13.02.2020
Pascal Goffart - BDSG-Abmahnungen von Pjotr Z. - „Abzocke und Rechtsmissbrauch übelster gravenreuthscher Sitte“ -
Wer zahlt ist dumm!
Günther Freiherr von Gravenreuth war formal Rechtsanwalt, faktisch aber auch ein Betrüger übelster Sorte - und ein verlotterter Abmahnanwalt, der mit (und manchmal auch ohne Mandat) das Abmahnen als Massengeschäft betrieb. Der war mein erster Gegner und hat seine Mitliedschaft in der Münchner Anwaltskammer a) durch die zu seiner Verurteilung führenden Straftaten - und b) (um ganz sicher zu gehen) - durch eiliges Blei beendet. Auch der, in der Kanzlei Z. „die Hosen anhabende“ und zu versorgende Philipp Berger, der schon früher mal der Chef von Pjotr Z. war, ist kein Anwalt mehr.
Inzwischen ist die Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauch durch das Abmahnunwesen solcher Lumiche gefestigt: Abmahnungen, bei denen es nicht darum geht, die Abgemahnten zu einem gesetzeskonformen Verhalten anzuhalten, sondern damit eine gewinnbringende Beschäftigung zu betreiben, sind rechtsmissbräuchlich, weshalb die Klage zurückzuweisen ist. (Für viele: OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2009 Az.: 4 U 211/08), oder, um bei dem Münchner Lumich Günther Freiherr von Gravenreuth zu bleiben, Symicron vers. Strieder, OLG Düsseldorf, 2001. Auch das Gravenreuth damals schwer beschädigende Urteil des LG München in der "Webspace"- Sache 9 HK O 14840/99 zeigt auf, was Rechtsmissbrauch ist: „Der Beklagte hat den Vortrag zur "serienmäßige Abmahnung" durch konkrete Anlagen im im Schriftsatz vom 08.12.1999 weiter präzisiert: Danach sind seit August 1999 seitens des Klägers durch den hier tätig gewordenen Verfahrensbevollmächtigen insgesamt 14 Abmahnung erfolgt“, sodann „Indiziell verwertet die Kammer in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, daß gewissermaßen schematisch und ohne jede Differenz hinsichtlich des "Störers" ... abgemahnt wurde ... “ und „selbst dort, wo jeder vernünftige und halbwegs an einem fairen Verfahren Interessierte Bemühungen, durch Einsatz von Gerichten Entscheidungen zu erzwingen, unterläßt, klagte der Kläger und dokumentiert hierdurch sein Kosteninteresse nach Auffassung der Kammer in besonders deutlicher Form.“
DAS kann (und sollte) man „gefestigte Rechtsprechung“ nennen!
Als “besonders dämliche Handlung“ - formal von Pjotr Z. zu vertreten - betrachte ich es, dass über die angemaßten Streitwerte eine höchst offensichtliche Einkommensmaximierung betrieben wird. Das - ausgerechnet - formell von Pjotr Z. selbst - in zahlreichen solcher Abmahnungen seit etwa Jahresbeginn bemühte - erstinstanzliche - Urteil des AG München vom 04.09.2019, Az. 155 C 1510/18 und das ebenso bemühte Urteil des LG München wie auch die anderen geben nämlich her, dass die - formal von Pjotr Z. - neuerdings als Bemessungsgrundlage hereigezogenen 5000 Euro (anno 2019 waren es noch 4000 Euro) absolut willkürlich sind. Und aus meiner Sicht handelt es hier um einen „Betrug durch bewusst falsches Vormachen der Rechtskonformität einer Forderung“, weil ich unterstelle, dass ein Anwalt so dämlich gar nicht kann, als dass er diesen Umstand übersehen könnte.
So wie die Dinge und Aktenzeichen hier herumliegen sind auch die, auf das BDSG gestützten Abmahnungen, angeblich mit dem Mandat eines scheinbar sich auch beim Pokern oft „verzockenden“ Pascal Goffart, der wiederum angeblich in Düsseldorf und Wien zu leben vorgibt, also „ein besonders krasser Fall des Rechtsmissbrauch, der Abzocke und des Betrugs“.
Ich habe mir mal die hier vorliegenden und sich stark häufenden Aktenzeichen und deren Nummern angesehen:
Aktuell haben Pjotr Z. (der noch Rechtsanwalt ist) und sein Assessor Berger (der mal Rechtsanwalt war) demnach eine beachtliche Fallzahl - die meisten davon betreffen offensichtlich den Pascal Goffart und also Abmahnungen bezüglich behaupteter BDSG-Verstöße. Auf das Jahr hochgerechnet ergeben diese eine sehr grobe und höchst ungenaue (und vor allen nicht realisierte!) Umsatzschätzung von jährlich rund einer 1 Million Euro.
Die aber "netto".
Und da stellt sich die Frage, ob und wie denn der „so gar arme und bedauerliche“ Herr Pascal Goffart, der die Anmeldung zu Newslettern und das Fordern der Auskünfte gemäß Art. 15 BDSG offensichtlich zu seinem Job gemacht hat, die eigentlich übliche Vorauszahlung für diese Gebühren an Herrn Z. geleistet haben will.
In diesem Sinne freue ich mich sehr auf ein (erneutes) gerichtliches Zusammentreffen mit Pjotr Z., dem Poker-Goffart und vor allem dessen, was meine Person betrifft, sehr „leiderfahrenem“ Herrn Chef-Assessor Berger!
Wie schnell auch sehr viel Kanzleipapier wertlos wird weiß ja der, „die Hosen anhabende“ Assessor Berger sehr genau. Der war schließlich mal „Rechtsanwalt“.
Wer zahlt ist dumm! - Zeugenaufruf
Falls der Vorgang bekannt vorkommt sollten Sie über mich den "Kurzschluss" suchen. Denn der Nachweis möglichst zahlreicher identischer Fälle dient dem Beweis des Rechtsmissbrauchs und also der Abwehr der Forderung.
Kontakt via:
Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel
0561 317 22 77
joerg.reinholz@gmail.com
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