23.04.2014

Dr. Ullrich Brosa besiegt verfassungsfeindlichen CDU-Justiz-Klüngel in Marburg und Kirchhain vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Das "knallt rein":

Der EMGR hatte in der Sache Ullrich Brosa gegen die Bundesrepublik Deutschland zu entscheiden. Ullrich Brosa wohnt in der bittersten hessischen Provinz, in welcher die Volksgemeinschaft aus CDU und einem "Berger-88 e.V.” (mit der 88 in Frakturschrift!) fröhlichste Urständ feucht feiert.

Dr. Ullrich Brosa hat sich mit jenem "Burschenschaftsverein" befasst und - als anständiger Demokrat also angelegt. Er wurde deshalb sogar offen bedroht.

Sehr viel weniger demokratisch verhielten sich dann ein Bürgermeisterkandidat, der den 88er (die "88" steht für "Heil-Hitler")-Verein tatsächlich unterstützte, die örtliche Polizei nebst der Staatsanwaltschaft (welche die Straftaten gegen Brosa unter den Teppich kehrten) und natürlich die Politik. Die Marburger CDU gilt selbst innerhalb der hessischen CDU vielen als rechts der Linie. Und die hessische CDU ist schon sehr weit rechts von Durchschnitt. Wie nach der Ära Roland Koch auch der Fall Bouffier beweist.

Dr. Ullrich Brosa verteilte auch Flugblätter, in welchem er dazu aufrief, den CDU-Kandiat nicht zu unterstützen, weil dieser eine neofaschistische Organsiation unterstütze.

Dienstreu, weil wissend, wer im Richterwahlausschuss das Sagen hat, erließ am 6. Juli 2005 das Amtsgericht Kirchhain eine einstweilige Verfügung auf Antrag eben jenes NPD-nahen CDU-Bürgermeisterkandidaten und hielt diese auch nach Widerspruch aufrecht. Ebenso wenig ließ sich später das Landgericht Marburg von den zahlreichen Indizien überzeugen: Brosa fehle, so die vom Richterwahlausschuss gewählten Richter, "der zwingende Beweis" dafür, dass der "Berger-88 e.V.” (mit der 88 in Frakturschrift) eine neofaschistische Organisation sei.

Das war dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine "Watsche" wert.

Der EMGR urteilte nämlich ganz anders: Zum einen müsse sich ein Politiker, der sich zur Wahl stellt, eine robustere Art der Auseinandersetzung mit seinen Positionen gefallen lassen als ein Privatmann. Zum anderen könne man nicht nachvollziehen wieso die deutschen Richter die Aussage “Berger-88 ist ein Neonazi-Verein” stur als Tatsachenbehauptung qualifizieren und dann derart strenge Anforderungen an den Beweis stellen. Was einen “Nazi” kennzeichne sei schließlich eine Frage der Wertung und damit handele es sich bei der Antwort auf diese Frage um eine (sehr viel viel stärker als ein Tatsachenvortrag) geschützte Meinung. Für die Meinung lägen dann wieder genügend faktische Indizien vor. Das hätte, anders als die deutschen Gerichte es taten, bei der Verhältniskeitsprüfung beachtet werden müssen. Zu dem hätten schließlich die Gerichte selbst anerkannt, dass es für die Qualifikation von “Berger-88″ als Neonazi-Verein genügend Indizien gibt.

Einen “zwingenden Beweis” zu verlangen, so der EMGR, sei jedenfalls unverhältnismäßig.

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