09.09.2012

AG DĂŒsseldorf: Euroweb tĂ€uscht(e) systematisch arglistig

Diese Urteile hĂ€ufen sich. Da der Euroweb Anwalt Philipp Berger so gerne von einer "vordringenden Rechtsansicht" labert sollte dieser so langsam mal die zahlreichen Urteile wegen arglistigerTĂ€uschung zu Lasten seiner Mandanten, die mit "Christoph Preuß & Daniel Fratzscher" oder "Euroweb & Webstyle" nahezu  vollstĂ€ndig umrissen sind, zur Kenntnis nehmen statt sich durch seine Veröffentlichungen weiter auf die Seite dieser Mandanten zu schlagen, bei denen immer mehr Richter erkennen wie betrĂŒgerisch das geplante und absolut systematische Vorgehen ist.

Soweit der Anwalt großfressig verkĂŒndet, dass der Euroweb arglistige TĂ€uschung nur im Einzelfall nachgewiesen sei und das Vorhalten einer systematischen arglistigen TĂ€uschung nicht rechtens sei, so stimmt das nicht, denn auch das AG DĂŒsseldorf hat auf die Arglist durch Schulung der Außendienstmitarbeiter und zur VerfĂŒgung gestellte Formulare fĂŒr diese geschlossen. Und noch systematischer, als die AusfĂŒhrenden (die DrĂŒcker der Euroweb) zu schulen und diesen auch noch Formulare - durch welche u.a. die TĂ€uschung geschieht - in die Hand zu drĂŒcken, kann eine TĂ€uschung kaum geschehen.

Von der arglistigen TĂ€uschung zum Betrug fehlt juristisch nur ein kleiner Schritt. Der ist der beabsichtigte Gewinn. Das AG DĂŒsseldorf fĂŒhrt im (noch nicht rechtskrĂ€ftigen) Urteil 40 C 145526/11 vom 30.08.2012 aus:
"Eine arglistige TĂ€uschung liegt grundsĂ€tzlich auch dann vor, wenn unter Hervorhebung besonderer UmstĂ€nde von einem besonderen Angebot gesprochen wird, der tatsĂ€chliche Preis aber keineswegs gĂŒnstig ist."
Und mit dem keineswegs gĂŒnstigen, sondern extrem hohen Preis haben wir auch einen hohen Gewinn, damit steht die Gewinnerzielungsabsicht bei der TĂ€uschung fest und damit dann der Betrug im Sinne des § 263 StGB.

Anders ist das nicht zu werten. Weder moralisch noch juristisch.

Wie immer findet der Euroweb-Anwalt Philipp Berger dieses Urteil nicht so interessant, als dass er darĂŒber berichten wĂŒrde. Seine sogannte "juristische Berichterstattung" hat mit einer wahrheitsgemĂ€ĂŸen Diskussion nichts zu schaffen, der Herr Berger "berichtet" nĂ€mlich und diese Absicht ist so deutlich und mies wie sie nur mies und deutlich sein kann, um hinsichtlich einer womöglich eintretenden prozessualen Situation falsche Vorstellungen bei den Opfern dieser Betrugspraxis zu wecken.Insoweit kann und muss sich der "Rechtsanwalt" Philipp Berger den Vorwurf gefallen lassen, dass er die Straftaten seiner Mandanten - die er aus den Urteilen kennt - wissentlich unterstĂŒtzt.

Es sei denn, er hat so grundsĂ€tzliche psychische Probleme, dass er die Angelegenheit und die Konsequenzem seines Handelns nicht mehr ĂŒbersieht.

Geistig Kranken kann man ja wegen deren krankheitsbedingen Äußerungen keinen Vorwurf machen.

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