Die Euroweb (Vertreten von Christoph Preuß) sowie die mit dieser Firma gemeinschaftlich agierenden "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz brechen vorsätzlich und gemeinschaftlich agierend das Recht!
Diese Behauptung ist dem Beweis zugänglich
Philipp Berger und Andreas Buchholz veröffentlichen auf der Webseite der Kanzlei Berger Law LLP einen Text, mit dem diese mich öffentlich als "möglicherweise nicht prozessfähig" diffamieren - und zwar in dem Wissen, dass am 16.1.2013 ein Antrag des Philipp Berger, meine Prozessfähigkeit amtsärztlich überprüfen zu lassen, zurück gewiesen wurde.
Begründung des Gerichtes: Für eine Erkrankung meiner Person gäbe es keine Anzeichen, auch meine Antworten auf gestellte Fragen seien adäquat.
Solche Äußerungen sind als Straftat zu unterlassen. "Rechtanwälte" wissen das. "Sogenannte Rechtsanwälte" verbreiten solchen Dreck vorsätzlich! |
Im Übrigen: Ich habe ja inzwischen sehr genaue Vorstellungen, was da lief. Aber die Richterin Dr. Stöve musste den Antrag des Philipp Berger ablehnen. Wie blöd wäre es denn gekommen, wenn die Richterin am Landgericht Dr. jur. Stöve bei mir hätte Anzeichen für einen "Querulantenwahn" feststellen wollen, kurz nach dem ich noch allein, unvertreten und erfolgreich gegen einen ihrer falschen Beschlüsse vor dem OLG anstank? Querulanten sind eines definitiv nicht: Selbst Erfolgreich mit Beschwerden gegen Entscheidungen eines Landgerichtes vor einem Oberlandesgericht. Das hätte gar zu sehr zum Himmel gestunken und deren Karriere mehr als nur ruiniert, vor allem wenn der Arzt dann im Gutachten fragt, weshalb man so offensichtlich gesunde Leute zu ihm schickt. Wenn man hier von einer "Scheinwelt" sprechen darf, dann kann das nur jene Scheinwelt des Philipp Berger sein, in der einer der es wagt ihm (IHM, DEM SUPEREGOÜBERFLIEGER) ernsthaften Widerstand entgegenzusetzen, natürlich nichts als ein wahnsinniger Querulant ist. Ich glaube, der Philipp Berger hat von der Frau Dr. Stöve zu viel verlangt.
Einer Richterin öffentlich, so subtil und hintergründig wie auch immer das durch die Herren Berger und Buchholz geschehen möge, Voreingenommenheit zum Nachteil des Gegners(!) zu unterstellen ist für einen Anwalt schon mal "ein ganz starkes Stück". Es ist genau genommen "regelrecht blöd" - so was hat nicht mal der Gravenreuth geliefert! In der Berger Law LLP arbeiten laut Webseite insgesamt sieben Anwälte. Wie können sieben Anwälte auf einem Haufen sitzen und insgesamt so dumm sein, DAS nicht zu bemerken?
Mit dem Vormachen, hinsichtlich eines erneuten Antrages auf die Feststellung der Prozessfähigkeit habe ich ein hohes Risiko zu tragen, stellen mich die beiden Anwälte als "irre" hin und denen ist auch bewusst, dass viele - wenn nicht alle deren Leser das genau so verstehen. Auch der Hinweis auf eine "Scheinwelt", die ich emsig pflegen würde, dient dazu, wider besseren Wissens zu verbreiten und vorzumachen, ich sei geisteskrank. Die dreckige Verleumdungsabsicht mit der dieses verfasst wurde springt einen geradezu an.
Die Veröffentlichung der Herren Berger und Buchholz ist auch nicht sachlich gerechtfertigt, denn im anstehenden Berufungsverfahren - in dem die Euroweb mehr als nur "Glück" braucht - kann ein Antrag hinsichtlich Prozessfähigkeit nicht nochmals gestellt werden. "Berufungsfähig" ist der Beschluss nicht, gegen diesen war die "sofortige Beschwerde" zulässig. Die wurde aber durch Philipp Berger nicht erhoben, die Notfrist ist vorbei. Demnach
Verleumden, Beleidigen und der Üblen Nachrede
Es handelt sich also zunächst um eine Straftat nach §§ 185 ff StGB, begangen von Philipp Berger und Andreas Buchholz.
Natürlich habe ich die beiden, mich verleumdenden und beleidigenden "Rechtsanwälte" ordnungsgemäß abgemahnt. Wie ich schon hinsichtlich der dreisten Straftat erwartete, fruchtlos.
Im Strafrecht gilt das Nichtreagieren auf die Aufforderung, die Tat einzustellen, als ganz übles Verhalten. Im Zivilrecht erlaubt das Festhalten an der Tatbegehung nach der Abmahnung, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.
Beteiligung der Euroweb, des Christoph Preuß an der Straftat
Die Euroweb Internet GmbH betreibt und hostet die Webseiten der Berger-Law-LLP. Die Euroweb Internet GmbH wurde von mir gemäß § 10 TMG auf die auch ohne besonderes juristisches Wissen erkennbare Straftat der eigenen "Rechtsanwälte" hingewiesen, hat aber nicht gesperrt und auch nicht gelöscht. Damit zählt diese seit Zugang der Information zu den Mittätern, denn seit dem nimmt die Euroweb - deren Handeln Christoph Preuß zu vertreten hat, auch bewusst an der Straftat teil.
Zivilrechtlich ist die Euroweb "Mitstörerin."
Bekannt ist aus anderen Ermittlungsverfahren, dass zwei Richterinnen des LG Düsseldorf den Philipp Berger dabei erwischten, wie er einen Mitarbeiter der Euroweb zur Straftat der uneidlichen Falschaussage anstiftete. Hier ist, aufgrund der sich im Zeitverlauf häufenden Anzeichen, vielen, notorisch vorgetragenen Lügen in tausenden Gerichtsverfahren nicht mehr von einem "einfachkriminellen" Tatzusammenhang, sondern von einem mafiösen Zusammenspiel zwischen der Euroweb Internet GmbH und der Kanzlei Berger LAW LLP, insbesondere den Geschäftsführern oder Partnern Christoph Preuß, Philipp Berger und Andreas Buchholz auszugehen, dass jedenfalls für mich schon seit dem Jahr 2010 deutlich erkennbar ist.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen