Das "knallt rein":
Der EMGR hatte in der Sache Ullrich Brosa gegen die Bundesrepublik Deutschland zu entscheiden. Ullrich Brosa wohnt in der bittersten hessischen Provinz, in welcher die Volksgemeinschaft aus CDU und einem "Berger-88 e.V.” (mit der 88 in Frakturschrift!) fröhlichste UrstĂ€nd feucht feiert.
Dr. Ullrich Brosa hat sich mit jenem "Burschenschaftsverein" befasst und - als anstÀndiger Demokrat also angelegt. Er wurde deshalb sogar offen bedroht.
Sehr viel weniger demokratisch verhielten sich dann ein BĂŒrgermeisterkandidat, der den 88er (die "88" steht fĂŒr "Heil-Hitler")-Verein tatsĂ€chlich unterstĂŒtzte, die örtliche Polizei nebst der Staatsanwaltschaft (welche die Straftaten gegen Brosa unter den Teppich kehrten) und natĂŒrlich die Politik. Die Marburger CDU gilt selbst innerhalb der hessischen CDU vielen als rechts der Linie. Und die hessische CDU ist schon sehr weit rechts von Durchschnitt. Wie nach der Ăra Roland Koch auch der Fall Bouffier beweist.
Dr. Ullrich Brosa verteilte auch FlugblĂ€tter, in welchem er dazu aufrief, den CDU-Kandiat nicht zu unterstĂŒtzen, weil dieser eine neofaschistische Organsiation unterstĂŒtze.
Dienstreu, weil wissend, wer im Richterwahlausschuss das Sagen hat, erlieĂ am 6. Juli 2005 das Amtsgericht Kirchhain eine einstweilige VerfĂŒgung auf Antrag eben jenes NPD-nahen CDU-BĂŒrgermeisterkandidaten und hielt diese auch nach Widerspruch aufrecht. Ebenso wenig lieĂ sich spĂ€ter das Landgericht Marburg von den zahlreichen Indizien ĂŒberzeugen: Brosa fehle, so die vom Richterwahlausschuss gewĂ€hlten Richter, "der zwingende Beweis" dafĂŒr, dass der "Berger-88 e.V.” (mit der 88 in Frakturschrift) eine neofaschistische Organisation sei.
Das war dem EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte eine "Watsche" wert.
Der EMGR urteilte nĂ€mlich ganz anders: Zum einen mĂŒsse sich ein Politiker, der sich zur Wahl
stellt, eine robustere Art der Auseinandersetzung mit seinen Positionen
gefallen lassen als ein Privatmann. Zum anderen könne man nicht nachvollziehen wieso die deutschen Richter die Aussage
“Berger-88 ist ein Neonazi-Verein” stur als Tatsachenbehauptung
qualifizieren und dann derart strenge Anforderungen an den Beweis stellen. Was einen “Nazi” kennzeichne sei schlieĂlich eine Frage der Wertung und damit handele es sich bei der Antwort auf diese Frage um eine (sehr viel viel stĂ€rker als ein Tatsachenvortrag) geschĂŒtzte Meinung. FĂŒr die Meinung lĂ€gen dann wieder genĂŒgend faktische
Indizien vor. Das hĂ€tte, anders als die deutschen Gerichte es taten, bei der VerhĂ€ltniskeitsprĂŒfung beachtet werden mĂŒssen. Zu dem hĂ€tten schlieĂlich die Gerichte selbst anerkannt, dass es fĂŒr die
Qualifikation von “Berger-88″ als Neonazi-Verein genĂŒgend Indizien gibt.
Einen “zwingenden Beweis” zu verlangen, so der EMGR, sei jedenfalls unverhĂ€ltnismĂ€Ăig.
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