03.05.2019

"Tag der Pressefreiheit" - In Deutschland auch nur mit dem großen Maul!


Präambeln:

Presse?
  • Presse ist, wer der Öffentlichkeit berichtet.
  • Der Begriff der Presse umfasst dabei alle zur Verbreitung an die Öffentlichkeit geeigneten Druckerzeugnisse, unabhängig von Auflage oder Umfang.
(Der BGH, Das Bundesverfassungsgericht)
"Die Pressefreiheit zu schützen ist eine unserer wichtigsten Aufgaben – in unserem eigenen Land und international."

(Bundesaußenminister Heiko Maas)
Freiheit!
"Ich hätte 1989 nie gedacht, dass ich einmal darüber berichten muss, dass bundesdeutsche Gerichte ein Hort des Unrechts, der Willkür und der Rechtsbeugung sind. Ich wurde insbesondere durch aufgehobene und für falsch befundene Entscheidungen der  Richter  Lohmann und Dr. Blumenstein (LG Kassel), Richterin Stöve (LG Düsseldorf) und durch des Exrichter Wolters (LG Mönchengladbach) erst darüber belehrt, wie arrogant, voreingenommen, fehlbar und niederträchtig die deutsche Justiz in vielen Fällen sein kann und durch die befassten Staatsanwaltschaften sodann darüber, dass selbst offensichtlichste und geradezu oberdreiste Rechtsbeugungen höchst mutwillig nicht verfolgt werden - weil sich auch dieses System nach Rechtsbrüchen selbst durch weiteren Rechtsbruch schützt."

(Jörg Reinholz)
Großmaul-Rechtsstaat:
"Wir haben Gerechtigkeit gewollt und den Rechtsstaat bekommen."

(Die ent-täuschte Bärbel Bohley)

"Tag der Pressefreiheit" - In Deutschland gibt es die auch nur mit dem großen Maul!

Bevor wir in Deutschland große Töne spucken, "ach wie frei doch hierzulande die Presse und die Meinung sei", möge man sich mal in der Realität umschauen. Denn die Pressefreiheit endet zwingend dort, wo der Rechtsstaat "im Arsche" ist.

Tatsache ist, dass kleingeistige Richter und Staatsanwälte hierzulande durch stetiges Handeln die Interessen Krimineller - insbesondere wenn diese verlogene "Organe der Rechtspflege" sind - befördern und dazu in Kauf nehmen die Grundrechte - darunter das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit mit Füßen zu treten und nicht bei der Verletzung des Rechtes auf persönliche Freiheit halt machen:
Aktuelles:

Ich selbst bin explizit wegen der Überschrift "Euroweb-Anwalt Dr. Weber (AWPR Dortmund) - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage des "Rechtsanwaltes" - Entzug der Zulassung droht" wegen angeblicher Verleumdung angeklagt, weil erst der voreingenommene Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann und dann die "zweieinhalb" Proberichterinnen nicht fassen konnten, dass der Strafantrag des Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) eben genau dessen Einlassung in genau dem Ermittlungsverfahren wegen falscher Zeugenaussage gegen ihn selbst ist - und von vorn bis hinten mit dreisten Lügen  dieses "Organs der Rechtspflge" gespickt ist.

Eigentlich würde man von Richtern und Staatsanwälten (genau wie übrigens auch von Rechtsanwälten) so viel Dämlichkeit nicht erwarten. Und da kommen wir zu den "zweieinhalb" Proberichterinnen: Eine der drei befassten Proberichterinnen (Heer) kam mir in der Verhandlung mit der Idee, dass, wenn, wie ich darstellte, tatsächlich wegen falscher uneidlicher Aussage gegen das vermeintliche "Opfer" ermittelt wurde, ich doch wegen "Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises" verurteilt werden könnte. Man kennt das als "Formalbeleidigung" .

Als Richterin hätte Frau Heer wissen müssen: Für eine Verurteilung wegen "Formalbeleidigung" gemäß § 192 StGB  besteht laut BundesverfassG, Beschluss vom  29. Juni 2016 in der Sache 1 BvR 2646/15 eine besondere Anforderung für die Annahme einer Schmähung. Nämlich das der "ehrbeeinträchtigende" Inhalt der gegenständlichen Äußerung "von vornherein außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskontextes" stand.

Und das ist, wie der Artikel beweist, definitiv nicht gegeben.  Ich weiß nicht so recht genau wieso das Amtsgericht mir derart unvorbereitete Proberichterinnen - quasi Praktikanten - zumutet.

Aber das kann sogar Absicht sein!

Denn eine weitere Sache ist vorläufig eingestellt, weil das AG Kassel, dessen Präsident der stellvertretende Präsident des LG Kassel ist, wohl inständig hofft, sich nicht damit befassen zu müssen:

Nach dem "mindestens politisch dämlichen" Strafantrag des Präsidenten des LG Kassel (den ein offensichtlicher naseweiser Staatsanwalt - offenbar ohne Prüfen und Nachdenken - zu einer Anklageschrift umschrieb, müsste das AG Kassel dann entweder nochmals(sic!) dem Präsidenten des LG Kassel recht deutlich widersprechen oder das Recht beugen und mich bewusst tatsachen- und rechtswidrig verurteilen.  Ein Urteil, dass denen dann spätestens in der Revision laut krachend um die Ohren fliegt. Und an dieser Stelle komme ich dazu, warum also die ProberichterInnen des AG Kassel einen Freispruch vermeiden wollen: Deren Beurteilungen schreibt nämlich der Präsident des LG Kassel.

Und was passierte, wenn man als Proberichter mit einem Präsident des LG Kassel (hier dem Vorgänger des aktuellen, also Dr. Wolfgang Löffler) in einen Konflikt geriet zeigt dieser, vielen nicht bekannte Artikel. Da wird nämlich - offensichtlich auf Initiative des ehemaligen Präsidenten des LG Kassel dieselbe StA Kassel, die sonst den Richtern jede noch so offensichtliche und üble Rechtsbeugung durchgehen lässt, plötzlich sehr munter und legte sogar Berufungen und Revisionen ein.

Anders ausgedrückt: Die jeweiligen Proberichterinnen setzten das Verfahren immer dann aus, wenn diese erkannten, dass ich mich gegen eine Verurteilung wehre und denen klar mache, dass auch ich weiß um was es wirklich geht: Nämlich darum, dass im Falle einer Nichtverurteilung auf den Strafantrag des unehrlichen "Organs der Rechtspflege" Dr. Weber hin die vorläufig eingestellte Sache auf den Strafantrag des LG-Präsdenten Simon hin wieder aufgenommen werden müsste - was die Kassler Justiz inzwischen ganz gewiss gern vermeiden will und sich - wie die Proberichterin Schirmer - erheblich daran stört, dass ich jetzt mein Recht wahrnehme.

Noch anders ausgedrückt, fanden die Proberichterinnen "viele schöne Gründe" sich aus der Affaire zu ziehen und das nicht etwa für mich sondern für  die "ordentliche" Kassler Justiz höchst unangenehme Verfahren durch Aussetzen der Nachfolgerin aufzuhalsen. Denn der Umstand, dass ProberichterInnen etwa aller 6 Monate die Stelle wechseln, ist sehr förderlich dafür, hier selbst kein Urteil sprechen zu müssen und sich also nicht so oder so in die Nesseln setzen zu müssen. Natürlich wird jede(r) der Betroffenen behaupten, das stimme alles gar nicht.

Tut es aber!


3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
. hat gesagt…

Der gelöschte Kommentar war doppelt gepostet und hing am falschen Artikel. (Link zum Richtigen.) Ich hoffe, es ist OK so und ich bekomme keine Zensurvorwürfe.

justizfreund hat gesagt…

Zu Gravenreuth stand viel im ct magazin, falls noch nicht bekannt, Leider kann ich derzeit nicht auf mein Archiv zugreifen:
https://www.heise.de/ct/artikel/Die-Triton-Falle-284382.html
https://www.heise.de/ct/artikel/Haftstrafe-fuer-Abmahnanwalt-von-Gravenreuth-291736.html
https://shop.heise.de/katalog/anwalts-lieblinge

Die Abmahnmasche mit dem Floppyschloß fand ich am "besten" bzw. perfidesten:
https://shop.heise.de/katalog/abmahnfalle-floppy-schloss

Das war auch der Gravenreuth:
https://www.aufrecht.de/urteile/wettbewerbsrecht/urteile-vor-2002/ag-muenchen-mailbox-rainbow-bbs.html

https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13681875.html

Ich bekam auch mal Post, ich glaube von Tanja Nolte mit Foto, die mit mir Raubkopien tauschen wollte.

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