Aktenzeichen: LG Chemnitz, 7 Ns 620 Js 18272/10
Der Euroweb-Hausanwalt Philipp Berger macht momentan vor, eine in der ersten Instanz vom AG Döbeln wegen Betruges verurteilte Vertriebsmitarbeiterin der Euroweb sei freigesprochen worden und der Richter der Berufungskammer am LG Chemnitz hätte darauf erkannt,
dass kein Betrug vorliege. Doch das stimmt so nicht.
Denn wenn man in der Bergerschen Euroweb-Propaganda genau nachliest, dann sieht die Sache doch ganz anders aus. Der Berufstäuscher im Auftrag der Euroweb, Philipp Berger, schreibt selbst im letzten Absatz:
"Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Chemnitz, die ursprünglich dem
Döbelner Urteil selbst mit einer „Sperrberufung“ entgegengetreten war,
mit dem Ziel, eine Strafschärfung im Schuldausspruch zu erreichen, und
mit Zustimmung der Angeklagten wurde daraufhin gleich zu Beginn der
Berufungsverhandlung das Verfahren insgesamt gemäß § 153a Absatz 2
Strafprozessordnung (StPO) vorläufig eingestellt, bis dass der
zivilrechtliche Vertrag endgültig rückabgewickelt ist. Danach wird die
Verurteilung des Strafrichters der Vorinstanz insgesamt aufgehoben
werden."
§ 153a StPO behandelt die Verfahrensweise bei geringer Schuld und stellt eine klare Bedingung:
Einstellung nur dann, wenn das Opfer der Straftat zuvor entschädigt wurde.
Gemeint und verhandelt wurde die (geringe) Schuld der Vertriebsmitarbeiterin(sic!). Also liegt der Betrug hinsichtlich der Referenzkundemasche - anders als Philipp Berger, ein wahrer Freund und Nacheiferer des Hieronymus von Münchhausen der Öffentlichkeit unwahr vormacht - doch vor! Und das Gericht hat diesen Betrug sehr wohl auch erkannt
.
Die Einstellung gegen eine Auflage erfolgt erst nach Erfüllung der Ansprüche des Opfers wegen einer "geringen Schuld" der konkreten Vertriebsmitarbeiterin - bei der man davon ausgehen kann, dass diese selbst zuvor über die Strafbarkeit ihres Handelns getäuscht wurde und die auch nicht mehr bei der Euroweb arbeitet, die Straftat also nicht mehr begehen wird.
Gänzlich anders könnte das bei denen aussehen, welche die Frau zu der Straftat angehalten und bestimmt haben - und da wären wir bei der Anklage gegen Christoph Preuß in Leipzig.
Hier die wesentlichem Auszüge aus
§ 153 a StPO
Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen
Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem
Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und
zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese
geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu
beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.
... und, im Absatz 2
Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der
Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren bis zum Ende
der Hauptverhandlung, in der die tatsächlichen Feststellungen letztmals
geprüft werden können, vorläufig einstellen und zugleich dem
Angeschuldigten die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Auflagen und
Weisungen erteilen.
Diese Auflage ist vorliegend:
zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,
Der Schuldspruch ist also nicht aufgehoben, es wird lediglich von einer Strafe abgesehen. Richtig lautet eine Kurzfassung des Beschlusses und somit eine mögliche Überschrift also:
Das Betrugsopfer der Euroweb bekommt sein Geld zurück, sonst wird eine Euroweb Mitarbeiterin wegen Betruges verurteilt! Aber dalli!
Denn der Internet System Vertrag der Euroweb ist "rückabzuwickeln". Das Opfer des Betrugs bekommt also sein Geld vollständig zurück und ist auch sonst von Schaden freizustellen. Das Gericht erkennt darauf, dass an einer Verfolgung der durchaus erkannten Straftat der Vertriebsmitarbeiterin erst dann und genau dann, wenn dieses wie verlangt geschieht, kein öffentliches Interesse mehr bestehe.
Was der Herr Berger da behauptet, nämlich:
"Für die Angeklagte als Verteidiger erwirkten unsere Mitarbeiterin Frau
Rechtsanwältin Adrijana Blazevska und Herr Rechtsanwalt Gordon Kirchmann
aus dem Anwaltsbüro Stüwe & Kirchmann die vollständige Aufhebung des Fehlurteils des Döbelner Strafrichters"
... stimmt also nicht! Im Schuldspruch wurde das Urteil nämlich gerade nicht aufgehoben. Der Betrug bleibt als solcher erkannt und ich bin mir sicher, die Staatsanwaltschaft Chemnitz wird sich jetzt nicht den kleinen, sondern die großen Fische in dem Teich (der da Euroweb Group heißt) vornehmen. Einer davon ist der Geschäftsführer Christoph Preuß, der andere Daniel Fratzscher und ein weiter ist wohl der Philipp Berger, der ja angeblich selbst die Mitarbeiter "schult" - und also zum Betrug anhält und denen, geneu wie der Öffentlichkeit vormacht, es wäre keiner. Dass der Philipp Berger in diesem Punkt lügt merkt man aber, wenn man über seine Worte nachdenkt, statt diese kritiklos für "bare Münze" zu nehmen. Das habe ich getan und ich komme zu dem Schluss:
Des Propaganda-Bergers Bericht ist schwammig, unklar und vorsätzlich unwahr.
Berger schreibt:
"Der Vorsitzende der kleinen Strafkammer beim Landgericht Chemnitz als
zuständigem Berufungsgericht des Amtsgerichts Döbeln machte deutlich,
dass der zur Verhandlung stehende Internet-System-Vertrag ein im
Zivilrecht übliches und gebräuchliches Dokument sei, aus welchem die
Pflichten des Vertragspartners deutlich hervorgingen, insbesondere die
Zahlweise jährlich (monatlich) im Voraus. Soweit in der ersten Instanz
der Vertragspartner und seine Ehefrau als Zeugen bekundet hatten, von
der angeklagten Vertriebsmitarbeiterin über die Höhe ihrer monatlichen
Verpflichtungen getäuscht und durch einen Trick zur Herausgabe ihrer
Zielkontodaten veranlasst worden zu sein, so dass gleich zu
Vertragsbeginn Entgelte erfolgreich eingezogen werden konnten, reichten
dem Berufungsgericht diese vagen Einlassungen der Zeugen nicht aus, um
das amtsgerichtliche Urteil zu bestätigen."
Da steht "soweit". So - weit. Also eine Einschränkung.
Das Gericht hat es lediglich für nicht erwiesen erachtet, dass das Opfer des Betruges über die Höhe und den Termin der Zahlungen getäuscht wurde. Doch der Betrugsvorwurf ging und geht viel weiter.
Das Opfer wurde nämlich mit der bekannten "Referenzkundenmasche" getäuscht (Handlung des Betruges), ihm wurde vorgemacht, es erhielte einen besonderen Preisvorteil in der Höhe von mehreren tausend Euro - es müsse aber das Vertragsangebot sofort annehmen. In der Überprüfung erweist sich genau dieses als abstrus überteuert (ungerechtfertigter Vermögensgewinn als Ziel der Täuschung).
Das ist der Betrug, auf den sich das "soweit" nicht erstreckt und den der Philipp Berger ganz sorgfältig ausklammert.
Kein Fehlurteil
Ein Strafrichter muss die Schwere der Schuld, den Anteil an der Tat und den Tatvorsatz des Angeklagten selbst beurteilen. Die kleine, dumme, vor Gericht flennende und selbst getäuschte Vertriebsmitarbeiterin der Euroweb konnte die Fakten hinsichtlich der Täuschung der Betrugsopfer nicht übersehen oder ihr konnte diese Übersicht nicht nachgewiesen werden. In den Schulungen der Euroweb wurde dieser jungen und unreifen Person - wohl unter Beteiligung des "Rechtsanwaltes" Philipp Karl Berger - vorgemacht, das sei alles rechtens. Das kann zu einem "Verbotsirrtum" führen. Damit hängt auch der Tatvorsatz und somit die Schuldfrage der Vertriebsmitarbeiterin weitgehend in der Luft. Ferner ist es so, dass die Drückerin als ehemalige Euroweb-Mitarbeiterin keine
Gelegenheit mehr hat die gleiche Tat nochmals zu begehen. Derlei ist geradezu der Musterfall für die Anwendung des § 153a StPO bei Betrugsdelikten die letztendlich durch Organisationen massenhaft begangen werden - aber nur zu Gunsten der kleinen Fische.
Bei den Bossen der Euroweb, aber auch bei deren Verkaufsleitern (oder wie diese Stufe des mittleren Managements dort auch immer genannt wird) sieht aber genau dieser Punkt ganz anders aus! Das ist es, was ich dem Bericht des Herrn Berger entnehme wenn ich diesen in einen Bezug zu den bekannten Fakten und den Gesetzen setze.
Zugleich veröffentlicht der Philipp Berger - in seiner Rolle als Propagandaminister von Gnaden der
Euroweb eine Einstellung zu Gunsten des Christoph Preuß in einer irgendeiner Sache (das Schreiben der StA gibt den Vorwurf nicht preis und dem Philipp Berger glaube ich nicht mal mehr Angaben zum Wetter) gemäß § 170 StPO. Dass mindestens
eine andere Sache ganz anders endete - nämlich mit einer
Anklageerhebung gegen Christoph Preuß wegen 14 Fällen des Betruges im Zusammenhang mit
dem Euroweb System Vertrag und den schulmäßig erlernten Lügen der Mitarbeiter
im Vertragsgespräch - das schreibt er nicht. Und genau daran erkennt man den Propagandaminister des Euroweb-Reiches... Münchhausen hat ein paar schöne Geschichten für ein paar Bier erzählt. Der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aber täuscht die Öffentlichkeit, weist Zeugen (die Lügen sollen) in die Lügen genau ein und belügt auch selbst nachweislich Richter für schnödes Geld. Das ist verwerflich, teils strafbar.
Und just derselbe Anwalt Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, ist offensichtlich wirklich so dumm zu glauben, dass die Blogger dumm seien und und ihm sein Geschwafel - ohne für 5 Cent (10 Pfennig oder einen Groschen) nachzudenken - abnehmen. Vermutlich zieht der sich -
um Münchhausen zu ehren - jeden Morgen am eigenen Schopf aus dem Bett.
Halt! Doch! Eine "Bloggerin" wird des Philipp Bergers Propagandaschmarren kritiklos abschreiben und zwar ohne das eigene Gehirn zu verschleißen !
Die
anonyme "Gerichtsreporterin Gisela Mertens". Die ist
ausweislich ihres Blogs tatsächlich dumm.
"Strunzdumm" möchte ich sagen. Denn die glaubt dem Berger und der Euroweb jedes Wort. Für jemanden mit normalen Verstand wäre das allenfalls mit viel Geld als Gegenleistung und darüber hinaus bei ohnehin verlorener Selbstachtung denkbar.
Mit dem teils unwahren Bericht hat der Niederkrüchtener Lügen- und Propagandaanwalt Philipp Berger der Euroweb und sich selbst ein Ei gelegt. Ein faules nämlich.
Das war mal wieder dumm vom Herrn Philipp Berger von der "Berger Law and Propaganda LLP" in Düsseldorf! Von einem "Rechtsanwalt" hätte man ganz anderes erwartet. Nämlich dass der schweigt, statt seine Mandantin öffentlich auf eine so dämliche Art bloßzustellen.
(Vorsorglich: Herr Berger, Ihr Artikel ist gespeichert!)