21.04.2018

Was hat der Springer Verlag eigentlich für "Juristen"?

Der sich durch das jüngst zu seinem Nachteil erlassene BGH-Urteil wohl "angepisst" fühlende Springer-Verlag hat in einer sauertöpfischen Stellungnahme die nächste Klage angekündigt.

Ich lese: Man wolle Eyeo jetzt verklagen, weil die Firma die "urheberrechtlich geschützten Seiteninhalte"  verändere.

Ich liege vor Lachen im Dreck!

Wer berät die eigentlich den Verlag? Sicher ein ganzes dieses "Super-Anwälte", ein Überflieger, eine "Koryphäe des Rechts" - und wohl auch ein Typ mit einer, der Vernunft stark vorauseilenden Allmachtsphantasie.

Die Klage wird nämlich eine Lachnummer.
  • Erstens mal verändert Eyeo nämlich gar nichts. Eyeo bietet mit Adblock+ allenfalls eine Software an, die (wie der BGH technisch und sachlich richtig und zudem sehr geduldig in der Urteilsbegründung erklärte) - auf Betreiben des Nutzers der Software - die Werbung blockiert. Es ist also initial der Nutzer, der die Seiten verändert.
  • Dann wäre da der Erschöpfungsgrundsatz. Der Springerverlag hat die Webseite in den Machtbereich des bestimmungsgemäßen Endempfängers ausgeliefert. Und der kann damit in seinem privaten Umfeld (auch in einer Firma, einem Amt) machen was er will. Sonst würde jeder verklagt, der in einem Buch Notizen macht, etwas unterstreicht oder durchstreicht. Oder eine Widmung für die beschenkte Person reinschreibt. Oder das Buch (oder die BILD) gar entsorgt.
  • Ach Herrje! Die Schaffenshöhe! Also an der Gestaltung (dem Layout) der Webseite wird ja nichts verändert. Die lieblos mit Software reingeklatschte Werbung (auf die der Verlag ja auch aus monetären Interesse sehr geringen Einfluss nimmt) dürfte keine "Schaffenshöhe" begründen. Die Webseiten mit Werbung sehen meistens so aus wie die Wandtafeln der Klasse 3a einer Hauptschule in Unteroberbach. An sowas wollen was? Ein Urheberrecht?
  • Und dann bleibt ja noch die Frage, ob der Springer Verlag irgendwelche urheberrechtlichen Rechte an der Werbung der Dritten geltend machen kann. Denn die Werbebanner hat er ja nicht gestaltet.
Vermutlich werden viel Spaß - vielleicht sogar bis zum BVerfassG - haben und ein neues Buch über Springer-Anwälte und zum Thema "Uneinsichtigkeit der Marketing-Division der Sirius Cybertic Corp." schreiben.

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