Abbild der Medaille:
(Vorderseite)
(Vorderseite)
Rückseite mit Widmung:
"Das kann doch nicht sein,
dass der Bürger,
der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein
Idiot
vorkommen muss."
"Das kann doch nicht sein,
dass der Bürger,
der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein
Idiot
vorkommen muss."
Die Partner der Kanzlei "Buchholz & Kollegen" aus Düsseldorf erhalten die "Günther Freiherr von Gravenreuth-Ehrenmedallie" - gegossen aus erst be- und dann entschleunigtem Blei.
Laudatio von Jörg Reinholz:
Ohne Zweifel war der verstorbene "Rechtsanwalt" Günther Freiherr von Gravenreuth, geborener Günter Werner Dörr, eine der schillernsten Persönlichkeiten der deutschen Netzgemeinde. Er war nicht nur ein verlogener Kotzbrocken, nicht nur ein Stänkerer, nicht nur ein Rechtsmissbraucher wie "aus dem Lehrbuch" sondern ein "echtes Arschloch". Er war kriminell "bis ins Grab" und es ist weder unwahr noch illegal geschweige denn strafbar1) das öffentlich zu sagen. Eines seiner auffälligsten Verhaltensmerkmale und das beste Beispiel für seine Verlogenheit war, dass er ganz bewusst Straftaten beging und sich gleichzeitig öffentlich und vor Gerichten als "rechtstreuen Bürger", als einen "der sich gesetzmäßig verhält", bezeichnete.
Ich würdige als ein "Arschloch" einen jeden der sich so verhält.
Heute nun widme ich die "Günther Freiherr von Gravenreuth-Ehrenmedallie" den "Partnern und Rechtsanwälten" der Kanzlei Buchholz und Kollegen aus Düsseldorf unbeachtet des Alters, des Geschlechtes, der gesellschaftlichen oder geografischen Herkunft oder der "Einzelleistungen".
Über die ganz besondere WAHRHEITSLIEBE und die ganz besondere RECHTSTREUE dieser ganz besonderen RECHTSANWÄLTE berichte ich in diesem Blog, man kann das alles nachlesen. Ich berichte auch über die Teilnahme der eben jener Anwälte (Philipp Berger, Adrijana Blazevska, Andreas Buchholz - die zuvor formell auch der inzwischen höchst insolventen "Berger Law LLP" angehörten). Ich zitiere das (für Rechtsanwälte) höchst kurios anmutende, dümmliche Geflenne von deren Webseite:
"Das Grundgesetz billigt keine Äußerung, die sich bloß den Deckmantel der Meinungsäußerungsfreiheit überstülpt, um mit diesem vermeintlichen Schutz dritte Personen sinnbildlich zu erschießen.Dieses Zitat zeigt, wie die Partner der Kanzlei "Buchholz & Kollegen" aus Düsseldorf (nur angeblich, also mit dem Großmaul, auch in Frankfurt und Düsseldorf) mit der Realität umgehen. Zunächst einmal haben diese nicht etwa vergessen, sondern verdunkelt, dass nicht irgendwelche Dritte als „Mitglied einer Bande der organisierten Kriminalität (OK)“ verdächtigt wurden, sondern mindestens zwei der Partner selbst. Konkret die Herren Philipp Berger (Niederkrüchten) und Andreas Buchholz (Bochum). Der Gravenreuthismus im Sinne eines pervierten Denkens dieser Herren über den Zweck von Gesetzen und Gerichten wird so sichtbar, wie er nur sichtbar werden kann, wenn man bedenkt, was diese da äußern. Denn diese stellen dar ...
Deshalb sind - unter diesen Voraussetzungen - Äußerungen insbesondere im Internet, die dritte Personen beispielsweise als „Kriminelle“ oder „Mitglied einer Bande der organisierten Kriminalität (OK)“ bezeichnen, in der Regel ebenfalls nicht zu dulden und ziehen grundsätzlich Unterlassungs- und auch Schadensersatzansprüche nach sich. Diese Ansprüche sind dann jedoch wiederum wirtschaftlich wertlos, wenn der Anspruchsgegner entweder nicht zu ermitteln ist, weil er seine Angriffe auf Servern aus Schwellenländern insbesondere in Südostasien fährt oder weil der Angreifer kein pfändbares Hab-und-Gut mehr besitzt und gegebenenfalls auch unter psychischen Störungen wie etwa einer Kampfparanoia oder ähnlichem leidet und deshalb als prozessunfähige Partei gerichtlich nicht verantwortlich zu machen ist."
"Unterlassungsansprüche(sic!) sind dann jedoch wiederum wirtschaftlich wertlos"... gerade so als gänge es bei der Durchsetzung von presserechtlichen Unterlassungsansprüchen um das Interesse an einem wirtschaftlichen Gewinn, also an einer Bereicherung.
Was jetzt die im Zitat befindliche "Kampfparanoia" betrifft, so lege ich den Damen und Herren der Kanzlei sehr konkret nahe, doch mal den Kölner Psycho Dr. Nau aufzusuchen und den zu bitten, dieses Mal objektiv auf die Damen und Herren der Kanzlei selbst zu schauen. Hilfreich wäre die Mitgabe der Pressemitteilungen der Kanzlei und deren Vorgängerinnen (Berger Law LLP, Berger Rechtsanwälte Köln und Berger Rechtsanwälte Düsselorf). Aber dem Doktor sollten auch die darin enthalten Unwahrheiten, Täuschungen und Verdunklungen der Wahrheit dargelegt werden. Und vor allem sollte auch nicht vergessen werden, dem Arzt wahrheitsgemäß mitzuteilen, wer hinter der angeblichen Gisela Mertens steckt - denn das ist erweislich jemand aus just jener Kanzlei, die insgesamt mit der Euroweb Internet GmbH und deren Tochterunternehmen sehr wohl nichts anderes als eine durch und durch verlogene und kriminelle Organisation darstellt. Eine kriminelle Organisation deren Mitglieder sich dazu verabredet haben, über einen langen Zeitraum und in vielen Einzeltaten die Gerichte zu belügen um durch den Prozessbetrug für sich selbst (insgesamt, also ohne Rücksicht auf den persönlichen Gewinn der Einzelnen) einen Vermögensvorteil zu erwirken.
Lüge und Wahrheit
Die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz (Bochum) nebst der neuen, wohl die Kreditwürdigkeit über 0 bringen sollenden Partnerin Adrijana Blazevska sind sich zu 100% der Tatsache bewusst, dass es nach einem Schnellschuß mit einer einstweiligen Verfügung im Widerspruchsverfahren, spätestens jedoch in der Hauptsache zu einem Eklat kommen wird. Weil ich nicht zu wenige sondern zu viele Gründe dafür habe um der Kanzlei und der Euroweb vor zuhalten, dass diese jahrelang Prozessbetrug und andere Straftaten begingen. Das deren Klage abweisende Urteil wäre deren moralischer und wirtschaftlicher Tod - und nur wegen dieses extremen Risikos gehen diese nicht gegen mich vor. Dafür wird auf der Webseite der "Rechtsanwälte" allerhand Schwachsinn geschrieben um sich als "rechtstreu" darzustellen.
Die Damen und Herren der der Kanzlei "Buchholz & Kollegen" sind also würdig, aus Anlass des am 22. Februar bevorstehendem vierten Todesjubiläums die "Günther Freiherr von Gravenreuth-Ehrenmedallie" zu erhalten.
1) Alle in Frage kommenden Erben haben schon aus ökonomischen Gründen das Erbe des zuletzt insolventen und per Haftbefehl gesuchten "Rechtsanwaltes", Betrügers und aus Feigheit zum Selbstmörder gewordenen Günter Freiherr von Gravenreuth ausgeschlagen. Demnach gibt es niemanden, der hinsichtlich eines Strafantrages legitimiert wäre.
5 Kommentare:
Günni ist weg, Dolzer ist untergetaucht und der Syndikus ist immer noch da
"1) Alle in Frage kommenden Erben haben schon aus ökonomischen Gründen das Erbe des zuletzt insolventen und per Haftbefehl gesuchten "Rechtsanwaltes", Betrügers und aus Feigheit zum Selbstmörder gewordenen Günter Freiherr von Gravenreuth ausgeschlagen. Demnach gibt es niemanden, der hinsichtlich eines Strafantrages legitimiert wäre."
Na Hör mal. Klar gibt es da jemanden, der klagen könnte. Günter Freiherr von Gravenreuth lebt. Er ist eben seit dem 22. Februar 2010 Elvis Rechtsberater mit eigenem Postfach in Kuba. Ich schwöre! ^^
Ich finde, dass die Kanzlei Urmel + Complizen diese Medaille auch verdient hätte.
Ich nehme den Vorschlag für das fünfte Jubileum an. Folgt man dem Rythmus derer Aktivitäten, dann gibt der Urmann 2015 auch Anlass.
"Ich finde, dass die Kanzlei Urmel + Complizen diese Medaille auch verdient hätte."
http://www.youtube.com/watch?v=N-hvd0G9rFE
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