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09.08.2026

Nicht grundlos AfD-blau: Selbstverrat als „covidiodistischer Nazi in der Opferrolle“ durch Verbreitung eines „Meme“

Was hier folgt ist AfD-blaues Meme, welches Hasser und Hetzer derzeit verbreiten:

Bild: Das Nazi-und Covidioten-Meme. (Der Hinweis auf die Dummheit des Verbreiters  stammt von mir!)

Wer dieses neunazi-blaue Meme verbreitet verrät sich hierdurch selbst als „covidiodistischer Nazi in der Opferrolle“, denn

(1.) 

Gefälschte Einbürgerungsunterlagen[¹] führen nicht zu einer Gefahr für Dritte, sondern zu einem Abbruch des Einbürgerungsverfahrens (oder der späteren Rücknahme der Einbürgerung) und in der Konsequenz - sofern möglich - zur Ausweisung des Täters. Zu einer Gefährdung Dritter kommt es nämlich nie, wenn man das Unbehagen von Minipimmel-Dummnazis wegen der Gegenwart einer fremden Person mit womöglich sehr wahrscheinlich größerem „Ihrwisstschon“ mal bei Seite schiebt. Warum den Steuerzahler also durch die Kosten einer Haftsstrafe belasten?

(2.) 

Benutzer gefälschter Impfausweise hingegen sind eine „Gemeingefahr auf Beinen“, denn diese haben sich als ungeimpfte Seuchenvögel genau da Zutritt verschafft, wo man in Pandemiezeiten solche Risiken und diese Sorte „Pack“ nicht haben wollte. Und zwar zu 100% weil es zu 99,999% einfach nur „unsolidarische Arschlöcher“ sind, die Angst vor dem Pieks haben oder „Hohlbirnen“, die etwas besonderes sein wollen. Und genau diese Sorte dummer Menschen kauften und gebrauchten[²] zugleich oft auch eine Maskenbefreiung, die von geistig abgekackten Ärzten gegen Geld und ohne Vorliegen medizinischer Gründe ausgestellt wurde. Die waren also längst nicht immer „nur ungeimpft“! Aber diese Covidioten kann man in der Regel nicht ausweisen, denn es sind „stolze Dummdeutsche“. Also muss man denen das „Arschloch-Verhalten“ verpönen.

(3.) 

Wer, BITTE, ist denn nur wegen des Benutzens eines gefälschten Impfausweises jemals zu einer Haftstrafe verurteilt worden? Man nenne mir einen oder eine, bei der nur das vorlag. § 277 StGB legt die Strafe auf auf höchstens ein Jahr Haft fest, wodurch das absichtliche Seuchenverbreiten und die verbundene, dummdreiste Gefährdung von Menschenleben genau so „teuer“ wie eine einfache Beleidigung  und „die Hälfte billiger“ als eine einfache Verleumdung ist. (Nur) dafür kommt man faktisch nicht in den Knast - es sei denn man macht das nach Verurteilungen mehrfach und weiterhin - was praktisch während einer Pandemie gar nicht möglich ist. Oder man zahlt die Geldstrafe nicht. Die covidiodistischen Nazis spielen also mal wieder das „gar arme Opfer“.

¹) Oft(!) sind es Zeugnisse über eine Sprachkenntnisprüfung, welche die Einbürgerungswilligen (völlig gutwillig und arglos handelnd) gegen eine hohe und Betrug provozierende Prüfungsgebühr ablegen - die aber von Betrügern ausgestellt, also gefälscht wurden. Hier werden tatsächlich oft Opfer zunächst als Täter angesehen, aber für Nazis gilt hinsichtlich  Ausländern einfach keine Unschuldsvermutung. Es sei denn, es sind russische Kindermörder und Kriegesverbrecher wie Putin, Peskow & C.

²) Sowas lässt man sich ja nicht zum Spaß ausstellen. 

P.S.: Verbreitet wurde das Meme von einem Idiot unter einem, hier besprochenen Artikel von Viktoria Dannenmeier, das ist eine „blonde Allzweckwaffe“ des Kölner Impfgegners und auch als Maskenverweigerer auffällig gewordenden Markus Haintz, auf „X“. Dieses geschah also, weil Viktoria Dannenmeier und deren Chef Markus Haintz (beide Köln) im Chor der Hasser und Hetzer laut mitsingen.

Fazit: Bestimmte Volksgruppen (hier Nazis und Covidioten) bilden halt eine, das „geistigen Abkacken“ beschleunigende Blase...

08.08.2026

Über die „(Sch)Rumpfkanzlei“ HAINTZ-legal Rechtsanwalts-GmbH und die Frage „Ist das schon Prozessbetrug oder nur Rechtsmissbrauch?“

(Präambel) Ich habe ja schon so einige Kanzleien geschrumpft, z.B. „Gravenreuth & Syndikus“ (München), die Berger Law LLP (Köln, Düsseldorf). Letztere sogar von 18 auf 0. Vorliegend schmiere ich mir das aber nicht aufs Brot - das wäre viel zu schnell gegangen.

Offenbar bedeutet Rechtsanwalts-GmbH auch „Rechtsanwalts-Gesellschaft mit beschränkter Haltbarkeit“. Jedenfalls hat die Kanzlei des (vor)lauten Markus Haintz das als Niederlassung beworbene Stundenbüro ...

... offensichtlich aufgegeben ...

... und die erst im Oktober 2025 angestellte Melina S. war angeblich seit Anfang Juli 2026 „potzblitz“ nicht mehr bei der Haintz-legal Rechtsanwalts-GmbH beschäftigt. 

Der Supermarkus HAINTZ schrieb dem Landgericht Frankfurt am 3. Juli 2026 wie folgt:

Zu diesem Zeitpunkt war laut Kanzleiwebseite angeblich Melina S. immer noch Angestellte des Supermarkus Haintz.

Merkwürdig ist nur, dass das bundesweite Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer ein anderes Datum, nämlich  den 16. Juni 2026, und eine andere Kanzlei nennt:

Der oben genannte Hass- und Hetzblogger Andreas (Manfred) Skrziepietz ist übrigens „prominent“ - denn seine, im Oktober 2025 rechtskräftig gewordene Verurteilung - die weder die erste noch die letzte ist - thematisierte dieser selbst bei Nius.de, einem bei Querfaslern, Covidioten, Dummquaknazis, Reichbürgern, Impfgegnern, Putinfreunden und allerhand anderem kackdummdreisten, asozialen oder geistesgestörten Volk beliebten „Webmagazin“. In welchem übrigens auch eine Janine Beicht, die sonst auf HAINTZ.media  (konkurriert um das selbe Publikum und um die selben Spender) hetzt, „ungefiltert auffällig“ wurde.

Bildschirmfoto: So dringt Janine Beicht in die Öffentlichkeit - diese tut das übrigens auch mit privaten Kram wie Alter, „Männerpech“, Kinderlosigkeit und Menopause.

Wie auch immer das sei. Aber ich halte mal fest, dass der Weggang der Melina S. aus der Kanzlei HAINTZ legal Rechtsanwalts-GmbH am 16.06.2026 bekannt gewesen sein muss (siehe Bild oben, Anwaltsverzeichnis). Auch für die Kündigung des Stundenbüros (laut Anbieter „Virtual Offices / Virtuelle Büros“, „Firmensitz“) in der also nur angeblichen „Zweigniederlassung“ in der Neuen Mainzer Str. 6 bis 10 wird es Fristen geben. Ich gehe davon aus, dass am 16.06.2026 die Kündigung des Vertrages zwischen dem Workspace-Anbieter und der Haintzschen Rechtsanwalts-GmbH eine beschlossene oder schon erfolgte Tatsache war.

Doch am selben Tag (16.06.2026) schrieb Markus HAINTZ dem LG Frankfurt 

und behauptete, er sei von Äußerungen meiner Person über die seine höchstselbstpersönlich aus folgendem Grund in Frankfurt besonders(!) betroffen:

Was die  Ex-Angestellte Melina S. betrifft, gab Haintz im gleichen Schreiben selbst an, dass diese - wie auch die anderen beiden - in der „Hauptniederlassung“ in Köln tätig sei. Zudem ist übrigens auch die Stuttgarter Adresse der „HAINTZ-legal Rechtsanwalts-GmbH“ in der dortigen Königsstraße 38 mit einem Anbieter von Stundenbüros verknüpft.

Die Behauptung einer „besonders erheblichen Auswirlung“ in Frankfurt am Main lässt den Herrn Markus Haintz im Hinblick auf die Wahrheitspflicht - zum wahrheitsgemäßen und vollständigen Vortag - ganz schlecht aussehen. Wie ich das sehe wollte er sich (wohl mit Absicht, siehe unten) bei der wiederholt sehr nazifreundlich urteilenden 3. Zivilkammer des LG Frankfurt den Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung durch das Verwscheigen der - wie er wohl schon gewusst haben muss - bevorstehenden Beendigung des Vertrages über das Stundenbüro erschleichen.

Für mich ist die Behauptung der „besonderen Auswirkung“ in Frankfurt am Main also a) vorsätzlich unwahr erfolgt, sollte b) das Gericht täuschen und c) im Hinblick darauf, dass durch die unwahre Behauptung der Anschein der Zulässigkeit des Antrages vor diesem Gericht offensichtlich unzutreffend herbeigeführt werden sollte, ergo eine Form des Betruges. Über diesen Vorwurf bzw. Verdacht werden nach meiner Strafanzeige Staatsanwaltschaften und ggf. Gerichte entscheiden. Das es sich aber um Rechtsmissbrauch handelte, ist (jedenfalls für mich) sonnenklar.

Über die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt

Die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt unter Ina Frost gilt mir auf Grund echt merkwürdiger Entscheidungen, welche das OLG Frankfurt teilweise längst aufgehoben hat (Az. 16 U 151/25, 16 U 153/25), als „ungewöhnlich nazifreundlich“. So hatte die Kammer unter Ina Frost mir die Äußerung der auf wahren und schon der „Frostkammer“ vorgelegten Tatsachen (öffentliche Äußerungen von Skrziepietz) beruhenden Meinung verboten, Andreas Skrziepietz sei rechtextrem bzw. rechtsradikal und ein Hass- bzw. Hetzblogger. Nach der OLG-Entscheidung - für die also kein neuer Vortrag notwendig war - kam diese 3. Zivilkammer unter der selben Ina Frost allen Ernstes auf den „Trichter“, dass diese sich der Entscheidung (dass ich Andreas Skrziepietz als rechtextrem bzw. rechtsradikal sowie Hass- und Hetzblogger bezeichnen darf) mit „ganzem Herzen“ anschließe und verbot mir allen Ernstes die Bezeichnung des üblen Hetzers Andreas Skrziepietz als „Quaknazi“. Dieser kaum zu fassende Unsinn ist nicht rechtskräftig und wird - da bin ich mir ganz sicher - vom OLG Frankfurt demnächst kopfschüttelnd verworfen -  denn immerhin ist es eine Äußerung über einen - wie die 3. Kammer durch Vortrag und aus Akten wusste - mehrfach wegen Äußerungsdelikten verurteilten, rechtextremen bzw. rechtsradikalen Hass- und Hetzblogger.

Klar darf man so einen „Quaknazi“ nennen - nämlich um den Maulheld geradezu wohlwollend von den „Tatnazis“ der NSU zu unterscheiden!

02.08.2026

Das dumme Heulen eines wahren Querulanten und Verleumders:
Eine Frage an den Hauptschriftleiter, Spendenbettler und RECHTS-anwalt Markus Haintz

Laudatio:

Man sollte dem Kölner Groß- und Schandmaul (nennt andere z.B. „Lügen-Fritz“ und beschuldigt den Bundespräsident der Volksverhetzung) Markus Haintz endlich die Kosten für seine extrem zahlreichen Sinnlos-Strafanzeigen und der nachfolgenden Sinnlos-Beschwerden auferlegen, die ganz offenkundig vor allem zum Zweck der Hetze gestellt wurden, denn Haintz schreibt oft, dass er von Anfang an von der Zurückweisung ausgeht. § 469 StPO gibt das her und außerdem kann sich die sinnlos-beschuldigte und alsdann von Markus Haintz verleumdete Person wehren. Und ich sehe nicht ein, weshalb ich - als Steuerzahler - für die Kosten der von dem sich einen „Rechtsanwalt“  nennenden aber nicht so verhaltenden Markus Haintz zum niedrigen Zweck des Verbreitens von Hetze[¹] , der Verleumdung[²] und der Selbstbewerbung als „gar Großartiger unter den Quaknazis“ - also mut- und böswillig [³] gestellten Strafanzeigen aufkommen soll! 

¹) Klar hetzt er. Gegen den Rechtstaat und die Demokratie. Und gegen Nichtnazis (Personen links der AfD). 

²) In dem Markus Haintz vormacht, dass die Staatsanwaltschaften seine Anzeigen aus politischen Gründen zurück gewiesen haben, macht er öffentlich unwahr vor, dass seine Vorwürfe strafbaren Handelns wahr und richtig seien. Er nennt die Beschuldigten. Das, was Markus Haintz da macht,  ist also üble und dreckige Verleumdung aus dem niedrigen Motiv des Hasses und aus ebenso niedrigen pekunären Gründen - denn wirbt für sich als „Rechtsanwalt“ unter seinem Artikeln und bittet dort auch Dumme um Spenden.

³) Man muss schon „vollständig hirnfrei haben“ um annehmen zu können, dass zahlreiche seiner Strafanzeigen und sein jeweils behaupteter Verdacht auch nur irgendwie begründet seien. 

Die Frage an den Kölner RECHTS-anwalt Markus Haintz stelle ich hier und jetzt:

Sind Sie, Herr Markus Haintz, wirklich so ein dummer (Tatsachen nur selektiv wahrnehmender) Querulant - wie Sie es mal wieder im (und durch den) nachfolgend Artikel selbst aufzeigen? Oder sind Sie nicht viel mehr ein niedrig denkender Hasser, Hetzer und Verleumder - der vorliegend mal wieder (viele Ihrer Artikel haben genau dieses Schema) unwahr vormachen will, dass die deutsche Justiz Ihre lieben Freunde (für mich sind das alles dumme Nazis, Covidioten und also asoziales Gesindel) schlecht und „Linke“ bevorzugt behandle?

Der „Stein des Anstoßes“: 

Markus, der Rechts-Haintz heult also herum, weil seine Strafanzeige von der StA Bochum und sein nachfolgendes, kackdummes Querulieren auch durch GStA Hamm zurück gewiesen wurde.

Wohl nach dem Motto: 

„Die Justiz ist ja so ungerecht zu uns Quaknazis!“

Klären wir das, für die wenigen, die hier eine Erläuterung des Offensichtlichen brauchen, auf:

Höckes Flügelmann Maximillian Eugen Krah ist Mitglied der AfD, die ja bekanntlich behauptet, nationale (deutsche) Interessen zu verteten. Selbst innerhalb der AfD gilt er vielen als Rechtsaußen, Doch Maximillian Krah gilt gleichzeitig als ein (bezahlter) Vertreter russischer und chinesischer Interessen

  • Maximillian Eugen Krah wurde von der AfD nicht als Delegierter im europäischen Parlament aufgenommen, weil ihn sogar die unzweifelhaft extrem rechte „ID-Fraktion“ so sehr ablehnte, dass diese die AfD dann trotzdem nicht aufnahm.
Armin Kurt Rhode ist ein bekannter Schauspieler und ganz gewiss kein AfD-Idiot. 
 
Der stellte in irgend einem Forum, an den Krah „Geld-Max“ adressiert, die Frage der Fragen: „Alles für Deutschland?“ - um die Unvereinbarkeit des Vormachens einer angeblich straff-teutonationalen Gesinnung und der - wohl pekunär belohnten - gleichzeitigen Vertretung chinesischer und russischer Interessen und damit eine Art „Lebenslüge“ des „Max“ Krah zu verdeutlichen. Armin Kurt Rhode hat sich also sarkastisch des vom geschichtsvergessenen Geschichte-Lehrers Höcke benutzten SA-Slogans bedient, um Maximillian Eugen Krah und übrigens auch die AfD insgesamt (verdeckte Vertreter ausländischer Interessen müssten ja gerade im Höcke-Flügel als „Verräter“ gelten) zu entlarven und mit der Lüge zu konfrontieren. Eine noch offensichtlichere Gegnerschaft ist kaum denkbar. Das ist gerade nicht strafbar, denn im Gesetz steht eindeutig: „(4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“

Das begreifen „absichtliche oder echte Hohlbirnen“ nicht - „normal intelligente“ aber auf Anhieb!

Der Nazifreund und Spendenbettler Markus Haintz will es nicht begriffen haben. Dem Kölner Strafanzeigen-Hauptmeister und Querulant will nicht aufgefallen sein, dass hier durch die Kenntnis des als Nazi geltenden Adressaten Maximillian Eugen Krah, dessen Nationalnasigkeit und die „kompensierte“ Vertretung russisch/chinesischer Interessen die Gegnerschaft zum NS-Regime offenkundig ist - der insofern absichtliche Querulant Haintz stellte trotzdem Strafanzeige und „weinte“ dann öffentlich über die Zurückweisung. Das Markus Haintz - der will ja Rechts-Anwalt sein und sollte die Prämissen der vorliegend eindeutig nicht bestehenden Strafbarkeit der Verwendung von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation kennen - eine (mit Verlaub: „kackdumm“-)dreiste und bezüglich des behaupteten Verdachtes unrichtige, also objektiv unwahre Strafanzeige stellte, reichte ihm nicht: Nach dem notwendig-negativen Bescheid querulierte er weiter und schrieb auch noch eine sofortige Beschwerde!
 
Die Beweise hat der sich vorliegend mal wieder großartig selbst entlarvende Markus Haintz - in absurd schlechter, schwer lesbarer Bildqualität - selbst veröffentlicht:
 
Bild: Klare Antwort der StA auf die Hetzanzeige des Markus Haintz
   
Bild: Beleg für die „kackdumm“ anmutende Beschwerde. Markus Haintz zieht auch bei klaren und nachvollziehbaren Urteilen oder Zurückweisungen vor weitere Instanzen. Sogar bis vor den BGH! Mich nennt er vor Gericht dummdreist einen „Querulant“ - ist aber insofern selbst einer!

P.S.: Das folgende findet sich stets unter seinen Verleumdungen. Wer für DEN gespendet hat sollte sich auf den Weg in die Klapsmühle machen! Und: Nein! Der SuperHAINTZ kämpft mit einer extrem anmutenden Zahl von Strafanzeigen, Klagen in eigener Sache (und Querulieren bis vor den BGH) nicht für die „Meiungsfreiheit“ sondern tatsächlich gegen die selbe. Nämlich immer dann wenn es (wie oben) um Meinungen geht, die ihm nicht passen. Das ist unvereinbar mit der allgemeinen Aussage, er kämpfe für die „Meinungsfreiheit“. Für mich ist Markus Haintz insofern also auch ein „notorischer Lügner“.

28.02.2026

Witz des Tages: Quak- und Echtnazikurier erklärt Ralf Höcker zu „Top-Jurist“ ...

Bildschirmfoto: Arbeitstitel „Quak! Quaaak!“

Also ich bin da begründet ganz anderer Meinung. Es mag Jahre her sein, aber da hatten mich die nicht nur „selbst-“ sondern nunmehr auch „quaknazivermeintlichen“ Top-Juristen der Kanzlei Höcker mehrfach vergeblich abgemahnt - statt ihren Mandanten den richtigen Rat (Keine unbegründete Abmahnung senden) zu geben. Auch im anschließenden Verfahren um eine einstweilige Verfügung musste dann der Antrag gegen mich zurück genommen werden.

04.01.2026

Zerstört die Wodka-Pipeline! - Уничтожьте водочный трубопровод!

Über Kanzler Merz kann man sich streiten, aber über das Großmaul Medwedew nicht!

Dimitri Medwedew ist der wohl einzige Politiker weltweit, der eigene Wodka-Pipline zu seinem Anwesen hat. Allerdings säuft der den gar nicht erst, der bekommt das Zeug doch schon längst intravenös - und das nicht nur an Fasching.

Im Interesse seiner Gesundheit sollten wir der Ukraine endlich ein paar kräftigere Raketen und Marschflugkörper spendieren. Ohne jegliche Einsatzbeschränkungen. 

(Nur Vaterlandsverräter und Putin-Bejubler in und auf Seiten der AfD werden das nicht befürworten...) 


Можно спорить о канцлере Мерце, a не от болтливом Медведеве!

 Дмитрий Медведев, вероятно, единственный политик в мире, у которого есть собственный водочный трубопровод к его имению. Однако сам он его не пьёт; он получает его внутривенно уже целую вечность — и не только во время карнавала. Ради его здоровья, мы должны наконец-то обеспечить Украину более мощными ракетами и крылатыми ракетами. Без каких-либо ограничений на их использование. 

06.12.2025

(1) Dr. „Stalker“ Andreas Skrziepietz aus Hannover muss nach gescheitertem Prozessbetrug doppelt zahlen.
(2) Über das Vollversagen der dritten Zivilkammer des LG Frankfurt und deren Vorsitzende Dr. Ina Frost

„Stalker“

So wie es aussieht setzt der frustrierte Andreas Skrziepietz aus Hannover sein Stalking fort, denn auch am 02.12.2025 erreichte mich eine „Geschenksendung“, dieses Mal vom „Kopp-Verlag“. 


Der Kopp-Verlag bietet übrigens alles an, was den Geist des Andreas Skrziepietz erfreut, denn die von diesem Verlag verlegten Autoren lassen sich recht einfach umschreiben: „Schwurbler, Quak- und Echtnazis, Holocaustleugner, Reichbürger, Covidioten, Putinfreunde, Klimaleugner und all diese Sorten (potentieller) Psychiatriepatienten.“ 

Der Knopp-Verlag verlegt also genau solche „Ejakulate von und für Kaputthirne“ welche ich meinte, als ich schrieb, dass Andreas Skrziepietz „echt selbst krasseste Vorstellungen über diese Sorte Idioten“ erfüllt  und „- in persona - der Beweis für den engen stochastischen Zusammenhang dieser Verblödungen“ ist. Worauf hin dieser Quaknazi und nur vorgebliche „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ mich wegen meiner Meinungsäußerung verklagte - und u.a. auch in diesem Punkt vor dem OLG Frankfurt gegen mich verlor (16 U 153/24).

Grandios gescheiterter Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz:

Zu den Vorstrafen des Andreas Skrziepietz aus Hannover zählt eine wegen Volksverhetzung aus dem Jahr 2020, übrigens 60 Tagessätze a 10 Euro (Kommentar dazu: »Der Höhe der Tagessätze nach gilt er als „armes Schwein“, also „pekunär arm”«)  Am 18.03.2025 zog das „wohl dümmste Hannoveraneranische Großmaul mit angeblichen Doktortitel“ vor das LG Frankfurt und erwirkte unter der erweislich vorsätzlich unwahren Behauptung (Lüge), er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden, eine sehr einstweilige Verfügung, die es mir verbieten sollte, zu berichten, dass er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. (2-03 o 97/25)

Nachdem ich also schon Anfang August 2025 die am 28.09.2020 erfolgte Verurteilung des Dr. „verlogen“ Skrziepietz und also den Prozessbetrug nachwies, nahm er erst im Oktober 2025 seinen Antrag auf den Erlass der Verfügung zurück. (Ich vermute, es gab hierzu mehrfach sehr informelle und mir nicht bekannt gegebene Gespräche zwischen der Richterin Dr. Ina Frost und der Media-Kanzlei Frankfurt.) Die durch die prozessuale Lüge erwirkte Verfügung wurde also aufgehoben. Skrziepietz musste schon dafür mehrere tausend Euro (Gerichts-, Prozess- und Anwaltskosten) tragen (Das schreibe ich weil er seine niedrige Schädigungsabsicht so gar stolz durch ähnliche öffentliche Äußerungen aufzeigt.)

Hinweis an dieser Stelle: Frau Dr. Ina Frost hat monatelang auffallend sorgfältig vermieden zu tun, was jeder Richter oder jede Richterin mit auch nur einem Rest an Ver- und/oder Anstand getan hätte: Sie hat nach der Vorlage des Beweises für die Verurteilung weder die Vollstreckung ausgesetzt noch einen Hinweisbeschluss erlassen, der aufzeigt, dass die Verfügung nach der Lüge also dem Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz aufzuheben sein wird. Damit hat sie ihre heiligsten Pflichten als Richterin vorsätzlich, schwer und nachhaltig verletzt.

Vor der Antragsrücknahme hatte Skrziepietz aber allen Ernstes versucht, seine Anwaltskosten durch seinen Anwalt einzutreiben. Nach allem Dafürhalten ist alles erfüllt um ihn strafrechtlich wegen Prozessebetruges zu verurteilen. Für eine Unschuldsvermutung besteht kein Raum, denn selbst wenn man ihn im Hinblick auf das Geschehen und sein oft krass unwahres Geschreibsel für „völlig irre“ halten und straflos stellen möchte, so hat er durch Schriften bewiesen, dass er sich seines Tuns und dessen Strafbarkeit bewusst war. Die bei ihm vorliegenden Merkmale einer „recht ordentlich ausgewachsenen“ dissozial/narzistischen Störung ändern daran nichts.

Mein Gegenschlag:

Ich hatte am 27.06.2025 beantragt, dem Andreas Skrziepietz die Frist für die Hauptsacheklage zu setzen. Was, weil es absolut zwingendes Recht ist, durch den Rechtspfleger der 3. Zivilkammer erfolgte. Der Prozessbetrüger Skrziepietz wusste zu dem Zeitpunkt noch nicht, konnte es aber ahnen, dass ich ihm die Verurteilung wegen Volksverhetzung nachweisen konnte. Wohl deswegen hat er die Hauptsacheklage nicht eingereicht. Ich hatte, als das klar war, den Antrag einreichen lassen, die Verfügung aufzuheben, weil die Hauptsacheklage nicht eingereicht wurde. Erst im Oktober 2025 erfolgte seine Antragsrücknahme im einstweiligen Verfügungsverfahren.

Nach dem Drängen meiner Anwältin wurde nun endlich - und im Himblick auf den Zeitablauf - der höchst überfällige Beschluss gefasst, dass Skrziepietz nun auch die Kosten für das Aufhebungsverfahren (2-03 O 272/25) aus dem von ihm selbst gewünschten Streitwert von 10.000 € tragen muss.

Wenn ich den Prozesskostenrechner richtig bedient habe sind das, weil eine Verhandlung nicht stattfand, allein für das Aufhebungsverfahren wohl insgesamt rund 3000 Euro. Mit dem Verfahren um die einstweiligeVerfügung zusammen dürfte der gescheiterte Prozessbetrug den Andreas Skrziepietz also fast 7000 Euro kosten (wegen Vorauszahlungen schon gekostet haben), denn es kommt ja noch die Abmahnung hinzu.  Wenn und falls er eine Rechtsschutzversicherung hatte, dürfte die ihm längst (aber spätestens nach der Nummer) gekündigt haben, denn dazu hätte er (falls er sie in Anspruch nahm) wohl ebenfalls belogen. Sowas wird registriert und danach ist es schwer (eher unmöglich) eine neue zu bekommen, vielleicht hat diese also sogar eine eigene Strafanzeige wegen Betruges zu deren Nachteil gestellt, denn man muss einer Prozesskostenversicherung den Fall vor einer Kostenübernahme selbstverständlich wahrheitsgemäß darlegen. 

„Wehe man lügt dabei.“

 



Da hat Andreas Manfred Skrziepietz sich also „selbst gefickt“ und muss nach seinem kackdummdreist versuchten begangenem Prozessbetrug jetzt doppelt zahlen: Nämlich für das einstweilige Verfügungsverfahren und das Aufhebungsverfahren wegen nicht erhobener Hauptsacheklage.

Über das Vollversagen der dritten Zivilkammer des LG Frankfurt und deren Vorsitzende Dr. Ina Frost

Jetzt wird man sich wundern, wieso eigentlich ein rechtsextremer und einschlägig vorbestrafter Quaknazi aus Hannover einen Blogger aus Kassel (der nicht mal Punkte in Flensburg hat) am LG Frankfurt verklagt. Denn Kassel liegt ~150km südlich von Hannover und Frankfurt nochmals ~180km südlich von Kassel...

Die Antwort ist ganz einfach:

Am LG Frankfurt ist derzeitig (und in meinem Interesse an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hoffentlich nicht mehr lange) eine Frau Dr. Ina Frost in der dritten Zivilkammer tätig, die immer wieder auch das krudeste Zeug von Skrziepietz einfach „durchgewunken hat“. So auch diesem Fall. Obwohl der Richterin aus vorherigen Verfahren, in denen diese mit Lügen des Andreas Skrziepietz konfrontiert war und diese sogar auch selbst widerlegte (2-03 O 117/24; 2-03 O 281/24), also eigentlich klar sein musste, dass diese hier wahrscheinlich einem Lügner als Werkzeug zu einem Prozessbetrug dient, erließ diese die Verfügung trotz offensichtlich höchst mangelhafter Glaubhaftmachung (er gab nicht einmal eine Versicherung an Eides statt ab) - und das sogar ohne mündliche Verhandlung.  Im Übrigen wusste die Richterin auch, dass diese es mit einem Kriminellen zu tu tun hatte, denn er legte dieser den Nachweis einer weiteren Verurteilung wegen Beleidigung und Bedrohung (Mai 2024, 30 Tagessätze a 20 Euro) und den Beleg einer dritten Verurteilung (Schreiben der StA Hannover vom Januar 2025 bezüglich einer Einstellung wegen just einer andereren Verurteilung) selbst vor... 

Weiterer Fehltritt der Richterin Dr. Ina Frost: Sie erließ die Verfügung ohne festzulegen, dass diese nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar war. Das alles ist „höchst merkwürdig und krude“ und zwar in einem so unfassbaren Ausmaß, dass man es bereits „Rechtsbeugung“ nennen kann.

Ich halte Frau Dr. Ina Frost und dem übrigen Richtern der 3 Zivilkammer des LG Frankfurt insbesondere vor, dass diese einen (mit allem Verlaub) höchst offensichtlich dissozial/narzistisch gestörten Lügner auch noch befeuert hat.

Bei einem derartig groben Vollversagen stetig und widerholt zu Gunsten eines ebenso offensichtlich rechtsextremen Kriminellen (oder kriminellen Rechtsextremen) - welches man sich im Hinblick auf die offensichtliche Konstanz der Richtung des Versagens nicht mehr als „nicht willentlich“ vorstellen kann, stellt sich die Frage nach einem möglichen Motiv der Richterin.

Könnte es also sein, dass die insoweit auffällige drittte Zivilkammer des LG Frankfurt unter Leitung von Frau Dr. Ina Frost schon anderweitig als „nazifreundlich“ bekannt ist und sich gedanklich nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes befindet?  

Das wäre nämlich eine mögliche und nahe liegende Antwort auf die Frage, warum Dr. „maulkriminell“ (er ist mehrfach wegen Äußerungsdelikten vorbestraft) Skrziepietz so auffällig gern dieses Gericht anruft, welches hunderte Kilometer weit von Hannover entfernt ist. Denn unter Anwälten spricht sich derlei (Ich rede hier von „Nazifreundlichkeit“) herum und die weitgehenden Aufhebungen der vorherigen, mit Verlaub drastisch-offensichtlicher, also willkürlich falscher  Entscheidungen (Frau Dr. Frost hatte u.a. trotz anders erkannter Tatsachenlage darauf erkannt, dass ich Skrziepietz nicht als „Rechtsextremen“ benennen dürfe und nicht berichten dürfe, dass er mich stalkt(e)) durch das OLG Frankfurt (16 U 151/24, 16 U 153/24) sprechen auch dafür, einige der nur formal so genannten „Urteile“ der Frau Dr. Ina Frost und also der 3. Zivikammer ihre Grundlage keineswegs im (Grund-)Gesetz und den Tatsachen haben, sondern „irgendwie anders motiviert“ sind.

Frau Dr. Ina Frost wird, so lange ich einen „Beschwer“ habe (also benachteiligter bin), zwischen mir und Skrziepietz nichts mehr rechtskräftig entscheiden. Durch eine weitere Handlung hat diese übrigens bei mir so sehr „verkackt“, dass ich mich beim Präsident des LG Frankfurt beschwert habe.

Ich mache mich also außerdem dafür stark, dass diese ihre richterliche Tätigkeit an einer anderen Stelle fortsetzt. Es wird doch Rechtsbereiche geben, in denen politische Haltungen und andere Irrglauben eine geringere Rolle spielen und keinen Schaden anrichten:  Wie wärs mit Personenstands- oder Verkehrsrecht? Das LG Kassel hat bewiesen, dass eine solche Umbesetzung geht. Insbesonders halte ich Frau Dr. Ina Frost für einen, ihr zugewiesenen Posten für „völlig ungeeignet“: Denn just diese ist allen Ernstes ausgerechnet „Beauftragte für Korruptionsprävention“ - der Begriff „Korruption“ hat aber nicht immer etwas mit „Bestechung“ zu tun, sondern meint nur den „gemeinschaftlichen Rechtsbruch“ und also nicht das häufig pekunäre Motiv. Nach deren kruden Urteilen mit als „offensichtlich gerichtet“ anmutenden, angeblichen „Fehlern“ oder noch angeblicher „zulässiger“ Willkür „geht das gar nicht“.

Das die AfD eifrig am Rechtsstaat sägt, ist ja bekannt. Auch das Skrziepietz mit seiner beleidigenden und niedrigen. strafbaren Hetze gegen einen thüringischen Verfassungsrichter daran teilnimmt wusste die Frau Dr. Ina Frost. Und niemand möchte, dass (wie der Fall des AG Köln zeigt) ein Jahr nach der Machtübernahme sämtliche Richter Mitglied der NSDAP sind. Egal wie die sich jetzt nennt.

An der „Geschäftsverteilung für das Landgericht Frankfurt am Main“ sollte es in der nächsten Fassung Änderungen geben. Sonst wird das Gericht wohl Probleme damit bekommen, auch nur gerade noch als „ordentliche Gerichtsbarkeit“ gelten zu können.


 

 

31.10.2025

AfD = Sprachrohr Moskaus = Landes und Volksverräter!

Vom 13. bis 16. oder 17. November reisen die beiden Bundestagsabgeordneten Steffen Kotré und Rainer Rothfuß (beide AfD) zum „Internationalen Symposium im Format BRICS-Europa“ nach Sotchi. Man sollte der AfD, welche diese Reise offenbar aus dem Fraktionstopf, ergo auch mit Steuermitteln finanziert, jegliche Geldzuwendung streichen und diese wegen demokratie- und deutschlandfeindlicher Umtriebe verbieten.

Wegen der aktuellen AfD-Reisepläne erhob CSU-Generalsekretär Martin Huber schwere Vorwürfe: „AfD-Abgeordnete fahren nach Russland, um mit dem Kreml über die Durchsetzung russischer Interessen zu sprechen. Das ist Landesverrat.“ Die AfD sei längst das „Sprachrohr Moskaus in Deutschland“. „Wer sich von Putins Schergen seine Politik diktieren lässt, ist kein Patriot, sondern eine Marionette und Risiko für unser Land.“

lese ich im Handelsblatt.

Wo kann ich das unterschreiben? 

Personalien:  

„Steffen Kotré (* 29. April 1971 in Ost-Berlin) ist ein rechtsextremer deutscher Politiker (AfD).“

(Wikipedia)

Rainer Rotfuß (Wikipedia) hat so viele Verbindungen nach Russland (und dürfte für diese auch Saläre erhalten), dass er wohl schon längst vom Verfassungssschutz überwacht wird.

Die Herren Steffen Kotré und Rainer Rothfuß stehen ab sofort auf meiner Liste der Landes- und Volksverräter. 

 

22.09.2025

Die AfD, Alice Weidel und deren Horst Wessel-Ersatz


Horst Wessel (* 9. Oktober 1907 in Bielefeld als Horst Ludwig Georg Erich Wessel; † 23. Februar 1930 in Berlin) war ein deutscher Paramilitär der SA, den die nationalsozialistische Propaganda zum bedeutendsten „Märtyrer der Bewegung“ stilisierte. Kurz nachdem er 1930 von einem KPD-Mitglied getötet worden war, wurde das von ihm verfasste Kampflied „Die Fahne hoch!“ zur Parteihymne der NSDAP erklärt.

(Wikipedia) 

Die Neonazis in der AfD stilisieren nunmehr einen Charlie Kirk zu deren neuen Liedhelden. Just jedes Schusswaffenopfer Kirk, auf dessen Grabstein man seine Worte „Ich glaube es lohnt sich, einige Schusswaffenopfer pro Jahr in Kauf zu nehmen.“ meiseln sollte.

Nehmen wir die Schrei-Ella: Statt den Mord an Charlie Kirk vorbehaltlos zu verurteilen, gab es zahlreiche Fälle, in denen dieser in unerträglicher Weise relativiert und auf Kirks angeblich problematische politische Position hingewiesen wurde“ lässt sich Alice Weidel zitieren - wahrscheinlich weil diese erwartet, dass wegen eines Schusswaffenopfers, welches Schusswaffenopfer als akzeptabel einstufte, bundesweit Fahnenapelle im SA (meinetwegen FDJ)-Stil gehalten werden. Kirk war ein amerikanischer sowohl rechtsradikaler als auch rassistischer Aktivist und Weidel hat sich allen Ernstes darüber aufgeregt, dass der deutsche Bundeskanzler es wagte wenige Stunden nach dessen Ableben nichts zum Tod von Charlie Kirk gesagt zu haben.

War das schrille Gekeife denn zu hören, als in Minnesota Melissa Hortman (die frühere Vorsitzende des Parlaments des US-Bundesstaats ) und ihr Ehemann erschossen, der ebenfalls demokratische Abgeordnete John Hoffman und seine Ehefrau bei einer ähnlichen Tat im nahegelegenen Champlin verletzt wurden? Wo war das Geschrei der Alice Weidel als Walter Lübcke ermordet wurde? Hatte die da etwas Halsschmerzen vom Grölen und Schimpfen auf einer Feier? Die einzige Reaktion, die ich fand, war ihre Hetze nachdem ein Peter Tauber (CDU) Verfassungsfeinden bestimmte Grundrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit entziehen wollte. Da hat die Schrei Ella gleich losgeheult: Taber habe wohl schon genau definiert, "wen er dann für sich als demokratiefeindlich einschätzt".

Da hat die AfD-Lautsprecherin auch geschwiegen - oder ist eine etwaige Aufforderung an irgendeinen Kanzler oder eine Kanzlerin, rechtsgerichteten Terror zu verurteilen, etwa von der angeblichen „Lügenpresse“ verschwiegen worden? Nein, einen solchen Aufruf gab es nie, denn weder bei Nius noch in den vielen Hetzkanälen der sozialalen Medien findet sich auch nur ein Wort der Nazitante.

Anders ausgedrückt: Rechter Terror, der durch Hass und Hetze der Neonazis ausgelöst wird, wird von diesen verschwiegen und kleingeredet, erwischt es aber rechte und/oder Rassisten, dann spielen sich die Hassverbreiter und Täter von ganz Rechts groß auf - und zwar als Opfer.

Das gab es schon mal: Just der Paramilitär und SA-Schläger Horst Wessel wurde zum Opfer stilisiert. 

P.S.: 

„Wer die AfD unterstützt, muss wissen, dass er damit bewusst auch rechtsradikalen Hass und Hetze, extreme Polarisierung und persönliche Diffamierungen in Kauf nimmt. Und wir wissen, wie persönliche Diffamierungen letztlich zu Morddrohungen, Gewalttaten bis hin zum Mord führen können. Jeder, der in der CDU für eine Annäherung oder gar Zusammenarbeit mit der AfD plädiert, muss wissen, dass er sich einer Partei annähert, die rechtsextremes Gedankengut, Antisemitismus und Rassismus in ihren Reihen bewusst duldet. Er muss wissen, dass er sich einer Partei annähert, die ein ideologisches Umfeld unterstützt, aus dem der mutmaßliche Täter von Walter Lübcke gekommen ist.“

(Präsidium und Bundesvorstand der CDU Deutschlands zum Tod von Walter Lübcke, 2019)

Verlinkt habe ich zu Artikeln über ein solches Exemplar, welches rechtsradikalen Hass und Hetze verbreitet, extreme Polarisierung betreibt und sich persönlicher Diffamierungen bedient.

15.09.2025

Nordrhein-Westfalen: AfD verliert tatsächlich Wähler.
Die Bürger wollen keine (kriminellen) Idioten an der Macht!

Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 erzielte die AfD in NRW noch 16,4% (Erststimmen) bzw. 16,8% (Zweitstimmen). Diesem Ergebnis gegenüber stehen nun die 14,5% der Stimmen bei der Kommunalwahl. Damit hat die AfD (nach den Prozentzahlen) rund 2% von allen Stimmen, aber bei genauem Hinsehen mehr als 11% (fast ein Achtel) von den, bei der Bundestagswahl noch erzielten Stimmen verloren. 

Ich vermute mal, dass zu diesem Stimmenverlust auch Typen wie der Grenzüberschreiter Andreas Skrziepietz  aus Hannover beigegetragen haben. Mit seinem Hass und seiner Hetze im Stile des Julius Streicher, seinem Missbrauch der  Gerichte hat auch der nämlich gezeigt, was zu erwarten ist, wenn die AfD mitsamst deren großmäuligen Lichtgestalten an die Macht käme.

Nehmen wir weiter den Glattnazi Bernd Höcke, dessen Verurteilungen wegen der „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ nach querulatorisch anmutenden Beschwerden der BGH bestätigt hat oder eben meinen „Lieblingsquaknazi“ Andreas Skrziepietz - der ja auch schon wegen Straftaten wie Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung vorbestraft ist - was womöglich längst nicht alles ist und wobei es hoffentlich auch nicht bleibt. Denn Letzterer zeigt sich ziemlich unbeeindruckt, quakt querulatorisch weiter weltfremdes Zeug, beschönigt durch öffentliche Schrift (allerdings feige hinter seinem Alias „Docmacher“ verborgen) sogar die Verbrechen des Ku-Klux-Klan und macht so zumindest verständigen Lesern klar, dass er mit ganz üblen Rassisten, ja sogar Mördern durchaus sympatisiert. 

Solche wie ihn oder den Bargeld- und Chinafreund Maximilian Krah, Petr Bystron. Miguel KlaußStephan Brandner will doch eigentlich nicht mal die geistige Unterschicht an der Macht sehen, dazu müsste man ein Idiot UND geistig „neben allen Spuren“ sein.

Schauen wir mal, was das AfD-nahe geistige Ultraleichtgewicht so ejakuliert:

Bild: Man wird es kaum glauben, aber der Quaknazi (so will er nicht genannt werden) Andreas Skrziepietz aus Hannover quakt sowas und will gleichzeitig nicht als Hass- und Hetzblogger bezeichnet und trotz seiner niedrig-hassenden Wortwahl politischen Gegnern gegenüber („Ratten“, „kastrieren") nicht mit Julius Streicher verglichen werden. Längst nicht erst diese querulatorisch anmutenden Klagen qualifizieren den, die AfD (als angeblich „einzige demokratische Oppositionspartei im Bundestag“) und extrem rechte Positionen bewerbenden Hass- und Hetzblogger zum Rechtsmissbraucher. 


 

 

16.08.2025

Mal was zum Thema „Ratte“:
Besonders ekelerregendes Exemplar in Hannover - Groß Burgholz gesichtet

Dumme, verlogene Quak-, Hass- und  Hetznazis bezeichnen andere ja gerne als „Ratte“ und ich denke, die haben dabei die Hand (eher zwei Finger) an etwas sehr kleinem, einem Miniwürstchen ähnlichen. Genau solche zeigen sich höchst empfindlich wenn man diesen mit wahren Worten entgegnet und rufen dann so feige wie krassdumm lügend nach genau dem Staat, den solches Pack hasst und im Julius-Streicher-Stil verhetzt.

Wer den Bundespräsident als „Demok-Ratte“ verunglimpft entpuppt sich selbst als kriminelle  „Anti-Demok-Ratte“. Und ein besonders ekelerregendes Exemplare dieser „Anti-Demok-Ratten“ treibt sich in Hannover - Groß Burgholz in der Nähe der Schierholzbrücke, nördöstlich des olfaktorisch bei Ratten gewiss Zustimmung findenden Kanals und in der Nähe der ehemaligen Misburger Rieselfelder herum und hat sogar - also dummdreist unwahr - in einer Versicherung an Eides statt behauptet, „Demokrat“ zu sein.

Apropos „Kanal“: Bei YouTube gibt es Kostproben des Quiekens - einer solchen „Anti-Demok-Ratte“, mit dem bei AfD-nahen, freiwillig ungeimpften Seuchenvögeln. Maskenverweigerern und also zweifelsfrei mindestens potentiellen Psychiatriepatienten um Zustimmung gebuhlt wird:


Bild einer solch selbstmeintlich „mutigen“ Person. (Rechte via Youtube) Nicht zu sehen: Wo die Finger sind und die Flecke einer gewissen, eiweißhaltigen Substanz. Ekelhaft sind nicht nur seine Worte sondern auch sein Handeln. Und das der „Docmacher“ auch noch stolz darauf ist: 

Ich kann dem psychopathischen Herrn gerne bestätigen, dass er ein ganz besonders niedrig denkender Denunziant ist. Seine völlig erfolgsfreien Strafanzeigen gegen mich sprechen eine deutliche Sprache. Der demnach wohl von sozialer Hilfe lebende „Docmacher“ hingegen wurde mehrfach verurteilt: z.B. anno 2024 wegen Beleidigung und Bedrohung. Auch wegen Volksverhetzung - das war am 28.09.2020 und die Strafe betrug 60 Tagessätze a 10 Euro (Entscheidung in einem ähnlichem Fall). Beide Verurteilungen verneinte der Prozessbetrüger vor Gerichten.

Sicherlich hatte der großfressig-kriminelle „Docmacher“ die Verurteilung wegen Volksverhetzung „nur vergessen“, „weil seine Mutti die 600 € bezahlte“.


 

 

 

 

 

 

 

14.08.2025

Donald Trump, Wladmir Putin: Kolonialismus und Verrat?

„US-Finanzminister Scott Bessent würde dem Bericht zufolge an den Vorbereitungen dieser Zugeständnisse arbeiten, schreibt die britische Zeitung. Er prüfe demnach die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit Russland neue Bergbauunternehmen zu gründen, um die Erschließung ukrainischer Vorkommen zu beschleunigen.“

(NTV

Wenn das stimmt, dann handelt es sich um finstersten Kolonialismus und Verrat des Donald Trump, der - wie einst Hitler - unter Umgehung der demokratischen Institutionen mit Dekreten regiert und (zwar nicht Polen aber) die Ukraine aufteilt, auch sehr wohl Konzentrationslager (wenngleich - vielleicht nur noch nicht - keine Massenvernichtungslager) errichtet. Kein Wunder, dass die AfD-Nazis sämtlich Trump-Fans sind und zusammen mit nicht weniger verwirrten Anhängern einer gewissen Personenkult-Partei an Putins Rakete lutschen.

Europa muss entschieden stärker werden. Nach innen und außen.

09.07.2025

Das „wahre Böse“:
„Gebt ihnen verdammte Kopfhörer!“

Die Nazischlampe (Nein! Ich hab bessere Worte:) Die Hass-und-Kotz-Ella von der AfD tickte heute mal wieder voll aus und zeigte nicht nur ihr wahres Gesicht, sondern was die AfD wirklich ist: Rassistisch, verlogen, voller Hass und Verblendung. Das „wahre Böse“ also.

Die Selbstgefälligkeit der Nazis „neuer Schule“ in diesem Bild ...

Bild: Ausschnitt aus einem Bericht von NTV, Chrupalla macht Minuten später Werbung dafür, aus niedrigen pekunären Gründen mit den russischen Kriegsverbrechern zu paktieren.

 ... lässt mich an dieses alte Foto mit selbstgefälligen Nazis „alter Schule“ denken, die sich alsbald nicht mehr so amüsiert haben:

Foto: Deutsches Museeum (Ausschnitt)

 Und deshalb fordere ich:

„Gebt ihnen verdammte Kopfhörer!“ 

  

09.06.2025

Heute: In den USA zeigt sich, was seitens der AfD droht - und:
Was AfD und Quaknazis mit „Meinungsfreiheit“ meinen

US-Präsident Trump setzt Militär gegen protestierende US-Bürger ein. Sogar auf Journalisten wird geschossen!

Zugleich macht sich Donald Trum daran - gleich den Faschisten - die Gewaltenteilung, welche neben freien Wahlen eine Demokratie und also einen Rechtsstaat charakterisiert, durch Notstandsverordnungen und militärische Gewalt (Nationalgarde, sogar Marines) aufzuheben. 

So handelte auch Adolf Hitler im zeitlich sogar nahezu übereinstimmenden Abstand zur Machtergreifung.

Nur das komplett hohlbirnig auftretende Konklomerat aus AfD- und Putinfreunden nebst Covidioten, Klimaleugnern, Reichsbürgern, Verschwörungstheoretikern und Organspendeverweigerern lobt Donald Trump für seinen also erwiesen nur angeblichen Einsatz „für die Meinungsfreiheit“. Denn diese blaubraun-covidiodistischen, verlogenen Möchtegerne meinen mit „Meinungsfreiheit“ nur das eigene, vermeintliche „Recht“ zu lügen, zu hassen, zu hetzen, zu verleumden, auf Menschen zu schießen und zu brandschatzen.  

Und gehen gegen Journalisten auch mit extremer Gewalt vor.

Ein ganz besonders irres Explar dieser Sorte Sauf- und Quaknazis nannte meine Anwältin in seinem völlig impressums- und hirnfrei betriebenen Hassblog eine „Omma gegen das Recht“ und behauptete nachfolgend dummdreist, er - der er ein „Pazifist“ sei (Was im Hinblick auf seine Hass- und Hetzschriften also ebenfalls dummdreist gelogen ist!) - dürfe solche, also auch diese, eine „alte Schabracke“ nennen. Es ist wohl sehr viel besser für ihn, wenn der bereits mehrfach einschlägig Vorbestrafte das vermeidet. 

Sonst müsste man ihm bald raten, die Seife in eine Socke zu packen, wenn es dort, wo er dann nur fast so sorgfältig beschützt wird, wie die Allgemeinheit vor ihm, zum Duschen geht. 



21.05.2025

Ossis! Ihr solltet wissen, wer Euch verarscht!

Rekonstruktion eines Neandertalers (Neanderthal Museum).  CC BY-SA 4.0

Sinnbild: Rekonstruktion eines Neanderthalers (Neanderthal Museum). Lizenz:  CC BY-SA 4.0

Ein Andreas Skrziepietz aus Hannover macht ja, durchmixt mit ganz üblen Formalbeleidigungen, immer mal Werbung für die AfD.

Ihr solltet wissen, wie der wirklich denkt: 

Nun, er „quatschkoppt“ wie folgt:

„Das liegt wohl daran, daß Xxxxxxx in der DDR aufwuchs und selbständiges Denken nie gelernt hat.

Ihr seid also in der DDR aufgewachsen? Dann hält der Euch also allein schon deshalb für Idioten. 

„Danke. Gleichfalls! Herr Andreas Skrziepietz!“

Ich vermute dringend, faktische alle der großmäuligen AfDler aus dem „Wessiland“ denken ebenso niedrig. Das Stichwort ist „Fremdenfeindlichkeit“. Die kann sich, weil sie den hirnarm-niedrigen Instinkten aus der Million Jahre frühmenschlichen Hordenlebens mit dem gegenseitigen Raub von Nahrung und Weibchen folgt, nämlich gegen praktisch jede(n) richten.

Andreas Skrziepietz wird sehr bald wissen erfahren, zu wessen Nachteil er die obige und 25 weitere unfassbar blöde Äußerungen tätigte.

 

 

29.03.2025

„Anschwellender Angstgesang“

 


Sinnbild: „Hier ist kein Platz für Nazis“ - aber z.B. Stuttgart ist ja für merkwürdige Urteile bekannt. So hatte das OLG Stuttgart (1 Ws 120/06, Beschluss vom 18. Mai 2006) das LG Stuttgart (18 KLs 4 Js 63331/05 – Entscheidung vom 29. September 2006) allen Ernstes dazu verdammt, die Verbreiter eines inhaltsgleichen Bildnisses wie des obigen zu bestrafen. Der BGH  hob den „Grobquatsch“ mit Urteil vom 15. März 2007 – 3 StR 486/06 auf. Man kann sich jetzt Gedanken machen, welcher Gesinnung die Richter (und die in der Sache 4 Js 63331/05 auffallend aktiven Stuttgarter Staatsanwälte oder deren Weisungsgeber Ullrich Goll) wohl waren - und ob man das obige als Schild auch am Personaleingang von Gerichten und Staatsanwaltschaften hätte anbringen sollen.

Die eigentliche Geschichte: (Teil 1)

Der gar größmäulige „Docmacher“ und mindestens wegen Beleidigung und Bedrohung vorbestrafte „Möchtergernkrawattennazi“ Andreas Skrziepietz aus Hannover findet es gar toll, dass eine einzelmeinende Kammer des Landgerichts Würzburg nicht gegen einen anderen Kaumnochkrawattennazi und offenbaren Himmler-Fan (Daniel Halemba) verhandeln will - und die Übernahme - des Verfahrens vom Jugendgericht ablehnt. Das Jugendgericht hatte diese Übernahme wegen des  „Umfangs“ des Verfahrens beantragt, die einzelmeinende Kammer des Landgerichts(¹) meinte dazu „Nö. Ist gar nicht so doll.“  Ferner vermeint die Kammer einzelmeinend, das es mit der vorgeworfenen Nötigung, Volksverhetzung und  Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Kennzeichen schwierig wäre. Aber schauen wir mal:

“Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten in der 14-seitigen Anklageschrift Straftaten aus fünf verschiedenen Tatkomplexen vor. Hierbei soll es zur Verwirklichung folgender Delikte gekommen sein: Vorsätzliche Geldwäsche in drei Fällen, versuchte sowie vollendete Nötigung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung sowie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. “

Über diese Vorwürfe habe ich schon berichtet.

Während also die ganze Naziszene mit gefalteten Händen da hockt und deren heilige Vierfaltigkeit (Hitler, Himmler, Göbbels und Mengele - die aber in der Hölle schmoren) für den „vermeintlichen Freispruch“

 


dankt (oder „den Hitlergruß eifrig pogend feiert), sollte man wohl mal etwas nachdenken. Das Verfahren bleibt lediglich beim Jugendgericht und ob sich die Vorwürfe dort erhärten weiß man nach der Beweisaufnahme - nicht vorher.  Zudem kommt es womöglich nicht darauf an, ob da „Zeugen“ aussagen, dass diese sich „nicht als genötigt ansehen“. Wenn es hierfür andere Beweise gibt (Halemba soll, wenn ich alles richtig verstanden habe, gegen eine Tür getreten haben) z.B. durch Ausstoßen von Drohungen und Forderungen, dann ist deren reines Behaupten der eigenen subjektiven Wahrnehmung (die gerade wegen der Nazi-Thematik und der betroffenen Kanzlei sowohl auf wirtschaftlichen Gründen als vor allem auch auf Angst beruhen kann) nicht wesentlich, wenn es dafür andere Zeugen oder gerichtsfest manifestierte, frühere Aussagen der selben Zeugen gibt. Das Amtsgericht Stuttgart schrieb nämlich:

“Zum Vorwurf der versuchten Nötigung und der Sachbeschädigung: Des Weiteren besteht der Tatverdacht, dass der Angeschuldigte im Jahr 2023 versucht hat, auf einen Rechtsanwalt nötigend einzuwirken, um diesen zur Einflussnahme auf ein gegen eine dritte Person laufendes Parteiausschlussverfahren zu veranlassen. In diesem Zusammenhang soll es auch zur Gewalteinwirkung gegen die Eingangstür der Anwaltskanzlei gekommen sein, wodurch diese leicht beschädigt worden sein soll.“

§ 240 StGB besagt: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt“ - da steht kein Wort davon, dass sich die betroffene Person auch selbst als „genötigt“ ansehen muss. Auch die Behauptung des Gegenteils durch die Genötigten selbst kann, wenn es andere Zeugen oder Beweise gibt, daran nichts ändern.

„Anschwellender Angstgesang“ (Teil 2)

Es gibt auch Neuigkeiten seitens des Möchtergernkrawattennazis „Docmacher“ Andreas Skrziepietz, von dem ich in den nächsten Monaten weitere geistige Entblösungen erwarte. Aktuell verbreitet dieser selbst, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 90 StGB „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ stattfinden - jedenfalls entnehme ich das seinen Worten:


Zu der wohl allfälligen Anklage werden wohl hoffentlich auch sein Versuch des Prozessbetrugs und der Nötigung zur Teilnahme an just der Straftat der Verunglimpfung des Bundespräsidenten genommen. 

Der sich tatsachenwidrig selbst für „intelligent“ haltende Skrziepietz ist also mit allem Verlaub geradezu das perfekte Beispiel dafür, dass Angeklagte schweigen sollten - manche es aber auf Grund einer offensichtlich gestörten Psyche nicht können.

Denn durch seine öffentliche Äußerung hat er alles nur schlimmer gemacht. Vermutlich wird sein Angstgesang  noch anschwellen. Das es ein solcher ist wird er nicht zugeben wollen, aber ihm droht eine Verurteilung von 6 Monaten bis 5 Jahren Haft, die nur vielleicht zur Bewährung ausgesetzt werden.  Das kann aber - wegen der weiteren ihm mit Fug und Recht vorgehaltenen Straftaten der Nötigung und des Prozessbetruges, aber auch wegen seiner Vorstrafe wegen Beleidigung und Bedrohung „schwierig“ werden. Ihm droht (im hier erwarteten Fall einer erneuten Verurteilung) „Knast oder Klapse“.

Das Andreas Skrziepietz die „Geschichte vom gar unschuldigen Daniel Halemba“ erzählt verstehe ich so, dass Skrziepietz sich an einen Strohhalm (wenn andere Geistesgleiche unschuldig sind, ist er es seiner Auffassung nach wohl auch) klammert, denn er schreibt auch:

„Es scheint doch noch ein paar unabhängige Richter zu geben.“

Nun, der Maskenverweigerer Srkziepietz hat einen anderen Richter (nicht wörtlich) als „unabhängig“, „wissenschaftlich arbeitend“ und also „gar heldenhaft” beschrieben. Der ist wegen „covidiodistischer Rechtsbeugung“ zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Und der Irre ist so „gottlob“ kein Richter mehr, wie Skrziepietz „gottlob“ kein Arzt wurde. Richter, die Urteil fällen, die Skrziepietz nicht gefallen (wie den Thüringer Verfassungsrichter Geibert) beleidigt der Quaknazi „Docmacher“ Skrziepietz hingegen als „fett“.

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 ¹) Die Qualität der Rechtssprechung an Landgerichten gilt vielen als „bekannt niedrig“.

21.12.2024

Der „Magdeburger Terrorist“ (Taleb A.) war AfD-Sympatisant

Längst nicht nur in Deutschland sind Menschen entsetzt darüber, was in Magdeburg geschah. Die allermeisten sind mit ihren Gedanken bei den Angehörigen der Verstorbenen oder auf den Intensivstationen liegenden Schwer- und Schwerstverletzten und diesen selbst, hoffen oder beten für deren Überleben und Gesundung. Auch an die Retter denken viele, welche die Toten und Verletzten aus dem Blutbad bargen.

Nur nicht das rechte Pack!

Da hatten ein Haufen blau-braunes und scheiße-braunes Gesocks heute morgen schon zur „4-G-Feder“ gegriffen: Tatsächlich erfreut über den Anlass, den das tatsächlich schreckliche Geschehen ihnen bot, hat das rechte Dumpfbacken-Pack gehasst, gehetzt, gejault und gedroht. Statt erst einmal schockiert zu sein. Und schon deshalb abzuwarten.

Und dann kam heraus, dass der „Magdeburger Terrorist“, (Taleb A.), ein AfD-Sympatisant ist, der von genau diesem blau-braunen Gesocks verhetzt wurde.

Ich sag's mal mit Macron”: Besser ihr hättet eure „scheiße-dummen“ Nazi-Fressen gehalten.

Wahrlich schrecklich: Die deutschen Behörden haben mal wieder einer Warnung in den Wind geschlagen. Wann hat GENAU DAS - also die Schnarchnasigkeit und Arroganz seitens Behörden und Justiz - endlich mal Folgen? Und wann werden die Hetzer effektiv am Hetzen gehindert?

08.12.2024

Über das Großmaul Sergej Lawrow und die strategische Niederlage Russlands in Syrien

Es ist gerade mal wenige Tage her, da schwang Sergej Lawrow in einem auch sonst für „sehr alternative Fakten“ (a.k.a. grobe Lügen) bekannten, Donald Trump sehr nahestehendem Medium die große Fresse: „Russland werde eine strategische Niederlage mit jedem Mittel verhindern“.

Nun,  eine strategische Niederlage erleidet Russland aber gerade und evakuiert offenbar Menschen und Gerät aus den Militärstützpunkten in Syrien. Das „mit allen Mitteln“ ist also mal wieder nur russische, wodkagetränkte Dampfplauderei. Das „System Putin“ ist schwach und hat sich schwer übernommen.

Denn Russland war und ist in der Folge seines Überfalls auf die Ukraine - und weil diese sich mit der Unterstützung rechtschaffener und demokratischer Bürger vieler Länder heldenhaft und tapfer wehrt, täglich die Söldner des russischen Aggressors und deren Technik vernichtet - derzeit nicht in der Lage, das mörderische Assad-Regime zu stützen, hat also seine strategischen Stützpunkte in Syrien - von denen aus es - wie auch in der Ukraine - die Zivilbevölkerung mit Bombern und Kanonen terrorisierte - faktisch schon aufgeben müssen.

Was ich jetzt hoffe ist, dass die Führer der obsiegenden Parteien nach jahrzehnte langer Unterdrückung und fast einem Jahrzehnt Bürgerkrieg, sich die Macht zunächst friedlich teilen und diese alsbald in die Hände des Volkes legen. Und ich hoffe, dass es richtig ist, dass der Eindruck, den der IS und al Kaida hinterlassen haben, also falsch ist, dass also in Syrien eine wahrhaft islamische Regierung durch Institutionen, welche als ihre Pflicht ansehen, dem Volk und meinetwegen Gott (gern auch Gott und deshalb dem gesamten syrischen Volk) zu dienen, also friedlich herrschen wird.

Und das trotz der Gewaltexzesse, die wohl punktuell stattfinden. Gut finde ich, dass Abu Mohammed al-Dscholani dazu aufrief, diese zu unterlassen. Aber nach jahrzehntelanger Gewalt und zigtausenden Morden seitens des Assad-Regimes (und eben auch Russlands) ist es schwer bis unmöglich, die Wut der Betroffenen auf die Institutionen und Unterstützer des Assad-Regimes immer und überall im Zaum zu halten.

Stets blöde Kommentare von Putinliebchen und Quaknazis sind hier nicht willkommen.

08.08.2024

13 Prozent

  • Etwa 13 Prozent der Bevölkerung Deutschlands würden Donald Trump wählen. Ein Teil davon glaubt den Scheiß, den der quakt, sogar.
  • Etwa 13 Prozent der Bevölkerung Deutschlands sind AfD-oder-schlimmer-Anhänger. Ein Teil davon ist als „stringent rechtsradikal“ einzustufen.
  • Etwa 13 Prozent der Bevölkerung Deutschlands stehen auf der Seite der russischen Kriegsverbrecher und tarnt sich als „Pazifisten“. Ein Teil davon wird von Putin dafür bezahlt. Der andere ist nur ganz dumm.
  • Etwa 13 Prozent der Bevölkerung Deutschlands sind schlicht und einfach Covidioten. Ein Teil davon sind „freiwillig ungeimpfte Seuchenvögel“ - also feige Gestalten, die unsolidarisch den „Pieks“ verweigerten.
  • Etwa 13 Prozent der Bevölkerung Deutschlands glauben an Verschwörungstheorien. Leider nur ein Teil davon war schon in der Klapsmühle. Vorher waren die noch schlimmer.

Ich würde ja sagen, dass etwa 13 Prozent der Bevölkerung Deutschlands alle fünf dieser Störungen auf einmal haben. Jedenfalls ist mir noch keiner von denen begegnet, der nicht alle fünf hätte.

Der krasse Fall des Andreas Skrziepietz bestätigt diese Ansicht. Allerdings glaubt der ausweislich seiner Äußerungen wohl daran, Mitglied irgendeiner „Mehrheit“ zu sein. Ich glaube deswegen, der hat die 13% fünf mal addiert und kam auf 65 nein: sogar 78%.

24.05.2024

Sylt: Besorgte Bürger Eltern wollen bekokster Dummnazi-Brut das Taschengeld kürzen
Hinweis zu theoretisch möglicher Anwaltspost

Derzeit ist ja ein Video „viral“, welches zeigt, dass Blödheit noch ansteckender ist als Covid 19. Im Koks-, Alkohol- und/oder Gruppenwahn singen die gezeigten auf der Freifläche vor einem Club, der für eine hohe Dichte von Personen bekannt ist, die „von Beruf“ Sohn oder Tochter sind (denen also die Lebenserfahrung aus eigenem Lebenserwerb und somit auch jeder Antrieb für tatsächlich gutes Benehmen fehlt), zu ausländischer(!) Humbas-Dummbas-„Musik“ den Blödfascho-Text „Deutschland den Deutschen - Ausländer raus!“

Erste, nunmehr besorgte, Bürger Eltern wollen hier korrigierend eingreifen und haben angeblich die Kreditkarten der sich als „versoffene und bekokste Dummnazis“ erweisenden „Brut“ sperren lassen.

Was mir an dem Video aufgefallen ist eine weibliche, blonde Person, die freiwillig so blöd grinsend in die Kamera singt, dass mir alle Blondinenwitze aus den 80ern als „schwerst untertrieben“ erscheinen. Zur Ehrenrettung: Eine andere, ebenfalls blond, fühlt sich sichtlich unwohl und ist dem Habitus (hier: Gesichtsausdruck, Körperhaltung, Bewegungen) nach gar nicht einverstanden und völlig genervt. Das kann aber zusätzlich an dem, so wirken die Bilder auf mich, zwar ungeimpften dafür aber bekoksten Idiot liegen, der, wie das Video zeigt, ihr a) „ein Ohr abkaut“ und b) wohl „an die Wäsche will“. Ich sags mal so: „Falls der an dem Abend bekommen hat, was er wollte, dann hat er (vermutlich eine ausländische Dienstleisterin) dafür bezahlt. Aber vermutlich hat er keinen ... lassen wir das.“

Allerdings ist gemäß meiner Erfahrung mit dieser Sorte Pack nach auch zu erwarten, dass sich die volksverhetzenden Dummnazis gegen die Bilder wehren.

Ich bin zwar nur ein Schlosser - aber ich kenne mich (ausweislich meiner Berichte über ausgelachte Abmahner und gewonnene Verfahren) mit Idioten, die glauben immer Recht zu bekommen, super aus und weiß, dass solche gern „zum Anwalt rennen“, sich bei dem ausheulen und viel Geld auf den Tresen packen, damit dieser „gegen die gar unberechtigte Berichterstattung“ vorgehe.

Rechtsgrundlage einer theoretisch möglichen Abmahnung?

Rein theoretisch könnte es für die Verbreitung des Videos Anwaltspost geben - es sind ja immerhin Personen erkennbar. Also eine Abmahnung wegen angeblichen Verstoßes gegen §22 des „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie“ (KunstUrhG), also wegen einer angeblichen Verletzung des „Rechtes am eigenen Bild“.

Die bleibt aber folgenlos.

Dem Anwalt oder der Anwältin, welcher oder welche diese Abmahnung ausspricht, bescheinige ich schon mal vorab, dass dieser oder diese entweder „euphemistisch-blond“ ist oder die eigenen Mandanten abzockt: Denn schon § 23 Absatz 1 Nr. 3 des selben Gesetzes sagt: „Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.

Und die Bilder zeigen genau das: Eine im Freien - sogar in der Offentlichkeit - stattfindende Versammlung von einem Haufen Nazi-Idioten allerlei Geschlechtes und (mindestens) einer löblichen Ausnahme.