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06.09.2025

@Jette Nitzgard, Grüne Jugend: Das geht gar nicht!

lese ich bei NTV.de

Frau Nitzgard: Man mag ja mit Söder, dessen Politik und dessen Handeln hadern. Aber Sie wollen es bitte vermeiden sich durch derartige, „anpissende“ Äußerungen („Hundesohn“ ist eine Formalbeleidigung) auf das - hierdurch leider nicht mehr „einzigartig niedrige“ - Niveau der Quaknazis auf Seiten der AfD einzulassen.

Mit der strafbaren Äußerung haben Sie sich in die geistige Nähe eines Andreas Skrziepietz (den ich hernehme, weil er sich mir besonders eindrucksvoll bekannt gemacht hat) begeben und es wäre besser gewesen, das zu lassen: Denn so geben Sie Quakzis Anlass, Grund und sogar so etwas wie eine Berechtigung, laut jammernd über die Grünen, welche Sie so nicht vertreten, herzuziehen.

Ich rate zur proaktiven Abgabe einer Entschuldigung und einer Unterlassungserklärung. 

22.06.2020

Sind Polizisten Abfall? - Über die TAZ, „links“-elitäre „Scheiße“ und die Realität

Vor ein paar Tagen fabulierte eine Hengameh Yaghoobifarah in der TAZ über die Abschaffung der Polizei und was man dann wohl mit den 250.000 arbeitslosen Polizisten tun würde. Sie trifft das Fazit, diese gehörten nicht etwa in einen Job, wo diese Umgang mit Menschen hätten, sondern sollten einen „auf der Halde, wo sie wirklich nur von Abfall umgeben“ seien, bekommen und endet mit, „unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten.“

Das ist in jeder Hinsicht unfair und böse. Und ich reagiere jetzt mal genau so:

Die, dem Beitrag nach wohl „mindestens untervögelte“  TAZ-Autorin gehört einem Kreis an, der sich selbst für „links“ hält und elitären Quatsch verbreitet. Der zu dem - wegen der Dummheit - erweislich auch „nicht wirklich elitär“ ist. Und in der TAZ viel Raum findet, um sich auszuspinnen.

Ich bin kein Polizist. Aber ein „alter weißer Mann“ (um die Hassgründe perfekt zu machen: „Babyboomer“ und „hetero“) und damit übrigens auch ideales Zielobjekt des selben - übrigens ebenfalls rassistischen - Hasses der selben „linkselitären“ Kreise, die sich „links“ nennen - aber tatsächlich keinen Deut mehr für die Belange der sogenannten „Unterschicht“ interessieren, ist. Für mich sind viele der TAZ-Kolumnisten nicht anderes als Spinner, denn zu der von echten Linken zu vertretenden  „Unterschicht“ der (potentiellen) „Arbeitnehmer“ gehören wie andere Menschen die (wie eben auch ich) ihren Lebensunterhalt durch ehrliche Arbeit verdienen - oder gern verdienen würden - eben auch Polizisten. Und wenn man sich für „links“ hält und nicht für eine(n) Spinner(in) gehalten werden will, dann kann man auch mit Polizist(inn)en nicht so umgehen.

Andernfalls findet die Schicht der Werktätigen (oder derer, die es gerne wären) auf der linken Seite der Politik keine Vertretung mehr und wird in die Arme der Rechtspopulären wie der AfD getrieben! Das genau ist es, was Hengameh Yaghoobifarah getan hat.

Meine eigenen Erfahrungen mit der Polizei sind ganz andere - was die selben „linkselitären Spinner“ sicher einzig darauf zurückführen werden, dass ich ja ein „alter weißer Mann“ ("und auch noch Hete!") sei, der von der Polizei nichts zu befürchten habe. Was nicht stimmt, denn ich bin, obwohl ich mich selbst als „weitgehend rechtstreu“ ansehe, stets ein heißer Kandidat für die Wahl zum „Mister Ordnungswidrig“. Es gab in meinem Leben auch schon „schwere Zusammenstöße“ mit der Polizei.

Aber ich begegne Polizist(inn)en in erster Linie höflich, sogar genau so freundlich wie einer Verkäuferin, dem Personal der Bahn und denen, die mich und meinen Rucksack im „Taxi“ (in Kassel haben wir „Minicars“) nach Hause bringen - weil das alles - inklusive Polizist(inn)en - Menschen sind, die einen oft verdammten Job für mich machen.

Polizisten begeben sich - just auch für mich - quasi täglich in die Gefahr, angegriffen und physisch und/oder psychisch verletzt zu werden. Jeder, der auch nur eine Sekunde nachdenkt, sollte ergründen können, was es aus ihm selbst machen würde, wenn er als „Hurensohn“ bezeichnet, mit Flaschen und Brandsätzen beworfen wird oder sich die herumliegenden Fleischstücke irgendwelcher Spinner ansehen muss, die es „ein wenig zu eilig zu einem Date mit einem Brückenpfeiler“ hatten“. (Das ist die Variante, die ich meinen Lesern gerade noch zumuten möchte - aber grausam genug ist, um zu zeigen, was ich aufzeigen will.)

Meine eigenen Erfahrungen mit der Polizei - also Polizisten - sagt mir ganz klipp und klar: Wenn man denen freundlich und menschlich - also nicht aggressiv und pöbelnd - begegnet, dann reagieren diese - größtenteils - nicht anders als als andere, ganz normale Menschen, nämlich freundlich und zurückhaltend. Und inzwischen sehe ich, dass viele Polizisten einen „Migrationshintergrund“ haben - was es für mich schwieriger macht, an einen echten strukturellen Rassismus zu glauben.

Ich bin auch informiert und kenne z.B. die unfassbaren individuellen Fehler und Vorgänge, die zum Tod von Amad Ahmad führten. Auch ich habe den Verdacht dass hier jemand bewusst zu Unrecht handelte (immerhin geht die Geschichte auf einen Konflikt - von Amad Ahmad provozierten Konflikts - zurück, bei dem die minderjährige Tochter eines wohl lokal recht einflussreichen Polizisten mindestens sexuell „beleidigt“ - ich denke eher „in absolut nicht akzeptabler Weise belästigt“ - wurde, zurück.) Der Unwille diese Geschichte aufzuklären, insbesondere die Frage, wieso Amad Ahmad in Haft blieb, nachdem eine Staatsanwältin die Polizei über die Verwechslung fernmündlich informierte (und warum nicht fernschriftlich?), folgt einem strukturellen Problem. Klar kann man in einem Rechtsstaat nicht den rothaarigen Herrn Müller (auch wenn er es verdient hätte) wegen eines Haftbefehls gegen den blonden Meier in den Knast stecken. Hier entsteht die Frage, wie sowas passieren konnte.

In den sich für „links“ haltenden Medien lese ich immer wieder, dass Amad Ahmad eigentlich mit dem anderen hätte gar nicht verwechselt werden können, weil der aus einem Land stamme, wo man halt nicht so aussehe, wie einer aus einem anderen Land. Was ihr fordert, ihr Freunde linker Marschmusik, ist nach Eurer eigenen (sic!) Definition schlicht und einfach „Rassismus“! Denn als „Rassismus“ bezeichnet ihr es dann auch, wenn eine Berlinerin, deren Aussehen statistisch signifikant häufiger Afrika, genauer Nigeria als Berlin als Geburtsort vermuten lässt, zur Identitätsfeststellung mitgenommen wird, nur weil auf der von ihr vorgelegten Kreditkarte etwas wie "Vanessa Müller" steht. Wie hätten es die „linken“ SchlaumeierInnen denn nun gern: Geruhen die Damen und Herren TAZ-Kolumnist(inn)en jedes Mal selbst gefragt zu werden, was denn nun „politisch korrekt“ und also „richtig“ sei? Und übernehmen diese dann auch die Verantwortung?

Zurück zu der Frage, ob Polizisten „Abfall“ sind:

Wenn man Polizisten anspuckt, diese mit Steinen und Flaschen bewirft, deren Mütter als Huren bezeichnet - was, BITTE, erwartet man dann? Und wer will es Polizisten verdanken, dass, wenn - nach deren und übrigens auch meiner Erfahrung - solches immer wieder von Menschen mit einem bestimmten  Habitus (Aussehen, Verhalten) ausgeht, dass diese dann selbst eine Erwartungshaltung aufbauen und sodann - man nennt das "selbsterfüllende Prophezeiung" - in einer harten - und sogar brutalen Weise reagieren, die zwar nicht „richtig“ und keineswegs „professionell“ - im Einzelfall sogar strafbar ist, aber dennoch keinerlei Anlass zu der Vermutung bietet, dass Polizisten in ihrer Allgemeinheit „Abfall“ seien.

Wer das aber so darstellt, wie es Hengameh Yaghoobifarah macht, folgt in seiner (hier:ihrer) Denkweise selbst Mustern, die denen des Rassismus bis aufs i-Tüpfelchen gleichen. Insbesondere Mustern, die darauf hindeuten, dass der oder die sich so äußernde viele Dinge nicht zu Ende denken kann oder, falls doch, das nicht einmal will.

Und das, Hengameh Yaghoobifarah, ist NICHT „links“, NICHT „elitär“, sondern „verwerflich“. Ich bin weit „links“ von Dir.

Etwas anderes sind strukturelle Probleme, die sich im Laufe der Jahre in Form von Wohlfühlblasen gebildet haben. Denn es tritt immer mehr zu Tage, dass einzelne Subjekte innerhalb der Justiz und der Polizei ungeheuer naseweis reagieren und sodann innerhalb der Polizei und der Justiz regelwidrig gedeckt werden. Dieser gegenseitige Schutz, dieses Ausbilden einer Blase hat aber relativ wenig mit den konkret falsch handelnden Personen zu tun, es ist eine, wissenschaftlich gesehen, sogar zwingende Folge, gegen welche eine Demokratie, die eine solche bleiben will, etwas tun muss. 

Der grausam endende Fall Amad Ahmad hat insofern Aspekte, die auch in meinem Konflikt mit der Kassler Justiz identisch sind. Ich kann mich nur besser - und anders wehren.

11.07.2017

"Das Recht niemals beugende" Richter müssen sich auch mal was gefallen lassen: Heute: "Freisler-Vergleich"

"Der Unterschied zwischen Ihnen und Roland Freisler liegt in Folgendem: Während Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und überhaupt keinen Wert darauf legte, das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern, gehen Sie den umgekehrten Weg: Sie haben sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte „Rechtsstaat" und „Legitimität" aufgenäht sind. Sie hüllen sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die Sie aber in Wahrheit in keiner Weise für sich beanspruchen können. Denn in Wahrheit begehen Sie - zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal - genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat. So betrachtet ist das Unrecht, das Sie begehen noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat: Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen, sehr direkt, sehr unverblümt daher. Bei Ihnen hingegen kommt das Unrecht als unrechtmäßige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie daher: Sie berufen sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, handeln dem aber - zumindest in dem vorliegenden Justizskandal - zuwider."
Das schrieb ein Rechtsanwalt, der seine eigene Tochter vertrat. Ich weiß nicht, was vorgefallen ist. Ich weiß aber, dass manche Richter manchmal richtig "Scheiße" bauen und ich weiß, dass eine solche, verfahrensbezogene  Äußerung, wenn man sie Richtern gegenüber in einem noch nicht abgeschlossenen Verfahren äußert, nicht strafbar sein kann.

Das OLG München hat auch so entschieden:
"Es erscheint insgesamt hinnehmbar, den Ehrenschutz in Fällen wie dem vorliegenden im Rahmen der Abwägung zurücktreten zu lassen, weil Richter im Spannungsfeld zwischen der Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes einerseits und ihrer privaten Berührtheit andererseits bedenken müssen, dass ihre Entscheidungen für die Betroffenen häufig einschneidend sind und daher zu Reaktionen führen können, die sich trotz gegenteiliger Formulierung letzten Endes gar nicht gegen ihre Person oder Ehre, sondern vielmehr gegen die getroffene Entscheidung selbst und die Rechtslage als solche richten."
5. Strafsenat des Oberlandesgerichts München, Revisionsurteil vom 31. Mai 2017, Az.  5 OLG 13 Ss 81/17 (Quelle: Burhoff)

Ich hatte das vor einiger Zeit ganz ähnlich. Da war aber schon das Amtsgericht klüger als der damalige Präsident des LG Kassel und die StA Kassel zusammen.

Schon zuvor hatte ein StA Jan Uekermann herumgeheult, ich hätte keinerlei Unrechtsbewussein. Tja. Warum sollte ich im Angesicht dessen, was alles keine Rechtsbeugung sein soll, Unrechtsbewusstsein entwickeln?

06.07.2015

An: Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad, Kanzlei Höcker, Köln

Offener Brief an Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad, Kanzlei Höcker, Köln:

Also, falls Sie jetzt der Auffassung sein sollten, dass ich Sie - als so genannte "Organe der Rechtspflege" - zu Unrecht des Lügens und der Verleumdung vor Gericht bezichtige, dann bedenken Sie vor einem möglichen Antrag an das Gericht, welche Vorträge Sie
  1. wieder eigenen und besseren Wissens (und ich kann den Strengbeweis sogar nach den extremen Maßstäben des LG Köln, Berlin oder Hamburg führen) und
  2. in keiner anderen Absicht als meine Person zu schmähen und
  3. entgegen der Wahrheitspflicht aus § 138 Absatz 1 ZPO
gehalten haben. Falls Sie jetzt glauben,
  1. die Berufsordnung erlaube Ihnen neben der Verleumdung auch das Lügen weil
  2. jeder das Recht auf eine anwaltliche Vertretung habe.
so antworte ich Ihnen:
  1. Ihre Berufsordnung und § 138 Absatz 1 ZPO erlaubt Ihnen das Lügen und Verleumden jedenfalls im Zivilprozess gerade nicht!
  2. Niemand hat das Recht von seinem Anwalt zu verlangen, dass dieser (im Zivilverfahren) lügt und verleumdet und ergo kann ein Anwalt, der wie Sie zivilprozessual lügt und verleumdet, sich nicht darauf berufen, dass der Mandant das verlangt habe.
Und noch etwas auf den Weg, meine Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kanzlei des Professor Ralf Höcker aus Köln:

Ich habe Sie doch rechtzeitig gewarnt - oder wollen Sie das bestreiten? Wer hat Sie gezwungen so weiter zu machen? Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass die Euroweb tatsächlich zu Gewalt greift (fehlgeschlagene Drohungen, einen fehlgeschlagene Einbruchsversuch in meine Webserver und mindestens eine fehlgeschlagene DDoS-Attacke gab es aber schon  - aber auch fehlgeschlagene Versuche gewissen Anwaltspacks, mich durch "Ligitation PR" zu schädigen). Womit außer dem Scheiß-Geld, wollen Sie, meine Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kanzlei Ralf Höcker aus Köln, also gezwungen worden sein? Lügen und verleumden Sie etwa aus dem niedrigsten aller Motive heraus - des schnöden Mammons wegen?

Wenn der Mandant geht, weil der Anwalt nicht für diesen lügen will, dann kann sich der Mandant nicht über eine Pflichtverletzung beschweren. Und falls Sie DAS nicht wissen oder auch nur nicht wahrhaben wollen, sollten Sie den Beruf und den schwarzen Talar Lappen an den Nagel hängen und nicht mal mehr davon träumen, ein "Organ der Rechtspflege" zu sein!

Fall Sie also - und auf genau dem Weg sind Sie - die miesesten Nummern des Günter Freiherr von Gravenreuth nachmachen und ihm partout an Verlogenheit nicht nachstehen wollen wollen, dann sollten Sie nochmals zur Warnung erfahren: Der starb nicht nur arm, allein und von eigener Hand - nein, halb Deutschland hat darüber gejubelt.

Das genau sind Konsequenzen solchen Handelns.

Also: Wenn Sie also so weiter machen wollen, dann sollten Sie das Ziel korrigieren. Sie wollen zwar angesehene "Organe der Rechtspflege" werden, sind aber auf dem Weg dahin, dass Sie so mancher wegen Ihres beruflichen Benehmens als "sprichwörtliches Arschloch" ansieht. Mit dem Anwaltshimmel wird das da eher nichts.


P.S. Ihr Chef schreibt:
"Allerdings versteht der normativ-faktische Ehrbegriff unter faktischer Ehre „die (verdiente) Geltung der Person in der Gesellschaft, ihren guten Ruf.“ Der rechtlich bedeutsamste Teil der Ehre liegt in dem „Anspruch des Individuums, entsprechend seinem moralischen, intellektuellen und sozialen Wert behandelt zu werden.“ (beide Zitate nach Fischer, StGB, § 185, Rn. 3 m. w. Nachw.)"
Falls Sie sich also "beleidigt" fühlen, dann sollten Sie prüfen, wohin Ihr Handeln Sie gebracht hat und ob ich Sie nicht nur "entsprechend ihrem moralischen, intellektuellen und sozialen Wert" behandle.

17.02.2014

Euroweb und Berger/Buchholz-"Rechtsanwälte" kommen erneut ins Fernsehen - WDR, 21.2.2014 18:20

Nachdem die Euroweb unter dem Vormachen vorsätzlich falscher Tatsachen vor dem LG Hamburg gegen den WDR zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkte (worüber Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz [letztere a.k.a. "Gerichtsreporterin Gisela Mertens"] öffentlich die grobe Fresse schwangen) und nachdem diese einstweilige Verfügung aufgehoben wurde (worüber Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz [letztere a.k.a. "Gerichtsreporterin Gisela Mertens"] fein schweigen) kommt die Euroweb und deren Anwaltskamarilla (Ex: "Berger Law LLP" - neu: "Buchholz & Kollegen") erneut ins Fernsehen.

Und diese werden gewiss nicht "positiv erwähnt".

Eines der Themen wird womöglich sein, wie die Rechtsanwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz [beide als "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" anzusehen] in "bester Arschlochmanier" vorgehen, Kritiker der Euroweb im Stile übelsten Packs öffentlich beleidigen, verleumden und herabwürdigen und wie ich die damalige Kanzlei "Berger Law LLP" - neu: "Buchholz & Kollegen" dabei erwischte.

Am 21.2.2014 um 18:20 wird es beim WDR in der "Servicezeit" also interessant!

Und noch interessanter wird der womöglich nachfolgende Rechtsstreit mit den insgesamt als üblen Lügnern anzusehenden Objekten der Berichterstattung und die Anwort auf die Frage ob diese dann auch wieder erst lügen, nach dem ersten Erfolg (im Verfahren um die einstweilige Verfügung wird der Gegner zunächst nicht mal angehört) wieder mal die große Fresse schwingen und dann, nach dem auf blamagiöse Weise verlorenen Prozess, mal wieder eisern schweigen werden.

In dem Zusammenhang empfehle ich den Herren "Rechtsanwälten" Philipp Berger und Andreas Buchholz mal darüber nachzudenken, warum ich die Herren nebst der neuen Partnerin Adrijana Blazevska mit der "Günther Freiherr von Gravenreuth-Ehrenmedallie" "ausgezeichnet" habe.

03.11.2013

Warnung: "Pressemitteilungen" des Philipp Berger (jetzt "Buchholz & Kollegen" Düsseldorf) können teuer werden

Warnung:

Der Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger (jetzt "Buchholz & Kollegen", Düsseldorf) machte einst im "Presserecht" und seit die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf gegen ihn wegen Anstiftung zur Falschaussage ermittelt (die Staatsanwaltschaft in Kassel übrigens seit August 2013 wegen des gleichen, von ihm begangenen Deliktes) im "Strafrecht" verbreitet in diversen Presseportalen "Presseberichte" in denen er Gegner seines eigenen kriminellen Handelns und des Handelns der Euroweb herabwürdigt, verleumdet und beleidigt.

Da die Beweislage hinsichtlich der Tätereigenschaft gegen diesen höchst unehrlichen, von mir sogar also geradezu verlogenen empfundenen, in jedem Fall höchst niederträchtigen Niederkrüchtener "Rechtsanwaltes" Philipp Berger fragwürdig ist (der würde sehr wohl behaupten, nicht Autor zu sein) bleibt im Zweifelsfall nur das juristische Vorgehen gegen die Verbreiter, also die Betreiber der Presseportale.

Ein solcher wollte sich aus der Verantwortung stehlen, schwätzte dummes Zeug von wegen "das entscheiden meine Anwälte" und solchen Mist, wollte nach einem Hinweis gemäß § 10 TMG eine eindeutig unwahre und beleidigende Pressemeldung des Philipp Berger nicht entfernen und bekam nach einer einstweiligen Verfügung und seinem Widerspruch gegen selbige die Quittung.

Oder halt einen Kontoauszug.

Den Betreiber des "Presseportals" nenne ich nicht. Grund: Einfache Dummheit oder Unerfahrenheit strafe ich nicht dadurch, dass ich denjenigen bloßstelle. Wenn sich diese aber mit Böswilligkeit paart, dann sieht das anders aus.

20.07.2013

Euroweb/Anwalt Philipp Berger - Pressekammer des LG Hamburg verbietet auf Antrag eines Schlossers die Verbreitung unwahrer und verleumdender Äußerungen des "Rechtsanwalts" (Update)

Das LG Hamburg hat auf meinen Antrag die Verbreitung von unwahren, despektierlichen und verleumdenden Äußerungen, mit denen der "Rechtsanwalt" Philipp Berger (wohnhaft: Niederkrüchten, tätig: Berger Law LLP Düsseldorf) an die Öffentlichkeit drang, verboten. Philipp Berger ist nicht nur als "Rechtsanwalt" tätig: Im Auftrag der betrügerisch agierenden Euroweb Internet GmbH und deren, wegen vielfachen Betruges angeklagtem Chef Christoph Preuss belog oder belügt er vielfach die Gerichte, hielt oder hält er Zeugen zur Straftat der uneidlichen Falschaussage an. Weiter ist er offensichtlich beauftragt, mit unwahren Äußerungen gegen Kritiker vorzugehen und diese öffentlich und vor Gericht übel zu verleumden, also zu diffamieren. Philipp Berger nennt das "Ligitation PR" und behauptet unwahr ein sachliches Interesse zu haben.

Insoweit kann man sagen:
"Dieser Philipp Karl Berger ist nicht nur eine Person die oft lügt sondern auch in krimineller Weise für die Euroweb Internet GmbH tätig."

(Einladung)

Am 1. August um 13:00 wird das AG Kassel (und sogar auf den Strafantrag dieses in ganz besonderer Weise "ehrenwerten" Herrn hin) darüber entscheiden, ob es unter diesen Umständen überhaupt noch eine Straftat sein kann, wenn man diesen "ehrenwerten" Herrn Philipp Berger selbst als einen "Kriminellen" bezeichnet. Ich denke, das wird nicht nur zu einer neuen Dimension der Erfahrungen dieses neulich zum Strafrechtler mutierten Anwaltes, sondern auch ein Fest für die Gerechtigkeit.

Bemerkenswertes:

Ich, ein einfacher Schlosser, habe den Antrag auf den Erlaß der Verfügung vor dem Landgericht selbst gestellt. § 920 Abs. 3 ZPO macht dieses möglich.

Figur 1: Noch vor kurzer Zeit hat der verursachende Anwalt Berger über sich behauptet und vorgemacht, er sei "Ansprechpartner", also besonders erfahren im "Medienrecht": Dann muss er wohl besonders dreist - oder aber besonders dumm sein, wenn seine Artikel auf den Antrag eines Schlossers - der nicht mal durch einen Anwalt vertreten ist - verboten werden. Womöglich und wahrscheinlich trifft beides zu.

Ich will den diffamierenden Schund dieses auf kriminelle Weise tätigen "Rechtsanwalts" nicht weiter verbreiten, auch nicht in einem Gerichtsbeschluss. Deshalb verweise ich auf das Aktenzeichen:
LG Hamburg 324 O 322/13, Beschluss vom 17.07.2013

Update, 31.8.2013:

Ein Widerspruch wurde kostenpflichtig zurück genommen.


Figur 2: Wie man sieht habe ich mich selbst vertreten. Im Widerspruchsverfahren geht das nicht. Der Robin ... von der Lahn zahlt jetzt doppelt "Lehrgeld". Ob es ihm der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger (Niederkrüchten/Düsseldorf) zurück erstattet? Ich glaube nicht.


18.03.2013

Euroweb, Preuß, Berger, Buchholz: rechtsbrüchig

Seit heute 20:00 Uhr steht es fest: 

Die Euroweb (Vertreten von Christoph Preuß) sowie die mit dieser Firma gemeinschaftlich agierenden "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz brechen vorsätzlich und gemeinschaftlich agierend das Recht!

Diese Behauptung ist dem Beweis zugänglich

Philipp Berger  und Andreas Buchholz veröffentlichen auf der Webseite der Kanzlei Berger Law LLP einen Text, mit dem diese mich öffentlich als "möglicherweise nicht prozessfähig" diffamieren - und zwar in dem Wissen, dass am 16.1.2013 ein Antrag des Philipp Berger, meine Prozessfähigkeit amtsärztlich überprüfen zu lassen, zurück gewiesen wurde.

Begründung des Gerichtes: Für eine Erkrankung meiner Person gäbe es keine Anzeichen, auch meine Antworten auf gestellte Fragen seien adäquat.

Solche Äußerungen sind als Straftat zu unterlassen. "Rechtanwälte" wissen das. "Sogenannte Rechtsanwälte" verbreiten solchen Dreck vorsätzlich!
Zugleich machen Philipp Berger  und Andreas Buchholz vor, das LG Düsseldorf habe seinen Beschluss nur deshalb so erlassen, weil es ohnehin vor hatte, meine Klage abzulehnen. Interessanterweise unterstellen damit Philipp Berger und Andreas Buchholz der Richterin Dr. Stöve, die im Verfahren 34 O 32/12 des LG Düsseldorf vor saß, nichts anderes als Voreingenommenheit. Denn am 16.1.2013, als die Richterin den Antrag zurück wies, konnte diese ja gar nicht wissen, was auf den Hinweis vom 16.1.2013 hin noch vorgelegt wurde - soll sich, so verbreiten Philipp Berger und Andreas Buchholz aber, bereits über das Ergebnis der Bewertung der nachzureichenden Unterlagen sicher gewesen sein.

Im Übrigen: Ich habe ja inzwischen sehr genaue Vorstellungen, was da lief. Aber die Richterin Dr. Stöve musste den Antrag des Philipp Berger ablehnen. Wie blöd wäre es denn gekommen, wenn die Richterin am Landgericht Dr. jur. Stöve bei mir hätte Anzeichen für einen "Querulantenwahn" feststellen wollen, kurz nach dem ich noch allein, unvertreten und erfolgreich gegen einen ihrer falschen Beschlüsse vor dem OLG anstank? Querulanten sind eines definitiv nicht: Selbst Erfolgreich mit Beschwerden gegen Entscheidungen eines Landgerichtes vor einem Oberlandesgericht. Das hätte gar zu sehr zum Himmel gestunken und deren Karriere mehr als nur ruiniert, vor allem wenn der Arzt dann im Gutachten fragt, weshalb man so offensichtlich gesunde Leute zu ihm schickt. Wenn man hier von einer "Scheinwelt" sprechen darf, dann kann das nur jene Scheinwelt des Philipp Berger sein, in der einer der es wagt ihm (IHM, DEM SUPEREGOÜBERFLIEGER) ernsthaften Widerstand entgegenzusetzen, natürlich nichts als ein wahnsinniger Querulant ist. Ich glaube, der Philipp Berger hat von der Frau Dr. Stöve zu viel verlangt.


Einer Richterin öffentlich, so subtil und hintergründig wie auch immer das durch die Herren Berger und Buchholz geschehen möge, Voreingenommenheit zum Nachteil des Gegners(!) zu unterstellen ist für einen Anwalt schon mal "ein ganz starkes Stück".  Es ist genau genommen "regelrecht blöd" - so was hat nicht mal der Gravenreuth geliefert! In der Berger Law LLP arbeiten laut Webseite insgesamt sieben Anwälte. Wie können sieben Anwälte auf einem Haufen sitzen und insgesamt so dumm sein, DAS nicht zu bemerken?

Mit dem Vormachen, hinsichtlich eines erneuten Antrages auf die Feststellung der Prozessfähigkeit habe ich ein hohes Risiko zu tragen, stellen mich die beiden Anwälte als "irre" hin und denen ist auch bewusst, dass viele - wenn nicht alle deren Leser das genau so verstehen. Auch der Hinweis auf eine "Scheinwelt", die ich emsig pflegen würde, dient dazu, wider besseren Wissens zu verbreiten und vorzumachen, ich sei geisteskrank. Die dreckige Verleumdungsabsicht mit der dieses verfasst wurde springt einen geradezu an.

Die Veröffentlichung der Herren Berger und Buchholz ist auch nicht sachlich gerechtfertigt, denn im anstehenden Berufungsverfahren - in dem die Euroweb mehr als nur "Glück" braucht - kann ein Antrag hinsichtlich Prozessfähigkeit nicht nochmals gestellt werden. "Berufungsfähig" ist der Beschluss nicht, gegen diesen war die "sofortige Beschwerde" zulässig. Die wurde aber durch Philipp Berger nicht erhoben, die Notfrist ist vorbei. Demnach ist müsste Phillip Berger auch klar sein, dass der gesamte Textabschnitt einzig einem widerwärtig-kriminellen Zweck dient:

Verleumden, Beleidigen und der Üblen Nachrede

Es handelt sich also zunächst um eine Straftat nach §§ 185 ff StGB, begangen von Philipp Berger und Andreas Buchholz.

Natürlich habe ich die beiden, mich verleumdenden und beleidigenden "Rechtsanwälte" ordnungsgemäß abgemahnt. Wie ich schon hinsichtlich der dreisten Straftat erwartete, fruchtlos.

Im Strafrecht gilt das Nichtreagieren auf die Aufforderung, die Tat einzustellen, als ganz übles Verhalten. Im Zivilrecht erlaubt das Festhalten an der Tatbegehung nach der Abmahnung, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.

Beteiligung der Euroweb, des Christoph Preuß an der Straftat

Die Euroweb Internet GmbH  betreibt und hostet die Webseiten der Berger-Law-LLP. Die Euroweb Internet GmbH wurde von mir gemäß § 10 TMG auf die auch ohne besonderes juristisches Wissen erkennbare Straftat der eigenen "Rechtsanwälte" hingewiesen, hat aber nicht gesperrt und auch nicht gelöscht. Damit zählt diese seit Zugang der Information zu den Mittätern, denn seit dem nimmt die Euroweb - deren Handeln Christoph Preuß zu vertreten hat, auch bewusst an der Straftat teil.

Zivilrechtlich ist die Euroweb "Mitstörerin."


Bekannt ist aus anderen Ermittlungsverfahren, dass zwei Richterinnen des LG Düsseldorf den Philipp Berger dabei erwischten, wie er einen Mitarbeiter der Euroweb zur Straftat der uneidlichen Falschaussage anstiftete. Hier ist, aufgrund der sich im Zeitverlauf häufenden Anzeichen, vielen, notorisch vorgetragenen Lügen in tausenden Gerichtsverfahren nicht mehr von einem "einfachkriminellen"  Tatzusammenhang, sondern von einem mafiösen Zusammenspiel zwischen der Euroweb Internet GmbH und der Kanzlei Berger LAW LLP, insbesondere den Geschäftsführern oder Partnern Christoph Preuß, Philipp Berger und Andreas Buchholz auszugehen, dass jedenfalls für mich schon seit dem Jahr 2010 deutlich erkennbar ist.


Guten Morgen, Philipp Berger und Andreas Buchholz!

"Egal ob Sie beratende Unterstützung bei der Veröffentlichung von Pressetexten oder der Umsetzung eines ordnungsgemäßen Impressums benötigen, unsere Rechtsanwälte von der BERGER LAW LLP in Düsseldorf unterstützen Sie mit Fachwissen und kompetenter Beratung"
Dem Herrn "Ligitation-PR" Philipp Berger von der Berger-Law-LLP dürfte heute morgen aufgefallen sein, dass der Kanzlei (m)ein Gegendarstellungsverlangen schriftlich zuging.

Ich bin ja nun gespannt, ob die eingetragenen Partner Philipp Berger und Andreas Buchholz vom angestellten (und wie mir scheint: reichlich unerfahrenen) "Ansprechpartner im Presserecht" Jean-Paul-Bohne richtig beraten werden oder ob diese einer Beratung überhaupt (noch) zugänglich sind.

Im Übrigen bisher habe ich immer geglaubt, der Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) sei kein guter Anwalt gewesen. Nach den mir bekannt gewordenen Schlechtleistungen des Philipp Berger steht zumindest fest:
Von Gravenreuths Position aus gab es durchaus einiges an 'Luft nach unten'.


Natürlich nur bis zu dessen Beerdigung. Das Verhalten der Kanzlei Berger Law LLP lässt im Übrigen darauf schließen, dass die Arbeitsplätze der Düsseldorfer Gerichtsvollzieher in Zukunft etwas sicherer sind.

Packen wir es also an: Durchgesetzt wird die Gegendarstellung auf dem Weg der einstweiligen Verfügung.

18.01.2013

Euroweb/Berger-Bande: Netter Bösartiger Versuch scheiterte ...

Trotz heftigen Insistierens (zuletzt durch ein Fax vom 15. Januar 2012) hat das LG Düsseldorf am 16. Januar 2012 den folgenden Antrag der Euroweb (vertreten durch den offenbar weder mir noch der Situation gewachsenen "Rechtsanwalt" Philipp Berger) zurückgewiesen.


Jetzt können sich die Herren Philipp Berger und Christoph Preuß mal an den eigenen Kopf greifen und prüfen, ob mit dem noch alles stimmt

Dem Christoph Preuß gratuliere ich dazu, dass er sich mit Philipp Berger einen Anwalt genommen hat, den wohl jeder (der seinen Gegner hasst und der seinen Prozess gewinnen will) dem Gegner gönnt "an den Hals wünscht". Denn der Philipp Berger verstand es zumindest in diesem Verfahren sehr gut das Gericht mit seinem 13-seitigen(!) Antrag und dem nachfolgenden, weinerlich bis querulatorisch anmutenden Insistieren - und Lügen - zu nerven, statt sachlichen Vortrag zu halten. So stellte der auf ganz gewiss ganz besondere Weise "ehrenwerte" Herr "Rechtsanwalt" ganz normale und zu erwartende Rechtshandlungen als Anzeichen eines "Querulantismus" dar (dabei zog die Euroweb mit rund einem Dutzend Revisionen vor den BGH ohne auch nur eine zu gewinnen); er stellte es als Anzeichen für den angeblich mir eigenen Querulantismus dar, dass eine Handvoll krimineller Personen (die aus meiner Sicht Personen genau seines Schlages sind oder waren) ca. 110 Strafanzeigen gegen mich stellten - was eine Verkehrung der Tatsachenlage bedeutet und er behauptete vorsätzlich wahrheitswidrig (log also), dass ich ihm und der Euroweb seit dem Jahr 2010 wöchentlich E-Mails senden würde. Das brachte ihm - nach der Nachfrage, von wann das letzte Email stamme - in der mündlichen Verhandlung meine laute und deutliche Aufforderung ein, endlich vom Lügen zu lassen.

Überzeugt hat er mit seiner "Münchhausiade" nicht. Ich dagegen schon: Nämlich davon, dass ich (ein kleiner Schlosser aus dem Osten) dem niederträchtigen Herrn "Rechtsanwalt und Hieronymus" Philipp Berger aus Niederkrüchten (Berger-Law LLP, Düsseldorf) mindestens ebenbürtig, wenn nicht haushoch überlegen bin.

Andererseits konnte er in der Sache nach dem Rechtsbruch der Euroweb auch nicht viel erreichen - nur eben meine Klagebefugnis in Frage stellen.

"Armes Schwein" - könnte man denken, wenn man annähme, dass zwischen der Euroweb und dem Philipp Berger ein normales Anwalt-Mandant-Verhältnis bestehe. An dem ist es aber nicht. Faktisch ist Philipp Berger von der Euroweb so abhängig als sei er ein Angestellter. Beide haben sich gegenseitig ausgesucht und beide wissen, mit wem Sie es zu haben. Ich denke - und habe genug Tatsachen die das belegen - das beide skrupellose Lügner sind.

06.12.2012

Euroweb/Berger Law LLP schließen nach eigener Darlegung auch wissentlich mit Geisteskranken Verträge!

Wie ich neulich unter dem Titel "Wie ein kleiner Schlosser die gar großartige Berger Law LLP vorführte - eine kleine Einführung in § 93 ZPO und was der "Rechtsanwalt" Philipp Berger noch so verbockte" berichtete, hatte ich eine Unterlassungserklärung abgegeben. 

Das war vernünftig und sogar klug von mir, denn die Euroweb hatte zuvor nicht abgemahnt und muss jetzt (jedenfalls jenseits des völlig abwegigen Gedankens an eine mögliche Rechtsbeugung bei der anstehenden Entscheidung) "fast freiwillig" die Verfahrenskosten hierfür tragen - und ich will die Euroweb gar nicht als Kunde haben und demnach auch nicht werben.

In dem gleichen Verfahren stellte Philipp Berger mich (im angeblichen Auftrag der Euroweb) in einem 13-seitigen Schriftsatz als "Irren", "WAHN-sinnigen" und "Querulant" dar. Genau solche "Querulanten" sind so bekanntlich so "irre" und geben wegen eines Prozessrisikos auch Unterlassungserklärungen ab! Was ich übrigens vor der ersten Kenntnis des besagten ausufernden Schriftsatzes mit dem obigen Unsinn tat. Schade. Der hätte mein Prozessrisiko beseitigt.

Allerdings erklärte Philipp Berger auch im Auftrag der Euroweb: Diese nehme meine Unterlassungserklärung an. Das ist aber, dem Wesen nach, eine Vertragsannahme - also der letzte Schritt eines Vertragsschlusses.

Demnach hat (streng logisch) die Euroweb - vertreten von Philipp Berger - einen Vertrag mit einer Person geschlossen, von der diese unisono behaupten, diese sei ein "Irrer", "WAHN-sinniger", ein "Querulant" - und den diese (so steht es als Behauptung im Schriftsatz!) angeblich sogar für "nicht geschäftsfähig" halten.

Oder aber die von Philipp Berger so merkwürdig vertretene Euroweb hat mal wieder vor Gericht gelogen. Das wäre genau dann der Fall, wenn diese mich nicht für einen "Irren" halten - und deshalb auch zum Abschluss von Verträgen mit mir bereit sind.


Denn das, was die Euroweb, vertreten von deren Obergerichtsbelüger Philipp Berger himself hier vorführen nennt man allgemein "widersprüchliches Verhalten vor Gericht". Ich aber nenne es
 
"häßliches, dummes, verlogenes und geradezu blödes Verhalten vor Gericht"!

Zur in vielen Fällen arglistig getäuschten und als "Referenzkunden" übel abgezockten Klientel der Euroweb zählen ansonsten gern auch der deutschen Sprache nicht so ganz mächtige Dönerbudenbesitzer. Neben "Geisteskranken" - das hat die Euroweb durch die Feder des "auf wirklich ganz besondere Weise ehrenwerten Rechtsanwaltes" Berger ja über mich behauptet - machen die sich (neben der Berger Law LLP) als Vertragspartner der Euroweb wohl besonders gut!


21.11.2012

Des Wahnsinns fette Beute: Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger ist nicht "Gisela Mertens" - und alle anderen sind sowieso verrückt!

Hin und wieder werden mir Schriftsätze vorgelegt, die ich für kurios oder interessant halte. Heute gab es wieder so einen

Figur 1: Mich wundert, dass der "Rechtsanwalt" Philipp Berger  nicht "WAHNtypisches Merkmal" schreibt. Das macht er ja sonst auch nicht.

Figur 2: Wie oft das Wort "Wahn" und nicht etwa "WAHN" in dem Schriftsatz des Philipp Berger auftaucht muss ich noch genau zählen.
Figur 3: Nur Philipp Berger muss nicht untersucht werden. Klar doch! Der Mann im weißen Kittel will Ihnen  auch nur zuhören, Herr Philipp Berger.

Wahnsinns - Übereinstimmung? Philipp Berger ist natürlich nicht die "Gisela Mertens". Die Übereinstimmungen in seinem Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" und in seinen Schriftsätzen beweisen, dass er es nicht gewesen sein kann. Auch die Geschichte mit der IP-Adresse und die Tatsache, das "Gisela Mertens" mehrfach Sachverhalte aus Schriftstücken veröffentlichte, die nur die Kanzlei Berger hatte, beweist klipp und klar, Philipp Berger ist nicht Gisela Mertens!

Figur 4: Schriftsatz von Philipp Berger, der Einsicht in die höchst fragwürdigen, bei INPOL gesammelten Daten genommen hat. Das kann wohl jeder Bürger dieses Landes. Den Bundesdatenschutzbeauftragten wird es hoffentlich interessieren, dass der Philipp Berger diese Dateneinsicht nicht missbraucht hat. Und er hat mich nicht verleumdet, Philipp Berger hat auch die Unschuldsvermutung nicht verletzt.
Figur 5: Also auch Gisela Mertens. Hoffentlich weiß die Gisela Mertens, die nicht Philipp Berger ist, auch, dass die Einsichtnahmen registriert werden.
Alles in allem wird jeder vernünftige Mensch sofort  dem Philipp Karl Berger darin folgen, dass vollständig nachvollziehbar und logisch ist, dass er nicht jene "Gisela Mertens" ist. Und zur Belohnung bekommt der Philipp Berger von dem freundlichem Mann im weißen Kittel einen bunten Bonbon aus der Blisterpackung.

Auf die ist er ganz wild!

P.S. Wenn der Browser die Ironie-Tags nicht korrekt anzeigt: Der öffnende ist vor der Überschrift, der schließende vor diesem "P.S"

P.P.S.  

"Der Betroffene verfasst Schriftsätze gern selbst, die regelmäßig deutlich länger sind als notwendig"



Man achte auf die Seitennummer: 13 Seiten zu ein und dem selben Thema - auf den Schriftsatz meiner Anwältin  ging der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger mit keinem Wort ein. Er hatte dazu, so Philipp Berger heute in der Verhandlung, "keine Zeit".

Das mich das jetzt nicht wundert wird der verständige Leser verstehen.


Luisen Cafe, Düsseldorf nebst Gerichtsgebäude

Foto: Das Luisen Cafe links, Gerichtsgebäude gerade aus. Hier sollte man als Anwalt die Zeugen seiner Mandanten nicht briefen. Dafür gibt es Internet (WLAN) "für lau". Die Nachbarn hört man "mit Fünnef", von "Belauschen durch Stasi-Richterinnen", hier kolportiert durch Euroweb-Freunde, kann also keine Rede sein. 
Rechte: Jörg Reinholz
Herr Philipp Berger hat in einem Schriftsatz vom 19.11.2012 allerhand nachgetragen. Im Wesentlichen, dass ich der Irre sei. Das genau sehe ich sehr viel anders als der Herr Berger. Philipp Berger hat (für die Euroweb) schriftlich den Antrag gestellt, mich untersuchen zu lassen. Ich glaube, der meint das ernst und mache mir deshalb Sorgen um seine Gesundheit. Der Richterin war eine solche Vorgehensweise "neu" und sie habe derlei "noch nicht gehabt".

"Selten" ist auch, dass Philipp Berger auf den vorhergehenden Schriftsatz meiner Anwältin nicht einging.

Die Richterin sieht in der Werbung der Euroweb weitgehend eine solche mit Selbstverständlichkeiten verwirklicht und ist über die Besitzverhältnisse Euroweb Internet GmbH - Euroweb OOD - Viscomp EOOD verwirrt. Bei dem Vortrag des Philipp Berger und dessen höchst merkwürdigem Verhältnis zur Wahrheit ist das kein Wunder.

Der Rest: Schriftsatzfrist. Wiedersehen im neuen Jahr.

01.11.2012

Euroweb/Berger Law LLP - Wer droht denn da?

Weil ich befürchte, dass der wichtige Teil meines gestrigen Artikels untergegangen sein könnte, wiederhole ich diesen.

Also:

Das hier war gestern in meinem Briefkasten:

Bedrohung, Euroweb Internet GmbH, Berger Law LLP
Wer bitte macht sowas? Auf jeden Fall ist es eine kriminelle Person. Ich weiß nur noch nicht welche. Wie eine solche Bedrohung auf mich wirkt kann das Arschloch, das diese Drohung verfasste, oben und unten nachlesen.
Einen sehr ähnlichen Text hat nach meinen Wissen vor Jahren mal der "Rechtsanwalt A. N. aus K." verbreitet. Ich vermute, die Tat folgt dem was er mündlich an Dritte weiter gab, denn im Handeln der Kanzlei Berger Law LLP, besonders Philipp Berger tauchen merkwürdige Parallelen zu dessen (gemeint: A. N. aus K. am R.) früheren kriminellem Handeln auf. Das "WAHNsinniger" stammt direkt aus dem Wörterbuch des Hetzblogs der von der Kanzlei Berger Law LLP aus betrieben wird - also unter Verantwortung von Philipp Berger und Andreas Buchholz.

Die Kassler Staatsanwaltschaft zu involvieren macht keinen Sinn. Die hat seit dem Konflikt zwischen mir und dem von dieser gar sehr verehrten - aber kriminellen - "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth (in dem ich dieser zu Recht extreme Voreingenommenheit, Rechtsbeugung und Strafvereitlung vorgehalten habe) Wut auf mich und aus diesem niedrigen Beweggrund bisher noch jede Bestrafung eines jeden Kriminellen vereitelt der zu meinem Nachteil handelte. Ich habe der Staatsanwaltschaft Kassel angekündigt, dass ich diese nie wieder involvieren werde und ab sofort selbst für meine Sicherheit und Rechte sorge - das mache ich jetzt auch. Die Information der Öffentlichkeit gehört dazu.

Ich sage dazu nur eines: Es ist sehr viel besser diese Bedrohung wird - ebenso wie die Beleidigungen im Blog "gerichtsreporterin.w...com" der Kanzlei Berger Law LLP - nicht fortgesetzt und das angekündigte Handeln in keinerlei Weise real.

Meine Reaktion wird nämlich furchtbar sein und ich werde auf Folgen jeglicher Art keinerlei Rücksicht nehmen. Und ich werde so oder so keine Unschuldigen treffen.

24.10.2012

An die "Journalistin" Sabine Meuter, Kanzlei Berger Law LLP

Allerwerteste "Journalistin" Sabine Meuter, Betreiberin des Blogs "gerichtsreporterin.wordpress.com", Mitarbeiterin der Berger Law LLP!

Mir hat jemand - sicher nicht unbedingt wohlmeinend - neben weiteren, teils sehr persönlichen Informationen eine Adresse übermittelt und diese als Ihre Privatadresse bezeichnet. Die Adresse jedenfalls existiert. Ich habe mich allerdings bisher noch nicht davon überzeugt, dass Sie dort tatsächlich wohnen.

Sicher wollen Sie weiterhin in dem Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com", während der Arbeitszeit, von der Kanzlei "Berger Law LLP"aus und im mutmaßlichen Auftrag und definitiven Interesse der Euroweb Internet GmbH mit den Geschäftsführeren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher sowie im mutmaßlichen Auftrag und definitiven Interesse  der vorbezeichneten Kanzlei mit den Partnern Philipp Berger und Andreas Buchholz unter falschem Name wüste Beleidigungen und Verleumdungen veröffentlichen und sich hierbei auf die "Meinungsfreiheit" sowie auf die "Berufsfreiheit" berufen - also auf Ihr vermeintliches Recht mit dem gewerblichen Betreiben solcher Hetz- und Hassblogs Geld zu verdienen. Sie, Frau "Journalistin" Sabine Meuter, sollten bedenken, dass die Meinungs- aber auch die Berufsfreiheit Grenzen hat. Und das nicht immer nur die Frage nach dem Ergebnis einer möglichen rechtlichen Beurteilung durch die Gerichte entsteht.

Sie könnten auch ganz üble Alpträume bekommen, Frau "Journalistin" Sabine Meuter:
Foto: "Gravenreuths Alptraum" (Sinnbild)
Rechte am Bild + Bearbeitung: Jörg Reinholz, Kassel

Wäre ich Ihrer Stelle, Frau "Journalistin" Sabine Meuter, dann würde ich das Interesse an dem Blog hinsichtlich seiner merkwürdigen und auf Sie selbst zurückfallenden Inhalte unverzüglich und sehr genau überdenken.

Auf das Ergebnis Ihrer Überlegungen bin ich sehr gespannt. Es sollte etwas mit der Zahl 404 zu tun haben. Sie werden es sicher vermeiden wollen, in Ihren privaten Umfeld auf den Blog von mir so persönlich angesprochen zu werden, wie Sie mich offensichtlich persönlich beleidigen wollen.

Im Übrigen glaube ich nicht, dass die Berger Law LLP oder die Euroweb Internet GmbH Sie für das Betreiben des Blogs "gerichtsreporterin.wordpress.com" - insbesondere hinsichtlich der riskierten Folgen (z.B. für das Ansehen Ihrer Person) - angemessen bezahlt. Sie sollten einen Zuschlag fordern, der es wert ist, dafür den eigenen Kopf hinzuhalten.

Sollte der Blog  "gerichtsreporterin.wordpress.com" weiterhin die von mir beanstandeten Inhalte haben, dann sollten Sie auch die erwartbaren Gegenreaktionen als das Resultat Ihrer vorherigen Weigerung, das Gehirn zum Denken zu benutzen, anerkennen.

29.09.2012

Klarstellung: Ich lasse mich nicht erpressen

Manche versuchen es mit primitiver Gewalt. Manche meinen indes, sie würden eine subtilere Methode anwenden. Fakt ist, beide Methoden der Unterdrückung der Rechte aus Artikel 5 GG sind schlicht kriminell. 

Aktuell werde ich erpresst. Der Erpresser (auf das rein formelle "oder die Erpresserin" verzichte ich) lässt mir seine Forderung und sein "tolles, unabweisbares Angebot" über einen Kommentar im Blog von Thorsten Romaker zukommen:

Erpressungsversuch: "Wenn der gewisse Blogger schweigt, schweigt auch Gisela !"

Um das klar zu stellen:

Ich lasse mich auch nicht dadurch erpressen, dass mir ein "anonymer Blogger"  auf die "Erpresser-Tour" anbietet, auf die Lügen, Beleidigungen und Verleumdungen im Blog "gerichtsreporterin.w....s.com"   (der von der Kanzlei "Berger Law LLP" aus geführt wird) zu verzichten.

Ich lasse mich durch kriminelle Handlungen - und das obige ist eine weitere - nicht dazu verleiten, etwas zu tun oder gar zu lassen.

Für den obigen Kommentar bedanke ich mich beim formell noch als "anonym" zu bezeichnenden Verfasser artig mit einem

"Arschloch!"

Und was den Blog "gerichtsreporterin" betrifft: Die Intention, konkret warum der selbt gar empfindliche Philipp Berger den Blog durch Sabine Meuter führen lässt, ist durch den gescheiterten Erpressungsversuch klargestellt. Ich gehe im Übrigen davon aus, dass Herr Philipp Berger hinsichtlich des Blogs im Auftrag der Euroweb handelt. Ich bin nicht grundlos der Auffassung, bei den Unternehmen des Euroweb-Konzerns und der Kanzlei Berger Law LLP handelt es sich um "organisierte Kriminalität" im Sinne der Definition.

06.09.2012

"Gisela Mertens" a.k.a. Berger Law LLP, die Dritte!

Ich habe vor etwa einer Woche wie folgt an die Kanzlei gemailt:

To: berger@berger-llp.de,
 blazevska@berger-llp.de,
 bohne@berger-llp.de,
 buchholz@berger-llp.de,
 hermanns@berger-llp.de,
 pudlas@berger-llp.de,
 schenkel@berger-llp.de,
 sulmann@berger-llp.de,
 info@euroweb.de

Subject: Zu Ihrer Kenntnis
Date: Fri, 31 Aug 2012 13:27:05 +0200
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe gerade folgenden Kommentar erhalten. Wiedergabe unten.


http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/08/tatsachenbehauptung.html?showComment=1346411669406#c452171413832086546


Wenn Sie greifende rechtliche Bedenken gegen dessen Verbreitung haben, so sollten Sie mir diese mitteilen.


Allerdings sollte der Herr Berger es dringend vermeiden in der Mitteilung so zu lügen oder lügen zu lassen wie ich es von ihm inzwischen gewohnt bin. Auch Beleidigungen, die ich von dem Herrn "Rechtsanwalt" inzwischen als seine bevorzugte Weise, mit mir und anderen Gegnern umzugehen, kenne, sollte er tunlichst unterlassen.


Bezüglich des aus der Kanzlei heraus geführten Blogs der "Gisela Mertens" teile ich mit, dass die Kanzlei für die alle Folgen des eigenen kriminellen Handelns auch selbst verantwortlich ist.


Unter Vermeidung angemessener "Höflichkeiten"!



Jörg Reinholz




------------------



Anonym hat gesagt…

    Also wenn ich in dem Blog dieser Gisela von der Kanzlei Berger nachlese, wie die Kanzlei Berger mit den Euroweb-Gegnern umgeht (Stichwort "WAHN-sinniger") und dann genau in diesem Blog ganz aktuell noch so etwas finde wie "Formalbeleidigungen haben im Internet nichts aber gar nichts zu suchen", dann hätte ich an der Stelle der Kanzlei erhebliche Bedenken. Ein Schlosser ist doch immer auch Mann der Straße. Und wenn die Kanzlei meint mit Methoden der Straße gegen einen Schlosser vorzugehen, dann sind entsprechende Reaktionen zu erwarten. Wenn eine Rechtsanwaltskanzlei sich mit den Mitteln der Straße gegen einen Schlosser vorgeht, dann wird diese verlieren.     Oder erwartet der Rechtsanwalt(!) Philipp Berger aus dem Dorfe Niederkrüchten etwa, dass er von er von seinem Küchentisch in der dortigen Schuberststraße 2 aus auf beliebige Weise und heimtückisch austeilen darf während sich seine Gegner auch bei beliebigen, von Herrn Berger selbst vorgenommenen oder angeordneten Eskalationen, rechtstreu und fair zu verhalten haben?     Für alle, die das nicht verstehen: Erwartet der Herr Philipp Karl Berger etwa, dass er beliebig austeilen darf ohne selbst "aufs Maul" zu bekommen? Erwartet der Herr Philipp Karl Berger etwa, dass der Staat ihn schützt, damit er selbst sorglos kriminell handeln oder handeln lassen kann? (Auch die Formalbeleidigungen im Blog der "Gisela Mertens", der von der Kanzlei aus geführt wird sind kriminelle Handlungen!)     Ich denke nicht nur, dass der Philipp Berger dringend Selbstschutz braucht, ich finde auch sein Gesundheitszustand ist besorgniserregend. Er sollte sich hinsichtlich seiner körperlichen Fitness "pro vidus" und hinsichtlich seiner geistigen Gesundheit "pro santio" Hilfe suchen.     Selbstverständlich sind alle Aussagen dieses Kommentars so fiktiv wie die Geschichten der "Gisela Mertens" von der Berger Law LLP "fick-tiefe" Geschichten sind.

Darauf hin kam ... NICHTS. 

Alter Grundsatz des Rechtes: „Qui tacet, consentire videtur.“ ("Wer schweigt scheint zuzustimmen." )


Die Kanzlei kann aber gar nicht bestreiten, das der Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" aus dieser heraus geführt wird. Oder hat die Berger Law LLP etwa ein freies, unverschlüsseltes WLAN? Und sind von diesem aus etwa frisch eingegangene Gerichtsbeschlüsse für jedermann verfügbar? ... Das glaubt kein unbestochener Richter mehr. Und falls doch, dann wäre das wohl in vielerlei Hinsicht äußerst bedenklich.

"Gisela Mertens" a.k.a. Berger Law LLP, die Zweite!

Tja... Der endgültige Beweis dafür, dass der Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" von der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) aus geführt wird, ist erbracht. 

Damit sind die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Karl Berger und Andreas Buchholz zumindest moralisch für den Blog und die darin enthaltenen Beleidigungen und Verleumdungen verantwortlich. Da es wenig wahrscheinlich erscheint, dass eine "wild gewordene" Mitarbeiterin oder ein "wild gewordener" Mitarbeiter den Blog führt, denke ich einer der Herren "Partner" hat dazu entweder einer Sabine (wohl einer Sabine Meuter) Anweisungen gegeben oder aber er steckt selbst hinter der Sockenpuppe "Gisela Mertens". 

Wie auch immer: Die kriminellen Handlungen gegen mich und Dritte gehen definitiv von der Kanzlei "Berger Law LLP" aus.

Hier die Geschichte dieses Beweises:

Diese "Gisela Mertens", die es als "Nebelkerzen" bezeichnet, wenn ich beschreibe von welchen Hosts diese auf die Webseiten zugreift, ist wieder reingefallen. Ich habe bei "ihr" einen Kommentar eingetragen und "ihr" geschrieben, dass ich auf

http://joerg-reinholz.blogspot.de/template/XXXXXXXXXXXXX/Foto_von_Sabine_Mertens.html

ein Bild von "ihr" vor der Kanzlei Berger veröffentlicht habe. Ob das wohl eine Fälschung sei? Ob diese das tatsächlich sei?

Den Kommentar hat die "Gisela Mertens", wohl doch eher eine "Sabine Meuter" oder gar ein "Philipp", nicht veröffentlicht.

Doch "Sie" konnte nicht widerstehen!

Wie erwartet kam nur Minuten später der Request, den ich erwartet und zielgerichtet durch ein Skript ausgewertet habe. Das geht auch via blogspot.com oder blogspot.de - jedenfalls wenn man weiß wie :)  

Die "XXXXXXXXXXXXX" habe ich ersetzt. An der Stelle steht im Original eine große Zufallszahl, damit der Zugriff auch eindeutig ist. Natürlich kann ich die originale URL nicht veröffentlichen.  Das Skript hat auf genau diesen Request gewartet, sonst wird nichts geloggt.


Hier die Daten des Requests:

 
UNIQUE_ID: UEiZwFEc4KQAAA5i@5sAAAAQ
HTTP_HOST: [gelöscht]
HTTP_USER_AGENT: Mozilla/4.0 (compatible; MSIE 6.0;
Windows NT 5.1; SV1; .NET CLR 1.0.3705; .NET CLR 1.1.4322
Media Center PC 4.0)
HTTP_ACCEPT: */*
HTTP_ACCEPT_LANGUAGE: de
HTTP_ACCEPT_ENCODING: gzip, deflate
HTTP_CONNECTION: keep-alive
HTTP_REFERER: http://joerg-reinholz.blogspot.de/template
/XXXXXXXXXXXXX/Foto_von_Sabine_Mertens.html
PATH: /usr/bin:/bin
SERVER_SIGNATURE: 
SERVER_SOFTWARE: Apache/2.2.19 (Unix) mod_ssl/2.2.19
OpenSSL/0.9.8e-fips-rhel5
SERVER_NAME: [gelöscht]
SERVER_ADDR: 81.28.232.70
SERVER_PORT: 80
REMOTE_ADDR: 217.5.171.122
DOCUMENT_ROOT: /homepages/u27032/fastix.de
SERVER_ADMIN: support@[gelöscht]
SCRIPT_FILENAME: [gelöscht]/data.php
REMOTE_PORT: 36098
GATEWAY_INTERFACE: CGI/1.1
SERVER_PROTOCOL: HTTP/1.1
REQUEST_METHOD: GET
QUERY_STRING: 
REQUEST_URI: /data.php
SCRIPT_NAME: /data.php
PHP_SELF: /data.php
REQUEST_TIME: 1346935232
argc: 0

Die Zeile "REMOTE-ADDR: 217.5.171.122" ist hierbei besonders interessant, denn das ist die IP-Adresse des Rechners von dem aus die Seite aufgerufen wurde. Das dürfte vorliegend ein Proxy sein, der allerdings so konfiguriert ist, dass er den eigentlichen Client nicht verrät. Wie schade... Doch dieser Proxy ist nicht von außen erreichbar, was man mit dem Tool "nmap" prüfen kann:



Also kam der Zugriff definitiv aus diesem Netz:



Als Text:
inetnum:         217.5.171.120 - 217.5.171.127
netname:         BERGER-LAW-LLP-DUESSELDORF-NET
descr:           Maxworker Assetmanagement GmbH& Co. KG
country:         DE
admin-c:         CF3477-RIPE
tech-c:          CF3477-RIPE
status:          ASSIGNED PA
mnt-by:          DTAG-NIC
source:          RIPE # Filtered

person:          Carsten Frank
address:         Euroweb Internet GmbH
address:         Hansaallee 299
address:         40549 Duesseldorf

Sicher wird uns der Herr Philipp Berger irgend wann mal erzählen, da sei eine Pressedelegation im Haus gewesen. 

Doch ernst zu nehmende Zweifel an der Tatsache, dass der Blog der "Gerichtsreporterin" von der Kanzlei Berger Law LLP aus geführt und kontrolliert wird, kann er damit nicht  bewirken. Damit steht endgültig fest, dass die Beleidgungen und Verleumdungen in dem Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" durch die Berger Law LLP, also dem Chef Philipp Berger beauftragt sind. Ein Motiv hat Philipp Berger auch. Er kann ja in den Räumen der "FASTIX Sky Systems GmbH" darüber nachdenken.

Hier das Skript, welches die Auswertung vornimmt:


/**
[gelöscht]
 */

// An welche Adresse sollen die Mails gesendet werden?
$zieladresse = '[gelöscht]';

// Welche Adresse soll als Absender angegeben werden?
// (Manche Hoster lassen diese Angabe vor dem Versenden der Mail ueberschreiben)
$absenderadresse = '[gelöscht]';

// Welcher Absendername soll verwendet werden?
$absendername = 'data.php';

// Welchen Betreff sollen die Mails erhalten?
$betreff = 'Besucher';


// Welche(s) Zeichen soll(en) zwischen dem Feldnamen und dem angegebenen Wert stehen?
$trenner = ":\t"; // Doppelpunkt + Tabulator

/**
 * Ende Konfiguration
 */


if (0
or
($_SERVER['HTTP_REFERER'] == '[gelöscht]')
or
($_SERVER['HTTP_REFERER'] == 'http://joerg-reinholz.blogspot.de/template/XXXXXXXXXXXXX/Foto_von_Sabine_Mertens.html')
) {
    $header = array();
    $header[] = "From: ".mb_encode_mimeheader($absendername, "utf-8", "Q")." <".$absenderadresse.">";
    $header[] = "MIME-Version: 1.0";
    $header[] = "Content-type: text/plain; charset=utf-8";
    $header[] = "Content-transfer-encoding: 8bit";
   
    $mailtext = "";

    foreach ($_SERVER as $name => $wert) {
        if (is_array($wert)) {
            foreach ($wert as $einzelwert) {
                $mailtext .= $name.$trenner.$einzelwert."\n";
            }
        } else {
            $mailtext .= $name.$trenner.$wert."\n";
        }
    }

    mail(
        $zieladresse,
        mb_encode_mimeheader($betreff, "utf-8", "Q"),
        $mailtext,
        implode("\n", $header)
    );
   
}
[gelöscht]

04.09.2012

Verloren und doch was gewonnen (Auch außer Einsicht...)

Die Entscheidung 33 T 83/12 des LG Düsseldorf - von der die Kanzlei Berger im zum Zwecke der  Beleidigung und Verleumdung sowohl meiner Person als auch Dritter eingerichteten Blog "gerichtsreporterin.blogspot.com" bereits am 1. September berichtete, ist heute am 4. September 2012 hier zugestellt worden.

Tatsächlich weist die Entscheidung meinen Anspruch[¹] zurück.

Andererseits steht darin etwas sehr Interessantes:
"Auch ist vorliegend zu berücksichtigen, dass die Parteien im Internet eine erhitzte Diskussion führen, in deren Verlauf beide Seiten jeweils der anderen die Zurechnungsfähigkeit abstreiten. Vor dem Hintergrund der wechselseitig begangenen Angriffe ...."
Das hat "das Gisela"  a.k.a. Philipp Berger (der womöglich nicht selbst schreibt, aber die Beleidigungen in dem Blog "bestellt und bezahlt") "etwas anders" berichtet.

Tja. Der Herr Philipp Berger ... Damit werde ich mal wedeln. Immer dann wenn der die große Fresse schwingt und den Gerichten vormacht, er wäre so was wie ein "seriöser Rechtsanwalt".

Ich kann nämlich sogar durch Schriftsatz der Kanzlei des Philipp Karl Berger vorweisen, wer wann und wie grundlos mit dem Dreck angefangen hat. Das war nämlich der Berger-Philipp und einen sachlichen Grund für seinen beleidigenden und verleumdenden Vortrag hatte der nicht nur in dieser Hinsicht asozial agierende "Rechtsanwalt" nicht.

Die Aussichten des Philipp Berger für sich und die systematisch arglistig täuschende (=betrügende) Euroweb Internet GmbH (in deren Auftrag[²] er mich ja verleumdet und beleidigt) eine einstweilige Verfügung oder ein Unterlassungsurteil gegen mich zu erlangen stehen damit nämlich ab sofort ziemlich mies.

Das heißt für den Herrn Berger: Sucht der weiter Stunk, dann wird er ihn auch bekommen: Die Rache für die Beleidigung als "homoexueller und wahnsinniger Alkoholiker" , die habe ich mir noch nicht einmal ausgedacht... und die werde ich kalt servieren.


---
¹) Es gibt tatsächlich einen juristischen Grund nicht selbst zu berichten, um was es geht.
²) auch den Auftrag der Euroweb hat der Verleumdungsanwalt Berger ja schriftlich bestätigt ...

03.09.2012

Letzte Gelegenheit

Ich gebe den Damen und Herren Partnern, Anwälten, Mitarbeitern und freien Mitarbeitern der Kanzlei Berger Law LLP die Gelegenheit, sich innerhalb der nächsten 24 Stunden von der Vorgehensweise des Philipp Berger, mich und Dritte in dem Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" zu verleumden und zu beleidigen, zu distanzieren.

Entsprechendes Schriftstück bitte VORAB per Fax an die 0561 317 22 76.  Bei einem Schweigen gehe ich davon aus, dass Sie mit der Art und Weise des Vorgehens des Herrn Berger einverstanden sind.



Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

Diese Nachricht ging an:
  1. Adrijana Blazevska
  2. Jean-Paul Bohne
  3. Andreas Buchholz
  4. Christian Hermanns
  5. Florian P.
  6. Ulrike Schenkel
  7. Anne Sulmann
  • info@berger-law.de
  • info@berger-llp.de 

Ich werde spätestens übermorgen berichten, wer von der Kanzlei sich nicht vom kriminellen Vorgehen des Philipp Berger distanziert hat, dieses also gutheißt.

Fortsetzung