Die Berger Law LLP hat für die Euroweb Internet GmbH, nach dem ich das Oberlandesgericht Düsseldorf erfolgreich angerufen habe, den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen.
Das Oberlandesgericht kam als Beschwerdeinstanz zu dem Beschluss, dass ich die Euroweb Betrüger nennen darf und dass meine Äußerung "Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. " ebenfalls nicht rechtswidrig ist. Der Antrag auf den Erlass der Verfügung wurde zurückgenommen.
Damit ist die Sache endgültig zu meinen Gunsten geregelt.
Der zu Unrecht nach der Beschwerde gesperrte Artikel:
Die Berger LAW LLP des Philipp Berger verbreitet folgenden Schmarren:
Die über den MDR verbreitete Äußerung der Optikerin, eine Euroweb-Mitarbeiterin habe eine Unterschrift unter einem Vertrag des Internetdienstleisters erschlichen, sei ehrenrührig, urteilten die Richter. Einen Beweis hierfür gebe es nicht. Damit könnte Euroweb im geschäftlichen Ansehen ein erheblicher Schaden zugefügt werden.Hätten der Christoph Preuß von der Euroweb in dessen Auftrag das veröffentlicht wurde und die dieses veröffentlichende Kanzlei Berger LAW LLP für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investiert, dann wüssten diese, wie ich öffentlich kontere:
Gerichte stellen seit Jahren immer wieder die arglistige Täuschung durch die Euroweb, deren Tochterfirmen und Mitarbeiter fest!
- LG Bautzen, 2 O 520/11 Arglistige Täuschung, weil kostenlose Leistung vorgemacht wird, die sich dann als gerade nicht kostenlos erbracht erweist
- LG Berlin, 51 S 26/11 Arglistige Täuschung durch Webstyle GmbH, Vortrag gemäß § 649 BGB im Widerspruch zu deren Jahresbericht
- LG Kiel, Az. 2 O 135/11 (Arglistige Täuschung durch Mitarbeiter der Euroweb - Berufung war öffentlich angekündigt...)
- Amtsgericht Waiblingen, 7 C 798/10 (Arglistige Täuschung..., Berufung eingelegt)
- AG Düsseldorf, 51 C 1207/10, (Arglistige Täuschung...) bestätigt in der Berufung: LG Düsseldorf, 22 S 12/10
- Landgericht Hildesheim, 7 S 232/09, nach Revisionsrücknahme definitiv rechtskräftig
- AG Düsseldorf, 32 C 5799/09 (Arglistige Täuschung...)
- AG Ottweiler, 16 C 234/09 (Arglistige Täuschung...)
- AG Düsseldorf, Az. 32 C 6293/08 (Arglistige Täuschung...), bestätigt in der Berufung: LG Düsseldorf, 22 S 327/08
Damit wird der Euroweb im geschäftlichen Ansehen tatsächlich ein erheblicher Schaden zugefügt. Allerdings ist das auch deren Schuld. Und ehrenrührig ist es allemal.
Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - das ist es was die Kanzlei Berger durch den Bericht eindrucksvoll und öffentlich nachweist.
Darüber hinaus sieht es so aus, als habe die Euroweb, letzten Monat keinen Prozess gewonnen und in gewisser Weise lassen die Bosse der Euroweb Internet GmbH, und die, die Interessen dieses, sich alle Ernstes auch noch als "rechtschaffen" bezeichnet sehenden Herrn Christoph Preuß vertretenden Kanzlei BERGER LAW LLP. auch erkennen, wie verhasst ihnen kritische Beiträge über deren rechtswidriges Verhalten sind.
Getroffene Hunde bellen eben.
Noch etwas zum LG Köln:
Der MDR ging gegen eine Entscheidung des LG Köln nicht vor. Über dieses weiß der echte Rechtsanwalt Udo Vetter wie folgt zu berichten:
Die Gedanken sind frei. Meinungen ebenfalls, sogar öffentlich geäußerte. Es könnte also alles so einfach sein, würde der Meinungsdetektor mancher Gerichte nicht so zuverlässig in dem Maße versagen, wie sie ihren Ruf als bundesweit bedeutsame “Pressekammern” verteidigen wollen. Ein Beispiel hierfür liefert wieder mal das Landgericht Berlin, das derzeit mit den Kollegen in Köln um den zweiten Platz auf der Wichtigkeitsskala rangelt. Unangefochten ist natürlich nach wie vor das Landgericht Hamburg, dessen meinungsunfreundliche Urteile ja schon Legende sind.Auf der "Wichtigkeitsskala" stehen hier Gerichte, die bevorzugt von Betrügern wie diesem oder dem damaligen "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth angerufen werden um öffentliche Warnungen vor deren Lügen und Betrug zu unterdrücken.
Da nach dem LG Köln das OLG Köln als Berufungsinstanz folgt und bisher sehr deutlich zu erkennen gab, dass es nur höchst selten den Blödsinn, den das Landgericht verzapfte, zu korrigieren wünscht müsste ein solcher Fall bis vor den BGH oder das Verfassungsgericht getrieben werden.
Das, und die hämische Berichterstattung des "Rechtsanwaltes" und Euroweb-Propagandaministers Philipp Berger über ein weiteres (zu erwartendes) Schandurteil des OLG Köln und sein erfahrungsgemäß zu erwartendes Verschwiegen oder Lügen über die womöglich für den MDR dann positive höchstinstanzliche Entscheidung wollte der MDR wohl vermeiden - oder er folgte schlicht wirtschaftlichen Geboten.
Wöllte der MDR sich mit jedem garstigen Gegner dieser Art bis vor die höchste Instanz kloppen, dann hätten dessen Juristen viel zu tun. Und hinsichtlich der geringen öffentlichen Akzeptanz der Kölner Gerichte - die nicht mehr behaupten können, dass diese (auch) in meinem Name urteilen - muss man sich fragen, ob das Vorgehen gegen ein Urteil eines von breiten gesellschaftlichen Kreisen nicht mehr akzeptierten Gerichtes überhaupt Sinn macht oder doch nur Gebührenverschwendung wäre.
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