Pascal Reddig (Jung-CDU Co-Vorsitzender, Media Kanzlei Frankfurt) stört sich an meinen Worten:
„Gehen Sie mal auf den Münchner Nordfriedhof. Rufen Sie alsdann laut meinen Name „Jörg Reinholz“. Dort, wo dann die Erde bebt, wurde des Mehrfachverlierers Gravereuth Asche verbuddelt. Merken Sie sich die Stelle und den Name → Und kommen Sie mir nicht wieder so doof! Kriegen Sie das hin? “
Reddig schreibt dazu:
„Wie der Hinweis, der Unterzeichner solle sich auf dem Münchner Nordfriedhof die Stelle des verstorbenen Rechtsanwalts „Gravenreuth“ (dieser hat Suizid begangen) merken und ihm nicht wieder „doof kommen“, zu verstehen ist, überlassen wir dem Gericht.“
Nun, der selbe Pascal Reddig wird in einem Zeitungsartikel aus dem Jahr 2023 als 29-jähriger beschrieben. Um es mal burschikos zu sagen:
Als ich mich mit Günter Werner Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) vor den Gerichten „kloppte“ und ihn das erste Mal in einer Berufung vor dem LG München besiegte - das war ab 2006 - „rannte der heutige Jung-Anwalt Pascal Reddig noch mit der Trommel um den Christbaum“. (Falls der Herr Reddig sich durch diesen Ausdruck gestört fühlt: Zur Wahl stand noch ein Ausdruck über den absenten Haarwuchs an einer Körperstelle, welche zu nennen ich hier nicht für angebracht halte.)
Das sei, wie es sei, aber es gibt da offenbar ein paar Sachverhalte, die Pascal Reddig schlicht und einfach auf Grund seiner damaligen Jugend nicht mitbekommen hat:
Günter Freiherr von Gravenreuth hatte längst nicht nur die Straftaten begangen welche bei Wikipedia stehen. Das Fehlen einer ganzen Reihe davon hat u.a. die Staatsanwaltschaft Kassel zu verantworten, welche längst nicht nur in Person meines früheren und „sehr speziellen Freundes“ Jan Uekermann ein erhebliches Tatsachenwahrnehmungsproblem hat, sobald ein „Rechtsanwalt“ beschuldigt wird oder den Strafantrag stellt.
Günter Freiherr von Gravenreuth hatte den moralischen Kompass völlig verloren und - das hat er selbst verbreitet - Moral war ihm (nicht nur im Rechtsverkehr) völlig schnurz. Zu Gravenreuths Methoden gehörten
- üble Rabulistik (von Reddig geliefertes Beispiel hier)
- das offensive Belügen der Gerichte (von Reddig geliefertes Beispiel hier)
- das Androhen und Stellen von unberechtigten Strafanzeigen (darum geht es hier)
- Rechtsmissbrauch (an dem Reddig sich wissentlich beteiligt)
- Abmahn- und Prozessbetrug (von Reddig geliefertes Beispiel hier.)
- Völlig überzogene Behauptung von Streitwerten. Der auch in dieser Hinsicht eine typische Gravenreuth-Nummer durchziehende Reddig behauptete in der Abmahnung einen solchen von € 270.000 und forderte aus diesem €4069,21 - was nichts anderes als ein Betrugsversuch zu meinem Nachteil ist.
- Das „Mit anderen Worten: selbst dort,
wo jeder vernünftige und halbwegs an einem fairen Verfahren Interessierte
Bemühungen, durch Einsatz von Gerichten Entscheidungen zu erzwingen, unterläßt,
klagt der Kläger und dokumentiert hierdurch sein Kosteninteresse nach
Auffassung der Kammer in besonders deutlicher Form.“ kann kann auch über Reddig und seinen Mandant Skrziepietz aussagen. Andreas Skrziepietz hat oft genug öffentlich klar gemacht, dass er mir durch die Prozesse vor allem finanziell schaden will (Was nichts wird, sich sogar gegen ihn selbst wendet, weil er diese vorhersehbar verlieren wird). Reddig wird versuchen, sich damit herauszureden, dass er von den Veröffentlichungen des Andreas Skrziepietz „nichts wusste“ - Wir werden dann mal sehen, welches Wissen zu welchem Zeitpunkt ich ihm nachweisen kann.
Folge: Pascal Reddig (Jung-CDU Co-Vorsitzender, Media Kanzlei Frankfurt) hat sich eine Beschwerde bei der Anwaltskammer (un)„redlich verdient“. Aber erst einmal hole ich mir zwei abweisende Urteile, damit diese von der Anwaltskammer und Staatsanwaltschaft auch ernst genommen werden.
Was der Junganwalt Reddig (wohl) auch nicht weiß:
Gravenreuth hat gegen mich eine ganze Anzahl von Prozessen verloren,
z.B. wegen des Vorwurfs standeswidrigen Verhaltens - nach meinen Streitbeitritten ging er gleich zweimal „kacken“ auch gegen einen Dritten, den ich vertrat (weil das AG in Baden
Würtenberg das Verfahren wegen Nichtzuständigkeit nicht etwa an den
Wohnort des Beklagten oder Gravenreuths sondern - ohne Begründung - nach
Kassel überwies. Gravenreuth war damals ein erfahrener Anwalt und ich begann - just auf Grund dessen Stalkings unter Missbrauch der Gerichte - gerade erst damit, mich mit Äußerungsrecht zu befassen...
Gegen einen unvertretenen „kleinen Schlosser aus dem Osten“ seriell und auch noch in eigener, selbst angefangener Sache zu verlieren war gewiss bitter für das, sich selbst für „unfassbar raffiniert“ haltende, garstige und extrem verlogene „Organ der Rechtspflege“.
Dem Pascal Reddig habe ich weiter „ins Gebetsbuch“ gesschrieben:
“Und wenn wir schon dabei sind, Herr Reddig: Einen Kriminellen in einem Strafverfahren zu vertreten, ist die eine Sache. Längst nicht nur ich halte es aber für unvereinbar mit der Rolle eines „Organs der Rechtspflege“, wenn sich ein Anwalt (und genau das ist es was Sie getan haben) aus einem stets niedrigem jugendlich-pekunärem Eigeninteresse heraus zum mit lügendem Werkzeug eines garstigen Stalkers, mithin eines offensichtlich „komplett Irren“ macht. Vorliegend eines Nazis, dessen höchst verwerflichen Schädigungsinteresse jede und jeden, der oder die den öffentlichen Dreck des Andreas Skrziepietz aus Hannover liest, geradezu „anspringt“.
Und warum ich das geschrieben habe ist jedem klar, der Gravenreuths wahre Verdorbenheit und Werdegang kennt. Es war dessen verlorener moralischer Kompass, der zu den oben genannten Methoden führte, die Methoden führten dann - nach langer Verweigerung der alsdann zum Jagen getragenen Staatsanwaltschaft - dazu, dass Günter Freiherr von Gravenreuth irgendwann doch angeklagt und verurteilt wurde. Es dauert eine Weile bis der Damm, den viele Staatsanwaltschaften für solche „Organe der Rechtspflege“ errichten, bricht - aber wenn das geschieht, dann ist die Flut nur um so größer.
Pascal Reddig schreibt (zu dem Hinweis auf Gravenreuths Grab) weiter:
„Der Unterzeichner fasst es jedenfalls als Bedrohung (§ 241 StGB) auf und behält sich deshalb vor, hiergegen strafrechtlich und zivilrechtlich vorzugehen.“
Meine Antwort:
„Lassen Sie diese Gravenreuthiade, Herr Reddig, kehren Sie zu einer sachlichen Prozessführung zurück und norden Sie Ihren moralischen Kompass!“
Der § 241 StGB setzt voraus, dass jemand einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm
nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle
Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche
Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht. Ich hatte sogar noch versucht, den großmäuligen Waffen-KVR der Stadt München dazu zu bewegen, Gravenreuth die Knarre wegzunehmen, weil er diese öffentlich lobte als seine Haftstrafe rechtskräftig wurde. Und zugleich erklärte, er gehe nicht in den Knast. Eigentlich hätte der „Waffen KVR“ das auch tun müssen - war aber arrogant bis zur Assozialität: Der Jurist wollte das mit mir „nicht diskutieren“.
Was soll denn das für eine „Drohung“ sein, Herr Reddig?
Reddig schrieb selbst:
„Gravenreuth“ (dieser hat Suizid begangen)”
Es fehlt also - wie dem Jurist Reddig völlig klar ist - an jeder Androhung einer rechtswidrigen Tat. Der Hinweis auf das Schicksal eines Selbstmörders, der „Organ der Rechtspflege“ sein wollte aber den moralischen Kompass verlor und Methoden anwandte, welche ich teilweise auch bei Pascal Reddig schon recht deutlich sehe, ist keine Drohung sondern ganz klar eine Warnung vor Gravenreuths Weg und Schicksal.
Also nichts anderes als eine Warnung davor, dass Pascal Reddig (Jung-CDU Covorsitzender, Media Kanzlei Frankfurt) die falsche Richtung eingeschlagen hat.
Und was die „so halb“ angedrohte Strafanzeige angeht: „Mir schlottern die Knie.“ Die StA Kassel soll ja schon einen Stempel haben wie ihn Anwälte für Anlagen haben:
Unbegründete Sinnlos-Strafanzeige gegen Jörg Reinholz Nr. 0000231
Mit beim Stempeln automatisch hochzählender Zahl.
Die genannte Zahl ist durchaus im Bereich des Zutreffenden, denn die Zahl sich „angepisst“ fühlender, nutzloser Existenzen und krimineller Eminenzen mit beschädigtem Unrechtsbewusstein - dafür aber gerne mit Doktor- und/oder Anwaltstitel - welche mich nach fehlgeschlagenen Zivilprozessen und/oder meiner Kritik an deren Vorgehen wegen irgendetwas (das haben Sie wohl vor) anzeigten, ist wirklich enorm. Und warum ich kein Unrechtsbewusstein habe steht in diesem Urteil. Seit 16 Jahren versucht kriminelles Pack mir an Bein zu pissen. Und der „Erfolg“ dieses Vorgehens ist - längst nicht nur Gravenreuths Schicksal zeigt das - war stets negativ: Unfassbar viele zurück gewiesene Strafanzeigen. Ich bin wohl Kassels meist freigesprochener Bürger. Die Androhung des Herrn Reddig verfehlt also die beabsichtigte Wirkung - ist sogar Anlass für diese Veröffentlichung. Er hätte mal überlegen sollen, wem er damit „droht“ und nachlesen was ich also mit seinen Vorgängern gemacht habe.
Wenn also Pascal Reddig so weiter machen will: Zur Zeit meines Konfliktes mit Gravenreuth war er noch strafunmündig. Jetzt aber ist er 30 und trägt selbst die Verantwortung für sein Handeln und also sein Schicksal. Der Münchner Nordfriedhof und dort die Grabstelle mit Gravenreuths Urne sind mit Sicherheit ein guter Ort um darüber nachzudenken.
Und, Herr Reddig, kommen Sie nicht wieder mit so doofer Rabulistik wie vor dem LG Frankfurt (Sie, Herr Reddig, haben ganz eindeutig eine Meinungsäußerung (Vermutung), die im Original mit „ich glaube“ beginnt, absichtlich entstellend verkürzt zitiert und sodann vorsätzlich unwahr behauptet, dies sei eine Tatsachenbehauptung. Im zweiten Schriftsatz haben Sie dann nur Ihre Absicht unter Beweis gestellt. Also ...
... schreiben Sie also nicht solchen blöden Quatsch,
denn die Anhaltspunkte habe ich - das wissen und wussten Sie genau - und versuchen Sie einfach nicht nochmals, wahlweise mich, einen Dritten oder Ihren Mandant, der sich und das Thema selbst auf die Agenda gesetzt hat, durch den Ansatz absurd anmutender Streitwerte abzuzocken:
Herr Reddig: Das gilt auch dann, wenn Sie „jung sind und das Geld brauchen!“
Und jetzt können Sie sich mit der angedrohten Strafanzeige meinetwegen in die Prozession krimineller Prinzessinnen einreihen. Die so „halb angedrohte“ kauf ich dann nach dem Resyling als Klopapier. Was man damit macht wissen Sie hoffentlich schon.
Aber Ihnen sollte schon jetzt klar sein, dass ich dann auch der Öffentlichkeit über diese erneute - dumme - Handlung berichte. Das wird dann sicherlich „karrierefördernd“.