Am 28.7.2013 habe ich wie folgt berichtet:
"Am Donnerstag, dem 1. August um 13:00 Uhr ergibt sich vor dem AG Kassel
eine gute Gelegenheit dem Philipp Berger von der die Euroweb
vertretenden Berger Law LLP unangenehme Fragen in einem Strafverfahren
zu stellen."
Diese Gelegenheit habe ich genutzt und reichlich vorgelegt.
Das Resultat ist (für mich: erwartungsgemäß) ein
Freispruch.
Es dürfte sich damit um eine weitere Dimension für den
urplötzlich auf den Gebiet des Strafrechts "mehrdimensional erfahrenen" Philipp Berger handeln, welche diesen Fachmann wundert und das Volk (in dessen Name das Urteil gesprochen wird) amüsiert.
Zitate aus dem Mund der Richterin:
- "schwierige Rechtsfrage",
- "müssten die Akten von dutzenden Verfahren lesen und noch einen Termin machen",
- "Abgrenzungsproblem" ... "grenzwertige Äußerung" ... "bewegt sich mit seinen Äußerungen hart an der Grenze" ... "müsste die Frage geklärt werden, ob er das Gericht nur auf Verhaltensweisen hinweisen wollte"
- "selbst ein Verbotsirrtum käme in Frage"
- "Äußerung war nicht öffentlich" - "fraglich, ob das überhaupt zu bestrafen ist"
- "müssen überlegen, wie wir beiden Seiten was geben"
Ich denke auch, dass das Gericht mir darin folgte, dass Philipp Berger, mehrfach bewusst falsch vor den Gerichten vortrug um sich selbst oder der Euroweb und deren Töchtern einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Ich habe mehrere solche Fälle vorgetragen, die erweislich falschen Äußerungen konkret benannt, und auch vorgetragen warum die Berger Law LLP nach meiner Ansicht in Betrugsabsicht bewusst falsch vortrug. Ging es doch um meine Äußerung in einem Gerichtsverfahren, der Philipp Berger sei ein Krimineller.
Philipp Berger, der mit seinem Strafantrag also grandios scheiterte, erschien (wohl) gleich mit drei mit weiteren Anwälten oder Mitarbeitern (Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska habe ich erkannt) der Kanzlei.
Scheinbar gibt's da nicht viel zu tun.
Andererseits könnte ich mich geadelt fühlen, weil der Philipp Berger offenbar gegen mich nicht alleine "an kann" und deshalb des seelischen und juristischen Beistandes
"der halben Kanzlei" bedarf. Der
"kleine Schlosser aus dem Osten" Jörg Reinholz ist nicht mehr nur "Chefsache" - jetzt arbeitet man schon im Team! Und das mal wieder erfolgsfrei.
Im Verfahren wurden dem Philipp Berger eine Menge für ihn schwieriger Fragen - zum größten Teil hinsichtlich vorsätzlich unwahrer Vorträge in zahlreichen Prozessen gestellt, die er zum großen Teil auch dann unter Hinweis auf seine Schweigepflicht nicht beantwortete, wenn er über den gleichen Sachverhalt zuvor öffentlich berichtet hatte. Das fand und finde (wohl) nicht nur ich merkwürdig. Sichtbar und auffällig war, dass Philipp Berger wohl auf Grund der ihn aufregenden Fragen mehrfach sehr komisch schaute und den Eindruck erweckte, dass er ein
"gastronomisches Problem" habe - von dem ich nicht annehme, dass es durch Nahrung verursacht wurde.
Ich tippe, gewiss nicht grundlos, auf "Aufregung".
So habe ich ausgeführt, dass die Kanzlei Berger vor dem Kammergericht Berlin (Az. 23 U 229/11) vorsätzlich unwahr vortrug, die Euroweb Design GmbH arbeite
ausschließlich und vertraglich gebunden für die Webstyle GmbH, vor dem LG Düsseldorf jedoch parallel vortrug, die Euroweb Design GmbH arbeite ausschließlich und vertraglich gebunden für die Euroweb Internet GmbH. Das im gleichen Zeitraum. Ich habe es mir nicht verkneifen können, die anwesenden Begleiter, namentlich nenne ich hier Andreas Buchholz, vor einer Wiederholung derartiger prozessualer Lügen zu warnen. Philipp Berger erklärte auch hierzu, er sei durch die Mandate zum Schweigen verpflichtet...
Ich habe z.B. auch vorgelegt, dass Philipp Berger in einem Artikel öffentlich vorsätzlich unwahr vormachte, der BGH habe die arglistige Täuschung nicht erkennen können - und vorgetragen, dass Prof. Dr. Kniffka vom BGH in genau diesem Verfahren (VII ZR 22/11) aussagte, dass er der Revision der Euroweb keine Folge geben werde, weil er die arglistige Täuschung als gegeben ansah.Worauf hin die Euroweb die Revision zurück zog.
Philipp Berger hat hierzu - als Zeuge - ausgesagt, er habe nie öffentlich unwahr vorgemacht, dass der BGH die arglistige Täuschung der Euroweb nicht habe erkennen können und auf meine Nachfrage, Zitieren und Vorlage über den Artikel ausgesagt,
"Jedes Wort darin ist wahr". Das habe heute der Staatsanwaltschaft Kassel als vorsätzliche Falschaussage, verbunden mit der Absicht der Freiheitsberaubung, angezeigt.
Ich habe vorgetragen, dass die Kanzlei anno 2001 von Philipp Berger und dem Gründungsmitglied der Euroweb, Amin El Gendi, nahezu zeitgleich mit der Firma gegründet wurde. Wozu die Euroweb von Anfang an eine quasi hauseigene Kanzlei benötigte kann sich jeder vorstellen.
Ich habe vorgetragen, dass Philipp Berger mehrfach - auch zu meinem Nachteil - versuchte, sich Domains weit unter Wert anzueignen. Das betraf die Domain Nerdcore.de die bis zu 25.000 Euro Wert war und die er für 100 Euro "an Zahlung statt" (was juristisch ein großer Unterschied zu "erfüllungshalber" ist, z.B. eine Rücküberweisung des den Pfändungsbetrag übersteigenden Mehrerlöses - den die Euroweb prompt "spenden" wollte - ausschließt!). Dazu trug ich vor, dass Philipp Berger seine Firma
"M&B SkyConcept Manojlovic & Berger UG (haftungsbeschränkt)" in
"Nerdcore Sky Systems UG" umbenannte - die Domain dann also an ihn weitergegeben werden sollte. Ich trug also vor, dass der angestrebte Schaden hier bei 24.900 Euro lag. Auch im Falle einer weiteren von Philipp Berger betriebenen Pfändung konnte ich vorlegen, dass dieser für 300 Euro - wieder an Zahlung statt - äußerst billig an meine Domain
"dieWohnung.de" kommen wollte. Das vom Gericht bestellte Wertgutachten kam dann zu einem Wert von ca. 3700 Euro. Angestrebter Schaden demnach: 3400 Euro. Fatal für Philipp Berger: Er wollte auch
"fastix.de" für 300 Euro und damit weit unter Wert an sich bringen und hatte die
"Nerdcore Sky Systems UG" voreilig in
"fastix Sky Systems GmbH" umbenannt und die Marke "fastix" für diese Firma eintragen lassen (kostet 360 Euro). Auch dieses
äußerst böswillige Verhalten habe ich vorgetragen und das war dem Gericht aus der beigezogenen Akte auch bekannt. Übrigens hat der Philipp Berger für das Wertgutachten 1800 Euro
"gelatzt". Auf den Kosten wird er wohl sitzen bleiben.
Eine weitere, wesentliche Rolle dürfte der Blog einer gewissen "Gerichtsreporterin" gespielt haben über den ich dem Gericht vortrug, dass dieser von der Kanzlei Berger Law LLP betrieben wurde, und das sich darin - neben Formalbeleidigungen mehrfach Berichte über Sachverhalte fanden, die nur mir, ggf. der Euroweb und stets dem Herrn Philipp Berger aus Niederkrüchten bekannt waren. Darunter auch Auskünfte, welche die Staatsanwaltschaft Kassel dem Philipp Berger rechtswidrig zukommen ließ.
Philipp Berger versuchte schon wieder den unwahren Eindruck zu erwecken, ich habe noch nie ein Verfahren gegen die Euroweb gewonnen, dabei trägt schon die Abschlusserklärung hinsichtlich der
Verbotsverfügung des AG Düsseldorf wegen der aus dem Netz der Euroweb erfolgten Angriffe auf meine Webserver seine Unterschrift. Was ich dann auch sofort vortrug. Außerdem versuchte er dem Gericht vorzumachen, dass nur ich Strafanzeigen gegen ihn gestellt habe. Auch hier wusste er aber: Das ist nicht wahr, denn mindestens
die Strafanzeige wegen des Vorfalls vor dem OLG Düsseldorf / Cafe Luise stammt vom Präsidenten des OLG. (Was ich dann auch sofort vortrug.) Seine Aussage über die vielen Anzeigen: Er müsse ja schon Angst haben bei einer Verkehrskontrolle verhaftet zu werden. Da musste ich kurz lachen:
Demnach muss Philipp Berger nämlich doch - neben so gar praktisch erscheinenden, genauer an den für Ihn richtigen Stellen auftretenden Erinnerungslücken - etwas haben wie ein Textgedächtnis.
Auch mein Vortrag, dass Philipp Berger das LG Düsseldorf in der Sache 34 O 32/12 hinsichtlich meiner Klagebefugnis bewusst täuschen wollte, fand Gehör beim Gericht. Immerhin hatte er nur eine Woche vor dem Datum des die Klagebefugnis verneinenden Schriftsatzes, auf der eigenen Webseite genau aus jener Veröffentlichung des AG Kassel zitiert, die meine Klagebefugnis bejaht. Auch diesen Artikel habe ich prompt vorgelegt.
Dann legte ich eine aktuelle einstweilige Verfügung des LG Hamburg vor, mit der die Verbreitung eines Artikels des Herrn "Rechtsanwalts" Philipp Berger untersagt wird - Anspruchsgrundlage sind (wie meist in solchen Sachen) §§ 823, 1004 BGB in Verbindung mit §§ 185 ff StGB, hier besonders auch §186 StGB.
Das LG Hamburg folgte meiner Darstellung, dass ich in dem Artikel verleumdet werde.
Ich war also gut vorbereitet!
Entsprechend mies entwickelte sich die Stimmung unter der Berger-Mannschaft. Ich würde sogar sagen, diese - insbesondere Philipp Berger - haben recht
"bedröppelt" geschaut, als diese nach dem mit dem Freispruch einhergehenden Ende der Verhandlung das Gericht auffällig eilig verließen. Das war dem
Habitus nach keine Gruppe stolzer Anwälte mehr (dieser Eindruck wurde vor der Verhandlung zu erwecken versucht) sondern ein
"Häufchen Elend".
Die Staatskasse, also der Steuerzahler, trägt alle (notwendigen) Auslagen (also auch die meinen) des von Philipp Berger aus meiner Sicht höchst mutwillig verursachten Verfahrens. Da die mindestens zwei, mutmaßlich drei begleitenden Partner und Angestellte der Berger Law LLP keine Rolle in dem Prozess spielten und deren Kosten nicht ersetzt werden, wird der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger die Reisekosten sicherlich unter
"Gruppenreise, Betriebsausflug" verbuchen. Für einen ganzen Tag Abwesenheit erhalten Selbständige (soweit ich es weiß) übrigens ganz
"Hartz-IV-mäßig" 32 Euro: Außer Spesen nichts gewesen!
Ach so: Nicht zu Hause nachmachen!
Der Freispruch war aus den besonders unter 2. in den Zitaten der Richterin zu findenden Gründen nur einer der 2. (in meiner persönlichen Skala sogar nur der 4.) Klasse und erfolgte in der Form also um Arbeit (die Durchsicht dutzender Verfahrensakten) zu vermeiden. Ich hätte gerne einen der Ersten Klasse gehabt, habe aber keinen "Beschwer". Nur zu gern hätte ich das Gericht dazu gebracht, das Verhalten des Philipp Berger zu bewerten und in einem Urteil meine Äußerung, dieser sei ein Krimineller, als eine hinsichtlich des Tatsachenhintergrundes eindeutig zulässige Wertung zu bezeichnen.
Anderseits: Freispruch ist Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft wird, da diese den Vorschlag der Richterin mit trug, keine Rechtsmittel geltend machen - der Freispruch ist damit praktisch rechtskräftig.
Eine neue Erkenntnis:
Laut Philipp Berger hat Andreas Buchholz das Passwort für die Benutzung des "CMS" unter berger-law.de. Ob das stimmt? Wer weiss das schon? In Folge des mir bekannten Verhaltens der Anwälte der Berger Law LLP würde ich mich jedenfalls für die Wahrhaftigkeit und Richtigkeit einer der Aussagen eines Mitgliedes der Kanzlei definitiv nicht verbürgen wollen. Das gilt für Zivilverfahren und nun auch für Strafprozesse. Aber in meiner Strafanzeige vom 2.8.2013 gehe ich davon aus...
Ein Ratschlag an "Rechtsanwalt" Philipp Berger:
Er mache nie wieder vor, ich sei ein "Querulant" und nicht prozessfähig. Sonst schlage ich zurück. Denn genau seinen Strafantrag -
und so manchen Vortrag vor Gericht - betrachte ich unter den mir bekannten Umständen sehr begründet als querulatorisch. Hat er das verstanden oder soll ich das dem allerwertesten Herrn "Rechtsanwalt" Philipp Berger in GROSSBUCHSTABEN hinter die Ohren schreiben?
Ein Ratschlag an Christoph Preuß von der Euroweb:
Philipp Berger hat ausgesagt - und das steht dann auch im Protokoll - das er (respektive die Kanzlei) mit der Berichterstattung ("Ligitation PR") von den Mandanten beauftragt ist. Ich empfehle der Euroweb daher diese auf unwahre, die Markteilnehmer täuschende Berichte (die also Werbung sind) zu prüfen.
Da wäre die Sache mit den 20.000 Kunden, der glatten öffentlichen Lüge des Philipp Berger, dass aus einem Schriftstück eines Steuerberaters irgendwas mit 40.000 Kunden zitiert worden wäre, da wäre die Sache mit dem eigenen Rechenzentrum (die Verfügung 34 O 5/12 ist noch in Kraft!) und dann diese sorgfältige und zur Täuschung der Marktteilnehmer geeignete und offensichtlich auch dazu bestimmte Auswahl bei der Berichterstattung. So fehlt z.B. die Richtigstellung, dass die einstweilige Verfügung gegen den WDR aufgehoben ist. Und von den zahlreichen verlorenen Verfahren findet man auf der Webseite der Berger Law LLP gleich mal gar nichts - das nenne ich eine Scheinwelt!
Ich vermute, der Christoph Preuß will sich, vertreten von wem auch immer, nicht mit mir darüber streiten.
Am besten wäre, die Berger LAW LLP entfernt die, eindeutig auf Desinformation getrimmte Berichterstattung über die Euroweb und die Webstyle komplett. Der Herr Andreas Buchholz hat laut Philipp Berger das Passwort und ein Anruf dürfte hier in Anbetracht der Herstellung eines rechtskonformen Zustandes nicht zu viel Mühe machen.
Und außerdem betreibt die Euroweb den Server billigst in Bulgarien - nicht in einem "Rechenzentrum", sondern in einem ordinärem Bürogebäude und mit einer ordinären, für Rechenzentren weder geeigneten noch vorgesehenen Standleitung angeschlossen. Wie bei den übrigen Kunden auch mit kostenloser Software: Apache, PHP, MySQL und darüber hinaus mit Plesk und "hostet" um die 1300 Kunden pro Server. Was die Kanzlei Berger für die Euroweb vor dem AG Wolfsburg im Verfahren mit dem Aktenzeichen 13 C 53/09 -
um die tatsächlich extrem hohen Preise zu begründen - bestritten hat ... Interessant, wenn die Webseiten der Kanzlei Berger auf ".php" enden und die Mailadressen der Kanzleimitglieder mit Plesk verwaltet werden. Klar habe ich auch das vorgetragen.
Und auch in diesem Fall die Betrugsabsicht beim Name genannt!
Update, 2.8.2013:
Auf Grund einer höchst aktuellen, gemeinschaftlich und zu meinem Nachteil begangenen Straftat (§§ 185 ff StGB, also Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede in öffentlicher Schrift) des Philipp Berger und des Andreas Buchholz halte ich es für möglich, dass doch noch ein "Freispruch erster Klasse" daraus wird. Immerhin ging es ja um meine Einschätzung, dass der Philipp Berger ein Krimineller sei. Philipp Berger musste - wohl aus so sehr "niedrigen" Gründen wie Niedertracht und Rachsucht mir gegenüber - unmittelbar nach dem Ende der Verhandlung noch einen Beweis dafür liefern. Andreas Buchholz nahm teil, weil nur er (so Philipp Berger als unter Strafandrohung zur Wahrheit verpflichteter "Zeuge") das Passwort zum CMS hat und als "Rechtsanwalt" erkennen konnte was er damit veröffentlichte.
Ich habe auf Grund der Vorkommnisse zwei Strafanzeigen (die erste ist ein Strafantrag) gestellt:
- Gegen Philipp Berger und Andreas Buchholz. beide Berger Law LLP, "Tower185", Frankfurt am Main wegen Verleumdung, Herabwürdigung und Beleidigung durch öffentliche Schrift.
- Gegen Philipp Berger wegen einer vorsätzlich falschen Aussage in einem Strafverfahren, die aus meiner Sicht mit der Absicht des Versuches der Freiheitsberaubung verbunden war.
Ich habe dafür folgende Worte:
"Dumm ist,
wer Dummes tut!"