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22.04.2026

Der „Leberwurstbeleidigte“ Quakanwalt Markus Haintz, ein Beweisfoto und eine Frage:
Wie steht das „Organ der Rechtspflege“ Markus Haintz denn nun zum Grundgesetz?

 

Bildschirmfoto und Beweis: Die originale Quelle bei Youtube (also Quakanwalt Markus „We the people“ Haintz selbst) ist unten links in roter Schrift angegeben. 

Der einsame Markus Haintz also, der mit Schildern auf einem Platz steht (es mag vor einem Bahnhof sein oder nicht) und wildes Zeug quakt. Dabei ein Schild:

„Bitte schützt ... das Grundgesetz!“

Das Grundgesetz ist unsere Verfassung. Demnach setzte der „Schwachkopf-Plauderer“ sich mit seiner Klage gegen einen Berliner Polizisten bezüglich dessen Äußerung „Ich dachte, Du bist beim Verfassungsschutz, Markus!“ - durch welche Haintz sich beleidigt, herabgewürdigt, verleumdet (oder was auch immer) ansieht, in einem tiefen Widerspruch zu dieser - eigenen - Forderung.

Bildschirmfoto und Beweis: „Schwachkopfplauderer Markus Haintz“

Denn wenn man auffordert, das Grundgesetz (also die Verfassung zu schützen), dann ist man doch irgendwie beim (oder wenigstens für den) Verfassungsschutz. Doch aktuell kommt Haintz damit:

Bildschirmfoto: Der Satz mit dem „Selbstläufer“ ist auch(!) im Hinblick auf das obige Beweisfoto eine „Anwaltsente“.

... und bettelt um Spenden für seinen, von ihm selbst sportlich angezettelten und in zwei Instanzen (das spricht bei dieser Tatsachenlage für „mangende Einsichtfähigkeit“ und hat viel von „querulieren“) glatt verlorenen „Privatkrieg“.

Hinsichtlich der Klage - Markus Haintz fühlt sich ja „verleumdet“ bzw. „beleidigt“ - stellt sich die Frage „Warum zum Teufel fühlt er sich beleidigt bzw. verleumdet?“

Und da komme ich nach einigem Überlegen zu der Antwort, dass sich eigentlich nur jemand durch die Äußerung  „Ich dachte, Du bist beim Verfassungsschutz, Markus!“ beleidigt oder verleumdet fühlen kann, welcher sich zwar mit einem Schild hinstellt „Bitte schützt ... das Grundgesetz!“ - aber der Verfassung und damit dem Grundgesetz (und also der Rechtsordnung!) wohl eher feindlich gegenüber steht.

Für ein „Organ der Rechtspflege“ deucht mir das aber im Hinblick auf § 7 Nr. 6 BRAO, § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO als eine inakzeptable Haltung. Und die Person hinter solchen Aktionen deucht mir als „unehrlich“. Besonders wenn diese gleichzeitig um Spenden bettelt, weil sie selbstangeblichfür die Meinungsfreiheit“ kämpfe. Was ja im Fall des Markus Haintz im Hinblick auf seine eigene Klagen ganz offensichtlich nicht oder eben nur für die Freiheit ihm gefallender Meinungen stimmt.

Nachtrag: 

Die Anwaltskammer Köln ist mit einem Schreiben von mir befasst, mit welchen ich dieser ein „vollkrass-querulatorisches“ Schreiben und ein paar weitere Äußerungen des Markus Haintz vorlegte, auf obiges Spendengebettel und die hohe Zahl seiner Klagen in eigener Sache eingehe - und einen Entschluss i.S.d. § 15 Absatz 1 BRAO i.V.m. § 14 Absatz 2 Nr. 3 BRAO nahe lege. (Nachtrag vom 23. April 2026: Auch sein zweites - für einen Anwalt höchst merkwürdige - Schreiben habe ich gestern der Anwaltskammer vorgestellt.)

Der BGH urteilte am 25.02.20202  (Az. AnwZ (Brfg) 16/21):

Diese Voraussetzungen sind vorliegend gegeben. Mehrere Umstände deuten darauf hin, dass der Kläger aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein könnte, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben und die Belange seiner Mandanten noch sachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt wahrzunehmen. Zu Recht hat der Anwaltsgerichtshof aus sechs in seinem Urteil auszugs
weise wiedergegebenen vom Kläger verfassten Schriftstücken geschlossen, dass dieser die tiefe und grundsätzliche Überzeugung aufweise, in der Bundesrepublik Deutschland erfolge aus rassistischen Gründen eine "Unterdrückung und systematische Diskriminierung aus ideologischen Gründen", die sich speziell in H. gegen ihn richte. Ein Sachbezug der diesbezüglichen Ausführungen zu rechtlichen Argumenten ist - auch wenn der Kläger einen solchen mit umfangreichem Vorbringen herzuleiten versucht - nicht erkennbar. Daraus ergibt sich die Gefahr, dass der Kläger als Verfahrensbevollmächtigter seinen Sachvortrag und sein Prozessverhalten nicht mehr - wie geboten - ausschließlich an den Interessen seiner Mandanten orientiert, sondern sachwidrig auch an seinem persönlichen Interesse an der Auseinandersetzung mit vornehmlich Gerichten und Justizbehörden.

Haintz schrieb bezüglich des Verfahren vor dem LG und der ebenfalls verlorenen Berufung vor dem Kammergericht Berlin:

„Eine Revision war in dem Fall nicht möglich, von einer Verfassungsbeschwerde wurde abgesehen, da diese üblicherweise mit einem Zweizeiler beantwortet wird, ohne dass sich das Verfassungsgericht ernsthaft mit der Thematik auseinandersetzen würde.

Derartige Prozesse braucht man in Deutschland als Oppositioneller nicht mehr zu führen. Bei einem umgekehrten Sachverhalt kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ich gegenüber jedem, den ich in welchem Kontext auch immer als „V-Mann“ bezeichnen würde, zur Unterlassung verurteilt werden würde.“

Er setzt sich also in seinem Bericht mit der Sache kaum auseinander und quakt von ideologischen Gründen, sieht sich aus solchen heraus ungerecht behandelt und stellt das gesamte Rechtssystem in Frage. Das findet sich fast 1:1 im BGH-Urteil. Ob Inhalt, Qualität und Quantität der vorgelegten Schriften des Markus Haintz bei der Kölner Rechtsanwaltskammer die erforderlichen Zweifel bezüglich seiner Gesundheit auslösen, hat nunmehr diese zu entscheiden.

Ich jedenfalls sehe das so, dass Markus Haintz mit seinen öffentlichen Schriften und dem neulichem Querulieren vor dem LG Kassel dafür Anhaltspunkte geliefert hat, welche ich der Kammer vorlegte. Vielleicht nimmt er sich deswegen schon bald einen fähigen Rechtsanwalt. Also einen, der sich im Berufrecht der Juristen auskennt. Ob Markus Haintz auch für die Vertretung und/oder das nach Entscheidung der Kammer ggf. nach § 15 Absatz 1 BRAO auf seine Kosten zu erstellende Gutachten öffentlich und laut quakend, dass er doch „geistig völlig gesund sei“ um Spenden betteln wird, wird die Zukunft zeigen.

22.05.2025

Vom Rechtslaie erklärt: Wann die Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers (Richterkollektiv, Kammer) zulässig ist.
Teilrücknahme bei Ausscheiden aus der Kammer.
„Vorsicht Lerngefahr“

Quelle:

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 526/19 -

In einfacher Sprache und kurz gefasst - weil manche es sonst nicht begreifen:

Gern lehnen Landgerichte (das LG Frankfurt vorliegend in der Sache 2-03 o 97/25 und dann nochmals 2-03 o 38/25) Ablehnungsgesuche pauschal mit dem Hinweis ab, dass die Ablehnung aller Richter(innen) ganzen Kammer „unzulässig“ sei und stützen sich dabei auf allerlei „juristischen Blahfasel“.

Wie das Bundesverfassungsgericht aber schon am 5. Mai 2021 geduldig erklärte, gilt das längst nicht immer.

Verfassen, was oft vorkommt, drei Richter einen Beschluss, wird auf Grund des „Abstimmungsgeheimnisses“ den Parteien grundsätzlich nicht mitgeteilt, welcher Richter oder Richterin wie entschieden hat. Wird nun der Ablehnungsantrag mit der (groben) Fehlerhaftigkeit (dazu gehört dann auch ein Mangel an rechtlichem Gehör, Missachtung von Tatsachen und grob falsche Anwendung des Rechts) eines oder mehrer solcher Beschlüsse begründet, dann ist die Ablehnung aller an dem Beschluss oder den Beschlüssen mitwirkenden Richter(innen) sehr wohl zulässig.

Das über die Unwissenheit der Vorinstanz sicherlich höchst erstaunte Oberlandesgericht wird den BVerfassG-Beschluss nach der eingelegten Beschwerde gegen beide Ablehnungssachen beachten, die behauptete „Unzulässigkeit“ verwerfen und nunmehr darüber zu entscheiden haben, ob das Ablehnungsgesuch auch begründet ist.

Hinweis an die 3. Zivilkammer des  LG Frankfurt:

Ein Ablehnungsantrag gegen bestimmte Richterinnen in einer Sache strahlt ganz selbstverständlich auch auf andere Sachen der gleichen Partei vor den abgelehnten Richtern aus. Das folgt zwingend aus Art. 101 Absatz 1 Satz GG, der da lautet: „Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.” RichterInnen müssen das übrigens selbständig beachten und es ist im Hinblick auf

  • § 47 Absatz 1 ZPO „Ein abgelehnter Richter hat vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen, die keinen Aufschub gestatten.“ 

und 

§ 48 ZPO („Das für die Erledigung eines Ablehnungsgesuchs zuständige Gericht hat auch dann zu entscheiden, [...] oder wenn aus anderer Veranlassung Zweifel darüber entstehen, ob ein Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen sei.”)

wirklich erstaunlich, dass die im Verfahren 2-03 o 97/25 abgelehnten Richter der  3. Zivilkammer des LG Frankfurt allen Ernstes die Sache 2-03 o 38/25 verhandeln wollten. Das wird womöglich nicht nur zu einem Beschluss des OLG sondern auch zu einem Hinweis über Fortbildungsbedarf zu §§ 42ff ZPO am LG Frankfurt geben.

 „Vorsicht Lerngefahr!“

schreibt übrigens ein definitiv das eigene Handeln nicht mehr überblickendes Großmaul unter die Überschriften seines schlimmen und ganz oft unrichtigen Geblahfasels. Der schreibt den Juristenkram aber nur ab und ich bin schon lange davon überzeugt, dass der quasi gar nicht mehr nicht versteht, was er da schreibt. Den Beweis liefert er nach.

Der meint ersthaft, es gänge im oben verlinkten Entscheid  nur darum, ob die abgelehnten Richter selbst entscheiden durften. Nun, das ist falsch. Siehe Randnummer 24 ff der obigen Entscheidung

Mithin ist das Großmaul offensichtlich nicht mehr in der Lage, etwas umfassendere Informationen korrekt zu verarbeiten und vor allem nicht mehr dazu, diese inhaltlich zu verbinden. Längere Texte überfordern ihn wohl. Vorliegend war definitiv weit vor Randnummer 25 Schluss mit der Vererbeitung des Inputs.

Lesen wir mal dort (Rn 25):

„So liegt es hier. Eine Zurückweisung der Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO kann nur durch einstimmigen Beschluss erfolgen. Da das Gericht eine solche Zurückweisung angekündigt hatte, konnte und musste die Beschwerdeführerin davon ausgehen, dass auch der Hinweisbeschluss, auf den das Ablehnungsgesuch maßgeblich Bezug nahm, einstimmig ergangen war. Jedenfalls aber war ihr wegen des Beratungsgeheimnisses nicht bekannt, welche Richter die Entscheidung mitgetragen hatten, so dass der geltend gemachte Befangenheitsgrund alle der Kammer angehörenden Richter und Richterinnen jeweils individuell betraf. Eine unzulässige Ablehnung des Spruchkörpers als solchen war daher gerade nicht gegeben.

(Hervorhebungen speziell für Andreas Skrziepietz.)

Es handelt sich um einen Quaknazi, der übrigens mal vor Gericht behauptete, er habe „nie als Arzt tätig sein“ wollen, später in einem anderen Verfahren vor einem anderen Gericht, aber gegen die selbe Partei dummdreist den Beweis des Gegenteils - einen mehrfach (auf insgesamt fast 10 Jahre verlängerten Arztausweis für das Praktikum) um nochmals ein paar Tage später in einer Abmahnung an ein Anwältin, in der er von dieser ernstlich verlangte, wahren Vortrag vor Gericht zurückzunehmen zu behaupten „Selbstverständlich wurde ich als Arzt zugelassen, sonst hätte ich keinen Arztausweis erhalten“.

Was den Tatbestand des Titelmissbrauchs erfüllt

Was ich über den denke und welche, „Äh...“,  „Lerngefahr“ von dem ausgeht, kann sich jede und jeder denken. Außer er selbst natürlich.

Update:

Das OLG FFM folgt wohl dem hier besprochenem Beschluss und geht jedenfalls nicht von einer offensichtlichen Unzulässigkeit der Ablehnung aller Richter einer Kammer/eines Spruchkörpers aus. Es hat den Fall schon erstuntersucht und angefragt, ob der Antrag bezüglich eines Richters - welcher zwischenzeitlich aus der 3. Zivilkammer ausgeschieden ist - zurück genommen wird.

Das Gericht teilt das Ausscheiden eines Richters oder der Richterin aus der Kammer oder dem Spruchkörper während des Ablehnungsverfahrens mit - was ist zu tun?

Das kommt übrigens erstaunlich oft vor.

Wenn dieser Fall eintritt rate ich der ablehnenden Partei, den Antrag teilweise zurück zu nehmen, nämlich so weit er den abgelehnten Richter oder die ablehnte Richterin betrifft, weil die „Partei“  nicht mehr belastet ist. Sich aber gegen die Kostenlast zu verwahren.

Das kann mit einem oder zwei Sätzen geschehen.


 

 

13.03.2025

Verrat, Art. 39 GG, Nazis und andere Putin-hörige Querulanten (BSW)

Vorwort:

Niemand - der bei Sinnen ist - hat wirklich  Lust darauf, dass enorme Geldmengen als Schulden aufgenommen und dafür aufgewendet werden, um aufzurüsten. Denn die (und die Zinsen) fehlen dann und schaden tatsächlich in der Zukunft dem Lebensstandard aller Deutschen. Aber gegenwärtig ist das absolut notwendig, denn Russland bedroht und nicht nur mit Krieg, es führt diesen schon. Und zwar zum einen in der Ukraine und zum anderen einen Schattenkrieg gegen die Wirtschaft, Infrastruktur und sogar die Demokratie, die just von dummdreisten Hetzern auf Seiten der AfD als „Demok-rattie“ verunglimpft wird.

Das gilt auch dann, wenn diese (was sehr wohl der Fall ist) sich punktuell als „alles andere als fehlerfrei“ erweist.

Artikel 39 GG besagt ganz eindeutig:

„Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages.“

und weiter:

„Der Bundestag bestimmt den Schluß und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.“

Damit Deutschland regierbar bleibt und auf aktuelle Entwicklungen reagieren kann steht das so im Grundgesetz. Aber die AfD und auch das Personenkultbündnis BSW lecken bei weitem nicht nur Putins Füße und nicht nur etwas, was ein halbes Körpermaß weiter oben ist sondern dienen auch ganz bewusst dessen machtpolitischen Interessen. Und die richten sich - seinen eigenen Worten nach - wie eben auch dessen Aggressionskrieg gegen Deutschland und die EU, also gegen uns.

Als eben so gegen Deutschland und die EU gerichtete Politik erweist sich die des Donald Trump und dessen Verrat, der sogar geeignet ist, die NATO - das Bündnis welches uns vor der russischen Agression schützen soll - zerbrechen zu lassen. Und der Verrat Donald Trumps und dessen Oligarchen fand nun mal zwischen der Wahl und dem Zusammentritt des neuen Bundestages statt. Dieser Verrat des die AfD hochlobenden Präsidenten, den ich samst der ihn umgebenden Speichellecker (und wie sich neulich auf der Werbeveranstaltung für Elon Musk) für „sehr ordentlich dumm“ halte, birgt die Gefahr weiterer russischer Aggressionen.

Die von der AfD-Fraktion und BSW-Mitliedern sowie den Linken eingereichte Klage gegen die Einberufung des Bundestages erweist sich im Hinblick auf die - im Hinblick auf den Wortlaut und Intention der Verfassung - klar negativen Erfolgsaussichten als querulatorisch.

Und als feindlich.

 

 

04.12.2018

Waffengleichheit: Bundesverfassungericht räumt mit klar rechtswidriger, oft garstige Kriminelle begünstigender "Rechtsprechung" am LG Köln, LG Hamburg und LG Kassel auf

BVerfassG: 1 BvR 1783/17; 1 BvR 2421/17

An der 28. Zivilkammer des LG Köln (vors. Richter Eßer da Silva ) , der 24. Zivilkammer des LG Hamburg (vors. Richterin Käfer) und nicht zuletzt (vors.  Richter Neumeier vom LG Kassel haben in den letzten Jahren eine Praxis geübt, die schlicht verfassungswidrig ist. Besonders bemerkenswert ist, dass diese rechtswidrige Praxis von den Oberlandesgerichten gestützt wurde - was im Fall der Frau Simone Käfer  vom LG Hamburg nicht weiter verwundert, denn der für die Berufungssachen am OLG dann zuständige Richter Buske hat die Malade als deren Vorgänger und "Lehrmeister" der Frau Käfer selbst eingerührt. Und er ist an einem der vorliegend durch das BVerfassG "abgewatschten" Rechtsbrüchen "tatbeteiligt".

Um welchen Rechtsbruch es geht:

Die vorgenannten Richter haben es sich zur Praxis gemacht, Anträge auf den Erlass von einstweiligen Verfügungen in Pressesachen ohne Anhörung des Gegners - und, so sehe ich das, oft auch ohne die erforderliche summarische Prüfung der Anspruchsgrundlagen - regelrecht durchzuwinken. Auch dann, wenn es vorher keine Abmahnung gab.

Ganz drastisch geschah dieses einem Fall vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts. Dort machte ein Fernsehmoderator Gegendarstellungsansprüche (in solchen darf nicht gelogen werden) geltend und hatte nach drei Zurückweisungen durch die Richterin Käfer schließlich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) Erfolg. Nachdem also erst die Frau Simone Käfer eifrig - schriftlich und "fernmündlich" - mit der oder dem Antragstellervertreter(in) diskutierte, den Verfügungsantrag sogar zurückwies, erließ diesen dann der einschlägig bekannte Richter Buske vom OLG Hamburg im Beschwerdeverfahren. Und zwar - ebenso wie Frau Käfer - ohne dem Antragsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Auch im entschiedenen Fall des LG Köln hatte Eßer da Silva eine einstweilige Verfügung, in welcher der späteren Beschwerdeführerin die Unterlassung von Äußerungen aufgegeben wurde, durchgewunken ohne dass die Antragsgegnerin zuvor "vorprozessual" abgemahnt oder im gerichtlichen Verfahren angehört wurde.

Warum mich der "Scheiß" interessiert?

Ebenso hatte Richter Neumeier vom LG Kassel einst (2015) eine Einstweilige Verfügung gegen mich ohne vorherige Anhörung erlassen obwohl es auch hier an einer Abmahnung fehlte. Den Richter Neumeier und drei weitere Richter habe ich inzwischen wegen anderen Rechtsbrüchen erfolgreich abgelehnt. Auch in einem weiteren Fall schon aus dem Jahr 2006 - in welchen ich dem Richter Blumenstein des LG Kassel Rechtsbeugung (und der StA Kassel Strafvereitlung) vorwerfe ging es um einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Gegendarstellung) durch den als kriminellen "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth. Damals hatte ein Richter Lohmann die Verfügung rechtswidrig erlassen und der tatsächlich noch immer als solcher tätige Richter Dr. Blumenstein hatte alles - ausdrücklich: auch widerrechtliches - getan um diese aufrechtzuerhalten. Den Richtern und der Staatsanwaltschaft gehört "Maggesse off’n Dooges" - was der Rechtsstaat wohl zu verhindern weiß.

Wem das von SOLCHEN Richtern geübte Unrecht genutzt hat

Als Nutznieser dieser rechtswidrigen Praxis haben sich immer wieder Kriminelle und andere windige Typen erwiesen, aber auch ganze "Rechtsanwalts-" Kanzleien - wie z.B. die des lautstark in der Öffentlichkeit sogar mit dem eigenen Rechtsmissbrauch werbenden und wegen dessen fiesen Methoden bekannten Ralf Höcker - erwiesen. Das mit dem späteren Selbstmörder von Gravenreuth sogar ein besonders garstiger und krimineller "Rechtsanwalt" darunter war ist nur ein Tiefpunkt dieser, als "reichlich bekloppt" anmutenden Praxis.

Bildschirmfoto:
Ralf Höcker bewirbt auf Facebook selbst seine Tätigkeit als Rechtsmissbraucher

Die überfällige "Generalwatsche" des Verfassungsgerichts:
Der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ist Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes im Zivilprozess und sichert verfassungsrechtlich die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter, der - auch im Blick auf die grundrechtlich gesicherte Verfahrensgarantie aus Art. 103 Abs. 1 GG - den Prozessparteien im Rahmen der Verfahrensordnung gleichermaßen die Möglichkeit einzuräumen hat, alles für die gerichtliche Entscheidung Erhebliche vorzutragen und alle zur Abwehr des gegnerischen Angriffs erforderlichen prozessualen Verteidigungsmittel selbständig geltend zu machen.
und weiter:
Erforderlich sind danach die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter und gleichwertige Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Rechte. Die prozessuale Waffengleichheit steht dabei im Zusammenhang mit dem Gehörsgrundsatz aus Art. 103 Abs. 1 GG, der eine besondere Ausprägung der Waffengleichheit ist. Als prozessuales Urrecht (vgl. BVerfGE 70, 180 <188>) gebietet dieser, in einem gerichtlichen Verfahren der Gegenseite grundsätzlich vor einer Entscheidung Gehör und damit die Gelegenheit zu gewähren, auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 9, 89 <96 f> 57, 346 <359>). Entbehrlich ist eine vorherige Anhörung nur in Ausnahmefällen. In den besonderen Verfahrenslagen des einstweiligen Rechtsschutzes ist eine vorherige Anhörung verzichtbar, wenn sie den Zweck des Verfahrens ereiteln würde wie im ZPO-Arrestverfahren, bei der Anordnung von Untersuchungshaft oder bei Wohnungsdurchsuchungen (vgl. BVerfGE 70, 180 <188 f>m.w.N.). In diesen Fällen reicht es aus, Nachträglich Gehör zu gewähren. Voraussetzung der Verweisung auf eine nachträgliche Anhörung ist jedoch, dass ansonsten der Zweck des einstweiligen Verfügungsverfahrens - hier: wirksamer vorläufiger Rechtsschutz in Eilfällen - verhindert würde.
Ich fordere nun gleich eine ganze Menge Richter auf, sich an die Verfassung - das Grundgesetz - zu halten. Denn das haben die doch geschworen!

Halt "nur" nicht getan. Wollen aber unser Vertrauen. Ab dafür!

22.01.2016

Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer will Vorratsdatenspeicherung - Nur weil StA und Polizei zu langsam sind sollen die Bürgerrechte in die Tonne!

Laut Focus Online hat der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer die "Erforderlichkeit" der Vorratsdatenspeicherung damit begründet, dass der "Aufenhaltsort" hunderter in der Silvesternacht gestohlener Mobiltelefone bald nicht mehr ermittelbar sei.

Ich zitiere Focus Online:
"Da immer noch kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung greift, sieht die Kölner Justiz indes schwarz für die Zukunft. Je nach Provider würden die Datensätze zu Rechnungs­zwecken nur zwischen sieben und 80 Tagen aufbewahrt, so Bremer. Somit „werden Daten­anforderungen ab Ende März kaum noch Aussicht auf Erfolg haben“. Nach eigenen Angaben lagern auf Grund der Funkzellenauswertung 1,6 Millionen Datensätze bei der Polizei. Diese sollen nach und nach überprüft werden."
Herr Ulrich Bremer: Was soll das dumme Gelaber? Wie wäre es denn damit, einfach mal etwas schneller zu arbeiten - anstatt alle Bürger (darunter jene 99%, die sich nichts zu Schulde kommen lassen) - klar verfassungswidrig unter einen Generalverdacht zu stellen und deren Privatsphäre durch die Überwachung der Kommunikation und Speichern eines Bewegungsprofils in die Tonne zu treten?

In einem anderen Artikel auf Focus Online findet sich:
"Auf Druck der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die nordrhein-westfälische Polizei im vergangenen Jahr eine Warnung vor Taschen­diebstählen abgeschwächt. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte die Beamten aus NRW dazu gedrängt, in einem öffentlichen Warnhinweis vor dem so genannten Antanz-Trick die vorwiegend nordafrikanische Herkunft der Täter zu streichen."
Da haben wir sie wieder: Die Angst davor, den hiermit durch das SPD- und CDU-nahe Beamtenvolk und Politikerpack zum unmündigen DDR-Bürger erklärten Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu "verunsichern".

Wenn es aber um die Vorratsdatenspeicherung geht, dann wird das genau das dann nämlich doch gemacht: Die Bürger werden verunsichert und die Vorratsdatenspeicherung wissentlich falsch (Lügner!) als "alternativlose Lösung" gepriesen, um die so verunsicherten zur Zustimmung zum Verfassungsbruch und zur Einschränkung ihrer eigenen Rechte zu bewegen - statt für Sicherheit zu sorgen! Mich erinnert das an Goebbels und sein "Wollt ihr den totalen Krieg?" und ich denke sehr wohl, dass der Herr Ullrich Brehmer sich eine fanatisch-jubelnde Zustimmung zu seinen "recht feucht" erscheinenden Überwachungsphantasien erhofft wie der Nazipropaganda-Arsch einst im Sportpalast von dem von der NSDAP geladenem Pack.

Immerhin waren doch hunderte Polizisten zugegen als die Mobiltelefone teils gestohlen, teils geraubt und als aberdutzende Frauen mindestens sexuell belästigt wurden. In dieser Situation hat sich der Rechtsstaat, der sonst locker 500 Bullen aufbringt um (offenbar rechtswidrig) ein Haus zu stürmen und Schrott und Kohlen zu beschlagnahmen, den Kriminellen ergeben - und will dann eine Vorratsdatenspeicherung? Eine Vorratsdatenspeicherung, die nichts bringt, weil man dann zwar den Ort kennt, wo das Mobiltelefon sich in die Funkzelle einloggt - aber zur Tat und zum Täter eben keine Aussage hat? Das ist doch "erzblöde Kinderkacke", was uns der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer hier vorstellt!

Was jetzt den Oberstaatsanwalt betrifft: Ein bestandener Intelligenztest war im Hinblick auf seine Äußerungen "eher" nicht Voraussetzung für seinen Job. Das kann man aber auch über andere sagen. Er sollte also nicht über Richter aufregen!

Schade, dass der Focus das diese sehr zielgerichteten Entäußerungen aus dem Establishment einfach so übernimmt - und damit der Pegida (mit der ich nichts zu tun haben will), die ja nicht müde wird, von der "Lügenpresse" zu sprechen, irgendwie recht gibt. Wenn die Presse keine "Lügenpresse" sein will, dann sollte diese wenigstens halbwegs mündig reagieren und solchen grob-dämlichen aber dennoch stark zielgerichteten Blödsinn, wie ihn der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer verbreitet, auch mal hinterfragen.

Hinweis: Rassistische Äußerungen oder Hetzkommentare werde ich nicht zulassen. Wenigstens halbwegs vertretbare und halbwegs gut formulierte Meinungen, die nicht der meinen entsprechen müssen, aber doch.

31.07.2015

Da ist noch was zu tun: Den Zwangsdemokraten die "Kante" zeigen!

Was sich der bekannte Verfassung"schutz"präsident Hans-Georg Maaßen und der bekannte Generalbundesanwalt Harald Range (FDP) da gegenwärtig erlauben übersteigt alles was ich auch nur gerade noch von einem Staat hinnehmen könnte. Ich glaube auch fest daran, dass die bekannte Kanzlerin Merkel (CDU) die Hände zur bekannten Raute faltete und nach der bekannten Vorratsdatenspeicherung den neuerlichen Verfassungsbruch durch das Ermittlungsverfahren wegen Landesverrates gegen netzpolitik.org als "alternativlos" bezeichnete.

Beweisstück Nr. 1: Eine Schande für jeden Demokrat

Wenn hier jemand die Pressefreiheit und also die Demokratie und also das Volk, ergo das Land verrät, dann sind das diejenigen bekannten Typen, die dieses bekannte Ermittlungsverfahren angeleiert haben - und ich werde jeden Richter einen "bekannten Rechtsbeuger" nennen, der sich in der bekannten Sache an der Verfolgung Unschuldiger und dem unzulässigen Angriff auf die Pressefreiheit beteiligt, die Verfassung bricht, weil er (oder sie) womöglich einen Eröffnungsantrag auf ein Strafverfahren durchwinkt oder die Journalisten gar verurteilt.

Hans-Georg Maaßen und Harald Range sollten sich nach Nordkorea verziehen und deren bekannte Phantasien von einer "demokratischen Allmacht des Staates" dort ausleben, denn wenn die dort leben ist die Welt vor denen sicher - das ist es, was ich denke. Und ich ärgere mich besonders, weil beide bekannte Juristen sind.

Was jetzt zu tun ist:

1.)
Bei change.org an der Unterschriftenaktion beteiligen und denen mal zeigen, wer hier das Volk ist und das Sagen hat!

2.)
Für Netzpolitik.org spenden!

Inhaber: netzpolitik.org e. V.
Konto: 1149 278 400
BLZ: 4306 0967 (GLS Bank)
IBAN: DE62430609671149278400
BIC: GENODEM1GLS
Zweck: Spende netzpolitik.org

3.)
Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger erstatten - allein schon um die Haltung des Volkes klarzumachen:



Generalbundesanwaltschaft
Postfach 2720

76014 Karlsruhe

(per Fax an: 0721 8191 590)

Strafanzeige wegen dringenden Verdachts des Verstoßes gegen § 390 StGB durch die Sache der Generalbundesanwaltschaft Az. 3BJs 13/15-1

Gegen die Herren Markus Beckedahl und Andre Meister wurde durch die Generalbundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen eines behaupteten Verstoßes gegen §§ 94 Absatz 1 Nr. 2, 25 Absatz 2, 53 StGB eingeleitet.

Dabei ist für jeden, der seinen Verstand richtig einsetzt, offenkundig, dass durch die Veröffentlichungen auf netzpolitik.org keineswegs die Bundesrepublik Deutschland benachteiligt oder eine fremde Macht zu begünstigt werden sollte. Es ist jedem klar, dass die Veröffentlichung vielmehr im Kontext der Frage steht, ob das Handeln der Geheimdienste überhaupt noch den Interessen der Bürger der Bundesrepublik gerecht wird und welche Mittel hierfür und wofür verwendet werden.

Die Bürger der Bundesrepublik haben ein Recht darauf, das zu erfahren, weshalb die Veröffentlichung unter dem Schutz von § 193 i.V. mit Art. 5 GG steht. Mithin stellt bereits die mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verbundene Beschuldigung als Straftat gemäß § 344 StGB dar, welche diejenigen begangen haben, welche das Verfahren initiierten, verlangten oder sonst beförderten.

In den Falle, dass die Generalbundesanwaltschaft nicht zuständig sein sollte ersuche ich um Weiterleitung an die zuständige Behörde.

Jörg Reinholz


Warum nur "dringender Verdacht"? Es kann sein, dass jemand schlicht und einfach "nur blöd" ist oder an einer Überzeugung leidet, die ihm von einer, geistig der NSDAP nahe stehenden Organisation per Gehirnwäsche eingetrichtert wurde. (Ja. Das ist ein ganz bewusster "Nazi-Vergleich". Der soll klar machen, was ich genau darüber denke.)

Hinweis: Der bekannte NochProfessor und erklärte Pressefeind Ralf Höcker aus Köln, dessen Kanzlei erst vor kurzem mit einer Abmahnung an Netzpolitik.org grandios scheiterte, findet das bekannte Verfahren gut. Vermutlich wäre er ein guter Bürger. Im bekannten Weißrussland.
Update, 12.8.2015: Die Generalstaatsanwaltschaft hat das Verfahren an die StA Karlsruhe abgegeben.

15.04.2015

Bundesverfassungsgericht watscht nach Rechts- und Verfassungsbruch die JVA Kassel, das LG Kassel und das OLG Frankfurt gehörig ab

Mir sagen einige nach, ich würde alle Richter hassen - das sind aber böse, meist sogar kriminelle Zungen. Eine davon, von einem gewissen "von und zu" der formell ein "Organ der Rechtspflege" (worauf er sehr viel Wert legte) tatsächlich aber ein ordinärer und verlogener Krimineller war, wäre verfault, hätte man diese Zunge nicht ein paar Tage nach der Selbstvergiftung mit eiligem Blei samst dem Rest des faulenden Fleisches heiß kremiert und auf dem kalten Münchner Nordfriedhof "sozial" (also zu Lasten des Steuerzahlers) verbuddelt.

Nun denn, dass ich alle Richter hasse, stimmt nicht. Wahr und richtig ist, dass ich einige nicht mag und ganz besonders verachte ich es, wenn hoch bezahlte Richter ihren Job nicht machen. Das ist ein wenig wie der Euroweb: "teuer Geld" und eine Leistung, die man nicht beschreiben kann ohne zu weinen oder zu spotten - alternativ verklagt zu werden.

Einführung (Personas)

a) Typen der schwarzen Seite:
  • FDP(!)-Hardliner Jörg Uwe Hahn, der als Justizminister für diese ganze Chose verantwortlich war.
  • Jörg Uwe Meister, auf skandalöse Weise tätiger und auf bedenkliche Weise von der Justiz geschützter Leiter der JVA Kassel (hier mit Bild), der über die Arbeitsweise der JVA Kassel wie folgt öffentlich lügen lässt:
    • "Wir nehmen die Gefangenen ernst und behandeln sie menschlich und gerecht."
  • Der eine oder andere dessen Mitarbeiter, der nach einer "umfassenden Ausbildung" eingestellt wurde: "einer Ausbildung, die das Ziel hat, vielseitig einsetzbare Bedienstete heranzubilden, die sich dem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat verpflichtet fühlen und die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten die Aufgaben des allgemeinen Vollzugsdienstes wahrnehmen können."
  • Der damalige Präsident des Landgerichts Kassel, Dr. Wolfgang Löffler, welcher auch anderweitig in eine teigige, übelriechende Masse griff um zu verhindern, dass ich von, ihm unterstellten, Richtern willentlich begangenes Unrecht "Rechtsbeugung" nenne. Als er behauptete, er stelle sich unter "sozialer Kompetenz" einen "angemessenen Umgang mit allen Verfahrensbeteiligten und das Wissen um die Folgen einer Entscheidung" vor, kann er jedenfalls seine eigene Kompetenz nicht gemeint haben.
  • Der eine oder andere der ihm dienstlich unterstellten Richter (Namen kann ich hoffentlich nachliefern).
  • Thomas Aumöller (kein Bild gefunden), zum Zeitpunkt des Unrechts Präsident des OLG Frankfurt am Main und davor von 1999 bis November 2001 als Ministerialdirigent Leiter der Abteilung IV Justizvollzug im Hess. Ministerium der Justiz.
  • Der eine oder andere der ihm dienstlich unterstellten Richter (Namen kann ich hoffentlich bald nachliefern), die von Ihrem Präsident wohl auch nicht die ganze Wahrheit darüber erfahren haben, was in den hessischen JVAs wirklich los ist und wie sehr das systematische Schaffen rechtsfreier Zonen - wie sie in der JVA Kassel besteht und rechtswidrig gedeckt wurde - dem angeblichen Vollzugsziel einer Resozialisierung im Wege steht.
b) Helden auf der roten Seite:
  • Richter am BVerfassG Herbert Landau,
  • Richterin am BVerfassG Sibylle Kessal-Wulf,
  • Richterin am BVerfassG Doris König
Die Geschichte:

Es begann damit, dass ein Insasse der JVA Kassel (psychisch eh schon "nicht ganz richtig") Zahnschmerzen hatte. Ihm wurde versprochen, dass er zum Zahnarzt kommt. Nur dazu kam es nicht. Aus unbekannten und sicherlich mit enormer Willkür verbundenen Gründen wurde er dem Zahnarzt der JVA Kassel nicht vorgestellt. Hatte aber Zahnschmerzen.

Vor lauter Begeisterung darüber, dass man ihn auf eine - mögliche - Behandlung eine Woche später verwies, hat er auf die gewiss stabile Zellentür eingeschlagen und dieser auch den einen oder anderen Tritt verpasst. Es geschah, was in der JVA Kassel in solchen Fällen passiert:

Der Prügeltrupp wurde zusammengerufen (Eine hoch gerüstete Truppe, die gewiss nicht zimperlich mit den teilweise durchaus gefährlichen Insassen der JVA Kassel (höchste Sicherheitsstufe!) umgeht. Die haben ihn verprügelt, gefesselt (und andersrum), ihn sodann "in unbequemer Haltung und unter Zwang" in eine ganz besondere Zelle gebracht: Das ist eine Zelle, in der gibt es: nichts. Jedenfalls nichts, was beweglich ist. Selbst das "Bett" ist nur eine Erhöhung aus festem Stein. Matratze? Zu gefährlich! Tageslicht? Unbekömmlich! Klospülung? Muss von außerhalb bedient werden. Was dazu benutzt wird, die Insassen dieser Zelle weiter zu demütigen. In dem man durch die terrorsichere Wechselsprechanlange behauptet, die Spülung wäre kaputt... Mir wurde berichtet, dass Essen in die Zelle gereicht wurde, während das Ergebnis des letzten Stuhlganges in der Klopfanne rottete.

Als Ausgleich dafür gibt es aber eine sorgfältig vergitterte Kamera.

Der erste Rechtsbruch durch Bedienstete des allerwertesten Herrn Jörg Uwe Meister:

Weil das so spaßig ist hat man dem armen Schwein sämtliche Kleidung abgenommen als ihn für mehr als 24 Stunden völlig nackt im "Loch"  eingesperrt. Üblich(!) ist es aber, dem Gefangenen selbst in dieser Situation eine Art Anzug aus Zellulose ("Papier") zu geben. Was nicht geschah. Vielleicht wollte ein schwuler Aufseher an der Liveübertragung aus der Zelle goutieren (niederdeutsch: "sich bei dem Anblick auf dem Monitor einen runter holen") Das es das nicht gibt glauben nur a) Idioten und b) nicht eingeweihte und, das wird sich zeigen, Richter des LG Kassel ...

Der zweite Rechtsbruch durch Herrn Jörg Uwe Meister selbst:

Nun hat der derart malträtierte und dann auch noch entehrte es sich gewagt, sich zu beschweren - und gleich wird klar, warum in Deutschland die Mafia keine Chance hat: hier ist die Justiz oft genug krimineller und organisierter als es eine ordinäre kriminelle Organisation je sein könnte. "Justizmafia" darf man das aber nicht nennen, denn dann klagen einem die Süditaliener "den Arsch weg": Begründung: Damit wollen die nichts zu schaffen haben, denn das ist zu unmoralisch und schließlich hätten die Familien Gesetze, die auch gelten!

Wie auch immer: Der allerwerteste Leiter der JVA Kassel warf nach langer Bedenkzeit (3 Wochen sind Standard) seine Textbausteinmaschine an und begründete die offensichtlich rechtswidrige Maßnahme als eine solche, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in der JVA Kassel unabdingbar gewesen sei. Dieser ungemein kluge Herr Jörg Uwe Meister begründet, das weiß ich genau, jeden "Scheiß" genau damit. Offenbar glaubt nämlich der Herr Jörg Uwe Meister, "seine" JVA sei eine "rechtsfreie Zone" in der er nach Gutdünken handeln und dieses dann mit "Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit" begründen kann! Wie sich gleich zeigt, hat er damit nicht ganz Unrecht. Jedenfalls hat er es, so lange der selbstnützigen hessischen "Justiz" Gesetze und Verfassung praktisch egal sind, denn es folgt:

Der dritte Rechtsbruch durch den Beschluss des LG Kassel (12. Juni 2012 - 3 StVK 12/11)

Nachdem also der allerwerteste Herr Jörg Uwe Meister die Beschwerde abgewimmelt glaubte hat der malträtierte und entwürdigte sich noch die Frechheit gewagt, das LG Kassel anzurufen um feststellen zu lassen, dass die Maßnahme unrecht war und nicht wiederholt werden dürfte. Was mindestens einem noch allerwertesteren Richtern des LG Kassel wie ein ungeheurer Affront vorgekommen sein muss. Geht gar nicht: sich über eine Maßnahme in der Justizvollzugsanstalt zu beschweren, die der Bewahrung von Ordnung und Sicherheit gilt.

Der Richter am LG Kassel schrieb einfach die Stellungnahme des Herrn Jörg Uwe Meister ab. Das hatte auch den Vorteil, dass er sein Gehirn nicht abnutzte. Das benötigt er ja noch um das psychische und physische Gleichgewicht zu wahren. Ja, natürlich musste er rein formal auf den Vortrag des Antragstellers eingehen. Dafür gibt es einen Textbaustein, den ich gut kenne: "Vortrag ist unerheblich" - Die Universalwaffe derjenigen Richter, die das Recht aus Dummhheit, Faulheit oder mit bösem Vorsatz beugen. Ein zweiter Textbaustein ist der, wonach man einfach dem Vortrag einer Partei (hier dem lügendem Leiter der JVA Kassel, Herr Jörg Uwe Meister) alles glaubt!

Das man dabei so ein paar Kleinigkeiten, wie das Grundgesetz und die Garantie der Menschenwürde, übersieht ist für einen Richter, der von den Steuerbürgern derart schlecht (6000 Euro aufwärts, garantiert bis zum Lebensende) bezahlt wird, lässlich und eine Rechtsbeugung findet natürlich nicht statt, weil ja liebe Kollegen die Gesetze so auslegen, dass nicht ist, was nicht sein darf!

Der vierte Rechtsbruch durch die Ablehnung des OLG Frankfurt (3 Ws 695/12)

Wie auch immer das ist, der Gefangene war anwaltlich vertreten und der Anwalt schrieb jetzt bitterböse und in der formal berechtigten Hoffnung, dass wenigstens jemand am Obergericht der Hessen, dem hessischen Oberlandesgericht zu und in Frankfurt am Main das Grundgesetz a) kenne und sich b) daran halte, eine Rechtsbeschwerde.

Oh je! Nun, nicht alle Richter an jedem OLG lassen sich immer dazu hinreisen, aber viel zu oft kommt es vor, dass OLG-Richter den Unsinn der unteren Instanz einfach nachplappern. In Köln z.B. könnte man das OLG einsparen und die am LG verzapfte Scheiße gleich dem BGH vortragen. Der für die Rechtsbeschwerde zuständige Richter am OLG Frankfurt suchte einen bequemeren Weg um sich von der Last zu befreien, eventuell einen Kollege und auch noch den Respekt, bzw. die Angst der Gefangenen gegenüber Herrn Jörg Uwe Meister und seinen rechtsfreien Selbstherrlichkeiten zu beschädigen. Der Richter lehnte die Beschwerde als "unzulässig" ab - was er aber nicht durfte ohne erneut die Verfassung mit den Füßen zu treten.
 
Das ungewöhnlich deutliche und geradezu harsche Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 1111/13)

Tenor?
Der Beschluss des Landgerichts Kassel vom 12. Juni 2012 - 3 StVK 12/11 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1, Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 und Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. Februar 2013 - 3 Ws 695/12 (StVollz) - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes. 
Bass!
  • "im Hinblick auf die Offensichtlichkeit der durch das Landgericht begangenen Verfahrensverstöße"
  • "Aus dem dann wiedergegebenen, den Antrag des Beschwerdeführers als unbegründet zurückweisenden Beschluss geht schließlich eindeutig hervor, dass das Landgericht keinerlei eigene Sachverhaltsermittlung angestellt, sondern seiner Entscheidung schlicht den von der Justizvollzugsanstalt vorgetragenen Sachverhalt zugrunde gelegt oder den Sachvortrag des Beschwerdeführers gänzlich übergangen hat"
  • "Der Beschwerdeführer macht damit nicht eine bloße Verletzung der Amtsaufklärungspflicht geltend, sondern einen durchgreifenden Verfahrensmangel, an dem der Beschluss des Landgerichts offensichtlich leidet."
  • "Soweit der Beschluss des Landgerichts die Entscheidung der Justizvollzugsanstalt, den Beschwerdeführer einen Tag lang vollständig entkleidet in einer durchgängig videoüberwachten Zelle unterzubringen, als rechtmäßig bestätigt, lässt er eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung der Grundrechte - hier jedenfalls des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG - erkennen."
  • Dem Recht auf Achtung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) kommt in der Verfassung ein Höchstwert zu; es ist als tragendes Konstitutionsprinzip im System der Grundrechte zu betrachten ... Für den Strafvollzug bedeutet dies, dass die Voraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins dem Gefangenen auch in der Haft erhalten bleiben müssen und der Staat zu den dafür erforderlichen Leistungen verpflichtet ist
  •  "... und die hieraus resultierende besondere Wertigkeit dieses Schutzgutes ... berührt die Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum mit permanenter Videoüberwachung bei vollständiger Entkleidung die durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Intimsphäre des Betroffenen. 
  • Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) bezeichnet in seinen Jahresberichten über Österreich (vgl. CPT/Inf (96) 28, Nr. 147), Finnland (vgl. CPT/Inf (99) 9, Nr. 102) und Belgien (vgl. CPT/Inf (2010) 24, Nr. 130) die Praxis, Gefangene nackt in Beobachtungszellen unterzubringen, als inakzeptable, erniedrigende Behandlung und empfiehlt unbedingt die Ausstattung der Gefangenen mit Spezialkleidung.
  • "Die durch das Landgericht vorgenommene Abwägung beruht auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG."(Der BGH hat sich wiederholt!)
  • "obwohl die Justizvollzugsanstalt die den Entzug der Kleidungsstücke allein rechtfertigende Gefahr der Selbstverletzung inhaltlich in keiner Weise konkretisiert hat. Damit verkennt es bereits, dass bei einer kumulativen Anordnung einzelner Sicherungsmaßnahmen die Notwendigkeit jeder einzelnen Maßnahme detailliert zu begründen ist"
  • "Die weiteren Ausführungen des Landgerichts, bei der Feststellung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sei zu berücksichtigen, dass die Eingriffsintensität dadurch abgemildert worden sei, dass der besonders gesicherte Haftraum dauerhaft beheizt gewesen und von außen nur durch einzelne Vollzugsbedienstete per Kameraüberwachung einsehbar gewesen sei, gehen ebenfalls fehl. Die ausreichende Beheizung eines besonders gesicherten Haftraums (die im Übrigen vorliegend strittig war), ist eine Selbstverständlichkeit und gerade nicht dazu geeignet, als besonderes Entgegenkommen der Justizvollzugsanstalt einen so schwerwiegenden Eingriff wie die vollständige Entkleidung eines Gefangenen als verhältnismäßig zu rechtfertigen. "
  • "Mit den Angaben des Beschwerdeführers zu diesem Vorgang standen jedenfalls über die Fesselung hinausgehende Grundrechtsverletzungen in Rede, aufgrund derer das Landgericht den Vortrag nicht als nicht entscheidungserheblich hätte bewerten dürfen."  
  • "Wird - wie vorliegend - die Sachverhaltsdarstellung der Justizvollzugsanstalt vom Gefangenen bestritten, so darf das Gericht seiner Entscheidung nicht ohne weiteres die Ausführungen der Anstalt zugrunde legen. Zwar können auch in einem solchen Fall weitere tatsächliche Ermittlungen entbehrlich sein. Die Annahme, es könne ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Richtigkeit der behördlichen Darstellung ausgegangen werden, bedarf aber konkreter, auf die Umstände des Falles bezogener Gründe."
  • "Im Hinblick auf dieses den Angaben der Justizvollzugsanstalt widersprechende, nicht offensichtlich abwegige Vorbringen des Beschwerdeführers hätte das Landgericht alle verfügbaren Erkenntnismittel ausschöpfen müssen, um den Sachverhalt festzustellen. Es hat aber weder den Beschwerdeführer, die mit ihm unmittelbar befassten Vollzugsbediensteten, noch die ihn untersuchende Ärztin persönlich angehört, um sich einen Eindruck von den Vorgängen zu verschaffen. Zudem wäre in Betracht gekommen, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten sowie die die Dienstaufsichtsbeschwerde betreffenden Akten beizuziehen. Aus diesen der Verfassungsbeschwerde in Auszügen beigefügten Akten ist beispielsweise ersichtlich, dass die Justizvollzugsanstalt den Vorfall teilweise durchaus anders dargestellt hat als im fachgerichtlichen Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer. So wird in der Zurückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde angegeben, dass die Verbringung des Beschwerdeführers in den besonders gesicherten Haftraum ruhig und ohne Zwischenfälle verlaufen sei. Einer der beiden Einstellungsentscheidungen der Staatsanwaltschaft ist zu entnehmen, dass die Justizvollzugsanstalt gegenüber der Staatsanwaltschaft angegeben habe, dass eine Zwangsentkleidung des Beschwerdeführers nicht stattgefunden habe."
  • "Hinsichtlich des vom Beschwerdeführer im Rahmen der Verfahrensrüge geltend gemachten durchgreifenden Verfahrensmangels der nicht erfolgten Sachverhaltsermittlung hat das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde mit dem Hinweis darauf als unzulässig verworfen, dass die Verfahrensrüge bereits nicht in zulässiger Form erhoben worden sei (vgl. hierzu bereits oben 1.c)aa)(2)). Hiermit hat es dem Beschwerdeführer die Sachprüfung des hinreichend geltend gemachten durchgreifenden Verfahrensmangels mit dem bloßen Hinweis auf prozessuale Formerfordernisse versagt. Diese Handhabung verletzt das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG."
  • "Soweit ersichtlich, betrifft die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung, die Verfahrensrügen als bereits nicht in zulässiger Form erhoben zurückweist, Fallgestaltungen, in denen die (Nicht)beachtung grundsätzlicher Verfahrensprinzipien durch das Landgericht nicht in Zweifel stand"

Allerdings muss ich davon ausgehen, dass ein Urteil (BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96) der
  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Jähnke,
  • Richter am Bundesgerichtshof Theune,
  • Richter am Bundesgerichtshof Niemöller,
  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bode,
  • Richter am Bundesgerichtshof Rothfuß
aus dem  Jahr 1997 durchaus geeignet war, den Glaube daran, dass die JVA Kassel eine rechtsfreie Zone sei, zu verstärken. Anders kann ich es nicht verstehen, wenn geurteilt wird, dass "Strafvollzugsbeamte einer Justizvollzugsanstalt keine Strafvereitelung durch Unterlassen begehen, wenn sie Straftaten, die Anstaltsbedienstete an Gefangenen verübt haben, nicht bei den Strafverfolgungsbehörden anzeigen."

Hintergrund war, dass am Nachmittag des 26. Juli 1994 die "Anstaltspsychologin L..." als sie - durch ungewöhnlichen Lärm gestört - aus ihrem Dienstzimmer trat, sah, "wie Meuterer, die aus der Untersuchungshaftanstalt eingetroffen waren, bei der Aufnahme (beim Gang von A 1 nach A 2, während ihrer Entkleidung und auf dem anschließenden Weg in die Zellen) von Vollzugsbediensteten ohne ersichtlichen Grund geprügelt und mit Gummiknüppeln geschlagen wurden." Danach wurde diese vom damaligen Anstaltsleiter unter Hinweis auf deren befristeten Arbeitsvertrag erpresst, keine Strafanzeige zu stellen.



Mein Urteil:

Tja, Ihr Freunde des "gepflegten Justizirrtums". Was ich sehe ist eine grobe Pflichtverletzung der beiden Gerichte, die ich ganz konkret (und in meinem Interesse an der Aufrechterhaltung wenigstens eines Restes an Rechtsstaatlichkeit) ganz klipp und klar:

"Institutionalisierte, systematische Rechtsbeugung"

nenne.


Der Herr JVA-Chef Jörg Uwe Meister ist eigentlich schon längst dort, wo er (auch) meiner Meinung nach hingehört - halt nur im falschen Zimmer und mit zu häufigen Unterbrechungen! Das er nicht im richtigen Zimmer schläft, isst und scheißt ist jedenfalls für mich der beste Beweis dafür, dass die glorreiche, unter CDU-Direktion stehende, hessische Justiz in moralischer Gesamtnachfolge des 3. Reiches und der DDR systematisch eine rechtsfreie Zone schafft!

(Anderswo in Deutschland findet ähnliches statt.)

09.01.2015

Sehr geehrter Herr Berufsdemokrat Thomas de Maizière (CDU) ...

Ihre Familie ist mir als solche bekannt, deren Mitglieder in ziemlich vielen politischen Systemen sowohl im Deutschen Reich als auch in der DDR und nunmehr auch in der Bundesrepublik Deutschland als hohe Beamte, Rechtsanwälte, Offiziere oder Minister tätig waren. Dennoch (oder besser: "deshalb") hat mich die neue Nachricht nicht verwundert:

Wie ich gerade lese verlangt es Ihnen, Herr Thomas de Maizière mal wieder nach einer - verfassungswidrigen - Vorratsdatenspeicherung.

Und wie ich weiter lese haben Sie sich nicht geschämt, für diesen Wunsch die Opfer zweier Vollidioten und Terroristen aus Frankreich zu missbrauchen und politische "Leichenfledderei" zu betreiben. Gar nicht gewundert hat mich dann, dass Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Äußerung offenbar "vorsätzlich entfallen" ist, dass es die von Ihnen so sehnlichst gewünschte Vorratsdatenspeicherung - welche sogar für die STASI und GESTAPO ein feuchter Wunschtraum geblieben wäre - in Frankreich bereits seit dem Jahr 2006 gibt.

Weshalb man darüber sagen kann, dass es eine Lüge ist, wenn ein "Berufsdemokrat" (wie Sie einer sind) sich allen Ernstes hinstellt und so tut, als könne man mit einer Vorratsdatenspeicherung solche Anschläge verhindern. Und übrigens auch, dass Ihr Verhalten einige Elemente vom dem hat, wie 1933 die Nazis den Reichstagsbrand gefeiert haben.

Sie sind in meinen Augen als sehr nahe dran an einem Neofaschismus. Denn zum Faschismus gehörte auch die Beschneidung der Grundrechte der Bürger, das ständige Ausspionieren, Überwachen und das daraus resultierende Verängstigen und Maßregeln. Einem echten Demokrat wäre das bewusst. Einem echten Demokrat wäre auch bewusst, dass es mit einer solchen ständigen Überwachung, Bespitzelung und Verängstigung - also ohne bürgerliche Freiheit - auch keine Demokratie geben kann.

Sie haben "ziemlich dämliche Scheiße gelabert" und Sie wollen sich an meinen Grundrechten vergreifen. Ich fordere Sie auf, Ihren Posten zur Verfügung zu stellen.

Ich darf Ihnen versichern, dass ich auf Grund der von Ihnen betriebenen, argumentativen "Leichenfledderei" nur ganz kurz davor bin, im Zusammenhang mit Ihrer Person und Ihrem Wille, meine Rechte zu beschneiden, das böse "A-Wort" zu gebrauchen.

05.10.2014

Zwangsdemokraten: Zensurrichter des LG und KG Berlin werden vom BGH korrigiert (oder "abgewatscht")

Die Pressekammer des Landgerichts Berlin ist dafür bekannt, dass diese irgendwelche Persönlichkeitsrechte stets über andere Grundrechte, so z.B. das der Pressefreiheit stellt. Üblicherweise korrigieren zumindest die schlimmsten Verfehlungen solcher Zensurrichter dann die Oberlandesgerichte. In Köln, Hamburg und Berlin findet diese Korrektur nicht statt, weil dort die Pressekammern der Oberlandesgerichte von ähnlichen "Zwangsdemokraten" besetzt sind und selbst den gröbsten Unsinn der niederen Instanz praktisch ausnahmslos nachschwatzen. Es ist kein Wunder, dass Kriminelle, Politiker, sogenannte Rechtsanwälte, Vorratsdatenspeicherungsfreunde oder Personen, welche die Eigenschaften mehrerer dieser Gruppen in sich vereinigen, genau diese Gerichte immer wieder anrufen wenn denen die öffentliche Berichterstattung über deren assoziales Tun nicht passt.

In der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes VI ZR 490/12 vom 30.09.2014 ging es darum, dass der Brandenburger Ex-Innenminister Rainer Speer die Axel Springer AG und andere verklagte weil diese aus seinen Emails veröffentlicht hatten. Insgesamt verklagte Rainer Speer - der offenbar nicht mal wusste, dass man als INNENMINISTER die Daten (besonders auf einem Laptop) besser verschlüsselt - mindestens 19 juristische und natürliche Personen.

Der BGH stellt den Sachverhalt wie folgt dar:
"Der Kläger war von 1994 bis 1999 Staatssekretär im Umweltministerium eines deutschen Bundeslandes. 1999 wurde er Chef der Staatskanzlei. Von Oktober 2004 bis November 2009 war er Finanzminister. Im November 2009 wurde er zum Innenminister ernannt. Zugleich war er Mitglied des Landtags. Mitte der 90er Jahre unterhielt er zu einer Mitarbeiterin eine außereheliche Beziehung, aus der im Jahre 1997 die gemeinsame Tochter E. hervorging. Auf Antrag der Kindesmutter erhielt E. bis Oktober 2003 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Im Jahre 2009 kam der private Laptop des Klägers abhanden. Die darauf befindliche E-Mail-Korrespondenz zwischen ihm und der Kindesmutter wurde der Beklagten zu 1) zugespielt. Am 31.08.2010 führten drei Redakteure der Beklagten zu 1) ein Interview mit dem Kläger. Sie hielten ihm vor, dass sich aus an ihn gerichteten E-Mails der Kindesmutter ergebe, dass er der Vater von E. sei und für sie keinen regelmäßigen Unterhalt gezahlt habe. Es bestehe der Verdacht des Sozialbetrugs. Der Kläger erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung, durch die der Beklagten zu 1) untersagt wurde, vier E-Mails wörtlich oder sinngemäß publizistisch zu nutzen. Am 20.09.2010 veröffentlichte die frühere Beklagte zu 2) unter voller Namensnennung des Klägers auf ihrem Internetauftritt einen Beitrag, der sich mit der Beziehung des Klägers mit der Kindesmutter, der Geburt der Tochter sowie der möglichen Erschleichung von Sozialleistungen befasst. In der Zeit zwischen dem 21. und dem 25.09.2010 erschienen in den Printmedien der Beklagten zu 1) und 3) sowie in dem Internetportal der früheren Beklagten zu 2) ähnliche Berichte über den Vorgang. Am 23.09.2010 trat der Kläger von seinem Ministeramt zurück. Er gab in einem Zeitungsinterview bekannt, dass er der Vater von E. sei und die Unterhaltszahlungen für sie nachgeholt habe. Der Kläger hält die Verwertung der privaten E-Mails zum Zwecke der Berichterstattung für rechtswidrig.

Das Landgericht hat angenommen, dass der Kläger bis zu seinem Rücktritt einen Anspruch gegen die Beklagte zu 19 gehabt habe, es zu unterlassen, die Fragen, ob er der Vater von E. ist, private oder intime Kontakte zur Kindesmutter hatte, Unterhaltsleistungen für E. erbracht hat und ob die Kindesmutter zu Unrecht Unterhaltsvorschuss für E. in Anspruch genommen hat, öffentlich zu erörtern. Das Landgericht hat die Beklagten darüber hinaus verurteilt, es zu unterlassen, den Inhalt einzelner E-Mails in direkter oder indirekter Rede zu verbreiten."
Da hat das LG Berlin "richtig Scheiße gebaut". Interessant dürfte gerade in diesem Zusammenhang sein, dass die Richter Mauck, Dr. Himmer und Dr. Hagemeister vom Landgericht Berlin in der damaligen Sache sogar die Öffentlichkeit ausschlossen, weil "umfangreiche Inhalte aus dem Lebensbereich der Zeugin zur Sprache kommen könnten, die besonderem Schutzbedürfnis unterliegen würden." - Die Richter sind wohl nicht damit einverstanden, dass Gerichtsverhandlungen Sache der Öffentlichkeit sind: Denn das dient deren Kontrolle durch das Volk. Die Zeugin ist jene Dame, welche den feinen Herrn Politiker Rainer Speer nicht als Vater angab und bis Oktober 2003, also bis der Springerverlag die Sache öffentlich machte, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezog. Hier von Sozialbetrug zu sprechen ist absolut korrekt und der feine Herr Innenminister, der ja eigentlich Straftaten verhindern sollte, ist darin mindestens als Mitwisser verwickelt gewesen. Das ist es, was die veröffentlichten Emails wiedergaben.

In einem ernsthaft demokratischen Staat hätte die Veröffentlichung, welche einen Missstand von erheblichem Gewicht dokumentierte, an dessen Aufdeckung ein überragendes öffentliches Interesse besteht, niemals verboten werden dürfen - doch die von mir nun (auch) deswegen als "Zwangsdemokraten" titulierten Richter Mauck, Dr. Himmer und Dr. Hagemeister vom Landgericht Berlin machten auch diese üble Zensur möglich: LG Berlin, Az. 27 O 719/10 vom 28.06.2011. Das Kammergericht (so heißt in Berlin das Oberlandesgericht) schloss sich dem Quatsch der unteren Zensoren an (KG Berlin, Az. 10 U 118/11 vom 05.11.2012) und zeigte auf, dass auch dessen Richter die Stunden im Fach "Demokratie" wohl in Folge eigenen Desinteresses als etwas wie eine regelmäßige "Gelegenheit für einen längeren Toilettenbesuch" betrachteten.

Der BGH urteilte (laut Pressebericht):
"Als Minister und als Landtagsabgeordneter gehöre der Kläger zu den Personen des politischen Lebens, an deren Verhalten unter dem Gesichtspunkt demokratischer Transparenz und Kontrolle ein gesteigertes Informationsinteresse bestehe. Die der Beklagten zu 1) zugespielten E-Mails belegten, dass sich der Kläger über viele Jahre der wirtschaftlichen Verantwortung für seine Tochter E. entzogen und diese auf den Steuerzahler abgewälzt hat. Er habe es im eigenen persönlichen, wirtschaftlichen und politischen Interesse hingenommen, dass seine ehemalige Geliebte für die gemeinsame Tochter Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezog, obwohl die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug nicht gegeben waren. Denn die Kindesmutter hätte der zuständigen Behörde den Kläger pflichtwidrig nicht als Vater von E. benannt.

Der BGH hat auch die Veröffentlichung verschiedener E-Mails in direkter oder indirekter Rede als zulässig angesehen. Die im Wortlaut veröffentlichten E-Mails dokumentierten mit besonderer Klarheit, wie der Kläger mit der Verantwortung gegenüber seiner nichtehelichen Tochter und der Mutter seines Kindes – und damit mittelbar gegenüber der Allgemeinheit, die jedenfalls bis zur Veröffentlichung der streitgegenständlichen Informationen die daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen tragen musste – umgegangen sei."
Meine Meinung, ganz persönlich und ganz klar:

Richter Mauck, Dr. Himmer und Dr. Hagemeister vom Landgericht Berlin - ich hoffe die "Watsche" des BGH und auch mein Artikel schmerzt! Sie haben sich in Ausübung des Richterberufes an der Pressefreiheit und damit den Grundlagen der Demokratie, ergo an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vergriffen. Sie haben den Name des Volkes missbraucht um im Interesse eines Politikers zu zensieren wie einst der Metternich. Das geht so nicht! Sie sollten definitiv keine Pressesachen mehr entscheiden. Treten Sie endlich ab!

Nachtrag:

Der Ex-Offiziersanwärter der DDR, Ex-Landtagsabgeordnete und Ex-Minister des Landes Brandenburg Rainer Speer ging Ende 2010 - da war er gerade mal 51 Jahr alt - zu Lasten des von ihm (mit) beschissenen Steuerzahlers sehr komfortabel alimentiert - "fast freiwillig" in den Ruhestand. Wie hoch die Ruhestandsbezüge des 51-Jährigen sind, wollte die Staatskanzlei unter Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte Speers nicht mitteilen. Immerhin ging er ein halbes Jahr nach Tansania um ein kleines Boot zu reparieren. Vermutlich wächst auch dort der Pfeffer.

"Zwangsdemokraten"
„Eine Meinungsäußerung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung. Auch eine überzogene und selbst eine ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähung. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht."

1 BvR 1165/89

26.09.2014

Erst Dobrindt, dann Andreas Schockenhoff - Will die CDU/CSU eine DDR 2.0?

«Hierdurch berechtigt der Personalausweis nicht mehr zu Ausreise, da seine Passersatzfunktion entfallen ist.»
Eine solche (mir fehlen andere Worte:) "abgefuckte Scheiße" ist es, was der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andreas Schockenhoff, den Bundesbürgern zumuten will. Vorgeschobener Grund sind eine Hand voll Typen, die sich der IS anschließen. Vielleicht sollte er mal überlegen warum so viele junge Menschen so wenig Chancen auf ein anständiges und würdiges Leben in Deutschland sehen - weshalb diese ja in Wirklichkeit "allah-o-aqubar"-schreiend abhauen.

Noch mehr den Eindruck einer "DDR 2.0" bekommt man, wenn man an den sehr verkehrten Minister Dobrindt und seinen Mautwahnsinn denkt: Denn auch die DDR (1.0) wollte 25 DM "Eintritt". Da hieß das noch "Zwangsumtausch" und für 25 Ostmärker konnte man sich wenigstens satt essen und auf Wunsch auch schwer besaufen - bei Wahl des richtigen Restaurants sogar noch jemand zu beidem einladen. Dobrindts Werk wird nur dazu führen, dass das Verhältnis von Realproduktivität zu Verwaltungswahn noch schlechter wird. Was man ja auch von der "DDR 1.0" gut kannte. Was nicht da war wurde aufwendig verwaltet... 

Dobrindts Mautwahn, der auf die Bier- und Schnapsideen von den Stammtischen sehr ortsfester bayrischer Dorfschullehrer, Dorfpfarrer und tonangebender Bauern zurückgeführt werden kann, wird auch dazu führen, dass unsere Nachbarn (und nicht nur die) ebenfalls eine Maut für alle Straßen einführen. Das wird ein "Europa der Mautstellen" - als Übel bekannt aus ganz alten Zeiten, wo man aller paar Meilen die Geldbörse zücken musste um weiter zu kommen. Mithin endet die Maut in einer Beschneidung der Reisefreiheit und, wenn es die Mautstellen und Mautbrücken einmal gibt, dann wird die Maut unter dem Behaupten der "Prävention vor Straftaten" auch ganz schnell zum Instrument einer totalen Überwachung der Bürger.

Vielleicht hat dem Andreas Schockenhoff auch die chinesische Idee gefallen. Chinesen brauchen eine Erlaubnis, wenn diese innerhalb Chinas reisen wollen. Der nächste Schritt wäre also:
«Dieser Personalausweis berechtigt zum Reisen zwischen Oberammergau und Unterammergau.»
den selbstverständlich (wegen des präventiv bis zum Beweis des Gegenteils gegen jedermann gerichteten Terrorverdachtes) nicht gleich jeder und wenn überhaupt nur mit Genehmigung der Arbeitsagentur erhält. Am besten gefällt dem  Herrn Schockenhoff sicher die nordkoreanische Variante für "Jedermann":
«Der Inhaber dieses Personalausweis ist wegen Spionageverdachtes für eine mutmaßlich terroristische Vereinigung sofort präventiv zu erschießen falls er außerhalb von Bielefeld angetroffen wird.»
Das löst natürlich viele Verkehrsprobleme und auch das Problem, dass sich die Anwohner des Starnberger Sees von Touristen gestört fühlen, denn die beschweren sich schon lange mit Anwaltsbriefen wie "Jetzt läuft hier schon wieder Hinz und Kunz rum und terrorisiert meinen armen Mandant durch Anglotzen seines SLK!"

Wenn also ein paar offenbar durchdrehende Typen aus der Politik vorhaben, solche eingeschränkt geltende Personalausweise auszustellen, dann läuft das auf eine allgemeine Beschränkung der Reisefreiheit hinaus. Wenn damit erst einmal ein Anfang gemacht wird, werden ganz schnell und mit vorgeschobenen, populistischen Begründungen (siehe die vielen "vergewaltigten Babys" der "Bundesschrottverwalterin" von der Leyen) immer mehr und zuletzt - genau wie in der ostzonalen DDR - praktisch alle Bürger solche Einschränkungen auferlegt bekommen. Doch dann mögen diese Politiker aber bitte auch für eine "soziale Sicherheit" wie in der DDR sorgen.
  • Und sie mögen zugeben, dass diese mit dem Begriff der "Freiheitlich demokratischen Grundordnung" vielleicht nicht so viel anfangen können wie viele andere Bürger dieses Landes!
  • Und diese sollen sich meinetwegen auch ein "Kuhauge 3.0" ans Reviers stecken - damit man genau weiß wen man nach der nächsten Revolution wirksam daran hindern will, noch einmal in die Position zu kommen, der Presse solch einen Unsinn in die Mikrofone zu labern.

"Kuhauge" - spöttischer Begriff für das Abzeichen einer Partei die es nur bis 1945 gab, bekannter aber für das einer "ostzonalen" Partei, die sich 1989 und 1990 umbenannte.

18.09.2014

Für Justizminister Heiko Maas und die so genannte Justiz

"Erweiterung von § 201a StGB, so dass dem Anwendungsbereich auch Bildaufnahmen, die Personen in einer Weise zeigen, die geeignet ist, deren Ansehen erheblich zu schaden, oder Bildaufnahmen von einer unbekleideten Person unterfallen, unabhängig davon, ob die abgebildete Person sich in einer Wohnung oder in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet; wer Bildaufnahmen, die dem Anwendungsbereich von § 201a StGB unterfallen, verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, soll künftig mit höherer Strafe bedroht werden als bisher."
Es soll also unter Strafe gestellt werden, wenn Bildaufnahmen verbreitet werden, welche "geeignet" sind, dem "Ansehen" der gezeigten "erheblich zu schaden".

Im Hinblick auf die kriminellenfreundliche, faschistiode, meinungsfeindliche "Rechtsprechung" einiger Gerichte (LG und KG|OLG Berlin, Hamburg und Köln muss man hier besonders erwähnen) wird dieser Gesetzesverschärfungsvorschlag aus dem Ministerium von Heiko Maas zu einer Katastrophe führen:

Neben den Gerichten in Köln folgen auch so einige Richter und Richterinnen z.B. in Berlin, Hamburg, Kassel, Marburg und anderswo einer, offenbar der "Rechts"tradition des 3. Reich folgenden Zensur- und Verbotskultur. Wenn man es diesen und solchen dem Volk gegenüber arroganten Rechtsbeugern überlässt, zu definieren, was denn "geeignet ist, dem Ansehen erheblich zu schaden" bedeutet, dann wird es künftig nur noch "Katzenkontent" geben. Aber keine (bebilderten) Nachrichten welche es dem mündigen Bürger erlauben sich ein Bild von Tatsachen zu machen oder vor Kriminellen zu warnen. Welcher Schläger will denn bei Straftaten gezeigt werden? Selbst wenn er solche wissentlich und willentlich öffentlich und vor der Kamera begeht? Mancher von diesen kandiert dann auch noch rotzfrech in einer Wahl... z.B. im Wahlbezirk 160"Villip I, Holzem". Die genannten Gerichte jedenfalls sind sehr schnell dabei, das Interesse solcher Kriminellen, nicht erkannt zu werden, über das Informationsinteresse zu stellen - das ist Zensur wider den Interessen des Volkes.

Update: Udo Vetter hat es zwar mit "Wie man unschwer erkennen kann, schafft die Frage, ob eine Bloßstellung vorliegt, extreme Unklarheit. Fachjuristen halten eine so weitgehende Regelung, die sogar für die Presse gelten soll, für viel zu unbestimmt und damit verfassungswidrig." schön ausgerückt, war aber bestenfalls zweiter.

Vorschläge aus dem Volk an den Herrn Justizminister Maas:

Falls es dem Herrn Maas nicht zu rufschädlich ist, möchte ich ihm folgendes vorschlagen, damit die, sich bereits in gehöriger Schieflage befindliche Justiz nicht völlig zusammenbricht:
  1. Eine Verschärfung des Strafrechts hinsichtlich der Rechtsbeugung, welche es insbesondere nicht mehr nötig macht, dass der beschuldigte Richter den Vorsatz und die Zielgerichtetheit der Rechtsbeugung selbst vor mindestens 7 rechtgläubigen Zeugen verkündet und dass sich diese dann übereinstimmend wortwörtlich daran erinnern - das ist nämlich der gegenwärtige Stand der so genannten "Rechtsprechung", welcher die Verfolgung selbst offensichtlichster Rechtsbeugung praktisch ausschließt.
  2. Bevor der der Herr Maas weitere Straftatbestände erfindet möge er doch bitte dafür sorgen, dass vor allem auch Betrugssachen zügig vor Gericht landen, damit die Täter nicht noch jahrelang weiter machen.
  3. Die Verfolgung der - relativ harmlosen - Kiffer ist einer Gründe für die Überlastung der Justiz, die deswegen für richtige Straftäter keine Kapazitäten hat. Man legalisiere das, statt mit Strafen zu verfolgen, was das Volk gar nicht für strafwürdig hält! Bei einer gleichzeitigen Amnestie für Altfälle würde sogar Platz in den Knästen geschaffen, damit Betrüger nicht mehr nur zu 2 Jahren auf Bewährung und einer 10%igen Abgabe auf das durch den Betrug erworbene Vermögen verurteilt werden müssen - während "kleine Schwarzfahrer" die teuren Haftplätze blockieren.
  4. Prozessbetrug muss endlich angemessen verfolgt werden! Auch hier sind die Hürden viel zu hoch. Kämen z.B. Prozesslügner wie die Großkopferten der Euroweb und deren Anwälte nach dem Erkennen derer Lügen zügig in den Knast, dann würde das die Justiz erheblich entlasten, weil solches Volk dann keine oder deutlich weniger Prozesse anstrengen würde. In Düsseldorf hätte das die Justiz allein im Hinblick auf die Euroweb mutmaßlich von tausenden Verfahren entlasten können.
  5. Wenn der Herr Maas und seine Kollegen in den Ländern schon nicht in der Lage sind, dafür zu sorgen, dass alle Straftaten verfolgt werden, dann soll er mit seinen Kollegen doch bitte die Gerichte solange von Kleinkram wie angeblichen "Beleidigungen" (auch zu Ungunsten von Rechtsbeugern und kriminellen Rechtsanwälten) entlasten, damit Straftaten "ab Betrug" wieder angemessen verfolgt werden können.
Mit "ab Betrug" meine ich vor allem Typen, die diesen massenhaft oder gar industriell begehen. Das sind nämlich diejenigen, die derzeit - wenn überhaupt - nur sehr schleppend und widerwillig "verfolgt" werden weil sich die sogenannte Justiz vor größeren Verfahren gegen von gut bezahlten Verteidigern vertretenen Großbetrügern regelrecht fürchtet. Diese "wirtschaftlich leistungsfähigen Arschlöcher" sind nämlich die Profiteure jener inflationistischen, faschistoid-populistischen Gesetzesverschärfungs- und Straftatenerfindungspraxis, welche das großkoaltionäre Justizministerium unter dem "Sozialdemokrat" Heiko Maas an den Tag legt.

25.10.2012

Bundesregierung lässt die Stasi wie eine Kindergartentruppe aussehen

Bürger dieses Landes!
Wir müssen wohl mal wieder auf die Straße!

Das aus CDU/CSU- und FDP-Mitgliedern bestehende Bundeskabinett hat sich gestern auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der die Auskunft über Daten wie Name oder Anschrift von Inhabern eines Telekommunikationsanschlusses auf eine neue "Rechtsgrundlage" stellen will. Es wird klargestellt, dass Provider die Netzkennungen (auch dynamische IP-Adressen) den Inhabern von Internetzugängen automatisiert zuordnen dürfen – was einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis bedeutet – und dass die entsprechenden Informationen im sogenannten "manuellen Auskunftsverfahren" an "Sicherheitsbehörden" herausgeben müssen. Anbieter, die über 100.000 Kunden haben, müssen für die Abwicklung der Anfragen zudem "eine gesicherte elektronische Schnittstelle" bereithalten, die sicherstellen soll, dass nicht einmal die Provider selbst kontrollieren können, wer welche Abfragen tätigt. Die klar verfassungswidrige Auskunftspflicht gilt auch für Daten wie PIN-Codes und Passwörter für Zugriff auf Endgeräte (Mobiltelefone, DSL-Router) oder damit verknüpfte Speichereinrichtungen, also Mailboxen und Speicherplatz für Webdienste.

Der Gesetzentwurf strotzt von unklaren und weit dehnbaren Formulierungen, so ist seitens der Diensteanbieter Auskunft zu erteilen, "soweit dies für die Erforschung eines Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts eines Beschuldigten erforderlich" ist. Auch die "Zugriffsschwelle" ist wieder äußerst niedrig angesetzt: Der Zugriff auf die Daten soll schon für zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erfolgen dürfen.

Mit dem neuen Gesetzentwurf lässt die Bundesregierung die Stasi wie eine Kindergartentruppe aussehen, der Entwurf ist ein offener Affront der Regierung gegen das Volk und dessen Verfassungsrechte, er eröffnet nie gekannte Wege die Bürger auszuspionieren, zu belauschen und so deren Privatsphäre zu einer Angelegenheit jedes kleinen Mitarbeiters eines Ordungsamtes zu machen - ein Richtervorbehalt, ja nicht einmal eine Anordnung der Staatsanwaltschaft ist erforderlich.

Strafverfolgung und Stochern in Privatdaten statt Prävention

Früher einmal, da gab es Streifenpolizisten, die auch in der Öffentlichkeit zu sehen waren. Das war Prävention und hat Straftaten relativ wirksam vorgebeugt. Zunehmend wird jedoch darauf gesetzt, dass die gute alte Polizeiarbeit abgeschafft und durch Büroarbeit ersetzt wird. Die Prävention findet kaum noch statt. Statt dessen wird auf den Verfolgungsdruck durch Kameras, die Rasterfahndung und die Überwachung wie auch das Ausspionieren der Kommunikation und Bewegungsprofilen schon bei Ordnungswidrigkeiten gesetzt. Wie "gut" das klappt und wie "präventiv" das wirkt können am besten die jüngsten Opfer der "U-Bahn-Schläger" bestätigen - natürlich nur soweit diese nicht tot sind. Welche und wie viele private Daten dann, wenn diese Schnüffelrechte Gesetz werden, dann von Polizisten, (die für den Ku-Klux-Klan arbeiten) oder von den so genannten "Verfassungschützern" an die (aus deren Sicht wohl "linken Bazillen" von der) NPD herausgegeben wird, mag ich mir noch gar nicht vorstellen wollen.

Das Mobiltelefon wird durch den Gesetzentwurf zur erweiterten elektronischen Fußfessel für jedermann!


Man kann es zwar zu Hause lassen, aber dafür bieten das Mobiltelefon und die anderen zu speichernde und herauszugebenden Daten, insbesondere die Passwörter, die Möglichkeit auch die private Kommunikation zu erfassen und zu belauschen und geht damit weit über das hinaus, was mit einer elektronischen Fußfessel - die Straftätern angelegt werden soll - erfassbar ist. Es ist auch nicht undenkbar, dass Bundesbürger künftig zur Abgabe von DNA-Proben aufgefordert (und durch Belästigung mit "Gefährderansprachen" am Arbeitsplatz und vorsorglichen Inhaftierungen bei Fußballspielen der 3. Kreisklasse im Umkreis von 200 km gezwungen)  werden - weil das Mobiltelefon auffallend oft zu Hause gelassen wird, sich der Besitzer also der Überwachung entzieht, ergo nach "kriminalistischer Erfahrung" also Straftaten begeht.


Bereits jetzt sind Massenabfragen nach Mobiltelefonen und deren Benutzern der absolute Stand der Dinge - und zwar nicht nur zur Verfolgung von Straftaten, sondern auch zur Ermittlung der Teilnehmer von Demonstrationen - mit einem solchen Mittel in der Hand hätte die Stasi z.B. genau gewusst, wer an den Montagsdemonstrationen teil nahm und diese Teilnehmer dann bequem vorsorglich verhaften können. Eine solche vorsorgliche Inhaftierung ist, dank solcher Verfassungsfeinde aus den Reihen der "Sicherheitsexperten" von CDU, CSU, FDP aber auch der SPD in Deutschland jederzeit wieder möglich. Denn wenn sich die Regierung nicht an der Verfassung orientiert, warum sollten dann die mit deren Schutz beauftragten Kleingeister die Gesetze beachten?

Es sieht also so aus, als müsste das deutsche Volk der Regierung mal zeigen, wo der Hammer hängt, um seine Rechte aus der Verfassung gegen faschistoide Fanatiker zu schützen!

Im Übrigen wendet sich der Gesetzentwurf nur gegen die Dummen. Diejenigen, die vor haben schwere Straftaten zu begehen, die werden sich und ihre Daten schon zu schützen wissen. Die schwere Kriminalität wird also keineswegs wirkungsvoller bekämpft.

Wenn dieses Gesetz Wirklichkeit wird, 

dann ist nur eine weitere Erweiterung der Überwachung denkbar: 

Jeder Bürger hat abends um 22:00 Uhr einen vollständigen Bericht über seine Handlungen und Bewegungen an die neue Stasi zu liefern. Dieser wird mit den Aufzeichnungen der zuständigen Blogwarte sowie seinen Telefon- und Internet-Daten abgeglichen. Von 09:00 bis 10:00 Uhr des Folgetages hat sich jeder an einem ihm befohlenen Ort zur Verhaftung bereit zu halten. Wer nicht da ist, der wird auf Plakaten ausgehängt: "Tot oder lebendig!".

Das ist es, wohin der Weg führt! Das glaubt man mir nicht, weil es undenkbar ist? In der Bundesrepublik Deutschland war es auch undenkbar, dass Richter vorsätzlich das Recht zu Gunsten von Ermittlern, die töteten, beugen, dass gefoltert wird, dass Frauen (die Schmerztabletten und Wasser verteilen!) zur "Gefahrabwehr" verprügelt und dass der Verfassungsschutz Bomben legt. Das alles ist aber geschehen und geschieht immer wieder neu.