Seiten

30.01.2020

Madsack OnlineService GmbH & Co. KG legt „höchst unvernünftig“ (wenn nicht „irrsinnig“) anmutende Berufung ein.
Zu den Hintergründen:

Das Euroweb-Derivat „Madsack OnlineService GmbH & Co. KG“ will (sic: Allen Ernstes!) nicht mit Begriffen wie „Internet-betrug“ und/oder „Abzocke rund um das Internet und die Erstellung einer homepage etc.“ und/oder „falsche Versprechungen“ in Zusammenhang gebracht werden und versuchte also den Rechtsanwalt Thorsten Wachs, der eben genau solches äußerte, mit einer Abmahnung zu belästigen und zog mit dem unsinnig anmutenden Ansinnen sogar vor das LG Hannover.

Das blieb (erwartungsgemäß) „erfolgsfrei“. Warum also diese Klage?

Hintergrund ist, dass Daniel Fratzscher, der Haupteigentümer der „mindestens  betrügerisch“ agierenden Euroweb Internet GmbH (und Geschäftsführer etlicher derer, recht zahlreicher Töchter) ist, nach einigen gerichtlichen Verboten illegaler Vertriebspraktiken wie Kaltanrufen und dem notorischen Belügen von potentiellen Kunden zunächst gemeinsam mit seinem Geschäftsführer Christoph Preuß den Vertrieb auslagerte und unter Vorlage merkwürdiger und der erlebten und belegten Praxis widersprechender Urkunden behauptete, diesen Subunternehmen diese inkriminierten Vertriebspraktiken untersagt zu haben (Beweis: OLG Düsseldorf, I-20 U 140/12, u.a. vorsätzlich falsche Selbstdarstellung als "rechtstreu" im Schriftsatz vom 01.10.2014) und sodann auch durch Verträge mit diversen Medienunternehmen wie eben
  • Madsack / Hannoversche Zeitung
  • Stuttgarter Zeitung
  • Westfälische Nachrichten
für neu gegründete Töchter der Euroweb teuer das Recht erkaufte, deren Marken zu benutzen und sich so aber sicher sein kann, dass diese ausgesprochenen geldinteressierten Medienunternehmen nicht negativ über die „Geldkuh“, vor allem aber  nicht über die - nunmehr unter deren Marke - fortgeführten, gesetzeswidrigen und der Mutter „Euroweb“ gerichtlich rechtskräftig untersagten Vertriebsmethoden und die damit verbundene „Abzocke rund um das Internet und die Erstellung einer homepage etc.“ gegenüber den eigenen Lesern und den eigenen Anzeigekunden(sic!) berichten und die eigenen Kunden also warnen - was eigentlich der Job der „Presse“ ist.

Allerdings steht in solchen Verträgen regelmäßig, dass der Markenname durch den Rechtekäufer nicht geschädigt werden darf - deshalb wohl die „verrückt“ anmutende Klage und nun die Berufung.

Ein „Rechtsanwalt“, jedenfalls einer der die Bezeichnung verdient, hätte nämlich sehr eindringlich abgeraten - und zwar aus mehreren Gründen:
Um die Sache noch richtig fett zu machen hat Daniel Fratzscher aber wohl beschlossen, die das (noch) nicht rechtskräftige Urteil des LG Hannover vom 21.11.2019, Az. 8 O 168/19 vom OLG bestätigen zu lassen. Er ließ dagegen allen Ernstes Berufung einlegen, was für mich vor allem Freude bedeutet. Denn ich sehe wenig Chancen dafür, dass er das Verfahren „dreht“. Ich erwarte also „hoffnungsfroh“, dass das OLG Celle ein gewichtiges Urteil raushängt, welches die Erben und Verwalter der Marke „Madsack“ endlich mal wach macht.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Der Bericht ist von Thorsten Wachs' Website https://kanzlei-wachs.de/aktuelles/verschwunden. Warum?

. hat gesagt…

Nun, da der ganze Bereich /aktuelles/ „verschwunden“ ist, gehe ich von einer Umstrukturierung aus. Ich kann auch nicht wissen „warum“ umstrukturiert wurde. Möglicherweise aber ist die Sache einfach nicht mehr „aktuell“.

Anonym hat gesagt…

Der Bericht von Thorsten Wachs ist jetzt auf https://kanzlei-wachs.de/allgemeines/ gelandet.

Und auf https://kanzlei-wachs.de/urteile/ sieht man, dass Daniel Fratzscher und Christoph Preuß endlich juristischen Gegenwind bekommen. Das ist hoffentlich nur der Anfang dafür dass sie bald gesiebte Luft atmen werden.

. hat gesagt…

Danke. Ich habe die Links angepasst.

Kommentar veröffentlichen