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16.07.2017

Fachkräftemangel: Euroweb sucht nun noch dümmere

Nicht nur dumme Kunden, die sich derart bescheißen lassen, dass diese glauben, dass 350 €/Monat über 4 Jahre + 199 € Einstand für eine tatsächlich per Baukasten generierte (tatsächlich nicht: "individuell programmierte") Webseite ein "tolles Angebot" wäre, sondern auch strunzdumme Mitarbeiter werden von der Euroweb offensichtlich dringend benötigt. Deshalb lese ich seit Monaten immer wieder (hier buchstabengetreu wieder gegeben):
Sie bringen mit:

 - Eine Abgeschlossene Berufsausbildung

Soso. Haupt- oder besser noch: Förderschule? Es soll demnach keiner klüger als der Chef (ein gewisser Herr Christian Stein aus Bochum?) sein - oder?


12.07.2017

Überwachungsidiotie: Heinz Buschkowsky (SPD) irrt: Er wird "gefilmt UND zusammengekloppt".

Heinz Buschkowsky, (Geburtsjahr 1948, Rechtsaußen der Berliner SPD und Ex-Bürgermeister von Neuköln) stellte einen Gesetzentwurf für das Bundesland Berlin vor, der die Überwachung von "50 besonders betroffene Orte, Fahrrad-Abstellplätze und Großveranstaltungen mit 2000 bis 2500 Videokameras" legalisieren und ermöglichen soll. Kritik von Grünen und Linken wies Buschkowsky zurück:
"Ich lasse mich lieber filmen als zusammenkloppen."
Irgendwie hat er einen Denkmusterfehler: Denn die Bilder der Videokameras sollen mit Hilfe moderner Computer-Analyseprogramme ausgewertet werden, sagte sein Mitstreiter Thomas Heilmann. (CDU, Ex-Justizsenator und also geistig nah bei den Rentnern). So könnten Computer Alarm schlagen, wenn anhand bestimmter Bewegungsmerkmale Verbrechen erkannt würden. Alarmierte Polizisten könnten dann sofort eingreifen.

Sofort eingreifen?

"Sofort" bedeutet, die "alarmierten Polizisten" müssten erst mal von irgendwo herkommen. Und wenn der Kamera-Spaß, wie vorgesehen, über 5 Jahre hinweg 50 Millionen Euro kostet, dann fehlen nach Adam Ries (parteilos, noch älter aber an dem Blödsinn ganz sicher nicht beteiligt) eben jedes Jahr 10 Millionen Euro für  den Einsatz genau jener Polizisten, die in der ganz besonderen Welt des Heinz Buschkowsky und seines CDU-Kumpels Thomas Heilmann "sofort eingreifen" könnten.

Auf deutsch:

Die Herren Buschkowsky und Heilmann können sich, im Falle eines Erfolgs der Unterschriftensammlung und der Volksabstimmung, die Videos, welche zeigen wie sie "zusammengekloppt" wurden und dass die Polizei "sofort", also nur 20 Minuten später am Tatort war, jahrelang ansehen, damit beide was davon haben - also auch wirklich nicht von der dann eben auch aus ihrer politischen Arbeit resultierenden, posttraumatischen Belastungsstörung runterkommen.

11.07.2017

"Das Recht niemals beugende" Richter müssen sich auch mal was gefallen lassen: Heute: "Freisler-Vergleich"

"Der Unterschied zwischen Ihnen und Roland Freisler liegt in Folgendem: Während Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und überhaupt keinen Wert darauf legte, das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern, gehen Sie den umgekehrten Weg: Sie haben sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte „Rechtsstaat" und „Legitimität" aufgenäht sind. Sie hüllen sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die Sie aber in Wahrheit in keiner Weise für sich beanspruchen können. Denn in Wahrheit begehen Sie - zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal - genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat. So betrachtet ist das Unrecht, das Sie begehen noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat: Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen, sehr direkt, sehr unverblümt daher. Bei Ihnen hingegen kommt das Unrecht als unrechtmäßige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie daher: Sie berufen sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, handeln dem aber - zumindest in dem vorliegenden Justizskandal - zuwider."
Das schrieb ein Rechtsanwalt, der seine eigene Tochter vertrat. Ich weiß nicht, was vorgefallen ist. Ich weiß aber, dass manche Richter manchmal richtig "Scheiße" bauen und ich weiß, dass eine solche, verfahrensbezogene  Äußerung, wenn man sie Richtern gegenüber in einem noch nicht abgeschlossenen Verfahren äußert, nicht strafbar sein kann.

Das OLG München hat auch so entschieden:
"Es erscheint insgesamt hinnehmbar, den Ehrenschutz in Fällen wie dem vorliegenden im Rahmen der Abwägung zurücktreten zu lassen, weil Richter im Spannungsfeld zwischen der Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes einerseits und ihrer privaten Berührtheit andererseits bedenken müssen, dass ihre Entscheidungen für die Betroffenen häufig einschneidend sind und daher zu Reaktionen führen können, die sich trotz gegenteiliger Formulierung letzten Endes gar nicht gegen ihre Person oder Ehre, sondern vielmehr gegen die getroffene Entscheidung selbst und die Rechtslage als solche richten."
5. Strafsenat des Oberlandesgerichts München, Revisionsurteil vom 31. Mai 2017, Az.  5 OLG 13 Ss 81/17 (Quelle: Burhoff)

Ich hatte das vor einiger Zeit ganz ähnlich. Da war aber schon das Amtsgericht klüger als der damalige Präsident des LG Kassel und die StA Kassel zusammen.

Schon zuvor hatte ein StA Jan Uekermann herumgeheult, ich hätte keinerlei Unrechtsbewussein. Tja. Warum sollte ich im Angesicht dessen, was alles keine Rechtsbeugung sein soll, Unrechtsbewusstsein entwickeln?

Idiotische Äußerungen von Multiminister de Maizière - sozialisierungsbedingt abartige Träume des Bundesscharfmachers?

Formal ist Thomas de Maizière Innenminister und "ein Stück weit" für das Hamburger Chaos anlässlich des G20-Gipfels mit verantwortlich. Immerhin waren da auch Bundespolizisten mit im Einsatz. Ich würde über die Hamburger Ereignisse sagen: "Er hat versagt."

Thomas de Maizière, Mitglied einer Familie, die sich traditionell in allen bürgerfeindlichen und gewiss nicht durch demokratische Verhältnisse gekennzeichneten deutschen Regimes (Kaiser, Nazis, DDR...) fleißig an der Machtausübung und dem effektiven Steuermittelverbrauch beteiligte, hat sich nun wie folgt geäußert:
"Auf Landfriedensbruch steht eine mehrjährige Haftstrafe."
Wie das beim Bundesscharfmacher und Populist Thomas De Maizière halt so ist, entspricht das mal wieder nicht dem Gesetz sondern seinen wohl sozialisierungsbedingt abartigen Träumen von "Recht und Ordnung". Denn § 125 StGB bestimmt das Strafmaß. Und diesem zufolge drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Verhängt wird diese Strafe von den Gerichten - an denen sich hoffentlich Richter finden, die das Gesetz kennen und sich daran halten. Schon das Grundgesetz kennt Thomas De Maizière ja auch nicht so gut, wie ich das von einem Minister erwarten würde: In dem steht nämlich etwas von "Gewaltenteilung". Da darf sich ein Bundesinnenscharfmacher nicht einfach hinstellen und aus niedrigstem Motiv (Behalt der Pfründe) versuchen, den, das Strafmaß verhängenden Gerichten, die Höhe der zu verhängenden Strafen vorzuschreiben wie das unter den Kaisern, unter Adolf Hitler oder in der DDR geschah.

Aber: So lange unsere Bundestagsabgeordneten so blöd sind, selbst den verfassungswidrigsten Mist durchzuwinken, ist das kein "Alleinstellungsmerkmal".

Es findet sich eine weitere fragwürdige Äußerungen in den Medien:
"Wer Gehweg-Platten auf Polizisten werfe, mache sich der Vorbereitung zu versuchtem Mord schuldig."
wird Thomas de Maizière indirekt zitiert. Leider finde ich (bis jetzt) die originale Äußerung nicht. Aber wenn, woran im Hinblick auf weitere dumme und "postfaktische" Äußerungen des Herrn allenfalls nur geringer Zweifel besteht, Thomas de Maiziere das wirklich so gesagt haben sollte, dann wäre das ein Hinweis auf geradezu prekäre Rechtskenntnisse: Denn Gehwegplatten auf Personen zu werfen ist keine "Vorbereitung" sondern schon eine explizite Tathandlung. "Gehwegplatten bereit zu stellen" wäre "Vorbereitung". Allerdings muss man dazu dem "Bereitsteller" vor Gericht zweifelsfrei nachweisen, dass er diese mit der Absicht(!) bereit stellte, dass diese ungerechtfertigt(!) auf Personen geworfen werden. Und an dem Punkt braucht man praktisch ein Geständnis. Immerhin hatte die Polizei in Hamburg Kriegswaffen, sogar Panzerfahrzeuge und gepanzerte Wasserwerfer im Einsatz - und, wie sich in der Vergangenheit zeigte, war der Einsatz dieser "polizeilichen" Mittel gegen zivile und unbewaffnete Bürger in einer Vielzahl von Fällen nicht gerechtfertigt, so dass auch die "Vorbereitung einer ggf. erforderlichen Notwehr" gegeben sein kann.

Herrn Thomas de Maizière empfehle ich, sich künftig nur noch zu solchen Themen zu äußern, von denen er tatsächlich was versteht.

Und freue mich also auf sein Schweigen.

Diese Rechtsberatung für den Jurist Thomas de Maizière leistete ein kleiner Schlosser aus dem Osten, der gerade im Hinblick auf die Äußerungen des Ministers den Anwaltszwang als völlig unbegründet ansieht. Denn wenn Personen mit steuerfinanziertem Jurastudium und beiden Staatsexamen solchen juristischen Stuss "verbrechen", dann kann man sich von der Aufhebung des Anwaltszwangs eine Verschlankung des Ablaufs von Gerichtsverhandlungen versprechen. Immerhin muss man dann Juristen dieses Types nicht mehr so oft und so geduldig erklären, was für einen "geharnischten Blödsinn" diese vortragen.

09.07.2017

Waldorf Frommer Abmahnanwälte haben es 2015 auch bei mir versucht ... War es Abzocke und Rechtsmissbrauch?

Im Oktober 2015 erhielt ich ein Schreiben der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer, in welchem mir vorgehalten wurde, von meinem Anschluss aus wäre ein Film rechtswidrig verbreitet worden. Natürlich mit horrenden Forderungen, weshalb ich die Angelegenheit gleich mal als "Klaren Fall der versuchten Abzocke" beschreibe.

Leeres Drohgebaren der "Organe der Rechtspflege" - Aber "Nicht mit mir, Freunde!"

Nun ja. Um die mir als extrem überhöht erscheinenden Forderungen durchzusetzen und mich zu einer unangemessen hohen Zahlung zu bewegen drohten mir diese "Organe der Rechtspflege" mit einer von mir also mit "noch  übler als die Gravenreuthsche Art und Weise" bezeichneten Wortwahl, diese würden dem Richter schon klar machen, dass es sich um einen Fall handele, in dem Deckelung der Abmahngebühren "unbillig" sei, dass ich also die durchaus überhöhten Forderungen zahlen möge, sonst drohe mir ein hohes Prozesskostenrisiko.

Lächerlichen Drohungen solcher "Organe der Rechtspflege" kann man wirksam begegnen.

Ich habe mir den Sachverhalt vorgenommen und entgegnet:
Bis heute erfolgte keine Klage. Haben die nach "kleiner Schlosser aus dem Osten" gegoogelt? Das (wie schon die unterlassende Klage) spräche immerhin gegen die von mir zunächst nach Kenntnisnahme der Abmahnung vermutete Tatsachenresistenz.

Waldorf Frommer über sich selbst:
"Wir sind Experten und zuverlässige Partner – ob in individuellen Einzelfällen oder juristischen Großprojekten. Mit einer ergebnisorientierten und wirtschaftlichen Denkweise erarbeiten wir kreative, manchmal völlig ungeahnte Lösungen in sämtlichen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheber- und Medienrechts, des Wettbewerbsrechts sowie bei Anliegen aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht."
Ich lese das so:
  • "Ergebnisorientiert"
Meine Übersetzung: "Wir von Waldorf Frommer Abmahnanwälte drohen in Serienbriefen wild drauf los und gucken erst dann, wer so blöd ist und zahlt."
  • "wirtschaftliche Denkweise"
Meine Übersetzung: "Wir von Waldorf Frommer Abmahnanwälte zocken ab."
  • "völlig ungeahnte Lösungen"
Meine Übersetzung: "Was sind Tatsachen und Gesetze, so lange sich Richter täuschen lassen?"

Warum ich erst heute berichte?

"Gericht, hohe See, Gottes Hand" und so weiter. Ich hätte bis zur Verjährung warten können. Aber vorliegend ist es so, dass so ein Bericht wegen des provozierenden Charakters durchaus zu einer erhöhten Risikobereitschaft seitens der von mir zu Recht "begallten" Abmahner und also einer Klage gegen mich hätte führen können und ich weiß im Hinblick auf die manifestierte Dummheit mancher Richter(innen) nicht genau wie das ausgegangen wäre.

Aber ich weiß, dass das lange "Zuwarten" mit der Klage und eine späte Klage auf meinen Bericht hin, durchaus schlagkräftige Argumente dafür liefert, diese Klage abzuweisen.

Und zwar wegen des Rechtsmissbrauchs - der sich ja auch wegen der überzogenen Forderung, verbunden mit der Waldorf-Frommerschen Aussage, dass man erfolgreich begründen werde, dass die Deckelung der Abmahngebühren "unbillig" sei, regelrecht aufdrängt.

Warum ich die negative Feststellungsklage nicht eingereicht habe?

Tja. Mal ernsthaft. Mir ist es zu aufwendig gegen eine Firma zu klagen, die angeblich in der Schweiz sitzen soll und bei der ich nicht weiß ob ich an der angegebenen Adresse mehr als den Briefkasten pfänden lassen kann. Und womöglich käme darauf hin sogar der Eigentümer einer ganz langen Reihe von Briefkästen und sagt "Hehe! Das geht so nicht! Den (und noch ein paar mehr) Briefkasten hat eine Kanzlei Waldorf Frommer aus München von mir nur gemietet!"

Daran, dass ich letztendlich gewonnen hätte, zweifle ich nicht.

Das hätte aber dauern können und die Mandanten der Kanzlei Waldorf-Frommer wären nicht die ersten Abmahnmandaten, die erst mal behaupten, "vermögend und seriös" zu sein und dann ohne Insolvenzverfahren verschwinden, weil da außer höchst dubiosen Forderungen und nur behaupteten Rechten nie wirklich Masse vorhanden war.

Ich erinnere mich auch sehr gut an den Fall, wo sich der angebliche "Geschäftsführer" der Mandantin eines extrem verlogenen Krefelder Abmahners und "Jugendschutzbeauftragten" als belgischer Obdachloser herausgestellt hat.

Und ich erinnere mich an mehr als zwei Fälle, wo Abmahnanwälte die von sich rotzfrech behaupten, "Organe der Rechtspflege" zu sein, ganz bewusst in Folgeinstanzen aufgehobene Fehlurteile der ersten Instanz weiterhin veröffentlichen um die Gegner zu schädigen (Philipp Berger) und/oder um eigenes Können zu behaupten (Dr. Ralf Höcker).

07.07.2017

Hamburg, G20 - Polizei durchaus für Ausschreitungen verantwortlich

Durch eine höchst unsinnige, völlig intolerante Art und Weise der "Begleitung" hat die Polizei die Ausschreitungen gestern in Hamburg provoziert.

Ich weiß das, ich war bei der friedlichen Demo dabei und habe gemeinsam mit vielen anderen Angehörigen der Zivilgesellschaft, den Bullen erklärt, dass die doch bitte nach Hause gehen sollen...

Foto: Hampelmänner, die den Knüppel nicht zwischen den Beinen tragen, haben mir ein Lächeln ins Gesicht gezaubert
Rechte: Jörg Reinholz

Falls jemand Zweifel an der friedlichen Demonstration hat: Ich trug ein weißes Hemd, einen roten Schlips und eine graue Weste und befand mich zeitweise mitten zwischen den Menschen, die als "schwarzer Block" bekannt sind. Ich wurde nicht mal schief angekuckt.

Die Polizei wiederum hatte vor mir selbst durchaus Respekt... und hat ihre dichten Reihen immer brav vor mir geteilt. Wie mir auffiel waren ziemlich viele Rechtsanwälte unterwegs und verteilten Visitenkarten an Demonstranten. Ob sich das lohnt weiß ich nicht.

04.07.2017

Kassler "Justiz" hat sich jahrelang gewehrt: Richter wurde widerwillig wegen Rechtsbeugung verurteilt.
Geringes Maß der Strafe zeugt von rechtswidriger Tendenz zum Selbstschutz der "Justiz"!

Einleitung: Am LG Kassel bin ich einer Vielzahl an Richtern begegnet, die entweder das Recht beugen oder für das Amt viel zu dumm sein müssen. Dieses Gericht bringt es fertig, meine schlimmsten Befürchtungen über den Zustand des Rechtsstaates noch negativ zu übertreffen. So auch heute.
„Sie haben ein Verhalten gezeigt, wie es ein Strafrichter fürchterlicher nicht an den Tag legen kann.“
Mit diesen drastisch klingenden Worten verurteilte heute ein Richter des Landgerichts Kassel nunmehr einen ehemaligen "Proberichter" (Richter in der Probezeit), der anno 2009 einen wegen Exhibitionismus angeklagten Mann kurzzeitig in die Gewahrsamszelle des Amtsgerichts in Eschwege eingesperren ließ. Dies, um ihm die möglichen Folgen vor Augen zu führen, falls er nicht gestehe und sich nicht in eine Therapie begebe.

Das heutige Urteil lautet auf Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Aussageerpressung. Das Strafmaß ist das Mindeststrafmaß von 1 Jahr und die Bewährungsfrist ist die Mindestbewährungsfrist. Dafür, dass der ehemalige Proberichter "ein Verhalten gezeigt, wie es ein Strafrichter fürchterlicher nicht an den Tag legen kann“ ist das merkwürdig wenig.

Demnach kein wirkliches "Umdenken":

Das gleiche Landgericht, welches nunmehr die „Spitze des Fürchterlichen“ erreicht sieht, hatte den selben Proberichter nämlich anno 2011 sogar freigesprochen.

"Keine Rechtsbeugung"

Das Landgericht Kassel hat anno 2011 zwar als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte den damaligen Beschuldigten durch sein prozessordnungswidriges Verhalten zu einem Geständnis habe zwingen wollen. Der Richter Jürgen Stanoschek hatte aber willkürlich angenommen, dies sei nicht mit der für den Rechtsbeugungsvorsatz erforderlichen Zielrichtung geschehen, dem damals Angeklagtem einen unrechtmäßigen prozessualen Nachteil zuzufügen. Wie er dazu kam weiß der Teufel. Und ich natürlich: Viele (wohl fast alle) Richter des LG Kassel halten das eigene Willkürsrecht für ein ihnen von Gott gegebenes und frei ausdehnbares Recht und dass ein Richter "Rechtsbeugung" begehen kann auch dann für unmöglich, wenn diese Rechtsbeugung höchst offensichtlich ist, einen "geradezu anspringt".

Erst der BGH schaffte hier mit dem Beschluss vom 31. Mai 2012 – Az. 2 StR 610/11 – Klarheit, hob das offensichtliche Schandurteil des Richters Jürgen Stanoschek vom Landgericht Kassel (1. September 2011 – Az. 3600 Js 37702/09 5 Kls) – auf und verwies den Fall an eine andere Kammer zurück. Die musste jetzt etwas tun, was Richter höchst ungern tun: Einräumen, dass es so etwas wie Rechtsbeugung überhaupt geben kann.

Danach blieb der Fall offensichtlich jahrelang liegen, weshalb das Landgericht  Kassel zugunsten des "lieben Beinahe-Kollegen" nunmehr "aufgrund der langen Verfahrensdauer" fünf Monate der Strafe bereits als abgegolten ansehen kann.

Wie  die so genannte "Justiz" sich selbst schützt:


A) Vier Beispiele dafür, was trotz der Offensichtlichkeit des Rechtsbruchs und der Absicht dazu angeblich keine Rechtsbeugung ist:
  1. Trotz umfangreichen Vortrages zum Inhalt der Akte des AG München und trotz des vielfachen Verlangens diese beizuziehen haben die Richter des Landgerichts Kassel durch die Richter Dr. Blumenstein und Lohmann es verweigert, die Akte zum Beweis des Vortrages, dass Günter Freiherr von Gravenreuth den darin befindlichen Sachverhalt (Er war Kläger des Münchner Verfahren) seit Oktober 2005 kannte und also das Landgericht Hamburg belogen hatte, als er im Juni 2006 - wenige Tage nach dem er den Münchner Prozess verlor - dort gegen mich eine einstweilige Verfügung wegen des gleichen Gegenstands wie im Herbst 2005 in München beantragte. Das hätte er nicht gedurft und klagte in Kassel darauf, dass ich seine vorsätzliche unwahre Behauptung, er habe das LG Hamburg nicht belogen und kenne den Artikel erst seit Mai 2006 veröffentliche. Die Richter am LG Kassel Dr. Blumenstein und Lohmann haben die Beiziehung der Akte verweigert, es wurde statt dessen behauptet, ich würde den "angesehenen Anwalt" nur verleumden. Das OLG Frankfurt half nach jahrelangem Rechtsstreit ab, Gravenreuth hatte sich da schon erschossen. Denn er war schon wegen Betruges verurteilt, sah aber durchaus einiges auf sich zukommen, weil er mit seinen rotzfrechen und eigentlich leicht (gegen den erheblichen Widerstand der Richter aber nur schwer) zu widerlegenden Lügen die Straftat der Freiheitsberaubung beging. Dazu dann unten mehr.
  2. Die gewiss besonders ehrenwerte Richterin Marion Vindelstamm vom LG Kassel brachte es fertig, am selben Tag einen PKH-Antrag zurück zuweisen und ein Versäumnisurteil zu erlassen, weil ich mich nicht durch einen Anwalt vertreten gegen die Klage des offensichtlich lügenden und das Gericht übel missbrauchenden Hoteliers Peter Görres aus Wachtberg wehren würde. Das das so nicht geht - schon mal weil die Zurückweisung des PKH-Antrages nicht rechtskräftig war (und es Dank des OLG Frankfurt auch nicht wurde!) ist jedem klar, der im Grundgesetz lesen kann, dass die Bundesrepublik ein Sozialstaat und ein Rechtsstaat ist. Nur der Frau Richterin Marion Vindelstamm vom LG Kassel muss das nicht klar sein, die kann nach eigener Ansicht das Grundgesetz willkürlich anwenden oder eben nicht. Wenn sich sich Madam Vindelstam nicht mit der Sache befasen will, dann kann ihr das Grundgesetz scheißegal sein! Aber "Rechtsbeugung" begeht diese gemäß dem eigentümlichen Selbstverständnis der Kassler Landjustiz damit "natürlich" nicht, denn Kassler Landrichter können gar keine Rechtsbeugung begehen! Weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Die nahe liegende Aussage, dass diese dann aber strunzdumm sein müssen, wäre natürlich nach Ansicht der selben Richter und der, diesen die Füße leckenden Kassler Staatsanwälte "eine weit hergeholte Beleidigung".
  3. Die Richterin Dr. Stöve vom LG Düsseldorf brachte es fertig, in ein und dem selben Urteil, praktisch auf einer Seite A4 zunächst meine Klage zurück zu weisen, weil ich nicht Wettbewerber der Euroweb Internet sei. Nur wenig weiter unten gab sie hinsichtlich der Kosten der Widerklage statt, weil ich Wettbewerber der Euroweb sei, denn sie wendete das UWG an. Das OLG Düsseldorf gab mir nach diesem blödsinnigen Urteil binnen 2 Wochen Prozesskostenhilfe für die Berufung, die ich dann auch vollständig gewann: Meiner Klage wurde stattgegeben, die Forderung nach den Kosten der Widerklage abgewiesen. Ganz klar hat die Richterin keine Rechtsbeugung begangen, sondern nur "bei der Abfassung des Urteils den falschen Textbaustein erwischt" und beim Nachdenken ist sie halt auf den Holzweg geraten - wohl weil sie vor Wut über einen vorhergehenden, von mir nach einer vorgehenden Dummheit ihrerselbst erwirkten Beschluss des OLG Düsseldorf noch bitterlich geweint und also nichts gesehen hat.
  4. Der inzwischen seine "wohlverdiente Pension" genießende Richter Ralf Wolters vom LG Möchengladbach wollte auch nach fünf (5) maligem Hinweis darauf, dass meine Äußerung "Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - das ist es was die Kanzlei Berger durch den Bericht eindrucksvoll und öffentlich nachweist.“ ausweislich des Satzendes nicht die klagende Euroweb Internet GmbH sondern ausgerechnet die vertretende Kanzlei Berger gemeint war. Es hat ihn nicht im geringsten interessiert, er ging da einfach darüber hinweg. Obwohl - oder weil er genau deshalb der Klage nicht stattgeben durfte und die einstweilige Verfügung niemals hätte durchwinken dürfen. Das OLG Düsseldorf sah die Sache so wie ich. Um die Sache abzukürzen hat der Richter Ralf Wolters sogar versucht, mir einzureden, ich könne einen Antrag auf PKH nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt stellen. Da frage ich mich, was der Richter vor seiner Pensionierung gemacht hat. Vielleicht der Witwe Freislers die Pension zugesprochen, weil der Freisler "auf Grund seiner fachlichen Qualifikation im Erlebensfall nach dem Krieg vermutlich als Rechtsanwalt oder Beamter des höheren Dienstes tätig geworden wäre?"
B) Was angeblich keine "Verfolgung eines Unschuldigen" ist:
  1. Der ehemalige Präsident des LG Kassel, Dr. Wolfgang Löffler - Vorsitzender einer Jugendstrafkammer - zeigte mich allen Ernstes an, weil ich seine lieben, rechtstreuen und ausnehmend klugen Richter Lohmann und  Dr. Blumenstein zu Unrecht der Rechtsbeugung bezichtigt habe, was Verleumdung und strafbar sei. Das AG Kassel sah das ganz klar ganz anders und ließ im Hinblick auf den, der Strafkammer wohl unbekannten § 193 StGB die geradezu treudoof von den "besonders fähigen"  Juristen der Staatsanwaltschaft Kassel erhobene Anklage nicht zu. Die Staatsanwaltschaft und der Vorsitzender der Jugendstrafkammer hätten das anders wissen können, waren aber vielleicht zu sehr mit alternativer Rechts-Literatur eines lieben und vorbildlichen Kassler Kollegen beschäftigt.
  2. Der mir für seinen Unsinn und einen früheren fulminanten Rechtsbruch zu meinem Nachteil bekannte Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann hat veranlasst, dass ich wegen Verleumdung angeklagt wurde, weil ich dem durchaus verlogenen "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund nachsage, dass diesem der Entzug der Zulassung droht. Das ist, zu diesem Ergebnis wird die Staatsanwaltschaft Kassel kommen, natürlich "keine Verfolgung Unschuldiger", weil ein solcher Blick auf die Zukunft des Dortmunder Lügen-Doktors - gerade nach seiner, in der Anklage auf diesen einzigen Punkt geschrumpften, 11-seitigen Strafanzeige (die definitiv und wie erwartet voller Lügen ist), natürlich "niemals" eine zulässige Meinungsäußerung sein kann - schließlich ist der Anzeigeerstatter "Jurist" und hat den selben Berufsdünkel wie der vom Geld der Steuerzahler nicht schlecht alimentierte StA Jan Uekermann.
  3. Die Staatsanwaltschaft Kassel mit samst dem für "R" wie "Reinholz" zuständigem Herrn Uekermann hat mich angeklagt, weil ich den kriminellen und durch und durch verlogenen Gravenreuth einen "kriminellen Rechtsanwalt" nannte. Offenbar ohne mal in die Justizakten dieses kriminellen Wichtes zu schauen. Die zuständige Richterin vom AG Kassel hat das (Kosten zu Lasten der Staatskasse) mangels öffentlichen Interesses eingestellt: "Das bringt doch alles nichts!" So ist das auch: Jan Uekermann und seine Kollegen sollten lieber echte Straftäter - darunter reichlich kriminelle Rechtsanwälte - verfolgen.
C) Wieso "Organe der Rechtspflege" so selten verurteilt werden
  1. Die Staatsanwaltschaft Kassel kommt ihren Dienstpflichten auf folgende Weise nach: Nachdem ich wegen der Vorfälle in dem unter A 1. genannten Fall Strafanzeige gegen Günter Freiherr von Gravenreuth - wegen Prozessbetruges und Freiheitsberaubung stellte kam mir die Staatsanwaltschaft Kassel mit der Nummer, es handele sich nicht um Prozessbetrug, da aus der Akte nicht erkennbar sei, wie und dass der Herr Jurist denn mein Vermögen geschädigt habe. In der Beschwerde habe ich auf dessen Kostenfestsetzungsantrag verwiesen, der ja wohl bei der angeblich gründlich in Augenschein genommenen Akte sei. Dann kam die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mir mit der weiteren Lüge, dass die Sache wegen Mehrfachverfolgung einzustellen sei. Es fand aber keinerlei Verfolgung wegen dieser Straftaten statt. Ich sehe das so: Die sehr an den Fallzahlen orientierte Staatsanwaltschaften wollen einfach keine Verfahren gegen kriminelle Rechtsanwälte führen. Das findet allenfalls in wenigen Fällen statt, in den bereits Aufsehen erregt wurde. Kleinkram mit vermeintlich widerstandslosen Angeklagten bringt bessere Zahlen, aber eben weniger Rechtsstaatlichkeit. Die Staatsanwälte "scheißen" zu Gunsten guter Zahlen auf die Rechtsstaatlichkeit und verbraten mehr Energie darauf, Schwarzfahrer und Mülldiebe ("Containern") zu verfolgen als Millionenbetrüger oder gar solches kriminelles Juristen-Pack, welches Kritiker in den Knast lügt!
  2. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Düsseldorf war es eine vorsätzlich unwahre Zeugenaussage, als Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund zu Gunsten der Euroweb vor dem OLG Düsseldorf behauptete, ich (höchstselbst) hätte diesen (höchstselbst) "beleidigt und bedroht". Die StA Düsseldorf konnte ja auch an die StA Dortmund verweisen und machte den "abgeschlossen-Haken" an die Akte. Die StA Dortmund wollte dann gleich mal nicht einsehen, dass es eine Zeugenaussage war, denn dazu hätte der Anwalt - so die Textbausteine - eigenes Wissen vortragen müssen. Klar habe ich der StA Dortmund mitgeteilt, wie blöd deren Behauptung ist. Aber davon abzugehen und aufwendig den gar ehrbaren - allerdings leider etwas verlogenen - Anwalt zu verfolgen würde zu schlechteren Fallzahlen führen. Da nimmt man als "Organ der Rechtspflege" den Verlust der Rechtsstaatlichkeit gerne aus eigenem, niedrigen Interesse in Kauf.
Denn: Wen, bitte, interessiert denn diese dämliche "Rechtsstaatlichkeit"?

Vielleicht diese dummen, ehrlichen Idioten, welche Steuern zahlen? Man nennt dieses Pack auch "Bürger". Welch Glück, dass sich teutonische Richter und Staatsanwälte nicht diesen "dummen Wichsern" in Wahlen stellen müssen wie z.B. in den USA! Sowas kann doch nur geeignet sein, das Andenken an den hoch angesehenen Jurist Roland Freisler zu stören!

Mein Fazit:

Ich berichte hier nur über eine Auswahl gut darstellbarer eigener Fälle, kenne noch sehr viel mehr und sehe also: (Viel zu) viele Richter und Staatsanwälte kümmert die Rechtsstaatlichkeit nicht, sie stellen diese bei der Entscheidungsfindung in der Rangfolge unter niedrige private Gründe, schützen sich dann gegenseitig vor gerechtfertigter Verfolgung.

Ehrliche Bürger sollten also einen soliden Knüppel bereit halten. Für den Fall, dass die Justiz so toll "funktioniert" wie bisher.

Oder eben die DDR noch einmal abschaffen. Diesmal nur deutlich gründlicher.

03.07.2017

Alte "Freunde": "Habibi Media GmbH" mutierte zur "Harmsworth-Windsor.de GmbH" - Und was über die "Dialermafia".

HRB 30404: Habibi Media GmbH, Chemnitz, Neefestraße 88, 09116 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2017 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, Sitz - bzgl. Firma) und 2 (Gegenstand) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Harmsworth-Windsor.de GmbH. Neuer Gegenstand: Erbringung und Vermarktung medienübergreifender Internet- und Onlinedienstleistungen und Beratung im Bereich Internet; Vertrieb von Onlinemagazinen unter der Produktbezeichnung "Harmsworth & Windsor".

So steht es im Handelsregister. Geschäftsführer ist derzeit ein Erik Hammer, angeblich aus Leipzig. Für den nächsten Wechsel schlage ich "PPPP (Pack, Prahl, Protz und Prolet)- GmbH" vor. Das passt einfach besser!

Merkwürdig könnte es erscheinen, dass im Impressum von "habibi.de" noch immer folgendes steht:
Auskünfte für Sicherheitsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte)

Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage an: Habibi Media GmbH, Neefestraße 88, D-09116 Chemnitz. Wenn möglich mit Angabe der Kundennummer. Bitte beachten Sie, dass unser Server aus Sicherheitsgründen keine eMails mit Anhängen entgegennimmt.
Die Webseite wird also offenkundig nicht mehr gepflegt. Inhaltlich verantwortlich soll ein Rechtsanwalt Erik Hammer sein. Adresse? Neefestraße 88, 09116 Chemnitz.

Der hat offenbar für die GmbH schon vorher Mahnungen geschrieben und wird wohl höchst empört den Vorwurf von sich weisen, er habe wissentlich an einem Betrug teilgenommen. Das hat für mich Einiges von dem, dass (um in den unten ersichtlichen Kreisen zu bleiben) ein gewisser Günter Freiherr von Gravenreuth veröffentlichte "Es kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." - nachdem er gegen mich (einen unvertreten Sclosser aus dem Osten!) die Klage verloren hatte, weil ich sein Autokennzeichen "M-VG 123" veröffentlichte. Dieses strunzdämliche Exemplar von einem verlogenen und kriminellen Anwalt glaubte, das sei "Privatsphäre" - nur stand an der Heckscheibe über dem Wunsch- und Protzkennzeichen die Werbung für seine Kanzlei. Günter Freiherr von Gravenreuth ist der (inzwischen nicht mehr "geistig scheintote" sondern "ganz tote") Beweis für meine sonst kaum zu glaubende These, dass man also "Rechtsanwalt" und zugleich ein "krimineller Flachwichser" sein kann.

Das sei wie auch immer.

Über den Rechtsanwalt Erik Hammer schreiben die Anwälte Radziwill, Blidon, Kleinspehn am 19.02.2016:
Rechtsanwalt Erik Hammer, war uns bislang nicht bekannt, schon gar nicht negativ. Was ihn dazu antreibt, für eine Firma, wie die Habibi Media GmbH, aufzutreten und seine Reputation zu riskieren, wissen wir nicht.
Dem kann ich mich gefahrfrei anschließen.

Die Geschichte der Firma:

05.10.2015
HRB 29840: Habibi Media GmbH, Chemnitz, Neefestraße 88, 09116 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2015. Geschäftsanschrift: Neefestraße 88, 09116 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Recherche nach Produkten und Lieferanten für Privat- und Gewerbekunden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jähn, David, Chemnitz, *30.05.1982, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

05.04.2016
HRB 175631 B: Habibi Media GmbH, Berlin, Yorckstraße 71, 10965 Berlin. Firma: Habibi Media GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Yorckstraße 71, 10965 Berlin; Gegenstand: Recherche nach Produkten und Lieferanten für Privat- und Gewerbekunden; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Jähn, David, *30.05.1982, Chemnitz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.08.2015 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.03.2016 ist der Sitz der Gesellschaft von Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 29840) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 05.10.2015
28.06.2016
HRB 175631 B: Habibi Media GmbH, Berlin, Yorckstraße 71, 10965 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Jähn, David; Geschäftsführer: 2. Hammer, Erik, *19.06.1971, Leipzig; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
12.07.2016
HRB 175631 B: Habibi Media GmbH, Berlin, Yorckstraße 71, 10965 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Chemnitz verlegt (Amtsgericht Chemnitz, HRB 30404). Sitz bisher: Yorckstraße 71, 10965 Berlin
Ein solches Hin und Her kenne ich woher? Naja. Aktuell die Euroweb. Aber bei mir (wie auch bei kreditgebende Banken) stehen solche "Umzug- oder Namenswechsel- Stakkatos" nicht als positives Merkmal auf dem Zettel.

Hintergründe:

"Auf die Betrugsanklage gegen David Jähn und dessen ehemaligen Co-Geschäftsführer folgte jetzt die Auflösung der Firma: Die Chemnitzer B2B Technologies, die im Internet eine Handelsplattform betrieben hat, wird abgewickelt."
meldete am 31.01.2015 die Chemnitzer Freie Presse.


Die "B2B Technologies" ist keine Unbekannte:
Die B2B Technologies Chemnitz (vorher JW Handelssysteme, vorher Melango.de) des David Jähn teilt auf B2B-Urteile.de (eine Seite für sogenannte Trophäenurteile, identisch mit Zivilurteile.de des Michael Burat / Frankfurter Kreisel) mit, dass die Kanzlei Tank von RA Olaf Tank (langjähriger „Inkassoanwalt“ bspw. der Gebrüder Schmidtlein) mit der gerichtlichen Durchsetzung von eigenen Forderungen beauftragt wurde. Im Gespräch mit RA Tank wurde das Mandat mit dem expliziten Verweis darauf bestätigt, dass es sich nicht, so wie früher, um anwaltliches Mengeninkasso handelt. Damit wird RA Tank erstmals nach über 3 Jahren wieder für einen einschlägigen Anbieter aktiv, wobei es noch andere Berührungspunkte gibt.

Erst jüngst konnte Olaf Tank noch einen Erfolg vor dem LG Osnabrück verzeichnen, bzw. sein Anwalt Bernhard Syndikus, der, wie auch sein Freund Michael Burat, im Februar 2012 vor dem LG Osnabrück, wegen Abmahnungsbetrug verurteilt wurde – die obligatorische Revision wurde im April 2013 vom Bundesgerichtshof erwartungsgemäß verworfen.

Der bereits vorbestrafte Bernhard Syndikus ist nach der neuen rechtskräftigen Verurteilung von 15 Monaten auf Bewährung weiterhin als Anwalt aktiv und vertrat im September 2013 die JW Handelssysteme (heute B2B Technologies Chemnitz, vorher Melango.de) von David Jähn und damals noch Thomas Wachsmuth, der im November 2013 ausgeschieden ist.

Für den Forderungseinzug der JW Handelssysteme (heute B2B Technologies Chemnitz, vorher Melango.de) war, nebst der National Inkasso GmbH, auch die Solvenza24 GmbH (vorher DIG Deutsche Internetinkasso) aktiv – der Vorgänger, also die DIG, wirkte schon für Melango.de und kann mit einer regelrechten „Starbesetzung„ aufwarten:
schreibt Abzocknews.de. Dort veröffentlicht abzocknews.de auch eine Liste von Namen, die ich der "Dialermafia" zurechne:
Abschließend sollte an dieser Stelle vielleicht noch kurz erwähnt werden, dass das im letzten Dezember ausgeraubte Inkassobüro DIG Deutsche Internetinkasso GmbH (GF: Réka Franko / vorher: Réka Lengyel | Prokuristen: Robert Adamca / Michael Burat | Qualifizierte Person: Nikolai Fedor Zutz / vorher: Ralf D. Ostermann) für die Melango.de GmbH wirkte – die Vendis GmbH könnte man auch als Trittbrettfahrer nach dem Vorbild der Melango.de GmbH umschreiben, doch wer weiß, nachher haben die auch schon einen Umzug geplant.

Dialermafia? Was ist das?


Was ein "Dialer" ist werden nicht mehr viele wissen: In den Zeiten vor DSL oder gar Glasfaseranschlüssen benutzte man "Modems". Das waren technische Geräte, welche, um es für Laien zu erklären, die Bits und Bytes in Qietschtöne verwandelten. Um die zu übertragen wurde eine Telefonnummer gewählt.

Die "Dialermafia" war eine mehr oder weniger enge Organisation, der so manche der oben genannten angehörten. Diese boten auf Webseiten teils nur angeblich existierende Dienste, teils z.B. schwule Pornoscheiße an. Zu erreichen über eine "Zugangssoftware" (Dialer), die vor allem auch den Zweck hatte, die Benutzer über Tatsache hinweg zu täuschen, dass die Verbindung über eine extrem teure "Servicerufnummer" mit der Vorwahl 0190, später 0900 erfolgte. Es handelte sich um ein parasitäres Geschäftsmodell, weil über den "Dialer" entweder nicht die versprochenen Inhalte oder solche erreichbar waren, die anderswo ohne die extremen Zusatzkosten abrufbar waren. Extreme Typen waren darunter, z.B. Michael Burat, Mario Dolzer (der sogar "Dialerparasit" genannt werden durfte, nachdem er sich höchst selbst ein Urteil des OLG Frankfurt besorgte, welches Dritten dieses gestattete). Die Slowaken Robert Adamca und seinen Bruder kenne ich ebenfalls besser als mir lieb ist. Die waren aber eher nur Stellvertreter der Gebrüder Schmidtlein. So wie ich die beiden kennenlernte handelte es sich eher um "geistig sehr unbedarfte Grobiane" als um Menschen, denen man eine Geschäftsführung - selbst an einer Abzockfirma - anvertraut

Auch nur ein Stellvertreter war der auch sonst Kriminelle und als Abmahnanwalt berüchtigte Günter Freiherr von Gravenreuth, der gegen eine Begrenzung der Minutenpreise klagte:
Der umstrittene Münchener Rechtsanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth zieht gegen das am 15.08.2003 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern" [PDF] juristisch ins Felde. Der Anwalt hat eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe erhoben und beantragt, § 43 b Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für nichtig erklären zu lassen. Diese neu eingefügte Vorschrift begrenzt den Minutenpreis bei 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern auf 2 Euro bzw. den Tarif pro Einwahl auf 30 Euro.
Quelle: heise.de, Bericht vom 16.11.2003, Autor Alexander Kleinjung.

Es ist interessant, dass schon im Jahr 2003 just dieser von einem "umstrittenen Münchener Rechtsanwalt" schreibt. Der war nämlich Mitarbeiter Gravenreuths, verfügte auch sonst über vielfältige Beziehungen in die Szene, hatte selbst einen Dialer registriert - und hat wohl "PR" veranstaltet. Denn das die Verfassungsbeschwerde zurück gewiesen wurde veröffentlichte also anno 2003 Jörg Heidrich, Justitiar beim Heise-Verlag. Für mich ist hier klar, wessen Interessen der in die Öffentlichkeit drängende Alexander J. Kleinjung bediente.

Wie auch immer, dem später unter großer Anteilnahme der Bevölkerung (freute sich) und von Kriminellen (ärgerten sich) verurteilten Betrüger Günter Freiherr von Gravenreuth (geborener Günter Werner Dörr) ging es nicht wirklich darum, dass die Begrenzung der Einwahl-Preise ihn in seiner Berufsausübung behinderte. Das war nur vorgeschoben, er wollte für seine Freunde und Finanziers aus der Dialermafia eine Freigabe der Gebühren erreichen, es gab vor der Begrenzung teils extreme Preise von bis zu 30 Euro per Einwahl, worüber die Nutzer der angeblichen Software nicht informiert wurden.

Was an Personen aus dem Kreis der Dialermafia auffällt ist deren unsägliche Masche, Kritiker zu verklagen und wegen angeblicher Straftaten anzuzeigen. Meine Auseinandersetzungen mit Gravenreuth und Mario Dolzer (der hat versucht im Januar 2007 mit über 20, binnen zweier Tage eingereichten Anträgen auf den Erlass von einstweiligen Verfügungen gegen mich anzustinken - die aber sämtlich "platzten") genossen seinerzeit einen gewissen Kultstatus. Dolzer war einfach zu blöd seine Anträge sämtlich an die Zivilkammern des LG Kassel zu schicken, wo "Richter" sitzen, die den Rechtsmissbrauch nicht mal erkennen, wenn diese den als Splitter im Auge haben und sich sogar noch "beleidigt" fühlen wenn ich denen zu Recht (so das AG Kassel) nachsage, dass die entweder Rechtsbeugung begehen oder für den Job zu dumm sind.

Dialermafia? Was tun die heute?


Auch das die früheren Dialermafiosi beim Betrug als Geschäftsmodell bleiben ist bekannt. Viele der ehemaligen, der Dialermafia zugerechneten Personen und Anwälte haben dann, so wie oben sichtbar, Abbofallen betrieben und tun das teils heute noch. Bekanntester Fall ist wohl der lautstark als "ach so ehrlicher Geschäftsmann" in die Öffentlichkeit drängende, dann doch wegen Betrugs verurteilte Michael Burat. Manche "machten in Urheberrechtsverletzung". So der in Deutschland multibel verurteilte "Dicke" ("King Dotcom" a.k.a. Kim Schmitz) in Neuseeland, der offenbar so blöd war, Deutschland (liefert keine Staatsbürger aus) wegen einer kleinen Strafverfolgung zu verlassen und nun gegen seine Auslieferung in die USA kämpft, weil die ihn "richtig" drankriegen wollen  - weshalb ihm wohl bis zu 20 Jahre Haft drohen. Das ist der selbe Kim Schmitz, der in den früheren 90ern dem Gravenreuth ausgerechnet beim Abmahnen wegen Urheberrechtsverletzungen half.

Mario Dolzer versuchte sich (wie andere auch) als Domaingrabber und betrieb - natürlich das größte deutsche - "Hilfeforum".

Auch bei den Abofallen wurden die versprochenen Inhalte oder Vergünstigungen nicht geliefert (z.B. JW Handelssysteme, Melango.de) oder auch einfach kostenlose Software nach Anmeldungen zugänglich gemacht, die über die Kostenpflicht hinwegtäuschen. Das findet bis heute statt - und man sollte einen Teufel statt sich bei solchen merkwürdigen Portalen anzumelden.

Andere wieder boten "Routenplaner" an, die - mit sich allem Verlaub als verseucht herausstellten. Ganz sicher "nicht absichtlich". Eines dieser Routenplaner-Dinger machte 2008 zu als ich berichtete.

Eine neuere Masche ist es, freie Software mit "Extras" zu versehen und zum Download anzubieten. Auch hier zocken ehemalige Dialerparasiten ab, in dem diese z.B. ein Browserplugin mitliefern, welches Webseiten mit werbung verunstaltet, an der diese dann "verdienen".

Etliche Rechtsanwälte, die nach der Verbreitung von DSL und dem damit verbundenen Niedergang des Dialerparasitentums an Straftaten oder "mindestens höchst unmoralischen Geschäftsgebaren" teilnahmen, sind keine mehr.

Olaf Tank aber wurde überhaupt erst mit dem Aufkommen der Abbofallen aktiv und fuhr mit einer Aufschrift mit dem Satz "Verbrechen lohnt sich doch" an seinem Auto herum, was mich an das schöne Lied "Mutter, der Mann mit dem Koks ist da" von Falco denken lässt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass feine Herr "Organ der Rechtspflege" dachte, dass er Rechtes tut - Und: Eben dieser Olaf Tank kann mich mal verklagen.

Dem Dialerparasitenanwalt Günter Freiherr Gravenreuth konnte die Zulassung nur deshalb nicht mehr entzogen werden, weil er sich nach seiner Verurteilung zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung (er sei eine Gefahr für die Allgemeinheit - so das Gericht) und Flucht wegen des Haftbefehls selbst erschoss. Eigentlich durfte er schon zu dem Zeitpunkt weder zugelassener Rechtsanwalt sein noch die Waffe haben - aber der höchst nachsichtige Umgang des Staates mit kriminellen Juristen war, ist und bleibt ein Merkmal dafür, dass es in Deutschland mit der Rechtsstaatlichkeit nicht so weit her ist, wie sich viele vormachen lassen: Ich war damals ernsthaft in der Gefahr, dass Gravenreuth mich "mit" umbringt (das scheiterte wohl nur daran, dass er kein Geld für die Reise nach Kassel mehr hatte.) und hatte die schnarchnasigen Münchner Behörden auf seine Selbstmorddrohungen aufmerksam gemacht.

Wenn ich mich entscheiden müsste, ob Deutschland ein "Rechtsstaat" oder eine "Bananenrepublik" ist, dann würde ich mich - im Hinblick auf die Tätigkeit der angeblichen "Organe der Rechtspflege", also auf alltägliche Rechtsbeugung, Strafvereitlung und die Verfolgung von Kritikern kriminellen Packs (SIC: Statt des kriminellen Packs!) - ganz klar für "Bananenrepublik" entscheiden.

Vielleicht sollte der Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann mal darüber "auspacken".