Das blieb (erwartungsgemäß) „erfolgsfrei“. Warum also diese Klage?
Hintergrund ist, dass Daniel Fratzscher, der Haupteigentümer der „mindestens betrügerisch“ agierenden Euroweb Internet GmbH (und Geschäftsführer etlicher derer, recht zahlreicher Töchter) ist, nach einigen gerichtlichen Verboten illegaler Vertriebspraktiken wie Kaltanrufen und dem notorischen Belügen von potentiellen Kunden zunächst gemeinsam mit seinem Geschäftsführer Christoph Preuß den Vertrieb auslagerte und unter Vorlage merkwürdiger und der erlebten und belegten Praxis widersprechender Urkunden behauptete, diesen Subunternehmen diese inkriminierten Vertriebspraktiken untersagt zu haben (Beweis: OLG Düsseldorf, I-20 U 140/12, u.a. vorsätzlich falsche Selbstdarstellung als "rechtstreu" im Schriftsatz vom 01.10.2014) und sodann auch durch Verträge mit diversen Medienunternehmen wie eben
- Madsack / Hannoversche Zeitung
- Stuttgarter Zeitung
- Westfälische Nachrichten
Allerdings steht in solchen Verträgen regelmäßig, dass der Markenname durch den Rechtekäufer nicht geschädigt werden darf - deshalb wohl die „verrückt“ anmutende Klage und nun die Berufung.
Ein „Rechtsanwalt“, jedenfalls einer der die Bezeichnung verdient, hätte nämlich sehr eindringlich abgeraten - und zwar aus mehreren Gründen:
- Erstens einmal weiß ein jeder halbwegs brauchbare Rechtsanwalt, dass Äußerungen wie „Internet-betrug“, „Abzocke“ und „falsche Versprechungen“ regelmäßig als Meinungsäußerungen durchgehen wenn diese im Zusammenhang mit Kritik an der Handlungsweise des Bezogenen oder des bezogenen Unternehmens fallen.
- Zudem weiß ein auch „nur halbwegs brauchbarer“ Rechtsanwalt, dass nicht an jedem Landgericht und auch nicht von jedem Richter und schon gar nicht, wenn der Gegner selbst Anwalt ist, das Recht derart dreist gebeugt wird wie am LG Kassel - was aber notwendig wäre, damit die Klage Erfolg haben könnte,
- Und vor allem wird ein auch nur halbwegs ehrlicher Rechtsanwalt so ernsthaft wie gebührenpflichtig darauf hinweisen, dass sich die „Madsack OnlineService GmbH & Co.KG“ des Daniel Fratzscher so manche Entäußerung auch (un-)redlich verdient hat. Der einst von der Euroweb benutzte Richter Wolters vom LG Mönchengladbach, der wohl für solche Versuche ein „sehr geeignetes und beliebtes Exemplar“ war, ist „a.D.“
- Zudem gehört auch nur wenig Hirnschmalz dazu, zu begreifen was passiert, wenn die Nachricht über das quasi nur verlierbare Verfahren in die Öffentlichkeit gerät: Die Marke wird - durch das Gewicht der gerichtlichen Entscheidung - noch mehr belastet. Was ja schon stattfindet...
4 Kommentare:
Der Bericht ist von Thorsten Wachs' Website https://kanzlei-wachs.de/aktuelles/verschwunden. Warum?
Nun, da der ganze Bereich /aktuelles/ „verschwunden“ ist, gehe ich von einer Umstrukturierung aus. Ich kann auch nicht wissen „warum“ umstrukturiert wurde. Möglicherweise aber ist die Sache einfach nicht mehr „aktuell“.
Der Bericht von Thorsten Wachs ist jetzt auf https://kanzlei-wachs.de/allgemeines/ gelandet.
Und auf https://kanzlei-wachs.de/urteile/ sieht man, dass Daniel Fratzscher und Christoph Preuß endlich juristischen Gegenwind bekommen. Das ist hoffentlich nur der Anfang dafür dass sie bald gesiebte Luft atmen werden.
Danke. Ich habe die Links angepasst.
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