"Wird aber die Leistung fĂŒr Referenzkunden durch die Euroweb-Gruppe insgesamt durch deren Festangestellte erbracht - wie es regelmĂ€Ăig der Fall ist - dann werden denklogisch nur minimale Aufwendungen erspart, da die hauptsĂ€chliche Werkleistung durch persönliche individuelle Arbeitsleistungen erbracht wird und eben nicht durch den Einsatz von wiederverwertbaren Materialien und Maschinen wie im klassischen Bauwerkvertragsrecht."... lese ich erstaunt auf der Webseite der Kanzlei Berger Law LLP, die ansonsten durch das Verleumden und Beleidigen auf nur scheinbar anonymen Blogs wie gerichtsreporterin.wordpress.com glĂ€nzt.
Bisher trug die Kanzlei Berger - besonders hĂ€ufig durch den Partner Andreas Buchholz - vor Gericht fĂŒr die Euroweb und Webstyle Gmb nĂ€mlich stets vor, dass die Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter der Unternehmen Euroweb Internet GmbH und Webstyle GmbH erbracht worden wĂ€ren. Jetzt plötzlich schreibt er durch Unternehmen aus dem Konzernverbund "Euroweb-Gruppe". Das deckt sich mit den unangenehmen Erfahrungen, welche die Kanzlei Berger fĂŒr die Euroweb oder Webstyle z.B. machen musste, als nach derartigem Vortrag gefragt wurde: "Wie denn? Mit Null Mitarbeitern?" Man kann das nun so verstehen, dass der Herr Berger frĂŒhere LĂŒgen vor den Gerichten einrĂ€umt. Aber wohl eher versehentlich, also unfreiwillig.
Und wenn ich dann weiterlese, dass der feine Herr Berger schreibt:
"Euroweb und Webstyle bieten diesbezĂŒglich ihren vertragsreuigen Kunden nach unserer Erfahrung und Kenntnis stets die Möglichkeit dazu. Und auch die Kanzlei BERGER LAW als GeneralbevollmĂ€chtigte Vertreter der Euroweb Firmengruppe ist einer vorgerichtlichen Einigung auf vernĂŒnftiger wirtschaftlicher Basis nie verschlossen. Voraussetzung dafĂŒr ist jedoch, dass auch der Vertragspartner fĂŒr sich erkennt, dass den Firmen Euroweb und Webstyle erheblicher Schaden entsteht, wenn eine auf Referenzpartnerschaft angelegte mehrjĂ€hrige Zusammenarbeit, ohne dass ein auĂerordentlicher KĂŒndigungsgrund im Leistungssegment der Euroweb/ Webstyle vorliegt, nach § 649 BGB aufgekĂŒndigt wird"dann kommt mir die kalte Kotze hoch, weil der Herr Berger auch noch ausfĂŒhrt:
"Egal, ob die KlĂ€gerin dieser Verfahren die Firma Euroweb Internet-GmbH, 40549 DĂŒsseldorf, oder Webstyle GmbH, 10179 Berlin, war, im Ergebnis jedenfalls wurde fĂŒr die als Referenzkunden geworbenen Beklagten das ihnen zunĂ€chst zusprechende Urteil des Ausgangsgerichts zu einer mittelbaren Kostenfalle, da sich dadurch die von ihnen zu tragenden GebĂŒhren ihrer RechtsanwĂ€lte nach dem RechtsanwaltsvergĂŒtungsgesetz (RVG) um ein Vielfaches erhöht haben, insbesondere ins VerhĂ€ltnis gesetzt zu dem Fall, dass die vertragliche Vereinbarung insgesamt vorgerichtlich einvernehmlich - und ggfs. ohne zusĂ€tzliche anwaltliche Beratung - aufgelöst worden wĂ€re."Das muss man in den Kontext der Sache setzen:
Erst bekommen die Kunden ein Angebot, bei dem die Erstellung der Webseiten kostenlos sein soll. Durch die Kalkulationen der Euroweb, die diese vor Gericht vorlegt, wird jedoch klar, dass diese angeblich kostenlose Erstellung nichts anderes als eine LĂŒge ist, denn die Kunden zahlen ja genau dafĂŒr, nur eben in Monatsraten - und die erscheinen nicht nur mir stark ĂŒberteuert.
Wenn die Kunden erkennen, dass diese statt ein vermeintlich gĂŒnstiges Angebot angenommen zu haben, zu einem Vertrag ĂŒberredet wurden, der extrem teuer ist und nachher nicht mal die Rechte an der Webseite haben, den Vertrag also wegen TĂ€uschung wiederrufen, dann kommt die Kanzlei Berger und macht ein immer noch - gegenĂŒber den spĂ€teren gerichtlichen Vergleichen ĂŒberteuertes Angebot eines auĂergerichtlichen Vergleiches.
Und jetzt kommt der Philipp Karl Berger mit der Erpressung, dass die Kunden insgesamt billiger gekommen wĂ€ren, wenn diese nach all den LĂŒgen und TĂ€uschungen der Euroweb das Geld in den Rachen geschmissen hĂ€tten.
Ohne Zahlen dazu sollte man ihm kein Wort glauben. Denn die Forderungen der Euroweb bewegen sich grob um 10.000 Euro herum. Dazu ist auch nach Addition der bei einem Vergleich zu tragenden Gerichtskosten und den immer niedriger werdenden Summen aus den Vergleichen einige Luft.
Der typisch Bergersche und im Kern mal wieder nicht ganz wahre, dafĂŒr höchst tendenziöse Bericht ist nichts anderes als "glatte Erpressung"!
Der Anwalt Philipp Berger will verhindern, dass andere Kunden sich gegen die Euroweb, die Webstyle und die Referenzkundenmasche wehren. SpÀtestens wenn Christop Preuà in Leipzig wegen Betruges verurteilt wird (wovon ich ausgehe) kann man sagen, dass der "Rechtsanwalt" diesen durch seine sehr wohl auf ein Brechen des Widerstandes gerichteten Berichte zu vollenden versucht.
IrrefĂŒhrend
"Vielmehr wĂ€hnten sich beide Berufungsgerichte rechtlich mehr auf der Seite der KlĂ€gerin und werteten unabhĂ€ngig voneinander in Ăbereinstimmung mit diversen anderen Oberlandesgerichten in Hessen, Bayern, ThĂŒringen und NRW sowie auch dem Gerichtshof in Karlsruhe (BGH) die Verkaufsstrategie der KlĂ€gerin als möglicherweise in einigen Passagen irrefĂŒhrend jedoch keinesfalls zwingend kausal arglistig tĂ€uschend,"Nochmal: "werteten unabhĂ€ngig voneinander .. die Verkaufsstrategie der KlĂ€gerin als möglicherweise in einigen Passagen irrefĂŒhrend"
Wenn man jetzt bedenkt, dass der Anwalt Berger seine "Pressemeldungen" nicht aus Eigeninteresse betreibt, sondern um die Euroweb und die Webstyle zu bewerben und um Forderungen durchzusetzen, dann muss man jeglichen Euphemismus "herausrechnen" und kommt zu dem Schluss, dass der Herr Berger hier die Tatsachen gewaltig "biegt".
Denn in den beiden Verfahren (OLG Dresden, 10 U 694/12; LG Stuttgart 13 S 3/12) wurden Vergleiche geschlossen, die sehr weit unter den Forderungen der Euroweb, respektive deren Tochter Webstyle lagen. Es waren regelrecht lĂ€cherliche Summen im VerhĂ€ltnis zu den horrenden BetrĂ€gen, welche die Kanzlei Berger fĂŒr die Euroweb, die Webstyle oder die anderen dieses mafiösen Konklomerates aus Firmen und Firmchen eintreiben sollte und wollte.
Wieso der Herr Philipp Berger noch immer verbreitet, es gĂ€b eine "Sonderlösung" fĂŒr seine Mandanten ist vollkommen unklar. Lebt er schon in einer eigenen Welt?
Nach wie vor hat die Euroweb und auch die Webstyle zu den erbrachten und nicht erbrachten Leistungen vorzutragen und diese voneinander abzugrenzen. Was bitte WILL der Herr Philipp Berger nicht an diesem BGH-Urteil, (welches er kennt, weil es zu Lasten der Webstyle erging), verstehen, was ich als Schlosser daran verstehe?
Ăbrigens: Berger hat zumindest ĂŒber das Verfahren vor dem LG Stuttgart schon mal berichtet. Der Berger tut so, als wĂ€re das was Neues. Hat wohl letzten Monat nichts gewonnen - oder was?
Auch im Anbetracht der neuen Berichte des Philipp Karl Berger kann ich nur warnen:
Philipp Berger ist nicht nur als Rechtsanwalt tĂ€tig und er berichtet nur anscheinend sachlich ĂŒber die Euroweb und deren AnhĂ€ngsel wie die Webstyle, er berichtet in deren Interesse, wirbt fĂŒr diese Firmen und schönt deren verwerfliche Verhaltensweisen auf eine extreme Art. Der Herr Berger ist von diesen jenseits des Rechtes agierenden Firmen nicht formell aber tatsĂ€chlich wirtschaftlich abhĂ€ngig, deshalb macht er das fĂŒr diese verrufenen Abzocker. Allerdings entwickelt sich - das ist es was ich seinen Berichten entnehme - in seinem Inneren zunehmend eine Verbohrtheit, ein Trotz, der ihm offenbar die Sicht auf die RealitĂ€t verwehrt. Seine Berichte erwecken falsche EindrĂŒcke und Vorstellungen - und sollen das auch. Zudem wird in den "Berichten" auch immer wieder seine persönliche Niedertracht gegenĂŒber den generischen AnwĂ€lten auffĂ€llig. Wenn ich die Berichte lese, dann wird mir klar, dass der Philipp Berger Niederlagen persönlich nimmt. Und die letzten Tage haben, wenn man sich die Affaire "gerichtsreporterin" anschaut, gezeigt, dass der "Rechtsanwalt" Philipp Berger auch weit jenseits des rechtlich zulĂ€ssigen agiert.
Philipp Bergers Berichterstattung: einseitig, hassgeprĂ€gt, unĂŒberlegt
Er berichtet z.B. nicht, wenn die Euroweb verliert, es sei denn es gÀbe in deren Auftrag iregendwelches "Wir gehen in Berufung"-Gejammer, wenn wieder mal ein Richter oder ein Gericht auf die arglistige TÀuschung erkennt und das öffentlich wird. Das sind dann in der öffentlichen Darstellung des "Rechtsanwaltes" der immer mehr zu einem Pressesprecher seiner systematisch arglistig tÀuschenden Mandantin(nen) verkommt, auch gleich mal "Bauchentscheidungen" von einzelnen Richtern.
Philipp Berger ist sich also nicht zu schade dafĂŒr, nach negativen Urteilen die Gerichte und Richter öffentlich herabzuwĂŒrdigen.
1 Kommentar:
Stimmt. Ich habe das auch nachgelesen. Der Herr Berger macht mir mit seinem Bericht nichts anderes als vor, als dass er bettelt, dass ich der Webstyle noch Geld in den Rachen werfe,
Ihr Freunde der gepflegten Blasmusik, es folgt eine Ansage:
Eher gehe ich zu Teufel als Euch, die ihr mich angelogen und beschissen habt, noch Geld hinterherzuwerfen. Lieber zahle ich meinen Anwalt und das Gericht und am Ende vielleicht sogar ein paar Euro drauf, als Euch tausende Euro fĂŒr nichts!
Haben Sie mich verstanden Herr Berger, Herr Fratzscher?
Kommentar veröffentlichen