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26.06.2013

Euroweb / Christoph Preuß - Eine lange Liste von Anklagen, ihm drohen zwei bis vier Jahre Haft

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt war so nett, mir eine lange Liste von Anklagen, welche den systematischen Betrug der Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß belegen, zu übersenden.

Zugleich wird aus dem Schreiben aber klar, dass Euroweb-Chef Christoph Preuß sich wegen solch "lächerlichen" Straftaten wie der Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt (das hat er zu meinem Nachteil erweislich zweifach getan) nicht mehr vor einer Strafe fürchten muss. Auch das lässt sich vor Gericht verwerten und zwar dann, wenn Christoph Preuß als "Zeuge" aufgeboten wird.

Deshalb kann man das Schreiben der GStA Frankfurt natürlich prozessual sehr schön verwenden.

Zitat:
"Der Beschuldigte (Anmerkung: Christoph Preuß) ist von der Staatsanwaltschaft Leipzig bei dem Amtsgericht Leipzig wegen einer Vielzahl weiterer Straftaten angeklagt worden."
 Es folgt eine Liste:
  1. Anklage vom 29.07.2010 - 201 Ls 701 Js 56394/09,
  2. Anklage vom 21.06.2011 - 201 Ds 701 Js 18380/11,
  3. Anklage vom 23.02.2011 - 201 Ds 701 Js 46947/10,
  4. Anklage vom 07.02.2011 - 201 Ds 701 Js 50960/10,
  5. Anklage vom 30.11.2011 - 226 Ds 701 Js 57398/11,
  6. Anklage m.d. Aktenzeichen - 201 Ds 802 Js 44607/10 und 
  7. Anklage m.d. Aktenzeichen - 201 Ds 701 Js 63814/10
Hinweise:
  1. Die GStA folgte mit der Einstellung nach § 154 Absatz 1 StPO meinem ausdrücklichen Vorschlag. Wenn der Philipp Berger weiter meint, ich sei ein Querulant, so irrt er: Ich wollte genau diese lange Liste von Anklagen und ich weiß wie man an sowas kommt.
  2. Das Schöffengericht (Anklage zu Nr. 1, Az. 201 Ls 701 Js 56394/09) ist hinsichtlich seiner Zuständigkeit zwischen einem Einzelrichter beim Amtsgericht und einer Strafkammer beim Landgericht angesiedelt. Es ist berufen alle Vergehen abzuurteilen, bei denen die Straferwartung bei einer Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren liegt. Ferner ist das Schöffengericht für die Verhandlung über Verbrechen (d.h. Mindeststrafe von einem Jahr) zuständig wenn die Straferwartung vier Jahre nicht übersteigt und keine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist.
  3. Bei der dem Christoph Preuß also drohenden Haftstrafe  von 2 bis 4 Jahren ist eine Aussetzung zur Bewährung sehr selten.
  4. Vermutlich werden die o.g. Verfahren vor dem Schöffengericht zusammengefasst.
  5. Natürlich gilt die "Unschuldsvermutung". Im vorliegenden Fall aber nur eingeschränkt, denn mir (und vielen anderen auch) ist das generell betrügerische und verlogene Vorgehen der Euroweb (also des Christoph Preuß) nebst des Philipp Berger und des Andreas Buchholz bekannt. Zum Teil ausgerechnet aus den in mehreren Einzelfällen äußerst dämlichen Veröffentlichungen des von Christoph Preuß damit beauftragten Philipp Berger...
  6. Der an mehreren Straftaten des Christoph Preuß erweislich beteiligte "Rechtsanwalt" Philipp Berger hat mich - unzweifelhaft im Auftrag oder mit Duldung seines Auftraggebers Christoph Preuß - in krimineller Schädigungsabsicht öffentlich herabgewürdigt. Nicht mal das LG Hamburg wird es mir also verbieten, das hiermit öffentlich richtig zu stellen. Denn dazu darf man nach Art 2, 5 GG i.V. mit § 193 StGB ebenso öffentlich zeigen, "wer Frosch ist und wer Locken hat".
Meine Meinung:

Mir ist vollkommen unklar, warum Christoph Preuß nicht wegen der "Begehungsgefahr" in Unterbindungshaft genommen wird. Es ist doch klar, dass der einfach weiter macht.

Jörg Reinholz


18 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Dann ist ja klar, warum Daniel Fratzscher auf der Webseite der Euroweb Internet GmbH als "Geschäftsführer" genannt wird - ohne eingetragen zu sein.

Christoph Preuß könnte über Nacht "anderweitig unabkömmlich" sein.

NVM-Konteradmiral hat gesagt…

Oha, eine Einstellung nach §154, dem "Kriminellenschutzparagraphen"!

Respekt, Respekt, offenbar hatten Sie doch den richtigen Riecher.

Aber erst warten wir mal das Urteil und seine Rechtskraft ab.

Anonym hat gesagt…

http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw28/0711/01_homepage.jsp

Anonym hat gesagt…

Nach meiner (laienhaften) Rechtsmeinung könnte man auch eine Referenzkundenmasche als Abofalle werten.

. hat gesagt…

"Oha, eine Einstellung nach §154, dem "Kriminellenschutzparagraphen"!"

In dem Fall nicht. Die beiden falschen Versicherungen an Eides statt sind, mit der Anklage verglichen, wirklich ein Lapsus.

"Aber erst warten wir mal das Urteil und seine Rechtskraft ab."

Wieso das denn? Hab ich den Christoph Preuß doch erst vor ein paar Tagen "auf frischer Tat", genauer bei einem weiteren Betrugsversuch ertappt.

NVM-Konteradmiral hat gesagt…

Wieso das denn?

Weil die erste Anlage 3 Jahre zurück liegt, ohne dass bis jetzt irgendetwas von Belang dabei herausgekommen wäre.

. hat gesagt…

"Weil die erste Anlage 3 Jahre zurück liegt, ohne dass bis jetzt irgendetwas von Belang dabei herausgekommen wäre."

Falls Du - wie der Berger auch - im Auftrag von Christoph Preuß sprichst lass mich das wissen. Ich teils dann der Staatsanwaltschaft mit, damit der Herr Preuß schon vor der Verhandlung ein paar Monate absitzen kann.

Dann dauert es danach nicht mehr so lange bis er in der Hansaallee 299 die Stätte seines vormaligen Wirkens besichtigen kann.

NVM-Konteradmiral hat gesagt…

Falls Du - wie der Berger auch - im Auftrag von Christoph Preuß sprichst lass mich das wissen. Ich teils dann der Staatsanwaltschaft mit, damit der Herr Preuß schon vor der Verhandlung ein paar Monate absitzen kann.

Christoph Preuss ist ein freier Mann und wird das -zuallermindest im Jahr 2013- auch bleiben.

Die Staatsanwaltschaft wird sich hüten, auf Ihre Einflüsterungen zu hören, zumal Ihnen keine Rechtsmittel mehr zustehen.

Als Admiral handle ich im Übrigen in Niemandes Auftrag.

. hat gesagt…

"Christoph Preuss ist ein freier Mann und wird das -zuallermindest im Jahr 2013- auch bleiben."

1.)
Da sollte er aber seine Geschäftspraktiken grundlegend ändern.

2.)
Gut zu wissen, das selbst seine Freunde davon ausgehen,dass dieser Herr wohl höchstselbst Berufungen und Revisionen anstrengen muss um seine Freiheit noch ein wenig länger zu erhalten... wird er (wie einst der Gravenreuth) dann auch noch eine Gehörsrüge an das OLG schicken? Verfassungsbeschwerde einreichen? Sich im Verbindungsheim verstecken? Zuletzt gar noch Beschwerde gegen die Aufhebung einer "waffenrechtlichen Erlaubnis" einlegen? Fragen über Fragen!

3.)
Ich freue mich schon auf die Berichte, in denen ich dann sicher auch den im Strafrecht dann nicht nur "multimimensional" sondern auch "multilateral" erfolglosen Philipp Berger mit erwähnen kann.

Anonym hat gesagt…

Fastix, gibs zu, Du kennst "Lemony Snicket – Rätselhafte Ereignisse". Immerhin geben sowohl Teile der Überschrift, als auch des Artikels an entscheidender Stelle Auszüge der Dialoge im Film wieder... Und natürlich, ein freilaufender Saupreuß hat auch was v. Jim Carey auf der Flucht. hehe!

http://www.youtube.com/watch?v=AZ0nnL_Fio4

http://www.youtube.com/watch?v=rYog_vfxQz0

. hat gesagt…

"Fastix, gibs zu, Du kennst "Lemony Snicket – Rätselhafte Ereignisse".

Warum sollte ich den Film kennen?

Oberst a. D. hat gesagt…

Ich möchte demnächst groß in das Abzockergeschäft einsteigen.

Wieviel Schweigegeld muss ich Ihnen bezahlen, damit Sie hier nicht über mich berichten?

Bitte um vertrauliche Antwort.

. hat gesagt…

Allerwertester Oberst a.D.!

Da ich Sie anders nicht erreiche gebe ich Ihnen die Antwort in der Vertraulichkeit dieses Blogs: Unter 130% der theoretisch möglichen Einnahmen wird nichts zu machen sein.

Diese 130% setzen sich wie folgt zusammen:

- 100% für die vollständige Regulierung der Schäden der Abgzockten.
- 30% für meinen Aufwand bei der Regulierung der Schäden.

Die Kosten für eine Auflistung der bereits regulierten (in Ihrem Auftrag wieder gut gemachten) Schäden in einem Strafverfahren belaufen sich dann auf weitere 10% der regulierten Summe.

Ich denke, dieses Angebot ist alternativlos.

NVM-Konteradmiral hat gesagt…

Der Oberst ist doch dermaßen senil und debil, dass er Ihr Angebot auch noch ernst nimmt!

Wenn er dann um die 30% erleichtert ist, schimpft er Sie auch noch einen Abzocker!

Problembärdompteur hat gesagt…

@Oberst: Langsam checkst du armes Würstchen, dass dieser Blog nicht nur Lustig-Drumrum-Geblubber ist, was?

Der Spott bleibt dir im Hals stecken, wenn das Anklageregister des Vorbild-Abzockers veröffentlicht wird, ne?

Verkriech dich in deine Ecke und halt zukünftig den Rand! Das gilt auch für deinen Sockenpuppen-Zoo.

Anonym hat gesagt…

Die ganze Bagage im Knast, unbezahlbar! Wenn das der Günni wüsste.

Anspieltipp:

http://www.youtube.com/watch?v=FkWBDGDZUt0

Anonym hat gesagt…

Das Gisela ist echt nichts mehr zu peinlich. Schaltet es doch auf ihrem klitzekleinen Hassblögchen tatsächlich Spamkommentare frei, um alibihafte Lobpreisungen zu Werbung über bunte Pillen etc. zugänglich zu machen und führt zudem virtuelle Selbstgespräche mit ihren neuesten Sockenpuppen-Kreationen wie Fox Mulder über die Wahrheit.

Gott im Himmel. Wie dumm kann man eigentlich sein?

Fastix, steht etwa wieder was neues an, was das Gisela schlaflose Nächte bereitet?^^

. hat gesagt…

Nun ja. Es steht etwas an, aber hinsichtlich des Alters der Aktenzeichen dürfte es nichts "Neues" sein.

Wie man so hört bemüht sich die Euroweb, natürlich ohne als Firma in Erscheinung zu treten, um einen Anbieter von Videokonferenzen. Will oder muss der Herr Preuß schon im September von zu Hause aus arbeiten?

Das "Giesel", das neuerdings (offenbar dank der Segnungen chemischer Labore in Ostasien) "mehrdimensional auf Strafrecht" ist wird es wissen...

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