Posts mit dem Label Nichtamtlicher Dummschein werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Nichtamtlicher Dummschein werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

26.07.2026

„Nichtamtlicher Dummschein“ für den querulierenden Markus Haintz - den „Chefredakteur“ und „quakrechten“ Anzeigenhauptmeister aus Köln

(Tatsachen, geschaffen und vorgetragen von Markus HAINTZ himself:) 


Direkt unter seinem, er nennt es sicherlich „Artikel-Anriss“, zitiert der SuperHAINTZ sich selbst:


Der sich wohl für großartig größtartig haltende Anzeigenhauptmeister Markus HAINTZ aus Köln hat, verbunden mit seinem, oben wieder gegebenen „Dummquak“ bei mir höchstselbstpersönlich durch öffentliches Ejakulieren von zahlreichen dummen Verleumdungen nach obigem Muster und durch ebenso dummes Querulieren vor Gericht eine „nichtamtliche Bestätigung seiner eigenen Dummheit“ (folgend „Nichtamtlicher Dummschein“) beantragt, die ich gerne ausstelle:der ja gerade die Unterlassung verlangt, dass er vorliegend andere unkritisiert verleumde

Gründe:

  1. Dumm ist, wer dummes Zeug quakt, der „Quak-Anzeigenhauptmeister“ Markus Haintz aus Köln quakt mal wieder öffentlich dummes Zeug. (siehe oben)
  2. Er merkt nicht einmal, welchen Eindruck er über sich selbst bei hinreichend verständigen und aufmerksamen Lesern seines Sermons erzeugt. 
  3. Nur Dumme zitieren sich selbst.
  4. Drei gute Gründe hätten genügt. Aber da ist noch die Behauptung des Markus Haintz, dass Impfungen Verbrechen an der Menschheit seien. Und das hier:

    „Das Gericht kann sich die 29 Anhänge Querulantentum „antun“ oder es lassen, es kann diese aber in seiner Entscheidung nur berücksichtigen, wenn diese durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden.“

    “Das Weitbild des Antragsgegners dürfte das Gericht inzwischen kennen.
    Über den Antragsgegner darf niemand irgendwas sagen. Der Antragsgegners
    (sic!) darf aber alles sagen.“

    „Die Kammer, die scheinbar schon Anfang Juli bei Aktenzeichen 934 stand, wäre gut beraten,
    sich den Antragsgegner durch ordnungsgemäße Prozessführungen fernzuhalten. Dies könnte
    sie und müsste es
    (sic!) bei Achtung der ZPO sogar in den meisten Fällen tun. § 78 ZPO ist keine
    „Kann-Vorschrift“, auch die 10. Kammer des LG Kassel hat diese zu achten. Die 10. Kammer
    des LG Kassel tut dies aber nicht, ggf. will die 10. Kammer ja einen Rekord brechen für die
    Kammer mit den meisten Zivilverfahren in einem Jahr (aller Zeiten?). Ob es sinnvoll ist, hun-
    derte „Reinholz-Querulanten-Verfahren“ zu führen (und auch noch so zu bescheiden, dass
    diese das OLG Frankfurt beschäftigen müssen), ist die andere Frage, da können wir der Kas-
    seler Kammer aber nicht hereinreden.“

    (Auszüge aus dem wirklich als „kackdumm“ anmutendem Querulieren des Markus Haintz vor dem LG Kassel, Az. 10 o 934/26, darin sein „Anwaltsschreiben“ vom 15. Juli 2026)

Zu Erstens: Der insoweit schon deutlich querulierenden Rechts Quakanwalt HAINTZ verleumet beide mit dem Vormachen, dass der „politisch abhängige Staatsanwalt“ Liebig die Verfolgung des Mathias Oehmen vereitelt habe.

Klar ist zudem, dass die indirekte Benennung der AfD als Nachfolgepartei der NSDAP und das Verweisen darauf, dass diese nur 51 Tage brauchte um das erste KZ (Am 22. März 1933 erreichen erste Gefangenentransporte das KZ Dachau) einzurichten, eben keine Verharmlosung des Nationalsozialistischen Völkermordes ist, sondern eine Warnung vor einer Wiederholung. Die Strafanzeige des Markus HAINTZ an sich berechtigt ihn also, den Nichtamtlichen Dummschein zu beanspruchen. Das gilt erst recht weil er mit dem Vormachen, der Berliner Staatsanwalt Liebig habe die Bestrafung aus politischen Gründen vereitelt, die Unschuldsvermutung ausschließt. 

Seine blöden Verleumdungen zeugen vorliegend von einer erheblichen geistigen Degression des früher immerhin mal zum Erwerb von Staatsexamen fähigen Dummscheinantragstellers HAINTZ.

Zu Zweitens: Jeder Leser - mit funktionierendem Hirn - wird ihn in Hinsicht auf seine debilen Äußerungn für debil halten. Natürlich merkt das ein Debiler nicht.

Zu Drittens: Das macht Haintz sehr oft. In fast jedem „Beiträge“ auf Haintz.media verweist der selbsternannte „Chefredakteur“ (Er ist kein Journalist, sondern ein blödes Zeug schreibender Hasser und Hetzer) auf seinen, stets ähnlich dummen Sermon bei X, Instagram, oder Telegram.

Zu Viertens: 

  1. Impfungen retten Leben und viele Menschen vor einem Dasein als Schwerstbehinderte, können also kein „Verbrechen an der Menscheit“ sein. Das sie das seien behaupten nur „Schwerstgestörte“, „Hohlbirnen“, sich „Querdenker“ nennende Dummfasler und vorliegend eben Markus Haintz aus Köln - dem so etwas einfaches wie der vorstehende Satz „nicht ins Hirn geht“.
  2. die „die 29 Anhänge Querulantentum“ waren im Kern eine Sammlung seiner eignen querulatorischen Berichte über ähnlich blöde Sinnlosanzeigen wie die obige nebst den ihm selbst gezeigten Schriftstücken. Das behauptete „Querulantentum“ ist also sein eigenes! Und sowas tragen ergo nur Kackdumme kackdummdreist vor.
  3. Das Landgericht hatte ihm schon vorher klar gemacht, dass es die vorgelegten  Fakten beachten kann und werde. Markus, der SuperHAINTZ hat also nur dumm querulierend das Gericht sinnlos belästigt.
  4. Das Gericht wird sich gedacht haben, dass an dem Satz des Antragstellers HAINTZ „Über den Antragsgegner darf niemand irgendwas sagen. Der Antragsgegners darf aber alles sagen“ allerhand falsch ist. Denn tatächlich verfolgt HAINTZ - der ja gerade die Unterlassung verlangt, dass er vorliegend andere unkritisiert verleumden darf, mit seinen zahlreichen Verfahren in eigener Sache und den vielen, ähnlich unbegründeten Strafanzeigen eine SLAPP-Strategie. Das nunmehr sensibiliesierte Landgericht hat ihm aus nahe liegenden Gründen (ohne das Wort „SLAPP“ zu gebrauchen) den Machtmissbrauch ins Heft geschrieben (LG Kassel, Az. 10 o 934/26). Für sich selbst reklamiert der GROSSMAULHAINTZ übrigens die Unschuldsvermutung, die er selbst anderen nicht einmal dann zubilligt wenn die bescheuerten Strafazeigen des SuperMARKUS HAINTZ zurück gewiesen wurden. Es ist also genau das Weltbild, des vermeintlichen größten Strafanzeigensteller aller Zeiten („GröStraZ“), dass andere über IHN nicht sagen dürfen, was er über andere aussagt. Er verwechselt im obigen Satz also Antragsteller und Antragsgegner. Das ist dumm.
  5. Der Hinweis auf die Fallzahl ist die Krönung und Beweis vollständigen geistigen Abkackens des Markus Haintz. Denn es sind ja gerade auch seine Anträge (wie eben die Sache 10 o 934/26), welche die Fallzahlen erhöhen.

Mit der Ausstellung dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ sind folgende Rechte verbunden:

  1. Der Inhaber dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ darf (und soll) auch bei Fußwegen innerhalb seiner Wohnung einen Helm tragen. 
  2. Der Inhaber dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ darf auch künftig und weiterhin jeder Staatsanwaltschaft in seinem völlig freien Belieben stehende Quak-Anzeigen übersenden. Aber das macht er - zumindest gegen den Aussteller dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ - sowieso schon seit Jahren. Und zwar, wie die Staatsanwaltschaften (mindestens Köln und Berlin) sicher gern bestätigen werden, ohne jeden anderen Erfolg als sich selbst zu blamieren und erfüllt so übrigens auch § 3 Absatz 1 Variante 121 der Dummscheinverordnung vom ersten April 2025. Und zwar in der auch für Querulanten geltenden Fassung vom ersten April 2026.
  3. Der Inhaber dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ darf, von einem Betreuer begleitet und hinsichtlich Ort und Zeitpunkt durch den Betreuer bestimmt, die Straße überqueren. Die Zuordnung eines Betreuers kann der Herr HAINTZ gern in der für seinen Namen zuständigen Abteilungen 55 des AG Köln, Luxemburger Straße, beantragen. Es wird empfohlen einen Termin unter der Rufnummer 0221 477-1314 zu vereinbaren oder vereinbaren zu lassen und vorher keine Straße unbetreut zu überqueren.
  4. Der Inhaber  dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ darf sich von einem zur Berufsausübung berechtigten und fähigen Anwalt vertreten lassen und sollte das auch.
  5. Dem Inhaber dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ ist, wie jedem anderen auch, die Inanspruchnahme fachärztlicher Hilfe erlaubt.
  6. Inhaber des  „Nichtamtlichen Dummscheins“ dürfen andere Inhaber eines „Nichtamtlichen Dummscheins“ vor Gericht vertreten, darüber hinaus auch solche, bei denen die baldige Ausstellung eines „Nichtamtlichen Dummscheins“ alsbald zu erwarten ist. Dies gilt nach den Regel der Logik, weil sich just nur solche von einem Inhaber eines „Nichtamtlichen Dummscheins“ vertreten lassen.
Sonstiges:
  1. Nicht jeder Dachschaden ist zugleich ein Sachschaden
  2. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Auch nicht durch den selbstberühmten „Schwachkopf-Anwalt“.
  3. Die Ausstellung dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ ist keine Rechtsdienstleistung i.S.d. § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz und wird auch nicht geschäftsmäßig erbracht.
  4. Vor der Ausstellung dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ erfolgte die vom Gesetzgeber geforderte „rechtliche Prüfung des Einzelfalls“.
  5. Dieser „Nichtamtliche Dummschein“ unterliegt nicht der Verjährung aus dem siebenten Abschnitt des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.
  6. Die jeweilige Zurückweisung der von ihm massenhaft getätigten Strafanzeigen kann Markus Haintz gerne jeweils als amtlichen „Dummschein“ betrachten und er ist berechtigt sowie aufgefordert, sich auch diese einzurahmen und zwecks stetiger Erinnerung an sein geistiges Unvermögen und seine Querulanz an auch für Gäste gut sichtbarer Stelle an die Wand zu hängen.
  7. Der Unterzeichner dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ geht nicht davon aus, dass der selbst ernannte Chefredakteur Markus Haintz den Inhalt des vor- und hierstehenden angemessen erfassen und bewerten kann.

Bequakt und verquakt!

Jörg Reinholz

Sorglos, am 26. Juli 2026  

17.03.2026

Nur ein ganz dreckiger Verleumder reagiert so wie Dr. „bewaffnet“ Andreas Skrziepietz!
Und ein eindringlicher Rat, einen Justizwachtmeister hinzuziehen zu lassen.

Andreas Skrziepietz behauptet - unzweifelhaft in der blöden Absicht, mich zu beleidigen und zu verleumden - öffentlich:

Ein kleiner Mann hat Angst

 ... Jörg Reinholz ... „entpuppt sich als Feigling“ ...
[eine ganze Anzahl typisch skrziepietzscher, also dreckiger Verleumdungen] „bittet nun um Personenschutz“ ...

Wie war oder ist das wirklich?

Andreas Skrziepietz hatte schon einmal (wohl anno 2024) - nachdem eine Strafanzeige nicht zu dem gewünschten Ergebnis führte - der StA Kassel gegenüber behauptet, er habe sich bewaffnet. Ich befürchte also nicht grundlos ein „Austicken“ - falls das Gericht ihm nicht sofort nach seinem Eintreten bescheinigt, der „Größte“, „Stärkste“ und „Beste“ - und „zu allem berechtigt“ zu sein. Was „eher nicht“ der Fall sein dürfte.

Und wenn ich im Fall des von mir (wegen seiner unfassbar vielen und kackblöden Beleidigungen) erwarteten „Austickens“ des Andreas Skrziepietz „mit ihm den Boden aufwischen“ würde, dann würde man mir ganz schnell eine „unbillige Härte“ nachsagen und mich mit einem Argument wie „DER war ja sogar Kampfsportler! Da durfte DER den nicht fast erwürgen!“ wegen Körperverletzung anklagen. Man stelle sich außerdem vor, der derzeit verbal völlig austickende Endfünfziger (Blogspot.com hat schon einen seiner Artikel gesperrt) bekommt womöglich einen „Herzkasper“ und kratzt mir jämmerlich ab, während ich ihn „sauber am Schlawittchen geerdet“ halte und höflich frage, ob er wohl endlich stillhalten (und Ruhe geben) will!

Also stellte ich den Antrag, im Fall einer persönlichen Anwesenheit des Andreas Skrziepietz einen Justizwachtmeister hinzuziehen: Soll der das doch bitte regeln, denn der ist Profi und man kann ihm - anders als mir, der ich Konfliktbeteiligter bin - sehr viel schwerer ein Motiv für eine Übergewalt anhängen.

Die Besorgnis zu äußern, dass Andreas Skrziepietz also „austickt“ und das Hinzuziehen eines Justizwachtmeisters anzuregen, war ergo nicht etwa „feige“ sondern „klug“. Nur ein ganz dreckiger (und kranker) Verleumder reagiert darauf so „irre“ wie Andreas Skrziepietz!

P.S.: Mein Dank dafür, dass ich den Antrag jetzt zur Verteidigung meiner eigenen Ehre veröffentlichen darf, geht an Andreas Skrziepietz. (Und für seine Veröffentlichung erhält er von mir einen weiteren „Nichtamtlichen Dummschein“!)

P.P.S.: Google hat heute morgen auf eine frühere Beschwerde wegen eines früheren Artikels reagiert:

 

Der Hassblogger „Dr. berechtigt“ Skrziepietz hat bis jetzt noch keine Einsicht gezeigt sondern weiter gehetzt. Das war dumm. Ich stelle jetzt nämlich einen weiteren Verfügungsantrag, den ich ebenso als Strafanzeige an die StA Hannover senden werde.

Update: 

[x]  erledigt. Genau 13 Äußerungen.

31.01.2026

„Dreist und entsetzlich“ - Das Verhalten des Hochstaplers, Lügners und Prozessbetrügers Andreas Skrziepietz (Hannover)
Oder: Ein krimineller, verleumdender Psychopath nennt mich „Psycho“...

Der selbsternannte „Docmacher“ Andreas Skrziepietz - ein „Hochstapler vor dem Herrn“, der einst verbreitete, ein „Medizinjournalist“, auch ein „Spezialist für Traumatologie“ (Verletzungen) zu sein (für letzteres muss man Chirurg sein - Skrziepietz war aber nicht mal approbierter Arzt!) Tatsache ist: Skrziepietz hatte vor mehr als 30 Jahren mal eine Praktikumszulassung - aber der „Spezialist“ hatte, das schrieb er mir selbst, das Praktikum für die Zulassung als Arzt notwendige Praktikum nicht geleistet...). Nicht nur das: Der Hochstapler hatte zur Begründung eines Schadensersatzanspruches dem AG Hannover (Az. 409 C 10237/24) dreist und vorsätzlich unwahr vormachen wollte, dass er ein  „Journalismus-Diplom“ habe - welches er dann auf meine Einrede in der mündlichen Verhandlung und die Rückfrage der Richterin hin nicht vorweisen konnte. Offensichtlich durch seine miesen Lebensumstände frustriert ejakuliert Andreas Skrziepietz eine Verleumdung nach der anderen - wahrscheinlich hat er gegenwärtig einen „Schub“, denn das er selbst dissozial-narzistisch gestört ist, das ist die für jede und jeden (eigentlich) leicht erkennbare Nachricht „zwischen den Zeilen“ seines wirren, oft strafbaren Geschreibsels (Beispiel).

Selbiger Andreas Skrziepietz (Hannover) verleumdet mich öffentlich, behauptet dummdreist und wissentlich also vorsätzlich unwahr, er habe mich „zweimal beim Lügen erwischt“.  

Ich entgegne: „Der Typ ist nichts anderes als ein krimineller Lügner und Verleumder“:

Andreas Skrizipietz (a.k.a. „Docmacher“ wurde anscheinend nicht oft genug und vor allem viel zu mild verurteilt. Jedenfalls begeht der sich als „klug, fein, sauber, rechtstreu und ehrlich“ hinstellende Herr Andreas Manfred Skrziepietz geradezu eine Straftat nach der anderen. Hassdelikte zu begehen ist offenbar sein Fetisch - ohne dem zu frönen der Andreas Skrziepietz offenbar keine Befriedigung mehr erlangen kann. Der Typ sollte zum Psycho-Doktor gehen und seine „Birne“ mal in die „Röhre“ (MRT) schieben lassen - sein geistiges Abkacken, wie es in den öffentlichen Schriften des Andreas Skrziepietz aufscheint (und durch die Verurteilungen und Strafverfahren noch klarer leuchtet) kann ja organische Ursachen haben.

Was Skrziepietz als „Lüge“ darstellt:

 1.) 

Dr. „Dummquak“ Andreas Skrziepietz gallt:  

„Psycho-Jörg Reinholz hatte ja behauptet, daß ich seinen Bundespräsidenten als “Ratte” bezeichnet hätte. Seine Anwältin Lügen-L******* hatte diese faustdicke Lüge ungeprüft übernommen.“ 

Ist das eine faustdicke Lüge?

Da kann ich ihm helfen: Dr. „Hass“ Andreas Skrziepipetz hatte am 04.08.2025 wie folgt öffentlich geäußert:

„Lupenreine Demok-ratten eben, so wie der schlechteste Bundespräsident aller Zeiten,“

Damit steht dann fest, dass nicht etwa ich, sondern der das „gar arme Opfer“ spielende Andreas Manfred Skrzipietz gelogen hat. Der Lumich ist übrigens aktuell angeklagt, weil er meine Anwältin beleidigte - und was macht er? Er beleidigt diese dummdreist weiter. Wem fehlt es noch an einem Beweis dafür, dass der in der Vergangenheit mehrfach wegen Volksverhetzung, Beleidigungsdelikten und Bedrohung verurteilte Quaknazi „schwerstgestört“ ist? 

2.) 

“Aber damit nicht genug. Er hatte ja auch behauptet, daß die auf mich angesetzte Staatsanwältin Stegen zu der Anwältin Lehmann gesagt habe, mein Verhalten sei “dreist und entsetzlich”.

Ich kann ihm sagen, um was es da ging. Der Antrag auf Akteneinsicht bei der StA Göttingen wurde von meiner Anwältin im Telefongespräch u.a. auch damit begründet, dass Andreas Skrziepietz vor dem LG Frankfurt (Az. 2-03 o 97/25) einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung stellte und mir - was durch die Lüge einstweilig gelang - verbieten ließ, zu verbreiten, dass er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde.

Absolut (dumm-)dreist und entsetzlich ist:

Der am  28.09.2020 rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilte Andreas Skrziepietz (Hannover) hatte vor dem Gericht in Schädigungsabsicht also vorsätzlich unwahr, also dumm und entsetzlich dreist lügend behauptet, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden!

Die Worte der Staatsanwältin sollen, so meine Anwältin, gefallen sein,  nachdem diese der Staatsanwältin den obigen Verfügungsantrag schilderte. Denn es war - so meine Anwältin -  der Staatsanwältin zu dem Zeitpunkt aus der Akte bewusst, dass Skrziepietz wegen Volksverhetzung verurteilt war, also das Landgericht Frankfurt - konkret die Richterin Ina Frost - in dummdreister Weise und in der entsetzlichen Absicht, mir durch einen Prozessbetrug zu schaden - belog.

Skrziepietz labert hirnfreies Zeug:

„Richtig, Psycho-Jörg hat seine Misserfolgsanwältin Lügen-L******* zitiert. S***** hat mir schriftlich bestätigt, daß sich ihr Kontakt zu L****** auf die Akteneinsicht beschränkte. Folglich hat sich S**** also nicht bei L**** ausgekotzt und gesagt, mein Verhalten sei “dreist und entsetzlich”, sonst hätte sie mir das ja bestätigt. Oder nicht?“

„Wie dumm ist der denn? Hat der noch Hirn?“ möchte man da fragen. Andreas Skrziepietz belügt das Gericht, begeht also die Straftat des Prozessbetruges - und versucht nun mir, meiner Anwältin und der Staatsanwältin „ans Bein zu pissen“? Die von Dr. „unlogisch“ Skrziepietz zitierte Aussage der Staatsanwältin, dass sich der Kontakt auf die Akteneinsicht beschränkte, besagt ja höchst offensichtlich gerade nicht, dass die Äußerung nicht gefallen ist. Weil diese - wie meine Anwältin schilderte - eben gerade in einem Zusammenhang mit dem dreisten und entsetzlichen Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz vor dem LG Frankfurt  (Az. 2-03 o 97/25) fiel, der ja wieder zur Begründung des Akteneinsichtsgesuchs diente. Im Fach „Logik“ müsste man schon einen Sechser haben um Skrziepietz den Rotz abnehmen zu können.

Im Verfahren hat Dr. „Prozessbetrug“ Andreas Skrziepietz den Antrag zurück nehmen lassen. Dieses geschah Monate nachdem meine Anwältin dem Gericht die Ergebnisse der Akteneinsicht und also den Beweis der Verurteilung vorlegte. Ich vermute mal sein Anwalt musste da sehr lange mit dem, sich zum Lügen als „berechtigt“ ansehenden Dr. „uneinsichtig“ Andreas Skrziepietz reden.

Der sich ganz offensichtlich grob tatsachenwidrig für „schlau“ haltende Andreas Skrziepietz tönt jetzt herum:

Jemand, der seiner Anwältin plausibles glaubt, der lügt auch nicht. Seinen Hetz-Artikel, in welchem er behauptet, er habe mich „beim Lügen erwischt“ (das hat er also wissentlich gerade nicht) hat er nach der Abmahnung tatsächlich nicht geändert oder gelöscht. Denn eine Lüge ist per Definition das bewusste und zielgerichtete Ausstoßen einer Unwahrheit. Der Dr. „DüVerlaZ“ Andreas Skrziepietz lügt und verleumdet also dumm, weil entsetzlich dreist, wenn er behauptet, er habe mich beim Lügen erwischt. 

Dafür bekommt Andreas Skrziepietz von mir nun nochmals einen Nichtamtlichen Dummschein.

Wussten Sie schon, dass es eine Menge krimineller Dummköpfe gibt, die sich ganz offensichtlich tatsachenwidrig für „schlau“ halten und glauben, ungestraft verleumden zu dürfen?

Diese Frage geht nun auch an Ina Frost, Richterin am LG Frankfurt - die trotz zahlreicher und absolut deutlicher Anzeichen die Lügen, den Rechtsmissbrauch, den Prozessbetrug und den „besonderen geistigen Setup“ des kriminellen und schon aus Laiensicht unzweifelhaft dissozial/narzistisch gestörten Andreas Skrziepietz nicht zu erkennen vermochte und offensichtlich auch nach dem krassen Prozessbetrug in der Sache 2-03 o 97/25 immer noch nicht zu erkennen vermag. Die Richterin hat bis zum 11. Juni Zeit und Anlass zum Nachdenken. Sonst denke ich öffentlich und auch sonst „laut“ über die Gründe deren „Versagens“ nach. 

17.01.2026

Weitere Fluchtankündigung des „DüQuaNaaZ“ Andreas Skrziepietz, Hannover
Über „Schwein und Eiche“

Bildschirmfoto: Nun weiß die Staatsanwaltschaft in Hannover (und sicher auch bald die Polizei) wo der „DüQuaNaaZ“ („dümmsterQuaknazi aller Zeiten“) abzuholen ist.

Der im Hinblick auf die beeindruckende Dichte (und Inhalt) von Verurteilungen, Strafbefehlen und Anklagen als geistig erheblich gestörter Intensivtäter anzusehende Andreas Skrziepietz ist tatsächlich so dumm, seine bereits am 09.12.2025 veröffentlichte Fluchtankündigung nochmals zu bekräftigen.

Die Öffentlichkeit musste er auch nicht noch einmal davon überzeugen, dass er ein Querulant ist. Im Übrigen sind seine blöden Verleumdungen und Beleidigungen gegenüber Dritten recht selten geworden, seit er sich (wie das sprichwörtliche Schwein, das sich an einer Eiche reibt) an mir abarbeitet. Das ist gut.

Dazu, dass Andreas Skrziepietz den Gedanke trägt, in die USA fliehen zu wollen, habe ich an anderer Stelle geschrieben.

04.01.2026

@Vulkangruppe: Das ist nicht „links“ sondern völlig sinn- und hirnlose Wahlkampfhilfe für die AfD!
Wie man sich den „nichtamtlichen Dummschein“ verdient.

"Wir haben heute Nacht das Gaskraftwerk in Berlin-Lichterfelde erfolgreich sabotiert", heißt es in dem Schreiben der linksextremen Vulkangruppe, die vom Berliner Verfassungsschutz dem anarchistischen Spektrum zugeordnet wird. Die Saboteure bezeichnen den Anschlag als eine "gemeinwohlorientierte Aktion" sowie einen "Akt der Notwehr und der internationalen Solidarität mit allen, die die Erde und das Leben schützen".

lese ich bei NTV

Die Blaunazis von der AfD werden das feiern und ausschlachten. Die „links“-radikale Vulkangruppe bekommt von mir für den Anschlag und das Gewäsch den selben „nichtamtlichen Dummschein - wie andere offensichtlich dumm handelnde „Radikalinskys“ eben auch.

Damit Ihr wisst, aus welcher Ecke die Kritik kommt: Ein krass gestörter Rechtsradikaler zählt mich zu den „linksgrün-versifften“...  

 

 

11.11.2025

Offenbar schwer untervögelter Quaknazi Andreas Skrziepietz mobbt und stalkt(¹) dummdreist weiter

Da hat mein ganz persönlicher Stalker(¹) wohl mal wieder negative Erlebnisse und/oder das Ausbleiben positiver Erlebnisse (z.B. erfolgreichen Sex mit wem oder was(²) auch immer) zu kompensieren und ejakuliert also dummdreist wie folgt ins Netz:

Eine der Lieblingsbehauptungen des Andreas Skrziepietz ist, dass ich ein „Feind der Meinungsfreiheit“ sei. Tatsächlich ist er es, der immer wieder Personen, die seine dummnazibraunen und covidiodistischen Auffassungen nicht teilen, auf diese und ähnliche Weise den Tod wünscht. Der offenbar auch keine Befriedigung aus einer regelmäßigen oder gar dauerhaften Beschäftigung erzielende(³) Andreas Manfred Skrziepietz wurde, das hat er selbst im Quaknaziportal „Nius“ veröffentlichen lassen, auch wegen ähnlicher Todeswünsche zu Lasten Dritter auch schon erstinstanzlich zu 75 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt - macht aber quaknazidumm weiter

Vermutlich verschafft er sich so Orgasmen. Anders ausgedrückt: „Was Sally über Susi sagt, sagt mehr über Sally als über Susi.“

Alles, was man über den selbst ernannten „Docmacher“ Andreas Skrziepietz wissen muss, steht hier.

¹) Die Aussage, dass er mich stalkte (das tut er noch!), wurde mir durch das OLG Frankfurt erlaubt. Man kann es auch „Mobbing“ nennen.

²) Eine lebende Person hätte wohl erhebliche Probleme damit, seine offensichtlich stark ausgeprägten narzistischen Verhaltensmuster, die sich in seinen Artikeln und Verurteilungen, aber auch in Schriften an Gerichte und Staatsanwaltschaften deutlichst aufzeigen, zu ertragen. Ich stelle, weil ich Zweifel habe, mal die Frage, ob  überhaupt je eine Frau (die damit keine tatsächlich rein finanziellen Interessen verfolgte) dieses Verbalekel (siehe oben) „an sich heran gelassen“ hat.

³) Vermutlich stört er durch ähnliche Aktionen zu Lasten von Kollegen und Kolleginnen in erheblicher Weise den Betriebsfrieden und übersteht nie die Probezeit. Zudem fällt auf, dass er auch Wochentags zu allen Tageszeiten quakt, also „Tagesfreizeit“ hat und sich auch nach dem Vorhalt, tatsächlich arbeitslos zu sein und von Bürgergeld zu leben, vor den Gerichten niemals zu einer beruflichen Tätigkeit geäußert.

30.08.2025

Erwischt: Quaknazi lügt und verleumdet „wie gedruckt“ - und manchmal kann er einfach nicht lesen.

Andreas Skrziepietz (Hannover) behauptete am 16.08.2025 gegenüber dem AG Kassel vorsätzlich unwahr wie folgt über mich:

„Inzwischen ist er dazu übergegangen, seine Texte per Post an Hausbewohner zu versenden.“

Davon, dass es keinen Beweis für seine Vorhaltung gibt, ist keine Rede. 

Am 22. August 2025 behauptete er nämlich in öffentlicher Schrift über den selben Vorgang wie folgt:

„Wahrscheinlich weiß er auch nicht, daß der Selbsternannte den hiesigen Hausbewohnern Briefe schreibt. Ein Absender ist zwar nicht angegeben, aber der Selbsternannte war dumm genug, Gerichtsurteile mitzuschicken, die nur ihm und mir bekannt sind. Dümmer geht es kaum noch.“
 
Es ist in der Forensik unumstritten - und deshalb Methode - dass man Lügner daran erkennt, dass diese bei wiederholtem Befragen oder in unterschiedlichen Situationen so kleine Details anders darstellen.
 
Und genau dafür ist  Andreas Skrziepietz „dumm genug“ - mithin ein dreister Lügner und Verleumder. Denn tatsächlich habe ich seinen Hausbewohnern (bisher) gar nichts gesandt.
 
Beides geht an die Staatsanwaltschaft.
 
Das eine als Handlung im Rahmen eines Prozessbetruges, das andere als Verleumdung.
 
Auch die Lesefähigkeiten des Andreas Skrziepietz sind schon sehr merkwürdig ausgeprägt. Denn er schreibt dem Gericht weiter über meine Äußerung, dass es einen Hinweisbeschluss gegeben habe, in welchem das Gericht äußerte, dass es Äußerungen als durch die Meinungsfreiheit gedeckt ansehe, dass das ein Anzeichen dafür sei, dass ich „nicht mehr die Wirklichkeit erfassen“ könne, wäre - und schickt als „Beweis“ den späteren Verweisungsbeschluss. Anders ausgedrückt: „Weil Äpfel schwimmen tun Steine das auch“.
 
Es ist wohl müßig, den Herrn Skrziepietz, der schon einmal einen ganzen Beschluss übersehen hat ...
 


... darauf hinzuweisen, dass er mal den vorherigen Hinweisbeschluss suchen soll (Hinweis: Da steht nicht zwingend „Hinweisbeschluss“ drüber). In dem steht im letzten Absatz, dass das Gericht Äußerungen als durch die Meinungsfreiheit gedeckt ansehe. Mancher (hier ein degressierter Dr. med.) ist damit überfordert - aber eben nicht jeder (hier ein Schlosser aus dem Osten).
 
Denn schon bald kommt das „Prozessbetrüger“-Urteil. Verhandlung war am 21.07.2025. Das ist just die Verhandlung, wegen der Skrziepietz dummdreist behauptet, ich habe aus Feigheit nicht teilgenommen. Dabei weiß der Wicht, dass ich - als IT-Dozent und für 450€/Tag - in der gesamten Woche Kurs gehalten habe.

Und persönlich war er auch nicht anwesend...
 
Immerhin hatte der feine Herr Skrziepietz - so jedenfalls der mich vertretende Anwalt - keine Merkel-Maske auf:


 
Bild: Grausiger, von Wahn zeugender Monolog eines „Andreas-Dr.-Küsschen-Heike Skrziepietz“ (Zitatrechte via Youtube-ToS, Konto „dieparty3548“, eigenes Bildschirmfoto, Bearbeitung, §23 Absatz 1 Nr. 3 KUrhG) Notiz: Das Original ist wegen strafbarer Äußerungen nicht verlinkbar.

 
 
 
 
 

08.06.2025

„Nichtamtlicher Dummschein“ für den „Quak-Anzeigenhauptmeister“ aus Hannover

Antrag auf die Ausstellung eines nichtamtlichen Dummscheines des Andreas Skrziepietz, Hannover
Bild: Höchst impliziter Antrag auf die Ausstellung eines „nichtamtlichen Dummscheines“ des Andreas Skrziepietz aus Hannover vom 7. Juni 2025

Der Quak-Anzeigenhauptmeister „Docmacher“ Andreas Skrziepietz hat, verbunden mit seinem, oben wieder gegebenen „Dummquak“ bei mir höchstselbstpersönlich und öffentlich eine „nichtamtliche Bestätigung seiner eigenen Dummheit“ (folgend „Nichtamtlicher Dummschein“) beantragt, die ich gerne ausstelle:

Gründe:

  1. Dumm ist, wer dummes Zeug quakt, der „Docmacher“ und „Quak-Anzeigenhauptmeister“ Andreas Skrziepietz aus Hannover quakt mal wieder öffentlich dummes Zeug.
  2. Er merkt nicht einmal, welchen Eindruck er über sich selbst bei hinreichend verständigen und aufmerksamen Lesern seines Sermons erzeugt. 
  3. Das Smiley hinter „Anzeige ist raus“ gab den letzten Ausschlag. Denn damit demonstriert Andreas Skrziepietz seine dumme und verwerfliche Schädigungsabsicht in besonders deutlicher Form.
  4. Drei gute Gründe hätten genügt. Aber da ist noch diese  (brandaktuelle!) Anlage ...
 
... mit welcher der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz ein weiteres Mal aufzeigt, dass er beim verstehenden Lesen sogar von sehr kurzen Texten „vollversagt“, weshalb sein eigener „Verblödungsgrad“ mit der Stufe „voll“ zu bewerten ist. „Vollverblödet“ also. Gemäß § 3 Absatz 2 Variante 1 der Dummscheinverordnung vom 1.4.2025 steht Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. „Docmacher“) der „Nichtamtliche Dummschein“ also zwingend zu.

Mit der Ausstellung dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ sind folgende Rechte verbunden:

  1. Der Inhaber dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ darf (und soll) auch bei Fußwegen innerhalb seiner Wohnung einen Helm tragen. Hinweis für ihn: Eine Merkel-Maske ist kein, also auch kein geeigneter Helm.
  2. Der Inhaber dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ darf auch künftig und weiterhin jeder Staatsanwaltschaft in seinem völlig freien Belieben stehende Quak-Anzeigen übersenden. Aber das macht er - zumindest gegen den Aussteller dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ - sowieso schon seit Jahren. Und zwar, wie die Staatsanwaltschaften (mindestens Kassel, Göttingen und Hannover) sicher gern bestätigen werden, ohne jeden anderen Erfolg als sich selbst zu blamieren und erfüllt so übrigens auch § 3 Absatz 1 Variante 121 der Dummscheinverordnung vom 1.4.2025.
  3. Der Inhaber dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ darf (und sollte) sich bei der MH Hannover „in die Röhre schieben lassen“ um - zum Wohl der wenigstens übrigen Menschheit, aber auch seines eigenen - die Ursache(n) seiner wirklich und so stabil wie außerordentlich steil abfallenden intellektuellen Leistungsfähigkeit erforschen zu lassen.
Sonstiges:
  1. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Auch nicht durch den selbstberühmten „Schwachkopf-Anwalt“.
  2. Die Ausstellung dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ ist keine Rechtsdienstleistung i.S.d. § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz und wird auch nicht geschäftsmäßig erbracht.
  3. Vor der Ausstellung dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ erfolgte die vom Gesetzgeber geforderte „rechtliche Prüfung des Einzelfalls“.
  4. Dieser „Nichtamtliche Dummschein“ unterliegt nicht der Verjährung aus dem siebenten Abschnitt des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.
  5. Die allfällige Zurückweisung der von ihm als getätigt behaupteten Strafanzeige kann Andreas Skrziepietz gerne als „amtlichen Dummschein“ betrachten und er ist berechtigt sowie aufgefordert, sich auch diese einzurahmen und zwecks stetiger Erinnerung an sein geistiges Unvermögen an auch für Gäste gut sichtbarer Stelle die Wand zu hängen.
  6. Der Unterzeichner dieses „Nichtamtliche Dummscheins“ geht nicht davon aus, dass Andreas Skrziepietz den Inhalt des vorstehenden überhaupt erfassen und bewerten kann.

Bequakt und verquakt!

Sorglos, am 08. Juni 2025 

Jörg Reinholz