05.04.2025

Vorbestrafter Quaknazi macht einfach weiter - Bald ist er ein selbst ernanntes „Justizopfer“!

 

Bild: Glaubt bloĂź dieses idiotische Zeug nicht! NatĂĽrlich ist der Ausspruch weiterhin strafbar, denn im konkreten Fall lautete die Ă„uĂźerung schlicht anders.

Der laut niedersächsischer Zentralstelle zur Hassbekämpfung wegen mehrerer Straftaten erheblich vorbestrafte und wohl dümmste Gerichtsbelüger aller Zeiten - der sich demnächst als „Justizopfer“ gerieren wird - schreibt ja immer mal wirres Zeug und seine Absicht, nicht etwa rechtliche Fragen zu erörtern, sondern einfach nur Naziparolen zu verbreiten, ist jedenfalls mir offensichtlich:

Bild: Wenn Idioten auf diesen Quaknazi hören gibt es schon bald noch mehr „Justizopfer“ seiner speziellen Art.
 

Bild: Ein „irrer Hass- und Hetzblogger“ will der „Docmacher“ nicht sein. Die dritte Zivilkammer des LG Frankfurt hat ihm das noch geglaubt - das OLG Frankfurt wird das sicherlich aufheben. Übrigens ist Akif Pirinçci wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt. Ich sollte noch erwähnen, dass dieser „Docmacher“ selbst auch nicht als „rechtsextremer“ und „rechtsradikal“ und erst recht nicht als „Lügner“ bezeichnet werden will, aber meine Anwältin dummdreist als „Linksextremistin“ und „Oma gegen das Recht“ verleumdet, weshalb die StA ihm wohl bald per Anhörungsformular fragen wird, ob er einen Strafbefehl akzeptiert. Auch das OLG Frankfurt wird sich auch damit befassen und, da bin ich mir sicher, den Grobquatsch der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt aufheben.

Bild: Die Aufhebung wird wohl auch wegen Rechtsmissbrauchs erfolgen Denn „der dĂĽmmste Docmacher aller Zeiten“ verleumdet eine SPD-Politikerin öffentlich als „Linksextremistin“ und wird wohl behaupten, das sei „Kritik“, gar eine „zulässige MeinungsäuĂźerung“ - will aber selbst nicht als „rechtsradikaler“ bezeichnet werden. So macht man sich - als „Heul- und Quaknazi“ -  selbst zum „Justizopfer“.

 

Bild: Eigentlich muss man geradezu „scheiße-blöd“ sein um die eigene Äußerung mit der Suchfunktion des eigenen Blogs nicht zu finden. Aber selbst wenn man das nicht sein will hilft es sicherlich dabei, zu hetzen.

Der „Docmacher“  hat (Bildschirmfoto oben) behauptet, es wäre eine LĂĽge zu behaupten, dass Pirincci wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Das wurde der aber - und zwar mehrfach und rechtskräftig!

  1. am 25. September 2017 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 30 Euro durch das AG Dresden
  2. am 14. März 2017 durch das Amtsgericht Bonn wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu 170 Tagessätzen à 30 Euro

Bild: Wie das Oberlandesgericht darauf reagieren wird, dass der „Docmacher“ andere wahlfrei als „Faschisten“ bezeichnet - aber selbst als „Demokrat“ gelten will, der nur „kritisiere“ kann ich vorhersehen - er wohl nicht. Mit der eigenen Wortwahl „Insasse“ ist er aber nahe dran.

Einladung: Prozesse sind öffentlich.

Womöglich entsenden ĂĽbrigens just die „Faschisten von der FR“ einen Prozessbeobachter zum Termin am 28.08.2025 um 12:30 zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Zeil 42, Raum 107) und bringen gleich die Ă„uĂźerungen mit, wegen denen der Nutzer „a. skrziepietz“ in deren Forum gesperrt wurde - was dann der Anlass zu obiger Hetze war. Das könnte dem „Docmacher“ helfen, endlich „richtig berĂĽhmt“ zu werden, was auch das wahre Ansinnen hinter den Straftaten - die er definitiv in erstaunlicher Zahl begeht - sein dĂĽrfte. 

Was das Oberlandesgericht sodann zu dieser krassen Unverschämtheit sagt ...

Bild: Multibel unwahre Versicherung an Eides statt.

 ... wird sich zeigen. Auch weil ihm nunmehr 6 Monate bis 5 Jahre Haft drohen (§ 90 StGB):

Bild: Als „Durchgeknallte“ bezeichnet der „Docmacher“ die „Niedersächsische Zentralstelle zur Hassbekämpfung im Internet“, welche bei der StA Göttingen angesiedelt ist. 

Ich hab denen sein Nachtatverhalten präsentiert. Dazu gehört auch, dass er sich wie folgt äußert:

Bild: So sucht der bereits vorbestrafte „Docmacher“ nach „Freunden“ - und wundert sich, wenn er Angebote erhält, ihn in die Klapsmühle zu fahren.

Sicher freut er sich noch darüber, dass seine „schöne Beleidigung“ bei den Göttinger Staatsanwälten angekommen ist. Vor (nach) Gericht wird er über seine eigene, straferschwerende Dummheit wohl weinen - und das „Justizopfer“ spielen, dessen Meinungsfreiheit - die der Volksverhetzer jedoch mir (weil ich einer der von ihm als „linksgrün versifft“ verhetzten bin) freilich nicht zubilligt - mit Füßen getreten werde:


P.S. Der selbsternannte Docmacher glaubt allen Ernstes, er habe die Verfahren „gewonnen“. Ich sehe das ganz anders: Spätestens im September 2025 wird dieses, jetzt noch großmäulige „Justizopfer“ bitterlich weinen.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Wenn er so weitermacht, kann er auf Schuldunfähigkeit wegen totaler Verblödung plädieren und bekommt ein eigenes Zimmer in einer Fachklinik.

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