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31.05.2016

Euroweb: Noch "Bulgarisches Schrotthosting" oder schon "Vollverblödung"?
Selbst ernannte "SEO-Experten" und "Spezialisten" haben das große Maul - und sonst gar nichts.

"Wir schaffen bereits bei der Gestaltung und Umsetzung Ihres Internetauftritts die optimalen Voraussetzungen für eine gute Sichtbarkeit und Auffindbarkeit bei Google."
Zitat aus der großmäuligen Selbstbewerbung er Euroweb auf https://www.euroweb.de/produkte/seo unter dem Titel
"SEO (Search Engine Optimization) Suchmaschinenoptimierung – Damit Ihre Website auch gefunden wird"
Euroweb: Ihr macht euch lächerlich!

Hier kommt die bittere Realität:


Es ist schon einige Tage her, dass ich berichtet habe, dass viele (wahrscheinlich tausende) Euroweb-Kunden bei Google mit dem Seitentitel "kurze technische Pause" gefunden werden obwohl deren Webseite eigentlich einwandfrei funktionieren sollte..

Repariert wurde das bislang nicht. Zufällig habe ich jetzt mal darüber nachgedacht, wieso und seit wann denn Google eigentlich Fehlerseiten indiziert?

Doch das tut Google gar nicht!

Bei der Nachschau habe ich nämlich festgestellt, dass die sehr selbst ernannten "SEO-Experten", "Spezialisten" und "Marktführer im Erstellen von Webseiten für kleine und mittelständische Unternehmen" den Schwachsinn bis zur technischen Idiotie getrieben haben:

Die liefern die Fehlerseiten nämlich mit einem Statuscode 200 ("OK") aus statt mit dem, im Falle eines technischen Ausfalls gebotenen Code 503 ("Service Unavailable")

Da Google also keine Fehlermeldung sondern sogar die Meldung bekommt, dass alles "OK" sei indiziert die Maschine natürlich treubravdoof die Webseiten, die tunlichts nicht mal ausgeliefert werden sollten. Auf deutsch: Irgendein voll verblödeter Administrator (die Euroweb nennt sowas "Spezialist") setzt auf den ersten Fehler (die Fehlerseite wird ausgeliefert) mit dem falschen Statuscode noch einen drauf. Damit es auch richtig falsch gemacht wird!

Ich denke jetzt, appelliert man an den technischen Sachverstand bei der Euroweb, dann bekommt man einen "404er".

"Not found" bedeutet das.

Die vertraglich geschuldete Leistung auf aktuellen Stand der Technik zu erbringen geht irgendwie anders, meine sparsamen Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher. Was Sie da für "richtig teuer Geld" liefern ist eine "Lachnummer". Und Sie sind "Abzocker der alleruntersten Sorte". Also "Betrüger".


25.05.2016

Euroweb: Fehlerhaftes bulgarisches "Schrotthosting" schädigt den Ruf und Umsatz:
Fichtelgebirgshof ist ein Beispiel von "mutmaßlich" tausenden geschädigten "Referenzkunden"

Google meldet mir seit einiger Zeit immer wieder neue "Webseiten" von Euroweb-Kunden.

Titel "Euroweb Internet Gmbh - Kurze technische Pause".


"ungefähr 3430 Ergebnisse"

Das bedeutet, abgesehen von meinem Berichten gibt es "ungefähr 3430" Websites, bei deren Aufruf die Euroweb das hier ausliefert:


Bisher waren das vor allem Webseiten von "Referenzkunden" welche den Vertrag nicht verlängert oder gekündigt oder aus anderen Gründen nicht gezahlt haben. Etliche Euroweb-Kunden gehen ja auch "pleite" - was irgendwie damit zusammenhängt, dass die Betreiber sich leicht von Abzockern täuschen lassen und z.B. eine Webseite für 48 Monate * 350 Euro + 199 Euro für die Einrichtung (Gesamt: 16.999 Euro)  mieten statt diese für 2000 Euro zu kaufen und für 5 Euro monatlich hosten zu lassen (Gesamt: 2.240 Euro).

Dafür, so die Euroweb, bekäme man aber auch einen "Mercedes". Der, so der Jörg Reinholz (also meinereiner selbst), aber eher ein "Gebraucht-Wagen im Euroweb-Zustand" ist:

Foto Jörg Reinholz: "Mercedes im Euroweb-Zustand"
Natürlich kann man mich fragen, wie ich zu dieser Wertung komme. Die ist aber begründet. Ich habe hier etliche Artikel veröffentlicht, welche den "Schrott" beschreiben, welchen die Euroweb den Kunden unter eifrigem Lügen für absurd überzogene Preise verkauft.

Eines der Verkaufsargumente der Euroweb ist das angeblich ach so sichere Hosting in Bulgarien, in einem als "Rechenzentrum" deklarierten Büroraum, auf Servern deren Anbindung insgesamt (also in Bit pro Sekunde und Server gerechnet) schlechter ist als das, was ich demnächst  zu Hause haben werde. Und das ist ein ganz normales Angebot für Privatkunden.

"Kurze technische Pause" ist weder "kurz" noch noch "Pause" sondern ein schwerer, idiotischer Konfigurationsfehler. Die "Pause" fand beim Denken statt oder ist eine erhebliche "Wissenslücke" auf Seiten der Euroweb.

Die Euroweb-Server sind "Schrott", diese melden sich mit "Apache 1.3.27 (FreeBSD) Server PHP/4.2.0", auf anderen Servern auch mal als "Debian 6" - alles veralteter Mist für den es teils schon seit einigen Jahren(!) keine Updates gibt. Und grob-falsch eingerichtet:

Ruft man mit einem "handelsüblichen" Browser die von Google gebotenen Fundstellen ab, so erscheint das hier:

Erst wenn man auf "Erweitert" klickt ...

... und die "Ausnahme" bestätigt kann man die Fehlerseite "Euroweb Internet GmbH - kurze technische Pause" sehen, wie ich das oben mit "fichtelgebirgshof.de" gemacht habe.

Schaut man sich das Zertifikat an, dann sieht man die Ursache:


Das Zertifikat wurde für "*.euroweb.net" ausgestellt. Und eben nicht nicht für die Domain "fichtelgebirgshof.de". Der Browser vermutet eine "man in the middle-Attacke". Deshalb die Fehlermeldung.

Das ist definitiv ein idiotisch anmutender Fehler der "eher letztklassigen" Euroweb-Administratoren.

Nicht nur das Hosting in Bulgarien an sich ist "Schrott" - auch für die Qualifikation der "minimalistisch" bezahlten bulgarischen Mitarbeiter der Euroweb OOD des Georgi Grozdev spricht das nämlich nicht.

Da die Euroweb schon 2013 in einer Gegenklage dargelegt hat, dass diese meine guten Ratschläge nicht braucht, diese also ein "Eingriff in deren Geschäftsbetrieb" seien - während die Euroweb in einem anderen Verfahren wegen der unzulässigen (und ihr verbotenen) Kaltanrufe parallel behauptete, das eigene Belästigen von abertausenden Firmeninhabern mit Kaltanrufen sei zulässig weil diese einen "abstrakten Bedarf" für diese (sich als Euroweb-Schrott" erweisende Dienstleistung) hätten, vermeide ich es der Euroweb gute Ratschläge zu geben wie dieser Fehler behoben werden kann und verlege mich darauf, der sich also auch in diesem Punkt (die Euroweb hat einen sehr konkreten Beratungsbedarf in Fragen der Sicherheit beim Hosting - auch eigener Webservices) darzulegen, wie die Euroweb das Ansehen der Kunden schädigt.

Wenn jetzt nämlich jemand, z.B. den Fichtelgebirgshof besuchen will, dann sieht er nachdem er vernunftswidrig die Warnung überging auf der Webseite statt Öffnungszeiten, Fotos oder Speisekarte nämlich das hier:


und denkt: "Ok. Die haben zu. Vielleicht sind die sogar schon pleite! Ich fahr halt wo anders hin."

Es ist leicht einsichtig, dass der Fichtelgebirgshof durch das "Idiotenhosting" mit einiger Wahrscheinlichkeit Umsatzeinbußen hat. Was dann der zweite Grund dafür sein kann, dass offenbar viele Euroweb-Kunden tatsächlich "pleite gehen".

Ruft man die Webseite des Fichtelgebirgshofes direkt auf und zwar mit dem unverschlüsselten und von Google nicht präferiertem HTTP-Protokoll, dann sieht man das hier:

Das funktioniert also (wenn auch nicht "mercedesmäßig") - es handelt sich ergo weder um eine "kurze" noch "technische" Pause. Nur ändert kaum jemand die URI (Webadresse) manuell ab. Der Fichtelgebirgshof und die betroffenen der "ungefähr 3430 Ergebnisse"  sind also "zufriedene Referenzkunden" nach Lesart der Euroweb des Daniel Fratzscher und des Christoph Preuß:


Ich bin verpflichtet von "mutmaßlich tausenden geschädigten Referenzkunden" zu sprechen, weil ich natürlich nur eine Auswahl darauf getestet habe, ob deren Webseiten nicht auch über das unverschlüsselte Protokoll erreichbar sind. In einigen Fällen sind die "Referenzkunden" nämlich tatsächlich inzwischen pleite (woran die Euroweb schon wegen der nicht marktgerechten, überzogenen Kosten durchaus einen Anteil hat) und deren Webseite soll tatsächlich nicht angezeigt werden.

21.05.2016

Richterin Simone Käfer, LG Hamburg: Erhebliche Zweifel am Verstand der Richterin - notorische Evidenzverweigerung ist Ursache von Fehlurteilen

Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass Frau Simone Käfer, Vorsitzende Richterin der 24. Zivilkammer des LG Hamburg über den nötigen Verstand verfügt um in Äußerungssachen Urteile sprechen zu können.

Formal verbot, folgt man der Pressemeldung des OLG Hamburg, die Richterin Simone Käfer - nach dem der Verfügungsantrag wochenlang bei ihr unbearbeitet (und wohl auch "unbedacht") herumlag - nach ihrer merkwürdigen und von Nichtwissen, bzw. Evidenzverweigerung geprägten Ansicht, Äußerungen über einen in Deutschland als "höchst antidemokratisch" bekannten türkischen Politiker, der sich als Staatschef in Nordkorea oder Weißrussland auch nicht schlecht machen würde und die Türkei gerade auf einem Weg zu einem nationalistischen und von einer Person beherrschten Staat umbauen will, den zumindest halbwegs gebildete und nicht vollständig dem Suff verfallene Deutsche aus den Jahren 1932, 1933 als "Machtergreifung" kennen und nicht wieder haben wollen.

Die Richterin Simone Käfer hat (schon wieder) völlig versagt, denn sie hat den Vortrag Jan Böhmermanns völlig atomisiert und dann die Aussage verboten:
"Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner,
selbst ein Schweinefurz riecht schöner."
Nur hatte der Jan Böhmermann diese Aussage gar nicht getätigt. Der hatte im Gesamtkontext ausgesagt:
Man darf nicht sagen:
"Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner,
selbst ein Schweinefurz riecht schöner."
Es war in Deutschland jeder nicht gänzlich von Informationsquellen ferngehaltenen oder fernbleibenden Person bekannt, dass Böhmermann ausgesagt hatte, das dürfe man nicht sagen. In der Mischung dieser Aussage über tatsächlich verbotenen Äußerungen und unverbietbaren Äußerungen liegt ja gerade die Crux und also die Kunst des satirischen Vortrags Böhmermanns.

Beispiele für nachvollziehbare Gründe, dieses nicht wahrzunehmen, sind:
  • U-Haft wegen Bildung terroristischer Organisationen,
  • Wegschluss in Gummizellen,
  • Vollkoma,
  • IQ unter der Körpertemperatur (und/)oder
  • "24/7 Vollsuff"
Das ist jetzt aber "doof", dass die Richterin Simone Käfer dem Jan Böhmermann unter grober Missachtung der Tatsachen eine Aussage verbot, von der er selbst (in der verbotenen Aussage) sagte, dieses dürfe man nicht sagen. Also darf der Jan Böhmermann gemäß dem Unsinnsbeschluss der Richterin Käfer nicht sagen, dass man nicht sagen dürfe, was man so alles nicht sagen darf.

Mit dem Beschluss verstößt die Richterin Simone Käfer ergo gegen alles, was ihr gerade noch von der Verfassung erlaubt sein könnte.

Ich habe jetzt also nicht mehr nur "erhebliche Zweifel" an der korrekten Funktion des Verstands der Richterin Käfer, sondern gehe davon aus, dass die Richterin Simone Käfer nicht geeignet ist einer Pressekammer vorzustehen. Frühere "Urteile" weisen, wenn man sich mit den Sachen genügend befasst, seit langer Zeit darauf hin. Die Präsidentinnen des LG Hamburg (Sibylle Umlauf) und OLG Hamburg (Erika Andreß) sowie den Hamburger Justizsenator Till Steffen fordere ich im Interesse der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit auf:
  1. die Richterin Simone Käfer in Übereinstimmung mit §31 DRiG an eine Stelle zu setzen, wo diese keinen weiteren Schaden mehr anrichten kann oder zu beurlauben und
  2. zu überprüfen ob die Richterin Simone Käfer nicht doch Beschlüsse und Urteile in dem Wissen verfasste, dass diese sich zuvor ungenügend mit dem Prozessstoff befasste, also durch den Erlass zufälliger Urteile Rechtsbeugung beging und zeitgleich
  3. zu überprüfen, ob nicht alternativ die Entlassung der Richterin Simone Käfer gemäß §21 Absatz 2 Nr. 5, Alternative 2 DRiG (Dienstunfähigkeit) geboten ist.
Alternativ wäre natürlich die Richterin Simone Käfer eindringlich und unter Verweis auf die Schädigung des Ansehens des Rechtsstaates durch deren grob-dumme Fehlurteile  zu befragen, ob diese nicht lieber den Antrag gemäß §21 Absatz 2 Nr. 4 DRiG (schriftliches Entlassungsverlangen) stellen will.

Wie auch immer das ausgehen mag: Im aktuellen Amt ist die Richterin Simone Käfer untragbar, weil diese durch offensichtlich falsche Entscheidungen infolge notorisch ungenügenden Befassens mit den Tatsachen und der Rechtslage, also durch das "Urteilen mit der Textbausteinmaschine und einem Zufallsgenerator" das Ansehen der "Rechtspflege" erheblich beschädigt.

Ich will jetzt sehen. Und zwar ob der "Rechtsstaat" noch einer ist oder zu einer unkorrigierbar hyperkorrupten kriminellen Organisation verkommen ist, welche die Steuergelder verschwendet und deren Subjekte sich gegenseitig schützen und sich ebenso an den "Fetttöpfen der Macht" halten, wie einst die Staatsorgane der DDR.

18.05.2016

Recep Tayyip "Kim" Erdogan ./. Böhmermann :: Teilzensur des LG Hamburg
Vorwurf der systematischen Rechtsbeugung in einer Vielzahl von Fällen gegenüber der Hamburger Richterin Simone Käfer

"Mit seiner Entscheidung hat das Landgericht Hamburg dem Antrag teilweise stattgegeben. Böhmermann darf bestimmte Passagen des Gedichts nicht wiederholen, die Erdogan angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse (Az.: 324 O 255/16). Das Gericht sehe das Gedicht zwar grundsätzlich als Satire an, Teile des Werks wurden jedoch verboten."
Ich bin weder erstaunt noch entsetzt, aber dennoch beschämt. Meine Rechtsmeinung in der Sache basiert auf einer Würdigung der Grundgesetzes.

Überlegen wir mal. Ein erfahrener Münchner Anwalt klagt für einen Türke vor dem LG Hamburg gegen einen Kölner. Primär zuständig wäre das LG Köln als das Gericht gewesen, in dessen Bezirk Böhmermann seinen Wohnort hat.

Diese besondere "Klagegeographie" muss einen Grund haben. Der Grund ist aus dem Aktenzeichen ersichtlich.

Erster Teil: "324 O"

Also LG Hamburg, 24. Zivilkammer. Vorsitzende Richterin ist die Simone Käfer. Eine ganz üble Zensorin mit ätzenden und "nicht immer oder von jedem mit dem Gesetz und Verfassung in Übereinstimmung zu bringenden Rechtsansichten". Frau Simone Käfer führt einen harten und für das Ansehen des Rechtsstaates katastrophalen Wettbewerb mit den Pressekammern des LG Köln und des LG Berlin um die kriminellsten Kläger, wähnt sich offenbar als Förderin des (Gerichts-) Tourismus und ist auch noch stolz auf ihren Mist. Das LG Kassel versucht aber, wie das OLG Frankfurt gleich zwei mal  im April 2016 zu meinen Gunsten monierte, bei den Gesetzesmissachtungen mitzuhalten...

Die vorsitzende Richterin Simone Käfer ist die Schülerin des Richters Andreas Buske, der - man hat es seinerzeit kaum glauben können und vom "Bock" gesprochen, der "zum Gärtner gemacht" wird - ans OLG Hamburg berufen wurde. Seit dem muss mindestens der BGH angerufen werden wenn Simone Käfer  mal wieder "Scheiße baut". Grund: dieses "Scheiße bauen" hat die Simone Käfer vom Vorgänger auf ihrem Posten, dem Zensurwüterich und Schillfreund Buske gelernt. Es ist nicht zu erwarten, dass ausgerechnet DER den Unsinn seines "Zauberlehrlings" aufhebt Doch genau der Andreas Buske wäre dafür zuständig.

Der Beschluss (ich gehe von einer einstweiligen Verfügung aus, die nach einer mündlichen Verhandlung erlassen wurde) ist nicht rechtskräftig. Im Verfahren um die "einstweilige Verfügung" ist der ordentliche Rechtsweg am OLG, also bei dem bedenklich oft "aufgehobenen" Richter und Freund aller garstigen und kriminellen Lügner, dem Andreas Buske zu Ende. Dem kann man und sollte man, um den Rechtsweg auszuschöpfen, noch eine formelle Gehörsrüge schicken (und sich über dessen Unsinn nicht weiter ärgern) - danach kommt direkt die "Grundrechtsverletzungsbeschwerde" ans   Bundesverfassungsgericht. Alternativ kann man den Gegner ins Hauptsacheverfahren zwingen (§926 ZPO), dann geht die Sache erst mal bis zum BGH bevor das Verfassungsgericht angerufen werden kann.

Und zur ersten Variante, dem kurzen Weg zum BVG würde ich Jan Böhmermann in dem Fall dringend raten.

Wer jetzt noch nicht weiß, warum ein Münchner Anwalt für einen Türke gegen einen Kölner vor dem LG Hamburg klagt, der hat nicht begriffen, dass der Anwalt sich einfach das Gericht aussuchte, wo die eigentlich chancenlose Klage noch Erfolg haben könnte - und es selbst da nur zum Teil hatte.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer hat einen Anspruch auf lebenslange Beschäftigung als Richterin und es gibt kaum einen Weg diese z.B. wegen Rechtsbeugung zu belangen und so aus dem Richteramt zu entfernen. Falls jemanden ein Richterposten einfällt, wo diese nur geringe Schäden anrichten kann, der schreibe an den Hamburger Justizsenator.

Der kann die Simone Käfer auf einen geeigneten Posten versetzen.

Zweiter Teil: "255/16"

In den rund 4 Monaten seit Jahresbeginn bis zum Antragseingang bis legte die Kammer 324 O bisher 255 Verfahren an. Das sind, bei durchschnittlich etwa 22 Arbeitstagen pro Monat, also 88 Arbeitstagen, fast 3 Verfahren pro Tag. Ich halte der Frau Simone Käfer unter dem Eindruck dieser Zahlen vor, in Verfahren zu urteilen und die vor allem von Kriminellen und anderen Lumpen beantragten Verfügungen einfach durchzuwinken und hierbei in evidenter Weise gegen das Recht zu verstoßen, denn die Richterin Simone Käfer hat die Pflicht, "das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen." Sie hat als vorsitzende Richterin "dahin zu wirken, dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären, insbesondere ungenügende Angaben zu den geltend gemachten Tatsachen ergänzen, die Beweismittel bezeichnen und die sachdienlichen Anträge stellen."

Auf deutsch: Sie hat gemäß §139 ZPO die verdammte Pflicht, sich mit dem Prozessstoff zu befassen.

Das erscheint mir im Hinblick auf die Zahl der Verfahren völlig unmöglich, denn mit 3 Verfahren pro Tag ist das völlig ausgeschlossen. Ich behaupte im Hinblick auf die aufgeblasenen, manchmal mit Anlagen mehrhundertseitigen Schriftsätze, die z.B. die Kanzlei Höcker auftrags ihrer kriminellen Kundschaft verfasst, dass die Frau Simone Käfer vom LG Hamburg mindestens in einer Vielzahl von Verfahren entscheidet, in welcher diese die Akten nicht vollständig gelesen hat. Ich gehe davon aus, dass die Frau Simone Käfer von der 24. Zivilkammer des LG Hamburg auch in Fällen entscheidet in denen diese den Vortrag in den Antragsschriften nicht einmal vollständig gelesen hat, geschweige denn mit den Anlagen verglichen hat - und deshalb eine Vielzahl der Anträge insbesondere auf den Erlass einstweiliger Verfügungen einfach "durchwinkt" obwohl die Voraussetzungen für den Erlass der Verfügungen nicht vorliegen.

Ich, der Jörg Reinholz aus Kassel erhebe - im Interesse einer ordnungsgemäßen Rechtspflege - gegenüber der Frau Frau Simone Käfer, Vorsitzende Richterin der 24. Zivilkammer des LG Hamburg, im Hinblick darauf, dass diese sehr viele Verfahren unmöglich ordnungsgemäß geführt haben kann und jeweils in dem Bewusstsein geurteilt haben muss, dass die dennoch gefällten Urteile mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch sind, öffentlich den Vorwurf der systematisch und - über viele Jahre hinweg - in sehr vielen Fällen begangenen Rechtsbeugung.

Das die resultierenden - und in ihrer Qualität und Quantität interessierten Kreisen (z.B. Rechtsanwälten) bekannten - Fehlentscheidungen der Hamburger Richterin Simone Käfer Kriminelle und anderes Pack anlocken "wie Scheiße die Fliegen" bezeichne ich hier und jetzt als offensichtliche Tatsache.

17.05.2016

Euroweb-Anwalt Dr. Weber (AWPR Dortmund) - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage des "Rechtsanwaltes" - Entzug der Zulassung droht

Laudatio:
Einer guten Tradition (und nicht etwa dem Gedanken an Fairness) folgend empfehle ich den "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber aus Dortmund meinen ärgsten Feinden und den übelsten Kriminellen (das ist eigentlich alles das selbe Pack). Ich will ja, dass die Guten siegen. Und ich selbst natürlich.

Status Quo:
Die Dortmunder Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren (Az. 060 Js 222/16) wegen falscher uneidlicher Zeugenaussage gegen den Euroweb-Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund). Hintergrund ist meine Strafanzeige und mein Strafantrag wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung (PDF).

Dr. Hans-Dieter Weber hatte in einem Verfahren eines Dritten gegen die Euroweb dem OLG Düsseldorf gegenüber in einem Schriftsatz vorsätzlich unwahr behauptet, ich hätte ihn "beleidigt und bedroht". Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat den weiteren, durch die Lüge offenbar ebenfalls erfüllten Straftatbestand der falschen uneidlichen Zeugenaussage (§ 153 StGB) von Amts wegen erkannt und die Sache an aus formalen Gründen die StA Dortmund abgegeben.

Die Verfolgung wegen einer falschen uneidlichen Zeugenaussage dürfte auch richtig sein, denn die Aussage eines Anwaltes in einem von ihm selbst verfassten Schriftsatz, wonach ein möglicher Zeuge im Verfahren ihn selbst "beleidigt und bedroht" habe, ist tatsächlich die Aussage eines Zeugen. Auch wenn sie, wie hier vorliegend, in der dreckigen Absicht geschah, die Glaubwürdigkeit eines Zeugen durch das absichtlich unwahre Vormachen einer von diesem begangenen Straftat zu beschädigen um die eigenen Mandanten zu bevorteilen. Zudem ist das Mindeststrafmaß höher als bei einfacher Verleumdung oder dem Vortäuschen einer Straftat. Die Strafandrohung ist eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren - und es ist im Hinblick auch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht undenkbar, dass der Herr Doktor Weber mittelfristig die Zulassung als Rechtsanwalt verliert. Ein Anwalt darf bei der Berufsausübung zudem gemäß § 43a Absatz 3 BRAO (Grundpflichten des Rechtsanwalts) nicht lügen.

Wer jetzt zweifelt und etwa denkt "So blöd kann ein Anwalt gar nicht sein!" dem versichere ich, dass alles noch viel schlimmer ist: Denn in dem gleichen Schreiben behauptet der Dr. Hans Dieter Weber von der Dortmunder Kanzlei AWPR, dass ich auch von just diesem Schriftsatz zeitnah Kenntnis erlangen und daraus veröffentlichen würde - weshalb die Euroweb die Darlegung einiger Umstände verweigere. Der Dr. jur. Hans-Dieter Weber hätte er aus dem von ihm selbst für die Euroweb nach meiner Berufung verlorenen Verfahren in Sachen "Rechenzentrum" längst Gelegenheit gehabt um zu begreifen, dass ich zwar "nur ein Rechtslaie" aber keinesfalls dämlich bin. Da ist die ersichtliche Arroganz und Unvorsicht mir gegenüber fehl am Platz und für mich bleibt kein Zweifel hinsichtlich der kriminellen Energie und auch keiner an der kriminellen Dreistigkeit. Es entsteht aber ein erheblicher Zweifel an der (kriminellen) Intelligenz des Dr. jur. Hans-Dieter Weber aus Dortmund. Und mal wieder habe ich Anlass daran zu zweifeln, ob denn mit den Doktortiteln deutscher Juristen noch irgendeine Aussage über deren Intelligenz oder deren Wissen verbunden sein kann.

Die Arroganz, in solcher oder ähnlicher Weise die Gerichte zu belügen scheint aber eine Spezialität der von der Euroweb oder aus deren Umfeld georderten, so genannten "Organe der Rechtspflege" zu sein. Das gab es schon bei der inzwischen insolventen "Berger Law LLP". Auch die Kanzlei des Doktor jur. Ralf Höcker aus Köln ist nicht ganz frei von solchen Vorwürfen.

Dazu später mehr.

16.05.2016

"Professor" Ralf Höcker und die "Panama-Papers": Werbung und viel heiße Luft
Ralf Höckers "guter Rat" für Steuerhinterzieher, Korrupte und Betrüger ist teuer und (oft) gleichzeitig umsonst...

Weil die Vertretung des Recep Tayyip „Kim“ Erdogan "so gut klappte" und weil seine Kanzlei mich für die Euroweb "zum Schweigen gebracht" und angeblich im Auftrag eines gewissen Herrn Denis Pohlan aus Hannover "eine Abmilderung meiner Berichte" erwirkt hat bewirbt sich der "Professor" Ralf Höcker aus Köln jetzt um Mandate des "Hochadels der Kriminellen".

Also um Steuerhinterzieher, Steuerbetrüger, Korrupte, Dealer, Boykottbrecher und andere Idioten, die in den "Panama-Papers" auftauchen.

Denjenigen seiner Mandanten, die das noch nicht wissen (deshalb steht oben "Idioten") erklärt er:
  • Die Gründung einer Offshore-Firma ist legal.
  • Der Besitz einer Offshore-Firma ist legal.
  • Die Eröffnung eines Bankkontos für eine Offshore-Firma ist legal.
  • Der Einsatz von Treuhändern ist legal.
  • Der Betrieb einer Offshore-Firma ist legal.
Wow! Ich kann das auch:
  • Das Wort "Das" zu sagen ist legal.
  • Das Wort "ist" zu sagen ist legal.
  • Das Wort "ein" zu sagen ist legal.
  • Das Wort "Banküberfall" zu sagen ist legal.
Gibt es für SOWAS den "Dr. jur."?

Der Ralf Höcker blubbert weiter auf hoecker.eu:
"Derzeit durchforsten Journalisten die Datenbanken und melden sich bei den darin genannten Personen. Wir vertreten diese Personen präventiv und reaktiv und achten darauf, dass ihre Rechte in der Berichterstattung gewahrt werden:
  • Die Betroffenen dürfen im Bericht in aller Regel nicht namentlich genannt und auch nicht indirekt identifizierbar gemacht werden „Der Inhaber der Briefkastenfirma wohnt in einer grünen Villa in der Goethestraße und fährt einen gelben Porsche.“
  • Über sie darf nichts Falsches berichtet werden „Er ist Inhaber der Briefkastenfirma“ – wenn der Datensatz insoweit falsch ist.
  • Über sie darf nicht vorverurteilend berichtet werden. „In der Regel werden derlei Konstrukte genutzt, um Steuern zu hinterziehen.“
  • Es dürfen keine Unbeteiligten hineingezogen werden. „Die Frau des Firmenbesitzers ist die angesehene Hamburger Geschäftsfrau Helga Mustermann.“
Bei Ihnen haben sich Journalisten im Zusammenhang mit den Panama-Papers gemeldet? Hier erfahren Sie mehr dazu, wie wir in solchen Fällen präventiv für Sie tätig werden können – um eine Berichterstattung zu verhindern oder wenigstens abzumildern."
(Zitat aus der Eigenwerbung des Ralf Höcker, abgerufen von http://www.hoecker.eu/news-panama-papers.html)

Da aber der Ralf Höcker nur dem Anschein nach (den er vor allem durch eigenes höchst eifriges Behaupten erzeugt) so "erfolgreich" darin ist, "eine Berichterstattung zu verhindern oder wenigstens abzumildern" würde ich nicht "ohne weiteres" davon ausgehen, dass er in allen Punkten recht hat.

Ich bin ein "einfacher kleiner Schlosser aus dem Osten" und sage: "Das hat er nicht!"

Fangen wir mal an:
  • Höcker: Die Betroffenen dürfen im Bericht in aller Regel nicht namentlich genannt und auch nicht indirekt identifizierbar gemacht werden „Der Inhaber der Briefkastenfirma wohnt in einer grünen Villa in der Goethestraße und fährt einen gelben Porsche.“

Höcker hat nicht recht. Denn wenn es so gar fürchterlich legal ist, eine Briefkastenfirma zu betreiben, dann liegt durch den bloßen Bericht auch keine "Ehrverletzung" vor. 

Nicht "kleckern", sondern "klotzen"

"Max Mustermann, der gerne vor dem Mc Donald in der Goethestraße mit seinem gelben Porsche vor 12-jährigen Mädchen herumprotzt (Foto) und ein Verfahren mit der Stadt führt weil er die als Denkmal geschützte "Grüne Villa", wie er dem "Stadtanzeiger" mitteilte, aus Protest gegen die Festlegung des Gewerbesteuerhebesatzes rosa anstreichen ließ, hat, glaubt man den Panama-Papers, auch eine Briefkastenfirma namens KiPo Ltd."

  • Höcker dazu: „Über sie darf nichts Falsches berichtet werden „Er ist Inhaber der Briefkastenfirma“ – wenn der Datensatz insoweit falsch ist.“
  • Jörg Reinholz dazu:  „Aber Vorsicht: Wenns denn stimmt, dann darf das sehr wohl berichtet werden- der Satzteil „glaubt man den Panama-Papers“ macht insoweit einen großen Unterschied."
Noch etwas ist sehr zweifelhaft. Denn wenn es so fürchterlich legal ist, eine Briefkastenfirma zu betreiben, dann kann es auch nicht ehrverletzend sein wenn man nur leicht unrichtig verbreitet, dass jemand eine Briefkastenfirma inne habe, der sie inne hatte. Auch die (wahre) Aussage, dass der Mandant "laut den öffentlich für jedermann einsehbaren Panana-Papers Inhaber einer Briefkastenfirma ist oder wahr" wird sich mindestens außerhalb des von zahlreichen Idioten beherrschten Bezirks des LG Köln als unverbietbar erweisen. Die Ansage des "Medienrechtsprofessors" ist "sehr sportlich" und Sie sollten sich nicht wundern, wenn Sie eine so begründete Klage verlieren.
  • Höcker: Über sie darf nicht vorverurteilend berichtet werden. „In der Regel werden derlei Konstrukte genutzt, um Steuern zu hinterziehen.“
Nicht überall. Denn "in der Regel" bedeutet "es gibt Ausnahmen". Man ersetze das Wort "In der Regel" durch "oft" („Oft werden derlei Konstrukte genutzt, um Steuern zu hinterziehen oder mindestens zu mindern, was ein Geschmäckle verursacht.“) und schon kommt der "Kriminelle-haben-ein-Recht-das-Nennen-ihrer-Taten-als-Ehrverletzung-verfolgen-zu-lassen-Höcker" beim Vertreten von Steuerhinterziehern sogar beim LG Köln nicht mehr durch. Ob der Ralf Höcker den Unterschied begreift? Ich kann das nicht wissen und habe Zweifel.
  • Höcker: Es dürfen keine Unbeteiligten hineingezogen werden. „Die Frau des Firmenbesitzers ist die angesehene Hamburger Geschäftsfrau Helga Mustermann.“
Ganz vorsichtig, Herr Ralf "ich-reiß-mal-die-Gusche-sehr-weit-auf"-Höcker! Wenn es um einen Bericht über amoralische "Steuervermeidungen" geht dann ist das sehr wohl legal. Denn Ehepaare werden gemeinsam versteuert, die Frau vom "Steuervermeider" oder "Steueroptimierer" (gemeinsprachlich: "Steuerhinterzieher") ist also keine "Unbeteiligte" und wenn diese auch noch "angesehen" ist, dann besteht auch ein öffentliches Interesse. Bei unbekannten Nichten und Neffen, Onkels und Tanten mag das (unter bestimmten Einschränkungen) anders aussehen...

Denn wenn der "Medienrechtsprofessor" Ralf Höcker mal wieder nicht recht hat, dann wird dessen Beauftragung teuer und es wird ein Effekt eintreten, der regelrecht gegenteilig ist: Sie werden voraussichtlich wegen der Beauftragung des "Kriminellenschützers" Ralf Höcker erst richtig durchleuchtet und dann richtig durch den "Kakao" gezogen. Falls Sie ein Verfahren verlieren, z.B. weil Sie an den Richtigen (nehmen wir einen "Rechtslaie" wie mich) geraten, wird es ganz übel. Dann haben Sie, statt dem Gegner "den Arsch treten zu lassen"  einen hohen finanziellen Aufwand und wegen des verlorenen Verfahrens eine enorme Rufschädigung mit viel Widerhall am eigenen „Arsch“. Das übrigens auch weil Ralf Höcker längst nicht derjenige ist, der seine Mandaten stets schweigend vertritt. Zahlreiche ebenso "laute" und selbst ernannte "Spezialisten im Medienrecht" haben als Vorgänger von Ralf Höcker gelernt was passieren kann.

Hinzu kommt: Bei dem, was der "Prozesskostenoptimierer" Ralf Höcker sicherlich als "Professorenzuschlag" nimmt hätten Sie (als aufgeflogener "völlig legal aber asozial handelnder Steueroptimierer") wohl auch gleich regulär Steuern zahlen können...

Werbung und viel heiße Luft


"Karikatur eines Rechtsanwaltes: Professor Ralf Höcker live und Farbe"
(Urheber: Jörg Reinholz / Lizenz: "careware")

 

Genau so wie Ralf Höcker zum Zwecke der Eigenwerbung seine Professur an der kleinen Kölner Fachhochschule von

zu
"Professor für Deutsches und Internationales Marken- und Medienrecht"
aufgeblasen hat tut er das auch sonst recht häufig. Er bläst sich auf, er bläst sein Können auf und das macht er durchaus zu Lasten seiner Mandanten, wie am Fall des Jörg Kachelmann erkannt werden kann, wenn man nur genau genug hinschaut und sieht, dass einige der Verfahren, welche die Medienkanzlei Höcker einrührte nur vor den stringent idiotisch urteilenden Kölner Gerichten erfolgreich waren, vor dem BGH aber zwingend scheitern mussten - was ja auch mehrfach der Fall war. Ralf Höcker hört aber nicht aber auf, sich mit der Vertretung des mir eigentlich sympathischen Jörg Kachelmann zu bewerben - obwohl er den (für mich ist das höchst offensichtlich) falsch beraten hat und enorme rechtliche Risiken einging und Verfahren einrührte bei denen absehbar, dass diese ganz oder teilweise verloren gehen - was den Jörg Kachelmann eine Menge Geld kostete.

Vor einer Beauftragung der Kanzlei des "ziemlich großmäulig" werbenden Ralf Höcker sollten Sie folgendes tun:
  • Prüfen Sie anhand der obigen Links, welche Erfolge der Herr "Professor für Deutsches und Internationales Marken- und Medienrecht" in jüngster Zeit hatte.
  • Prüfen Sie ob Sie den Herrn "Professor für Deutsches und Internationales Marken- und Medienrecht" Ralf Höcker besser dann bestellen, wenn Sie ein Problem mit kalten oder feuchten Räumen haben. Heiße Luft macht sich da vorteilhaft...

Anderseits wäre es mir und anderen gerade recht, wenn der sich selbst zu einem "Journalistenschreck" stilisierende Ralf Höcker oder einer seiner "Mannen" sich meldet um eine "Berichterstattung zu verhindern oder wenigstens abzumildern." Dann kann man nämlich (nach seinen "Erfolgen" in der jüngsten Zeit) sehr beruhigt sein. Kinder kann der "großfressige" Professor Doktor Jur. Ralf Höcker meinetwegen erschrecken. Mich nicht mehr.

Ich glaube auch nicht, dass der Professor Ralf Höcker mit möglichen Mandanten bespricht, dass es durchaus das Ergebnis seiner Vertretung (also Abmahnung oder Klage) sein kann, dass solche sich damit richtig "reinreiten". Was noch "Streisand-Effekt" genannt wird.

Denen, die es nicht raffen, sei das in vielen Fällen zu erwartende, eher "höckrige" Ergebnis der Vertretung gegönnt...

Weil es so schön ist, die Zitate selbst ernannter "Medienrechtler" zu verballhornen:
  • Das Wort "Fick" zu sagen ist legal.
  • Das Wort "Dich" zu sagen ist legal.
  • Das Wort "ins" zu sagen ist legal.
  • Das Wort "Knie" zu sagen ist legal.
Aber "Fick Dich ins Knie!" zu sagen, kann (allerdings kommt es auch hier auf den Kontext an) als Beleidigung gewertet werden. Muss aber nicht, denn das kann, ebenso wie das häufiger verwendete "Leck mich!", auch bedeuten: "Laß mich in Ruhe!" oder, hier passender: "Geh mir weg mit Deinem dämlichen Gesülze!"

14.05.2016

Business Füchse oder Maxworker GmbH?
Wie die Euroweb potentielle Bewerber abschreckt: Firmenkuddelmuddel, Verweigerung der Fahrtkostenübernahme durch Euroweb-Subunternehmer

"Weiterhin bin ich verpflichtet Ihnen mitzuteilen, dass wir die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch betriebsbedingt nicht erstatten können. Diese können Sie aber beim Arbeitsamt erstattet bekommen."
schreibt "Anjelika Gruf" von der
"Business Füchse GmbH
Geschäftsführerin: Alina Heeren
Harburger Schloßstrasse 22A | 4. OG
21079 Hamburg
info@businessfuechse.de
Amtsgericht Hamburg HRB 136633"
einem Bewerber - der sich übrigens eigentlich bei der Maxworker GmbH beworben hatte:
"... ich beziehe mich auf Ihre Bewerbung in unserem Haus. Leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen und möchte Sie auf diesem Weg zu einem Vorstellungsgespräch am ....... Uhr einladen.

Damit Sie sich nicht wundern, Sie haben sich über unser Bewerbungsportal Maxworker beworben unser Gespräch wird im Hause der Business Füchse GmbH stattfinden.

Unsere Geschäftsführerin Frau Heeren wird das Gespräch persönlich mit Ihnen führen."
Den Formulierungen (alle Fehler wie im Original) nach weiß die gute Frau "Anjelika Gruf" auch nicht so recht, ob diese nun namens der Maxworker GmbH ("ich beziehe mich auf Ihre Bewerbung in unserem Haus") oder der Business Füchse GmbH schreibt. Beide Firmen haben nicht die selbe Adresse. Auch der Eurowebber Martin Brehm hat ein ähnliches Problem - er scheint auch nicht immer so ganz genau zu wissen, ob er nun für die Euroweb oder für die 4-Interfaces des Denis Pohlan arbeitet, sein Stellvertreter Pascal Howells gab hierzu eine falsche Versicherung an Eides statt ab, wozu er seitens der Euroweb (ich vermute den Lügner Daniel Fratzscher als Haupttäter) in der kriminellen Absicht, mir durch Betrug, Anhängen einer Straftat und falsche Zeugenaussagen zu schaden, gedrängt wurde.

Aber insbesondere der von mir nicht grundlos als "verlogener Krimineller" angesehene Euroweb-Hauptbesitzer Daniel Fratzscher, der am oberen Ende der Abzock- und Ausbeutungskette am meisten vom Ergebnis der künftigen Drücker partizipiert, weiß das (angeblich) auch "nicht immer" so ganz genau und setzte sich deshalb schon mehrfach mit falschen Versicherungen an Eides statt in die Nesseln.

Ob es die "Anjelika Gruf" wirklich gibt? Kann schon sein. Auf jeden Fall dürfte sich das "Firmenkuddelmuddel" sehr abschreckend auf Bewerber auswirken. Seriöse Firmen übernehmen übrigens auch im Jahr 2016 die Fahrtkosten der Bewerber. Firmen, die das "betriebsbedingt" nicht tun vermitteln nämlich den Eindruck, dass diese entweder kein Geld haben oder gegenüber Mitarbeitern (wie sag ich's nur?) "ungewöhnlich sparsam" sind. In beiden Fällen ist dann die Fahrt zum Bewerbungsgespräch im Hinblick auf die zu erwartende Offerte (Gehalt, tatsächlich zu erwartende Provisionen) "eher sinnfrei".

Über den zu erwartenden Job:

Einiges über den Inhalt der Tätigkeit derer, die für Alina Heeren ("Businessfüchse GmbH"), die Maxworker und andere Firmen arbeiten, welche "Euroweb" verkaufen, können Sie in diesem Artikel unter "Betrüger suchen bei Xing dümmere Betrüger" nachlesen. Es wäre "höchst ungewöhnlich" wenn die Alina Heeren als Subunternehmerin der Euroweb den Mitarbeitern andere Vorgaben macht als Denis Pohlan (4-Interfaces, Webseitearea GmbH). Denn offensichtlich sind beide ferngesteuert.

Und zwar von Christian Stein, welcher Geschäftsführer der Maxworker GmbH aber auch der Euroweb Deutschland GmbH ist. Im Hintergrund dürften Daniel Fratzscher und Christoph Preuß als mittelbare oder unmittelbare Gesellschafter dann diesen steuern. Für mich sind, was diese Personen und auch einige "Rechtsanwälte" betrifft, alle Tatbestände der Bildung einer kriminellen Organisation erfüllt. Was die (seit Jahren!) machen ist meiner Ansicht nach Betrug (Der wegen multiblen Betrugs angeklagte Christoph Preuß hat erst neulich vor der Schöffenkammer des AG Leipzig eine fünfstellige Auflage, die ihm wegen der strafmildernd wirkenden, überlangen Verfahrensdauer angeboten wurde, akzeptiert), Prozessbetrug (mutmaßlich in hunderten von Fällen, StA Düsseldorf führt das Verfahren) und Anstiftung (der Vertriebsbeauftragten) hierzu wie auch Anstiftung zu falschen Zeugenaussagen. Fakt ist, dass seitens der Euroweb und aller diese vertretende Anwälte sowie der von dieser benannten Zeugen die Gerichte notorisch und systematisch belogen werden. Fakt ist auch dass ich den "Betrugsleitfaden" vorliegen habe:
Euroweb/Maxworker/Business-Füchse/Webseiten-Area-GmbH - Bewerber aufgepasst:
Hier steht ein Teil der rotzfrechen und dreisten Lügen drin, die potentiellen Euroweb-Kunden in Betrugsabsicht aufgetischt werden sollen. Wer das alles vorträgt macht sich u.U. sogar wegen (vielfachen) Betruges und Betrugsversuches strafbar.

Übrigens wurden auch schon Arbeitnehmer der Euroweb (damals waren die Vertriebsbeauftragten noch nicht bei Subunternehmen angestellt) wegen Betrugs verfolgt und entkamen nur knapp einer Verurteilung weil die Euroweb in letzter Sekunde (in der Berufung!) das Opfer schadensfrei stellte.

Fazit: Es winkt, bei den Subunternehmen der Euroweb, also auch bei der Business Füchse GmbH, ein "toller Job" der "mutmaßlich" (ich will das nicht für jede einzelne der Euroweb-Vertriebsbuden beweisen müssen, habe für die "Mutmaßung" aber sachliche Gründe) von folgenden Merkmalen gekennzeichnet ist:

Bezahlung?
Work-Live-Balance?
  • Work: Überstunden. Aus "rechtlichen Gründen" (vermutlich wegen krimineller Unterschreitung des Mindestlohns und massiven Überschreitens der Zulässigkeitsgrenzen) nicht registriert, "selbstverständlich" (bei solchen Abzockern ist das üblich) unbezahlt.
  • Live: "Was und vor allem Wann? Und bitte: Wovon?"
Aussichten?
Tätigkeit?
Karriere?
  • "Viele sind nach zwei Monaten arbeitslos!" (Bericht und Statistik hierüber folgt noch)
Übrigens nehmen die dafür offenbar auch "fast jeden". Also jeden "der nicht bei '3!' auf dem Baum ist und sodann Verfolger mit wüsten Flüchen nebst verzweifelten und heftigen Tritten sowie eifrigem Rezitieren des Böhmermanngedichts abwehrt" - was hoffentlich jeder tut, der "zwei Sätze richtig schreiben und bis 10 zählen" kann.

Um DAS zu erleben MUSS man einfach die Fahrtkosten selbst tragen! (Andere nehmen für "sowas" sogar Eintritt!)

Nachtrag:

Wenige Minuten nachdem ich diesen Artikel und die Mailadresse veröffentlichte hatte, erhielt ich folgende Mails:

Gute Güte! Da wurden also von irgendwelchen durchdrehenden Kriminellen unter Angabe meiner Mailadresse Newsletter für Pornowebseiten bestellt. Im Zuge der Auseinandersetzungen mit dem kriminellem Pack um Gravenreuth, Dolzer, Burat und Co. hatte ich aber weit Schlimmeres auszuhalten.

Dagegen erscheint mir diese Lachnummer wie das Handeln eines sprichwörtlichen "Kleinen, arschdummen Wichsers". Es gab da im Zuge von Auseinandersetzungen mit kriminellem, verlogenen und feigen Pack auch schon Schlimmeres. Sowas wie das hier:
Scan eines Zettels in meinem Briefkasten: Auch sowas hat man auszuhalten, wenn man sich mit kriminellem, verlogenem und feigen Pack dieser Couleur anlegt.
Ich warte nun schon lange auf die "schlagkräftigen Mitarbeiter". Und ich zittere nun schon so lange vor Vorfreude, dass ich mich inzwischen schon "ganz schwach und matt" fühle...

Detlef Seif: Die 15 Minuten Ruhm des Hinterbänklers
Dumme Aussagen des MdB finden Trittbrettfahrer

Das MdB Detlef Seif ist Jurist. Also Mitglied einer Berufsgruppe, die im Bundestag übermäßig stark (viele denken: viel zu stark) vertreten ist. Viele würden ihn als "Hinterbänkler" beschreiben, andere als "Ja-Sager". "Stimmvieh" würde wohl auch mancher sagen und damit den von vielen gesehenen Zustand meinen, dass sich viele Mitglieder des Bundestages bei Abstimmungen als treue Partei- oder "Fraktionssoldaten" ohne eigene Meinung erweisen und einfach der Vorlage zustimmen, die der Parteiführung genehm ist - statt dem eigenen Gewissen zu folgen, welches ohnehin viele Juristen gegen den Talar tauschen. Solches "Stimmvieh" macht in unserem postdemokratischen und postkorruptiven System die große Masse des Bundestags aus.

Wäre es anders, gäbe es viele Scheiß-Gesetze und schon sehr lange offene Probleme nicht und auch vermeintliche Kleinigkeiten wie die Mitstörer-Haftung wäre schon seit langem aus der Welt. Auch das Verfassungsgericht hätte deutlich weniger zu tun.

Die 15 Minuten Ruhm des "Hinterbänklers" Detlef Seif

Detlef Seif wollte also offenbar nicht mehr nur eine "Stimmnutte" sein und drängte mal mutig mit seiner eigenen Meinung vor. Er ist nämlich gegen die Abschaffung des §103 StGB (Beleidigung von Majestäten und Eminenzen). Deswegen hat der "Politiker" aus Nordrhein-Westfalen im Bundestag für Aufsehen gesorgt. MdB Detlef Seif las also im Bundestag Jan Böhmernanns "Schmähgedicht" vor. Allerdings gab er den Vortrag Böhmermanns nicht ganz 1:1 wieder, worauf ich noch zurückkomme.

Der Stern fragte "Herr Seif, warum haben Sie das Schmähgedicht im Bundestag vorgetragen?"
"Ich weiß aus vielen Gesprächen mit Bürgern, dass sie den Inhalt des sogenannten Schmähgedichts nur fragmentarisch kennen. Da schien es mir richtig, das mal darzustellen." Und dann: "Der § 103 bezweckt den Schutz der diplomatischen Beziehungen. Das halte ich für notwendig. Würden wir den Paragrafen komplett abschaffen, hätten wir eine Regelungslücke."
Ganz offenbar hat der sich sicherlich selbst eifrig als "Demokrat" bezeichnende Herr "Rechtsanwalt" Detlef Seif aus Euskirchen übersehen, dass die "Beleidigung" bereits nach einem anderen Paragraphen strafbar ist, dass es diese von ihm behauptete "Regelungslücke" also nicht gibt, der "103er" nur einer Strafverschärfung dient welche einer Demokratie unwürdig ist - weil durch diesen Müllparagraph harte und oft ehrlich gemeinte Worte an Despoten wie Recep Tayyip Erdoğan, Kim Jong-un oder eben künftig (falls es nach der Meinung der dümmsten und stumpfsinnigsten Amerikaner gehen sollte) an diesen offensichtlich strunzdummen Donald Trump anders zu bestrafen sind als wenn jemand z.B. einen "MdB" eine "hinterwäldlerische Stimmnutte" nennt.

N-TV gegenüber sagte Detlev Seif:
"Vom höchsten und teilweise übertriebenen Lob bis hin zur Beleidigung unter der Gürtellinie war alles dabei. 80 Prozent Zustimmung und Verständnis, 20 Prozent Shitstorm und das fast ausschließlich aus dem Lager von SPD, Linken und Grünen. Einige Kollegen sind auf mich zugegangen und haben gesagt: Prima, dass du das gemacht hast. Selbst im Parlament war einigen nicht bekannt, was wirklich in dem Böhmermann-Gedicht stand."
80% Zustimmung und 20% "Shitstorm". Wenn er das ernst gemeint haben will, dann glaube ich fest daran, dass zumindest der "MdB und Rechtsanwalt" Detlev Seif nicht gut rechnen oder zählen kann. Man sollte die Regeln für die Zulassung zur passiven Wahl vielleicht doch um einen Intelligenztest erweitern - damit dem Deutschen Volk solche "Vertreter" erspart bleiben. Mich wundert nicht, dass einige AfD wählen. Die andere Variante, dass er diese Zahlen (ich sage mal:) "ganz grob und phantasievoll herbeigeschätzt hat", ist auch nicht schmeichelhafter.

Doch Detlev Seif erzählte munter weiter vom Fisch:
"Im Kontext habe ich es als Beispiel dargestellt, was man nicht tun sollte und was überzogen ist."
und wollte so darstellen, dass sich sein Vortrag von dem Jan Böhmermanns stark unterscheidet.

Das ist auch der Fall:

Detlev Seif ratterte das Gedicht in einer Vortragsweise herunter, für die es in der Schule wohl einen Vierer gegeben hätte. "Beschissene Intonation - versuchen Sie doch Ihr Glück als Ulbricht-Honecker-Imitator" wäre wohl das Höflichste, was er sich bei "DSDS" hätte anhören müssen. Vor allem aber hat er was vergessen:

Auch Jan Böhmermann hat vor dem Gedicht, nach dem Gedicht und sogar mehrfach im Gedicht angehalten und gesagt, dass man das nicht sagen darf.

Wenn jetzt das MdB Detlev Seif sich also hinstellt und behauptet, dass er das Gedicht "als Beispiel dargestellt, was man nicht tun sollte und was überzogen ist." und gar behauptet, er habe damit etwas anderes getan als Jan Böhmermann, dann ist er entweder ganz schlecht informiert und hat deswegen "Dummes Zeug geblubbert" oder aber er ist zumindest im Hinblick auf diese Aussage ganz einfach zu dämlich für einen, den ich als Anwalt oder als Volkvertreter zu akzeptieren bereit bin!

Der Trittbrettfahrer Ralf "Dating-Portal" Höcker

Der (nicht nur) mir hinsichtlich seines Weltbildes und Könnens einigen (vielleicht sogar vielen) eher "zweifelhaft" (und mir "höchst unklug") erscheinende "Jurist" und "Professor" Ralf Höcker hat offenbar sogleich eine Gelegenheit gesehen sich einzuschmeicheln und bei Personen, die (auf Grund dummen, kriminellen oder höchst unmoralischen Handelns oder eben brauner Gesinnung) "völlig unvorhergesehen" in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses geraten sind, ein wenig um deren Aufmerksamkeit und künftige Mandate zu "betteln" hatte natürlich nichts an der im Bundestag vorgetragenen Version des "Schmähgedichts" auszusetzen:
"Die Rede ist rechtlich vollkommen in Ordnung und ein gutes Beispiel dafür, wie man schlimme Inhalte wiederholen kann, ohne selbst zu beleidigen"
blubberte er auf Facebook.

Da hat er aber seinem Mandant "Kim" Erdogan keinen Gefallen erwiesen. Denn wenn der Detlev Seif durch den Kontext "darf man nicht sagen" keine Beleidigung beging, dann trifft das für den Vortrag des Jan Böhmermann, der sogar im Gedicht einhielt und noch sehr viel öfter als der Euskirchner Anwalt Detlev Seif mit den Worten "Das darf man nicht sagen" belehrte, noch viel mehr zu.

Unter diesem Umstand wünsche ich dem "Jurist" und "Professor" Ralf Höcker viel Spaß mit der "sofortigen Beschwerde" und am besten auch einer "Hauptsache" gegen Springer-Chef Matthias Döpfner. Das LG und OLG Köln sollte ihn zitieren und ihm aufschreiben, dass auch der Beitrag des Jan Böhmermann "rechtlich vollkommen in Ordnung und ein gutes Beispiel dafür ist, wie man schlimme Inhalte darstellen kann ohne zu beleidigen."

So kommt dann wenigstens was von den 3.000.000.000.000 Euro, welche die EU an die Türkei zahlt, nach Deutschland zurück. Gedacht war das zwar ganz anders - aber wenn unkluge Menschen blöd handeln, dann geht das eben so aus.

13.05.2016

Was beim "Professor" Ralf Höcker aus Köln noch alles "nicht so ganz stimmt" - Wer mahnt den Abmahner ab?


Die Kanzlei des "Professor" Ralf Höcker aus Köln behauptet über sich selbst, diese würde als "Kanzlei für Presse- und Äußerungsrecht" von wem auch immer "häufig empfohlen". Nun, ich selbst kann diese "Empfehlung" nur meinen Gegnern aussprechen (und müsste mich dann öffentlich wegen grober Unfairness rügen lassen) - auch ein gewisser Recep Tayyip "Kim" Erdoğan dürfte sich damit neuerdings "etwas schwerer" tun. Jedenfalls so lange und wenn seine Synapsen wie bei gesunden Menschen funktionieren.

Was bei "Professor" Ralf Höcker noch alles "nicht so ganz stimmt":
Amtsgericht Essen Aktenzeichen: PR 1797
Bekannt gemacht am: 18.06.2007 08:46 Uhr

Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

11.06.2007

Höcker Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Köln (Hansaring 61, 50670 Köln). Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufes. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Dr. Brennecke, Carsten, Rechtsanwalt, Köln, *09.12.1975; Dr. Höcker, Ralf, Rechtsanwalt, Köln, *04.03.1971.
Einen weiteren Eintrag, gar einen über den Eintritt neuer Partner, konnte ich im öffentlichen Handelsregister (soeben) nicht finden.

Auf der Kanzleiwebseite (hoecker.eu) werden dann aber neben den Herren Brennecke und Dr. Höcker auch noch die Herren Engel und Leeser als "Partner" benannt:


An der gleichen Stelle ist nachzulesen, dass der Herr Engel "seit 2015" (eintragungspflichtiger) Partner der Kanzlei sei.


Wie mir hintertragen wurde war das schon vor mehreren Monaten der Fall. Da ist es schon sehr bemerkenswert, dass die Abmahnanwälte "Professor" Dr. Ralph Höcker und der "Doktor" Brennecke (nebst den Herren Engel und Leeser von denen man nun aber amtlich nicht weiß, dass diese "Partner" sein sollen) für sich selbst ausgerechnet damit werben, dass diese eine andere Anwaltskanzlei just wegen falscher Angaben in deren Werbung erfolgreich in Anspruch genommen hätten - selbst aber neben der Anpassung des Impressums den Weg zum Notar offenbar stark verzögern, monatelang mit "Partnern" werben und hierdurch entgegen §7 Absatz 1 PartGG Haftungsverhältnisse vormachen, die dann amtlich gar nicht bestehen - oder halt falsche Angaben im Impressum machen, denn für weitere Verwirrung "des Verkehrs" sorgt nämlich, dass sich im Impressum wiederum folgendes findet:
Also was denn nun, wer denn  nun, wie denn nun? Bekommen der Herr Professor Höcker und sein(e) Partner derart einfaches nicht gebacken? Wie wollen die denn dann Prozesse führen und die Interessen ihrer Mandanten wahren?

Wer mahnt denn nun diese Abmahner ab und sorgt dafür, dass Webseite, Impressum und Partnerschaftsregister in Übereinstimmung gebracht werden? "Liebe Kollegen", ein Berufsverband, ein Wettbewerbsschutzverein oder die Verbraucherzentrale?

12.05.2016

Schneller als Frau Merkel: BGH schützt Wlan-Besitzer vor Abmahnanwälten (I ZR 86/15)
Was wird denn nun aus der Kanzlei Walldorf-Frommer?
Euroweb-Ableger Net365 GmbH kann abschalten

Was war:

Bisher haftete der Anschlussinhaber immer dann wenn seine WLAN-Verbindung von Dritten für illegale Aktivitäten, insbesondere illegales Filesharing, genutzt wurde. Es sei denn er hat sein WLAN gegen unberechtigten Zugang gesichert, verschlüsselt und eventuelle Mitbenutzer darüber belehrt, dass diese nichts rechtswidriges tun dürfen.

Was ist:

Der erste Zivilsenat des BGH hat die Mitstörerhaftung (und nicht die "Störerhaftung") für diejenigen eingeschränkt, welche das WLAN mit Dritten, z.b. Besuchern, teilen.

(Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 86/15)

Wlan kann und darf Gästen oder Besuchern zur Verfügung gestellt werden, ohne dass man fürchten muss, möglicherweise für deren illegale Internetaktivitäten haften zu müssen. Erwachsene, die den Internetanschluss des Gastgebers nutzen, müssen nicht eigens darüber belehrt werden, dass Downloads und Filesharing geschützter Filme und Musiktitel im Netz verboten sind. In der mündlichen Urteilsbegründung wurde durch den BGH-Senatsvorsitzenden Wolfgang Büscher eine solche Belehrungspflicht als "nicht sozialadäquat" bezeichnet. Eine entsprechende Belehrung ohne konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung des Internetanschlusses sei nicht zumutbar. Das gilt erst recht für die von Abmahnnabzockern immer gern ins Feld geführte Kontrollpflicht. Was sich jene Richter bisher dabei dachten, welche verlangten, dass man als Anschlussinhaber seine erwachsenen Besucher belehre und dann deren Nutzungsweise auch noch kontrolliere, liegt im Braunen.

Mit seiner modern anmutenden Entscheidung hat der BGH im Rahmen der derzeit geltenden Gesetze vorweggenommen was der Gesetzgeber erst noch umsetzen will. Ich gehe davon aus, dass die Eile mit der große Koalition eben diese Mitstörerhaftung auch per Gesetz abschaffen will dem Umstand geschuldet ist, dass die Regierung von der Entscheidung vorab wusste und nicht belämmert dastehen wollte. Das mit er Gesetzesänderung auch die Belehrung für das Handeln Minderjähriger (Vorsicht: nicht der eigenen Kinder) und die Verschlüsselungspflicht entfällt dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass die Regierung im Hinblick auf die kommenden Bundestagswahlen vieles vermeidet was diese Wählerstimmen kostet. Was "sozialadäquat" ist haben inzwischen zahlreiche Bürger die Regierung wissen lassen. Genauer: Das der bis heute auf Grund des "Mitstörerhaftungswahns" geltende Zustand (Verschlüsselungs-, Zugangsbeschränkungs- und Belehrungspflicht - letztere nun nur noch bei Kindern) und der vormals geplante Unsinn (bescheuerte Vorschaltseite mit Belehrung) nicht "sozialadäquat" sind.

Was wird:

Insbesondere die sehr spezialisierte Münchner Abmahnkanzlei Walldorf Frommer dürfte sich wohl spätestens jetzt auf die Suche nach neuen Einkommensquellen machen. Denn durch die Entscheidung wächst für deren Mandanten zumindest das Prozesskostenrisiko: Die verlieren immer dann wenn Dritte (eben Mitnutzer des WLAN) für die Störung in Frage kommen und der Anschlussinhaber fest und einigermaßen glaubwürdig behauptet, dass er es nicht gewesen sei. Da dürfte es schwierig sein, Mandanten zu finden - denn diese wollen gewiss kein Geld zum Fenster raus werfen.

Der "Rechteinhaber" muss nun nämlich nachweisen, wer der "Störer" ist. So wie bisher einfach und völlig inadäquat den Anschlussinhaber als "Mitstörer" in Haftung zu nehmen und „ganze Familien in den Ruin“ zu treiben" (so jedenfalls die Verbraucherzentrale Hamburg) geht nun nicht mehr so einfach, denn die Betroffenen können sich jetzt effektiv wehren.

Wie man sich ggf. wehrt:

Auf die Abmahnung hin entgegnet man, dass man das WLAN-Passwort volljährigen Nachbarn und/oder guten Freunden, Verwandten, in der Wohnung tätigen Handwerkern, ... überlassen habe damit diese das WLAN nutzen können und natürlich, dass man selbst die vorgehaltene Tat nicht begangen habe

Vor Gericht (falls dann noch geklagt werden sollte) legt man einen Nachweis vor , dass mehrere Nutzer die WLAN-Verbindung nutzen. Das  kann z.B. durch den Ausdruck einer Webseite des Routers erfolgen:

Dazu die Versicherung an Eides statt, dass und wann die Liste als Teil der Webseite des eigenen Routers ausgedruckt wurde, das man nicht Besitzer welches oder welcher der Geräte ist und das man auch nicht wisse, wem welches Gerät gehöre und dass man das WLAN-Passwort volljährigen Nachbarn und/oder guten Freunden, Verwandten, in der Wohnung tätigen Handwerkern, ... überlassen habe damit diese das WLAN nutzen können und natürlich, dass man selbst die vorgehaltene Tat nicht begangen habe - so dürfte man nach dem BHG-Urteil aus der Haftung sein. Denn danach müssen die Kläger das Gegenteil beweisen.

Die wieder gegebene Liste können Sie übrigens nicht verwenden (dann wären Sie ein ziemlich dämlicher Lügner und ich hätte keinerlei Mitleid) - es muss schon eine eigene, und erst vor Gericht möglicherweise eine ungeschwärzte sein. Eine solche Liste also ruhig unter Hinweis auf möglicherweise zu schützende Daten wie oben ersichtlich geschwärzt einreichen aber gleichzeitig um einen gerichtlichen Hinweis für den Fall bitten, wenn das so nicht genügen sollte.

Die Kanzlei Walldorf-Frommer hat mich selbst übrigens auch im Oktober 2015 abgemahnt, aber bis heute nicht verklagt - wohl weil ich darlegte, dass es mehrere Mitnutzer in meinem WLAN (sämtliche Nachbarn) gibt, welche sämtlich volljährig sind und bei Ausgabe des Passwortes belehrt wurden. Das war noch gemäß der alten Rechtslage. Außerdem hatte ich für den Zeitpunkt für mich selbst sogar eine Hotelrechnung und konnte also (potentiell, denn der Kanzlei Walldorf Frommer habe ich diese natürlich nicht vorgelegt) beweisen, dass ich selbst als "Störer" oder "Verletzung" nicht in Frage kam. Also war es, so legte ich dar, ein Nachbar oder eine befreundete Person. Ich aber weiß nicht wer es war und das muss ich auch nicht. Die Kanzlei Walldorf-Frommer hat mir zu dem auch nicht (wie von mir verlangt) alle Daten übersandt, "welche bei der Identifikation des Nutzers hilfreich sein können."

Wem es nützt:

Nunmehr können Hotel- und Gaststättenbesitzer, Ladenbesitzer, Wohngemeinschaftsgenossen und sogar einfach nur Nachbarn oder Freunde den Internetzugang teilen ohne in Sorge sein zu müssen, dass einer der Gäste oder Mitnutzer durch versehentliches oder absichtliches Filesharing eine extrem teure Inanspruchnahme als "Mitstörer" verursacht. Denkbar ist sogar, dass sich Nachbarn den Zugang teilen und einer sich einen Zugang für SIP-Telefonie über einen Anbieter einrichtet. Diese könnten sich ebenfalls sehr freuen.

Wem es nicht nützt:

Das Angebot des Euroweb-Ablegers Net365 GmbH (oder anderer ) dürfte obsolet sein. Wer es gekauft hat sitzt jetzt auf einem weitgehend unnützen Vertrag und ärgert seine Gäste wenn er denen die "arschlangsame" Verbindung über Bulgarien und die mögliche Sperrung von Onlinebankingzugängen weiter zumutet.

11.05.2016

Offene Worte an den Kölner Medienanwalt "Professor" Ralf Höcker in der Causa Erdogan vers. Böhmermann + Döpfner

„Herr Döpfner hat sich noch viel offensichtlicher strafbar gemacht als Herr Böhmermann“, erklärte der "Professor" und selbst ernannte "Medienrechtler" Ralf Höcker einer Frau Senta Krasser vom "medium magazin" (5/16). Auf die Frage, ob dem Springer-Vorstandschef die gleiche Strafe blühe wie Jan Böhmermann, sagte er: „Ja. Und er kann sich erst recht nicht auf die Kunstfreiheit berufen, weil er seinen Kommentar ja weder gedichtet, gesungen noch getanzt hat.“

Allerwertester Herr "Rechtsanwalt" Ralf Höcker!

Ihr Ego muss so gewaltig sein, dass es einen eigenen Kontinent braucht. Da geht schon mal was daneben. So wie oben. Eigentlich, Sie sagen das ja über andere auch gerne, sollte man so dumm nicht sein.

Wäre ich Ihr PR-Berater würde ich Ihnen dazu raten, für ein paar Monate tief abzutauchen und sich dann mit der Nachricht zurück zu melden, dass Ihnen in der Sache Erdogan vers. Böhmermann + Döpfner jemand ganz bösartige Produkte mit erheblicher psychogener Wirkung in die Nase gepustet und Sie dann im Rollstuhl heimlich und gegen Ihren Wille zu den ganzen Interviews geschoben hat. Sie seien froh, sollten Sie sagen, dass Sie in dem Zustand nicht auch noch Ziegen für Mädchen mit Gummimasken gehalten oder gar geschlagen hätten.

Denn für jemand mit Sachverstand wird es, ich sag mal "schwierig", eine andere Erklärung für den Fauxpas zu finden. Immerhin geben Sie, Herr "LL.M." Ralf Höcker (aus Köln) ja öffentlich damit an, zugelassener Rechtsanwalt und sogar "Professor" zu sein. Da muss schon eine ziemliche Ausnahmesituation vorliegen, wenn man in der Presse solchen Stuss labert obwohl man es nach dem Lesen fachkundiger Autoren besser wissen könnte und müsste. Die Alternative wäre die "Philipp-Berger-Nummer". Der hat sich nach eigenem öffentlichen Bekunden ganz urplötzlich vom "Spezialisten für Medienrecht" zum "Strafrechtler" verwandelt. Sein Berger-Ego passt jetzt auch in eine sehr kleine Kölner Kanzlei...

Und die Schrumpfkanzlei heißt jetzt nicht mehr nach IHM.

Mit höflichem Gruß

Jörg Reinholz
Ein kleiner Schlosser aus dem Osten

P.S. Wenn Sie ein wenig nachlesen werden Sie feststellen, dass sich der jetzt in Köln als Strafverteidiger tätige "Ex-Medienrechtler" Philipp-Berger sich auch mit mir angelegt hat. Der dachte bis zum Erwachen, "Medienrecht" wäre sein Fachgebiet...  Falls es Sie tröstet, nach dem RA Dr. Hans-Dieter Weber aus Dortmund (Kanzlei "AWPR") sind Sie schon der Dritte. Genauer der Fünfte.

10.05.2016

"Professor" Ralf Höcker hat genug gedrängelt - Türkenboss Recep Tayyip "Kim" Erdoğan soll jetzt als "sein persönlicher Querulant" zahlen ...

Durch seine "recht ambitioniert" erscheinende, öffentliche Ansage hat sich Ralf Höcker doch tatsächlich mal wieder einen Kunde aus einer Ecke erdogant erdrängelt (oder erquengelt?), den andere Anwälte lieber nicht haben wollen:
"Professor" Ralf Höcker hat im Auftrag dieses "Empfindlichkeitsweltmeisters" offenbar vor dem LG Köln einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Mathias Döpfner eingereicht. Döpfner hatte in einem offenen Brief seine Meinung zum Ausdruck gebracht, dass er das Gedicht von Böhmermann gut fände und gelacht habe. Er gebrauchte die Formel:
"Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen."
Das Landgericht Köln hat den von Ralf Höcker und seinen Doktoren (ich weiß wirklich nicht, wofür es den Dr. jur gibt...) verfassten Antrag, die einstweilige Verfügung wegen Eilbedürftigkeit ohne Anhörung des Gegners zu erlassen, zurück gewiesen (und neben Bedenken, welche der Herr Ralf Höcker inzwischen gut kennen sollte) einen Termin für die mündliche Verhandlung mitgeteilt), berichtete Höcker nun (wohl:) kleinlaut der SZ - fügte aber großfressig hinzu: Wenn die Verfügung nicht erlassen werden sollte, werde er Erdoğan empfehlen, in die zweite Instanz zu gehen. (Update: Die Verfügung wurde nicht erlassen.)

"Queruli, querula, Querula-hant!" singt es da in mir!

Die Pressekammer des LG Köln winkt eigentlich eine Vielzahl solcher Anträge - selbst nachweislich kriminellen Packs - einfach mal ungelesen durch (wovon und weshalb in Köln viele "Medienrechtler" wie eben die Kanzlei Höcker existieren) und verteidigt diese Dummheit dann mit Zähnen und Klauen. Man schämt sich in manchen dieser Fälle "nur" von Rechtsbeugung zu sprechen, weil manches von dem, was das LG Köln so austut, mit "Rechts- und Verfassungsfeindlichkeit" richtiger bezeichnet wäre. Und das OLG Köln plappert den Unsinn der niederen Instanz "genau so brav wie strunzdämlich" nach. Genauer gesagt: Es hat die gleichen grundrechtswidrigen Ansichten, schützt ebenso kriminelle Arschlöcher, verhindert, dass Bürger vor Schaden bewahrt werden und verwendet dazu die gleichen Textbausteine. In den Annalen des BGH finden sich zahlreiche Sachen, in welchen das OLG Köln den Mist des LG Köln (bei dem der mitdenkende Bürger oft nur den Kopf schütteln kann) mit aus Textbausteinen bestehenden und jeden Tatsachenbezug missen lassenden Beschlüssen bestehen ließ - und dann, jedenfalls liegt der Eindruck nahe, sich der BGH erstmals mit mit den Sachfragen befasst hat.

Nach einer Antragsrückweisung sogar durch das so manchem als "faschistoid-verbotsfreundlich" geltende LG Köln den Rat zu geben, in die zweite Instanz (Oberlandesgericht) zu gehen, ist wie als würde man (als Anwalt!) jemanden auffordern:
"Queruliere! Denn ich verdiene daran!"
Das ist schon etwas fragwürdig. Was bringt denn dieser "Professor" an der "Cologne Business School" GmbH, einer "privaten Fachhochschule für Betriebswirtschaftslehre" eigentlich seinen Studenten bei? Das man als Antragsteller oder Kläger Verbotsverfahren vor dem OLG Köln oder gar dem BGH noch gewinnen kann, in denen sogar das tatsachenresistente und kriminellenfreundliche LG Köln freundlich lächelnd und winkend ablehnte? Uuuui! Anders herum wird da aber eher "ein Schuh drauß"!

Und wer, bitte, zahlt denn für das von so einem "Professor" vermittelte "Wissen" eine Semestergebühr zwischen € 4170 und € 4770 an die "Cologne Business School"?

Etwa Türken? Wenn es so ist, dann hätte ich einen Anhaltspunkt warum die manchem (ich selbst neige nicht zu diesen Verallgemeinerungen) als "dumm" gelten...

Noch etwas: Wenn der Herr "Professor" Ralf Höcker jetzt noch vorgäbe, er glaube wirklich daran, dass er mit dem Antrag oder Klage Erfolg haben könnte und deshalb seinen Mandanten zu den Rechtsmitteln rate (also dass es ihm nicht ums Geld gehe) - dann, ja dann sollte jeder seine eigenen Schlüsse ziehen und für sich selbst entscheiden, ob der Professor Ralf Höcker in seiner Kanzlei "Ralf Höcker und Kollegen" neben einem Haufen aus meiner Sicht eher fragwürdigen Doktortiteln die nötige Kompetenz versammelt hat, um als der "Experte im Medienrecht" zu gelten, der er gerne sein möchte.

Ich - ein Schlosser - sehe das nämlich etwas anders anders: "Mediengeschrei" kann er wohl. Aber im "Medienrecht" ist er "eher so untermittelmäßig". Das ist, so glaube ich eine Folge der idiotischen Entscheidungen des als vielen begründet als "fix tatsachenresistent" geltenden LG Köln, dass hier offenbar mal auch den (mutmaßlichen dicken und sicherlich gleichzeitig substanzfreien) Höckerschen Antrag durchgelesen hat, weil ein bekannter Name drauf steht.

Und Recep Tayyip "Kim" Erdoğan?

Wie klug kann der türkische Präsident wohl sein, den Herrn Ralf Höcker zu beauftragen? Dessen "Doktoren-vertreten-Kriminelle-und-Idioten-Kanzlei" hat ja (natürlich als Vertreter der Euroweb) sogar auch schon gegen mich - einen "kleinen Schlosser aus dem Osten" - verloren. Und ich war unvertreten!

Nachtrag für den "Medienrechtler" Ralf Höcker:

Falls jetzt Ihre Kanzlei auf die dämlich anmutende Idee kommt, mich namens der Euroweb wegen der Äußerung
Dessen "Doktoren-vertreten-Kriminelle-und-Idioten-Kanzlei" hat ja (natürlich als Vertreter der Euroweb) sogar auch schon gegen mich - einen "kleinen Schlosser aus dem Osten" - verloren.
zu verklagen und das gerichtliche Verbot zu verlangen, dass ich die Euroweb doch nicht kriminellen Idioten gleich setze, dann sollte das ausreichend bedacht werden. Denn in der Sache 14c O 70/15 des LG Düsselorf (Euroweb Internet GmbH ./. Reinholz) haben die Höcker-Doktoren gegen mich verloren, als diese die Euroweb vertraten, "Kriminell" und "voll idiotisch" war es nämlich, dass Daniel Fratzscher und Patrick Howells - wohl getrieben von Schädigungsabsicht - mit vorsätzlich falschen Versicherungen an Eides statt aufwarteten, die dann auch noch derart einfach zu widerlegen waren, dass es mir fast schon peinlich ist.

Wie auch immer: Auf diesen neuen, zwingend eben so blöden Antrag würde ich mich also unter sportlichen Aspekten so sehr freuen wie im Fußballpokal die Drittlegisten auf die vermeintlich bessere Mannschaft aus der "ersten Liga".

06.05.2016

Auch die zweite Entscheidung des VG Berlin ist günstig für Jan Böhmermann

Das Verwaltungsgericht Berlin hat zwar das Rezitieren des Gedichts "Schmähkritik" im Rahmen einer Demonstration der Piratenpartei untersagt, aber aus der Begründung folgt auch hier, dass es im Rahmen des Vortrages wie er durch Jan Böhmermann durchaus keine Straftat sieht. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 19/2016 vom 06.05.2016:
"In welcher Weise das Gedicht zitiert werden solle, sei von der Antragstellerin nicht angegeben worden. Es sei daher zu befürchten, dass durch eine vollständige oder teilweise Wiedergabe des Gedichts der Tatbestand der Beleidigung erfüllt werde."
Das bedeutet also, die Antragstellerin (Piratenpartei) hat nicht dargelegt, dass und wie diese klar machen will, dass man das Gedicht an sich nicht vortragen darf. Jan Böhmermann hat dem Gedicht diesen Rahmen gegeben.

Auch die angeblich beantragte einstweilige Verfügung ist offenbar immer noch nicht erlassen: Die Ankündigung, einen Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann einzureichen, stammte vom vom 14.04.2016. Heute ist nun der 06.05.2016 und noch immer wedelt niemand mit der Verfügung herum. Haben die Richter meinen Artikel gelesen oder völlig eigenständig richtig entschieden? Der Jura-Professor Ralf Höcker aus Köln sehnt sich wohl umsonst.

05.05.2016

Denis Pohlan (4-Interfaces, Webseiten Area GmbH) , eine 6000 Euro-Lüge und was die "Euroweb-Vertriebsprofis" wirklich verdienen:
Der typische Fall des "Andreas P."

Denis Pohlan, der auch "Geschäftsführer" der Webseiten Area GmbH ist und sowohl mit dieser als (bis zur Gründung der GmbH) auch mit der Firma "4-Interfaces" die Produkte der Euroweb auf eine mindestens höchst unseriöse  und offenbar strafrechtlich höchst bedenkliche Weise verkaufen lässt, wirbt auf 4-Interfaces.de aktuell wie folgt um Mitarbeiter für den Drückerjob:
"Durch die überdurchschnittlich hohen Provisionen erzielt ein Verkaufsprofi bei uns ein Monatsgehalt von >6.000€ Brutto."
Offenbar ist das eine dreiste und geradezu euroweb-typische Lüge. Denn ich habe hier eine lange Liste vom Server der Euroweb, aus welcher hervorgeht, dass es diesen "Verkaufsprofi" mit einem Einkommen von > 6000 Euro in diesem Umfeld gar nicht geben kann. Die Euroweb hat im für diese verlorenen gegangenen Verfahren 14c O 70/15 implizit behauptet, dass diese Liste echt ist.

Das glaub ich gern, auch wenn in dem Verfahren auf Seite der Euroweb "das Blaue vom Himmel gelogen" wurde, der Euroweb-Großopferte Daniel Fratzscher und ein Patrick Howells (Angestellter des Denis Pohlan) gaben sogar vorsätzlich falsche Versicherungen an Eides statt ab.

Diese Liste umfasst zwar nur einen Teil der Mitarbeiter des Denis Pohlan, dieses aber über einen sehr langen Zeitraum. Und es handelt sich bei der Liste um die Provisionsliste aus dem CRM welches die Mitarbeiter und Chefs der Euroweb und formell selbständiger aber an die Euroweb angeschlossener Firmen verwenden. Dieses CRM listet Mitarbeiter welche (zunächst) der Euroweb zugehörten, später, als die Vertriebsniederlassung in eine Firma umgewandelt wurde, der des Denis Pohlan und organisatorisch dann just jenem Patrick Howells zugeordnet wurden, der am versuchten Prozessbetrug durch Abgabe einer vorsätzlich falschen Versicherung an Eides statt teilnahm. Die Echtheit der Liste erklärte die Euroweb "implizit" in eben diesem Verfahren 14c O 70/15 des LG Düsseldorf. Dem Patrick Howells wieder untersteht ein Teil der Mitarbeiter der Euroweb bzw. des Denis Pohlan die ihm nach geographischen Merkmalen (Verkaufsgebiet) zu und untergeordnet sind - also nicht etwa nur ausgesuchte "Schlechtleister".

Soweit mir bekannt erhalten die mit dem vollmundig gegebenen Versprechen geköderten Verkäufer ein Grundgehalt bei dem man von einem "Mindestlöhner" spricht. Ich habe hier Verträge, die ein Fixum von 1500 Euro (aus früheren Jahren und mit einer Erfurter Euroweb-Agentur sogar nur 1000 Euro) fest schreiben, vorliegen. Das soll durch Provisionen auf über 6000 Euro erhöht werden?
Beweis: 1500 Euro/Monat - inklusive Überstunden.
Quelle: Arbeitsvertrag, erstellt von der Euroweb, verwendet von Denis Pohlan und der Webseitenarea GmbH
Das mit den versprochenen 6000 Euro wird aber, folgt man den Daten der Liste, "sehr schwierig"...

So erzielte nach dieser Liste ein "Andreas P." zwischen dem Oktober 2011 und dem Februar 2013 Provisionen in Höhe von 2740 Euro. In mindestens (es können mehr gewesen sein) 17 Monaten. Macht also im Schnitt rund 160 Euro pro Monat...

So hatte dieser Andreas P. also nicht etwa ein "Monatsgehalt" von über 6000 Euro sondern offenbar im Schnitt von deutlich unter 2000 Euro:

Andreas P. schloss in diesen 17 Monaten zwischen und einschließlich dem Oktober 2012 und offenbar Februar 2013 50 Verträge. Von diesen 50 Verträgen wurden laut Liste 36 Verträge nicht "verprovisioniert", weil der vertraglich vereinbarte Monatsbetrag unter 170 Euro lag. Das stimmt auch mit den mir vorliegenden Provisonsvereinbarungen von Mitarbeitern anderer Euroweb-Agenturen überein. Es bleiben 14 Verträge. Aber von diesen erhielt er für zwei weitere keine Provision, weil die Bonitätsprüfung negativ ausfiel. In 17 Monaten 12 verprovisionierte Verträge... Er ging als trotz der mutmaßlichen Überstunden (Denis Pohlan an anderer Stelle: "kein nine to five job") mit dem Mindestlohn für die Regelarbeitszeit nach Hause.
Beweis: Provisionsregelung.
Quelle: Anhang zum Arbeitsvertrag, erstellt von der Euroweb, verwendet von Denis Pohlan und der Webseitenarea GmbH

"Andreas P." war (laut den Verträgen der Liste) übrigens in Hannover unterwegs. Von den von ihm geschlossenen 50 Verträgen wurden offenbar 27 nicht ausgeführt. Es finden sich neben "Ablehnung Bonität" auch "Kündigung Insolvenz", "Kündigung nach 649" (gemeint § 649 BGB) , "Vertrag aufgehoben RA", zu "hoher OP" in der Liste. Ich gehe mal davon aus, dass entsprechend jener Standard-Provisonsvereinbarung, die offenbar 1:1 für alle Mitarbeiter jener Firmen gilt, welche "Euroweb" verkaufen, auch noch "Rückbelastungen" stattfanden.

Auch die Provisionen der übrigen Mitarbeiter aus der Liste, die aus dem Vertriebssteuerungssystem der Euroweb stammt, geben das demnach vorsätzlich unwahr vorgemachte Monatseinkommen von 6000 Euro nicht mal annähernd her.

1/3 davon, also 2000 Euro (aus Summe von Gehalt und Provisionen) ist, wie der Fall des "Andreas P." zeigt, realistisch. Und selbst diese hat der Andreas P. kaum mal erreicht.

Konkret hat er (offenbar) folgende Provisonen erhalten: (Original-Liste, nur gefiltert und Spalten ausgeblendet)
Auszug aus der Liste: "DP" bedeutet offensichtlich "Denis Pohlan" - also "4-Interfaces", später Webseiten Area GmbH
"Andreas P." hatte zwar 2012 durchaus ein paar gute Monate, aber selbst in diesen war er von 6000 Euro weit entfernt. In sehr vielen der mindestens 17 Monate in denen für Denis Pohlan tätig war erzielte er gar keine Provision - was auch für viele, wenn nicht jeden der Verkäufer aus der Liste zutrifft. Bei den Verkäufern ist also oft "Grundgehalt" auf "Mindestlohnniveau" angesagt. 6000 Euro zu versprechen erscheint da nicht mehr "sportlich" oder "ambitioniert" - es ist schlicht und einfach "dreist gelogen".

Ich habe mir den "Andreas P." aus der Liste herausgegriffen, weil er offensichtlich länger für Denis Pohlan tätig war als viele andere (weshalb die Aussagekraft sich erhöht) und weil mir dessen Vertriebs- und Provisionshistorie - abgesehen von der überdurchschnittlich langen Zeit der Tätigkeit von 17 Monaten - typisch erschien. "Andreas P." ist durchaus einer der "Besserverdiener" der Angestellten des Denis Pohlan. Hätte ich verzerrend berichten wollen, dann hätte ich einen Mitarbeiter gewählt, der nie eine Provision erzielte. Das sind schon einige...

Eine Nebenbetrachtung:

Der von den Mitarbeitern Strip-Phoning verlangende (und insoweit schon kriminelle) Denis Pohlan, der nach Zeugenaussagen in Einstellungsgesprächen "ähnlich sportliche Ansagen" (wie die hier besprochene tätigte) behauptet vor Gericht, er habe die aufregend positiven Bewertungen der Webseiten Area GmbH (gleicher Zweck, identische Geschäftsräume, selber Chef), die vor der Eintragung und also dem Entstehen der GmbH auf Kununu erschienen, nicht gefälscht und diese Fälschungen auch nicht veranlasst. Ich muss es ihm nicht glauben - und ich glaube es ihm also auch nicht.

Ich sage: Er hat mindestens von Umstand, dass es sich um gefälschte Bewertungen handelt, gewusst und sich diese falschen positiven Bewertungen in dem Bewusstsein, dass es Fälschungen sein müssen, mindestens zu Eigen gemacht in dem er diese offensichtlich gefälschten Bewertungen für die Bewerbung der Webseiten Area GmbH nutzt - andere (negative oder die Existenz negativer Bewertungen bestätigende) aber mit der Behauptung löschen ließ, dass just diese nicht echt seien.

Und ich sage im Hinblick auf Liste und seine öffentliche Behauptung: "Denis Pohlan lügt und wer lügt ist ein Lügner." Übrigens, Herr Denis Pohlan: Provisionen gehören nicht zum "Gehalt".

Aktuell bin ich sehr an Zeugenaussagen über die Umstände der Beschäftigung bei Denis Pohlan bzw. der Webseiten Area GmbH bzw. der 4-Interfaces interessiert, weil ich auch diesem Lügner vor Gericht "den Marsch blasen" will.

Foto (bearbeitet): Die Handschrift des Strip-Phoning-Fans Denis Pohlan, aufgenommen in den Geschäftsräumen "seiner" 4-Interfaces / Webseiten Area GmbH