24.03.2019

Warum in Deutschland Kriminelle frei herumlaufen? Wegen Nachdenkverweigerung und Berufsdünkel der Staatsjuristen!

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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Heute in den Nachrichten:
Immer häufiger müssen Verdächtige wegen zu langer Strafverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Im vergangenen Jahr hoben die Oberlandesgerichte aus diesem Grund bundesweit in mindestens 65 Fällen Haftbefehle gegen dringend Tatverdächtige auf.
Weiter unten steht dann, diese geschähe wegen Überlastung der Gerichte, Eine, aus meiner Sicht nicht unerhebliche Mitschuld an diesen Zuständen haben
  1. Rechtsanwälte wie der Dortmunder "Rechtsanwalt" Dr. jur. Hans-Dieter Weber (Kanzlei "AWPR") . Dieses "Organ der Rechtspflege" lügt erst mehrfach vor Gericht und stellt - nach meinen Berichten darüber - einen Strafantrag, in welchem er - mit allem Verlaub - so offensichtlich und dreist lügt, dass dieses selbst einer "dementen Oma" auffallen müsste.
  2. Staatsanwälte wie Jan Uekermann, StA Kassel, der einfach mal eine Anklageschrift verfasst ohne zuvor den Strafantrag des Dr. Hans-Dieter vollständig  und verständig zu lesen und sämtlichen  Mist darin mit den Anlagen (und deren Datum!) zu vergleichen. In der Anklage geht es übrigens um die Überschrift "Euroweb-Anwalt Dr. Weber (AWPR Dortmund) - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage des "Rechtsanwaltes" - Entzug der Zulassung droht". Das wäre angeblich eine Verleumdung. Was schwer möglich ist, denn eine objektiv wahre Aussage kann nach dem Wortlaut des Gesetzes "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet..." keine Verleumdung sein.
  3. RichterInnen am AG Kassel, welche sodann die gleichen Lese- und Verständnisprobleme haben, von denen die erste die Anklage "faktisch ungelesen" zuließ (weil StA  Jan Uekermann diese erhob und der Strafantrag von einem Dr. Jur. stammt)  und die zweite (Proberichterin Heer) nebst der dritten (Proberichterin Schirmer) unvorbereitet zu Verhandlung kommen und sich dann wundern, wenn ich als Angeklagter und "Schlosser" diesen, mit Steuergeldern bezahlten,  hochherrschaftlichen Staatsjuristinnen klipp und klar sage, dass diese pflichtwidrig die Akte nicht kennen, ja offensichtlich nicht einmal den Strafantrag gelesen, geschweige denn die Behauptungen des Dr. Hans-Dieter Weber mit dessen eigenen Anlagen verglichen haben!
Wie dumm darf man als Richter*In handeln? Und die wollen dann ganz ernsthaft auch noch meinen Respekt? Für die gezeigte Faulheit, Voreingenommenheit zugunsten von Typen die "schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt" (Wilhelm I.) und für Schlamperei? Das sehe ich ganz anders!

Inzwischen sind - ergebnislos - zwei Termine vergangen, weil die Proberichterinnen abbrachen und die Verhandlung aussetzten. Es hätten also zwei richtige Kriminelle verurteilt werden können: z.B. ein "Rechtsanwalt" der versucht(e) mich und/oder andere  "in den Knast zu lügen". Das ist es nämlich, was ich dem Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR vorwerfe. Und diesen insoweit kriminellen "Dr jur."  wegen "vorsätzlich falschen Verdächtigung in der Absicht einer schweren Freiheitsberaubung"  zu einer empfindlichen Strafe zu verurteilen hätte dann dazu geführt, dass sich auch andere solcher ganz besonderen aber offenbar nicht sehr seltenen und auch ganz gewiss "nicht wirklich schlauen Organe der Rechtspflege" künftig genauer überlegen, ob diese Gerichte und Staatsanwaltschaften derart rotzfrech belügen. DAS hätte ergo die Gerichte entlastet!

Übrigens: Die voreingenommene und abhängige StA Kassel verpennt es - nach dem Fall kriminellen "Organs der Rechtspflege"  Günter Freiherr von Gravenreuth  - mindestens zum zweitenden  Mal ein derart böswillig-kriminell handelndes "Organ der Rechtspflege" anzuklagen und klagt statt dessen mich - offensichtlich zu Unrecht - an. Der Grund dafür kann eigentlich nur einer sein: Berufsdünkel und Arroganz gegenüber dem Volk, dem Gesetz und den Tatsachen.

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