Es ist schon seltsam, welch dummes Handeln sich Doktoren in Deutschland leisten - und so das Ansehen des Doktortitels und des Fachgebietes (hier Mediziner und Juristen) schädigen. Vorliegend sieht es für mich so aus, als beteilige sich die „Media Kanzlei“ des Dr. Severin Riemenschneider (Frankfurt) aus niedrigem, pekunärem Eigeninteresse bewusst und vorsätzlich am Mobbing/Stalking des Dr. Andreas Skrziepietz (Hannover), der sein kriminelles Verhalten - von dem die Media-Kanzlei durch das Urteil aus dem Verfahren LG FFM 2-03 o 117/24 genau weiß - auch vor den Gerichten fortsetzt und diese missbraucht.
Ein Dr. jur. Tobias Herrmann - Hamburger „Councel“ der „Media Kanzlei“ des Dr. Severin Riemenschneider - hat mir eine „Abmahnung“ wegen meines Artikels „Wer hat AfD gewählt? - Der „Schweriner Antrag“ und ein Hannoveraner geben Auskunft!“ geschickt, in welcher er dreist behauptet:
„Die von Ihnen aufgestellte Behauptungen über unsere Mandantschaft sind unwahr. Richtig ist vielmehr, dass unser Mandant die Kosten für die Prozesse selbst zahlt und keine Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmt.“
Die Leser können sich davon überzeugen: Im ganzen Artikel - den Herrmann übrigens nicht als Anlage beifügte - kommt das Wort „Prozesskostenhilfe“ oder dessen Akronym „PKH“ nicht einmal vor! Doch so leicht bin ich nicht zu täuschen: Ich habe lediglich geschrieben, dass der Steuerzahler den größten Teil der tatsächlichen Gerichtskosten zahlt - was ja im Hinblick auf die Haushaltpläne der für die Justiz zuständigen Bundesländer höchst offensichtlich ist. Ich werfe Dr. jur. Tobias Herrmann - Hamburger Councel der „Media-Kanzlei“ des Dr. Severin Riemenschneider - vor, dass er insofern versuchte, mich arglistig zu täuschen und durch die Setzung einer engen Frist (von gestern, Donnerstag dem 23.01.2024 09:52 bis Montag, 27. Januar 2025, 16:00 Uhr hinterhältig-unzulässig unter Druck zu setzen. Wahrscheinlich hält Dr. jur. Herrmann das für eine „überragende Geistesleistung“ - ich halte es für eine dumme Vorgehensweise. Das auch weil er diese Lachnummer mir gegenüber versucht - obwohl in der Kanzlei - so man dort noch an etwas „gar Schnödem“ wie „Tatsachenwahrnehmung“ Gefallen findet - bekannt sein sollte, dass ich nicht so billig zu verarschen bin.
Doch bei dem offensichtlich unwahren und leicht als falsch erkennbaren Vorwurf, ich hätte Skrziepietz die Inanspruchnahme von PKH unterstellt - der mich unmittelbar zu der Frage nach den Fähigkeiten des Anwaltes führt - bleibt es nicht. Denn weiter schreibt Dr. jur. Tobias Herrman (Hamburg) über Dr. Andreas Skrziepietz (Hannover):
„Seine Prozesse basieren auch nicht auf Lügen, sondern auf Rechtsverletzungen bzw. der erforderlichen Rechtsverteidigung.“
Das sehe ich begründet ganz anders und habe der Entgegnung eine ganz nette Anzahl von Beispielen beigefügt - Lügen die Skrziepitz (unter Beteiligung der Media-Kanzlei) dem Landgericht Frankfurt und (höchstselbst) dem AG Hannover vortrug. Es handelt es sich gerade nicht um eine „erforderliche Rechtsverteidigung“ wenn man - was Dr. Andreas Skrziepietz (Hannover) getan hat - gleich in mehreren Fällen Gerichte in offensichtlicher Schädigungs- und Bereicherungsabsicht belügt. Sondern um mindestens um einen „Übergriff“ und den Missbrauch der Gerichte, wenn nicht gar strafbaren Prozessbetrug. Ob Andreas Skrziepietz und ggf. sogar sein Anwalt wegen versuchten Prozessbetruges angeklagt und verurteilt wird, wird die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft und dann ein hoffentlich ebenso ordentlich arbeitendes Gericht entscheiden.
Der Mandant Dr. med. Andreas Skrziepietz (Hannover) ist mir persönlich als Person bekannt, die ganz offensichtlich glaubt, ein Recht dazu zu haben, andere dreckig zu beleidigen, zu mobben und, nach Reaktionen auf sein Handeln, so feige wie eben auch lügend die Gerichte um Hilfe ersucht. Genau dieses Handeln beschreibt meine (hier verlinkte) Entgegnung auf die Abmahnung, die ein Dr. Tobias Herrmann, Councel der mir bereits höchst negativ - durch unwahre Behauptungen - in Schriftsätzen bekannten „Media Kanzlei“ des Dr. Severin Riemenschneider (von ihm selbst und von einem Pascal Reddig, der Co-Vorsitzender der Jungen Union ist) verfasste. Auch solche zeige ich in der hier verlinkten Entgegnung auf die Abmahnung auf.
Dr. jur. Tobias Herrmann, Dr. Severin Riemenschneider und Pascal Reddig von der sich als „schlau“ und „übermächtig“ gebenden Media-Kanzlei (nicht „Rio, New York, Tokio“ sondern „Frankfurt, Hamburg“) werfe ich vor, sich aus niedrigen pekunären Gründen und in unredlicher, einem „Organ der Rechtspflege“ keineswegs angemessener Weise am Mobbing/Stalking (in § 226 BGB „Schikane“ genannt und als „unzulässige Rechtsausübung“ verworfen) ihres Mandanten Skrziepietz zu beteiligen.
Auch das zeige ich in der verlinkten Entgegnung auf die Abmahnung auf.
Ich teile Dr. jur. Tobias Herrmann (Hamburg) wie folgt persönlich mit:
Ihren Versuch, mich derart dreist abzuzocken (Titelbild oben), halte ich für Betrug. Das gilt mindestens deshalb, weil - wie Sie wussten - Skrziepietz vor wenigen Tagen in Hannover einen „Gegenstandswert“ von „<5000 Euro“ für 3 Äußerungen ansetze (~1666 €/Äußerung), das Gericht € 2500 fest legte (~833 €/Äußerung) dieser nunmehr € 15.000 für eine Äußerung - mithin fast das Zehnfache (oder das 18-fache des vom AG Hannover pro Äußerung fest gelegten) betragen soll. Ein anderes Interesse als das niedrig-pekunäre der Kanzlei sowie Ihrer Person und die von Skrziepietz bereits bekannte, verwerfliche Schädigungsabsicht ist nicht ersichtlich. Und Sie haben auf das Urteil Bezug genommen, kannten also den wesentlich niedrigeren Streitwert. Ihr Handeln, Herr Dr. jur. Tobias Herrmann (Hamburg), erscheint mir also begründet als „ganz mieser Betrugsversuch“!
Was im Übrigen auch für die - von den Richtern (jeden Geschlechts) zurück gewiesenen - Versuche gilt, in Frankfurt und Hamburg ein „Schmerzensgeld“ zu erlangen. Denn in beiden Fällen (LG FFM 2-02 o 117/24, AG H 409 C 10237/24) versuchte Dr. Andreas Skrziepietz (selbsternannter „Docmacher“) die Richter zu täuschen - in Frankfurt, in dem er (nicht „lediglich“) sein eigenes kriminelles Handeln verschwieg. In Hannover hat er in geradezu „dummdreist“ anmutender Weise das Gericht zu belügen versucht.
Aber kommen wir noch mal zu der dreisten Frechheit des Dr. jur. Tobias Herrmann:
Die „Grundsätze der auftraglosen Geschäftsführung“ setzen voraus, dass im Interesse dessen gehandelt wird, von dem die Bezahlung verlangt wird:
„Bei einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag kann der Geschäftsführer gem. § 683 Satz 1 BGB sowie in den Fällen der §§ 683 Satz 2, 679 BGB oder des § 684 Satz 2 BGB wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, soweit er sie den Umständen nach für erforderlich halten darf (§ 670 BGB).“
§683 Satz 1 BGB besagt: „Entspricht die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn, so kann der Geschäftsführer wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.“
Unter keinen Umständen kann und konnte Dr. jur. Tobias Herrmann davon ausgehen, dass es in meinem Interesse ist, von ihm in einer € 1334 teuren Abmahnung vorsätzlich unwahr erklärt zu bekommen ich hätte dem niedrig denkenden Hochwert-Mandaten Skrziepietz unterstellt, dass dieser PKH erhalten habe. Eben so wenig besteht der Anspruch auf Unterlassung bezüglich meiner Äußerung, „Denn auch die tatsächlichen Gerichtskosten der von ihm mut- und böswillig vom Zaun gebrochenen und mittels Lügen geführten Prozesse zahlt zum größten Teil der Steuerzahler. “
Denn Skrziepietz hat - wie oben und in der Entgegnung auf den Media-Kanzleilichen Rotz gezeigt - Gerichte geradezu dummdreist-frech in Betrugsabsicht belogen und also auch die Prozesse insofern mut- und böswillig vom Zaun gebrochen. Die Kanzlei - also Dr. jur. Tobias Herrmann - kennt die Urteile. Und den eigenen, unwahren Vortrag. Er weiß also, dass die Aufwendung gerade nicht „erforderlich“ ist.
Ich hoffe, Dr. jur. Tobias Herrmann bzw. die Kanzlei (das Aktenzeichen gibt Hinweis auf eine ursprüngliche Zuordnung zu Pascal Reddig) hat bei Skrziepietz Vorkasse genommen. Von mir bekommt er jedenfalls nichts. Mit Skrziepietz (ggf. dessen Rechtsschutzversicherung) wünsche ich ansonsten „Viel Spaß beim Zoffen um die Kohle!“
Dumm und dümmer? Dumm und dümmer!
Die Abmahnung war schon dumm. Aber der Mobber/Stalker Andreas Skrziepietz aus Hannover meint mich auf die Entgegnung hin öffentlich beleidigen zu müssen.
Seine strunzdummen Beleidigungen und kindischen Phantasien werde ich nicht wiederholen, er hat den selben Verbaldreck (im Kern) schon 2022 in ein öffentliches Forum gewichst und 2024 vor dem LG Frankfurt also in Täuschungsabsicht wissentlich unwahr behauptet (nennen wir es „dummdreist gelogen“), er kenne mich nicht und wisse nicht wieso er zu meiner Zielscheibe wurde. (seine Antragsschrift, LG Frankfurt 2-03 O 281/24)
Aber der sich tatsachenwidrig selbst für „superschlau“ haltende Andreas Skrziepietz schreibt öffentlich:
„Im einen Fall behauptet er wahrheitswidrig, daß die Steuerzahler meine Gerichtskosten zahlen würden. Er begründet das damit, daß die Gerichte sich aus den Prozesskosten ja nicht finanzieren könnten. Das stimmt zwar, bedeutet aber noch lange nicht, daß der Staat meine Prozesskosten bezahlt“
Meine Äußerung lautet aber:
„Denn auch die tatsächlichen Gerichtskosten der von ihm mut- und böswillig vom Zaun gebrochenen und mittels Lügen geführten Prozesse zahlt zum größten Teil der Steuerzahler.“
Ob Dr. jur. Tobias Herrmann von der „Media-Kanzlei“ dem Dr. Andreas Skrziepietz den gar nicht so kleinen Unterschied erklären kann?
Ich glaube das begründet nicht. Das ich den (einem normal verständigem Leser auch ohne dieses leicht begreiflichen) Unterschied fett markiert habe wird ihm wohl auch nicht weiterhelfen, denn ...
Der Kläger [Andreas Skrziepietz] hat gegen den Beklagten [Jörg Reinholz] keinen Anspruch auf Unterlassung der Äußerung gemäß Antrag Ziff. 2 h)
„Seinen eigenen Äußerungen zu Folge ist er [Andreas Skrziepietz] offensichtlich nicht dazu fähig, Tatsachen angemessene Aufmerksamkeit zu widmen, diese korrekt zu erkennen
und einzuordnen.“
Es handelt sich hierbei um eine Meinungsäußerung, die weder eine Formalbeleidigung noch Schmähkritik darstellt und bei Abwägung der widerstreitenden Interessen zulässig ist. Die Äußerung bezeichnet damit kein konkretes Verhalten des Klägers und bleibt offen und vage. Sie ist sprachlich eher sachlich gehalten und die mit ihr verbundene Ehrbeeinträchtigung ist vor diesem Hintergrund nicht sonderlich hoch. Nach dem Verständnis des unbefangenen Durchschnittsrezipienten bringt der Beklagte damit zum Ausdruck, dass er die öffentlichen Äußerungen des Klägers für nicht fundiert und überzeugend hält.
(Zitat aus dem wohl insofern rechtskräftigen Urteil des LG Frankfurt 2-03 O 281/24)
Ich glaube, der braucht keinen Anwalt sondern recht dringend einen spezialisierten Neurologe. Oder Psychiater. Als jemand, der den Titel eines „Dr. med.“ erworben haben will und sich anno 2025 bei einer, einer 1967 geborenen Person angemessenen (geistigen) Gesundheit befindet, hätte Andreas Skrziepietz sonst bemerkt, dass er „dummen Mist zusammenfabuliert“. Was er schreibt spricht - also mal wieder - für einen „vorzeitigen geistigen Abbau“ („praecoxial-progredienten geistigen Regressus“)
Update: Wer droht denn da wem mit weiteren Klagen?
Andreas Skrziepietz aus Hannover beweist mal wieder, wie dumm ein
„Wessi-Doktor“ - im Vergleich mit einem „Ossi-Schlosser“ handeln kann. Und das geht so:
Er droht eine weitere Klage an und bloggert sich einen:
„Im zweiten Fall veröffentlichte er ein Gerichtsurteil mit meinem Namen
und Adresse. Daß das unzulässig ist, hätte er eigentlich wissen müssen,
denn er selbst klagte einst erfolgreich gegen solche Methoden:
https://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/lg-duesseldorf_20-t-59-10_beschluss_provider.html“
(Ich habe für speziell für Andreas Skrziepietz das Relevante fett markiert.)
Folgt man jetzt dem Link im wahrhaft Skrziepietzschen Ejakulat stößt man auf ein interessantes Verfahren und folgendes Urteil:
Also
für Andreas Skrziepietz ging es um die Veröffentlichung eines Urteiles mit Adresse -
ich lese, dass es vor dem LG Düsseldorf darum ging, dass rechtswidrig und in garstiger
Absicht identifizierend über die Stellung eines PKH-Antrages berichtet wurde. Den gar nicht kleinen Unterschied zu begreifen überfordert offenbar die
Auffassungsfähigkeit des „Docmacher“ Andreas Skrziepietz - der im Hinblick auf
seine offenbarten Lesefähigkeiten „gottlob!“ kein Arzt wurde - und statt dessen anderen mit „Text, Recherche, Statistik“ bei Doktorarbeiten helfen will (oder genauer: wollte)
Übrigens
war der „Hoster“ die Euroweb Internet GmbH und die
„Rechtsanwaltssozietät B” die „Berger Law LLP.“ Mithin jene Kanzlei mit
damals 18 „Rechtsanwälten“, welche quasi ein Subunternehmen der Euroweb
war und von dieser wohl wegen nicht akzeptabler (und aus Dummheit und Selbstüberschätzung folgender) Erfolglosigkeit gegen
mich nicht weiter finanziert wurde - und also mit fast einer Million
Euro Schulden „den Bach runter“ ging. Danach verlor der Namensgeber Philipp Karl Berger die Zulassung als „Rechtsanwalt“ - offensichtlich auch wegen Straftaten. Sodann scheiterten an mir auch die sonst für
gewöhnlich Nazis und Diktatoren vertretende Doktoren-Kanzlei des Prof. Dr. Ralf
Höcker „aus, von und zu“ Köln (mehrfach!) und ein Dr. Hans-Dieter Weber aus Dortmund. Die hatten sich das - wie schon zuvor das kriminelle Großmaul Gravenreuth - alle „irgendwie anders“ vorgestellt.
„Gute“ Aussichten auch für die Media Kanzlei Frankfurt, welche den Dr. „GottlobKeinArzt“ Skrziepietz aus Hannover vertritt...
Was jetzt die von Andreas Skrziepietz angedrohten Klagen betrifft:
- Einerseits betrachte ich diese natürlich als Fortsetzung eines seit dem Jahr 2022 anhaltenden Stalkings bzw. Mobbings.
- Andererseits gewinnt man doch recht gerne Prozesse.
Vor allem als vermeintlich kleiner Schlosser aus dem Osten gegen einen nur selbstvermeintlich „besonders großartigen Docmacher“ Dr. Andreas Skrziepietz aus dem Westen, dessen angebliches „Journalismus-Diplom“ sich vor Gericht als „Zertifikat“ über eine Schnellausbildung zum „Online-Redakteur“ erwies, die bei einer Firma stattfand, die für gewöhnlich im Auftrag der Job-Agentur die von dieser „Kunden“ genannten Personen „aktiviert“.
Mein persönliches Fazit:
Tja. Der Mann hat offensichtlich so seine Schwierigkeiten mit dem Begreifen und Auseinanderhalten von Begriffen. Aber das „große Maul“ schwingt er.
1 Kommentar:
Ich sehe schon. Auch im Jahr 2025 geht es hier mit interessanten Geschichten aus der Nutzlosbranche weiter... Icke freue mir.... :-)
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