1. Vielfacher Betrug
Christoph Preuß hat am 19.10.2015 vor dem Schöffengericht des AG Leipzig eine Auflage in 5-stelliger Höhe akzeptiert. Das nach § 153a StPO eingestellte Verfahren handelte eine ganze Reihe von Betrugsstraftaten ab, die ihm im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Geschäftsführer der Euroweb vorgeworfen wurden. Ich sehe es als Schuldeingeständnis an, dass er den Vorschlag des Gerichts annahm, der auch nur deshalb zu Stande kam, weil das Verfahren auf Taten zurückging, die offenbar in den Jahren 2007 - 2010 stattfanden. In Fällen einer so lang andauernden Strafverfolgung gibt es Milderung, weil die Strafverfolgung angeblich den Angeklagten belastet (Christoph Preuß machte aber munter weiter...) und durch die späte Strafe die Wirkung zweifelhaft wäre. "Zweifelhaft" ist hier einzig das (Nicht-)Funktionieren der Justiz, die es viel zu oft versäumt, solchem "Pack" rechtzeitig das Urteil zu geben und die Gesellschaft vor Straftätern zu schützen.
"Zweifelhaft" ist auch die (Nicht-)Reaktion von Daniel Fratzscher, der sich als Haupteigentümer der Euroweb trotz des öffentlich bekannten Ausgangs des Verfahrens nicht von dem Geschäftsführer Christoph Preuß trennt. Aus meiner Sicht spricht dieses dafür, dass er von Anfang mit den Straftaten einverstanden war. Dann kann man aber auch sagen, dass den offenbar zahlreichen Straftaten etwas wie eine "mafiöse Systematik" zu Grunde liegt.
Denn eben diese Systematik wird auch aus zahlreichen Prozessen ersichtlich, in denen die Euroweb den Gerichten gegenüber log, dass die Webseiten ausschließlich von fest angestellten Mitarbeitern erstellt würden. (Auch) im Jahr 2015 habe ich persönlich daran teilgenommen, eine solche Lüge vor dem OLG Frankfurt zu widerlegen. Resultat: Ich bin stolz froh, dass der Beklagte (formal: Berufungskläger) keinen Schaden aus den Lügen dieser garstig-verlogenen Euroweb-Gauner hatte. Diese Lüge wurden oft vorgetragen und ist dann hoffentlich der Stoff für den nächsten Strafprozess, wegen "Prozessbetruges", in dem Christoph Preuß diesmal ebenso hoffentlich eine Verurteilung droht, denn die Justiz sollte sich jetzt endlich mal bemühen und einem solchen Serientäter das muntere Begehen von weiteren Straftaten vergällen. Es kann aber auch sein, die StA Düsseldorf verschnarcht das Verfahren auf Anweisung der Politik - zu welcher über Marcel Fratzscher, dem Präsidenten des DIW und Bruder des Haupteigentümers und damit Hauptnutznieser Daniel Fratzscher und Hauptinteressent am Erfolg des multiplen Betruges, offenbar beste Beziehungen bestehen.
2. (Dummdreiste) Lügen
Eine der Methoden des mafiösen Vorgehens ist das Agieren mit vorsätzlich falschen Versicherungen an Eides statt (zuletzt erfolglos in der Sache 14 C O 70/15 des LG Düsseldorf versucht ) - zu denen, so sieht es für mich aus, auch die kleinen "Mitarbeiter" (die nicht mal solche der Euroweb sondern vorliegend des allerwertesten Herrn Denis Pohlan waren) angestiftet oder gar genötigt werden - und mit gekauften "Gutachten" wie dem des Dr. Nau aus Köln - die so offensichtlich falsch sind, wie solche nur nur offensichtlich falsch sein können. (Ich halte auch das für "dummdreist".)
Auch die neue Kanzlei des "Star- und Nazi-Anwaltes" Ralf Höcker aus Köln machte es nicht viel besser als Philipp Berger und Co. Innerhalb weniger Wochen haben deren Dr. Conrad und Dr. Engel Gerichten gegenüber behauptet ich sei Mitbewerber und (also "fast mit dem selben Zungenschlag") ich sei das gerade nicht. Der Doktor-Titel ist (wohl besonders bei Juristen) offenbar kein Hinweis auf eine Person die nicht "von Grundauf verlogen" ist. Darüber wie schlau oder doch vielmehr dumm es von Dr. Christian Conrad und Dr. Ruben Engel (Kanzlei Ralf Höcker) ist, sich von mir bei der Teilnahme an solchen dämlichen Lüge erwischen lassen mag der Leser beurteilen. Die Klage bzw. der Antrag in der Sache wurde nach einer Breitseite von mir leise weinend zurück genommen. Immerhin: Als die Euroweb noch von Philipp Berger & Andreas Buchholz vertreten wurde reagierte diese in einer vergleichbaren Situation entweder einfach nur dümmer oder sie vertraute auf die Beugung des Rechts durch den befassten Richter Wolters vom LG Mönchengladbach.
3. Angriffe auf die Webserver von Kritikern
Nachdem ich 2010 über derlei Vorfälle berichtete griff die Euroweb meine Webserver an. Dass der versuchte Angriff so dummdreist erfolgte, dass ich ihn locker und aus der Hüfte schießend a) beweisen und b) abwehren konnte zeigt in meinen Augen auf, wie die Euroweb einzuschätzen ist. Im Jahr 2015 kam es zur Wiederholung eines solchen Vorfalls - allerdings diesmal von einer Firma ausgehend, welche die Produkte der Euroweb vertreibt und nach meiner Lesart Bestandteil der Euroweb-Mafia ist, weil diese doch offensichtlich gegründet wurde um eine Reihe von einstweiligen Verfügungen gegen die Euroweb Internet GmbH zu umgehen - also von vorn herein mit der Absicht, zum Vorteil der Euroweb rechtswidrig und durch Beschiss am Markt zu agieren.
4. Urkundenfälschung
"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Schon wieder mal hat die Euroweb eine Urkunde verfälscht und zieht rotzfrech mit der also im Sinne des Gesetzes gefälschten Urkunde vor Gericht. Ich bin schon voller Vorfreude auf das Urteil oder die höchst eilige Klagerücknahme, welche(s) ich hoffnungsfroh für das Jahr 2016 erwarte.
5. Falschbeschuldigung
Nun denn. Im Jahr 2012 zog die vom Betrüger Christoph Preuß im Auftrag von nunmehr kein Nichtwissen mehr vorschützen könnenden Daniel Fratzscher geleitete Euroweb vor das LG Möchengladbach und behauptete, es sei eine "Herabwürdigung" wenn ich der Euroweb den Betrug nachsage. Abgesehen davon, dass ich den Prozess schon im Jahr 2014 durch eine Breitseite vor dem OLG Düsseldorf - verbunden damit, dass ich weitere prozessuale Lügen der Euroweb und der Kanzlei Berger Law LLP ("Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz) aufdeckte - gewann. Anne Sulmann, die heute noch Angestellte einer, der Berger Law LLP nachgeschobenen Organisation "Buchholz und Kollegen" ist, hat sich damals offenbar überzeugen lassen, einen von Philipp Berger verfassten, geradezu verlogenen Schriftsatz zu unterzeichnen. Darin war dann der Satz, wonach sich die Euroweb auf eine Verletzung des § 823 BGB "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt..." berufe. Damit steht aus meiner Sicht fest, dass auch die Straftat der Falschbeschuldigung (dem Gericht wird offenbar wider besseren Wissens vorgemacht, es handele um von mir begangene Verleumdung) damals begangen wurde.
Was ich schon damals (2012) schrieb:
"In gewisser Weise lassen die Betrüger von der Euroweb Internet GmbH und die, die Interessen dieser Betrüger vertretenden Kanzlei Berger Law LLP, auch erkennen, wie verhasst ihnen kritische Beiträge über ihr dissoziales Verhalten sind."Das gilt mit meinem heutigem Wissen noch viel mehr. Das die Herren um Christoph Preuß sich nicht schämen, das Institut des Rechtsstaates für das Vorgehen gegen wahrheitsgemäß berichtende Kritiker zu missbrauchen ist aber eine "Abartigkeit", die mir von kriminellem Pack schon aus früheren Zeiten bekannt ist. Mir ist aber auch längst (Dr. Blumenstein und Dr. Lohmann, damals, 2006 am LG Kassel) bekannt dass oft völlig versagende Richtern (hier auch der Richter Wolters vom LG Mönchengladbach, der höchst offensichtlich nicht mal lesen wollte, was im streitgegenständlichen Artikel stand und auch sonst vorgab, die Gesetze nicht zu kennen...) derlei begünstigen und das Ansehen des "Rechtsstaates" durch dieses Verhalten schwer beschädigen.
Nun, meine Herren Preuß und Fratzscher: Ich bettele geradezu um eine Klage. Versuchen Sie doch mal gegen diesen Artikel anzustinken. Ich halte nicht mehr viel vom Rechtsstaat, der im Hinblick auf systematisches Versagen der Gerichte und der Nichtverfolgung von Rechtsbeugung nur noch angeblich ein Rechtsstaat ist. Sie werden also wahrscheinlich keine Mühe haben, wie einst mit dem Richter Ralf Wolters vom LG Mönchengladbach, einen "Richter" zu finden der einen Antrag auf den Erlass einer einstweilige Verfügung offensichtlich ungelesen durchwinkt,und dann höchst offensichtlich seinen vorherigen Rechtsbruch in einer als klarer Fall von Rechtsbeugung erscheinenden Weise zu vertuschen versucht.
Aber die Aufhebung wird für Sie (wie schon die 3 Verfügungen des OLG Düsseldorf vom September 2014) - und den gefundenen Richter - so grausam, wie die fällige Aufhebung nur grausam werden kann: Denn ich kann begründen, warum das Vorhaltendes des (mafiösen) Betruges, des systematischen Lügens, der Urkundenfälschung, der Angriffe auf meinen Webserver und der Falschbeschuldigung einen wahren Tatsachenhintergrund haben.
(Und jedem rotzfrech angerufenen Richter empfehle ich dringend, die Urteile zu lesen. Und ein Ralf Wolters sollte sich aus der Sache besser raushalten!)