Ist dem Andi ein wenig kühl unten rum geworden - sprich ist im sein Allerwertester auf Grundeis gegangen? Irgendwie sind heute Berichte von einem kleinen Schlosser von seiner Seite verschwunden - und das kurz vor der Gerichtsverhandlung. Aber was soll‘s - kleine Schlosser sind eben auch clevere Schlosser und sichern alle Beweise sofort :)
Also: Ich selbst war - übrigens beruflich - verhindert, habe nämlich in Hamburg Seminar gehalten. Laut meiner Anwältin hat Andreas Skrziepietz in der Verhandlung sinngemäß (mit weniger höflichen Worten) behauptet, ich würde beschäftigungslos zu Hause hocken und, so meine Anwältin, er habe mich auch sonst „beleidigt“. (Naja: Soweit ich das weiß kommt allerdings eine „Beleidigung“ nur dann in Betracht, wenn mir diese auch wörtlich zugeht. Es gibt aber auch die „üble Nachrede“.)
Für mich ist daraus klar, dass er in Verleumdungsabsicht und ohne überhaupt etwas zu wissen, weiterhin völlig ins Blaue hinein negative Tatsachenbehauptungen über mich verbreiten wird. Vorliegend hatte Skrziepietz Anhaltspunkte dafür, dass seine Vermutung grundlos ist, denn ich hatte keinen Antrag auf PKH gestellt. In der Vergangenheit hat Skrziepietz die Vermutung aufgestellt, dass ich einen solchen stellen werde. Er wusste also, dass ich die finanziellen Mittel für die Prozessführung habe und hat demzufolge die obige Behauptung getätigt, obwohl er Anhaltspunkte dafür hatte, dass diese unwahr ist. Das nennt man eine Lüge - hier „gelogen in der Absicht, mich vor dem Gericht zu verleumden.“
Andreas Skrziepietz soll sinngemäß ausgesagt haben, er habe gar keine Lust mehr, über mich zu schreiben, sich mit mir zu befassen. Dem steht aber entgegen, dass er genau diese Behauptung durch seinen Anwalt schon einmal vor dem LG Frankfurt vortragen ließ und nachfolgend weitere Weblogs veröffentlichte, in denen er mich beleidigte. Ein weiterer Grund, weshalb ich ihn nunmehr für eine Person halte, die auch vor Gericht lügt. Und immerhin steht dem ja entgegen, dass er mich in der mündlichen Verhandlung verleumdet hat.
Es einen Vergleichsvorschlag (Skrziepietz sollte im Hinblick auf die Vielzahl der nicht durchsetzbaren Verbotsanträge den allergrößten Teil der Kosten tragen - aber das interessiert mich nicht, denn darin war eine Verpflichtung beider Seiten enthalten, nicht mehr übereinander zu schreiben.
Das geht gar nicht: Andreas Skrziepietz betreibt mehrere Blogs, war oder ist in Foren aktiv, in denen er nicht nur mich sondern auch Dritte verleumdet und beleidigt (hat), er hat dem Gericht mehrfach unwahr vortragen lassen und ich soll auf mein Recht verzichten, über ihn zu schreiben? Ich soll auf mein Recht verzichten, seine Lügen „Lügen“ zu nennen, seine Beleidigungen „Beleidigungen“, seine Verleumdungen „Verleumdungen“,seine Hassreden „Hassreden“?
Zum Scheitan mit dieser Idee!
Ich habe den Vergleich also nicht akzepiert er wurde widerrufen. Es geht dem zu Folge nach der gescheiterten Güteverhandlung „streitig“ weiter. Und falls Andreas Skrziepietz meint, dass er in der von ihm angestrengten EV-Sache vielleicht auch mit nur einem Punkt durchkommt: Falls das so ist, gibt es eine zweite Runde: Entweder zwinge ich ihn in die Hauptsacheklage oder ich gehe in Berufung.
Und ich prozessiere nicht wegen der Kosten. Skrziepietz hingegen hat mehrfach - gerade auch öffentlich - zum Ausdruck gebracht, dass er mich durch diese schädigen will. Ich denke, dass das LG Frankfurt den sehr wohl missbräuchlichen Charakter seiner Klage bisher einfach nicht genug bedacht hat.
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Ist dem Andi ein wenig kühl unten rum geworden - sprich ist im sein Allerwertester auf Grundeis gegangen? Irgendwie sind heute Berichte von einem kleinen Schlosser von seiner Seite verschwunden - und das kurz vor der Gerichtsverhandlung. Aber was soll‘s - kleine Schlosser sind eben auch clevere Schlosser und sichern alle Beweise sofort :)
Also: Ich selbst war - übrigens beruflich - verhindert, habe nämlich in Hamburg Seminar gehalten. Laut meiner Anwältin hat Andreas Skrziepietz in der Verhandlung sinngemäß (mit weniger höflichen Worten) behauptet, ich würde beschäftigungslos zu Hause hocken und, so meine Anwältin, er habe mich auch sonst „beleidigt“. (Naja: Soweit ich das weiß kommt allerdings eine „Beleidigung“ nur dann in Betracht, wenn mir diese auch wörtlich zugeht. Es gibt aber auch die „üble Nachrede“.)
Für mich ist daraus klar, dass er in Verleumdungsabsicht und ohne überhaupt etwas zu wissen, weiterhin völlig ins Blaue hinein negative Tatsachenbehauptungen über mich verbreiten wird. Vorliegend hatte Skrziepietz Anhaltspunkte dafür, dass seine Vermutung grundlos ist, denn ich hatte keinen Antrag auf PKH gestellt. In der Vergangenheit hat Skrziepietz die Vermutung aufgestellt, dass ich einen solchen stellen werde. Er wusste also, dass ich die finanziellen Mittel für die Prozessführung habe und hat demzufolge die obige Behauptung getätigt, obwohl er Anhaltspunkte dafür hatte, dass diese unwahr ist. Das nennt man eine Lüge - hier „gelogen in der Absicht, mich vor dem Gericht zu verleumden.“
Andreas Skrziepietz soll sinngemäß ausgesagt haben, er habe gar keine Lust mehr, über mich zu schreiben, sich mit mir zu befassen. Dem steht aber entgegen, dass er genau diese Behauptung durch seinen Anwalt schon einmal vor dem LG Frankfurt vortragen ließ und nachfolgend weitere Weblogs veröffentlichte, in denen er mich beleidigte. Ein weiterer Grund, weshalb ich ihn nunmehr für eine Person halte, die auch vor Gericht lügt. Und immerhin steht dem ja entgegen, dass er mich in der mündlichen Verhandlung verleumdet hat.
Das Gericht sieht bisher wohl irgendeine Äußerung über ihn als noch „nicht ausreichend von vorgtragenen Tatsachen gedeckt“ an und meint bisher, die Nennung seiner Adresse schädige seine Rechte. (Dem entgegen steht: Andreas Skrziepietz hat seine Adresse an Dritter Stelle öffentlich genannt und die Privatheit dieser Information also aufgegeben)
Es einen Vergleichsvorschlag (Skrziepietz sollte im Hinblick auf die Vielzahl der nicht durchsetzbaren Verbotsanträge den allergrößten Teil der Kosten tragen - aber das interessiert mich nicht, denn darin war eine Verpflichtung beider Seiten enthalten, nicht mehr übereinander zu schreiben.
Das geht gar nicht: Andreas Skrziepietz betreibt mehrere Blogs, war oder ist in Foren aktiv, in denen er nicht nur mich sondern auch Dritte verleumdet und beleidigt (hat), er hat dem Gericht mehrfach unwahr vortragen lassen und ich soll auf mein Recht verzichten, über ihn zu schreiben? Ich soll auf mein Recht verzichten, seine Lügen „Lügen“ zu nennen, seine Beleidigungen „Beleidigungen“, seine Verleumdungen „Verleumdungen“,seine Hassreden „Hassreden“?
Zum Scheitan mit dieser Idee!
Ich habe den Vergleich also nicht akzepiert er wurde widerrufen. Es geht dem zu Folge nach der gescheiterten Güteverhandlung „streitig“ weiter. Und falls Andreas Skrziepietz meint, dass er in der von ihm angestrengten EV-Sache vielleicht auch mit nur einem Punkt durchkommt: Falls das so ist, gibt es eine zweite Runde: Entweder zwinge ich ihn in die Hauptsacheklage oder ich gehe in Berufung.
Und ich prozessiere nicht wegen der Kosten. Skrziepietz hingegen hat mehrfach - gerade auch öffentlich - zum Ausdruck gebracht, dass er mich durch diese schädigen will. Ich denke, dass das LG Frankfurt den sehr wohl missbräuchlichen Charakter seiner Klage bisher einfach nicht genug bedacht hat.
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