterscheiden oder nicht korrekt angeben zu können - das ist, für einen "Rechtsanwalt" oder eine "Rechtsanwaltsgesellschaft" schon starker Tobak:
Die Marke "Berger Law" wurde von der "Buchholz & Kollegen LLP" (mit Zustellanschrift in einem Postfach!) für einen Anmelder angemeldet, über den das Marken- und Patentamt nur angibt:
Die Markenanmeldung ist auch noch nicht "durch". Hier dürfte die Marke auch nicht eingetragen werden, denn § 32 Absatz 2 Markengesetz besagt:"Anmelderangaben noch nicht klar, x, ZZ"
(2) Die Anmeldung muß enthalten:Naja. Dem DPMA dürfte es schwer fallen, bei der Prüfung der Anmeldungserfordernisse gemäß § 36 Markengesetz zu übersehen, dass es nicht feststellen kann ob der unklare Anmelder überhaupt Inhaber einer Marke sein kann. Denn dazu muss man schon die korrekte Rechtsform angeben können (vergl. § 7 Markengesetz) - womit die Herren Berger und Buchholz ein Problem haben, denn auf dem Briefpapier verweigern die diese Angabe sogar ganz:
- 1. Angaben, die es erlauben, die Identität des Anmelders festzustellen,
Vertreter des unklaren Anmelders der Marke ist laut DPMA die "Buchholz und Kollegen LLP". Die haben aber wohl dem Briefpapier nach ein kleines Identitätsproblem und wissen nicht so recht, ob sie gerade als eine "LLP" oder "GBR" antreten wollen und schreiben deshalb gar nichts darüber. Ich frage mich auch ob man über deren "Staranwälte" mehr sagen kann als "Elvis has left the Board."
Zudem war der Umzug in die Jägerstraße eine offenbar eine merkwürdig kurzfristige Sache. Ich kann mich ja bei der Eigentümerin des Gebäudes in der Werdener Str. 6, Düsseldorf erkundigen, wie und warum der Mietvertrag so plötzlich beendet wurde.
Für den "Rechtsanwalt" Philipp Berger gilt: Markenrecht ist auch ein wichtiger Bestandteil des "Sportrechtes". Da geht es um viel Geld, Werbung, also auch immer um Marken. Dazu sollte man darüber natürlich zumindest mehr wissen als ein kleiner Schlosser aus dem Osten. Und nach dem ich mit alledem hier konfrontiert wurde habe ich tatsächliche Zweifel, dass der Philipp Berger, der Andreas Buchholz oder die "Buchholz und Kollegen IRGENDWAS" so viel oder gar mehr vom Markenrecht verstehen als ich, ein kleiner Schlosser aus dem Osten.
Die Behauptung der Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz
"BERGER LAW ist eine Marke der Kanzlei BUCHHOLZ & Kollegen GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)."ist jedenfalls blanker Unsinn, ja vorsätzlich unwahr, eine öffentliche Lüge. Die Marke ist nicht eingetragen und es ist amtlich unklar, wer überhaupt der Anmelder ist. Da kann die "Kanzlei BUCHHOLZ & Kollegen GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)" keine Rechte in dieser Weise reklamieren:
"Rechtsanwälte" wissen das. Normalerweise. Ich würde aber nach alledem nicht davon ausgehen, dass die "Euroweb-Anwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz in der Lage sind, Dritte a) ordnungsgemäß vertreten und b) deren Rechte zu wahren. Denn offensichtlich haben die ja sogar in eigener Sache erhebliche Probleme mit Formalien und Formularen, die (so ähnlich) sogar HARTZ IV-Empfänger ordentlich und richtig auszufüllen haben.
Und dann ist da noch die Frage. Die nach der Handlungsfähigkeit der vertretenden "BUCHHOLZ & Kollegen LLP":
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| Bildschirmfoto: Der Stand der Dinge der Buchholz und Kollegen LLP. Kein "Elvis" mehr da... |
So ganz ohne einen "anwesenden Elvis" wird das wohl nichts... am 29.9.2013 als "Buchholz und Kollegen LLP" eine Marke für "unklar" anzumelden und selbst keine zwei Wochen später ohne Geschäftsführer dazustehen spricht für einen hektischen Aktionismus der entweder aus großer Dummheit oder grassierender Panik herrührt.
Ich stelle die Frage neu:
"Wie unfähig sind eigentlich die "Euroweb-Anwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz?"












