17.05.2016

Euroweb-Anwalt Dr. Weber (AWPR Dortmund) - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage des "Rechtsanwaltes" - Entzug der Zulassung droht

Laudatio:
Einer guten Tradition (und nicht etwa dem Gedanken an Fairness) folgend empfehle ich den "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber aus Dortmund meinen ärgsten Feinden und den übelsten Kriminellen (das ist eigentlich alles das selbe Pack). Ich will ja, dass die Guten siegen. Und ich selbst natürlich.

Status Quo:
Die Dortmunder Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren (Az. 060 Js 222/16) wegen falscher uneidlicher Zeugenaussage gegen den Euroweb-Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund). Hintergrund ist meine Strafanzeige und mein Strafantrag wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung (PDF).

Dr. Hans-Dieter Weber hatte in einem Verfahren eines Dritten gegen die Euroweb dem OLG Düsseldorf gegenüber in einem Schriftsatz vorsätzlich unwahr behauptet, ich hätte ihn "beleidigt und bedroht". Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat den weiteren, durch die Lüge offenbar ebenfalls erfüllten Straftatbestand der falschen uneidlichen Zeugenaussage (§ 153 StGB) von Amts wegen erkannt und die Sache an aus formalen Gründen die StA Dortmund abgegeben.

Die Verfolgung wegen einer falschen uneidlichen Zeugenaussage dürfte auch richtig sein, denn die Aussage eines Anwaltes in einem von ihm selbst verfassten Schriftsatz, wonach ein möglicher Zeuge im Verfahren ihn selbst "beleidigt und bedroht" habe, ist tatsächlich die Aussage eines Zeugen. Auch wenn sie, wie hier vorliegend, in der dreckigen Absicht geschah, die Glaubwürdigkeit eines Zeugen durch das absichtlich unwahre Vormachen einer von diesem begangenen Straftat zu beschädigen um die eigenen Mandanten zu bevorteilen. Zudem ist das Mindeststrafmaß höher als bei einfacher Verleumdung oder dem Vortäuschen einer Straftat. Die Strafandrohung ist eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren - und es ist im Hinblick auch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht undenkbar, dass der Herr Doktor Weber mittelfristig die Zulassung als Rechtsanwalt verliert. Ein Anwalt darf bei der Berufsausübung zudem gemäß § 43a Absatz 3 BRAO (Grundpflichten des Rechtsanwalts) nicht lügen.

Wer jetzt zweifelt und etwa denkt "So blöd kann ein Anwalt gar nicht sein!" dem versichere ich, dass alles noch viel schlimmer ist: Denn in dem gleichen Schreiben behauptet der Dr. Hans Dieter Weber von der Dortmunder Kanzlei AWPR, dass ich auch von just diesem Schriftsatz zeitnah Kenntnis erlangen und daraus veröffentlichen würde - weshalb die Euroweb die Darlegung einiger Umstände verweigere. Der Dr. jur. Hans-Dieter Weber hätte er aus dem von ihm selbst für die Euroweb nach meiner Berufung verlorenen Verfahren in Sachen "Rechenzentrum" längst Gelegenheit gehabt um zu begreifen, dass ich zwar "nur ein Rechtslaie" aber keinesfalls dämlich bin. Da ist die ersichtliche Arroganz und Unvorsicht mir gegenüber fehl am Platz und für mich bleibt kein Zweifel hinsichtlich der kriminellen Energie und auch keiner an der kriminellen Dreistigkeit. Es entsteht aber ein erheblicher Zweifel an der (kriminellen) Intelligenz des Dr. jur. Hans-Dieter Weber aus Dortmund. Und mal wieder habe ich Anlass daran zu zweifeln, ob denn mit den Doktortiteln deutscher Juristen noch irgendeine Aussage über deren Intelligenz oder deren Wissen verbunden sein kann.

Die Arroganz, in solcher oder ähnlicher Weise die Gerichte zu belügen scheint aber eine Spezialität der von der Euroweb oder aus deren Umfeld georderten, so genannten "Organe der Rechtspflege" zu sein. Das gab es schon bei der inzwischen insolventen "Berger Law LLP". Auch die Kanzlei des Doktor jur. Ralf Höcker aus Köln ist nicht ganz frei von solchen Vorwürfen.

Dazu später mehr.

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