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09.01.2015

BGH VII ZR 6/14: Die Euroweb gewinnt vor dem BGH leider einen Blumentopf - Folge naseweiser, das Wissen Dritter ignorierender Vertretung

Der in "Euroweb"-Sachen erfahrene und erfolgreiche Anwalt Thorsten Wachs berichtet:
Wie zu erwarten war, entschied der Bundesgerichtshof im Ergebnis, dass die Abrechnung der Euroweb Internet GmbH gemäß § 649, S. 2 BGB bei einem unmittelbar nach Vertragsschluss gekündigten Internet-System-Vertrag genügt, wenn der Werkbesteller sich darauf beschränkt, die Zahlen der Euroweb schlicht zu bestreiten. Es ist daher für den Geschädigten zur Vermeidung eines Prozessverlustes zwingend erforderlich, eingehend auf das Zahlenwerk der Euroweb einzugehen und explizit hierzu vorzutragen, insbesondere Widersprüche im Vortrag der Gegenseite aufzuzeigen etc.. Dies ist erfahrungsgemäß ohne fundierte und langjährige Kenntnisse der Geschäftsgepflogenheiten der Euroweb wohl kaum möglich, so dass Rechtsanwälte ohne dahingehende vertiefte Kenntnisse aller Voraussicht nach unweigerlich scheitern/ scheitern müssen. Es droht daher bei Vertretung durch einen nicht spezialisierten Rechtsanwalt mithin unweigerlich der Prozessverlust und die Belastung mit erheblichen Kosten!

Das mag ein wenig wie Eigenwerbung klingen, aber es ist eben auch genau so:

Das Geschäftsmodell der Euroweb und der Vortrag (man kann auch sagen: "die Lügen") der Anwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz für die Euroweb ist in jahrelanger Anpassung an die Rechtsprechung so gestaltet worden, dass es einiger Erfahrung oder Wissens um diese Vorgänge und vertiefter Tatschenkenntnis bedarf um die von Thorsten Wachs äußerst zurückhaltend mit "Widersprüche" benannten prozessualen Lügen aufzudecken. "Unweigerlich" ist der Prozessverlust nicht - er kann und wird aber eintreten, wenn der Anwalt meint, dass er das alles selbst und mal eben schnell "hinrotzen" kann.

Es nützt also überhaupt nichts, wenn irgendein Anwalt erst naseweis an die Sache rangeht und womöglich aus Arroganz das Wissen und die Erfahrungen Dritter ignoriert und dann die Sache bis zum BGH treibt - der BGH trifft nämlich (eigentlich) auch keine Tatsachenfeststellung sondern prüft, ob von den Vorinstanzen eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.

Von dem Verfahrenszug habe auch ich vorher weder gewusst noch gehört. Demnach hat sich der Vertreter wohl auch nicht gekümmert, wie er an das Wissen Dritter kommt.

Das aktuelle BGH Urteil VII ZR 6/14 ist somit auf weitere Verfahren nur stark eingeschränkt übertragbar - ich vermute aber, die Euroweb wird schon in wenigen Stunden von den Anwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz ganz anderes verbreiten lassen. Deren "Geheul" ist mir nicht nur "bekannt" - wegen der häufigen Lügen und zur Täuschung bestimmten Auslassungen (so berichten die z.B. nie über die zahlreichen verlorenen Prozesse) geht es mir auch "ganz gehörig auf den Sack".

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