Ich rate zu einem Überdenken des weiteren Engagements. Teilweise macht ja schon eine Kölner Kanzlei einen Teil der Jobs die 2012 noch die damalige Berger Law LLP bekommen hätte.
Im Falle, dass es durch meine von der StA Düsseldorf offenbar nicht als unbegründet bewertete Strafanzeige vom 3.1.2014 und deren Fortsetzungen zu einer Verurteilung wegen Bandenbetruges der Herren Andreas Buchholz, Philipp Berger nebst natürlich den weiteren Drahtziehern Christoph Preuß und Daniel Fratzscher kommt, dürfte die Zahl der von der Euroweb dann noch ausgefochtenen Verfahren "sehr übersichtlich" sein. In einem solchen Fall wird sich die Kanzlei Buchholz & Kollegen - die ja weit überwiegend von den Mandaten der Euroweb existiert - natürlich zuerst von den Angestellten trennen. Auch bei solchen Trennungen aus wirtschaftlichen Gründen ist es dann nicht unmöglich, dass schon aus psychologischen Gründen (innere Rechtfertigung der Chefs) eine unangemessen negative Bewertung Ihrer Tätigkeit erfolgt. Das fiele dann zusammen mit der nicht unmerklichen Schädigung Ihres Rufes, die allein schon mit Ihrer recherchierbaren Tätigkeit für die "Euroweb-Kanzlei" Berger Law LLP (jetzt Buchholz + Kollegen) einhergeht. Viele angesehene Anwaltskanzleien achten teilweise höchst penibel darauf, dass Angestellte oder Partner einen absolut einwandfreien Leumund haben und sich nicht schon vorher bei Straftaten von Mandanten mit diesen "gemein gemacht" haben.
Das bedeutet: Ihr Engagement erst für die "Berger Law LLP" und dann für die "Berger und Kollegen" könnte und wird sich wohl als "wenig wenn nicht sogar negativ Karriere fördernd" erweisen. Als zugelassener Anwalt, meine Damen und Herren, hat eigentlich jeder von Ihnen schon mehrfach bewiesen, dass sie oder er (mindestens) zu dem jeweiligen Zweitpunkt "undoof" war.
Dann sollten Sie jetzt auch begreifen können, was überfällig ist. Selbst Tiere, (nehmen wir nur des Sprichworts wegen die Ratten) verlassen das sinkende Schiff.
Übrigens: Wenn Sie im Zusammenhang mit der Euroweb und der Kanzlei der Herren Philipp Berger, Andreas Buchholz und der Frau Adrijana Blazevska nicht genannt werden wollen, dann brauchen Sie dafür überzeugende Argumente. Juristische Argumente überzeugen mich in dieser Frage so viel wie ein sachangemessen urteilendes Gericht - nämlich gar nicht. Im "Äußerungsrecht" bin ich Ihnen zudem sehr wohl um Einiges überlegen. Wie Sie wissen habe ich da schon Vieles mit kriminellen Lügnern (auch aus dem Anwaltsberuf) ausgefochten - und mit Abstand die meisten Sachen auch gewonnen. Sie müssten dann schon etwas anderes liefern:
Ich nehme gern sachdienliche Informationen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen