Mein Aktenzeichen: ABFUHR0815, Ihr Aktenzeichen: XY
Allerwertester Herr RA Daniel Sebastian!
Zunächst einmal bestreite ich den von Ihnen dargelegten Sachverhalt zur Gänze mit "Nichtwissen".
Den Download habe ich nicht vorgenommen, den Fuckerkram auch nie zum Upload angeboten und ich würde mich DAFÜR auch sehr schämen. Ich kann das auch ausschließen, weil ich an dem Porno schon aus Geschmacksgründen völlig desinteressiert bin. Ich werde das jederzeit an Eides statt versichern. Auch habe ich bei einer Durchsicht aller Rechner im Haushalt nichts gefunden, was auf den von Ihnen behaupteten Verstoß auch nur hinweisen könnte. Inzwischen kam ja auch Windows 7, dann 10 auf die Rechner... und ich habe auch ein neues Notebook gekauft - das, welch toller Zufall, ungefähr genau so viel gekostet hat, wie Sie in aller Freundschaft bei mir abzuzocken gedenken.
Theoretisch besteht die - mit Nichtwissen bestrittene - Möglichkeit, dass Dritte, insbesondere auch erwachsene BesucherInnen in meinem Haushalt, die natürlich auch damals "über 18 waren, schon geschossen, gesoffen, mancherlei Zeug geraucht und gebumst hatten", eigenverantwortlich handelten, sich auch über die Rechtswidrigkeit eines solchen Tuns vollständig im Klaren waren, die beanstandeten Handlungen über das von mir meinen Besuchern gutwillig zur Verfügung gestellte, natürlich geschützte und bestmöglich verschlüsselte WLAN wissentlich oder unwissentlich vorgenommen haben. Soweit minderjährige Besucher dabei waren standen diese stets unter der Aufsicht derer Eltern. Meine eigenen Gören kommen nicht in Betracht, denn wenn die sich solches Zeug angesehen oder angehört hätten, dann hätte ich diese grobe Geschmacksverirrung sofort bemerkt - ich wäre bis heute wegen Augen- und/oder Ohrenkrebses in Behandlung und würde Ihre Mandantin selbst deswegen und wegen der verloren gegangenen Freude am Sex auf Schadensersatz in Millionenhöhe verklagen. Plus 12,79 Euro für das Schnitzel natürlich, welches ich beim "Gewahr werden" des "Werkes" Ihrer Mandantin gleich wieder erbrochen hätte.
Die Unterlassungserklärung für etwas, was ich nicht getan und auch sonst nicht zu verantworten habe, habe ich nicht abzugeben und auch die Kostennote können Sie sich sorgfältig zusammenrollen und meinetwegen an einem Ort Ihrer Wahl arschivieren.
Denn wie Sie sicher schon im Voraus ahnten, bin ich, wegen des leider bestehenden Mangels an einem besseren Gedächtnis oder einer gespeicherten Besucherliste, nach über vier Jahren zu meinem allergrößten und wirklich außerordentlichem Bedauern auch nicht mehr dazu in der Lage, Ihnen irgendwelche Auskünfte darüber zu geben, wer mich an dem genannten Datum besucht hat, also womöglich für die Störung in Frage kommt.
Zu meiner ganz besonders persönlichen Trauer haben die Russen im Mai 1945 den Blockwart gelyncht als dieser jene - zwar in seinem stinkenden Unterhemd, aber sonst mit allen Zeichen seiner Würde (Schlafanzughose, Hakenkreuzbinde, Sport- und Parteiabzeichen) - aufforderte, sich von ihm (dem Stellvertreter eines Typs, der gestern Geburtstag hatte) als Besucher registrieren zu lassen. Und auch der stets freundliche und aufmerksame Hausvertrauensmann, der brav die Besucherlisten für die Stasi führte, ist inzwischen wegen Alkoholismus (sein tröstender Ersatz für den Sozialismus) verstorben. Eine Wohnung in einem Haus mit Concierge will ich mir nicht leisten, weil Paris zum einen weit weg ist und ich außerdem, des notwendigen Geldes wegen, einen, mit meinen moralischen Vorstellungen nicht vereinbaren Job annehmen müsste: "Waffenhändler", "Abmahnanwalt", "VW-Vorstand für Dieselmotoren und Beziehungen zur Bundesregierung" ... jedenfalls etwas in der Richtung. (Anmerkung für meine Leser: Nein, "Euroweb-Marketingbeaufragter" ist zwar auch so ein Scheiß-Job, aber da reicht die Knete ja nicht mal für meine jetzige Wohnung!) So kann mir also wirklich niemand dabei helfen, Ihnen, Herr Abmahnanwalt, Auskünfte über meine damaligen Besucher zu geben.
Vielleicht hilft Ihnen aber doch jemand!
Da fällt mir nämlich ein, der Typ, der immer am Fenster stand und alle Kennzeichen aufschrieb - der ist jetzt in der Irrenanstalt. Vielleicht wollen Sie sich persönlich zu ihm begeben? Das könnte nämlich helfen: Vielleicht gibt es ja seine Listen aus den Jahren 2013 und 2014 noch! Es dauert ungefähr 12 Wochen sein Vertrauen zu gewinnen. Sagt die Erna, die auch dort war. Gehen Sie zu ihm, mir fällt niemand ein, der Ihnen sonst noch helfen könnte.
Sie werden das vielleicht aus eigenem (Er)Leben nicht kennen: Aber ich verfüge über viele soziale Kontakte - dazu gehören zwar keine koksenden, an solchem Mist vielleicht interessierte Nutten, aber Verwandte, Freunde und Freundinnen, deren Freunde und Freundinnen, Kinder, andere Angehörige, Nichten und Neffen, Kollegen und Kolleginnen und eine Menge anderer Leute, die seriösen Tätigkeiten nachgehen.
Ich habe gerade in meinem Gedächtnis gekramt: Nein, da ist kein Abmahnanwalt darunter. (Also unter meinen Freunden!)
Es käme also in meinem Fall einfach eine sehr große Zahl von soliden, netten und ehrlichen Personen zusammen, die für einen Besuch und auch Übernachtungen an dem von Ihnen genannten Zeitpunkt in Frage kommen. Die alle zu befragen wäre ein unangemessener Aufwand und würde bestenfalls zu Ergebnissen führen, welche geeignet sind, Sie oder Ihre Mitarbeiter erheblich zu verunsichern und sehr wahrscheinlich sogar zu einem von Ihrer Kanzlei verlorenen Verfahren führen.
Womöglich sollten Sie (freilich besser erst nach dem Besuch bei dem Typen, der alle Autokennzeichen aufschrieb) bei der Bundesregierung vorstellig werden. Es kann ja nicht sein, dass nur deswegen, weil es an einer sorgfältigen Registrierung der Bewegungen der, der Schwerstkriminalität verdächtigen Subjekte (also jedem) fehlt, die Aufklärung so schwerer Straftaten (wie Raubmordkopieren, Falschparken oder gar Gummibärchen essen) schon nach vier Jahren unmöglich ist! Da bin ich wirrklich gaaaaanz auf Ihrer Seite!
So verbleibe ich in der unendlichen Freude, dass Sie Ihr Porto nicht etwa verschwendet, sondern meine - sicherlich als besonders freundlich empfundene - Antwort erhalten haben.
Ihr, wegen der Gelegenheit zu dieser sicherlich hilfreichen und diskret gegebenen Antwort ganz besonders dankbarer
Jörg Reinholz
Nanu? Ich hoffe, ich habe keine Orthografiefehler gemacht. Irgendwie markiert mir die Rechtschreibprüfung nämlich den gesamten Text.
P.S. Herr Daniel Sebastian, was war doch gleich der Zweck Ihres Schreibens? Ach? Die Unterlassung der Verbreitung? Wirklich? Ist dieser vorgeschobene Zweck bei einer vernünftigen Würdigung denn nach 4 Jahren überhaupt noch als "erreichbar" anzusehen? Der erhobene Anspruch ist nämlich deshalb nicht mehr durchsetzbar.
Wollen Sie mich etwa durch das andere Vormachen betrügen?
Nachtrag:
Ich war gerade noch mal auf der Webseite... Was sagt wohl der Superlativ Detektiv - Dr. psycho. Frieder Nau aus Köln zu "Heute gehört die Kanzlei zu den größten im Bereich der Bekämpfung von Internetpiraterie." ?
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