1. Update: Am Ende hab ich gewonnen:
Mein Ablehnungsantrag gegen die drei Richter(innen) wurde abgesegnet, die Ablehnung gegen den ursprünglichen Richter Neumeier ging dann auch durch,
das OLG gab mir recht soweit das LG meiner Beschwerde (mit kruder Begründung) nicht abhalf und
die „Euroweb-Struktur“ namens „Webseitenarea GmbH“ des Denis Pohlan nahm sodann ihren ganzen Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung zurück. Was wohl klar macht, dass der ohne Rechtsbeugung keine Chance hatte!
Durch die Antragsrücknahme konnte auch die versuchte „Freiheitsberaubung vermittels Missbrauch des Gerichts“ nicht vollendet werden.
2. Update: Ich wurde nicht verurteilt, das AG Kassel hat die Strafsache elegant, sorgfältig und systematisch verjähren lassen um zu verhindern, dass ich dem Herrn Simon durch die Verteidigung schade. Das ich Ihn und die drei Richter, aber auch den Staatsanwalt Uekermann als Zeuge vernehmen werde hatte ich angekündigt. Meine Meinung dazu?
„Feige ist sie also auch, diese Kassler Justizmafia!“
Durch offensichtlich grob unverhältnismäßige und völlig unplausible Entscheidungen und Eskapaden im persönlichen Verhalten einzelner Richter wird die gesamte Richterschaft und oft auch der Rechtsstaat in Misskredit gebracht.
(Prof. Dr. Gerd Seidel, Humboldt-Universität zu Berlin in
"Die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit", AnwBl 2002, 325-330).
Das gilt noch mehr für den Gerichtspräsidenten des LG Kassel, Albrecht Simon, welcher derzeit (noch) Präsident des LG Kassel ist und durch sein persönliches Handeln das Amt und das Ansehen des Rechtsstaates in der schwersten denkbaren Weise beschädigt hat.
Die Vorgeschichte
Im Verfahren 8 O 1205/15 des LG Kassel habe ich zunächst dem Richter Neumeier mehrfach Rechtsbrüche und Arbeitsverweigerung vorgeworfen. Unter anderen erließ er zugunsten eines erweislichen Lügners zunächst eine einstweilige Verfügung - dieses
klar dem Grundgesetz zu wider, weil er mir zuvor keine Gelegenheit zur Verteidigung gab. Er unterließ hierbei zusätzlich - zumindest vom Ergebnis her - die auch im EV-Verfahren allfällige summarische Prüfung des Vorgetragenen, denn sonst wäre ihm aufgefallen, dass der Antrag unbegründet war. Doch damit nicht genug: Am 23.12.2015 und am 15.01.2016 erließ er zwei weitere, ganz gewiss nicht dringliche Beschlüsse zu meinem Nachteil.
Dieses obwohl ich am 21.12.2015 den Ablehnungsantrag unter Rüge der Voreingenommenheit gestellt hatte über die noch nicht entscheiden wahr.
Auch hierbei handelte der Richter Neumeier also klar gesetzwidrig. Er handelte auch
bewusst rechtswidrig, denn ihm kann der Ablehnungsantrag vom 21.12.2015 nicht entgangen sein, weil sich sein Beschluss auf die mit diesem zusammenhängende Beschwerde, also das gleiche Schriftstück bezog:
In diesem Schriftstück ist der Ablehnungsantrag unterstrichen.
Am 16.01.2016 habe ich den Richter Neumeier dann nochmals abgelehnt:
Offensichtliche unwahre Behauptungen von gleich drei Richtern im Ablehnungsverfahren
Nunmehr waren die RichterInnen Quandel, Eymelt-Niemann und Lange mit dem Vorgang befasst. Diese behaupteten am 06.09.2017(sic!), dass
„objektive Gründe, die geeignet sind, ein Misstrauen an der Unparteilichkeit des Richters Neumeier zu rechtfertigen, nicht bestehen.“ Und weil eben dieser Fall gegeben ist, wenn ein Richter während des Laufens eines Ablehnungsverfahrens nicht unaufschiebbare Entscheidungen trifft (§ 47 ZPO) behaupteten diese, der Richter Neumeier habe das Ablehnungsgesuch vom 16.01.2016 „überlesen, weil es drucktechnisch, z.B. durch Unterstreichung nicht hervorgehoben gewesen“ sei.
Daran waren zwei Sachen falsch: Zum einen ging es um das relevante Ablehnungsgesuch vom 21.12.2015 -
und in diesem war das Ablehnungsgesuch unterstrichen. Aber selbst im Gesuch vom 16.01.2016 war es der erste Antragspunkt. Den zu übersehen ist ein "Kunststück", welches man schon
einem Richter nicht abzunehmen vermag. Es waren aber
drei RichterInnen die den Quatsch in einen Beschluss schrieben.
Das wirft eine Frage auf: „Wenn als Richter "nur die Besten" des Berufsstandes in Frage kommen sollen (Werbung der Justiz für selbst) - wie dumm müssten denn dann die übrigen Juristen sein?“
Der nach so einer "Nummer" fällige, "geharnischte" Protest:
Nach diesem, höchst merk- und denkwürdigem Beschluss ging ich nunmehr mit einem Ablehnungsgesuch gegen die RichterInnen Quandel, Eymelt-Niemann und Lange vor. In diesem schrieb ich:
Ich beanstande also, dass die Richter Quandel, Eimelt-Niemand und die Richterin Lange vorsätzlich unwahr behaupten, dass das Ablehnungsgesuch – tatsächlich vom 21.12.2016 – „weder drucktechnisch noch in sonstiger Hinsicht“ hervorgehoben sei. Gleich drei Richter können die Hervorhebung durch die Unterstreichung nicht übersehen haben, es sei denn das LG Kassel wäre ein Blindenheim.
Auch ist die markante Position des Antrages bereits im 2. Absatz des Schreibens ganz objektiv betrachtet eine Hervorhebung in „sonstiger Hinsicht“ deren Existenz die Richter Quandel, Eimelt-Niemand, und die Richterin Lange in klar rechtsbeugerischer Weise weglügen wollten – dabei aber erwischt wurden.
und, weiter:
Die Rüge der Voreingenommenheit gegenüber dem Quandel, Eimelt-Niemand, und die Richterin Lange stützt sich auf eben dieses, nur durch Vorsatz mögliche „Übersehen“ der tatsächlich durch Unterstreichung gegebenen drucktechnischen Hervorhebung meines Ablehnungsgesuches. Ferner darauf, dass in der „Begründung“ behauptet wird, dass Ablehnungsgesuch stamme vom 16.01.2016 um mir das Heraussuchen des Dokuments und damit die Entdeckung des vorsätzlich unwahren Vortrages wie in I.c dargestellt, zu erschweren.
Richter, die wie hier erweislich gegeben, vorsätzlich die Tatsachen falsch darstellen, sind als voreingenommen zu betrachten, weil derartig grobe Lügen belegen, dass diese Richter keinerlei Interesse an der Wahrheitsfindung haben, was wiederum belegt, dass erst das Urteil fest stand und danach die „erkannten“ Tatsachen an dieses Urteil angepasst wurde.
Unter
III. Allgemeine Situation nicht nur aber insbesondere im Bezirk des LG Kassel
schrieb ich weiter:
Es ist mir völlig unmöglich hier an die gerne mal behaupteten „Irrtümer“ oder wie hier ein „Überlesen“ zu glauben, denn derlei müsste dann ja auch mal zu meinen Gunsten vorkommen.
Doch daran fehlt es trotz der inzwischen extremen Zahl dieser "Irrtümer" vollständig. Zudem haben Richter des LG Kassel offensichtlich nicht einmal dann den Antrieb, sorgfältig und genau zu arbeiten oder sich der Tatsachen anzunehmen und das Gehirn zu benutzen, wenn diese eine Person der Freiheit berauben.
Entweder sind die Richter der 6., 7., 8. und 9. Zivilkammern des LG Kassel zu dumm für den Job als Richter oder aber diese lügen und beugen notorisch das Recht.
Kann Albrecht Simon nach Falschbeschuldigung Gerichtspräsident des LG Kassel bleiben?
Dieses wurde Albrecht Simon, Präsident des LG Kassel vorgelegt. Der entschied sich dazu, gegen mich Strafanzeige zu stellen, weil ich die Richter „verleumden“ würde. Dabei war dem Gerichtspräsident des LG Kassel sonnenklar, dass es sich um einen Antrag auf Ablehnung der Richter handelte und dass meine Aussagen Wertungen
vor dem Hintergrund eines wahren, nicht von der Hand zu weisenden Tatsachenkerns sind. Hinzu kommt:
Im Prozess sind auch harte Aussagen erlaubt. § 193 StGB besagt ganz eindeutig:
Wahrnehmung berechtigter Interessen
Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, sowie Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen, dienstliche Anzeigen oder Urteile von seiten eines Beamten und ähnliche Fälle sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.
Als Jurist kennt Albrecht Simon auch diesen Paragraph. (Falls nicht, hat er im Amt eines Gerichtspräsidenten nichts verloren!) Doch um seine bewusst an den Tatsachen vorbei urteilenden Richter zu schützen und in der von vorn herein aussichtslosen Absicht, mich für meinen
offensichtlich berechtigten Protest zu
bestrafen und mich bei der Verteidigung meiner Rechte zu behindern, wagte er den - bei Annahme auch nur eines Restes von Anstand sowie Rechtsstaats- und also Gesetzestreue der nachfolgenden Gerichtsinstanzen -
von vor herein untauglichen Versuch, mich anzuzeigen. Ich werte das als
"Versuch, mich in den Knast zu lügen" .
Ko-(r)rup-tion
"Korruption" ist das Wort für
"gemeinsam brechen" und meint den
"gemeinsamen Rechtsbruch". Der begann hier bei Richter Neumeier, setzte sich bei den RichterInnen Quandel, Eimelt-Niemand und Richterin Lange fort, wurde sodann von vom LG-Päsident Simon auf die Spitze getrieben. Die Staatsanwaltschaft Kassel wird sich von mir vorhalten lassen müssen, dass diese vor der Anklageerhebung entweder gar nicht ermittelt oder aber die Akten nicht gelesen hat. Jedenfalls ist dem bearbeitenden Staatsanwalt nichts Klügeres eingefallen als,
um dem Präsidenten des LG Kassel zu gefallen, gegen mich Anklage zu erheben.
Auch das AG Kassel hat sich bisher nicht mit Ruhm bekleckert. Korruption liegt also vor und
bezüglich der Rechtsbrüche hat Albrecht Simon eine Schlüsselrolle!
Aber um das Strafverfahren gegen mich geht es nicht mehr, denn ich schließe aus, dass ich verurteilt werde. Mir geht es schlicht darum, ob Albrecht Simon nach der vorliegenden Falschbeschuldigung durch seinen sachlich unberechtigten Strafantrag überhaupt noch Gerichtspräsident des LG Kassel bleiben kann. Er hatte inzwischen mehrfach Anlass dazu, sich mit dem Sachverhalt zu beschäftigen, also die Akte zu lesen und letztendlich zu erkennen, wie falsch sein Strafantrag (Anzeige) ist. Er hat aber offenbar nichts unternommen, insbesondere den Strafantrag nicht zurückgenommen.
Und jetzt ist es an mir zu hinterfragen, ob der Präsident das LG Kassel, Albrecht Simon, durch die Stellung des Strafantrages - und speziell durch das wider möglichen besseren Wissens (welches von einen Jurist und "Organ der Rechtspflege" zu erwarten ist) erfolgende Festhalten daran - das Ansehen des Rechtsstaates nicht soweit beschädigt hat, dass man davon sprechen kann, dass er offensichtlich darum bemüht ist, "Verhältnisse wie in der DDR" zu schaffen.
Art. 5 GG und § 193 StGB besagt ganz eindeutig: Ich durfte, was ich tat!
§ 164 StGB besagt hingegen: Der Albrecht Albrecht Simon durfte
nicht was er tat.
Der derzeitige Gerichtspräsident des LG Kassel hat jetzt seinen Allerwertesten aus dem Chefsessel zu heben und Platz zu machen für einen neuen Gerichtspräsidenten dem die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit mehr am Herzen liegt als ein von ihm gesehenes Recht der ihm untergebenen Richter auf eine
"völlig frei fliegende Willkür", die erweislich an Tatsachen und dem Gesetz keinerlei Anstoß mehr nimmt!