22.03.2023

“Mach hin, Nancy Faeser!“
Ein paar Anmerkungen und eine dringende Aufforderung

Heute in den Nachrichten:

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat sich dafür ausgesprochen, dass mutmaßlich gefährlichen Personen legale Waffen vorübergehend abgenommen werden. "Wir müssen dafür sorgen, dass künftig schnell vorübergehend Waffen entzogen werden können, wenn es konkrete Hinweise auf eine Gefährdung gibt" ...

Nun, was mich betrifft, so gäbe ich Frau Faeser gern einen „Durchführungsbefehl“ - das steht mir in einer Demokratie leider nicht zu zu. Aber als Bürger darf ich ihr ein 

„Mach hin!“

zurufen. Denn natürlich dürfen Reichsbürger, Putinfreunde und ungeimpfte, sich aggressiv äußernde  Ivermectinfresser und „komplett irre“ Juristen  nicht mit Knarren aller Art, Armbrüsten oder Schwertern herumlaufen - schließlich handeltes sich bei denen um gefährliche Patienten, die eigentlich in einer psychiatrischen Anstalt gepflegt - aber eben auch höchst sorgfältig verwahrt werden sollten.

Aber ein wichtiges Element fehlt. Bevor ich das benenne erst einmal eine Geschichte:

Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Günter Dörr), ein bekannt-krimineller Münchner „Rechtsanwalt“ beging am 22. Februar 2010 Selbstmord. Mit einer Pistole, die er „legal“ besaß. Das ist insofern wichtig, als dass er diese eben nicht wirklich legal besaß..

Denn Günter Freiherr von Gravenreuth war zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, das Gericht bezeichnete ihn im Urteil ausdrücklich als „Gefahr für die Gesellschaft“. Das Waffengesetz besagte auch schon zu dieser Zeit klipp und klar, dass ihm der Waffenschein zu entziehen und die Knarre abzunehmen sei. 

Hier kommt dann so krasse wie leider verbreitete Beamtenverblödung ins Spiel:

Nachdem das Urteil rechtskräftig wurde erklärte der  „hoch angesehene Rechtsanwalt“ (¹) Günter Freiherr von Gravenreuth in einem Forum öffentlich, das er

  1. nicht in den Knast gehen werde
  2. mit seiner Waffe, er zeigte auch ein Foto derselben, „sehr zufrieden“ sei
  3. das er diese legal besäße.

Das war höchst offenkundig eine Ankündigung des späteren Selbstmordes. Ich habe diese Informationen zusammengepackt und a) der Polizei und b) dem Waffenamt in München zukommen lassen. Zusammen mit der Information, dass ich im Falle eines Mitnahmeselbstmordes wohl gefährdet sei, denn Gravenreuth hatte damals eine Menge irrer Theorien was meine Person betraf und stand - nach einer Ankündigung des OLG Frankfurt - kurz davor einen wichtigen Prozess zu verlieren und ihm hätte deshalb noch mehr Knast gedroht, wenn denn die StA Kassel ihren Job auch nur halbwegs brauchbar machen würde. Was diese bis heute nicht tut!

Doch statt den feinen, sauberen und höchst empfindlichen  aber leider völlig irren, verlogenen und kriminellen Herrn “Von-Und-Zu-Rechtsanwalt“ die Knarre abzunehmen (was das Gesetz zwingend vorschrieb) und ihn dahin zu bringen, wo man Leute hinbringt, die einen Selbstmord ankündigen (“Ja! In die Irrenanstalt!“), hat der Waffen-KVR dem späteren Bleibeschleuniger die Mumpelspritze einfach mal belassen.

Denn der offensichtlich völlig irre „nur-noch-Rechtsanwalt“ (sein Rauswurf aus der Kammer war zwingend) und später nicht scheintote Knasti hatte doch Widerspruch eingelegt, der stets aufschiebende Wirkung habe - so der seinen eigenen Namen feige nicht nennende Münchner „Waffen-KVR“ in einem „großen amtlichen Arroganzanfall“. Und dieser, von den Steuern der Bürger alimentierte Wicht, sicher ein Jurist, schrieb weiter: Er werde das mit mir nicht diskutieren! Ein persönlich grüßendes und die behauptete Bürgernähe vermittelnde „Sie Arschloch!“ hinzuzufügen hat er sicher „nur vergessen“.

Die „stets“ aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beschreibt das Gesetz so, dass der Widerspruch  nur dann aufschiebende Wirkung habe, wenn keine Störung der öffentlichen Ordnung zu befürchten sei.

  • Genau das ist aber schon der Fall, wenn ein von einem Gericht als  „Gefahr für die Gesellschaft“ bezeichneter mit einer Knarre  herumläuft und diese der Öffentlichkeit präsentiert - mithin mindestens seinen Selbstmord ankündigt.
  • Zudem gilt: §45 Absatz 5 i.V.m. §4 Absatz 1 Punkt 2 WaffG spricht ganz klar dafür, dass man dem Gravenreuth die Knarre ohne Wenn und Aber wegnehmen musste.

    Das hätte also nicht passieren dürfen. Einen Anschlag auf mich hat wohl nur der Umstand verhindert, dass der geistig völlig abgekackte Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Günter Dörr) zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr die Mittel besaß um nach Kassel zu kommen. Und was das „geistig völlig abgekackt“ betrifft - genau den „komplett ausgenullten“ Realitätsbezug hatte der damalige Münchner Waffen-KVR offensichtlich mit ihm gemeinsam. Und das längst nicht als einziger Träger staatlicher Macht.

    Aufforderungen an Frau Faeser:

    1. Machen Sie das Gesetz und die zugehörenden (Durchführungs-)Verordnungen so wasserdicht, dass  Beamte, Staatsanwälte und Richter auch im Stadium der Vollverblödung oder Denkverweigerung (sowas ist nach meinem Erleben leider nicht selten) keinen Spielraum haben.
    2. Sorgen Sie dafür, dass jeder, der einen Waffenschein besitzt, regelmäßig psychiatrisch untersucht wird, also ein Gutachten vorlegen muss. 
    3. Sorgen Sie dafür, dass diese Gutachter ausschließlich Personen sind, deren gutachterliche Tätigkeit nicht den Gestank der vorsätzlichen Lüge aus niedrigem pekunärem Interesse hat.

    ¹) Zitat und krude Einzelmeinung des von anderen Juristen als „besonders klug“ geschätzten Dr. Thomas Blumenstein, LG Kassel - der sich, weil Gravenreuth ein „hoch angesehener Rechtsanwalt“ sei, nicht mit anderen Tatsachen - Gerichtsakten - befassen wollte - und trotz der damaligen Rechtsbeugung immer noch Richter ist.

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