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15.03.2018

Geht doch ... Klageverzicht (Waldorf Frommer, "Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH") Abmahnung wg. "Filesharing)"

Die Kanzlei Waldorf-Frommer hat mir gegenüber (in Vertretung der "Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH") den Klageverzicht erklärt. Hintergrund war eine Abmahnung wegen mutmaßlichen Filesharings im Jahr 2015 durch einen der erwachsenen, nicht zur Familie gehörenden Mitbenutzer meines WLAN.

Tatsache ist, dass ich einigen Hausbewohnern die Mitnutzung meines WLAN gestattete und bis heute gestatte. Es handelt sich hierbei um Personen aus Litauen und Lettland, deren Aufenthaltsdauer (jeweils ca. 6 Monate) in Deutschland den Abschluss eines DSL-Vertrages (Kabel gibt es hier nicht) unmöglich macht. Mich hingegen stört deren Mitnutzung nicht. Im Gegenteil: Ich sammle sogar beruflich wichtige Erfahrungen. Das WLAN hatte und hat übrigens ein Passwort - in der Sache McFadden war genau das anders.

Ich konnte (ganz ohne Anwalt) Waldorf-Frommer gegenüber
  1. erklären, dass mein WLAN geschützt ist,
  2. die in Frage kommenden erwachsenen, nicht zum Haushalt gehörenden Personen (Nutzer) namentlich benennen, 
  3. deren Aufenthalt im Haus glaubhaft machen,
  4. meinen Aufenthalt  in einem Hotel zur fraglichen Zeit durch die Rechnung (sogar Bahnfahrkarten und Arbeitsauftrag hatte ich parat) beweisen und
  5. durch Ausdrucke aus der Weboberfläche der Router-Administration auch zeigen, dass außer meinen Rechnern regelmäßig weitere Rechner und Smartphones im WLAN angemeldet sind.

Der nach all dem logische Klageverzicht folgt der schon vor dem 12. Oktober 2017 (Inkrafttreten des Telemediengesetzes) gängigen Rechtsprechung zur "Mitstörerhaftung" und hat also "rein gar nichts" mit meinen scharfzüngigen Einlassungen zu tun. Den Klageverzicht zu erreichen gelingt offenbar nicht jedem.

Außerdem habe ich nach der Abmahnung - die Fritzbox kann sowas - sicherheitshalber den Zugangsprofilen der Mitbenutzer für "Alles außer Surfen und Mailen" gesperrt:
Dienste wie "Telgram", "Signal" oder "Whatsapp" funktionieren auch damit. Übrigens kann weder Waldorf-Frommer noch die "Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH" den genannten Nutzern nicht ernsthaft mit einer Klage kommen. Denn ist es ist völlig offen wer von denen das war. Und zu Hause (in dem Fall: "na domu"), vielleicht sogar schon wieder dort weg und wieder zurück) sind die nach zwei Jahren auch schon. Zudem ist zweifelhaft, ob die damals benutzten Geräte überhaupt noch existieren.

Jetzt würde ich gern Mäuschen sein und wissen, ob die "Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH" für die Kosten der in meinem Fall erfolglosen Abmahnung aufkommt.

Es kann aber sein, das wird mit dem von anderen voreilig gezahltem  Schadensersatz verrechnet. Und mit dem von denen, die sich voreilig einlassen und in dem Glaube, dass sie Recht haben (oder bekommen), Zeug vortragen, mit dem sie sich ins Unrecht setzen.

13.02.2018

Waldorf Frommer "Rechtsanwälte", 15PP152556
"Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ./. Joerg Reinholz"

Frau V. von der Kanzlei WALDORF FROMMER "Rechtsanwälte", deren langes und teures Studium der Rechtswissenschaften zu dem "eher wenig ehrenhaften" Resultat führte, dass diese nunmehr schnöde, serielle Abmahnungen unterschreibt und verschickt hat mir allen Ernstes wegen einer "asbach-alten" Sache geschrieben. (Hier der Bettelbrief von Waldorf-Frommer-Abmahnanwälte mit der auf erpressische Weise erhobenen Forderung) Ich weiß nicht ganz genau, warum die Abmahnanwälte sich einem Konflikt mit mir aussetzen, denn im Hinblick auf die vorhersehbare Uneinbringlichkeit und die Nebenfolgen für die Serienbrief- und Textbaustein-Anwälte "Waldorf Frommer" selbst erscheint es mir als "ausgesprochen blöd", das auch nur zu versuchen.

Hier die frühere Kommunikation mit diesen Münchner "Abmahnfritzen", die wohl "jung sind und das Geld brauchen":
Die frühere Sachbearbeiterin N. soll die Kanzlei Waldorf Frommer "Abmahnanwälte" übrigens nach knapp 2 Jahren Tätigkeit in einer Laune verlassen haben, die ich, damit sich die Leser ein Bild machen können, mit "laut schreiend und wild mit den Armen rudernd" umschreibe - ohne mich freilich darauf festzulegen, dass das physikalisch richtig ist. Die nunmehrige Sachbearbeiterin V. hat ihre Zulassung seit 2016. Ich frage mich ob ich ein geeigneter Gegner für diese frühe Phase des "Erfahrungen sammeln" bin, in der diese steckt. Freilich kann Frau V. was von mir lernen, aber gegen einen "kleinen Schlosser aus dem Osten" zu verlieren ist für Anwälte eine absolut negative und psychisch extrem belastende Erfahrung. Das weiß ich seit dem Freitod des Günter Freiherr von Gravenreuth. Und der wurde 2010 beerdigt. Da hat die Frau N. wohl so sehr für die Zwischen-Prüfungen gebüffelt, dass die das nicht mitbekommen hat. Sonst hätte sie mir gar nicht erst geschrieben - glaub ich.

Im Hinblick auf die Unverschämtheit der erneuten Forderung in der alten Sache ist eine klare Ansage fällig:

Allerwerteste Damen und Herren,

im Hinblick auf den früheren Schriftverkehr (aus dem Jahr 2015!) in der
bezeichneten Angelegenheit und der Aussichtlosigkeit der von Ihnen
rotzfrech angedrohten Klage stehen Sie ganz kurz davor, von mir als
"Betrüger" klassifiziert zu werden.

Sollten Sie allen Ernstes für Ihre Mandanten klagen werde ich

a) gewinnen,
b) öffentlich berichten und hierbei nicht vergessen,
c) den Umstand der auffällig späten Wiederaufnahme der Sache durch Sie
zu würdigen.

Jedem Volltrottel ist klar, dass es Ihnen tatsächlich gar nicht um die
Verhinderung einer Wiederholung der behaupteten Rechtsverletzung geht.

Kennen Sie den Begriff des "Rechtsmissbrauchs aus niedrigem Interesse"
schon? Ich werde diesen mit der Kanzlei "WALDORF FROMMER Rechtsanwälte"
- und den handelnden Personen - zu verknüpfen wissen.

Ich vermeide es rein aus Gründen der Höflichkeit, Ihnen hinreichend
konkret mitzuteilen, was genau Sie mich mal können.

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel



Am 13.02.2018 um 12:37 schrieb WALDORF FROMMER Rechtsanwälte:
Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegendes Schreiben übersenden wir Ihnen mit der Bitte um
Kenntnisnahme und ggf. zur weiteren Veranlassung. Natürlich stehen wir
Ihnen bei Fragen innerhalb unserer Geschäftszeiten jederzeit telefonisch
zur Verfügung. Gerne können Sie sich an unser Sekretariat bzw. den
sachbearbeitenden Rechtsanwalt wenden.


Mit freundlichen Grüßen

WALDORF FROMMER
Rechtsanwälte


WALDORF FROMMER

post@waldorf-frommer.de 
fon +49 89 248899-710
fax +49 89 248899-711

Beethovenstr. 12  80336 München
waldorf-frommer.de 


*Wir bloggen!*
Aktuelle Urteile und News unter news.waldorf-frommer.de



09.07.2017

Waldorf Frommer Abmahnanwälte haben es 2015 auch bei mir versucht ... War es Abzocke und Rechtsmissbrauch?

Im Oktober 2015 erhielt ich ein Schreiben der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer, in welchem mir vorgehalten wurde, von meinem Anschluss aus wäre ein Film rechtswidrig verbreitet worden. Natürlich mit horrenden Forderungen, weshalb ich die Angelegenheit gleich mal als "Klaren Fall der versuchten Abzocke" beschreibe.

Leeres Drohgebaren der "Organe der Rechtspflege" - Aber "Nicht mit mir, Freunde!"

Nun ja. Um die mir als extrem überhöht erscheinenden Forderungen durchzusetzen und mich zu einer unangemessen hohen Zahlung zu bewegen drohten mir diese "Organe der Rechtspflege" mit einer von mir also mit "noch  übler als die Gravenreuthsche Art und Weise" bezeichneten Wortwahl, diese würden dem Richter schon klar machen, dass es sich um einen Fall handele, in dem Deckelung der Abmahngebühren "unbillig" sei, dass ich also die durchaus überhöhten Forderungen zahlen möge, sonst drohe mir ein hohes Prozesskostenrisiko.

Lächerlichen Drohungen solcher "Organe der Rechtspflege" kann man wirksam begegnen.

Ich habe mir den Sachverhalt vorgenommen und entgegnet:
Bis heute erfolgte keine Klage. Haben die nach "kleiner Schlosser aus dem Osten" gegoogelt? Das (wie schon die unterlassende Klage) spräche immerhin gegen die von mir zunächst nach Kenntnisnahme der Abmahnung vermutete Tatsachenresistenz.

Waldorf Frommer über sich selbst:
"Wir sind Experten und zuverlässige Partner – ob in individuellen Einzelfällen oder juristischen Großprojekten. Mit einer ergebnisorientierten und wirtschaftlichen Denkweise erarbeiten wir kreative, manchmal völlig ungeahnte Lösungen in sämtlichen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheber- und Medienrechts, des Wettbewerbsrechts sowie bei Anliegen aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht."
Ich lese das so:
  • "Ergebnisorientiert"
Meine Übersetzung: "Wir von Waldorf Frommer Abmahnanwälte drohen in Serienbriefen wild drauf los und gucken erst dann, wer so blöd ist und zahlt."
  • "wirtschaftliche Denkweise"
Meine Übersetzung: "Wir von Waldorf Frommer Abmahnanwälte zocken ab."
  • "völlig ungeahnte Lösungen"
Meine Übersetzung: "Was sind Tatsachen und Gesetze, so lange sich Richter täuschen lassen?"

Warum ich erst heute berichte?

"Gericht, hohe See, Gottes Hand" und so weiter. Ich hätte bis zur Verjährung warten können. Aber vorliegend ist es so, dass so ein Bericht wegen des provozierenden Charakters durchaus zu einer erhöhten Risikobereitschaft seitens der von mir zu Recht "begallten" Abmahner und also einer Klage gegen mich hätte führen können und ich weiß im Hinblick auf die manifestierte Dummheit mancher Richter(innen) nicht genau wie das ausgegangen wäre.

Aber ich weiß, dass das lange "Zuwarten" mit der Klage und eine späte Klage auf meinen Bericht hin, durchaus schlagkräftige Argumente dafür liefert, diese Klage abzuweisen.

Und zwar wegen des Rechtsmissbrauchs - der sich ja auch wegen der überzogenen Forderung, verbunden mit der Waldorf-Frommerschen Aussage, dass man erfolgreich begründen werde, dass die Deckelung der Abmahngebühren "unbillig" sei, regelrecht aufdrängt.

Warum ich die negative Feststellungsklage nicht eingereicht habe?

Tja. Mal ernsthaft. Mir ist es zu aufwendig gegen eine Firma zu klagen, die angeblich in der Schweiz sitzen soll und bei der ich nicht weiß ob ich an der angegebenen Adresse mehr als den Briefkasten pfänden lassen kann. Und womöglich käme darauf hin sogar der Eigentümer einer ganz langen Reihe von Briefkästen und sagt "Hehe! Das geht so nicht! Den (und noch ein paar mehr) Briefkasten hat eine Kanzlei Waldorf Frommer aus München von mir nur gemietet!"

Daran, dass ich letztendlich gewonnen hätte, zweifle ich nicht.

Das hätte aber dauern können und die Mandanten der Kanzlei Waldorf-Frommer wären nicht die ersten Abmahnmandaten, die erst mal behaupten, "vermögend und seriös" zu sein und dann ohne Insolvenzverfahren verschwinden, weil da außer höchst dubiosen Forderungen und nur behaupteten Rechten nie wirklich Masse vorhanden war.

Ich erinnere mich auch sehr gut an den Fall, wo sich der angebliche "Geschäftsführer" der Mandantin eines extrem verlogenen Krefelder Abmahners und "Jugendschutzbeauftragten" als belgischer Obdachloser herausgestellt hat.

Und ich erinnere mich an mehr als zwei Fälle, wo Abmahnanwälte die von sich rotzfrech behaupten, "Organe der Rechtspflege" zu sein, ganz bewusst in Folgeinstanzen aufgehobene Fehlurteile der ersten Instanz weiterhin veröffentlichen um die Gegner zu schädigen (Philipp Berger) und/oder um eigenes Können zu behaupten (Dr. Ralf Höcker).

22.10.2013

Nachricht an die "Abwahnkanzlei" Waldorf-Frommer

Wie ich gerade in Blog von RA Stadler lese haben sich die Herren der "Abwahnkanzlei" Waldorf-Frommer was ganz "Tolles" ausgedacht.
"Filesharing: Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken läuft leer
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist am 09.10.2013 in Kraft getreten. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers war es,  die Massenabmahnungen im Bereich des Filesharing eindämmen. Dies sollte durch eine Deckelung der Abmahnkosten erreicht werden."
 berichtet RA Stadler.

Die feinen und gewiss empfindlichen Herren Abmahnanwälte (ja, das ist inzwischen ein Schimpfwort) haben nun - im geradezu übermäßig deutlichen Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung reagiert und die bisherige Schadensersatzforderung von 450 auf 600 Euro erhöht.

Das war, so stelle hiermit öffentlich fest, eine dumme - ja geradezu blöde - Handlung. 

Denn besser konnten die Herren Abwahner nicht darlegen, dass auch die bisherigen Schadensersatzforderungen reinste Willkür waren und keinen greifbaren Bezug zur Realität hatten. Ich bin auch sehr gespannt, wie die Herren Abwahnanwälte denn darlegen wollen, dass ein Streitwert von 1000 Euro unbillig wäre. Ich erinnere die Herren daran, dass die Richter sich hier an des Volkes Wille zu halten haben. Und das Volk sagt, bei solchen Serienabmahnungen sind 1000 Euro Streitwert genug.

(Und ich möchte keinen Richter namentlich erwähnen wollen, der dem schriftlichen Gelaber der Herren Abmahnanwälte folgt und sich an des Volkes Wille vergreift.)

Die Herren von der "Abwahnkanzlei" können sich gerne mit mir anlegen - deren presserechtliche Abmahnung mit Verweis auf §§ 823,1004 BGB nebst §§ 185 ff StGB erwarte ich voller Vorfreude. Die können mich also mal - und zwar "abmahnen".

Ich will ja mal wieder was zu lachen haben und zudem der Öffentlichkeit auch gerne mitteilen, was ich mit der Abmahnung angestellt habe:

Üblicherweise reinige ich damit zumindest verbal eine Körperöffnung, deren bloße Erwähnung manche als unappetitlich, manche sogar als Beleidigung empfinden.

Nachtrag:

Bisher habe ich mich um Filesharing -Abmahnungen nicht gekümmert da ich davon ausging, dass mich das Thema nicht betrifft, dass die vermeintlichen "Opfer" dieser Abmahnpraxis ja doch selbst schuld seien und sich mal schön selber gegen die Abmahnungen wehren sollen. Die erkennbare Handlungsweise, zeugt aber von einer starken Uneinsichtigkeit und davon, dass die Herren Waldorf, Frommer und Co (das sind:
Florian Aigner,
David Appel,
Clarissa Benner,
Andreas Berger,
Ron Bisle,
Anja Bonk,
Thomas Bratschko,
Fabian Bromann,
Steffen Dietz,
Florian Drebinger,
Denise Ebeling,
Sabine Ebner,
Christoph Eichler,
Stephanie Emrich,
Rebekka Engbarth,
Thomas Fritz,
Björn Frommer (Geschäftsführender Gesellschafter),
Horst Gärtner,
Axel Gillessen (Gesellschafter),
Thorsten Glock,
Janine Groß,
Daniela Grund,
Marc Hügel (Gesellschafter),
Thomas Janker,
Alexander Jelonek,
Nesche Kadirova,
Jung-Hun Kim,
Carolin Kluge,
Anna Kneip,
André Koch,
Claudia Lucka,
Frank Metzler,
Philip Mysliwietz,
Katja Nikolaus (Gesellschafterin),
Elzbieta Nowak,
Katiuscha Oglialoro,
Philip Reichel,
Claudia Schedler,
Florian Schörghuber,
Monique Schumacher,
Johannes Schweiger,
Florian Schweinberger,
Tanja Stanossek,
Susanne Sternhardt,
Tobias Stinglwagner,
Florian Thür,
Johannes Waldorf (Gesellschafter),
Stefan Wiesent,
Eva-Maria Weber,
Philipp Wezel,
Dennis Wohnhaas,
Anna Zimmermann
) am Geschäftsmodell "unanständig profitabel abwahnen" festhalten wollen und sich gegen den erklärten Wille des deutschen Volkes stellen. Eben weil diese eine gesetzliche Regelung zur Beschränkung eines als unanständig geltenden Profites umgehen wollen. Ich sehe darin ein höchst unanständiges Verhalten einer Truppe von ausgemachten Spitzbuben, dass für mich auf der selben moralischen Stufe wie gewerbsmäßig betriebener Trickbetrug steht.

Und: Ja! Ich will darstellen, dass ich solches Handeln zu tiefst verachte.